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Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 12:53
von Ilikekebap
Angesichts der neuerlichen Forderungen der Gewerkschaften und zugehöriger Streiks aktuell und der diesbezüglichen Erfahrungen der letzten Jahre bin ich der Auffassung, dass das Streikrecht so nicht bleiben kann, wie es ist.

Begründung:
1. Das Streikrecht kommt aus einer Zeit, in der Gewerkschaften nicht nur mehr Geld, sondern grundlegende arbeitsrechtliche Errungenschaften erkämpfen mussten. Diese Zeit ist in Deutschland aber schon lange vorbei. Niemand wird mehr mit 5 Urlaubstagen abgespeist. Niemand muss 18-Stunden-Schichten arbeiten. Niemand muss mehr unter lebensgefährlichen Umständen arbeiten. Wir haben für all dies eine Myriade an Gesetzen und Regelungen.
2. Allein deswegen könnte man schon in Frage stellen, ob ein Instrument, dass zur Bekämpfung elementarer Widrigkeiten gedacht war, überhaupt insgesamt noch zeitgemäß ist, wenn es "nur" noch ums Geld geht.
3. Selbst, wenn man dennoch ein Streikrecht grob in der jetzigen Form noch für notwendig und angemessen erachtet: Es wird seit Jahren von den Gewerkschaften immer öfter nicht als die ultima ratio, die es sein sollte, genutzt, sondern viel früher zum Einsatz gebracht.
4. Die Streiks im öffentlichen Dienst treffen meist nicht die Arbeitgeber, sondern vorrangig deren "Kunden", also die Bürger.

Mögliche Maßnahmen:
1. Streikrecht komplett abschaffen, siehe 2 oben.
2. Streikrecht für Bereiche, in denen vorrangig die Bürger und nicht die Arbeitgeber die Streiks zu spüren bekommen und die grundlegende staatliche Dienstleistungen (ÖPNV, Müllabfuhr etc.) darstellen, abschaffen, einschränken oder unter Genehmigungsvorbehalt stellen (siehe 3).
3. Streiks unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Gewerkschaften, die streiken wollen, müssen bei einer neutralen Stelle, die man ja in irgendeinem Bundesministerium ansiedeln könnte, plausibel darlegen, dass sie ernsthaft und über mehrere Runden versucht haben zu verhandeln, dass ihre Einstiegsforderung nicht vollkommen abgehoben war und dass die Gegenseite sich mehr oder weniger vollständig quer gestellt hat. Diese Stelle genehmigt dann je nach Darlegung der Gewerkschaft den Streik oder auch nicht.
4. Schiedsstellen einführen. Gibt es z. B. im Bereich Sozialrecht gerne. Wenn zwei sich streiten (einer, der was will, und einer, der es bezahlen soll) und sich nicht einigen können, können sie mit ihrem Streitfall zu einer Schiedsstelle/Schiedsperson gehen, die für sie dann untergerichtlich und zeitnah eine Einigung versucht herbeizuführen oder, falls das nicht fruchtet, per Schiedsspruch eine Entscheidung fällt.

Anmerkung: Ich habe dies hier für das passendste Unterforum gehalten, der Thread kann aber natürlich gerne verschoben werden, falls er anderswo passender aufgehoben wäre.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 13:10
von relativ
Ilikekebap hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 12:53 Angesichts der neuerlichen Forderungen der Gewerkschaften und zugehöriger Streiks aktuell und der diesbezüglichen Erfahrungen der letzten Jahre bin ich der Auffassung, dass das Streikrecht so nicht bleiben kann, wie es ist.

....

Anmerkung: Ich habe dies hier für das passendste Unterforum gehalten, der Thread kann aber natürlich gerne verschoben werden, falls er anderswo passender aufgehoben wäre.

Sorry aber so ein Quatsch, als wenn Arbeitnehmerechte die mal erkämpft wurden in Stein gemeißelt wären, gerade wenn sie mal keine Vertretung bzw. Druckmittel haben. Dann geht das Ruckizucki mit der Verschlechterung der Rechte und Willkür von Unternehmen die an Arbeitnehmerrechten so gar nicht interessiert sind. Da hast du mit Elon Musk schon das beste Beispiel vor Augen.

