Atue001 hat geschrieben: ↑Di 24. Mai 2022, 00:14
Zu Punkt 1): Aufgrund des komplizierten Verfahrens zur Feststellung der Bedürftigkeit bekommen immer wieder Menschen kein Hartz IV, obwohl sie theoretisch nach Gesetzeslage Anspruch darauf hätten.
Selbst wenn es so wäre, würden trotzdem logischerweise auch beim Bürgergeld nicht alle Bürger das bekommen - sondern eben nur "Bedürftige".
Das Bürgergeld wird zu 100% kein "BGE" sein
Zu Punkt 2): Die Durchsetzung eines konkreten Bedarfs ist im Einzelfall bürokratisch und aufwendig nach zu weisen. Das gelingt einem Bürokraten - oft genug aber genau denen nicht, die den Bedarf haben.
Diese Aussage ist falsch - auch beim Bürgergeld wird sicher die unterschiedliche Warmmiete weiter berücksichtigt werden. Es wird kein "Einheitsbetrag" sein
Zu Punkt 3): Die Höhe des Regelsatzes ist ungerecht. Die Existenz der Tafeln und die steigende Nutzung dieser Einrichtungen durch Bedürftige ist dafür ein klares Indiz. Hier werden hoheitlich staatliche Aufgaben auf Hilfsorganisationen ausgelagert - das ist nicht nur ungerecht, sondern ein Skandal.
Nochmal- der Regelsatz wird statistisch abgeleitet aus einer Referenzgruppe derer, die arbeiten. Was genau ist daran ein Skandal?
zu Punkt 4): Die Ableitung läuft der Realität immer nach - was bedeutet, dass bei steigender Inflation die Sätze stets zu niedrig für den tatsächlichen Bedarf sind. Siehe auch Anmerkungen zu 3
Die Sätze werden ja angepasst- natürlich nicht "vorauseilend"
zu Punkt 5): Es ist schön, dass es diese Freibeträge gibt - gemessen an der Lebensleistung sind in vielen Fällen diese aber viel zu niedrig. Bereits mit wenigen Jahren krankheitsbedingter Arbeitslosigkeit kann ein Mensch in H4 landen - obwohl derselbe Menschen über mehrere Jahrzehnte stets den Höchstsatz der Sozialbeiträge bezahlt hat und darüber hinaus auch beträchtliche Steuerleistungen getätigt hat. Bei entsprechenden Schicksalen wird heute nicht differenziert.
Wie hoch sollten denn die Freibeträge beim Bürgergeld im Hinblick auf das vorhandene Vermögen dann sein? Die selbst genutzte Immobile ist bis zu einer angemessenen Größe ja heute schon Teil der Freibetrags.
Hier mal die aktuellen Reglen bei ALG II:
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/f ... vermoegen/
Welcher der dortigen Parameter sollte wie genau deiner Meinung nach beim Bürgergeld angepasst werden?
zu Punkt 6) Klingt gut - faktisch aber ist die Bundesregierung nicht in der Lage nachzuweisen, dass die gängigen Praktiken dazu in der Praxis auch Erfolge zeigen.
Das soll ja beim Bürgergeld angepasst werden. Zuerst der Fokus auf Weiterbildung / Ausbildung.
Nur wird es weiter Sanktionen geben für die, die weder Bildung noch Arbeit wollen...
Schon die Fokussierung auf die oben genannten Punkte bezüglich der Gerechtigkeitsthematik zeigt klar auf, dass die Gesamtproblematik noch nicht mal in Ansätzen verstanden wurde. Ich fordere dringend auf, sich intensiver mit der Materie zu beschäftigen.
Wen "forderst" du auf?
Die Kernpunkte des Themas Existenzsicherung habe ich ja oben angeführt.
Du kannst ja gerne mal anführen, wie DEINE Vorschläge wären - speziell bei den Punkten 1) und 2) und 5) um es "gerechter" zu machen.
Nur eines ist zu 100% klar:
Das Bürgergeld wird keinesfalls ein "BGE" sein.
Diesbezüglich würde ich dir empfehlen, sich mit den Positionen der Ampel zum Thema Bürgergeld zu zu befassen.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden