Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

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Teeernte
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Teeernte »

imp hat geschrieben:(10 Nov 2018, 05:36)

Vermutlich wäre es besser, wenn die Organgeber zur Finanzierung ihrer Hinterbliebenen beitragen könnten. Übrigens auch die Überlebenden. Blut- und Plasmaspende gegen Geld, Knochenmark, Samen... Warum soll man an einer guten Tat nicht auch etwas verdienen, wenn alle anderen Beteiligten etwas davon haben. Man könnte eine Blutbörse einrichten, sodass der Preis auf die Nachfrage reagiert.
Wenn man den Spender nicht mal (ordentlich) unter die Erde bekommt - im GEGENZUG - kann man sich das Wort "SPENDE" an den Hintern hängen.

Homeless macht eine SPENDE an Billionär... (ohne Würdigung) ahhhhhja.
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JJazzGold
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von JJazzGold »

Brainiac hat geschrieben:(16 Jan 2020, 09:59)

Spahn hat zumindest einen langen Atem bewiesen, und in diesem Moment debattiert der Bundestag über die Widerspruchslösung (live im TV auf Phoenix, Liveticker zB FOCUS). Der Ausgang erscheint durchaus offen und es soll keinen Fraktionszwang geben. :thumbup:

Was mich selbst angeht, so fände ich die Widerspruchslösung schon grundsätzlich sinnvoll, auch wenn sie schwierige Fragen aufwirft (Lebenserhaltung nach Hirntod?). Die sollten sich aber doch irgendwie, ethisch vertretbar wie auch praktikabel, lösen lassen. Die Richtung stimmt für mich jedenfalls.
Spahn und Baerbock traten heute Morgen auch im moma auf, beide mit Argumenten für ihr favorisiertes System.

Die meisten aufgeführten Argumente konnte ich nachvollziehen, nur eines nicht.
Weshalb muss ein Abgeordneter bei seiner Entscheidung in Betracht ziehen, dass sich im Fall der Widerspruchslösung ein Empfänger aus persönlich moralischen Gründen von der Empfänger Liste streichen lassen könnte?

Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von BenJohn »

Mein Körper gehört mir. Da hat niemand ungefragt dran rumzuschnippeln und Organe zu entnehmen.
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Brainiac
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Brainiac »

JJazzGold hat geschrieben:(16 Jan 2020, 10:39)

Spahn und Baerbock traten heute Morgen auch im moma auf, beide mit Argumenten für ihr favorisiertes System.

Die meisten aufgeführten Argumente konnte ich nachvollziehen, nur eines nicht.
Weshalb muss ein Abgeordneter bei seiner Entscheidung in Betracht ziehen, dass sich im Fall der Widerspruchslösung ein Empfänger aus persönlich moralischen Gründen von der Empfänger Liste streichen lassen könnte?

Ich habe das nicht gesehen und kann das Argument gar nicht einordnen, könntest du etwas mehr Kontext geben?
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Brainiac »

BenJohn hat geschrieben:(16 Jan 2020, 10:53)

Mein Körper gehört mir. Da hat niemand ungefragt dran rumzuschnippeln und Organe zu entnehmen.
Das kannst du ja kundtun. Wenn die Widerspruchslösung kommen sollte, wirst du dadurch de facto ja gefragt.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Cobra9 »

Ich habe meine Patientenverfügung vor kurzem anpassen lassen so das es keine Probleme geben dürfte. Darin ist klar geregelt was Ich will ins Detail. Sowohl für die Staaten wie Neuseeland wo Ich viel bin und Deutschland ist das alles geregelt. Ich muss auch deutlich in anderen Staaten ist das deutlich besser geregelt. Da kann ein Krankenhaus nachschauen in einer Datenbank was Patient X will. Es kann ja der blöde Fall auftreten das man nicht ALLES mit sich rumträgt oder infolge eines Unfalls nicht alles mitgeliefert wird.

Ich hab mich zwar bestmöglich abgesichert aber Ich finde sowas wie die Datenbank gehört eingerichtet grundsätzlich. Möchte vermeiden das man meine Lebensgefährtin oder Eltern sowas entscheiden müssten
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von BenJohn »

Brainiac hat geschrieben:(16 Jan 2020, 11:05)

Das kannst du ja kundtun. Wenn die Widerspruchslösung kommen sollte, wirst du dadurch de facto ja gefragt.
Ich will das nicht kundtun müssen. Wenn ich nicht ja sage, dann ist es ein nein. Und nicht umgekehrt.

Sollte die Widerspruchslösung kommen, dann werde ich natürlich widersprechen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Teeernte »

Brainiac hat geschrieben:(16 Jan 2020, 11:05)

Das kannst du ja kundtun. Wenn die Widerspruchslösung kommen sollte, wirst du dadurch de facto ja gefragt.
...oder einfach eine Partei wählen, die den Bürger nicht als Ersatzteillager nutzen...
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von BenJohn »

https://www.n-tv.de/politik/Widerspruch ... 13227.html

Abgelehnt!

