Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

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H2O
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Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von H2O »

Mir will kein Unterforum einfallen, wo mein heutiges Anliegen "Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer" vorgetragen werden könnte.

Meine Frau, unser "Finanzminister", nervt mich seit Wochen, jetzt endlich der Forderung des Bremer Finanzamts nach zu kommen, die steuerlich wichtigen Daten zur Bemessung der Grundsteuer für unser Eigentum in Bremen zusammengefaßt an zu liefern. Zur Erleichterung der Formfragen gibt es hier www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine Abfrageprozedur, die den Steuerpflichtigen führen soll, damit er nichts wesentliches vergißt. Leider kommt man aus dem Ausland (in meinem Fall also Polen) nicht an diese Prozedur heran... da kommt sofort der Abbruch der Abfrage. Warum, das weiß der Teufel. Unser steuerlich zu bewertendes Grundstück liegt ja unverändert in Bremen...

Das mit e-mail um Hilfe gebetene Finanzamt meldet sich ganz einfach nicht. Vermutlich "Land unter". Da steht unsereiner fern der Heimat unter Druck, denn die Presseverlautbarungen der Ämter wiederholen, daß bis Oktober die Daten verfügbar gemacht sein sollen... ansonsten drohe Fürchterliches, mindestens! Manchmal tröpfelt durch, daß an eine Verlängerung der Abgabefrist gedacht ist, weil erst 18% der Steuerpflichtigen die Daten in der geforderten Form angeliefert haben (Vermutlich wahre Steuerprofis, oder nach fachlicher Anleitung durch kundige Steuerberater. Na, die findet man sicher nicht im Ausland, wo ganz andere Gesetze greifen...).

Aber meine Frau, also unser Finanzminister, ist ja auf Draht! Sie hält sich und liest auch die Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest. Und siehe da, in der neuesten Ausgabe Oktober 2022 erschien rechtzeitig vor dem Abgabetermin für die Grundsteuerdaten unter "Steuern" auf Seite 70 ein Beitrag zur Grundsteuererklärung: "Alternativen zu ELSTER". Dort werden 4 Programme kurz bewertet. Von ELSTER, dem Steuerprogramm schlechthin, wird wegen der für Laien unverständlichen Terminologie (Wortwahl) abgeraten; das Programm unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de hatten wir oben schon. Das Programm wird gelobt, aber was hilft mir das, wenn es seine Benutzung bei Wohnsitz im Ausland verweigert... immer noch, nach vielen Wochen...

Also keine Hilfe vom Finanzamt Bremen, untaugliche offizielle Programme für Leute, die sich vor gar nichts mehr fürchten!

Doch sind noch zwei weitere Hilfsprogramme im Angebot. Eins, von dessen Benutzung "Finanztest" abrät: Fehlermeldung ohne Abhilfe, unübersichtlich. Schwamm drüber!

Als letztes und empfohlenes Hilfsprogramm "WISO-Grundsteuer" der Firma Buhl GmbH. Kostet leider Geld (etwa 30 EUR), aber am Ende gut angelegtes Geld, um das vorweg zu nehmen. Tatsächlich ist es meinem "Finanzminister" und mir gelungen, das Programm sinnvoll zu nutzen, so manche zunächst unverständliche Hürde zu nehmen, und aus Unterlagen aus den vergangenen 30 Jahren die angeforderten Daten ordnungsgemäß zu übertragen. Das Programm kennt offenbar den DAU (dümmster anzunehmender User), hilft also mit Vorschlägen für Format und Inhalt von Daten. Kurzum: Nach 150 min zähem Kampf mit den Tücken des Objekts hatten wir die Daten "im Kasten" auf einem mit "ENTWURF" gekennzeichneten Formblatt, das vermutlich dem Ergebnis von ELSTER entspricht.

Kleiner Spaß am Rande: Fast wären wir kurz vor dem Ziel noch gescheitert bei den Anreden für mich und meine Frau. Das Feld hatte ich leer gelassen; das Programm ermahnte mich, doch bitte den Anredecode ein zu tragen. Tja, 02 Herr, 03 Frau. Verzweifelter Versuch mit 02 und 03... nichts ging. Also dann eben Klartext Herr, Frau ... und lief durch! Deutsche Sprach, schweres Sprach... Ansonsten: Chapeau!

Warum gut angelegtes Geld? Nun, in unserem Fall wäre wohl eine "Dienstreise" zu einem deutschen Steuerberater mit Erfahrung in Sachen Grundsteuer fällig gewesen. Den Steuerberater hätten wir auch erst einmal finden müssen, nachdem vom Finanzamt Bremen keine Unterstützung zu haben war. 30 EUR zu vergleichen mit dann zu erwartenden 600 EUR... ein Schnäppchen. Das Lob im "Finanztest" war also völlig gerechtfertigt... mit gutem Willen kommt auch ein DAU mit dem Programm "WISO Grundsteuer" klar. Jedem Leidensgefährten sehr zu empfehlen! Aber die angefragten Daten muß man schon im Zugriff haben, sonst wird das nichts!

Der krönende Abschluß: Wie bekommt man die Daten ins Finanzamt? Der Vorschlag des Programms WISO Grundsteuer: Das Programm wird ein vollwertiges Dokument ELSTER elektronisch an das Finanzamt schicken, wenn die Person des Steuerzahlers zweifelsfrei belegt werden kann. Dazu wird der Benutzer auf VERIMI verwiesen; ein Unternehmen das für diese Fragen eine Lösung bietet. Die einfachste und wohl auch beste: Den Personalausweis vorn und hinten mit Smartphone ablichten und ein eigenes Portrait "SELFIE" auf dem gleichen Kanal abschicken zum biometrischen Vergleich mit dem Paßbild auf dem Personalausweis. Nach einigen bangen Minuten kommt die Bestätigung... und WISO Grundsteuer schreitet zur Tat: Ab die Post! Geschafft... in jeder Hinsicht!

