Artikel 13

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Ein Terraner
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 11:00)

Auf gut deutsch: "Hey Nerds und Geeks, wir haben hier mit den neuen EU-Regelungen ein klein wenig Scheiße gebaut.... habt ihr eine Idee, wie wir aus der Scheiße wieder herauskommen, ohne unsere Kritiker aus dem Vorfeld in ihren Aussagen zu bestätigen? Wir hängen hier unerwarteter Weise ein klein wenig in der Luft..."
Gar nicht da selbst für Uploadfilter die technologischen Möglichkeit der Menschheit nicht ausreicht. Aber Google hätte da etwas, funktioniert zwar nicht wirklich, ist aber wenigstens teuer genug um dafür Steuergelder rauszuwerfen.
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Amun Ra
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Ein Terraner hat geschrieben:(26 Nov 2019, 12:53)

Gar nicht da selbst für Uploadfilter die technologischen Möglichkeit der Menschheit nicht ausreicht. Aber Google hätte da etwas, funktioniert zwar nicht wirklich, ist aber wenigstens teuer genug um dafür Steuergelder rauszuwerfen.
Axel Votz, CDU (120kg menschgewordene Inkompetenz) hat damals ja argumentiert, die Industrie hätte nach Verabschiedung schliesslich noch zwei Jahre Zeit was zu entwickeln. Es ist also garnicht die Schuld der Politiker, die Industrie hat Schuld, weil sie nichts erfunden hat was funktioniert!

Politiker müsste man sein. Fürs dumm daherschwätzen bezahlt werden. Wäre ich nur Politiker geworden, ich wäre reicher als Bill Gates... :|
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odiug

Re: Artikel 13

Beitrag von odiug »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Jun 2018, 18:53)

Nun die Frage war relativ einfach gestellt. Gibt es ein Urheberrechtsproblem oder sollen Autoren, Musiker, Künstler etc. eben keines haben? Sprich, soll die Verbreitung der Werke über das Internet durch jeden möglich sein. Das gilt es zu beantworten. Falls man das bejaht, kann man drüber diskutieren ob die die Maßnahmen angemessen sind und das Ziel erreichen.
Technik, wie du sie ins Spiel bringst, interessiert da erstmal überhaupt nicht.
Wie wäre es denn, wenn Facebook, YouTube und Google für die Bereitstellung von Inhalten selbst zahlen :?:
Wie wäre es denn, wenn das Hochladen von Inhalten Geld kostet und nicht das Herunterladen :?:
Diese Konzerne handeln wie Hehler ... ich hab's nicht gestohlen ... ich verkaufe nur das Silberbesteck aus dem Einbruch :eek:
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

odiug hat geschrieben:(26 Nov 2019, 14:27)

Wie wäre es denn, wenn Facebook, YouTube und Google für die Bereitstellung von Inhalten selbst zahlen :?:
Genau das sieht die Reform doch letztenendes vor :?:
Genau deshalb kriegen Sie ja die Verantwortung für das was hochgeladen wird. Analog zur analogen Welt. Da ist auch der Veranstalter dafür verantwortlich, was die Künstler auf der spielen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von odiug »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 14:35)

Genau das sieht die Reform doch letztenendes vor :?:
Genau deshalb kriegen Sie ja die Verantwortung für das was hochgeladen wird. Analog zur analogen Welt. Da ist auch der Veranstalter dafür verantwortlich, was die Künstler auf der spielen.
Eben ... jede Zeitung ist auch für ihre abgedruckten Leserbriefe verantwortlich.
Das nennt sich Presserecht und gilt so auch für die Plattformen.
Und ich verstehe auch nicht ganz das Argument, die Rechtsfindung wird mit solchen Gesetzen wie das gegen Hetze und Gewalt im Netz "privatisiert".
Es steht jedem Bürger frei, diverse Inhalte zur Anzeige zu bringen und die Staatsanwaltschaften müssen das prüfen ... ganz unabhängig davon, was Facebook oder Google oder auch POLITIK-FORUM.de machen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von odiug »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 13:42)

Axel Votz, CDU (120kg menschgewordene Inkompetenz) hat damals ja argumentiert, die Industrie hätte nach Verabschiedung schliesslich noch zwei Jahre Zeit was zu entwickeln. Es ist also garnicht die Schuld der Politiker, die Industrie hat Schuld, weil sie nichts erfunden hat was funktioniert!

Politiker müsste man sein. Fürs dumm daherschwätzen bezahlt werden. Wäre ich nur Politiker geworden, ich wäre reicher als Bill Gates... :|
Verzeihung ... aber wenn dein Geschäftsmodell auf Hehlerei basiert, dann ist das illegal und man kann sich nicht auf seine Ignoranz herausreden.
Es ist die Verantwortung von Unternehmen, das zu unterbinden ... und wenn das nicht geht, dann ist dein Geschäftsmodell falsch und der Betrieb muss eingestellt werden.
Es ist nicht die Aufgabe der Politiker, Gesetze so zu formulieren, dass illegale Geschäftsmodelle halt doch noch irgendwie funktionieren.
Es ist die Aufgabe der Unternehmen, dafür zu sorgen, dass mit ihrer Tätigkeit nicht die Rechte anderer verletz werden.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

odiug hat geschrieben:(26 Nov 2019, 14:27)

Wie wäre es denn, wenn Facebook, YouTube und Google für die Bereitstellung von Inhalten selbst zahlen :?:
Wie wäre es denn, wenn das Hochladen von Inhalten Geld kostet und nicht das Herunterladen :?:
Diese Konzerne handeln wie Hehler ... ich hab's nicht gestohlen ... ich verkaufe nur das Silberbesteck aus dem Einbruch :eek:
Wie wäre es, wenn die Unternehmen die bisher vom Traffic, den Facebook und Google ihnen beschert haben, bezahlen? :?:
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 16:28)

Wie wäre es, wenn die Unternehmen die bisher vom Traffic, den Facebook und Google ihnen beschert haben, bezahlen? :?:
jetzt wird's polemisch. Natürlich ist die Frage legitim, warum z.B. youtube als dasjenige Unternehmen, dass die Uploads letztendlich kommerziell verwertet anders behandelt werden soll als im analogen Leben ein Radiosender oder die Freiwillige Feuerwehr von Hintertupfingen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

odiug hat geschrieben:(26 Nov 2019, 16:14)

Verzeihung ... aber wenn dein Geschäftsmodell auf Hehlerei basiert, dann ist das illegal und man kann sich nicht auf seine Ignoranz herausreden.
Es ist die Verantwortung von Unternehmen, das zu unterbinden ... und wenn das nicht geht, dann ist dein Geschäftsmodell falsch und der Betrieb muss eingestellt werden.
Es ist nicht die Aufgabe der Politiker, Gesetze so zu formulieren, dass illegale Geschäftsmodelle halt doch noch irgendwie funktionieren.
Es ist die Aufgabe der Unternehmen, dafür zu sorgen, dass mit ihrer Tätigkeit nicht die Rechte anderer verletz werden.
Das passiert doch schon längst, dafür hätte es kein neues Gesetz gebraucht.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

odiug hat geschrieben:(26 Nov 2019, 16:14)

Verzeihung ... aber wenn dein Geschäftsmodell auf Hehlerei basiert, dann ist das illegal und man kann sich nicht auf seine Ignoranz herausreden.
Diese Behauptung wird aufgestellt von Leuten die keine Ahnung haben wovon sie reden. Weder Google noch Youtube haben ein Geschäftsmodell, dass auf Hehlerei basiert. Dieser Unsinn wird mit einer Frequenz wiederholt, dass ich beinahe gewillt bin dies eine handfeste Lüge zu nennen.
Es ist die Verantwortung von Unternehmen, das zu unterbinden ...
Und das tun sie nach ihren besten Möglichkeiten.
und wenn das nicht geht, dann ist dein Geschäftsmodell falsch und der Betrieb muss eingestellt werden.
Wenn die Politik etwas erwartet, dass unmöglich umzusetzen ist, dann ist vielleicht auch was mit dem Gesetz falsch.
Es ist nicht die Aufgabe der Politiker, Gesetze so zu formulieren, dass illegale Geschäftsmodelle halt doch noch irgendwie funktionieren.
Die Geschäftsmodelle um die es geht waren nie, sind nicht und werden auch nicht illegal sein. Sie sind allerdings lukrativ und Rechteverwerter (nicht Rechteinhaber!) wollen ein dickeres Stück von dem Kuchen abhaben. Diese Artikel sind ein Musterstück an Lobbyistengesetzgebung. Kein Urheber verdient dadurch oder wird besser geschützt. Kein Autor, kein Journalist, kein Musiker, kein Filmemacher, kein Photograph. Verdienen tun nur die Rechteverwerter. GEMA, VG Wort, die Verlage und Verleger, etc. pp.