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JJazzGold
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von JJazzGold »

Brainiac hat geschrieben:(16 Jan 2020, 10:58)

Ich habe das nicht gesehen und kann das Argument gar nicht einordnen, könntest du etwas mehr Kontext geben?
Bedauerlicherweise nein, es war nur ein eingeflochtener Satz, in der Sammlung der Argumentation gegen die Widerspruchslösung. Ich kann ihn auch nur sinngemäß wiedergeben. Ein Patient, der auf der Empfänger Liste steht, könnte sich von dieser aus dem moralischen Grund streichen lassen, da er kein Spenderorgan empfangen will, welches nur deshalb zur Verfügung steht, weil der Spender sich nicht ausdrücklich gegen eine Organspende ausgesprochen hat, sprich, nicht gefragt wurde.

Das Argument entzieht sich meinem Verständnis. Es steht doch jedem Patienten frei, sich auf die Liste setzen zu lassen, oder sich, aus welchen Gründen auch immer, wieder von der Liste streichen zu lassen. Wer Bedenken hegt, sein Spendeorgan sei unter der Widerspruchslösung eine “unfreiwillige Spende“, was nicht als generelle Voraussetzung betrachtet werden kann, hat ergo auch weiterhin die Möglichkeit zum Verzicht.

Inwieweit muss ein abstimmender Abegeordneter dieses Argument in der Gesamtbeurteilung in Betracht ziehen?
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Brainiac »

BenJohn hat geschrieben:(16 Jan 2020, 11:26)

Ich will das nicht kundtun müssen. Wenn ich nicht ja sage, dann ist es ein nein. Und nicht umgekehrt.

Sollte die Widerspruchslösung kommen, dann werde ich natürlich widersprechen.
Falls jemandem die eigene Unversehrtheit nach dem Tode so wichtig ist, so halte ich diesen geringen Aufwand für vertretbar.

"Hielte", muss ich ja nun leider sagen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Brainiac »

JJazzGold hat geschrieben:(16 Jan 2020, 12:17)

Bedauerlicherweise nein, es war nur ein eingeflochtener Satz, in der Sammlung der Argumentation gegen die Widerspruchslösung. Ich kann ihn auch nur sinngemäß wiedergeben. Ein Patient, der auf der Empfänger Liste steht, könnte sich von dieser aus dem moralischen Grund streichen lassen, da er kein Spenderorgan empfangen will, welches nur deshalb zur Verfügung steht, weil der Spender sich nicht ausdrücklich gegen eine Organspende ausgesprochen hat, sprich, nicht gefragt wurde.

Das Argument entzieht sich meinem Verständnis. Es steht doch jedem Patienten frei, sich auf die Liste setzen zu lassen, oder sich, aus welchen Gründen auch immer, wieder von der Liste streichen zu lassen. Wer Bedenken hegt, sein Spendeorgan sei unter der Widerspruchslösung eine “unfreiwillige Spende“, was nicht als generelle Voraussetzung betrachtet werden kann, hat ergo auch weiterhin die Möglichkeit zum Verzicht.

Inwieweit muss ein abstimmender Abegeordneter dieses Argument in der Gesamtbeurteilung in Betracht ziehen?
Danke dir. Nein, da kann ich dir nicht helfen. :| Da fehlt irgendein Zwischenstück, irgendeine Zusatzannahme, unter der diese Konstellation relevant werden könnte.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von JJazzGold »

Brainiac hat geschrieben:(16 Jan 2020, 12:40)

Danke dir. Nein, da kann ich dir nicht helfen. :| Da fehlt irgendein Zwischenstück, irgendeine Zusatzannahme, unter der diese Konstellation relevant werden könnte.
Eben diese Zusatzannahme fehlte, das “Argument“ wurde einfach nur so wie beschrieben in den Raum geworfen.
Mir würde auch keine relevante Zusatzannahme einfallen. ;)
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Brainiac »

JJazzGold hat geschrieben:(16 Jan 2020, 12:46)

Eben diese Zusatzannahme fehlte, das “Argument“ wurde einfach nur so wie beschrieben in den Raum geworfen.
Mir würde auch keine relevante Zusatzannahme einfallen. ;)
Doch, eine Idee hätte ich. Evtl. geht es um den denkbaren Wunsch eines Patienten, schon als Empfänger in der Liste zu stehen, aber nur von Organgebern, die diesen Willen aktiv (wie bislang über einen Ausweis) bekräftigt haben, und nicht von solchen, die nur (nach dem Konzept der Widerspruchslösung) nicht widersprochen haben. Dieser Wunsch nach Differenzierung der Organgeber war möglicherweise mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht umsetzbar und somit ein Gegenargument aus Sicht von Frau Baerbock.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Misterfritz »

Brainiac hat geschrieben:(16 Jan 2020, 13:35)

