Kritikaster hat geschrieben:(16 Sep 2020, 09:34)
In Deutschland kann sich jede/r zu ihrem/seinem Glauben bekennen.
Ein Aushang des Inhalts: "Ich bin Christin und bekenne mich zu christlichen Werten" würde von niemandem beanstandet. Man
erkenne die Feinheiten.
Sich zu seinem Glauben zu bekennen, bedeutet sich zu den
Glaubensinhalten zu bekennen.
Du darfst dich auch "Erleuchteter der grünen Pflaume" nennen, das Recht ist dir ungenommen - nennt sich Meinungsfreiheit, hat mit Religionsfreiheit nichts zu tun. Die Frage ist welche Inhalte damit verbunden sind. Wenn diese durch die Religionsfreiheit geschützt sind (Weil Grünpfläumlinge eine anerkannte Religionsgemeinschaft sind), dann darf man die eben weitreichender Einsetzen als wenn die nur durch individuelle Meinungsfreiheit geschützt sind.
Ein Bibelzitat ist
immer ein Glaubensinhalt, weil es kaum einem Gericht möglich sein wird, ein Bibelzitat als Glaubensinhalt zu verleugnen. Die Interpretation von Bibeltexten (z.B. "Abtreibung ist Mord") wird dagegen sehr wohl erst der Prüfung unterzogen, ob diese einen christlichen Wert darstellt. Ist sie es nicht, dann gilt kein Schutz durch die Religionsfreiheit, sondern nur durch die allgemeine Meinungsfreiheit.
Die Frage beim Zitat (weil durch Religionsfreiheit geschützt) ist richtigerweise, ob dieser Schutz höher gewichtet wird, als der Schutz anderer Menschen vor Bedrohung/Hetze.
Meine Einschätzung ist, dass diese Zitate früher sicherlich geschützt waren, aber der Zeitgeist nun eher in die andere Richtung schwingt. Vom Pastor in der Kirche zitiert, würde wohl niemand klagen, außerhalb der Kirche könnte es eng werden.