Aber das wird nicht nur ignoriert, man behauptet sogar fleissig das Gegenteil, obschon dies nachweislich gelogen ist.
Es ist die Aufgabe der Unternehmen, dafür zu sorgen, dass mit ihrer Tätigkeit nicht die Rechte anderer verletz werden.
Machen Sie auch. Eine anderweitige Behauptung ist einfach rotzfrech gelogen. Klappt es immer? Nö. Manchmal geht auch dem besten einer durch. Ist es manchmal bürokratisch? Vielleicht. Aber es ist der bessere Kompromiss als die Missgeburt, die sich Axel Votz da aus der Nase gezogen hat.
Zuletzt geändert von Amun Ra am Dienstag 26. November 2019, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 16:32)

jetzt wird's polemisch.
Keineswegs. Im Gegenteil!
Natürlich ist die Frage legitim, warum z.B. youtube als dasjenige Unternehmen, dass die Uploads letztendlich kommerziell verwertet anders behandelt werden soll als im analogen Leben ein Radiosender oder die Freiwillige Feuerwehr von Hintertupfingen.
Die Behauptung, Youtube würde anders behandelt werden ist die tatsächliche Polemik hier. Denn diese Behauptung ist schlichtweg unwahr. Youtube bezahlt GEMA und Youtube bezahlt die Künstler direkt (was zum Beispiel weder der Radiosender, noch die Freiwillige Feuerwehr macht!)
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 17:02)

Die Behauptung, Youtube würde anders behandelt werden ist die tatsächliche Polemik hier. Denn diese Behauptung ist schlichtweg unwahr. Youtube bezahlt GEMA und Youtube bezahlt die Künstler direkt (was zum Beispiel weder der Radiosender, noch die Freiwillige Feuerwehr macht!)
Das geht am Problem vorbei. Natürlich bezahlt youtube GEMA (nach jahrelangen Streitigkeiten) oder auch Künstler direkt. Aber korrekterweise natürlich nicht für alles was hochgeladen wird und die Rechte anderer verletzt. Das ist ja das Problem.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 17:08)

Das geht am Problem vorbei. Natürlich bezahlt youtube GEMA (nach jahrelangen Streitigkeiten) oder auch Künstler direkt. Aber korrekterweise natürlich nicht für alles was hochgeladen wird und die Rechte anderer verletzt. Das ist ja das Problem.
Natürlich, weil nicht alles was hochgeladen wird die Rechte anderer verletzt.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 17:08)

Das geht am Problem vorbei. Natürlich bezahlt youtube GEMA (nach jahrelangen Streitigkeiten) oder auch Künstler direkt. Aber korrekterweise natürlich nicht für alles was hochgeladen wird und die Rechte anderer verletzt. Das ist ja das Problem.
Wenn ein Video von jemandem hochgeladen wird, an dem du die Rechte hast, wird das Video entweder gelöscht oder du erhälst die Einnahmen daraus. Schon jetzt. Das ist Stand der Dinge. Dazu hat Google über hundert Millionen an Dollars für Content-ID ausgegeben. Für einen Algorithmus der urheberrechtliche Inhalte erkennt und illegal hochgeladene Videos blockt.

Darüber hinaus würde mich endlich mal interessieren, da du ja dieses Argument anführst nehme ich mal an du hast handfeste Informationen dazu, darum frage ich einfach mal unverhohlen dich: Um wieviel reden wir hier eigentlich? Wieviele Minuten, Stunden, Tage an Videos werden denn "illegal" hochgeladen? Hast du irgendwelche verlässlichen Zahlen dazu? Diejenigen, die diese Artikel verfasst haben haben dazu keine Angaben machen können. Nichtmal die GEMA selbst konnte dazu irgendwelche Angaben machen. Nichtmal die GEMA konnte quantifizieren, um wieviele rechtswidrige Uploads es überhaupt geht oder wieviel Geld ihr angeblich flöten geht. Nichtmal schätzungsweise. Nichtmal Google selbst kann dazu genaue Angaben machen. Aber irgendwie wird das immer und immer wieder postuliert, dass dies ein ach so gewaltiges Problem wäre. Wo sind also die Belege dazu? Wo sind die Beweise dafür, dass das jetzige System so furchtbar schlecht funktioniert?

Im übrigen, und das möchte ich auch nochmal anführen: Das es beim derzeitigen System gewisse Probleme gibt und die Mechanismen nicht immer korrekt greifen ist bekannt. Auch von Youtubes Seite aus. Und ja, an manchen Stellschrauben müssen gedreht werden. Niemand will den RechteINHABERN Steine in den Weg legen. Die RechteINHABER sollen ihren fairen Anteil bekommen. Und da ist beim jetzigen System sicher noch Luft nach oben. Es ist allerdings bei weitem nicht so schröööcklich wie die GEMA und ihre EU-Parlamentslakaien jedem weiss machen wollen.

Artikel 13 hilft jedoch den RechteINHABERN nicht. Sie funktioniert technisch nicht. Sie ändert an den Problemen nichts. Im Gegenteil, sie schafft neue Probleme, die vorher nicht da waren. Sie sind potentiell gefährlich für die freie Meinungsäusserung im Netz und es profitieren lediglich die RechteVERWERTER. Um es mal ganz einfach zu sagen: Dank Artikel 13 verdienen noch mehr Unternehmen an den Werken von Künstlern, ohne dass die Künstler Mehreinnahmen zu verzeichnen haben. Ist das in Ordnung für dich?

Und die Rechte von Künstlern, die nicht von den großen Rechteverwerten vertreten werden sind ebenfalls potentiell in Gefahr. Freie Kreative werden durch Artikel 13 massiv benachteiligt. Aber diese Rechtsverletzung ist wohl in Ordnung. Oder sehe ich das falsch?
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 17:32)

Wenn ein Video von jemandem hochgeladen wird, an dem du die Rechte hast, wird das Video entweder gelöscht oder du erhälst die Einnahmen daraus. Schon jetzt. Das ist Stand der Dinge. Dazu hat Google über hundert Millionen an Dollars für Content-ID ausgegeben. Für einen Algorithmus der urheberrechtliche Inhalte erkennt und illegal hochgeladene Videos blockt.
Wenn das denn so ist, dann sind die Anforderungen des Artikel 13 ja erfüllt. Dann braucht man ja auch kein Problem damit haben.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 17:36)

Wenn das denn so ist, dann sind die Anforderungen des Artikel 13 ja erfüllt. Dann braucht man ja auch kein Problem damit haben.
Und wozu war dann dieses Gesetz gut wenn alles so wie es ist in Ordnung war ?
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Amun Ra
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 17:36)

Wenn das denn so ist, dann sind die Anforderungen des Artikel 13 ja erfüllt. Dann braucht man ja auch kein Problem damit haben.
Nein sind sie eben nicht... :dead:

Hast du dir überhaupt den Artikel durchgelesen? Weisst du überhaupt, was in dem Artikel steht? Das ist eine ganz ehrliche Frage!
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 16:32)

jetzt wird's polemisch. Natürlich ist die Frage legitim, warum z.B. youtube als dasjenige Unternehmen, dass die Uploads letztendlich kommerziell verwertet anders behandelt werden soll als im analogen Leben ein Radiosender oder die Freiwillige Feuerwehr von Hintertupfingen.
Youtube zahlt schon an die Gema.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
Diffamierer der Linken.
---
Trolle bitte nicht füttern!
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Re: Artikel 13

Beitrag von odiug »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 16:56)

Diese Behauptung wird aufgestellt von Leuten die keine Ahnung haben wovon sie reden. Weder Google noch Youtube haben ein Geschäftsmodell, dass auf Hehlerei basiert. Dieser Unsinn wird mit einer Frequenz wiederholt, dass ich beinahe gewillt bin dies eine handfeste Lüge zu nennen.