Nur weil Bürger evtl. mal Einschränkungen haben willst du dem Arbeitnehmer im ÖD seine Rechte nehmen? Wie Egoistisch gedacht ist das denn.
Das es im ÖD 2 Tarifeverhandlungen gibt haben die Bürger ausschließlich dem Arbeitgeber zu verdanken. Auch das es starke Einzelgewerkschaften gibt und somit auch mehr Streiks, liegt an der verlangten Liberalisierung des Arbeitsmarktes und der Abschaffung den Flächentarifvertrags, welches die meisten Arbeitgeber nicht mehr wollten.

- Die Möglichkeit Schlichter einzusetzen gibt es bei Tarifverhandlungen schon
- Streik ist ein Grundrecht
- Streiks treffen immer auch die Kunden denn genau da trifft man auch die Arbeitgeber.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 13:35
von becksham
Begründung:
1. Das Streikrecht kommt aus einer Zeit, in der Gewerkschaften nicht nur mehr Geld, sondern grundlegende arbeitsrechtliche Errungenschaften erkämpfen mussten. Diese Zeit ist in Deutschland aber schon lange vorbei. Niemand wird mehr mit 5 Urlaubstagen abgespeist. Niemand muss 18-Stunden-Schichten arbeiten. Niemand muss mehr unter lebensgefährlichen Umständen arbeiten. Wir haben für all dies eine Myriade an Gesetzen und Regelungen.

Die gesetzlichen Regelungen sind Mindeststandards. Es ist das gute Recht eines jeden Arbeitnehmers, Verbesserungen erkämpfen zu wollen.


2. Allein deswegen könnte man schon in Frage stellen, ob ein Instrument, dass zur Bekämpfung elementarer Widrigkeiten gedacht war, überhaupt insgesamt noch zeitgemäß ist, wenn es "nur" noch ums Geld geht.

Es geht nicht nur ums Geld. Es geht um Urlaubstage, Arbeitszeiten, Freistellungen und und und

3. Selbst, wenn man dennoch ein Streikrecht grob in der jetzigen Form noch für notwendig und angemessen erachtet: Es wird seit Jahren von den Gewerkschaften immer öfter nicht als die ultima ratio, die es sein sollte, genutzt, sondern viel früher zum Einsatz gebracht.

Sag das den Arbeitgebern, die nie ein Angebot in die erste Verhandlungsrunde mitbringen.

4. Die Streiks im öffentlichen Dienst treffen meist nicht die Arbeitgeber, sondern vorrangig deren "Kunden", also die Bürger.

Die Kunden dürfen sich gern bei den Arbeitgebern beschweren. Das sollten sie auch viel öfter tun.

Mögliche Maßnahmen:
1. Streikrecht komplett abschaffen, siehe 2 oben.

Pfoten weg.

2. Streikrecht für Bereiche, in denen vorrangig die Bürger und nicht die Arbeitgeber die Streiks zu spüren bekommen und die grundlegende staatliche Dienstleistungen (ÖPNV, Müllabfuhr etc.) darstellen, abschaffen, einschränken oder unter Genehmigungsvorbehalt stellen (siehe 3).

Auf keinen Fall. Jeder hat das Recht, für seine Interessen zu kämpfen. In sensiblen Bereichen gibt es Notdienstvereinbarungen. Das muss reichen.

3. Streiks unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Gewerkschaften, die streiken wollen, müssen bei einer neutralen Stelle, die man ja in irgendeinem Bundesministerium ansiedeln könnte, plausibel darlegen, dass sie ernsthaft und über mehrere Runden versucht haben zu verhandeln, dass ihre Einstiegsforderung nicht vollkommen abgehoben war und dass die Gegenseite sich mehr oder weniger vollständig quer gestellt hat. Diese Stelle genehmigt dann je nach Darlegung der Gewerkschaft den Streik oder auch nicht.

Soweit kommts noch.

4. Schiedsstellen einführen. Gibt es z. B. im Bereich Sozialrecht gerne. Wenn zwei sich streiten (einer, der was will, und einer, der es bezahlen soll) und sich nicht einigen können, können sie mit ihrem Streitfall zu einer Schiedsstelle/Schiedsperson gehen, die für sie dann untergerichtlich und zeitnah eine Einigung versucht herbeizuführen oder, falls das nicht fruchtet, per Schiedsspruch eine Entscheidung fällt.

