Ergänzungen für das Grundgesetz

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Aldemarin
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Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Aldemarin »

Was würdet Ihr noch ins Grundgesetz aufnehmen? Ich würde folgendes aufnehmen:

Gesetze dürfen niemanden in den finanziellen Ruin treiben. Dies würde nicht nur abstruse Heizungsgesetze sondern auch Straßenbaubeiträge, wie sie in manchen Bundesländern erhoben werden, verbieten

Grundrecht auf Wohnung und Mobilität.

Festsetzung der Kompetenz für die Regelung der Sprache. Prinzipiell könnte doch jedes Bundesland gendern verbieten oder erlauben, ja sogar eigene Rechtschreibregeln erlassen!
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Misterfritz
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Misterfritz »

Aldemarin hat geschrieben: Dienstag 19. März 2024, 23:07 Was würdet Ihr noch ins Grundgesetz aufnehmen?
Das Recht auf Abtreibung.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
LoneRider
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von LoneRider »

Misterfritz hat geschrieben: Dienstag 19. März 2024, 23:10 Das Recht auf Abtreibung.
Dafür braucht es nur die Anschaffung des § 218 StGB

Was möchtest du sonst aus einem Recht zusätzlich ableiten?
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JosefG
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von JosefG »

Aldemarin hat geschrieben: Dienstag 19. März 2024, 23:07 Was würdet Ihr noch ins Grundgesetz aufnehmen?
Klarstellung in GG Art 4, dass eine religiöse Gruppierung, welche die Tötung
von Abtrünnigen oder Atheisten befürwortet, nicht durch das GG geschützt ist.
Dadurch soll die heute erforderliche Abwägung von Grundrechten entfallen.
https://politik-forum.eu/viewtopic.php? ... 7#p4742187
Zukunft ist hexadezimal - https://sedimal.eu -- https://gendern-2-0.de
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Billie Holiday
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Billie Holiday »

JosefG hat geschrieben: Dienstag 20. August 2024, 15:08 Klarstellung in GG Art 4, dass eine religiöse Gruppierung, welche die Tötung
von Abtrünnigen oder Atheisten befürwortet, nicht durch das GG geschützt ist.
Dadurch soll die heute erforderliche Abwägung von Grundrechten entfallen.
https://politik-forum.eu/viewtopic.php? ... 7#p4742187
Auch ich würde den Passus religiöse Freiheit deutlich einschränken bzw. deutlicher die Freiheit VOR Religionen hervorheben. Zudem würde ich alle religiösen und atheistischen Befindlichkeiten im Bereich des privaten Vergnügens verorten, ohne dass Ansprüche an die Gesellschaft abgeleitet werden können.

Du kannst alles glauben, anderen darf das herzlich egal sein. Du kannst aus religiösen Gründen auf etwas verzichten - na und, mach doch. Hat bloß keinerlei Auswirkungen auf andere. :thumbup:
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

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Bogdan
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Bogdan »

Aldemarin hat geschrieben: Dienstag 19. März 2024, 23:07 ...
Festsetzung der Kompetenz für die Regelung der Sprache. Prinzipiell könnte doch jedes Bundesland gendern verbieten oder erlauben, ja sogar eigene Rechtschreibregeln erlassen!
und zwar durch einen Zusatz in Artikel 22 des Grundgesetzes:
„Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch”.
https://vds-ev.de/arbeitsgruppen/deutsc ... %E2%80%9D.
Erster Schritt wäre wohl die Sprache Deutsch ins GG aufzunehmen.

Gendern verbieten würde gegen andere Grundrechte des GG verstoßen.
Davon abgesehen kann man Gendern wohl nicht im täglichen Leben verbieten.
Bei der Amtssprache kann man, wenn es die Mehrheit will, gendern.
Davon sind wir aber Lichtjahre in Dt. entfernt.
Eine Einführung des Zwangs zu gendern würde bei der Amtssprache nichts bringen.
Bürger, die nicht wollen, ignorieren den Zwang einfach.