So, nun ist das Finanzamt Bremen am Zuge.

Tja, warum habe ich diese längliche Geschichte erzählt? Unter den angeblich 82% Grundsteuerpflichtigen im Lande wird sich der eine oder andere Leidensgefährte befinden, der mit den offiziellen Programmen nicht bis zum gültigen Dokument durch dringt. Diese Leidensgefährten ermutige ich, meinem Weg zu folgen... wenn auch mit der Faust in der Tasche über diese Zumutung durch ein staatliches Amt. Das Amt hat sämtliche Daten im Zugriff... vermutlich sogar in elektronischer Form; läßt sich aber bedienen von seinen steuerzahlenden Bürgern. Ein Stück aus dem Tollhaus!
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jorikke
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von jorikke »

H2O hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 20:37 Mir will kein Unterforum einfallen, wo mein heutiges Anliegen "Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer" vorgetragen werden könnte.
(...)
Ein Stück aus dem Tollhaus!
Großartig diese Ernsthaftigkeit. Leider kann ich mir in dieser Hinsicht nicht auf die Schulter klopfen.
Ich habe das ganze Zeug in der Ablage liegen lassen. Als mein Sohn neulich hier war kamen wir, mehr zufällig, auf das Thema zu sprechen.
Er las sich kurz ein, setze sich an den PC, und, ich schwöre es, keine 10 min später war alles erledigt.
Er ließ sich alles ausdrucken, drückte es mir in die Hand und sagte, heb es auf, es ist der Beweis geantwortet zu haben, falls die reklamieren.
So ist es nun. Meiner Meinung nach kann er in der kurzen Zeit, zudem noch ohne Rückfragen an mich,
nicht alles sinnvoll beantwortet haben.
Auf der anderen Seite bin ich aber festdavon überzeugt, etwa 80% aller Antworten an das Finanzamt sind voller Fehler. Wie sollen die armen Sachbearbeiter damit fertig werden.
Menschlich nehme ich an.
Völlig genervt werden sie das Meiste einfach durchwinken.
Ich sitze das mal aus.
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H2O
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von H2O »

Ja , lieber Jorikke, meine Frau ist wirklich sehr gewissenhaft... vermutlich die beste Staatsbürgerin, die es geben kann. Ihr Sohn hat vermutlich Glück gehabt, daß er von Ihrem Wohnort aus an das Programm
www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de
heran kam. Das hat mich hier in Polen fast zum Wahnsinn getrieben. Ich war deshalb auch so weit, daß ich die Dinge treiben lassen wollte, aber meine Frau läßt in solchen Dingen nicht locker. Inzwischen bin ich fast sicher, daß sie damit Recht hatte. Geschafft, im wahrsten Sinne des Wortes.

Ich drücke Ihnen die Daumen, daß Ihr Sohn das alles völlig richtig eingegeben hat. Unser Sohn wohnt und arbeitet sehr weit entfernt von uns. Da ist Hilfe in solchen Nöten nicht so einfach möglich. Aber wir haben es am Ende doch noch geschafft in gemeinsamer Anstrengung... ist doch auch ein Glücksgefühl!
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JJazzGold
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von JJazzGold »

jorikke hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 23:49 Großartig diese Ernsthaftigkeit. Leider kann ich mir in dieser Hinsicht nicht auf die Schulter klopfen.
Ich habe das ganze Zeug in der Ablage liegen lassen. Als mein Sohn neulich hier war kamen wir, mehr zufällig, auf das Thema zu sprechen.
Er las sich kurz ein, setze sich an den PC, und, ich schwöre es, keine 10 min später war alles erledigt.
Er ließ sich alles ausdrucken, drückte es mir in die Hand und sagte, heb es auf, es ist der Beweis geantwortet zu haben, falls die reklamieren.
So ist es nun. Meiner Meinung nach kann er in der kurzen Zeit, zudem noch ohne Rückfragen an mich,
nicht alles sinnvoll beantwortet haben.
Auf der anderen Seite bin ich aber festdavon überzeugt, etwa 80% aller Antworten an das Finanzamt sind voller Fehler. Wie sollen die armen Sachbearbeiter damit fertig werden.
Menschlich nehme ich an.
Völlig genervt werden sie das Meiste einfach durchwinken.
Ich sitze das mal aus.

Hm.
Keine Ahnung, wie umfangreich die Fragebögen in Baden-Württemberg sind.
Die beiden Bögen in Bayern lassen meiner Meinung nach keine Möglichkeit für Fehler.
Geholt haben wir, eine Gruppe älterer Damen und Herren, die sich das Ausfüllen alleine nicht zutrauten, die Formulare bei der Gemeinde, einschließlich Begleitbogen mit Beispielen zu jeder Zeile.
Ausgefüllt haben wir zusammen, jeder entsprechend seiner mitgebrachten Unterlagen. Die Atlas Seite hatte ich zuvor für jeden abgerufen und ausgedruckt.
Das dauerte insgesamt zwei Stunden, erst mit Bleistift in die kopierten Seiten, Überprüfung, danach Übertragung mit Kugelschreiber ins Formular.
Die Formulare jeweils in einen Umschlag und die gesammelten Umschläge in den Briefkasten des Finanzamts, das war's.