Doch, eine Idee hätte ich. Evtl. geht es um den denkbaren Wunsch eines Patienten, schon als Empfänger in der Liste zu stehen, aber nur von Organgebern, die diesen Willen aktiv über einen Ausweis (wie bislang) bekräftigt haben, und nicht von solchen, die nur nicht widersprochen haben. Dieser Wunsch nach Differenuierung der Prganhrber war möglicherweise mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht umsetzbar und somit ein Gegenargument aus Sicht von Frau Baerbock.
Und wegen so einem "Scheiss" lehnt man ein sinnvolles Gesetz ab?
Ernsthaft, manchal denke ich, die Deutschen - resp. ihre Politiker - sind komplett unfähig, pragmatische Beschlüsse zu fassen. Unsere Nachbarn haben doch auch keine Probleme mit generellem Tempolimit, der Widerspruchslösung, ...
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Brainiac »

Misterfritz hat geschrieben:(16 Jan 2020, 13:40)

Und wegen so einem "Scheiss" lehnt man ein sinnvolles Gesetz ab?
Ernsthaft, manchal denke ich, die Deutschen - resp. ihre Politiker - sind komplett unfähig, pragmatische Beschlüsse zu fassen. Unsere Nachbarn haben doch auch keine Probleme mit generellem Tempolimit, der Widerspruchslösung, ...
Langsam. Ich war ja auch dafür, aber was ich gerade schrieb, war sehr wahrscheinlich nicht das einzige Gegenargument (wenn es überhaupt eines war). Das bezog sich nur auf eine eher hypothetische Nebendiskussion zwischen JJG und mir, mangels näherem Kontext. :)
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von naddy »

Die rechtliche Seite der Diskussion hat sich vor 2 Stunden erledigt.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Keoma »

BenJohn hat geschrieben:(16 Jan 2020, 10:53)

Mein Körper gehört mir. Da hat niemand ungefragt dran rumzuschnippeln und Organe zu entnehmen.
Spätestens wenn du eine Niere brauchst, fängt das Nachdenken an.
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von BenJohn »

Keoma hat geschrieben:(16 Jan 2020, 14:19)

Spätestens wenn du eine Niere brauchst, fängt das Nachdenken an.
Nein. Ich würde zwar eine Spenderniere nicht ablehnen, aber ich würde auch nicht rumheulen, wenn es keine für mich gibt.
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Keoma
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Keoma »

BenJohn hat geschrieben:(16 Jan 2020, 14:30)

Nein. Ich würde zwar eine Spenderniere nicht ablehnen, aber ich würde auch nicht rumheulen, wenn es keine für mich gibt.
Kannst hier leicht auf dicke Hosen machen.
Wenn dir die Dialyse ins Haus steht, sieht es anders aus, so mit dem Rumheulen.
Glaub mir.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von BenJohn »

Keoma hat geschrieben:(16 Jan 2020, 14:33)

Kannst hier leicht auf dicke Hosen machen.
Wenn dir die Dialyse ins Haus steht, sieht es anders aus, so mit dem Rumheulen.
Glaub mir.
Warum sollte ich dir glauben? Ich werde mich wohl besser einschätzen können als du. Mit dicker Hose hat das nichts zu tun.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Quatschki »

Es gibt eben verschiedene Weltanschauungen.
Umso wichtiger, dass kein Automatismus eingeführt wird, der Verstorbene zur öffentlichen Ressource werden lässt.
Es spricht umgekehrt auch nichts dagegen, Organspender bei der Organvergabe zu privilegieren.
Oder sogar Spendenorgane ausschließlich an Personen zu vergeben, die selbst einen Organspendeausweis besitzen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Keoma »

BenJohn hat geschrieben:(16 Jan 2020, 14:41)

Warum sollte ich dir glauben? Ich werde mich wohl besser einschätzen können als du. Mit dicker Hose hat das nichts zu tun.
Wie gesagt, wenn man nicht in der Situation ist, kann man leicht reden.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von BenJohn »

Keoma hat geschrieben:(16 Jan 2020, 15:28)

Wie gesagt, wenn man nicht in der Situation ist, kann man leicht reden.
Klar. Man kann es aber auch ernst meinen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Keoma »

BenJohn hat geschrieben:(16 Jan 2020, 15:31)

Klar. Man kann es aber auch ernst meinen.
Jetzt meinst du es sicher ernst.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von JJazzGold »

Brainiac hat geschrieben:(16 Jan 2020, 13:35)