PS: Mir ist es noch nicht gelungen, einen Menschen zu treffen, die im täglichen Leben gendert.
Hallo wo seit ihr?
Eine persönlich-abwertende Bemerkung gegenüber einem anderen User
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
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caulrophob
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von caulrophob »

Im Mittelalter war nicht alles schlecht. Darum plädiere ich für diesen Zusatz: "Steuern auf Einkommen dürfen den Zehnt nicht übersteigen."
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Ammianus
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Ammianus »

caulrophob hat geschrieben: Dienstag 20. August 2024, 20:34 Im Mittelalter war nicht alles schlecht. Darum plädiere ich für diesen Zusatz: "Steuern auf Einkommen dürfen den Zehnt nicht übersteigen."
Wenn ich mich nicht irre, dann war der "Zehnt" nur das, was sich die Kirche einsackte. Da kam dann noch so Einiges mehr drauf ...
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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caulrophob
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von caulrophob »

Ammianus hat geschrieben: Dienstag 20. August 2024, 22:12 Wenn ich mich nicht irre, dann war der "Zehnt" nur das, was sich die Kirche einsackte.
Der Zehnt muss reichen. :)
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Ammianus
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Ammianus »

caulrophob hat geschrieben: Dienstag 20. August 2024, 22:16 Der Zehnt muss reichen. :)
Das würde ich als dein Frohnherr aber anders sehen ...
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Atue001 »

Ich würde mit aufnehmen dass das Prinzip gilt, wer bestellt bezahlt.....gemeint ist damit, dass heute mal der Bund, mal die Länder Entscheidungen treffen können, die starke finanzielle Auswirkungen auf Bund, Länder oder viel zu oft auch und gerade die Kommunen haben. Dabei entscheiden gerade aber die Kommunen nicht mit, was da auf sie zukommt. Und: die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist meist zu knapp, um nur die normalen Aufgaben zu erfüllen.

WENN wir das Subsidiaritätsprinzip für richtig halten, müssen die Kommunen auch ausreichend mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden, wenn sie Aufgaben übernehmen.
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von caulrophob »

Ammianus hat geschrieben: Mittwoch 21. August 2024, 00:09 Das würde ich als dein Frohnherr aber anders sehen ...
Ich bin frei. :)
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Xexes »

Atue001 hat geschrieben: Mittwoch 21. August 2024, 00:33 Ich würde mit aufnehmen dass das Prinzip gilt, wer bestellt bezahlt.....gemeint ist damit, dass heute mal der Bund, mal die Länder Entscheidungen treffen können, die starke finanzielle Auswirkungen auf Bund, Länder oder viel zu oft auch und gerade die Kommunen haben. Dabei entscheiden gerade aber die Kommunen nicht mit, was da auf sie zukommt. Und: die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist meist zu knapp, um nur die normalen Aufgaben zu erfüllen.

WENN wir das Subsidiaritätsprinzip für richtig halten, müssen die Kommunen auch ausreichend mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden, wenn sie Aufgaben übernehmen.
Dachte das wäre bereits ein Gesetz.
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Misterfritz
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Misterfritz »

LoneRider hat geschrieben: Dienstag 20. August 2024, 02:05 Dafür braucht es nur die Anschaffung des § 218 StGB.
Nein,
das wäre zu wenig. Gesetze lassen sich viel einfacher erlassen, als das Grundgesetz zu ändern.
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von LoneRider »

Misterfritz hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 14:06 Nein,
das wäre zu wenig. Gesetze lassen sich viel einfacher erlassen, als das Grundgesetz zu ändern.
Was sollen wir noch ins Grundgesetz aufnehmen?

Die Verfassung gibt den Rahmen und regelt nicht die Details
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Misterfritz
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Misterfritz »

LoneRider hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 14:38 Was sollen wir noch ins Grundgesetz aufnehmen?

Die Verfassung gibt den Rahmen und regelt nicht die Details
Die Erlaubnis auf Abtreibung ist aber etwas Grundlegendes: Es gibt den Frauen das alleinige Recht an ihrem Körper!
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Liegestuhl
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

Der Staat hat die individuellen Freiheiten der Bürger so weit wie nötig unangetastet zu lassen.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von PeterK »

Misterfritz hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 15:48 Die Erlaubnis auf Abtreibung ist aber etwas Grundlegendes: Es gibt den Frauen das alleinige Recht an ihrem Körper!
Eigentlich müsste man IMO nur Artikel 2 GG Abs. 2 ein wenig erweitern, indem man
"das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"
durch
"das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmung"
ersetzt.