In eine digitale Akte übertragen können die dafür Zuständigen.
Rückfragen erwarte ich bei den simplen Angaben für 1 Haus - 1 Besitzer, maximal 2 Besitzer, nicht.
Just for fun haben wir die Gartenhäuschen alle gelistet, selbstverständlich mit 0.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von H2O »

@ JazzGold:
Das ist natürlich eine sehr gute Erfahrung! Auch daß es zwei Bögen Formulare gab, die klar genug nachfragten. In meinem Falle blieb ja "die Gemeinde" auch auf Nachfrage stumm. Also kein Fragebogen, keine Erklärung. Und kein Zugang zum öffentlichen Abfrageprogramm für Anfragen aus dem Ausland.

Da bleibt mir nur noch, das erworbene Programm zu loben... ohne dessen Hilfe meine Frau und ich kläglich gescheitert wären. Durchaus möglich, daß wir Fehler gemacht haben, die das Programm nicht erkennen konnte. Das gute Gewissen zählt! Im Finanzamt ist das Ergebnis auf elektronischem Wege auch schon gelandet.

Inzwischen drohen die Ämter (heute im Weser-Kurier zu lesen) mit bis zu 25.000 EUR Säumnisgebühr für verspätete Abgabe. Ein Beschäftigungsprogramm für Steuerberater?
Weser-Kurier 2022-09-24, Seite 39
Zwangsgeld kann bis zu 25 000 Euro betragen
Grundsteuererklärung: Die unleidige Bürokratie wird gerne mal auf die lange Bank geschoben — das ist aber keine gute Idee
  • Wird die Steuererklärung überhaupt
    nicht eingereicht, kann grundsätzlich eine
    Schätzung durch das Finanzamt erfolgen“,
    sagt Bauer. Die Schätzung ist für Eigentüme-
    rinnen und Eigentümer in den meisten Fäl-
    len nachteilig, weil die Finanzämter groß-
    zügig runden. Doch selbst die Schätzung
    entbinde nicht von der Verpflichtung zur
    Abgabe der Erklärung. In der Regel setzten
    die Finanzbeamten mit dem Schätzungs-
    bescheid eine neue Vier-Wochen-Frist, sagt
    Bauer.
So wie ich dieses Vorgehen einschätze, wird das Finanzamt keine Verantwortung für seine eigene Schätzung übernehmen....
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H2O
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von H2O »

Ach ja; nun hat unser Bundesminister für Finanzen vorgeschlagen, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um weitere zwei oder vier Monate zu verlängern, weil immer noch etwa 2/3 der Grundbesitzer die von den Finanzämtern angeforderten Angaben nicht angeliefert haben.
Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Besitzer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken müssen eigentlich bis zum 31. Oktober eine Erklärung zur Grundsteuer abgeben.
https://www.tagesschau.de/inland/lindne ... r-101.html
Für "überschaubaren Zeitraum"
Lindner will Frist für Grundsteuer verlängern
Stand: 05.10.2022 13:55 Uhr

Bis Ende Oktober müssen Immobilienbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben. Bislang hat das aber erst maximal ein Drittel der Eigentümer getan. Finanzminister Lindner will die Frist daher verlängern.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung verlängern. Er werde den Bundesländern diesen Vorschlag machen, teilte Lindner auf Twitter mit. "Die Menschen (sowie die Steuerberater und die Finanzbehörden) haben zu viele Sorgen und Belastungen gleichzeitig", begründete Lindner den Schritt.
Mich wundert allerdings, daß der Finanzminister nicht das Verfahren abwickelt, das im Weser-Kurier angekündigt wurde. Also: Das Finanzamt schätzt "großzügig", der Bürger kann die Schätzung mit seinem Wissen richtigstellen, und ansonsten gilt eben die Schätzung als einvernehmliche Grundlage für die Besteuerung, die nicht rückwirkend korrigiert werden kann, wohl aber künftig gelten kann.

Ich meine, daß die Finanzämter sämtliche geforderten Daten besitzen... sie aber deren Digitalisierung versäumt haben... und sie deshalb uns Steuerzahlern überlassen, in unseren Unterlagen herum zu forschen... und sie uns womöglich noch für Irrtümer bestrafen können, die wir Steuerzahler selbstverständlich mit dem Ziel der Steuerverkürzung begangen haben.

Ich hoffe natürlich, daß solches amtliches Vorgehen nur im Reich meiner verdrehten Phantasie vorstellbar ist.

Na gut, ich habe meine Daten dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt... siehe Beitrag weiter oben. Die 30 EUR für die Nutzung der SW der Firma Buhl halte ich für gut angelegtes Geld. Die Empfehlung dieser SW in FINANZTEST war für Steuerzahler mit geringer Sachkenntnis sehr hilfreich. Mein Beitrag zur Organisation des Gemeinwesens. :)
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el loco
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von el loco »

H2O hat geschrieben: Fr 7. Okt 2022, 08:02 Na gut, ich habe meine Daten dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt... siehe Beitrag weiter oben. Die 30 EUR für die Nutzung der SW der Firma Buhl halte ich für gut angelegtes Geld. Die Empfehlung dieser SW in FINANZTEST war für Steuerzahler mit geringer Sachkenntnis sehr hilfreich. Mein Beitrag zur Organisation des Gemeinwesens. :)
Dein Beitrag kommt gerade ganz passend.
Ich habe diese Woche Urlaub und habe mir vorgenommen die Grundsteuererklärung zu machen. Da ich mit der von Dir genannten Software auch meine Steuererklärung mache, habe
ich die 30€ für die Grundsteuererklärung ausgegeben. Habe dann gerade alles ordentlich ausgefüllt und mich gewundert, weshalb ich nirgends Angaben zur Wohnfläche machen muss.
Google hilft dann weiter:
Die Wohnfläche wird in fast jedem Bundesland für die Berechnung des Grundsteuerwertes benötigt, sie beeinflusst letztlich auch die Höhe der Grundsteuer. Denn: Je mehr Wohnfläche ein Gebäude hat, desto höher fällt am Ende die Grundsteuer aus. Eine Ausnahme macht nur Baden-Württemberg, hier wird nämlich lediglich mit der Fläche des Grundstücks gerechnet.
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/woh ... undsteuer/