Doch, eine Idee hätte ich. Evtl. geht es um den denkbaren Wunsch eines Patienten, schon als Empfänger in der Liste zu stehen, aber nur von Organgebern, die diesen Willen aktiv (wie bislang über einen Ausweis) bekräftigt haben, und nicht von solchen, die nur (nach dem Konzept der Widerspruchslösung) nicht widersprochen haben. Dieser Wunsch nach Differenzierung der Organgeber war möglicherweise mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht umsetzbar und somit ein Gegenargument aus Sicht von Frau Baerbock.
Um das vergleichbar zu machen, könnte ich verlangen, dass nur Derjenige meine Spendeorgane bekommt, der nachweislich selbst einen Spenderausweis hat. Denn nur so wäre die Differenzierung umfassend gewahrt. Wäre kein Organspendeausweis vorhanden, muss ich davon ausgehen, dass der Empfänger Organspende für sich selbst ablehnte.
Kurios.
Ich habe mir, als ich vor Jahrzehnten einen Organspendeausweis ausfüllte, keine Differenzierungsgedanken gemacht. Wer benötigen würde, sollte bekommen.
Und ich gedenke das auch nicht zu ändern.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Keoma »

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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Quatschki »

JJazzGold hat geschrieben:(16 Jan 2020, 15:37)

Um das vergleichbar zu machen, könnte ich verlangen, dass nur Derjenige meine Spendeorgane bekommt, der nachweislich selbst einen Spenderausweis hat. Denn nur so wäre die Differenzierung umfassend gewahrt. Wäre kein Organspendeausweis vorhanden, muss ich davon ausgehen, dass der Empfänger Organspende für sich selbst ablehnte.
Kurios.
Ich habe mir, als ich vor Jahrzehnten einen Organspendeausweis ausfüllte, keine Differenzierungsgedanken gemacht. Wer benötigen würde, sollte bekommen.
Und ich gedenke das auch nicht zu ändern.
Früher hat man manches anders gesehen.
Da gab es auch noch nicht diese Kommerzialisierung des Gesundheitswesens und das Milliardengeschäft mit dem Gesundheitstourismus.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Kritikaster »

JJazzGold hat geschrieben:(16 Jan 2020, 15:37)

Um das vergleichbar zu machen, könnte ich verlangen, dass nur Derjenige meine Spendeorgane bekommt, der nachweislich selbst einen Spenderausweis hat. Denn nur so wäre die Differenzierung umfassend gewahrt. Wäre kein Organspendeausweis vorhanden, muss ich davon ausgehen, dass der Empfänger Organspende für sich selbst ablehnte.
Kurios.
Ich habe mir, als ich vor Jahrzehnten einen Organspendeausweis ausfüllte, keine Differenzierungsgedanken gemacht. Wer benötigen würde, sollte bekommen.
Und ich gedenke das auch nicht zu ändern.
Ich bin an der Stelle ein ganz eigenartiges Wesen, das sich über diese Beschlussfassung ausgesprochen freut, ermöglicht sie es mir doch, meinen Spenderausweis zu behalten.

Im Fall der Widerspruchslösung wäre meine Bereitschaftserklärung sofort in den Papierkorb gewandert, denn, wie ich früher schon schrieb, setzt dieses Verfahren m. E. in erster Linie auf die Faulheit der Menschen, die sich mit dem Thema nicht auseinandersetzen wollen. Das macht sie für mich aber auch nach ihrem Tod nicht zum Ersatzteillager.

In dieser Frage war und ist für mich eine POSITIVE Willenserklärung prinzipiell der einzig akzeptable Weg.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Vongole »

Kritikaster hat geschrieben:(16 Jan 2020, 17:13)

Ich bin an der Stelle ein ganz eigenartiges Wesen, das sich über diese Beschlussfassung ausgesprochen freut, ermöglicht sie es mir doch, meinen Spenderausweis zu behalten.

Im Fall der Widerspruchslösung wäre meine Bereitschaftserklärung sofort in den Papierkorb gewandert, denn, wie ich früher schon schrieb, setzt dieses Verfahren m. E. in erster Linie auf die Faulheit der Menschen, die sich mit dem Thema nicht auseinandersetzen wollen. Das macht sie für mich aber auch nach ihrem Tod nicht zum Ersatzteillager.

In dieser Frage war und ist für mich eine POSITIVE Willenserklärung prinzipiell der einzig akzeptable Weg.
Dann sind wir schon zwei. ;)
Ich war ja vehement für die Widerspruchslösung, habe jedoch nach sehr misslichen Erfahrungen in den letzten beiden Monaten meine Ansicht geändert.
Am Yisrael Chai

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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von JJazzGold »

Kritikaster hat geschrieben:(16 Jan 2020, 17:13)

Ich bin an der Stelle ein ganz eigenartiges Wesen, das sich über diese Beschlussfassung ausgesprochen freut, ermöglicht sie es mir doch, meinen Spenderausweis zu behalten.

Im Fall der Widerspruchslösung wäre meine Bereitschaftserklärung sofort in den Papierkorb gewandert, denn, wie ich früher schon schrieb, setzt dieses Verfahren m. E. in erster Linie auf die Faulheit der Menschen, die sich mit dem Thema nicht auseinandersetzen wollen. Das macht sie für mich aber auch nach ihrem Tod nicht zum Ersatzteillager.