Und das tun sie nach ihren besten Möglichkeiten.

Wenn die Politik etwas erwartet, dass unmöglich umzusetzen ist, dann ist vielleicht auch was mit dem Gesetz falsch.

Die Geschäftsmodelle um die es geht waren nie, sind nicht und werden auch nicht illegal sein. Sie sind allerdings lukrativ und Rechteverwerter (nicht Rechteinhaber!) wollen ein dickeres Stück von dem Kuchen abhaben. Diese Artikel sind ein Musterstück an Lobbyistengesetzgebung. Kein Urheber verdient dadurch oder wird besser geschützt. Kein Autor, kein Journalist, kein Musiker, kein Filmemacher, kein Photograph. Verdienen tun nur die Rechteverwerter. GEMA, VG Wort, die Verlage und Verleger, etc. pp.

Aber das wird nicht nur ignoriert, man behauptet sogar fleissig das Gegenteil, obschon dies nachweislich gelogen ist.

Machen Sie auch. Eine anderweitige Behauptung ist einfach rotzfrech gelogen. Klappt es immer? Nö. Manchmal geht auch dem besten einer durch. Ist es manchmal bürokratisch? Vielleicht. Aber es ist der bessere Kompromiss als die Missgeburt, die sich Axel Votz da aus der Nase gezogen hat.
Ich erzähl dir mal eine Geschihte aus meiner Zeit in New York.
Wir hatten einen Altmetallhändler bei uns im Viertel.
Der kaufte alte Kupferrohre und Kabel auf.
Die Einbrüche in der Gegend auf Baustellen waren epidemisch.
Irgendwann, nach viel gemotze, schaffte es unsre Neighborhood Assoitation, dass der Altmetallhändler zu machen musste.
Nachweisen konnte man dem Händler nix, aber er verstieß permanent gegen Bau und Nutzungsvorshriften.
Ich liebe New York Zoning Law ... damit kannst du jedem die Hölle heiß machen :p
Danach war Ruhe.
Und ähnlich sehe ich die sozialen Netzwerke.
Ja ... sie klauen nicht ... aber ihr Geschäftsmodell funtzt nur, wenn andere klauen und ihren Junkyard nutzen, um ihr Ego zu verscherbeln.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

odiug hat geschrieben:(26 Nov 2019, 18:39)

Ich erzähl dir mal eine Geschihte aus meiner Zeit in New York.
Wir hatten einen Altmetallhändler bei uns im Viertel.
Der kaufte alte Kupferrohre und Kabel auf.
Die Einbrüche in der Gegend auf Baustellen waren epidemisch.
Irgendwann, nach viel gemotze, schaffte es unsre Neighborhood Assoitation, dass der Altmetallhändler zu machen musste.
Nachweisen konnte man dem Händler nix, aber er verstieß permanent gegen Bau und Nutzungsvorshriften.
Ich liebe New York Zoning Law ... damit kannst du jedem die Hölle heiß machen :p
Danach war Ruhe.
Und ähnlich sehe ich die sozialen Netzwerke.
Ja ... sie klauen nicht ... aber ihr Geschäftsmodell funtzt nur, wenn andere klauen und ihren Junkyard nutzen, um ihr Ego zu verscherbeln.
Ein wunderbare Umkehr der Unschuldsvermutung.
Zuletzt geändert von Ein Terraner am Dienstag 26. November 2019, 19:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Ein Terraner hat geschrieben:(26 Nov 2019, 12:53)Gar nicht da selbst für Uploadfilter die technologischen Möglichkeit der Menschheit nicht ausreicht. Aber Google hätte da etwas, funktioniert zwar nicht wirklich, ist aber wenigstens teuer genug um dafür Steuergelder rauszuwerfen.
Oh die Uploadfilter werden funktionieren, nur halt für die Medienplattformen. Man wird nur für Inhalte Urheberrechte zahlen, die sich bei der Verwertung für die Plattformen auch lohnen. Wessen Inhalte das nicht erfüllen, werden von der Plattform fliegen, es sei den sie erteilen dieser eine kostenlose Lizenz. Wird etwas fehlerhaft gefiltert, ist dass das Problem des Content-Creators, der guckt dann halt in die Röhre.
Die Verlierer dieses ganzen Zinnobers werden die Urheber sein, und (in geringeren Mass) auch die Verwertungsgesellschaften. Denn die müssen erst einmal für die Rechteanmeldung einen Verwaltungsaufwand leisten (womöglich einzeln in 27 EU-Ländern), ohne Garantie das diese Inhalte überhaupt auf die Medienplattformen gelangen, oder dort dann auch Monetarisiert werden. Am Ende sitzen die Medienplattformen am längeren Hebel, wer nicht mitspielt, fliegt halt von der Plattform. GoogleNews hat das bereits mehrfach praktiziert.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Enas Yorl hat geschrieben:(26 Nov 2019, 19:39)

Oh die Uploadfilter werden funktionieren, nur halt für die Medienplattformen. Man wird nur für Inhalte Urheberrechte zahlen, die sich bei der Verwertung für die Plattformen auch lohnen. Wessen Inhalte das nicht erfüllen, werden von der Plattform fliegen, es sei den sie erteilen dieser eine kostenlose Lizenz. Wird etwas fehlerhaft gefiltert, ist dass das Problem des Content-Creators, der guckt dann halt in die Röhre.
Die Verlierer dieses ganzen Zinnobers werden die Urheber sein, und (in geringeren Mass) auch die Verwertungsgesellschaften. Denn die müssen erst einmal für die Rechteanmeldung einen Verwaltungsaufwand leisten (womöglich einzeln in 27 EU-Ländern), ohne Garantie das diese Inhalte überhaupt auf die Medienplattformen gelangen, oder dort dann auch Monetarisiert werden. Am Ende sitzen die Medienplattformen am längeren Hebel, wer nicht mitspielt, fliegt halt von der Plattform. GoogleNews hat das bereits mehrfach praktiziert.
Nein sie funktionieren eben nicht, das Google Teil kann man umgehen indem man das Bild Spiegelt oder einfach die Ränder etwas beschneidet. Wir reden hier nicht über eine KI, da wird plump Bit für Bit A mit B verglichen. Und wenn A nicht in der DB zu finden ist, gibt es auch keinen Treffer.

Dann ist die Frage, wie groß muss so eine DB sein, oder muss da jetzt jeden Plattform selber eine aufbauen. Wenn nicht, welchen Traffic verursacht das im Netz. Jeder Upload würde sinnlos vervielfältigt werden nur wegen Urheber Prüfungen. Du kannst dir ja selber ausmalen was das an zusätzlichen Ressourcen und Rechenleistung bedeuten würde.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Ein Terraner hat geschrieben:(26 Nov 2019, 19:56)
Nein sie funktionieren eben nicht, das Google Teil kann man umgehen indem man das Bild Spiegelt oder einfach die Ränder etwas beschneidet. Wir reden hier nicht über eine KI, da wird plump Bit für Bit A mit B verglichen. Und wenn A nicht in der DB zu finden ist, gibt es auch keinen Treffer.

Dann ist die Frage, wie groß muss so eine DB sein, oder muss da jetzt jeden Plattform selber eine aufbauen. Wenn nicht, welchen Traffic verursacht das im Netz. Jeder Upload würde sinnlos vervielfältigt werden nur wegen Urheber Prüfungen. Du kannst dir ja selber ausmalen was das an zusätzlichen Ressourcen und Rechenleistung bedeuten würde.
Die Filter müssen für die Medienplattformen nicht perfekt funktionieren, die EU-Vorgabe schreibt lediglich vor das die Plattformen "wirksame Mittel" bei der Lizenzierung ergreifen. Rutscht etwas ohne Lizenz durch, kann der Rechteinhaber das immer noch anmelden. Werden Inhalte Fehlerhalt ausgeflitert, hat der Creator halt Pech gehabt, und umsonst Zeit und Geld investiert. Die Plattformen sind auf der sicheren Seite, solange sie technisch und organisatorisch ihr möglichstes tun.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Enas Yorl hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:14)