:eek: :dead:
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H2O
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von H2O »

Offensichtlich hat die Buhl-SW erkannt, daß Sie in BW leben, oder dort Ihr Grundeigentum haben. Mich hatte die Buhl-SW nämlich nach der Wohnfläche meines Hauses auf meinem Bremer Grundstück gefragt... und ich wollte gerade ganz empört darauf hinweisen. ;)

Die SW tut ja einiges, was uns Anwendern verborgen bleibt. :eek:

Auf jeden Fall herzlichen Glückwunsch... haben Sie das auch geschafft! Konnten Sie auch mit Hilfe des Verifizierungsverfahrens Ihr Ergebnis an das Finanzamt abschicken?

Na ja, eine Empfangsquittung habe ich nicht erhalten. Aber auch keine Mahnung, endlich zu liefern.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von el loco »

Zu Beginn muß man ja sein Bundesland auswählen, daher ganz easy. Was mich viel mehr ärgert ist die Bereitstellung der ganzen Unterlagen, aus Ordnern die Dokumente suchen (Steuernummer, Grundbuchblatt etc.) und dann ist man nach erfreulichen 5 Minuten fertig. Der Witz ist ja, im Fall von BaWü, das man diese Daten mit NULL!-Aufwand auch hätte selbst erheben können. Naja, lassen wir uns dann überraschen was 2025 auf dem Bescheid steht.

Die Verifizierung habe ich über die Bank gemacht.
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Skull
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Skull »

Also…ich fand das Ausfüllen der Formulare eher…einfach.

Habe mittlerweile 14 Grundsteuermeldungen für mich, Freunde und Verwandte gemacht.
Ab und zu „knackt“ es im Detail. Mit ein bisschen Routine sollte aber der Normalfall in 15 Minuten erledigt sein.

Habe sogar schon den ersten Grundsteuerbescheid des Grundsteuermessbetrages auf den 01. Januar 2025 erhalten.

Bei gleichem angenommenen Hebesatz wären das dann NEU 376,46 statt aktuell 298,40.

Ein sattes plus von 26 Prozent. :mad:

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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von H2O »

Also…ich fand das Ausfüllen der Formulare eher…einfach.
Das glaube ich sogar; mir war der Zugang zum amtlich vorgeschlagenen Weg versperrt. Und dann steht man ziemlich verdattert im Regen. Übrigens auch mit funktionierendem Zugang... sagt FINANZTEST. Buhl sei Dank habe ich das dann doch noch geschafft.

Und weil das ganze eben so einfach war, haben Sie für 14 Freunde und Nachbarn diese Sache erledigt... dafür auch ganz großes Lob, ernsthaft und ganz ohne Ironie. Diese Steuerzahler fanden es auf jeden Fall besser, wenn das jemand für sie macht, der sich da auskennt. Was ich mit "Arbeitsbeschaffung für Steuerberater" angedeutet habe. Diese Hilfe hätte ich vermutlich sogar in Anspruch genommen, was aber in der pommerschen Einöde nicht so ganz einfach zu machen ist.

Das Buhl-Programm zieht aus dem Umstand "fremdeln, Fachbegriffe" seine Berechtigung. Ich bin froh, daß FINANZTEST mich mit der Nase auf das Buhl-Programm gestuppst hat. Dennoch habe ich einige Stunden gebraucht, bis das Formular in sich stimmig ausgefüllt war. Denn ich mußte mir natürlich die erklärenden Texte zu den Abfragen auch durchlesen und verstehen. Ohne diese Erklärtexte... "Bahnhof".
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meinewenigkeit
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von meinewenigkeit »

Ja, ich kann Skull voll und ganz beipflichten - Dauer des Vorgangs ca. 30 min., einen ersten Bescheid bekommen und wie erwartet - Steigerung.
Ich denke, das ist auch der Sinn der Veranstaltung. Keiner macht einen solchen Aufwand ohne möglichen Nutzen für sich.
Leute mit Mut und Charakter sind den anderen Leuten immer sehr unheimlich.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von H2O »

Ich habe bisher in der Grundsteuerangelegenheit keine Nachricht bekommen; auch keine Bestätigung, daß mein ausgefüllter Erfassungsbogen eingetroffen ist. Etwa 1,5 Monate sind seit der Abgabe mit verifiziertem Übertragungsverfahren vergangen. Merkwürdig.

Auch merkwürdig: Meine Rentensteuer für 2021 wurde nicht automatisch abgebucht, wie das vorher üblich war, sondern meine Steuerschuld fast Ende 2022 nachgefordert. An sich nichts Aufregendes. Selbstverständlich habe ich meine Schuld sofort bezahlt. Auf der Benachrichtigung/Forderung war auch meine Steuerlast für 2022 angegeben. Auch sofort beglichen... und natürlich höflich angefragt, warum das alte Abbuchungsverfahren nicht mehr möglich ist. Mein "Interface" zum Finanzamt ist seit Jahren unverändert. Allerdings hat das Finanzamt meine Steuernummer geändert... warum, daß weiß allein das Finanzamt. Gut, Verwaltungswege... muß ich nicht wissen.