In dieser Frage war und ist für mich eine POSITIVE Willenserklärung prinzipiell der einzig akzeptable Weg.
Ich habe mich in all den Jahrzehnten nie als Ersatztelllager betrachtet, sondern als Mensch, der bis über den Tod hinaus anderen Menschen ggfls. per Organspende Leben ermöglicht. Weil ich selbst dieses Leben schätze.
Von daher ist es mir egal, ob ich einen Ausweis ausfülle oder nicht widerspreche. Wobei ich bei beidem die persönliche Freiheit der Entscheidung gewahrt sehe. Einem anderen Menschen ggfls das Angebot des Überleben, des gesunden Weiterleben zu ermöglichen ist mir wichtiger, als zu Ungunsten dieser Menschen zu entscheiden. Nur weil die formale Regelung Widerspruch statt Zustimmung erfordert hätte.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Kritikaster »

JJazzGold hat geschrieben:(16 Jan 2020, 17:46)

Ich habe mich in all den Jahrzehnten nie als Ersatztelllager betrachtet, sondern als Mensch, der bis über den Tod hinaus anderen Menschen ggfls. per Organspende Leben ermöglicht. Weil ich selbst dieses Leben schätze.
Von daher ist es mir egal, ob ich einen Ausweis ausfülle oder nicht widerspreche. Wobei ich bei beidem die persönliche Freiheit der Entscheidung gewahrt sehe. Einem anderen Menschen ggfls das Angebot des Überleben, das Weiterleben zu ermöglichen ist mir wichtiger, als zu Ungunsten dieser Menschen zu entscheiden. Nur weil die formale Regelung Widerspruch statt Zustimmung erfordert hätte.
Mir ist klar, dass ich mit meiner Haltung zum Prinzipienreiter werde und damit bei vielen auf Unverständnis stosse.

Drum freue ich mich, dass ich letztlich nicht vor dem Dilemma stehe, zwischen meiner persönlichen Bereitschaft zur Organspende und dem Akzeptieren eines von mir für fundamental falsch gehaltenen Verfahrens entscheiden zu müssen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von JJazzGold »

Kritikaster hat geschrieben:(16 Jan 2020, 17:54)

Mir ist klar, dass ich mit meiner Haltung zum Prinzipienreiter werde und damit bei vielen auf Unverständnis stosse.

Drum freue ich mich, dass ich letztlich nicht vor dem Dilemma stehe, zwischen meiner persönlichen Bereitschaft zur Organspende und dem Akzeptieren eines von mir für fundamental falsch gehaltenen Verfahrens entscheiden zu müssen.
Aus welchem Grund glaubst du, dass die Widerspruchslösung deine persönliche Freiheit der Entscheidung, denn letztendlich geht es nur darum, eingeschränkt hätte?
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Kritikaster »

JJazzGold hat geschrieben:(16 Jan 2020, 17:57)

Aus welchem Grund glaubst du, dass die Widerspruchslösung deine persönliche Freiheit der Entscheidung, denn letztendlich geht es nur darum, eingeschränkt hätte?
Nicht meine eigene.

Ich selbst hätte mich ja entschieden, nur eben mit meiner Entscheidung deutlich gemacht, dass man mit der Umsetzung des von mir genannten Motivs, die Gleichgültigkeit/Faulheit oder das Unwissen vieler Zeitgenossen bei diesem Thema auszunutzen, nicht nur positive Ergebnisse erzielt. Ich hätte also sehr wohl eine freie Entscheidung getroffen, deren Nachteile - das ist mir klar - im Fall der Fälle womöglich eine vollkommen unbeteiligte, mir heute nicht bekannte Person hätte ertragen müssen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Brainiac »

Kritikaster hat geschrieben:(16 Jan 2020, 17:13)

Im Fall der Widerspruchslösung wäre meine Bereitschaftserklärung sofort in den Papierkorb gewandert, denn, wie ich früher schon schrieb, setzt dieses Verfahren m. E. in erster Linie auf die Faulheit der Menschen, die sich mit dem Thema nicht auseinandersetzen wollen.
Ich sehe das genau anders herum: Die Widerspruchslösung wäre eine Maßnahme zum pragmatischen Umgang mit der Faulheit der Menschen gewesen, die eigentlich kein Problem mit der Verwendung ihrer Organe nach ihrem Ableben haben, aber zu faul zur Beantragung eines Organspendeausweises waren.

Das ist auch angemessen, da eben massiver Mangel besteht.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Kritikaster »

Brainiac hat geschrieben:(16 Jan 2020, 18:05)

Ich sehe das genau anders herum: Die Widerspruchslösung wäre eine Maßnahme zum pragmatischen Umgang mit der Faulheit der Menschen gewesen, die eigentlich kein Problem mit der Verwendung ihrer Organe nach ihrem Ableben haben, aber zu faul zur Beantragung eines Organspendeausweises waren.

