tarkomed hat geschrieben: ↑Donnerstag 31. Oktober 2024, 16:16
Auch wenn die meisten Verdächtigen vor Gericht verurteilt werden, weichen die Kriminalstatistik sehr voneinander ab.
Nicht wirklich. Man muss lediglich die Zahlen insgesamt gegenüberstellen, also die aller Ordnungs und Polizeibehörden gegenüber aller Justizbehörden inkl. Bund.
Es werden in Deutschland pro Jahr lediglich ca. 3 % von den Verdächtigen in Strafverfahren freigesprochen.
Zitat
In Deutschland enden etwa drei Prozent aller Strafverfahren mit einem Freispruch. Jährlich werden etwa 27.000 Angeklagte aus tatsächlichen Gründen oder aus Rechtsgründen freigesprochen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Freispruch
https://publikationen.uni-tuebingen.de/ ... sAllowed=y
Mit einem Freispruch endeten 1,8 Prozent der Verfahren (2 292 Personen). Die restlichen 163 Fälle (0,1 Prozent) wurden durch „sonstige Entscheidungen“ beendet.
https://www.statistik.bayern.de/presse/ ... index.html
Quellen schwanken zwischen 2-4,2 %
Also seien Wir mal kulant und sagen 4,5% enden mit Freispruch. Das ist zu vernachlässigen und bedeutet weiterhin die überwiegende Mehrheit wird als Verdächtiger im Strafverfahren durchaus schuldig gesprochen worden. Was A belegt die meisten Verdächtigen sind zurecht verdächtigt worden und B bei der überwiegenden Mehrheit gab es ein Schuldig. Ergo Verurteilung
Das ist jetzt beispielsweise eine Strafverfolgungsstatistik - genauer, ein paar Zahlen daraus - und du kannst sie der dazugehörigen Kriminalstatistik gegenüberstellen, dann wirst du sehen, wie sehr sie voneinander abweichen.
Nö ist so nicht. Du versucht es mit Tricks. Wer verurteilt wird zu Strafen hat gegen das Gesetzt verstossen. Ganz einfach und vom Gericht verurteilt.
Darunter fallen auch Verstösse gegen andere gesetzliche Grundlagen, die aber auch verturteilt wurden bzw. eine Straftat darstellen.
Du brauchst auch gar nicht mit Tricks anfangen. Auch bspw Verstoß gegen die Erfordernis eines Aufenthaltstitels nach § 4 AufenthG stellt eine Straftat dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden, § 95 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG.05.05.2023. In Deutschland ist die unerlaubte Einreise – auch „illegale Einreise“ oder „illegale Einwanderung“ genannt - im § 14 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Stellt aber auch eine Straftat dar.
Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet sind strafbar. Ergo macht die STA bei solchen Verstössen nur ihren Job und das Gericht dito. Es sind straftbare Handlungen. Fertig die Laube. Ganz einfach.
Nur als ein Beispiel. Und man sieht es handelt sich auch .....huch um eine Straftat laut Gesetz.
Es ist im übrigen Wurst wer gegen was verstösst. Wer gegen das Gesetz verstösst und vom Gericht verruteilt wird hat was falsch gemacht.
Wir leben doch in einem Rechtsstaat. Im übrigen beantworte mal die Fragen auch selbst, bevor Gegenfragen und Versuche kommen.
Welcher Fall war Dir den solche Ausagen wert ?
Zitat von Dir
tarkomed hat geschrieben: ↑Heute, 10:16
Er wurde noch nicht einmal der Justiz überstellt und du vermutest schon einem Justizirrtum.
Er wurde verhaftet, weil er an einem Sprachkurs teilgenommen hat, den das Todesopfer abgehalten hat.
Kommt noch eine Antwort ?
Oder hast Du keinen konketen Fall und nur die Klappe zu weit geöffnet
Eishockey endlich wieder.
Idioten muss man nicht suchen, die melden sich von selbst. Manche können auch tatsächlich tippen, samt Avatar einer Tierart oder ähnliches nutzen. Paradox