Die Filter müssen für die Medienplattformen nicht perfekt funktionieren, die EU-Vorgabe schreibt lediglich vor das die Plattformen "wirksame Mittel" bei der Lizenzierung ergreifen. Rutscht etwas ohne Lizenz durch, kann der Rechteinhaber das immer noch anmelden. Werden Inhalte Fehlerhalt ausgeflitert, hat der Creator halt Pech gehabt, und umsonst Zeit und Geld investiert. Die Plattformen sind auf der sicheren Seite, solange sie technisch und organisatorisch ihr möglichstes tun.
Und wie stellst du dir das Technisch vor ?
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

odiug hat geschrieben:(26 Nov 2019, 18:39)
...
Und ähnlich sehe ich die sozialen Netzwerke.
Ja ... sie klauen nicht ... aber ihr Geschäftsmodell funtzt nur, wenn andere klauen und ihren Junkyard nutzen, um ihr Ego zu verscherbeln.
Das ist schlichtweg nicht korrekt. Ich habe keine Ahnung woher du dieses Bild hast, denn du könntest mit dieser Beschreibung nicht weiter entfernt davon sein, was Google und Youtube überhaupt ausmacht. Bei Facebook stimme ich dir zu, den Laden sollte man dichtmachen, wenngleich aus gänzlich anderen Gründen, denn bei Facebook gilt: du bist nicht der Kunde, sondern die Ware. Facebook klaut ganz direkt deine persönlichen Informationen (auch die, die du nicht freiwillig an Facebook preisgibst!) und macht damit dicken Reibach. Artikel 11-13 ändern daran aber absolut garnichts. Null. Nada. Niente. Facebooks Handel mit - teilweise geklauten - persönlichen Informationen wird von diesen Artikeln nicht berührt. Facebook macht danach ganz normal weiter wie vorher.

Bei Youtube und Google liegst du aber einfach schlichtweg völlig daneben. Denn deren Geschäftsmodell basiert auf einer gänzlich anderen Prämisse. Wie zum Beispiel Google, die Suchmaschine(!), angeblich Geld verdient mit urheberrechtlich geschützten, aber geklauten Inhalten, solltest du uns mal erklären.

Ich vermute einfach mal ganz frech - bitte korrigiere mich wenn ich mich irre! - das hier einige Unklarheiten auf deiner Seite vorliegen worum es hier im Genauen geht. Google, die Suchmaschine(!), ist in erster Linie von Artikel 11 betroffen, nicht 13. Artikel 11 ist ein europäisches Leistungsschutzrecht. Google, im Besonderen die Sparte Google News, in der man vornehmlich nach Nachrichten sucht, bietet den Verlagen an bei den Suchergebnissen auch kurze Leseproben der Artikel (Snippets) sowie ein Thumbnail anzuzeigen. Google bietet dies als Service an. Kostenlos. Die Zeitungen können, müssen aber nicht, diesen Service nutzen. Die Zeitungen können diesen Service ganz einfach über die Meta-Dateien ihrer Homepages verweigern. Machen Sie aber nicht. Im Gegenteil. Sie schreiben extra markante Textsnippets, extra für Google. Weil das kostenlose Werbung ist, die Traffic auf deren Homepages generiert. Und Traffic bedeutet Werbeeinnahmen. Artikel 11 schreibt Google nun vor, für diesen Service Lizenzgebühren an die Zeitungsverlage zu bezahlen.

Stell dir vor, ich mache für dein Produkt kostenlos Werbung. Um besser Werbung zu machen gibst du mir Flyer mit, die ich verteilen soll. Die Leute kommen in deinen Laden und kaufen dein Produkt, weil ich kostenlos dafür Werbung mache indem ich deine Flyer verteile. Jetzt kommt der Gesetzgeber daher und sagt, wenn ich für dich kostenlos Werbung mache (die Werbung für die man mich bezahlt ist davon unberührt!), soll ich gefälligst auch Lizenzgebühren an dich bezahlen, weil du ja die Urheberrechte für die Flyer hast. Mal ganz davon ab, dass der Vorschlag alleine schon unverschämt ist, was wird wohl passieren? Richtig. Ich mache keine kostenlose Werbung mehr für dich. Entweder du bezahlst mich für die Werbung oder ich bewerbe dein Produkt nicht mehr.

Das dachte sich auch Google, als Spanien sein nationales Leistungsschutzrecht umgesetzt hat. Google News wurde in Spanien abgeschaltet. Dreimal darfst du raten, welche Auswirkungen das auf die Werbeeinnahmen durch Online-Traffic für die Onlinesparten der Zeitungen hatte. Und genau der sollte durch das Gesetz "beschützt" werden. Nur weiss halt - bis heute - niemand wovor eigentlich.

Aber wenn ich darauf hinweise, dass Rechteverwerter, etwa Verlage, Services die sie nutzen auch bezahlen sollen, dann ist das "Polemik".

Bei Artikel 13 wird es noch absurder.

Hier muss noch vor dem Upload deines Bildes, deines Videos oder deines Musikclips erstmal abgeglichen werden, ob es gegen irgend ein Urheberrecht verstößt. WELTWEIT. JEDES MAL. Bevor du ein Video, an dem du die Rechte hast, auf irgendeiner Plattform hochladen kannst, muss es erstmal mit ALLEN urheberrechtlich geschützten Videos, die JEMALS ins Internet hochgeladen wurden, abgeglichen werden. Das gleiche gilt für Bilder, für Texte, Musik, Kunst. Dein Bild ist urheberrechtsfrei? Macht nichts. Muss trotzdem kontrolliert werden. Das ist das Ende für legale(!), kommerzielle Plattformen (deren Geschäftsmodell darin besteht Geld mit vorgeschalteter Werbung, an der der Urheber beteiligt wird, verdienen!). Das ist schlichtweg unmöglich zu bewerkstelligen. Alleine die Datenbanken für soetwas vorzuhalten übersteigt selbst Googles Möglichkeiten.

Gibt es Ausnahmen? Sicherlich. Nichtkommerzielle Plattformen. Aber an denen verdient der Urheber nichts, denn diese setzen für gewöhnlich voraus, dass der Urheber auf seine Urheberrechtsansprüche verzichtet, seine Werke also gemeinfrei werden. Denn Nichtkommerzielle Plattformen vergüten Künstler nicht. Sie erwerben auch keine Lizenzen. Entweder gemeinfrei, oder kein Upload. Und selbst auf diesen Plattformen wird der Rechtemissbrauch, der bei Youtube beklagt wird, von Artikel 13 in keinster Weise verhindert.

Und dann aber steht Frau Merkel alle paar Monate vor den Kameras und wundert sich, warum Europa, besonders Deutschland, im digitalen Markt immer weiter zurück hängt. Ist ihr absolut unbegreiflich. Kann ihr auch niemand erklären.
Zuletzt geändert von Amun Ra am Dienstag 26. November 2019, 20:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Enas Yorl hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:14)

Die Filter müssen für die Medienplattformen nicht perfekt funktionieren, die EU-Vorgabe schreibt lediglich vor das die Plattformen "wirksame Mittel" bei der Lizenzierung ergreifen. Rutscht etwas ohne Lizenz durch, kann der Rechteinhaber das immer noch anmelden. Werden Inhalte Fehlerhalt ausgeflitert, hat der Creator halt Pech gehabt, und umsonst Zeit und Geld investiert. Die Plattformen sind auf der sicheren Seite, solange sie technisch und organisatorisch ihr möglichstes tun.
Wenn etwas "durchrutscht" können kommerzielle Plattformen mit satten Bußgeldern bestraft werden. Völlig gleichgültig ob es durchgerutscht ist weil der Algorithmus technisch das Urheberrecht nicht erkennen kann oder weil schlampig gearbeitet wurde.

Ganz davon ab, dass diese Filter technisch schlichtweg nicht machbar sind. Auf Youtube werden pro Minute um die 400 Stunden Videomaterial hochgeladen. Selbst Youtubes Content-ID würde bei einem Bruchteil dessen an seine Grenzen stoßen. Von den notwendigen Datenbanken, die Google vorhalten müsste, ganz zu schweigen. Wie sollen das also kleinere Plattformen jemals stemmen können, wenn schon Google dabei an seine Grenzen stößt?`

Und "Pech gehabt" ist ein tolles Argument für ein Gesetz, dessen Zweck angeblich darin besteht die Arbeit dieses Creators zu beschützen und zu garantieren, dass er fair entlohnt wird. :rolleyes:

Gut, wer nichts veröffentlicht, dessen Urheberrechte können auch nicht verletzt werden. CDU-Logik.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Ein Terraner hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:27)Und wie stellst du dir das Technisch vor ?
LOL. frag dass das EU-Parlament. :D

Nach der EU-Vorgabe müssen Rechteinhaber den Medienplattformen erst einmal die "nötigen" Informationen über die Inhalte dessen Urheberrechte sie vertreten, zur Verfügung stellen. Ja , was vielen nicht klar ist, ein Urheber muss seine Rechte anmelden. Wie das geschehen soll, was für Informationen das umfasst, und über welche Schnittstelle das geschieht. Darüber findet sich in der EU-Vorgabe kein Wort. Das dürfen jetzt die EU-Länder einzeln regeln. Schon daran wird das vermutlich scheitern.
Denn meisten ist vermutlich gar nicht klar, was für ein Verwaltungsaufwand hier auf die Urheber bzw. deren Vertreter zu kommt. Die Beweislast seine Rechte wirksam anzumelden, liegt erst mal bei den Rechteinhabern. An diesen Informationen werden sich auch die Filterpolitik und Technik der Medienplattformen orientieren.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Enas Yorl hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:48)

LOL. frag dass das EU-Parlament. :D

Nach der EU-Vorgabe müssen Rechteinhaber den Medienplattformen erst einmal die "nötigen" Informationen über die Inhalte dessen Urheberrechte sie vertreten, zur Verfügung stellen. Ja , was vielen nicht klar ist, ein Urheber muss seine Rechte anmelden. Wie das geschehen soll, was für Informationen das umfasst, und über welche Schnittstelle das geschieht. Darüber findet sich in der EU-Vorgabe kein Wort. Das dürfen jetzt die EU-Länder einzeln regeln. Schon daran wird das vermutlich scheitern.
Denn meisten ist vermutlich gar nicht klar, was für ein Verwaltungsaufwand hier auf die Urheber bzw. deren Vertreter zu kommt. Die Beweislast seine Rechte wirksam anzumelden, liegt erst mal bei den Rechteinhabern. An diesen Informationen werden sich auch die Filterpolitik und Technik der Medienplattformen orientieren.
Na gut dann wären wir wieder bei den Punkt, technologisch unmöglich.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:47)Wenn etwas "durchrutscht" können kommerzielle Plattformen mit satten Bußgeldern bestraft werden. Völlig gleichgültig ob es durchgerutscht ist weil der Algorithmus technisch das Urheberrecht nicht erkennen kann oder weil schlampig gearbeitet wurde.
Nein, die Plattformen müssen ihre Inhalte mit fremden Urheberrechten (wenn nötig) lizenzieren, und je nachdem auch für diese zahlen. Das müssen sie in einer "wirksamen" Weise tun. Rutscht etwas durch, müssen dafür dann natürlich Lizenzgebühren bezahlt werden. Bußgelder würden nur fällig, wenn die Plattform generell seiner Pflicht nicht nachkommt.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:38)

Hier muss noch vor dem Upload deines Bildes, deines Videos oder deines Musikclips erstmal abgeglichen werden, ob es gegen irgend ein Urheberrecht verstößt. WELTWEIT. JEDES MAL. Bevor du ein Video, an dem du die Rechte hast, auf irgendeiner Plattform hochladen kannst, muss es erstmal mit ALLEN urheberrechtlich geschützten Videos, die JEMALS ins Internet hochgeladen wurden, abgeglichen werden. Das gleiche gilt für Bilder, für Texte, Musik, Kunst. Dein Bild ist urheberrechtsfrei? Macht nichts. Muss trotzdem kontrolliert werden. Das ist das Ende für legale(!), kommerzielle Plattformen (deren Geschäftsmodell darin besteht Geld mit vorgeschalteter Werbung, an der der Urheber beteiligt wird, verdienen!). Das ist schlichtweg unmöglich zu bewerkstelligen. Alleine die Datenbanken für soetwas vorzuhalten übersteigt selbst Googles Möglichkeiten.
Mal so ein blöder Gedanke, so eine Datenbank voller Urheberrechtlich geschützten Werken. Verstößt die eigentlich nicht gegen das Urheberrecht? Vor allem wenn die dann irgendwann mal als Lizenzen an andere Unternehmen verkauft wird damit die ebenfalls einen Filter integrieren können. Hat sich darüber schon mal jemand den Kopf zerbrochen ?
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Enas Yorl hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:57)

Nein, die Plattformen müssen ihre Inhalte mit fremden Urheberrechten (wenn nötig) lizenzieren, und je nachdem auch für diese zahlen. Das müssen sie in einer "wirksamen" Weise tun. Rutscht etwas durch, müssen dafür dann natürlich Lizenzgebühren bezahlt werden. Bußgelder würden nur fällig, wenn die Plattform generell seiner Pflicht nicht nachkommt.
Das war die alte Regelung.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Enas Yorl hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:48)

LOL. frag dass das EU-Parlament. :D

Nach der EU-Vorgabe müssen Rechteinhaber den Medienplattformen erst einmal die "nötigen" Informationen über die Inhalte dessen Urheberrechte sie vertreten, zur Verfügung stellen. Ja , was vielen nicht klar ist, ein Urheber muss seine Rechte anmelden. Wie das geschehen soll, was für Informationen das umfasst, und über welche Schnittstelle das geschieht. Darüber findet sich in der EU-Vorgabe kein Wort. Das dürfen jetzt die EU-Länder einzeln regeln. Schon daran wird das vermutlich scheitern.
Denn meisten ist vermutlich gar nicht klar, was für ein Verwaltungsaufwand hier auf die Urheber bzw. deren Vertreter zu kommt. Die Beweislast seine Rechte wirksam anzumelden, liegt erst mal bei den Rechteinhabern. An diesen Informationen werden sich auch die Filterpolitik und Technik der Medienplattformen orientieren.
Wird ja noch besser. In Deutschland will man das ja mit Lizenzen regeln, um so die Uploadfilter zu umgehen. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass dies - wie ich bereits im Artikel aus dem Handelsblatt verlinkt habe - ein klarer Verstoß gegen die EU-Richtlinien darstellt, bedeutet dies im Klartext, dass bei dem deutschen Vorschlag Rechteverwerter auch an urheberrechtlich geschütztem Material verdienen, deren Rechte sie garnicht vertreten. Beispiel Instagram: Fällt unter Artikel 13, müsste also eine Pauschallizenz mit der VG Bild-Kunst abschließen, um Uploadfilter zu vermeiden. Die VG Bild-Kunst würde also für den gesamten Traffic, so stellen es sich die Politiker in Deutschland vor, Lizenzgebühren erhalten. Selbst für Bilder, deren Rechte von der VG Bild-Kunst garnicht vertreten werden, da deren Urheber nicht Mitglied bei der VG Bild-Kunst sind. Die VG Bild-Kunst würde also zum Beispiel mit meinen Bildern auf meinem Instagram-Account Geld verdienen. Und der Kicker ist: Selbst wenn ich wollte, ich könnte garkein Mitglied bei der VG Bild-Kunst werden. Die VG Bild-Kunst vertritt nämlich nur Urheber, die mit ihren Bildern und ihrer Kunst Geld verdienen.

Die Ironie an der Sache ist also: Youtube und Co. wird vorgeworfen, mit Urheberrechtsverletzungen Geld zu verdienen - und das ist schlecht. Also muss man ein Gesetz erlassen mit dem die großen Rechteverwerter mit Urheberrechtsverletzungen Geld verdienen - und das ist gut, weil <hier bitte Gründe einfügen>.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Ein Terraner hat geschrieben:(26 Nov 2019, 21:02)Das war die alte Regelung.
Nein, die EU-Vorgabe verlangt nur das die Plattformen "wirksame" Maßnahmen ergreifen um Lizenzen zu erwerben. Was in diesen Fall "wirksam" ist, müssen die EU-Länder erst noch festlegen. Und wird wohl an Gerichten über viele Jahre hinweg strittig sein.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Enas Yorl hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:57)

Nein, die Plattformen müssen ihre Inhalte mit fremden Urheberrechten (wenn nötig) lizenzieren, und je nachdem auch für diese zahlen. Das müssen sie in einer "wirksamen" Weise tun.
Das müssen sie jetzt schon. Die Art der "wirksamen Weise" wurde nur geändert. Vorher war es reaktiv - Verstoß, Meldung, Handlung, jetzt ist es proaktiv - Kontrolle vor Veröffentlichung.