Tja, was soll ich nun sagen: Die Zahlung für 2022 wurde unkommentiert zurück überwiesen. Dann wird also eine Zahlungsaufforderung für 2022 zum Ende 2023 folgen. Für Steuerlaien gar nicht so einfach zu verstehen. Wahr ist natürlich auch, daß mir kein Schaden entstanden ist. Dem Finanzamt aber schon: Die Geldentwertung des EUROs entwertet doch Nachzahlungen dieser Art. Ich kann's abwarten.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Trutznachtigall »

Heute - 31.01.2023 - ist der letzte Abgabetermin für die Grundsteuerdaten !!
Ich bin davon überzeugt, dass ein Teil der abgelieferten Daten fehlerhaft/unvollständig ist und die Finanzverwaltung bei den Bürgern wegen Korrekturen nachfragen muss. Das geht dann ein paar Mal hin und her. Und der Staat wird einsehen, dass es besser gewesen wäre, dass die Finanzverwaltung die Sache selber erledigt hätte.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Troh.Klaus »

Trutznachtigall hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 06:36 Heute - 31.01.2023 - ist der letzte Abgabetermin für die Grundsteuerdaten !!
Ich bin davon überzeugt, dass ein Teil der abgelieferten Daten fehlerhaft/unvollständig ist und die Finanzverwaltung bei den Bürgern wegen Korrekturen nachfragen muss. Das geht dann ein paar Mal hin und her. Und der Staat wird einsehen, dass es besser gewesen wäre, dass die Finanzverwaltung die Sache selber erledigt hätte.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von conscience »

Ich empfehle einen Steuerberater die Erklärung machen zu lassen !!
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Trutznachtigall »

conscience hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 20:16 Ich empfehle einen Steuerberater die Erklärung machen zu lassen !!
Habe einem Steuerberater das übergeben, weil ich damit nicht klar gekommen bin. Leider mit Kosten verbunden. :rolleyes:
☸ڿڰۣ--ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣڿڰۣ--☸☸ڿڰۣڿڰۣ
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von conscience »

Trutznachtigall hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 20:25 Habe einem Steuerberater das übergeben, weil ich damit nicht klar gekommen bin. Leider mit Kosten verbunden. :rolleyes:
Und Du hast natürlich gedacht, daß der StB kostenlos ist :D :D :D
— kostenlos ist allenfalls der Tod.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von JJazzGold »

conscience hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 20:16 Ich empfehle einen Steuerberater die Erklärung machen zu lassen !!
Ist in Bayern unnötig, da auf den beiden kurzen Fragebögen einfache, leicht zu beantwortende Fragen stehen und zum Teil ablesbare Daten aus dem bis Ende 2022 für die Allgemeinheit geöffneten Bayernatlas offeriert wurden.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von conscience »

JJazzGold hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 20:56 Ist in Bayern unnötig, da auf den beiden kurzen Fragebögen einfache, leicht zu beantwortende Fragen stehen und zum Teil ablesbare Daten aus dem bis Ende 2022 für die Allgemeinheit geöffneten Bayernatlas offeriert wurden.
Und daher die Verlängerung der Abgabefrist im Alleingang :( :D
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Skull »

conscience hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 20:16
Ich empfehle einen Steuerberater die Erklärung machen zu lassen !!
Ich widerspreche diesem Vorschlag. Verschenke dieses Geld besser. :p

Das ist überhaupt nicht so kompliziert.
Und eigentlich sollte jeder irgendjemanden kennen, der einem helfen kann.
Skull hat geschrieben: Fr 7. Okt 2022, 15:00
Also…ich fand das Ausfüllen der Formulare eher…einfach.

Habe mittlerweile 14 Grundsteuermeldungen für mich, Freunde und Verwandte gemacht.
Ab und zu „knackt“ es im Detail. Mit ein bisschen Routine sollte aber der Normalfall in 15 Minuten erledigt sein.

Habe sogar schon den ersten Grundsteuerbescheid des Grundsteuermessbetrages auf den 01. Januar 2025 erhalten.

Bei gleichem angenommenen Hebesatz wären das dann NEU 376,46 statt aktuell 298,40.

Ein sattes plus von 26 Prozent.
meinewenigkeit hat geschrieben: Sa 5. Nov 2022, 23:08
Ja, ich kann Skull voll und ganz beipflichten - Dauer des Vorgangs ca. 30 min.,

einen ersten Bescheid bekommen und wie erwartet - Steigerung.
Ich denke, das ist auch der Sinn der Veranstaltung. Keiner macht einen solchen Aufwand ohne möglichen Nutzen für sich.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von JJazzGold »

conscience hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 22:22 Und daher die Verlängerung der Abgabefrist im Alleingang :( :D
Es ist u.a. Ängstlichkeit, die die Leute davon abhält die Formblätter auszufüllen. Angeblich ist das "sehr schwierig", das hat X oder Y oder Z erzählt. Inzwischen habe ich mit etlichen, vorwiegend älteren Mitbürgern die Formblätter ausgefüllt und hörte, "ach, so einfach ist das". Die Bescheide sind zumeist auch schon da.
Honni soit qui mal y pense......
Vielleicht benötigt die bayerische Verwaltung, wie z.B. die Seen und Schlösserverwaltung mehr Zeit. :D
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Trutznachtigall »

conscience hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 20:45 Und Du hast natürlich gedacht, daß der StB kostenlos ist :D :D :D
— kostenlos ist allenfalls der Tod.
Ach nee, was du nicht sagst. Vielleicht bin ich manchmal naiv, aber soo naiv denn doch nicht! ;)
☸ڿڰۣ--ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣڿڰۣ--☸☸ڿڰۣڿڰۣ
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Moses »

Skull hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 22:26 Ich widerspreche diesem Vorschlag. Verschenke dieses Geld besser. :p

Das ist überhaupt nicht so kompliziert.
Und eigentlich sollte jeder irgendjemanden kennen, der einem helfen kann.



mfg
Teilweise Zustimmung!
ich hab unsere Erklärung mit einem (kostenpflichtigen) Programm von WiSo erledigt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten wegen eines kleinen Missverständnisses, war die Erklärung dann innerhalb weniger Minuten erledigt.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von jack000 »

Skull hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 22:26 Ich widerspreche diesem Vorschlag. Verschenke dieses Geld besser. :p

Das ist überhaupt nicht so kompliziert.
Es kommt darauf an, wer es machen muss. Meine Eltern gehen auf die 80 zu und die bekommen das nicht mehr alleine hin.

