Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
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Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Seit knapp zweieinhalb Jahren ist die Internet-Plattform „Linksunten.Indymedia“ verboten.
Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums war umstritten.
Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
Die linksradikale Internet-Plattform „Linksunten.Indymedia“ bleibt verboten.
Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwochabend in Leipzig.
Es wies Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot ab.
(Az.: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19) „Linksunten.Indymedia“ sei eine Vereinigung gewesen, die sich 2008 zum Zweck gebildet habe, eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, in der Urteilsbegründung.
Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht.
Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten.
Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei „regelmäßig nur die Vereinigung“ befugt, sagte Kraft.
Vier Männer und eine Frau klagten als Einzelpersonen.
Ihnen waren vom Bundesinnenministerium 2017 als mutmaßlichen Mitgliedern des Betreiberteams die Verbotsverfügungen zugestellt worden.
Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet, hieß es von ihren Anwälten – als solcher seien sie lediglich vom Innenministerium konstruiert worden.
„Dass der Verein nicht geklagt hat, beruht nicht darauf, dass er es nicht konnte, sondern dass er es nicht wollte“, sagte dagegen Wolfgang Roth, der vor Gericht das Bundesinnenministerium vertrat.
Source: https://www.welt.de/politik/deutschland ... ortal.html
Naja da bin ich mal gespnnt ob die Seite von den Linken den Geist aufgibt !
Wenn das Gericht so endschieden hat ist das einfach geschlossene sache und einfach akzeptiert werden von den Beitreibern der Seite, wenn die eine Seite erstellen und das mit Dingen drin die gegen das Gesetz sind müssen die Beitriber das einfach akzeptieren.
Ich frinde die Beitreiber der Seite können doch froh sein das Sie nicht als Kriminäle Verinigung eingestuft worden sind ansonsten wäre die Strafe härter ausgefallen, da können die Beitreiber wiklich froh drüber sein !
Mich wundert aber nur das Sie nichts dagegen geacht haben und das Urteil einfach so hin genommen haben, aber vieleicht immer noch besser als lange zu Diskutieren es sind ja auch so viele Seiten schon aus dem Netz genommen worden die ich früher kannte deswegen würde das vieleicht nichts großes bringen oder die haben vieleicht wiklich was du verheimlichen die Beitrieber der Seite und wollen einfach nur ohne große aufregen zu verursachen die Seite los werden
Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums war umstritten.
Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
Die linksradikale Internet-Plattform „Linksunten.Indymedia“ bleibt verboten.
Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwochabend in Leipzig.
Es wies Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot ab.
(Az.: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19) „Linksunten.Indymedia“ sei eine Vereinigung gewesen, die sich 2008 zum Zweck gebildet habe, eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, in der Urteilsbegründung.
Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht.
Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten.
Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei „regelmäßig nur die Vereinigung“ befugt, sagte Kraft.
Vier Männer und eine Frau klagten als Einzelpersonen.
Ihnen waren vom Bundesinnenministerium 2017 als mutmaßlichen Mitgliedern des Betreiberteams die Verbotsverfügungen zugestellt worden.
Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet, hieß es von ihren Anwälten – als solcher seien sie lediglich vom Innenministerium konstruiert worden.
„Dass der Verein nicht geklagt hat, beruht nicht darauf, dass er es nicht konnte, sondern dass er es nicht wollte“, sagte dagegen Wolfgang Roth, der vor Gericht das Bundesinnenministerium vertrat.
Source: https://www.welt.de/politik/deutschland ... ortal.html
Naja da bin ich mal gespnnt ob die Seite von den Linken den Geist aufgibt !
Wenn das Gericht so endschieden hat ist das einfach geschlossene sache und einfach akzeptiert werden von den Beitreibern der Seite, wenn die eine Seite erstellen und das mit Dingen drin die gegen das Gesetz sind müssen die Beitriber das einfach akzeptieren.
Ich frinde die Beitreiber der Seite können doch froh sein das Sie nicht als Kriminäle Verinigung eingestuft worden sind ansonsten wäre die Strafe härter ausgefallen, da können die Beitreiber wiklich froh drüber sein !
Mich wundert aber nur das Sie nichts dagegen geacht haben und das Urteil einfach so hin genommen haben, aber vieleicht immer noch besser als lange zu Diskutieren es sind ja auch so viele Seiten schon aus dem Netz genommen worden die ich früher kannte deswegen würde das vieleicht nichts großes bringen oder die haben vieleicht wiklich was du verheimlichen die Beitrieber der Seite und wollen einfach nur ohne große aufregen zu verursachen die Seite los werden
Zuletzt geändert von Binarycode am Samstag 1. Februar 2020, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
- Teeernte
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Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Schon mal hier versucht ?