Damit wäre dann wohl auch das Thema Sterbehilfe/Suizid behandelt.
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von caulrophob »

PeterK hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 16:55 Eigentlich müsste man IMO nur Artikel 2 GG Abs. 2 ein wenig erweitern
Guter Vorschlag!
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von LoneRider »

Misterfritz hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 15:48 Die Erlaubnis auf Abtreibung ist aber etwas Grundlegendes: Es gibt den Frauen das alleinige Recht an ihrem Körper!
Ok, warum nicht. Ableitungen aus Art 2 GG sind strittig.

Dann müssen wir dort insgesamt das Recht auf Leben und Tod, freie Entscheidung über den eigenen Körper niederlegen und die Details durch Gesetz regeln lassen.

Gilt dann für Abtreibung, Suizid ....
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von caulrophob »

LoneRider hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 17:11 Gilt dann für Abtreibung, Suizid ....
Sei mir nicht böse, dein zweites Beispiel finde ich lustig. Beim ersten ist in meinen Augen klar: „her body, her choice“. Aber wie bitte wolltest du, selbst wenn es geboten wäre, denn Suizid bestrafen? :s
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von LoneRider »

caulrophob hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 21:09 Sei mir nicht böse, dein zweites Beispiel finde ich lustig. Beim ersten ist in meinen Augen klar: „her body, her choice“. Aber wie bitte wolltest du, selbst wenn es geboten wäre, denn Suizid bestrafen? :s
Den Versuch, aber darum geht es verfassungsrechtlich nicht.

Die Verfassung ist der Rahmen und ein Recht auf Suizid hat Folgen im Gesetz, wie z.B. Hilfeleistung und Begleitung.

Auch die Abtreibung wäre nicht ohne Schranken. Eine Abtreibung im 8. Monat rechtswidrig
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von caulrophob »

LoneRider hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 21:45 Die Verfassung ist der Rahmen und ein Recht auf Suizid hat Folgen im Gesetz, wie z.B. Hilfeleistung und Begleitung.
Schon klar. Ich würde sagen, dass ein „Recht auf Suizid“ nicht dazu führen darf, dass Mediziner gezwungen werden können, einem entsprechenden Versuch Beistand zu leisten.
Auch die Abtreibung wäre nicht ohne Schranken. Eine Abtreibung im 8. Monat rechtswidrig
Offen gesagt, ist meine Überzeugung in diesem Fall kaum mehrheitsfähig.
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von LoneRider »

Es geht nicht um Zwang gegen Mediziner

Was deine Meinung angeht, vetrittst du welche?
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von caulrophob »

LoneRider hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 21:57 Was deine Meinung angeht, vetrittst du welche?
Was?!
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von LoneRider »

caulrophob hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 21:59Was?!
Deine Überzeugung zu dem Fall
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von caulrophob »

LoneRider hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 22:01 Deine Überzeugung zu dem Fall
Meinst du „her body, her choice“? Ich halte diese Prämisse für absolut gültig.
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Misterfritz
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Misterfritz »

PeterK hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 16:55 Eigentlich müsste man IMO nur Artikel 2 GG Abs. 2 ein wenig erweitern, indem man

durch
"das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmung"
ersetzt.

Damit wäre dann wohl auch das Thema Sterbehilfe/Suizid behandelt.
Das wäre zwar schön, ich befürchte aber, dass das nicht kommen würde.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von LoneRider »

caulrophob hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 22:05 Meinst du „her body, her choice“? Ich halte diese Prämisse für absolut gültig.
Aber warum sollte das keine Mehrheit finden? Was ist daran so außergewöhnlich?

Oder spielst du damit auf den 8. Monat an?
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von caulrophob »

LoneRider hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 22:27 Oder spielst du damit auf den 8. Monat an?
Ja. Das ist eins der größten moralischen Dilemmata, in die mich selbst hineinmanövriert habe. In meinen Augen sollte einer Frau - oder wem auch immer - gestattet sein, sich jederzeit aus oder vom eigenen Körper entfernen zu lassen, was immer diese Person für richtig erachtet. Ungeachtet dessen allerdings, dass sie niemanden verpflichten darf, diesen Eingriff auch vorzunehmen. Eine schwierige Debatte, die vielleicht diesen Thread auch überfordert...
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von LoneRider »

Du stellst das Recht so umfassend dar, dass du die Tötung eines potentiell lebensfähigen Menschen rechtfertigst?