Das gibt es schon. Gerade auch im öffentlichen Dienst

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 13:59
von Xexes
Das Problem sind Öffentliche Dienste die nur teils in Privater Hand sind, und nicht unbedingt Gewinnorientiert arbeiten müssen (z.B: DB). Ein Streik sollte durch Gewinneinbußen, weil Kunden darunter Leiden, Druck auf die Arbeitgeber ausüben, wenn diese aber in Öffentlicher Hand sind und es deswegen für die Geschäftsführung keine direkten Konsequenzen hat, verfehlt ein Streik seine Wirkung.

Man müsste Streiks im öffentlichem Dienst verbieten, nicht aber generell und z.B. die DB entweder wieder in staatliche Hand nehmen oder komplett privatisieren.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 14:58
von Moses
becksham hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 13:35

Pfoten weg.

Das wir beide uns mal so einig sind :)

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 14:59
von becksham
Moses hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 14:58 Das wir beide uns mal so einig sind :)
Sind wir doch oft. Schon allein beim Alter. ;)

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 15:06
von relativ
Xexes hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 13:59 Das Problem sind Öffentliche Dienste die nur teils in Privater Hand sind, und nicht unbedingt Gewinnorientiert arbeiten müssen (z.B: DB). Ein Streik sollte durch Gewinneinbußen, weil Kunden darunter Leiden, Druck auf die Arbeitgeber ausüben, wenn diese aber in Öffentlicher Hand sind und es deswegen für die Geschäftsführung keine direkten Konsequenzen hat, verfehlt ein Streik seine Wirkung.

Man müsste Streiks im öffentlichem Dienst verbieten, nicht aber generell und z.B. die DB entweder wieder in staatliche Hand nehmen oder komplett privatisieren.
Wie kommst du darauf, daß die DB kein Gewinn einfahren muss? Der Bund als 100% Anteilseigner erwartet Gewinne.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 15:36
von Xexes
relativ hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 15:06 Wie kommst du darauf, daß die DB kein Gewinn einfahren muss? Der Bund als 100% Anteilseigner erwartet Gewinne.
Der Bund wird die DB kaum pleite gehen lassen / in ein Insolvenzverfahren führen, sondern notfalls mit Steuermitteln helfen.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 15:51
von Skull
Xexes hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 13:59
…und z.B. die DB entweder wieder in staatliche Hand nehmen …
Dir Deutsche Bahn IST zu 100 Prozent in staatlichem Besitz.

Was soll also so ein Satz ? Vor allen Dingen inhaltlich. :p

mfg

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 16:03
von Bogdan
Ilikekebap hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 12:53 Angesichts der neuerlichen Forderungen der Gewerkschaften und zugehöriger Streiks aktuell und der diesbezüglichen Erfahrungen der letzten Jahre bin ich der Auffassung, dass das Streikrecht so nicht bleiben kann, wie es ist.

. . .
zu 1. Streikrecht wird vom Artikel 3 des GG abgeleitet.

Zitat GG Artikel 79: 3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

zu 2. Es gibt sogenannte Notdienstvereinbarungen. Bestimmte Stellen dürfen nicht bestreikt werden. Aktuell öffentlicher Dienst (Notfallversorgung Krankenhaus, Wasserversorgung usw.

zu 3. und 4. Es gibt das Schlichtungsverfahren. Übrigens muss dann auch der Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, plausibel darlegen. Schließlich verhandeln ja beide Seiten.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 16:11
von Moses
Bogdan hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 16:03 zu 1. Streikrecht wird vom Artikel 3 des GG abgeleitet.