Das ist auch angemessen, da eben massiver Mangel besteht.
Verträge und Handlungsvereinbarungen, denen ich nicht ausdrücklich zustimme, sind nichtig.

Ich kann nicht erkennen, dass die Aussetzung dieses Prinzips hier gerechtfertigt wäre.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von JJazzGold »

Kritikaster hat geschrieben:(16 Jan 2020, 18:05)

Nicht meine eigene.

Ich selbst hätte mich ja entschieden, nur eben mit meiner Entscheidung deutlich gemacht, dass man mit der Umsetzung des von mir genannten Motivs, die Gleichgültigkeit/Faulheit oder das Unwissen vieler Zeitgenossen bei diesem Thema auszunutzen, nicht nur positive Ergebnisse erzielt. Ich hätte also sehr wohl eine freie Entscheidung getroffen, deren Nachteile - das ist mir klar - im Fall der Fälle womöglich eine vollkommen unbeteiligte, mir heute nicht bekannte Person hätte ertragen müssen.
Aber auch der Widerspruch ist doch deine eigene, nur von dir persönlich getroffene Entscheidung. Braucht es tatsächlich eine Verdeutlichung und weshalb?
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Brainiac »

Kritikaster hat geschrieben:(16 Jan 2020, 18:10)

Verträge und Handlungsvereinbarungen, denen ich nicht ausdrücklich zustimme, sind nichtig.

Ich kann nicht erkennen, dass die Aussetzung dieses Prinzips hier gerechtfertigt wäre.
Eine Diskussion über Analogien macht hier wahrscheinlich nicht viel Sinn, aber ich möchte dennoch kurz erwähnen, dass alle möglichen Verträge und Handlungsvereinbarungen für deutsche Bürger gelten, auch wenn sie diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Angefangen bei der Staatsbürgerschaft, der Pflicht, Steuern zu zahlen, der Gültigkeit von deutschem Recht, etc pp. Das ist auch anders nicht praktikabel.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Kritikaster »

JJazzGold hat geschrieben:(16 Jan 2020, 18:11)

Aber auch der Widerspruch ist doch deine eigene, nur von dir persönlich getroffene Entscheidung. Braucht es tatsächlich eine Verdeutlichung und weshalb?
Ja, ist es.

Nur stellt das Ausbleiben eines Widerspruchs keine Zustimmung dar.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Skeptiker »

Kritikaster hat geschrieben:(16 Jan 2020, 18:10)
Verträge und Handlungsvereinbarungen, denen ich nicht ausdrücklich zustimme, sind nichtig.
Es kommen im Geschäftsleben auch Verträge ohne aktive Zustimmung zustande. Siehe Kaufmännisches Bestätigungsschreiben.
Ich kann nicht erkennen, dass die Aussetzung dieses Prinzips hier gerechtfertigt wäre.
Wie wäre es damit: "Das Recht auch Faulheit ist nicht höher zu werten als das Recht auf Leben"

Jeder hat doch das Recht zu jeder Zeit seinen Willen zu äußern. Es kann aber nicht sein, dass die Träge Masse per Gesetz vorbeugend in Schutz genommen wird, nur weil die Freiheit, dass einem Leben und Gesundheit der Mitmenschen "am Arsch vorbei gehen darf" höher gewertet wird, als eben dieses Leben und diese Gesundheit.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von McKnee »

Ein gutes Ergebnis! :thumbup:

Es war nicht gut, die Diskussion auf die emotionale Ebene zu ziehen. Die Frage ist nicht, ob und in welchem Umfang eine Spendebereitschaft besteht. Die Befürworter der Widerspruchsregel weisen ja selbst ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hin. Es muss rein um die Frage gehen, ob der Staat JEDEN zum potentiellen Spender machen darf und die freie Entscheidung nun ein aktives Handeln gegen diese Entscheidung notwendig macht.

Die aktuelle Spenderproblematik besteht offensichtlich auch aufgrund struktureller und organisatorischer Schwächen der beteiligten Institutionen. Vielleicht arbeiten die Verantwortlichen erst einmal an diesen Problemen und einer besseren Aufklärung, bevor sie in die Rechte der Menschen eingreifen. Die Frage ist, ob die aktuellen Strukturen ein Mehr an Spender überhaupt bewältigen können und diese Neuspender nicht ins Leere laufen. Den potentiellen Empfängern hilft dieser emotionale Populismus dann nämlich wenig.

Ich bin Organspender.
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Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Kritikaster »

Skeptiker hat geschrieben:(16 Jan 2020, 18:17)

Es kommen im Geschäftsleben auch Verträge ohne aktive Zustimmung zustande. Siehe Kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

Wie wäre es damit: "Das Recht auch Faulheit ist nicht höher zu werten als das Recht auf Leben"

Jeder hat doch das Recht zu jeder Zeit seinen Willen zu äußern. Es kann aber nicht sein, dass die Träge Masse per Gesetz vorbeugend in Schutz genommen wird, nur weil die Freiheit, dass einem Leben und Gesundheit der Mitmenschen "am Arsch vorbei gehen darf" höher gewertet wird, als eben dieses Leben und diese Gesundheit.
Doch, genau das ist heute aktualisierte Rechtslage, und das ist auch gut so.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Vongole »

Brainiac hat geschrieben:(16 Jan 2020, 18:05)

Ich sehe das genau anders herum: Die Widerspruchslösung wäre eine Maßnahme zum pragmatischen Umgang mit der Faulheit der Menschen gewesen, die eigentlich kein Problem mit der Verwendung ihrer Organe nach ihrem Ableben haben, aber zu faul zur Beantragung eines Organspendeausweises waren.

Das ist auch angemessen, da eben massiver Mangel besteht.
Genau der Meinung war ich auch. Leider musste ich jedoch kürzlich feststellen, (nicht persönlich, ich habe einen Ausweis), wie unsensibel, bar jeder Empathie, dafür durch unangemessem Druck mit Angehörigen derjenigen umgegangen wird,
die nicht aus Faulheit keinen Ausweis haben.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Selina »

JJazzGold hat geschrieben:(16 Jan 2020, 17:46)

Ich habe mich in all den Jahrzehnten nie als Ersatztelllager betrachtet, sondern als Mensch, der bis über den Tod hinaus anderen Menschen ggfls. per Organspende Leben ermöglicht. Weil ich selbst dieses Leben schätze.
Von daher ist es mir egal, ob ich einen Ausweis ausfülle oder nicht widerspreche. Wobei ich bei beidem die persönliche Freiheit der Entscheidung gewahrt sehe. Einem anderen Menschen ggfls das Angebot des Überleben, des gesunden Weiterleben zu ermöglichen ist mir wichtiger, als zu Ungunsten dieser Menschen zu entscheiden. Nur weil die formale Regelung Widerspruch statt Zustimmung erfordert hätte.
Ich finde Ihre Haltung zur Organspende sehr gut. Hut ab. Was mir aber in der jahrelangen Debatte über das Thema in der Politik und auch in Fachkreisen fehlt, ist gute Aufklärungsarbeit und detaillierte Information. Solange die meisten Menschen nicht genau wissen, was Hirntod wirklich ganz konkret bedeutet und wie die Organentnahme abläuft, werden sich die Spenderzahlen nicht bedeutend erhöhen. Daher finde ich die heute getroffene Entscheidung im Bundestag für eine "erweiterte Zustimmungslösung" in Ordnung, weil sich damit auch die Hoffnung auf mehr und detailliertere Informationen und Aufklärung verbindet. Auch die Ärzteschaft hat Fortbildungsbedarf auf diesem Gebiet, hab ich in der Debatte gehört. Man kann zwar jederzeit seinen Hausarzt dazu befragen. Dennoch fehlt es an genügend öffentlicher Information darüber, die den Standards auf dem Gebiet und dem Stand von Forschung und Praxis entspricht.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von JJazzGold »

Kritikaster hat geschrieben:(16 Jan 2020, 18:17)

Ja, ist es.

Nur stellt das Ausbleiben eines Widerspruchs keine Zustimmung dar.
Die persönliche Entscheidung stellt der Widerspruch dar.
Dabei ist es nebensächlich, ob per Organspendeausweis Zustimmung erteilt wird, oder per Widerspruch keine Zustimmung erteilt wird. In jedem Fall erfolgt eine freie persönliche Entscheidung.

Das Ausbleiben von Zustimmung oder Widerspruch beeinträchtigt die garantierte persönliche Entscheidungsfreiheit nicht.
Bleiben Zustimmung oder Widerspruch aus, bedeutet das ausschließlich, dass der Betroffene sein Recht auf persönliche Entscheidung nicht wahrnimmt.

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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Kritikaster »

JJazzGold hat geschrieben:(16 Jan 2020, 18:26)

Die persönliche Entscheidung stellt der Widerspruch dar.
Dabei ist es nebensächlich, ob per Organspendeausweis Zustimmung erteilt wird, oder per Widerspruch keine Zustimmung erteilt wird. In jedem Fall erfolgt eine freie persönliche Entscheidung.

Das Ausbleiben von Zustimmung oder Widerspruch beeinträchtigt die garantierte persönliche Entscheidungsfreiheit nicht.
Bleiben Zustimmung oder Widerspruch aus, bedeutet das ausschließlich, dass der Betroffene sein Recht auf persönliche Entscheidung nicht wahrnimmt.