Weil die Frau sich aus welchen Gründen auch immer nicht früher entschieden hat....

Ok, dann lass uns mal darüber diskutieren, wann dieser ungeborene Mensch Art 2 GG in Amspruch nehmen kann.
caulrophob
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von caulrophob »

LoneRider hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 22:34 Ok, dann lass uns mal darüber diskutieren, wann dieser ungeborene Mensch Art 2 GG in Amspruch nehmen kann.
Sobald er den Körper seines Wirts verlassen hat. (Bis dahin verletzt das Ungeborene im Zweifelsfall die Rechte desjenigen, der vielleicht nicht mehr will, dass es in seinem Laib heranwächst.) Und es wird schlimmer. Ich bin davon überzeugt, dass dieses Lebewesen keinen Anspruch darauf hat, von jemandem "gefüttert" zu werden. Darum finde ich intakte Familien gut... wie gesagt: Ein echter "Edge Case".

Übrigens wäre es cool, wenn du direkt zitierst. Sonst bekommt man möglicherweise nicht mit, dass du auf einen bestimmten Beitrag geantwortet hast.
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Misterfritz
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Misterfritz »

LoneRider hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 22:34 Ok, dann lass uns mal darüber diskutieren, wann dieser ungeborene Mensch Art 2 GG in Amspruch nehmen kann.
Aber nicht hier!
Nutze die Suchfunktion des Forums und Du wirst die Diskussionen zu dem Thema finden.
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Atue001 »

LoneRider hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 22:34 Du stellst das Recht so umfassend dar, dass du die Tötung eines potentiell lebensfähigen Menschen rechtfertigst?

Weil die Frau sich aus welchen Gründen auch immer nicht früher entschieden hat....

Ok, dann lass uns mal darüber diskutieren, wann dieser ungeborene Mensch Art 2 GG in Amspruch nehmen kann.
Wann genau ist ein Mensch potentiell lebensfähig?

Nur weil man mit sehr hohem maschinellen und menschlichen Aufwand inzwischen in der Lage ist, ungeborene Kinder ab ca. Lebenswoche 20+x mit extrem hohem Aufwand am Leben zu erhalten....sind diese noch lange nicht lebensfähig.

Wo genau die Grenze liegt - kann und werde ich dir nicht beantworten. Dass sie aber noch nicht mal ansatweise vom derzeit geltenden Recht tangiertw wird, ist offensichtich.
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Tom Bombadil
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Tom Bombadil »

caulrophob hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 22:30In meinen Augen sollte einer Frau - oder wem auch immer - gestattet sein, sich jederzeit aus oder vom eigenen Körper entfernen zu lassen, was immer diese Person für richtig erachtet.
Also sollte man sich auch verstümmeln dürfen, um zB. eine Erwerbsminderungsrente zu kassieren? Warum muss man sich eigentlich anschnallen?
caulrophob hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 22:41Ich bin davon überzeugt, dass dieses Lebewesen keinen Anspruch darauf hat, von jemandem "gefüttert" zu werden.
Wow, dann darf man Neugeborene einfach verhungern lassen?

Und das alles sollte im GG festgehalten werden? Wahnsinn. Zum Glück gibt es für so einen Schwachsinn und auch ein "Recht auf Abtreibung" keine 2/3 Mehrheiten.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Trolle bitte nicht füttern!
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von LoneRider »

caulrophob hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 22:41 Sobald er den Körper seines Wirts verlassen hat. (Bis dahin verletzt das Ungeborene im Zweifelsfall die Rechte desjenigen, der vielleicht nicht mehr will, dass es in seinem Laib heranwächst.)
Der ungeborene Mensch verletzt im Zweifel Rechte seines Wirts?

Nun, der ungeborene Mensch wurde nicht gefragt, er wurde gezwungen.

Aber der 8. Monat ist insofern interessant, als das die Einleitung der Geburt im Ergebnis eine Abtreibung wäre.

Dem Wirt wird daraufhin mit sofortiger Wirkung, och vor dem Eingriff, jegliches Recht bezogen auf das Kind entzogen.