Zitat GG Artikel 79: 3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

zu 2. Es gibt sogenannte Notdienstvereinbarungen. Bestimmte Stellen dürfen nicht bestreikt werden. Aktuell öffentlicher Dienst (Notfallversorgung Krankenhaus, Wasserversorgung usw.

zu 3. und 4. Es gibt das Schlichtungsverfahren. Übrigens muss dann auch der Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, plausibel darlegen. Schließlich verhandeln ja beide Seiten.
Wie kommst du auf Art. 3 als Grundlage fürs Streikrecht? Ggf. könnte Art. 9 herangezogen werden aber auch nur mittelbar - einen unmittelbaren Bezug des Streikrechts zum Grundgesetzt gibt es nicht.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 16:23
von Bogdan
Moses hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 16:11 Wie kommst du auf Art. 3 als Grundlage fürs Streikrecht? Ggf. könnte Art. 9 herangezogen werden aber auch nur mittelbar - einen unmittelbaren Bezug des Streikrechts zum Grundgesetzt gibt es nicht.
Hier ist die Erläuterung dazu.

Streik ist ein Grundrecht und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung gemäß Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 12.09.1984 – 1 AZR 342/83). Jede*r Arbeitnehmer*in darf an einem Streik teilnehmen, unabhängig davon, ob gewerkschaftlich organisiert.
https://www.dgb.de/service/ratgeber/str ... ganisiert.
Es gibt auch Urteile des BVerfG.

GG Artikel 9 ist die Grundlage, dass jeder eine Gewerkschaft gründen darf. Das beste Beispiel ist die GDL.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 16:27
von Xexes
Skull hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 15:51 Dir Deutsche Bahn IST zu 100 Prozent in staatlichem Besitz.

Was soll also so ein Satz ? Vor allen Dingen inhaltlich. :p

mfg
Ok habe ich falsch formuliert, mein Problem ist, dass ein formell privates Unternehmen (deswegen wurde sie in eine Aktiengesellschaft geändert) entweder komplett privatisiert werden sollte und damit Gewerkschaften wieder normale Druckmittel erhalten, wenn dem Eigentümer wegen Streiks gewinne entgehen. Oder es soll wie andere Ämter mit Beamten eingebunden werden, und damit das Streikrecht entfallen. Wenn die Bahn derzeit erhebliche Verluste macht, hat das kaum Konsequenzen, also verlieren Streiks auch ihre Wirkung.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 16:36
von Skull
Xexes hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 16:27
…entweder komplett privatisiert werden sollte und damit Gewerkschaften wieder normale Druckmittel erhalten,
wenn dem Eigentümer wegen Streiks gewinne entgehen.
Dein Problem ist aber kein Problem.

Wenn DU Beamte mit Angestellen (im öffentlichen Dienst) gleich setzt, ist das DEIN Problem. Und eben auch falsch.

Und natürlich entgehen Eigentümern bei Streik Gewinne. Oder werden Verluste dann grösser.
Alles andere wäre ja schlichtweg…ALBERN. :p

mfg

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 18:06
von deggial
Unternehmen sollten mehr Mut haben, einen Streik auszuhalten. Gerade streikt der ÖPNV... zur selben Zeit, wo sich aus den Medien entnehmen lässt, dass den Kommunen das Geld ausgeht. Es ist offensichtlich, dass es eine Nullrunde geben muss - und das wäre noch ein Entgegenkommen.

Am Streikrecht würde ich nichts ändern. Allerdings sollte ein Streik als Kündigungsgrund anerkannt werden.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 19:50
von Moses
Bogdan hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 16:23 Hier ist die Erläuterung dazu.




Es gibt auch Urteile des BVerfG.

GG Artikel 9 ist die Grundlage, dass jeder eine Gewerkschaft gründen darf. Das beste Beispiel ist die GDL.
So wie ich schreib - nicht 3 sondern 9 und auch der auch nur indirekt, denn das Gründen einer Gewerkschaft generiert nicht direkt ein Streikrecht.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 19:57
von el loco
Gewerkschaften sind die Pest unserer Gesellschaft.

Es steht jedem Arbeitnehmer frei seine Arbeitsbedingungen, mit seinem Arbeitgeber zu verhandeln.
I.d.R. bekommen jene AG mit schlechten Angeboten, keine AN und rufen dann laut "Fachkräftemangel".