Ich habe das u.a. für die gemacht, aber stelle mir auch mal im Groben vor, wie viele Immobilienbesitzer da überhaupt in der Lage wären das alleine mit der Elster-Software/Seite hinzubekommen.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Skull »

jack000 hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 14:33
Es kommt darauf an, wer es machen muss.


Meine Eltern gehen auf die 80 zu und die bekommen das nicht mehr alleine hin.

Ich habe das u.a. für die gemacht, aber stelle mir auch mal im Groben vor,
wie viele Immobilienbesitzer da überhaupt in der Lage wären das alleine mit der Elster-Software/Seite hinzubekommen.
Das ist alles kein Grund, das Geld dafür einem Steuerberater zu schenken.

Du hast es für Deine Eltern gemacht. Ich für Freunde, Onkels und Schwiegermutter.

Wo soll jetzt das Problem sein ? Ich schrieb doch:

Und eigentlich sollte jeder irgendjemanden kennen, der einem helfen kann.

mfg
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von elmore »

Moses hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 14:19 Teilweise Zustimmung!
ich hab unsere Erklärung mit einem (kostenpflichtigen) Programm von WiSo erledigt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten wegen eines kleinen Missverständnisses, war die Erklärung dann innerhalb weniger Minuten erledigt.
Ich habe mir einfach Formulare zum Ausfüllen besorgt. Die kosten NULL Cent. Es gibt auch - zumindest für Bayern - eine sehr hilfreiche Hotline, die auch ohne übliches "wählen sie die Taste 1 usw." erreichbar ist. (vom Bayrisches Landesamt für Steuern). Sehr kompetent, hilfsbereit und nett.

Damit war meine durchaus etwas komplizierte dreiteilge Erklärung, welchem Teil - besonders zu Grundstücksflächen - was zugeordnet werden muss, recht schnell geklärt. Dann ab in einen Umschlag und im Briefkasten des zuständigen Finanzamts eingeworfen. Fertig war der Kuchen. Mit einem Espresso im Café, im Anschluß daran.
Putin ist kein Politiker, sondern ein krimineller Schwerverbrecher. Wie Israel sich wehrt, ist nicht verkehrt.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von jack000 »

Skull hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 22:45 Wo soll jetzt das Problem sein ?
Aber das ist doch kein Konzept/Grundlage wie hier irgendwas organisiert sein sollte. So nach dem Motto "Ich kenne wen, der ..." ...

Nach wie vor sind Millionen (M.w. sogar 2-stellig) von den Grundsteuererklärungen offen/nicht hinterlegt. Das hat doch seinen Grund?
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von JJazzGold »

elmore hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 01:04 Ich habe mir einfach Formulare zum Ausfüllen besorgt. Die kosten NULL Cent. Es gibt auch - zumindest für Bayern - eine sehr hilfreiche Hotline, die auch ohne übliches "wählen sie die Taste 1 usw." erreichbar ist. (vom Bayrisches Landesamt für Steuern). Sehr kompetent, hilfsbereit und nett.

Damit war meine durchaus etwas komplizierte dreiteilge Erklärung, welchem Teil - besonders zu Grundstücksflächen - was zugeordnet werden muss, recht schnell geklärt. Dann ab in einen Umschlag und im Briefkasten des zuständigen Finanzamts eingeworfen. Fertig war der Kuchen. Mit einem Espresso im Café, im Anschluß daran.
Wobei wir in Bayern eine recht schlichte, weil nur auf die Fläche bezogene Abfrage haben.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von elmore »

JJazzGold hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 08:34 Wobei wir in Bayern eine recht schlichte, weil nur auf die Fläche bezogene Abfrage haben.
Das kann ich ich nicht beurteilen, weil ich mir keine Abfragen anderer Bundesländer angesehen habe bzw. diese nicht kenne.
Du meinst mit "Fläche" die Wohnfläche(n) bzw. auch die gesamte Grundstücksfläche, auf der z.B. eine Liegenschaft/Einfamilien- bzw. Merhfamilienhaus steht?
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von JJazzGold »

elmore hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 08:55 Das kann ich ich nicht beurteilen, weil ich mir keine Abfragen anderer Bundesländer angesehen habe bzw. diese nicht kenne.
Du meinst mit "Fläche" die Wohnfläche(n) bzw. auch die gesamte Grundstücksfläche, auf der z.B. eine Liegenschaft/Einfamilien- bzw. Merhfamilienhaus steht?
Ja.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Trutznachtigall »

JJazzGold hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 08:34 Wobei wir in Bayern eine recht schlichte ... Abfrage haben.
Das sagen die Hamburger Behörden auch für Hamburg.
Ich denke, jedes Bundesland behauptet das mehr oder weniger für sich.
Ist doch alles ganz einfach! Die Leute stellen sich einfach nur an und sind bockig! :rolleyes:
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von JJazzGold »

Trutznachtigall hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 09:10 Das sagen die Hamburger Behörden auch für Hamburg.
Ich denke, jedes Bundesland behauptet das mehr oder weniger für sich.
Ist doch alles ganz einfach! Die Leute stellen sich einfach nur an und sind bockig! :rolleyes:
Es war tatsächlich einfach. Die aktuelle Grundstücksfläche samt Liegenschaftsdaten konnte dem bis Ende Dezember öffentlich zugänglichen Bayernatlas entnommen werden, die Wohnfläche den vorliegenden Unterlagen. Nachdem bei allen Besitzern entweder der Architekturplan vorlag, oder bei Verkauf gelieferte Ausmessung der jeweiligen Räume war das Zusammenzählen der Quadratmeter Wohnfläche auch eine einfache Übung. Mehr Angaben wurden nicht verlangt.

