In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache künftig ausdrücklich verboten. Das Kabinett beschloss am Dienstag in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung sei nun aber nochmals "klarstellend ergänzt" worden, teilte die Staatskanzlei mit.
Nach der Regelung sind Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. "Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen", hieß es weiter. Das Verbot gelte für die Verwaltung, Schulen und Hochschulen, vor allem für offizielle Schreiben, Internetseiten von Behörden und Schulen, Elternbriefe, Schulbücher, Internetseiten und auch Jahresberichte.
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Lehrkräfte dürfen nicht gendern, Schüler dürfen neugierig sein
Damit richtet sich das nunmehr explizite Verbot vor allem an die Lehrkräfte, betonte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU): im gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Schreiben an Eltern, der kompletten internen Kommunikation und im Unterricht. Das sei eine klare und konsequente Linie, "die wir mit Augenmaß verfolgen". Besonders wichtig sei es der Staatsregierung, dass niemand benachteiligt werde, wenn er oder sie auf geschlechtersensible Sprache verzichte.
Wichtig sei, dass die Schulen frei im mündlichen Sprachgebrauch blieben und die Schülerinnen und Schüler nicht um ihre Noten fürchten müssten, "wenn sie neugierig sind, Fragen stellen und sich um eine geschlechtergerechte Sprache bemühen". Auch künftig seien die Lehrkräfte nicht verpflichtet, das Gendern von Texten mittels Sonderzeichen als Fehler zu werten. Laut Herrmann sollen Gender-*, Gender_Gap und Co. zwar nur "als nicht korrekt" angestrichen, nicht aber als Fehler gewertet werden.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... e-sprache/
Damit ist der Raum für Aktivisten und ihr spalterisches Aufoktruieren einer bestimmten Sprache beschnitten. Außerhalb von Verwaltung , staatl Behörden und Bildungseinrichtung kann sich die Sprache ganz natürlich entwickeln, kann gegendert und gehickst werden bis der Arzt kommt....
Schülern bleibt freigestellt, wie sie schreiben wollen, ihnen entsteht künftig aber kein Nachteil mehr.
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.
„Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob.“
Schopenhauer