Wohin gewerkschaftlich verhandelte Standards führen, sieht man derzeit in aller Pracht bei Volkswagen.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 20:17
von Nightrain
deggial hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 18:06 Es ist offensichtlich, dass es eine Nullrunde geben muss - und das wäre noch ein Entgegenkommen.
Ein Unternehmen muss in Krisen überall sparen. Die Kommunen müssen daher die Sozialleistungen um 5% kürzen, ebenso die Kulturzuschüsse und die Anzahl der Mitarbeiter reduzieren indem Stellen bei Renteneintritt nicht nachbesetzt werden.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 20:18
von deggial
el loco hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 19:57 Gewerkschaften sind die Pest unserer Gesellschaft.
Ganz so schlimm sehe ich es nicht, wobei Gewerkschaften natürlich viel zu viel Macht haben. Da bin ich bei dir.

Allein, dass man streikende Personen nicht entlassen darf, ist schon schwierig.
Wohin gewerkschaftlich verhandelte Standards führen, sieht man derzeit in aller Pracht bei Volkswagen.
Gut, dass der Konzern hart geblieben ist…

Größe ist hier tatsächlich ein Problem. Bei kleineren Unternehmen lassen sich Gewerkschaften noch recht leicht raushalten… wobei leicht immer noch heißt, viel Geld dafür einsetzen zu müssen und den übrigen Arbeitnehmern einiges zuzumuten.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 20:22
von Skull
deggial hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 18:06
Allerdings sollte ein Streik als Kündigungsgrund anerkannt werden.
Hä ?

Willst Du das Thema in der Weinstube diskutieren ? :?: :D

mfg

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 20:24
von deggial
Nightrain hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 20:17 Die Kommunen müssen daher die Sozialleistungen um 5% kürzen, ebenso die Kulturzuschüsse und die Anzahl der Mitarbeiter reduzieren indem Stellen bei Renteneintritt nicht nachbesetzt werden.
Auch… die Politik wäre aber auch gefordert, wieder Regeln zu schaffen, die sich mit vertretbarem Aufwand einhalten und kontrollieren lassen.

Das, was die Behörden prüfen müssen, geht mit dem Personalkörper tatsächlich nicht, wie mir ein Bekannter erzählt hat. Ohne ins Detail zu gehen, führen immer mehr Vorschriften dazu, dass die schiere Zahl an Fällen, die eine Person abschließend bearbeiten kann, immer weiter abnimmt. Und trotzdem schafft sich der Staat immer mehr Aufgaben und noch mehr Regeln.

In einer schrumpfenden Wirtschaft wächst der deutsche Staat immer noch. Irre!

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 20:26
von deggial
Skull hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 20:22 Willst Du das Thema in der Weinstube diskutieren ? :?: :D
Wieso? Ich sehe es so, wer mit seinem Vertrag nicht zufrieden ist, soll kündigen. Wer streikt, erfüllt seine vertraglichen Pflichten nicht mehr… ob hier oder in der Weinstube.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 20:35
von Skull
deggial hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 20:26
Wieso? Ich sehe es so, wer mit seinem Vertrag nicht zufrieden ist, soll kündigen.
Wer streikt, erfüllt seine vertraglichen Pflichten nicht mehr… ob hier oder in der Weinstube.
Meinst Du das jetzt (alles) ernsthaft ?

Wie wäre es mit weiteren Kündigungsgründen …wegen Kranheit ?
Oder wegen Schwangerschaft oder zu vieler Kinder ?

Da kann man seine vertraglichen Pflichten ja auch nicht korrekt erfüllen.
Den Kündigungsschutz und Kündigungsfristen auch abschaffen. Kostet den AG nur zuviel Geld.
Den AG Beitrag zur SV auch abschaffen. Erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Hast Du noch ein andere -ergänzende- AG-freundliche Ideen ?

mfg

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 20:55
von deggial
Skull hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 20:35 Meinst Du das jetzt (alles) ernsthaft ?
Ja. Wer streiken möchte, kann das tun. Verstehe mich nicht falsch. Urlaub einreichen, und gut. Aber der Arbeit, zu der man sich vertraglich verpflichtet hat, fernzubleiben, rechtfertigt für mich eine Kündigung.
Wie wäre es mit Kündigungsgründen …wegen Kranheit ?
Oder wegen Schwangerschaft oder zu vieler Kinder ?
Krankheiten und Schwangerschaften haben doch nichts damit zu tun, dass jemand sich bewusst entscheidet, den einvernehmlich geschlossenen Vertrag zu brechen, um bessere Bedingungen zu erpressen.
Da kann man seine vertraglichen Pflichten ja auch nicht korrekt erfüllen.
Krankheiten können Arbeitnehmer kaum selbst beeinflussen. Ich ermuntere jeden, der krank ist, zu Hause zu bleiben und sich auszukurieren. Das gehört zum Leben dazu.

Kinder auch. Dass junge Menschen vielleicht eines Tages eine Familie gründen könnten, entspricht einfach der Lebenserfahrung. Davon kann kein Arbeitgeber überrascht sein.
Den Kündigungsschutz und Kündigungsfristen auch abschaffen.
Dafür gibt es keinen Grund. Insbesondere die Kündigungsfristen sichern auch den Arbeitgeber ab! Ich habe mal eine Gehaltserhöhung dafür angeboten bekommen, einer längeren Kündigungsfrist zuzustimmen. War schmeichelhaft.
Den AG Beitrag zur SV auch abschaffen.
Du biegst irgendwie falsch ab, grad. Als Arbeitgeber weiß ich vorher, welche Nebenkosten auf mich zukommen, wenn ich jemanden einstelle.
Hast Du noch ein andere -ergänzende- AG-freundliche Ideen ?
What?!

Alles, was ich vorschlage, ist Verträge einzuhalten, die man unterschrieben hat.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 21:23
von Skull
deggial hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 20:55
Ja. Wer streiken möchte, kann das tun. Verstehe mich nicht falsch. Urlaub einreichen, und gut.
Aber der Arbeit, zu der man sich vertraglich verpflichtet hat, fernzubleiben, rechtfertigt für mich eine Kündigung.
Okay. Du meinst das wirklich ernst. :D

Da bin ich froh, das SO etwas nicht mehrheitsfähig ist und dazu noch … sofort von den Gerichten einkassiert werden würde.

Das Du tatsächlich auf meine unsinnigen „Vorschläge“ eingegangen bist, war Zeitverschwendung. Sagt aber auch einiges. :p

mfg

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 21:32
von Schnitter
deggial hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 20:55 Ja. Wer streiken möchte, kann das tun. Verstehe mich nicht falsch. Urlaub einreichen, und gut.
Dann bringt ein Streik ja auch total viel.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 21:42
von deggial
Skull hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 21:23 Das Du tatsächlich auf meine unsinnigen „Vorschläge“ eingegangen bist, war Zeitverschwendung. Sagt aber auch einiges. :p
Wenn du dich schon nicht ernst nimmst, muss ich es halt tun... ;)

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 21:43
von deggial
Schnitter hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 21:32 Dann bringt ein Streik ja auch total viel.
Derjenige muss ja nicht dran teilnehmen...

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 21:57
von Schnitter
deggial hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 21:43 Derjenige muss ja nicht dran teilnehmen...
Versteh ich jetzt nicht.

Wenn ich streiken will und dafür offiziell Urlaub einreiche macht der ganze Streik doch keinen Sinn.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 22:01
von deggial
Schnitter hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 21:57 Wenn ich streiken will und dafür offiziell Urlaub einreiche macht der ganze Streik doch keinen Sinn.
Dann lass es.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 22:21
von deggial
Verdi fordert acht Prozent mehr und drei zusätzliche freie Tage. Das sei jedem gegönnt. Nach zwei Jahren mit schrumpfender Wirtschaft geht das aber einfach nicht.

https://www.zeit.de/arbeit/2025-02/tari ... uellabfuhr

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 23:06
von Schnitter
deggial hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 22:01 Dann lass es.
Ich darf es sowieso nicht.

Deswegen neide ich es aber nicht denen die es dürfen. Das ist verbrieftes Recht. Und macht mit "Urlaub nehmen" natürlich überhaupt keinen Sinn.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 08:28
von denkmal
deggial hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 18:06 Unternehmen sollten mehr Mut haben, einen Streik auszuhalten. Gerade streikt der ÖPNV... zur selben Zeit, wo sich aus den Medien entnehmen lässt, dass den Kommunen das Geld ausgeht. Es ist offensichtlich, dass es eine Nullrunde geben muss - und das wäre noch ein Entgegenkommen.