Bei den alten Leutchen denen ich geholfen habe war es vorwiegend die Angst, sie könnten überfordert sein, die sie davon abhielt sich damit zu beschäftigen. Wobei auch das Landratsamt eine hilfreiche Hotline eingerichtet hatte. Aber die mussten wir nicht in Anspruch nehmen.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Trutznachtigall »

JJazzGold hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 09:20 Nachdem bei allen Besitzern entweder der Architekturplan vorlag, oder bei Verkauf gelieferte Ausmessung der jeweiligen Räume war das Zusammenzählen der Quadratmeter Wohnfläche auch eine einfache Übung. Mehr Angaben wurden nicht verlangt.
Was ist mit Balkon, Terrasse, Gartenlaube, Keller, Dachboden, Garage, Schuppen?
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von elmore »

Trutznachtigall hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 09:10 Das sagen die Hamburger Behörden auch für Hamburg.
Ich denke, jedes Bundesland behauptet das mehr oder weniger für sich.
Ist doch alles ganz einfach! Die Leute stellen sich einfach nur an und sind bockig! :rolleyes:
Keep calm, wer sich unsicher ist oder einfach keinen Zugang zu dem Bürokraten"deutsch" usw. findet, macht sicher nichts verkehrt, wenn er die Sache an einen Steuerberater/in übergibt. Wenn man niemanden hat oder kennt, der z.b. beruflich mit amtlicher Büorkratie/Antragswesen usw. zu tun hat oder hatte, kann es schon (zu) schwierig sein, das alleine auch so hinzubekommen, daß man sich mit den Angaben nicht ein am Ende (zu) teures Eigentor schießt, das man dann viele Jahre ohne Änderungsmöglichkeit am Bein hat. In Form zu hoher Haus- und Grundsteuer.

Ich bin aber auch einer jener nervigen Zeitgenossen, der sich in Wissensgebiete reinknien kann, ohne davon vorher den Hauch einer Ahnung gehabt zu haben, bis der Dreck hergeht, wobei ich schon die Grenzen meiner Fähigkeiten relativ gur einschätzen kann.

Du hast alles richtig gemacht! ;)
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Trutznachtigall »

elmore hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 10:01 Du hast alles richtig gemacht! ;)
Du bist lieb. Danke. :thumbup:
☸ڿڰۣ--ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣ--☸ڿڰۣڿڰۣ--☸☸ڿڰۣڿڰۣ
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von JJazzGold »

Trutznachtigall hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 09:30 Was ist mit Balkon, Terrasse, Gartenlaube, Keller, Dachboden, Garage, Schuppen?
Garagen < 50qm, Gewächshäuser, Gartenhäuser werden mit 0 angegeben, die zählen nicht, ebenso wenig Dachgeschoss, Flure und Keller, ausgenommen es befindet sich unter Dach und im Keller ausgebauter Wohnraum. Balkons und Terrassen zählen zu 50%.

In Bayern!
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Dieter Winter »

JJazzGold hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 10:21
In Bayern!
Ja, bei uns ist die Erklärung machbar. :)
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

JJazzGold hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 20:56 Ist in Bayern unnötig, da auf den beiden kurzen Fragebögen einfache, leicht zu beantwortende Fragen stehen und zum Teil ablesbare Daten aus dem bis Ende 2022 für die Allgemeinheit geöffneten Bayernatlas offeriert wurden.
Was letztendlich das eigentliche Problem ist.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von JJazzGold »

3x schwarzer Kater hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 11:09 Was letztendlich das eigentliche Problem ist.
Was ist das eigentliche Problem? Dass die Fragebögen einfach auszufüllen sind?
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von elmore »

Trutznachtigall hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 10:10 Du bist lieb. Danke. :thumbup:
Wenn ich es mir hätte leisten können, hätte ich es übrigens auch einem Steuerfuzzi übergeben.
Derlei Bürokram ist nämlich nicht meins. Nervt und ist dröge bis zum Anschlag.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

JJazzGold hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 13:00 Was ist das eigentliche Problem? Dass die Fragebögen einfach auszufüllen sind?
Dass man Schreibkraft des Staates ist :).
Bei den meisten Fällen wird ja nix gefragt, was nicht eh schon vorliegt. Besonders absurd. Der Link zur (staatlichen) Website aus der man die Daten dann händisch in ein Formular übertragen muss. Mich würde nicht wundern, wenn das im Finanzamt dann ausgedruckt und abgeheftet wird. Deutschlands Verwaltung im 2023.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Billie Holiday »

elmore hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 13:47 Wenn ich es mir hätte leisten können, hätte ich es übrigens auch einem Steuerfuzzi übergeben.
Derlei Bürokram ist nämlich nicht meins. Nervt und ist dröge bis zum Anschlag.
Ich reiche dir eine mitfühlende Hand.

