Hohheit der Gemeinden über Ortsstrassen

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Aldemarin
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Registriert: Mittwoch 19. Februar 2014, 18:17

Hohheit der Gemeinden über Ortsstrassen

Beitrag von Aldemarin »

In wie weit haben in Deutschland die Gemeinden Hohheit über Ortsstraßen, dürfen dort zum Beispiel
- Fußgängerwege einrichten
- Sperrungen für Durchfahrtsverkehr (mit und ohne Barrieren) anordnen
- Einbahnstraßen einrichten
- Parkverbote verhängen
usw.

Ist dies überhaupt einheitlich geregelt?
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