Am Streikrecht würde ich nichts ändern. Allerdings sollte ein Streik als Kündigungsgrund anerkannt werden.
Das wäre doch wieder Managementfehler bei den Beschäftigten abladen. Im Allgemeinen sind die Beschäftigten nicht direkt für finanzielle Mißstände verantwortlich. Hier ist es doch eher die Politik, (Bund, Land,...), die Sachen beschliessen und die Umsetzung / Finanzierung bei den Kommunen abladen.

Streik als Kündigungsgrund ist nur lustig. Es gibt ja das Mittel der Aussperrung seitens des AG - und es gibt allgemeinhin keine Lohnfortzahlung bei Streik.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:19
von deggial
Schnitter hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 23:06 Deswegen neide ich es aber nicht denen die es dürfen.
Neiden tue ich grundsätzlich niemandem irgendwas. Neid finde ich albern. Vielleicht mal als Momentaufnahme, wo jemand von einem schönen Urlaub erzählt, auf den ich auch Lust gehabt hätte. Aber etwas zu wollen, nur weil es ein anderer hat... ne.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:24
von deggial
denkmal hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 08:28 Das wäre doch wieder Managementfehler bei den Beschäftigten abladen.
Wenn das vorkommt, ist es natürlich blöd. Das stimmt. In der aktuellen Situation, wo seit zwei Jahren ein Minus vor der Kennzahl steht, die das Wirtschaftswachstum anzeigt, kann es aber einfach keine acht Prozent mehr Lohn geben.
denkmal hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 08:28 Es gibt ja das Mittel der Aussperrung seitens des AG - und es gibt allgemeinhin keine Lohnfortzahlung bei Streik.
Von Leuten, die nicht arbeiten und trotzdem Geld verdienen, gibt es auch so noch genug. :D

Das Problem ist die Arbeit, die liegenbleibt. Darum sollte jeder, der streikt, entlassen werden dürfen. Oder für den finanziellen Schaden haften.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:25
von Bogdan
deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:19 Neiden tue ich grundsätzlich niemandem irgendwas. Neid finde ich albern.
Da stimme ich Ihnen zu.

Ich gehe davon aus, dass jetzt die Arbeitgeber wirklich verhandeln werden.
Das es auch anders geht, haben die EVG und Dt. Bahn gezeigt.
Angebot vom Arbeitgeber zur ersten Runde, was den Namen Angebot
auch verdient und dann in mehreren
Runden ein Ergebnis erzielt.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:28
von deggial
Bogdan hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:25 Angebot vom Arbeitgeber zur ersten Runde, was den Namen Angebot auch verdient und dann in mehreren Runden ein Ergebnis erzielt.
Im Jahr 2023 ist das BIP um 0,5 Prozent und 2024 um 0,2 Prozent zurückgegangen. Das Angebot kann nur null lauten.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:51
von Ilikekebap
Und man darf nicht die letzten Tarifabschlüsse vergessen. Da gab es für den öffentlichen Dienst schon einen ordentlichen Schluck aus der Pulle und nun stehen sie in der wirtschaftlichen Situation erneut auf der Matte.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:53
von denkmal
deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:28 Im Jahr 2023 ist das BIP um 0,5 Prozent und 2024 um 0,2 Prozent zurückgegangen. Das Angebot kann nur null lauten.
Nö Alles wird teurer (Energie, Abgaben, Schokolade( :D ), Das Angebot muss > 0 lauten. Die Beschäftigten können nicht immer alles ausbaden müssen.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:54
von denkmal
deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:24 Wenn das vorkommt, ist es natürlich blöd. Das stimmt. In der aktuellen Situation, wo seit zwei Jahren ein Minus vor der Kennzahl steht, die das Wirtschaftswachstum anzeigt, kann es aber einfach keine acht Prozent mehr Lohn geben.



Von Leuten, die nicht arbeiten und trotzdem Geld verdienen, gibt es auch so noch genug. :D

Das Problem ist die Arbeit, die liegenbleibt. Darum sollte jeder, der streikt, entlassen werden dürfen. Oder für den finanziellen Schaden haften.
Streik ist Höhere Gewalt (wegen der Haftbarkeit).