Bekommst Du zitieren nicht hin ?
Da ist oben so ein Button - steht Quote drauf...
quote] [/quote in die Mitte kommt fremder Text
sieht dann so aus
Verbot von linksunten.indyme...
#1 von Alexyessin » Fr 25. Aug 2017, 10:16
Hallo Forenuser,
gemäß einer Meldung der Tagesschau wird die Plattform linksunt....indymed.....verboten. http://www.tagesschau.de/inland/plattfo ... t-101.html
Bekommst Du zitieren nicht hin ?
Da ist oben so ein Button - steht Quote drauf...
quote] [/quote in die Mitte kommt fremder Text
sieht dann so aus
QuellePlagiat - fremder Text - nicht eigener Text..
ZITAT
Zuletzt geändert von Teeernte am Donnerstag 30. Januar 2020, 08:17, insgesamt 3-mal geändert.
- McKnee
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Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Eine strafrechtliche Verfolgung als Kriminelle Vereinigung ist natürlich abwegig, wäre aber kaum nachteiliger, eher positiver für die Betreiber.
Was die Inanspruchnahme von Rechtsmitteln angeht, wenn sie ausgeschöpft sind, ist halt Feierabend.
Was die Inanspruchnahme von Rechtsmitteln angeht, wenn sie ausgeschöpft sind, ist halt Feierabend.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.
Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
.....er wusste es
Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
.....er wusste es

Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
(f.v.m.).Binarycode hat geschrieben:(30 Jan 2020, 00:31)
Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht.
Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten.
Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei „regelmäßig nur die Vereinigung“ befugt, sagte Kraft...
Vier Männer und eine Frau klagten als Einzelpersonen. ...Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet, hieß es von ihren Anwälten – als solcher seien sie lediglich vom Innenministerium konstruiert worden.
Da würde ich mal sagen "nettes Eigentor" einer "suboptimalen" anwaltlichen Beratung.

Es hätte deiner Reputation und den folgenden süffisanten Belehrungsversuchen sicher nicht geschadet, wenn dieser großspurigen Ankündigung ein enstsprechender Link gefolgt wäre. Statt eines auf eine tote Tagesschauseite.
Oder
Bekommst Du (verlinken, d.V.) nicht hin ?
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Inwiefern abwegig? Dort werden Pläne zu Anschlägen gepostet und Bekennerschreiben zu ebensolchen veröffentlicht.McKnee hat geschrieben:(30 Jan 2020, 08:01)
Eine strafrechtliche Verfolgung als Kriminelle Vereinigung ist natürlich abwegig, wäre aber kaum nachteiliger, eher positiver für die Betreiber.
Was die Inanspruchnahme von Rechtsmitteln angeht, wenn sie ausgeschöpft sind, ist halt Feierabend.
Die Seite gehört nicht nur vom Netz. Die Betreiber gehören strafrechtlich verfolgt.
- Teeernte
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Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Jeder - der noch 2017 mitgeschrieben hat - kann sich an den "Ruhepunkt" der alten Diskussion erinnern.....>> ABLAGE RUND.naddy hat geschrieben:(30 Jan 2020, 14:44)
(f.v.m.).
Da würde ich mal sagen "nettes Eigentor" einer "suboptimalen" anwaltlichen Beratung.![]()
Es hätte deiner Reputation und den folgenden süffisanten Belehrungsversuchen sicher nicht geschadet, wenn dieser großspurigen Ankündigung ein enstsprechender Link gefolgt wäre. Statt eines auf eine tote Tagesschauseite.
Oder
Es soll auch ein "Mitglied" abgeräumt haben ....bzw eine längere Verwarnung gekostet.
Dieser Strang geht aufgrund fehlendem Diskussionsstoff deshalb ebenfalls den B A C H runter.
Eigentlich sollte auch FRAU den LINK im Forum 2 kennen..... den ich nur hier her kopiert habe - als ERINNERUNG .
Hier >>>
https://www.politik-forum.eu/viewforum.php?f=5
noch VOR MOD STRANG gleich nach Handlungsanweisung >> Antisemitismus
was als Antisemitismus / Antizionismus zu betrachten ist und somit hier nicht geduldet wird.