Dieses kann dann in einem bestimmten Alter selbst bestimmen, ob es seinen Wirt kennenlernen will oder nicht.

Ich lebe immer noch in einer Welt der Recht UND Pflichten=Verantwortung
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von LoneRider »

Misterfritz hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 22:48 Aber nicht hier!
Nutze die Suchfunktion des Forums und Du wirst die Diskussionen zu dem Thema finden.
Ähm, es ist Teil der Diskussion. Also, wo sonst?
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von LoneRider »

Atue001 hat geschrieben: Freitag 23. August 2024, 23:29 Wann genau ist ein Mensch potentiell lebensfähig?

Nur weil man mit sehr hohem maschinellen und menschlichen Aufwand inzwischen in der Lage ist, ungeborene Kinder ab ca. Lebenswoche 20+x mit extrem hohem Aufwand am Leben zu erhalten....sind diese noch lange nicht lebensfähig.

Wo genau die Grenze liegt - kann und werde ich dir nicht beantworten. Dass sie aber noch nicht mal ansatweise vom derzeit geltenden Recht tangiertw wird, ist offensichtich.
Also sagst du eigentlich nichts. Vor allem nicht zum Kernpunkt
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Dieter Winter
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Dieter Winter »

Ammianus hat geschrieben: Mittwoch 21. August 2024, 00:09 Das würde ich als dein Frohnherr aber anders sehen ...
Das sieht das BMF genau so.... Der "Frohnherr" zeigt sich nachsichtig bei lässlichen Sünden, wie Messerattacken oder Massenvergewaltigungen - bei Steuerverkürzung o. ä. bekommt der Spaß jedoch sehr schnell ein Loch.
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von caulrophob »

LoneRider hat geschrieben: Samstag 24. August 2024, 09:05 Ähm, es ist Teil der Diskussion. Also, wo sonst?
Wir sollten es hier wirklich nicht ausarten lassen. Es gibt Threads, in denen über Schwangerschaftsabbrüche gesprochen wird. Und ich möchte nochmals betonen, dass ich mir voll bewusst bin, dass meine Überlegungen nicht besonders anschlussfähig sind - und ich auch nicht notwendigerweise möchte, dass das Recht wird.
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von LoneRider »

caulrophob hat geschrieben: Samstag 24. August 2024, 10:08 Wir sollten es hier wirklich nicht ausarten lassen. Es gibt Threads, in denen über Schwangerschaftsabbrüche gesprochen wird. Und ich möchte nochmals betonen, dass ich mir voll bewusst bin, dass meine Überlegungen nicht besonders anschlussfähig sind - und ich auch nicht notwendigerweise möchte, dass das Recht wird.
Dahinter steht doch die Frage der Erweiterung. Mich interessiert nicht die Anschlussfähigkeit deiner Überlegung. Mich würden Argumente interessieren.
caulrophob
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von caulrophob »

LoneRider hat geschrieben: Samstag 24. August 2024, 10:35 Dahinter steht doch die Frage der Erweiterung. Mich interessiert nicht die Anschlussfähigkeit deiner Überlegung. Mich würden Argumente interessieren.
Gut, ich antworte dir im richtigen Thread dafür:
viewtopic.php?p=5513388#p5513388
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Bogdan
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Bogdan »

caulrophob hat geschrieben: Samstag 24. August 2024, 11:41 Gut, ich antworte dir im richtigen Thread dafür:
viewtopic.php?p=5513388#p5513388
Das ist eine sehr sehr gute Idee. :thumbup:
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Re: Ergänzungen für das Grundgesetz

Beitrag von Atue001 »

LoneRider hat geschrieben: Samstag 24. August 2024, 09:06 Also sagst du eigentlich nichts. Vor allem nicht zum Kernpunkt
Eigentlich schon - wann genau beginnt menschliches Leben, was unter dem Schutz des Grundgesetzes fällt?
Leider wird von den extremen 100%-Fanatikern zu wenig berücksichtigt, dass wenn man als Leben anerkennt, was dann als menschliches Leben gelten soll, das auch rechtliche Konsequenzen haben darf, kann, soll muss.


Die aktuelle Fristenregelung ist kein guter, aber ein vernünftiger Kompromiss. Dass das die Extremisten nicht glücklich macht...war zu erwarten.
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