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 10:00
von deggial
denkmal hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:53 Nö Alles wird teurer (Energie, Abgaben, Schokolade( :D ),
Oh ja, Schokolade ist wirklich gemeingefährlich eskaliert. :)
Das Angebot muss > 0 lauten. Die Beschäftigten können nicht immer alles ausbaden müssen.
Sehe ich nicht so. Schon der letzte Abschluss lag deutlich über der Wirtschaftsleistung. Und der ist kaum 15 Monate alt.

https://www.verdi.de/presse/pressemitte ... f22e36377d
denkmal hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:54 Streik ist Höhere Gewalt.
Weiß ich, das müsste man halt ändern.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 10:09
von Tom Bombadil
Das Streikrecht, auch wenn es ein wenig aus der Zeit gefallen scheint und bei Fachkräftemangel an Erpressung grenzt, gehört nunmal zur sozialen Marktwirtschaft und daran sollte man auch nicht rütteln.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 10:15
von relativ
Moses hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 16:11 Wie kommst du auf Art. 3 als Grundlage fürs Streikrecht? Ggf. könnte Art. 9 herangezogen werden aber auch nur mittelbar - einen unmittelbaren Bezug des Streikrechts zum Grundgesetzt gibt es nicht.
Ne nicht nur mittelbar , da ist seine verfassungsmäßige Verankerung.
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. 2Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 10:27
von Skull
Tom Bombadil hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 10:09
Das Streikrecht […] bei Fachkräftemangel an Erpressung grenzt…
Manche Sätze … sind ja wohlüberlegt.

Verstehen muss man die aber nicht. :p

mfg

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 13:24
von Nightrain
deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 10:00 Sehe ich nicht so. Schon der letzte Abschluss lag deutlich über der Wirtschaftsleistung. Und der ist kaum 15 Monate alt.
Der Abschluss 2024 mag daran liegen, dass die Beschäftigten im ÖD 2022/2023 inflationsbereinigt mit -11% rausgegangen sind.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 13:33
von Bogdan
denkmal hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:54 Streik ist Höhere Gewalt (wegen der Haftbarkeit).
Das ist richtig.
Wobei die Dt. Bahn die Fahrkarten erstattet bzw. die Fahrkarten zu einem
anderen Zeitpunkt genutzt werden können. Die Dt. Bahn müsste dies aber nicht tun.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 13:42
von relativ
deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 10:00 ....

Sehe ich nicht so. Schon der letzte Abschluss lag deutlich über der Wirtschaftsleistung. Und der ist kaum 15 Monate alt.

https://www.verdi.de/presse/pressemitte ... f22e36377d

....
Erstmal sollte dir klar werden , daß es 2 Tarife im ÖD gibt.
Einmal die der Länder und einmal die von Bund und Kommunen. Warum das so ist, habe ich schon weiter oben erläutert.
Desweitern verdienen sie Vergleichsweise im Schnitt weniger als in der Industrie und muessen Länger (Wochenarbeitszeit) arbeiten. Positv zu bewerten ist der halbwegs sichere Job.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 14:12
von deggial
Nightrain hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 13:24 Der Abschluss 2024 mag daran liegen, dass die Beschäftigten im ÖD 2022/2023 inflationsbereinigt mit -11% rausgegangen sind.
Maßgeblich sollte sein, was sich erwirtschaften lässt.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 14:26
von Nightrain
deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 14:12 Maßgeblich sollte sein, was sich erwirtschaften lässt.
Passt dann ja, das Unternehmen Bund und Länder hat sich ja 2022/2023 Mehreinnahmen von glatt 12% erwirtschaftet. :p

Inwieweit Einnahmensteigerungen 2025 möglich sein werden, wird man sehen.
Man kann ja auch die Mehrwertsteuer auf den EU Durchschnitt von 21% angleichen.

Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 15:09
von deggial
Nightrain hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 14:26 Passt dann ja, das Unternehmen Bund und Länder hat sich ja 2022/2023 Mehreinnahmen von glatt 12% erwirtschaftet. :p
Das ist natürlich der völlig falsche Maßstab...
Nightrain hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 14:26 Man kann ja auch die Mehrwertsteuer auf den EU Durchschnitt von 21% angleichen.
... und das eine blöde Idee, weil es den Menschen noch mehr wegnimmt als sowieso schon.

Steuern und Abgaben hierzulande sind zu hoch.