Dann werten wir das offensichtlich unterschiedlich.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von BenJohn »

60 von 67 Bundestagsabgeordneten der Grünen haben heute gegen die Widerspruchslösung gestimmt.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Brainiac »

Vongole hat geschrieben:(16 Jan 2020, 18:24)

Genau der Meinung war ich auch. Leider musste ich jedoch kürzlich feststellen, (nicht persönlich, ich habe einen Ausweis), wie unsensibel, bar jeder Empathie, dafür durch unangemessem Druck mit Angehörigen derjenigen umgegangen wird,
die nicht aus Faulheit keinen Ausweis haben.
Ja, kann ich mir vorstellen. Aber sind solche Fälle ein hinreichendes Argument? Hier scheint mir eher Funktionsversagen vorzuliegen. Wenn nach Einführung der Widerspruchslösung jemand kundgetan hätte "bei mir bitte nicht", müsste man das selbstverständlich ohne wenn und aber akzeptieren, und ohne irgendwelchen "unangemessenen Druck" auszuüben.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von JJazzGold »

Selina hat geschrieben:(16 Jan 2020, 18:24)

Ich finde Ihre Haltung zur Organspende sehr gut. Hut ab. Was mir aber in der jahrelangen Debatte über das Thema in der Politik und auch in Fachkreisen fehlt, ist gute Aufklärungsarbeit und detaillierte Information. Solange die meisten Menschen nicht genau wissen, was Hirntod wirklich ganz konkret bedeutet und wie die Organentnahme abläuft, werden sich die Spenderzahlen nicht bedeutend erhöhen. Daher finde ich die heute getroffene Entscheidung im Bundestag für eine "erweiterte Zustimmungslösung" in Ordnung, weil sich damit auch die Hoffnung auf mehr und detailliertere Informationen und Aufklärung verbindet. Auch die Ärzteschaft hat Fortbildungsbedarf auf diesem Gebiet, hab ich in der Debatte gehört. Man kann zwar jederzeit seinen Hausarzt dazu befragen. Dennoch fehlt es an genügend öffentlicher Information darüber, die den Standards auf dem Gebiet und dem Stand von Forschung und Praxis entspricht.
Sie wissen, ich bin keine Freundin der Spekulation, nichts desto trotz bin ich der Überzeugung, dass die jetzige Regelung keinen einzigen Spender mehr motiviert, als es die Zahlen der letzten Jahre hergeben. Daran wird auch die Aufklärung über Hirntod nur marginal etwas ändern. Auch wenn ich Ihnen beipflichte, dass dies wünschenswert wäre. Selbst die intensivste Aufklärung wird den Spendefürchtenden nicht dazu animieren zu spenden und dem Spendefaulen ist es egal, ob intensivere Aufklärung oder nicht geliefert wird. Und sollte sie/er selbst einst in die Lage kommen, eine Organspende zu benötigen, ist die nächste Befragung im Zehnjahresrhytmus im schlechtesten Fall zu spät. Ist halt so, das muss man hinnehmen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung

Beitrag von Skeptiker »

Kritikaster hat geschrieben:(16 Jan 2020, 18:21)
Doch, genau das ist heute aktualisierte Rechtslage, und das ist auch gut so.
Nein, das ist nicht gut so, weil dadurch eben die Bequemlichkeit vieler Menschen höher gewertet wird, als existenzielle Bedürfnisse anderer Menschen. Auch wenn ich die Widerspruchslösung nicht für die beste Lösung halte, so würde sie doch das Mangelproblem lösen.

Ich selber bin eher dafür von jedem Bürger, notfalls unter Strafandrohung, eine Entscheidung abzufordern.

Es gibt sehr viele Handlungszwänge der Bürger dem Staat gegenüber. Man MUSS einen Perso beantragen und bezahlen, man MUSS eine Steuererklärung abgeben, man MUSS sehr viel mehr. In allen diesen Fällen geht es nicht um Leben und Tod, wobei es wesentlich aufwendiger ist die Steuererklärung zu machen, als einfach JA oder NEIN zu sagen.
Wenn es aber darum geht, dass Menschen einfach mal JA oder NEIN sagen müssen, da entdecken Heerschaaren von Politikern und "Freiheitskämpfern" das Recht auf Selbstbestimmung. Warum man sich ausgerechnet dieses Feld für rechthaberische Prinzipienreiterei ausgesucht hat, das weiss der Teufel.

In meinen Augen darf niemand ein Organ erhalten, der nicht die Frage beantwortet hat. Wer dieses Mindestmass an sozialer Verantwortung nicht leisten konnte, der sollte sich dann auch mit niedrigerer Solidarität der von ihm selber nicht solidarisch behandelten Gesellschaft begnügen. Wer dann mit Nein geantwortet hat, das muss sich hinten anstellen - was allerdings kein Problem sein sollte, weil bei der Lösung genug Organe da wären.
Ich bin allerdings ziemlich sicher, dass man das nicht durchziehen würde, weil es eben heißen würde, jemand würde "definiert" ein lebensrettenes Organ nicht erhalten. Lieber halten wir es nach dem Prinzip, dass die hundertfache Menge Menschen aufgrund von fehlenden Organen stirbt - aber die halt durch belegten Mangel, quasi durch - selbst geschaffene - höhere Macht.
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