Jetzt kommt nur hinzu, dass die Plattformen mit allen Urhebern theoretisch Lizenzvereinbarungen treffen müssen. Ja, mit allen. Auch mit denen, die an der Plattform garnicht partizipieren wollen.

Oh, und der Rechteinhaber muss seine Rechte bei den Plattformen jetzt natürlich auch anmelden. Steht so ebenfalls in der Richtlinie drin. Musste er vorher nicht.
Rutscht etwas durch, müssen dafür dann natürlich Lizenzgebühren bezahlt werden.
Oder geblockt werden, richtig.
Bußgelder würden nur fällig, wenn die Plattform generell seiner Pflicht nicht nachkommt.
Und der kommen sie nicht nach wenn der eingesetzte Filter seiner Aufgabe nicht gewachsen ist. Und jeder Filter wird scheitern. Selbst Googles Content-ID. Und der gilt unbestritten als der technisch fortschrittlichste.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Enas Yorl hat geschrieben:(26 Nov 2019, 21:15)

Nein, die EU-Vorgabe verlangt nur das die Plattformen "wirksame" Maßnahmen ergreifen um Lizenzen zu erwerben. Was in diesen Fall "wirksam" ist, müssen die EU-Länder erst noch festlegen. Und wird wohl an Gerichten über viele Jahre hinweg strittig sein.
Wo steht das ?
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Ein Terraner hat geschrieben:(26 Nov 2019, 21:21)
Wo steht das ?
Artikel 17

Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten

[…]

(4) Wird die Erlaubnis nicht erteilt, so ist der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten für nicht erlaubte Handlungen der öffentlichen Wiedergabe, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung, urheberrechtlich geschützter Werke oder sonstiger Schutzgegenstände verantwortlich, es sei denn, der Anbieter dieser Dienste erbringt den Nachweis, dass er

a) alle Anstrengungen unternommen hat, um die Erlaubnis einzuholen; und

b) nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt alle Anstrengungen unternommen hat, um sicherzustellen, dass bestimmte Werke und sonstige Schutzgegenstände, zu denen die Rechteinhaber den Anbietern dieser Dienste einschlägige und notwendige Informationen bereitgestellt haben, nicht verfügbar sind; und in jedem Fall

c) nach Erhalt eines hinreichend begründeten Hinweises von den Rechteinhabern unverzüglich gehandelt hat, um den Zugang zu den entsprechenden Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu sperren bzw. die entsprechenden Werke oder sonstigen Schutzgegenstände von seinen Internetseiten zu entfernen, und alle Anstrengungen unternommen hat, um gemäß Buchstabe b das künftige Hochladen dieser Werke oder sonstigen Schutzgegenstände zu verhindern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_13#Inhalte

"Alle Anstrengungen unternommen" habe ich mit "wirksam" abgekürzt. Welche Maßstäbe der Gesetzgeber dafür anlegt, muss dieser erst noch festlegen. Aber auch hier wird man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen müssen, ansonsten würden Gerichte diese schnell kasieren.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Enas Yorl hat geschrieben:(26 Nov 2019, 21:30)

https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_13#Inhalte

"Alle Anstrengungen unternommen" habe ich mit "wirksam" abgekürzt. Welche Maßstäbe der Gesetzgeber dafür anlegt, muss dieser erst noch festlegen. Aber auch hier wird man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen müssen, ansonsten würden Gerichte diese schnell kasieren.
Na die "Branchen üblichen", steht doch da. Aber von Lizenzen steht da nichts, Amun Ra hat ja auch schon geschrieben das es schon bestätigt ist das der geplante Lizenzausweg den Deutschland vor hat gegen die Richtlinie verstößt.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Ein Terraner hat geschrieben:(26 Nov 2019, 21:42)

Na die "Branchen üblichen", steht doch da. Aber von Lizenzen steht da nichts, Amun Ra hat ja auch schon geschrieben das es schon bestätigt ist das der geplante Lizenzausweg den Deutschland vor hat gegen die Richtlinie verstößt.
Die Lizenzen sind die "Erlaubnis". Die Plattformen dürfen in Zukunft nichts mehr veröffentlichen, zu denen sie nicht ausdrücklich die Erlaubnis, ergo die Lizenz dazu, haben.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Und nur mal um das Verhältnis ein wenig gerade zu rücken:
engadget.com hat geschrieben:Google manually reviewed a million suspected terrorist videos on YouTube
Of the million reviewed, 90,000 violated its terrorism policy.

In the first three months of 2019, Google manually reviewed more than a million suspected "terrorist videos" on YouTube, Reuters reports. Of those reviewed, it deemed 90,000 violated its terrorism policy. That means somewhere around nine percent of the million videos were removed, suggesting that either the videos must be rather extreme to get cut, or the process that flags them for review is a bit of a catchall.

Google shared these numbers with a US House panel today. The company also said it has more than 10,000 people working on content review, and it spends hundreds of millions of dollars on those efforts annually.
...
Content-ID hat über eine Million Videos in den ersten drei Monaten geflaggt. Nur 90.000 davon korrekt. Über 10.000 Angestellte sind mit manuellem content review beschäftigt. Mehrere hundert Millionen Dollar pro Jahr, nur für content review. Und das sind nur die Videos die gegen Youtubes terrorism policy verstoßen.

Das ist der Branchen-Primus mit der besten Technologie (Trefferquote um die 9%) zu seiner Verfügung.

Das sind "nach Maßgabe hoher Branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt alle Anstrengungen unternommen". Das ist das Beste, was der Markt zu bieten hat. Das ist der Stand. Und das ist für die EU nicht gut genug. Wie sollen kleinere Plattformen das bitte leisten können, wenn schon das Größte und finanziell am stärksten ausgestattete Unternehmen am Markt den Anforderungen der EU nicht gerecht werden kann?

Ah ja, wir erfinden einfach neue Technik, sagt Axel Votz, CDU (hat mal im Schaufenster eine elektronische Rechenmaschine gesehen).
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odiug

Re: Artikel 13

Beitrag von odiug »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:38)

Das ist schlichtweg nicht korrekt. Ich habe keine Ahnung woher du dieses Bild hast, denn du könntest mit dieser Beschreibung nicht weiter entfernt davon sein, was Google und Youtube überhaupt ausmacht. Bei Facebook stimme ich dir zu, den Laden sollte man dichtmachen, wenngleich aus gänzlich anderen Gründen, denn bei Facebook gilt: du bist nicht der Kunde, sondern die Ware. Facebook klaut ganz direkt deine persönlichen Informationen (auch die, die du nicht freiwillig an Facebook preisgibst!) und macht damit dicken Reibach. Artikel 11-13 ändern daran aber absolut garnichts. Null. Nada. Niente. Facebooks Handel mit - teilweise geklauten - persönlichen Informationen wird von diesen Artikeln nicht berührt. Facebook macht danach ganz normal weiter wie vorher.

Bei Youtube und Google liegst du aber einfach schlichtweg völlig daneben. Denn deren Geschäftsmodell basiert auf einer gänzlich anderen Prämisse. Wie zum Beispiel Google, die Suchmaschine(!), angeblich Geld verdient mit urheberrechtlich geschützten, aber geklauten Inhalten, solltest du uns mal erklären.

Ich vermute einfach mal ganz frech - bitte korrigiere mich wenn ich mich irre! - das hier einige Unklarheiten auf deiner Seite vorliegen worum es hier im Genauen geht. Google, die Suchmaschine(!), ist in erster Linie von Artikel 11 betroffen, nicht 13. Artikel 11 ist ein europäisches Leistungsschutzrecht. Google, im Besonderen die Sparte Google News, in der man vornehmlich nach Nachrichten sucht, bietet den Verlagen an bei den Suchergebnissen auch kurze Leseproben der Artikel (Snippets) sowie ein Thumbnail anzuzeigen. Google bietet dies als Service an. Kostenlos. Die Zeitungen können, müssen aber nicht, diesen Service nutzen. Die Zeitungen können diesen Service ganz einfach über die Meta-Dateien ihrer Homepages verweigern. Machen Sie aber nicht. Im Gegenteil. Sie schreiben extra markante Textsnippets, extra für Google. Weil das kostenlose Werbung ist, die Traffic auf deren Homepages generiert. Und Traffic bedeutet Werbeeinnahmen. Artikel 11 schreibt Google nun vor, für diesen Service Lizenzgebühren an die Zeitungsverlage zu bezahlen.