- firlefanz11
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Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Richtig so! Wenn man sich das Gewaltpotenzial bei den "Protesten" der Linksradikalen gegen das Verbot ansieht weiss man, dass es richtig war...
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
- McKnee
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Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Weil der 129 in Deutschlandselten zur Verurteilung kommt und wenn dann nicht wirklich in angemessener Höhe. Der Zweck der Gründung der Plattform dürfte sich in 129/129a nicht wiederfinden.BenJohn hat geschrieben:(30 Jan 2020, 14:53)
Inwiefern abwegig? Dort werden Pläne zu Anschlägen gepostet und Bekennerschreiben zu ebensolchen veröffentlicht.
Die Seite gehört nicht nur vom Netz. Die Betreiber gehören strafrechtlich verfolgt.
Ansonsten sind Einzelverfahren durchaus wünschenswert, die dann auch im Strafmaß und der Summe der Einzelurteile vielleicht höher ausfallen.
Ja, wer zu Straftaten aufruft oder sie durch seine Handlungen fördert oder dazu anstiftet bzw sich sonstwie beteiligt, gehört bestraft.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.
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Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Darf man hier auf indymedia verlinken?
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Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Hier.
https://www.politik-forum.eu/app.php/page/forum_rulesArt. 2 Gewährleistung und Haftung
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Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Ich lasse es lieber.Adam Smith hat geschrieben:(30 Jan 2020, 21:40)
Hier.
https://www.politik-forum.eu/app.php/page/forum_rules
Hier mal ein Ziat von Indymedia
Bremen in der Nacht zum 28.01.2020. Mit dem Brand an der Bullenwache im Steintorviertel antworten wir auf die anhaltenden staatlichen Angriffe auf unsere Strukturen und das Verbot von Indymedia Linksunten. Das Verbot wird in den kommenden Tagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Das Ergebnis ist für uns nicht relevant. Wir glauben nicht an die rechtsstaatlichen Güter der Presse- und Meinungsfreiheit. Wir stellen keine Forderungen. Im Moment grundlegender gesellschaftlicher Veränderungen wird der deutsche Staat immer seine hässliche Bullenfratze zeigen. „Den autoritären Staat angreifen!" war das Motto der Demo in Leipzig vom letzten Wochenende.Wir nehmen dies auf und handeln danach. Denn wer repräsentiert den autoritären Staat besser als seine Bullen? Wem steht jede revolutionäre Bewegung auf der Straße gegenüber?
- Moses
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Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
- Tom Bombadil
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Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
"Das Verbot wird in den kommenden Tagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Das Ergebnis ist für uns nicht relevant."
Schöner kann man seine feindliche Grundhaltung zur FDGO nicht präsentieren und damit bestätigen, dass das Verbot völlig in Ordnung ist.
Schöner kann man seine feindliche Grundhaltung zur FDGO nicht präsentieren und damit bestätigen, dass das Verbot völlig in Ordnung ist.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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- Don't feed the trolls
- AgD=Alternative gegen Deutschland
- Diffamierer der Linken
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Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Klar, Indymedia ist nicht verboten. Auch Indymedia Deutschland nicht. Nur die selbständige Südwestgruppe ist Gegenstand von Verbot und Klage.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
- Teeernte
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- Registriert: Donnerstag 11. September 2014, 18:55
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Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
https://www.tagesspiegel.de/politik/das ... 57090.htmlMit Sorge beobachten die Sicherheitsbehörden, dass Linksextremisten die Coronakrise in Deutschland für militante Agitation nutzen. Auf dem Internetportal de.indymedia.org erschien am Dienstag ein Aufruf zum Aufstand, zum Plündern und zu Anschlägen auf die Energieversorgung.
Sollte sich die Situation weiter zuspitzen, "versuchen wir, unseren revolutionären Beitrag zu den Ausbrüchen von Wut, Ärger, Protesten, Plünderungen und Unruhen zu leisten"
Im Januar 2020 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot, es gilt dennoch als wenig wirksam. Das Portal de.indymedia übernahm die Agitation und setzt sie unvermindert aggressiv fort.
Nun - wer besucht werden will...
- firlefanz11
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Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Sollen se machn... Dann kann die Bundeswehr mal einen sinnvollen Beitrag leisten...
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
Re: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal
Zuerst glaubte ich an einen Witz. Scheint nicht so. Das ist ja jetzt eine Situation, von der die Linksextremisten schon immer schwadroniert haben.