Sybilla hat geschrieben:(21 Mar 2020, 16:25)
Bis jetzt gibt es nur vereinzelte
zeitlich befristete Ausgangsbegrenzungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) von einem " Ausnahmezustand im Sinne des Art.35 Abs.3 Grundgesetz" sprichst nur Du.
Du schwadronierst andauernd davon, dass in Deutschland die gleichen Maßnahmen ergriffen werden sollen, wie in China und lobst das Land in gleichem Atemzug.
Dass in China der Aunahmenzustand verhängt worden ist, kommt dir dabei NICHT in den Sinn.
Dass Maßnahmen gem. Infektionsschutzgesetz u.U. NICHT ausreichend sein könnten und deshalb der Ausnahmezustand (Katastrophenfall) gem. Art.35 (3) GG über Deutschland verhängt werden
könnte, das kapierst du nicht.
Und wieder andererseits forderst DU, die gesamte Wirtschaft - mit Ausnahme systemrelevanter Bereiche - auf Null zu setzen und kapierst dabei nicht einmal, dass das, was du forderst, einem Ausnahmezustand/innreren Notstand gem. Art. 35 (3) GG entspricht.
Auf der einen Seite bejubelst Du die Maßnahmen, die in einer
Diktatur - genau das IST China - und andererseits will es nicht in Deinen Schädel, dass eine Pandemie mit exponentieller Infektionsrate, einen Ausnahmezustand darstellt.
Und nur weil sich die Bundesregierung nicht zu (temporären) drastischen Maßnahmen durchringen kann, bedeutet das eben NICHT, dass nicht doch Art. 35 (3) GG zu Anwendung kommen
kann.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen