Du meinst "Amigo-money"?

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Du meinst "Amigo-money"?
Ramelow will ja nicht mal den Mauer-Schießbefehl wahrhaben.Sören74 hat geschrieben:(12 Feb 2020, 16:03)
Wieso, hat er sich mit der DDR-CDU-Geschichte auseinandergesetzt?
...und dabei dürfte die Firma Horch&Guck eine entscheidende Rolle gespielt haben. Das MfS wusste ab Mitte der 70er Jahre von den Schwarzen Kassen der CDU. So ein Wissen ist bares Geld wert. Und Kohl und Strauß wussten genau, was passiert wäre, hätten sie nicht gezahlt: dann wäre die Schwarzgeldgeschichte rund um den Bimbes aufgeflogen und beide wären erledigt gewesen.Realist2014 hat geschrieben:(12 Feb 2020, 16:20)
Da hast du in Geschichte nicht aufgepasst.
Die Kohle für die SED kam von FJS
Der war aber in der CSU...
Wie würdest du denn die NPD betrachten - auch als lupenreine Demokraten?Politics hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:14)
Herr Höcke ist souverän in seinem Verhalten. Auch Ihn interessiert es nicht was Demokratiefeinde über Ihn sagen. Was kümmert es die Eiche, wenn sich die Sau an ihr schubbert.
Wessen Wohlstand? Wenn es nach vielen diesen erfolgreichen Unternehmern ginge würden viele vom Wohlstand, den sie natürlich auch selber durch ihrer Hände Arbeit erarbeitet haben, ausgeschlossen.Realist2014 hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:12)
Das mag dein "Wunschtraum" sein- nur wird es einer bleiben.
Leute wie du haben immer noch nicht verstanden, dass der Wohlstand dieses Landes auf erfolgreichen Unternehmen basiert und nicht auf denjenigen mit den geringen Kompetenzen, die nach mehr Umverteilung brüllen..
https://www.liberaler-mittelstand.de/fi ... ohnung.PDFRealist2014 hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:13)
Wo kann man das nachlesen?
Also das er heute noch dagegen ist?
"Normale" Menschen darf man im Rahmen der Meinungsfreiheit nicht einfach so "Faschist" nennen.Politics hat geschrieben:(12 Feb 2020, 16:46)
Dummes Zeug. Man darf ihn im Rahmen der Meinungsfreiheit so nennen.
https://taz.de/Ist-Bjoern-Hoecke-ein-Faschist/!5662526/Behauptung muss nicht bewiesen werden
Die Richter gingen erstens davon aus, dass die Bezeichnung „Faschist“ hier keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil ist. Die Kläger mussten also nicht beweisen, dass die Behauptung richtig ist, sondern nur, dass sie zulässig ist.
Zweitens stellten die Richter fest, dass die Bezeichnung „Faschist“ für Björn Höcke keine „Schmähkritik“ ist, weil es um eine „Auseinandersetzung in der Sache“ gehe, nicht nur um die Abwertung der Person.
Ob die Kläger richtig zitiert haben und ob sie die Zitate in vertretbarer Weise bewertet haben, hat das Verwaltungsgericht im Rahmen der Eilentscheidung nicht detailliert geprüft.
Die Entscheidung des VG Meiningen wurde rechtskräftig. Höcke konnte dagegen kein Rechtsmittel einlegen, weil er am Verfahren gar nicht beteiligt war. Die Stadt hätte eine Beschwerde einlegen können, tat dies aber nicht. Das ist auch nicht erstaunlich, denn Oberbürgermeistein von Eisenach ist die Linke Katja Wolf. Auch die Kläger waren mit dem Eil-Beschluss offensichtlich zufrieden und strengten kein Hauptsache-Verfahren an.
Also nein, es gibt kein solches Urteil.BenJohn hat geschrieben:(12 Feb 2020, 16:59)
Die Urteilsbegründung im Höcke-Fall sollte meine Aussage unterstützen.
Von der Zeit her würde ich eher meinen das wir unseren Blick in den Süden richten sollten. Weit im Süden.
Wenn sich jemand die Mühe macht derartiges nach gleichem Muster einzuklagen....dann schon.Schnitter hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:19)
"Normale" Menschen darf man im Rahmen der Meinungsfreiheit nicht einfach so "Faschist" nennen.
Doch. Nennt sich Gesetz.
