H2O hat geschrieben:(25 Jan 2020, 11:50)
Ja, kann man so beschreiben, muß man aber nicht. Auf deutschem Boden gab es zweimal diese Erfahrung. Besonders gut ist das unserem Lande nicht bekommen.
Ach so, auf deutschem Boden hat es zwei mal komplett laizistische Staaten gegeben? Das wäre mir neu.
Es hat zwei totalitäre Staaten gegeben, die auf extremistischen Ideologien aufgebaut haben. Atheismus mit einer totalitären Ideologie gleichzusetzen kann so nicht ernst gemeint sein, oder?
Kommunismus ist antitheistisch. Die Nazis haben die Kirche als Machtfaktor gesehen und hätten sie sicherlich, wenn es ihnen möglich gewesen wäre, abgeschafft. Atheismus ist KEIN ANTITHEISMUS, und ich muss mich hier klar gegen den hier wieder einmal erkennbaren Versuchen verwahren, dass Atheismus zu Antitheismus umdefiniert wird.
Ja, das liebe Mittelalter... aber ist das nicht unser höchsteigenes Mittelalter und unsere ganz besondere deutsche Geschichte, mit ihren vielen Höhen und Tiefen? Und das kurzerhand über die Kante kippen... alles nur Schrott von gestern? Wir sind auf dieser Grundlage in eine freiheitliche Gesellschaft hinein gewachsen, in der jeder auf seine Weise sein Glück anstreben kann. Wo ist in dieser Hinsicht der Zusatzbedarf? Wer schreibt uns etwas vor... warum sollten wir anderen etwas vorschreiben wollen? Wer will, der darf mitmachen oder er darf es lassen, darf sogar ablästern. Nichts geschieht ihm/ihr, so lange er/sie nicht in anderer Leute persönliche Freiheiten eingreift. Ich verstehe den Eifer nicht, der auf Änderungen dringt.
Das stimmt so schlicht und ergreifend nicht. Große Teile des Öffentlichen Sektors sind unter konfessioneller Trägerschaft. Es gibt genau die Privillegien, die das Reichskonkordat vorschreibt.
Was kann so schlimm daran sein Religion zur Privatsache zu erklären? Ganz einfach: Es ist für die Kirchen ein Machtverlust. Genau darum geht es, um die Abschaffung unnützer Privillegien, nicht darum die Religionsfreiheit einzuschränken.
Sind Gläubige außerhalb der Konfessionen oder der Konfessionen, die nicht durch das Reichskonkordat betroffen sind, in ihrer Religionsausübung beeinträchtigt? Nenne mir ein Beispiel, und sage mir, warum noch niemand damit vor das Verfassungsgericht gegangen ist. DAS GIBT ES NICHT, eben weil es in Deutschland Religionsfreiheit gibt.
Du verwendest das Argument der Religionsfreiheit um Privillegien für die Kirchen zu bewahren. Um nichts anderes geht es hier.