Mein größtes Glück ist ein Partner, der das für mich übernimmt und seelenruhig, gelassen und zielgerichtet die Bürokratie übernimmt. Ich hasse Formulare wie die Pest.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von JJazzGold »

3x schwarzer Kater hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 15:06 Dass man Schreibkraft des Staates ist :).
Bei den meisten Fällen wird ja nix gefragt, was nicht eh schon vorliegt. Besonders absurd. Der Link zur (staatlichen) Website aus der man die Daten dann händisch in ein Formular übertragen muss. Mich würde nicht wundern, wenn das im Finanzamt dann ausgedruckt und abgeheftet wird. Deutschlands Verwaltung im 2023.
Das war in der Tat absurd, da gebe ich dir recht. Und angekündigte Wartezeit Elster - vier Wochen!
Daraufhin haben wir die Formulare per Hand ausgefüllt.

Wir sollten dringend bei den Esten Digitalnachhilfe nehmen.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von H2O »

Nachdem ich vor etwa einem halben Jahr hier zu diesem Thema mein Herz ausgeschüttet hatte, möchte ich noch die Hoffnung äußern, daß der Bundesfinanzminister und seine Länderkollegen sich hier einmal einlesen und dann in sich gehen. Die Erkenntnis, daß sämtliche angefragte Daten selbstverständlich in den Ämtern hinterlegt sind, zieht sich hier durch einige Beiträge. So gesehen hätten auch die Ämter diese Datenerfassung in eigener Verantwortung bearbeiten können und dem Bürger das Ergebnis ordentlich begründet zuschicken können. Anstatt dessen die Drohung mit Strafen, wenn bestimmte Termine nicht eingehalten werden. Ein bärenstarker Auftritt von staatlichen Ämtern gegenüber Untertanen.

Was mich betrifft: Ich habe auch nach 6 Monaten noch keinen Beleg, daß der ausgefüllte und abgeschickte Fragebogen im Finanzamt Bremen tatsächlich angekommen ist... auch keine Fehlermeldung... nichts! Zum vollständigen Bild der Angelegenheit erwarte ich nun meine Festnahme durch die berittenen Feldpolizei... Vor allem aber "überzeugt" mich die Tatsache, daß noch immer ein nennenswerter Anteil von Steuerzahlern der Aufforderung nicht gefolgt ist!
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

JJazzGold hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 15:30 Das war in der Tat absurd, da gebe ich dir recht. Und angekündigte Wartezeit Elster - vier Wochen!
Daraufhin haben wir die Formulare per Hand ausgefüllt.

Wir sollten dringend bei den Esten Digitalnachhilfe nehmen.
Im übrigen war es zwar (zumindest in Bayern und BW) nicht grundsätzlich schwierig, aber durchaus nicht selbsterklärend. Es dürften massenhaft Fehler, auch Übertragungsfehler auftauchen.

Auch lustig. Wenn man nicht abgibt dürfte man wahrscheinlich nicht mal einen Nachteil haben. Dann würde das Finanzamt schätzen. Da im Prinzip alle Informationen vorliegen wird die Schätzung aller Wahrscheinlichkeit nicht anders aussehen als wenn man erklärt hätte.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von Vongole »

elmore hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 01:04 Ich habe mir einfach Formulare zum Ausfüllen besorgt. Die kosten NULL Cent. (..)

(..)
Das hätte dir in Hessen gar nichts genützt, denn die Formulare durften - von einigen begründeten Härtefällen abgesehen - nur online ausgefüllt und über Elster abgeschickt werden.
Oder über ein kostenpflichtiges Wiwo-Programm.
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von JJazzGold »

3x schwarzer Kater hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 16:44 Im übrigen war es zwar (zumindest in Bayern und BW) nicht grundsätzlich schwierig, aber durchaus nicht selbsterklärend. Es dürften massenhaft Fehler, auch Übertragungsfehler auftauchen.

Auch lustig. Wenn man nicht abgibt dürfte man wahrscheinlich nicht mal einen Nachteil haben. Dann würde das Finanzamt schätzen. Da im Prinzip alle Informationen vorliegen wird die Schätzung aller Wahrscheinlichkeit nicht anders aussehen als wenn man erklärt hätte.
Beanstandungen hat es bei uns nicht gegeben.
Mit der Schätzung dürftest du recht haben.
Vielleicht verlässt sich der Eine oder Andere auch darauf.
;)
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von elmore »

Vongole hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 16:50 Das hätte dir in Hessen gar nichts genützt, denn die Formulare durften - von einigen begründeten Härtefällen abgesehen - nur online ausgefüllt und über Elster abgeschickt werden.
Oder über ein kostenpflichtiges Wiwo-Programm.
"De Hesse" mal wieder. Als ob nicht schon der "Blaue Bock", Handkäs mit Musik, "Dachlatten Holger", Alfred Dre..er, der Rechtsknaller, der seltsame Geldfluß des DFB/EZB-"Komplex" usw. nicht schon reichen reichen würde, jetzt auch noch Fäser und Elster, um diesen Landstrich großräumig zu umfahren. :D :D

Ausserdem, ich wäre ein Härtefall, der sein Formular bekäme. Notfalls durch ein ärztliches Attest, daß mich zum ersten Vertreter der "Hinterletzten Generation" macht. Medial bombenmäßig als "Mr. Headline" geliked, der es erstmals schaffte, aus Gewissensgründen als "EDV-ler" (Elster-Dienst-Verweigerer) gerichtsfest anerkannt zu werden. Allein der Name Elster klingt schon nach Diebstahl, wie jeder Ornitologe weiss. :D
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Re: Ermittlung der neu fest zu legenden Grundsteuer

Beitrag von elmore »

Billie Holiday hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 15:20 Ich hasse Formulare wie die Pest.
https://www.youtube.com/watch?v=BrcKzP4B6UE
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