Stell dir vor, ich mache für dein Produkt kostenlos Werbung. Um besser Werbung zu machen gibst du mir Flyer mit, die ich verteilen soll. Die Leute kommen in deinen Laden und kaufen dein Produkt, weil ich kostenlos dafür Werbung mache indem ich deine Flyer verteile. Jetzt kommt der Gesetzgeber daher und sagt, wenn ich für dich kostenlos Werbung mache (die Werbung für die man mich bezahlt ist davon unberührt!), soll ich gefälligst auch Lizenzgebühren an dich bezahlen, weil du ja die Urheberrechte für die Flyer hast. Mal ganz davon ab, dass der Vorschlag alleine schon unverschämt ist, was wird wohl passieren? Richtig. Ich mache keine kostenlose Werbung mehr für dich. Entweder du bezahlst mich für die Werbung oder ich bewerbe dein Produkt nicht mehr.

Das dachte sich auch Google, als Spanien sein nationales Leistungsschutzrecht umgesetzt hat. Google News wurde in Spanien abgeschaltet. Dreimal darfst du raten, welche Auswirkungen das auf die Werbeeinnahmen durch Online-Traffic für die Onlinesparten der Zeitungen hatte. Und genau der sollte durch das Gesetz "beschützt" werden. Nur weiss halt - bis heute - niemand wovor eigentlich.

Aber wenn ich darauf hinweise, dass Rechteverwerter, etwa Verlage, Services die sie nutzen auch bezahlen sollen, dann ist das "Polemik".

Bei Artikel 13 wird es noch absurder.

Hier muss noch vor dem Upload deines Bildes, deines Videos oder deines Musikclips erstmal abgeglichen werden, ob es gegen irgend ein Urheberrecht verstößt. WELTWEIT. JEDES MAL. Bevor du ein Video, an dem du die Rechte hast, auf irgendeiner Plattform hochladen kannst, muss es erstmal mit ALLEN urheberrechtlich geschützten Videos, die JEMALS ins Internet hochgeladen wurden, abgeglichen werden. Das gleiche gilt für Bilder, für Texte, Musik, Kunst. Dein Bild ist urheberrechtsfrei? Macht nichts. Muss trotzdem kontrolliert werden. Das ist das Ende für legale(!), kommerzielle Plattformen (deren Geschäftsmodell darin besteht Geld mit vorgeschalteter Werbung, an der der Urheber beteiligt wird, verdienen!). Das ist schlichtweg unmöglich zu bewerkstelligen. Alleine die Datenbanken für soetwas vorzuhalten übersteigt selbst Googles Möglichkeiten.

Gibt es Ausnahmen? Sicherlich. Nichtkommerzielle Plattformen. Aber an denen verdient der Urheber nichts, denn diese setzen für gewöhnlich voraus, dass der Urheber auf seine Urheberrechtsansprüche verzichtet, seine Werke also gemeinfrei werden. Denn Nichtkommerzielle Plattformen vergüten Künstler nicht. Sie erwerben auch keine Lizenzen. Entweder gemeinfrei, oder kein Upload. Und selbst auf diesen Plattformen wird der Rechtemissbrauch, der bei Youtube beklagt wird, von Artikel 13 in keinster Weise verhindert.

Und dann aber steht Frau Merkel alle paar Monate vor den Kameras und wundert sich, warum Europa, besonders Deutschland, im digitalen Markt immer weiter zurück hängt. Ist ihr absolut unbegreiflich. Kann ihr auch niemand erklären.
Also erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort ... ehrlich, ohne Ironie.
Dazu muss ich aber sagen: kein Mensch schaut YouTube oder sucht auf Google wegen der Werbung.
Und ich gebe dir auch darin Recht, wenn du mir vorwirfst, dass ich über dieses Gesetz zu wenig informiert bin.
Das gesagt, bin ich aber der Meinung, dass die I Net Giganten sich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen können.
Sie stellen eben nicht allein eine Plattform zur freien Verfügung und sind nicht verantwortlich dafür zu machen, wie du oder ich diese Plattform nutzen.
Ich bin auch der Meinung, dass Waffenhersteller nicht einfach sagen können, wir verkaufen nur Waffen egal an wen, weil ich als Waffenhersteller ja nicht den Abzug drücke.
Firmen sind auch nach dem Verkauf dafür verantwortlich, wie ihre Produkte verwendet werden.
Das natürlich nur bis zu einem gewissen Grad ... aber sie sind es halt.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 22:55)

Ah ja, wir erfinden einfach neue Technik, sagt Axel Votz, CDU (hat mal im Schaufenster eine elektronische Rechenmaschine gesehen).
Es hat sowieso keinen Zweck, für die allermeisten Menschen in Deutschland ist Internet trotz intensiver Nutzung immer noch Neuland, Glotze 2.0, mehr nicht. Da wird dann das nachgebetet, was die Politiker und Rechteinhaber vorbeten. Die EU braucht ein eigenes Internet: alles hinter die Bezahlschranke, alle Plattformen, die user generated content anbieten, werden verboten (dazu zählt dann auch dieses Forum) und jeder, der einen link setzt, muss dafür bezahlen. Es wird dann zwar trotzdem von denen, die wissen wie es geht, weiter fleißig raubmordkopiert und verteilt, aber Otto Normalbürger wurde erfolgreich gegängelt und weiter ausgepresst. Das ist nämlich der Sinn und Zweck dahinter: den Leuten für immer oberflächlicheren Schund immer mehr Geld aus den Rippen zu leiern.
Und nein, das alles bedeutet nicht, dass derjenige, der ein Werk erschaffen hat, leer ausgehen soll, ganz im Gegenteil.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

odiug hat geschrieben:(27 Nov 2019, 10:29)

Also erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort ... ehrlich, ohne Ironie.
Dazu muss ich aber sagen: kein Mensch schaut YouTube oder sucht auf Google wegen der Werbung.
Und ich gebe dir auch darin Recht, wenn du mir vorwirfst, dass ich über dieses Gesetz zu wenig informiert bin.
Das gesagt, bin ich aber der Meinung, dass die I Net Giganten sich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen können.
Sie stellen eben nicht allein eine Plattform zur freien Verfügung und sind nicht verantwortlich dafür zu machen, wie du oder ich diese Plattform nutzen.
Ich bin auch der Meinung, dass Waffenhersteller nicht einfach sagen können, wir verkaufen nur Waffen egal an wen, weil ich als Waffenhersteller ja nicht den Abzug drücke.
Firmen sind auch nach dem Verkauf dafür verantwortlich, wie ihre Produkte verwendet werden.
Das natürlich nur bis zu einem gewissen Grad ... aber sie sind es halt.
Warum man gerade auf der Suchmaschine Google herumreitet ist mir immer noch ein Rätsel. Eine Suchmaschine ist keine Plattform, die der Verbreitung von User generated content dient. Aber vermutlich greift hier auch einfach das mangelnde Technikverständnis der gesetzgebenden Klasse.

Was Youtube angeht, es bestreitet niemand, nicht einmal die schärfsten Kritiker des Artikel 13, dass dort so manches im Argen liegt. Im Gegenteil. Die meisten Kritiker des Artikel 13 wollen ein moderneres Urheberrecht, welches die Rechte der Kreativen Online besser schützt. Es ist dieses absurd-dämliche Argument, dass Axel Votz, CDU (geht noch mit AOL-CDs ins Internet) ins Leben gerufen hat, dass es ohne Artikel 13 kein Urheberrecht im Internet gäbe. Das Artikel 13 alternativlos wäre. Das man alle Möglichkeiten "geprüft" hätte (was übrigens eine nachgewiesene Lüge ist, auf die Axel Votz, CDU (wird beim flunkern nicht rot) nur mit Axelzucken (pun intended) reagiert hat). Nochmal: Artikel 13 schützt die Urheberrechte der Werteschaffer nicht. Artikel 13 ändert nichts an den Missständen, unter denen Youtube zur Zeit leidet. Und nur darum geht es. Artikel 13 wurde von Lobbyisten (mit-)verfasst, allen voran der GEMA. Betreffend, dass einer der lautesten Verfechter von Artikel 13, selbst ein Musikschaffender namens Meuten, jedoch laufend vergessen hat zu erwähnen, dass er selbst im Aufsichtsrat der GEMA sitzt. Unter anderem diese Mauschelwirtschaft wird kritisiert. Nicht die Tatsache, dass es Baustellen gibt an denen dringend etwas getan werden muss.