Dazu müsste aber eine Grundlage in der Sache vorliegen.Politics hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:25)
Wenn sich jemand die Mühe macht derartiges nach gleichem Muster einzuklagen....dann schon.
https://www.landeszeitung.de/blog/nachr ... erden-darfWenn keine Schmähkritik vorliegt, müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Meinungsfreiheit und Ehrschutz abgewogen werden. Auch die Meininger Richter geben nicht automatisch der Meinungsfreiheit den Vorrang. Sie verweisen vielmehr auf eine Vielzahl von Indizien, die die Kläger vorgebracht hatten. Damit hätten sie „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“.
Und aufgrund seiner Aussagen ist das auch nicht verkehrt.Politics hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:25)
Wenn sich jemand die Mühe macht derartiges nach gleichem Muster einzuklagen....dann schon.
Fakt ist dass das Gericht NICHT festgestellt hat das Höcke ein Faschist ist, lediglich das man ihn in der politischen Auseinandersetzung im Rahmen der Meinungsfreiheit so nennen darf. Ein eklatanter Unterschied.
Doch, auch wenn das hier eigentlich OT ist:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... nstration/Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke durfte bei einer Demonstration in Eisenach als "Faschist" bezeichnet werden. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Meiningen vom vergangenen Donnerstag hervor.
(..)
Das Gericht folgte der Argumentation der Gegendemonstranten und hielt die Auflage der Stadt nach summarischer Prüfung für rechtswidrig. Die Gegendemonstranten hätten ausreichend glaubhaft gemacht, dass "ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht", wie es in dem Beschluss heißt.
Mit Parteien unter der 5 % Hürde befasse ich mich nicht.DarkLightbringer hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:17)
Wie würdest du denn die NPD betrachten - auch als lupenreine Demokraten?
Im verhandelten Fall handelte es sich eben nicht um Schmähkritik, sondern um ein Werturteil auf Basis von Sachgründen.Politics hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:25)
Wenn sich jemand die Mühe macht derartiges nach gleichem Muster einzuklagen....dann schon.
Fakt ist dass das Gericht NICHT festgestellt hat das Höcke ein Faschist ist, lediglich das man ihn in der politischen Auseinandersetzung im Rahmen der Meinungsfreiheit so nennen darf. Ein eklatanter Unterschied.
Und Hitler - war das ein Nazi aus deiner Sicht?Politics hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:33)
Mit Parteien unter der 5 % Hürde befasse ich mich nicht.
Momentan wurde sie lange Zeit durch eine starke Frau ersetzt. Zuletzt wollte diese eine Wahl rückgängig machen. Das geschah dann auch. Genauso wie die Grenzöffnung und ein paar andere Dinge.Alexyessin hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:28)
Und aufgrund seiner Aussagen ist das auch nicht verkehrt.![]()
Wer die Demokratie abschaffen möchte und durch einen starken Mann ersetzen will, der darf sich diesen Titel auch redlich verdient haben, oder?
Hitler war Nazi. Genauso wie Mohammed Moslem war. Es gab auch noch ein paar andere Nazis damals, aber die haben wir in dieser Form heute nicht mehr. Auch ist das ganze Zeit - Gefüge nicht auf heute übertragbar.DarkLightbringer hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:34)
Und Hitler - war das ein Nazi aus deiner Sicht?
Welche Grenzöffnung?Politics hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:36)
Momentan wurde sie lange Zeit durch eine starke Frau ersetzt. Zuletzt wollte diese eine Wahl rückgängig machen. Das geschah dann auch. Genauso wie die Grenzöffnung und ein paar andere Dinge.
Ein Urteil ist ein Gesetz? Interessant, man lernt nie aus ...BenJohn hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:27)
Doch. Nennt sich Gesetz.
Sicherlich ist ein Gesetz auch ein Urteil. Darüber was erlaubt ist und was nicht.Troh.Klaus hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:39)
Ein Urteil ist ein Gesetz? Interessant, man lernt nie aus ...
Und wie geht aus diesem Vorgang hervor, dass man Merkel nicht "Faschist" nennen darf?Vongole hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:32)
Doch, auch wenn das hier eigentlich OT ist:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... nstration/
Und es gibt ein Gesetz, das verbietet, Merkel als Faschistin zu bezeichnen oder sie z.B. auf Plakaten mit Hitler gleich zu setzen, etc.?BenJohn hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:40)
Sicherlich ist ein Gesetz auch ein Urteil. Darüber was erlaubt ist und was nicht.
Von allen, die zur Wertschöpfung des jeweiligen Unternehmens beitragen.
Dieser Klassenkampfunsinn wird auch durch Wiederholung nicht richtigerWenn es nach vielen diesen erfolgreichen Unternehmern ginge würden viele vom Wohlstand, den sie natürlich auch selber durch ihrer Hände Arbeit erarbeitet haben, ausgeschlossen.
Dein ewiges Heil dem Unternehmer und dem Kapital nervt gehörig,
Sorry, hab nicht erkannt, dass Du das meintest, dieses Urteil gibt es wirklich - noch - nicht.Troh.Klaus hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:41)
Und wie geht aus diesem Vorgang hervor, dass man Merkel nicht "Faschist" nennen darf?
Den wichtigsten Teil hast du „vergessen“zu zitieren:Politics hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:22)
https://taz.de/Ist-Bjoern-Hoecke-ein-Faschist/!5662526/
Sofern so etwas nicht von der Kunstfreiheit abgedeckt ist, dann ja.Troh.Klaus hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:42)
Und es gibt ein Gesetz, das verbietet, Merkel als Faschistin zu bezeichnen oder sie z.B. auf Plakaten mit Hitler gleich zu setzen, etc.?
Ich hatte nach "heute" gefragt- keine alten Positionpapiere.
Gilt das Positionspapier nicht mehr?Realist2014 hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:47)
Ich hatte nach "heute" gefragt- keine alten Positionpapiere.
Wo die FDP heute steht, zeigt sich daran, dass der Querulant Kemmerich nicht wegen parteischädigendem Verhalten aus der Partei ausgeschlossen wird, ja scheinbar noch nicht einmal um sein Amt als Landesvorsitzender der FDP in Thüringen fürchten muss.Realist2014 hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:47)
Ich hatte nach "heute" gefragt- keine alten Positionpapiere.
Kein Gericht hat in einem Urteil bestätigt das Höcke Faschist ist. Die Kläger dürfen ihn im Zuge der politischen Auseinandersetzung lediglich so nennen. Es bleibt aber nur ein Werturteil. So schwer ist das doch nicht.Jessie hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:46)
Den wichtigsten Teil hast du „vergessen“zu zitieren:
„Wenn keine Schmähkritik vorliegt, müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Meinungsfreiheit und Ehrschutz abgewogen werden. Eine explizite Abwägung findet sich im Meininger Beschluss zwar nicht, aber die Richter geben auch nicht automatisch der Meinungsfreiheit den Vorrang. Sie verweisen vielmehr auf eine Vielzahl von Indizien, die die Kläger vorgebracht hatten. Damit hätten sie „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“.“
Hitler bezeugte 1930 im Ulmer Reichswehrprozess die legalen Absichten der NSDAP.Politics hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:37)
Hitler war Nazi. Genauso wie Mohammed Moslem war. Es gab auch noch ein paar andere Nazis damals, aber die haben wir in dieser Form heute nicht mehr. Auch ist das ganze Zeit - Gefüge nicht auf heute übertragbar.
Frau Merkel ist lt. deinen Aussagen also eine Faschistin? Oder wie soll ich deine nicht belegbaren Anschuldigungen hier deuten?Politics hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:36)
Momentan wurde sie lange Zeit durch eine starke Frau ersetzt. Zuletzt wollte diese eine Wahl rückgängig machen. Das geschah dann auch. Genauso wie die Grenzöffnung und ein paar andere Dinge.
Blödsinn. Es besteht ein Unterschied zwischen einem von der Meinungsfreiheit gedeckten Werturteil und einem Fakt.BenJohn hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:46)
Sofern so etwas nicht von der Kunstfreiheit abgedeckt ist, dann ja.
Als Faschist dürfen nur Faschisten bezeichnet werden. Ansonsten halt Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung etc.
Wohl kaum bezüglich des ja mittlerweile eingeführten ML...
odiug hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:52)
Wo die FDP heute steht, zeigt sich daran, dass der Querulant Kemmerich nicht wegen parteischädigendem Verhalten aus der Partei ausgeschlossen wird, ja scheinbar noch nicht einmal um sein Amt als Landesvorsitzender der FDP in Thüringen fürchten muss.
Das macht eigentlich klar, wo die FDP unter Lindner heute steht.
Jessie hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:54)
Wenn man das Positionspapier liest, können die Thüringer froh sein, dass ihnen Kemmerich als MP erspart geblieben ist.
Ich halte den Höcke auch für einen Faschisten. Aber, das Meininger Urteil gibt genau das nicht her. Dort steht eben nicht, Hr. Bernd Höcke ist ein Faschist, sondern dass es zulässig ist, ihn im Rahmen der Meinungsfreiheit so zu bezeichnen. Das ist ein Unterschied und ich finde, dass Demokraten gehalten sind, so was auch in ihrem Sprachduktus zu berücksichtigen.BenJohn hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:46)
Als Faschist dürfen nur Faschisten bezeichnet werden. Ansonsten halt Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung etc.
...welches auf einer "überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht", so das Urteil.Politics hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:55)
Kein Gericht hat in einem Urteil bestätigt das Höcke Faschist ist. Die Kläger dürfen ihn im Zuge der politischen Auseinandersetzung lediglich so nennen. Es bleibt aber nur ein Werturteil. So schwer ist das doch nicht.
Ähm. Wo ist das Problem?odiug hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:52)
Wo die FDP heute steht, zeigt sich daran, dass der Querulant Kemmerich nicht wegen parteischädigendem Verhalten aus der Partei ausgeschlossen wird, ja scheinbar noch nicht einmal um sein Amt als Landesvorsitzender der FDP in Thüringen fürchten muss.
Das macht eigentlich klar, wo die FDP unter Lindner heute steht.
... welches "nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht."Politics hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:55)
...das Höcke Faschist ist ... bleibt ... ein Werturteil ...
Kein Problem. Und falls es tatsächlich mal ein entsprechendes Urteil geben sollte, dürfte das eine Aussage a la "Merkel ist eine Faschistin" ziemlich sicher als justiziabel einstufen.Vongole hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:45)
Sorry, hab nicht erkannt, dass Du das meintest, dieses Urteil gibt es wirklich - noch - nicht.
Was für nicht belegbare Anschuldigungen?Alexyessin hat geschrieben:(12 Feb 2020, 17:56)
Frau Merkel ist lt. deinen Aussagen also eine Faschistin? Oder wie soll ich deine nicht belegbaren Anschuldigungen hier deuten?
Und die Wahl wurde genau wo rückgängig gemacht?
https://www.merkur.de/politik/raetsel-a ... 72972.htmlDie Welt staunte, als im Herbst 2015 Deutschland seine Grenzen für Flüchtlinge öffnete. Viel folgenreicher war aber ein späterer Tag: als Deutschland seine Grenzen, anders als geplant, nicht mehr schloss. Was sich da genau abspielte, blieb lange unbekannt.
https://www.oldenburger-onlinezeitung.d ... 32899.htmlDie AfD begründet die rechtlichen Schritte mit den Äußerungen Merkels während der Pressekonferenz am 6. Februar in Südafrika. Dabei hatte Merkel unter anderem gefordert, das Ergebnis der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen müsse „rückgängig gemacht werden“.
Es geht doch überhaupt nicht um das Entschuldigen. Davon hat nirgendwo jemand gesprochen. Es geht um Wertung eines Systems und Anerkennung einer nachweisbaren Realität.Jessie hat geschrieben:(12 Feb 2020, 16:03)
Wofür sollte sich Ramelow auch entschuldigen? Als Wessi war er für den Unrechtsstaat DDR und Schiessbefehl nicht im Geringsten verantwortlich.
Troh.Klaus hat geschrieben:(12 Feb 2020, 18:00)
Ich halte den Höcke auch für einen Faschisten. Aber, das Meininger Urteil gibt genau das nicht her. Dort steht eben nicht, Hr. Bernd Höcke ist ein Faschist, sondern dass es zulässig ist, ihn im Rahmen der Meinungsfreiheit so zu bezeichnen. Das ist ein Unterschied und ich finde, dass Demokraten gehalten sind, so was auch in ihrem Sprachduktus zu berücksichtigen.
Das es nicht völlig aus der Luft gegriffen sein darf ist ja wohl klar,, ansonsten reicht es nicht mal für ein Werturteil. Aber das ist vom Fakt immer noch Lichtjahre entfernt.Kritikaster hat geschrieben:(12 Feb 2020, 18:03)
... welches "nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht."
Wie oft noch?
Wenn Du die Differenzierung nicht erkennst oder erkennen willst, ist das nicht mein Problem.Realist2014 hat geschrieben:(12 Feb 2020, 16:34)
Da gibt es eben nichts "zu gestalten" beim Eigentum an den PM.
Das sind und bleiben feuchte Träuem der SED-Nachfolger um die Marktwirtschaft bzw. den "bösen Kapitalismus" abzuschaffen