Auch kritisiert wird, am Rande, dass die Politikerkaste sich nicht entblödet hat den Demonstranten vorzuwerfen sie seien alle von den Konzernen gekauft, wären fremdgesteuert und hätten keine Ahnung, während eben jene Politiker sich auf von Rechteverwertern und Verlage finanzierten "Festivitäten" den Wanst vollschlagen (und womöglich auch mal hinter den Kulissen die Taschen aufgemacht haben) und bei jedem Interview beweisen, dass sie nicht einmal wissen wie man "Internet" buchstabiert.

Darum geht es. Und mit Wissen um all das wirkt es auch so befremdlich, wenn es immer noch Menschen gibt die ein solch absurdes Gesetz damit verteidigen, dass sie sagen "Aber die bösen Konzerne". Wenn man sowas liest kann man sich nur die Haare raufen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Neues zu Artikel 13, Frankreich hat einen Gesetzesentwurf fertig. Und oh Überraschung.....

[youtube][/youtube]
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

Neues aus Schilda:
Hey, psst, erinnert ihr euch noch an die Uploadfilter? Die bloß ein fieses Propagandainstrument der Kritiker waren? Weil die Politik ja versprochen hatte, auf die nach Möglichkeit zu verzichten? Ja?
Nun, die Möglichkeit ist jetzt weg. Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, Urheberrechtsverletzungen schon beim Upload zu verhindern. Also mit anderen Worten: Uploadfilter.
Wie eigentlich auch jedes andere Mal, an das ich mich gerade erinnern kann, hat die Politik uns also dreist ins Gesicht gelogen und genau das getan, was wir als Worst Case formuliert haben, während sie uns als irrationale Katastrophentouristen verunglimpft haben.

https://blog.fefe.de/?ts=a1780d61
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3x schwarzer Kater
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Der Entwurf für ein Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG-E) setzt als Artikel 3 dieses Gesetzentwurfs in einem neuen Stammgesetz Artikel 17 DSM-RL um und ordnet die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu (§ 1 UrhDaG-E). Die Plattformen sind für die öffentliche Wiedergabe dieser Inhalte nun grundsätzlich urheberrechtlich verantwortlich und können sich nur durch die Einhaltung konkret geregelter Sorgfaltspflichten von ihrer Haftung befreien. Hierzu zählt die Pflicht, bestimmte Lizenzen für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke zu erwerben (§ 4 UrhDaG-E). Sind geschützte Inhalte nicht lizenziert und ist die Nutzung nicht gesetzlich oder vertraglich erlaubt, so ist der Diensteanbieter verpflichtet, auf die Information des Rechtsinhabers hin die entsprechenden Inhalte zu entfernen bzw. den Zugang zu ihnen zu sperren (§§ 10 und 11 UrhDaG-E).

Im Interesse der Nutzer erlaubt der Entwurf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu den Zwecken der Karikatur, der Parodie und des Pastiches (§ 5 UrhDaG-E). Zudem werden Bagatellnutzungen zu nicht kommerziellen Zwecken (beispielsweise für User Generated Content, UGC) in einem geringfügigen Umfang gegen angemessene Vergütung durch die Plattform erlaubt (§ 6 UrhDaG-E). Die Upload-Plattformen müssen es ihren Nutzern ermöglichen, Uploads als erlaubte Nutzungen zu kennzeichnen und so vor einer sofortigen Sperrung oder Entfernung zu schützen (§§ 8 und 12 UrhDaGE). Die Kreativen erhalten einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen (§ 7 Absatz 1 UrhDaG-E). Für Streitigkeiten zwischen Plattformen, Rechtsinhabern und Nutzern stehen Beschwerdeverfahren zur Verfügung (§§ 14 und 15 UrhDaG-E).
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... onFile&v=7
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Tom Bombadil
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

Hier in diesem Thema geht es nicht um den "Kampf gegen Rechts".
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Amun Ra
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

BMJV hat geschrieben:§ 8
Kennzeichnung erlaubter Nutzungen
(1) Lädt ein Nutzer ein Werk hoch, das vom Diensteanbieter nach Maßgabe von § 10 gesperrt werden soll, so ist der Diensteanbieter verpflichtet,
1. den Nutzer sofort über das Sperrverlangen des Rechtsinhabers zu informieren,
2. den Nutzer zugleich auf die Erforderlichkeit eines vertraglichen Nutzungsrechts oder einer gesetzlichen Erlaubnis nach den §§ 5, 6 für die öffentliche Wiedergabe des hochgeladenen Inhalts hinzuweisen, und
3. es dem Nutzer sofort zu ermöglichen, die Nutzung als vertraglich oder gesetzlich erlaubt zu kennzeichnen.
(2) Hat der Nutzer den von ihm hochgeladenen Inhalt nach Absatz 1 gekennzeichnet und ist die Kennzeichnung nicht nach § 12 offensichtlich unzutreffend, so ist der Inhalt durch den Diensteanbieter öffentlich wiederzugeben und die Sperrung oder Entfernung nach den §§ 10 und 11 unzulässig. Der Diensteanbieter informiert den Rechtsinhaber in diesen Fällen sofort über die öffentliche Wiedergabe und die Kennzeichnung nach Satz 1.
BMJV hat geschrieben:§ 12
Sperrung oder Entfernung bei offensichtlich unzutreffender Kennzeichnung als erlaubte Nutzung
(1) Die Sperrung oder Entfernung ist trotz Kennzeichnung nach § 8 Absatz 2 durchzuführen, wenn diese offensichtlich unzutreffend ist. Stimmt der vom Nutzer hochgeladene Inhalt zu mindestens 90 Prozent mit den vom Rechtsinhaber zur Verfügung gestellten Informationen überein, so wird im Falle der Berufung auf gesetzliche Erlaubnisse vermutet, dass die Kennzeichnung offensichtlich unzutreffend ist. Satz 2 gilt nicht für einzelne Abbildungen.
(2) Der Diensteanbieter informiert den Nutzer sofort über die Sperrung und deren Anlass.
Deutsche Politik: "Niemand hat die Absicht, Uploadfilter einzuführen!"
Ebenfalls deutsche Politik: "Hier ist unser Gesetzesvorschlag mit Uploadfiltern."

Und als kleines Bonbon: Als Rechteinhaber wird man per Gesetz in Zukunft zugespamt, wenn man beispielsweise ein Meme-würdiges Photo veröffentlicht und dieses, wie es für Memes üblich ist, dutzend-, wenn nicht sogar hundertfach veröffentlicht wird. :D :D
'I find that offensive.' has no meaning; it has no purpose; it has no reason to be respected as a phrase. 'I am offended by that.' Well, so fucking what? - Stephen Fry
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3x schwarzer Kater
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(19 Oct 2020, 15:43)


Und als kleines Bonbon: Als Rechteinhaber wird man per Gesetz in Zukunft zugespamt, wenn man beispielsweise ein Meme-würdiges Photo veröffentlicht und dieses, wie es für Memes üblich ist, dutzend-, wenn nicht sogar hundertfach veröffentlicht wird. :D :D
Und wo wäre da das Problem?
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Enas Yorl
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Amun Ra hat geschrieben:(19 Oct 2020, 15:43)
Und als kleines Bonbon: Als Rechteinhaber wird man per Gesetz in Zukunft zugespamt, wenn man beispielsweise ein Meme-würdiges Photo veröffentlicht und dieses, wie es für Memes üblich ist, dutzend-, wenn nicht sogar hundertfach veröffentlicht wird. :D :D
Hervorragend, so kann man bei den Rechteverwertungsgesellschaften jede Menge neuer Arbeitsplätze schaffen. ;) Fragt sich ob dann noch Geld für die kleinen Urheber übrig bleibt, oder deren vermeintliche Einnahmen nicht durch den Verwaltungswust aufgefressen werden. Jetzt müssen sich nur noch ein paar clevere Anwälte finden, die Jene abmahnen, welche beim anmelden ihrer Urheberrechte Fehler gegenüber Dritten Rechteinhabern machen. :D
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