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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Sonntag 23. Oktober 2016, 19:01
von GG146
Charles hat geschrieben:(23 Oct 2016, 16:13)
Immerhin greift der Staat hart durch, wenn Bürger sich weigern für die Volksverblödung durch den Staatsfunk auch noch Zwangsgebühren zu bezahlen.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/m ... 91433.html
Halbes Jahr Knast für die Nichtnutzung des Staatsfunks. Nicht schlecht. Da kann man dann Vergewaltiger auch ruhig mal laufen lassen und Milde zeigen.

Die GEZ - Rebellen verweigern nicht nur die Zahlung, sondern auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. In so einem Fall kann auch jeder private Gläubiger Erzwingungshaft beantragen. Das ist ein ganz anderes Paar Schuhe als ein Strafurteil über Gefangnis ohne Bewährung:
Man gehe zurzeit davon aus, dass der Haftbefehl in diesem Fall nicht zur Anwendung komme. „Selbstverständlich liegt es nicht im Interesse des RBB, dass jemand im Zusammenhang mit Beitragsrückständen inhaftiert wird,“ sagte der Sendersprecher.
Eine Frau aus dem thüringischen Ort Geisa hatte in einem ähnlichen Fall von Februar bis April dieses Jahres im Gefängnis gesessen. Der Mitteldeutsche Rundfunk hatte schließlich den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen, mit dem sie zur Vermögensauskunft gezwungen werden sollte.
Übrigens hat die Rundfunkanstalt im Falle der Rebellin aus Geisa den Antrag auf Erlass des Haftbefehls nicht aus humanitären Gründen zurückgezogen, sondern weil es sich eben um Zwangsvollstreckungsrecht und nicht um Strafrecht handelt. Der Gläubiger muss die Kosten der Vollstreckungsmaßnahme vorleisten (und sich ggfs. irgendwann vom Schuldner zurückholen). Das war der Rundfunkanstalt in diesem Fall zu teuer:
Beugehaft kann für den MDR teuer werden
(...)
Die Kosten für die "Erzwingungsmaßnahme" - also die Haft - muss der MDR nämlich vorstrecken. Er kann sie zwar von Sieglinde Baumert zurückfordern, nur sie will ja bekanntermaßen nicht zahlen.
Das mag vielleicht auch erklären warum der MDR seinen Antrag auf Beugehaft überraschend zurückgezogen hat. Sieglinde Baumert saß insgesamt 61 Tagen im Gefängnis. Der Haftkostensatz in JVA Chemnitz beträgt, laut Thüringer Justizministerium, 97,14 Euro am Tag. Das wären also knapp 6.000 Euro. Die Rundfunkbeiträge, um die es geht, betragen dabei offenbar nur 200 Euro.
(...)
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/z ... rt102.html
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Sonntag 23. Oktober 2016, 22:19
von Fazer
GG146 hat geschrieben:(23 Oct 2016, 19:01)
Die GEZ - Rebellen verweigern nicht nur die Zahlung, sondern auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. In so einem Fall kann auch jeder private Gläubiger Erzwingungshaft beantragen. Das ist ein ganz anderes Paar Schuhe als ein Strafurteil über Gefangnis ohne Bewährung:
Übrigens hat die Rundfunkanstalt im Falle der Rebellin aus Geisa den Antrag auf Erlass des Haftbefehls nicht aus humanitären Gründen zurückgezogen, sondern weil es sich eben um Zwangsvollstreckungsrecht und nicht um Strafrecht handelt. Der Gläubiger muss die Kosten der Vollstreckungsmaßnahme vorleisten (und sich ggfs. irgendwann vom Schuldner zurückholen). Das war der Rundfunkanstalt in diesem Fall zu teuer:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/z ... rt102.html
Das Nichtverfolgen der Beugehaft kann aber auch recht teuer werden: die Angst davor, ggf. in Beugehaft genommen zu werden, dürfte selbst die meisten hartnäckigen GEZ Verweigerer dazu bringen am Ende einzuknicken. Wenn aber der MDR zurückzieht und damit zeigt, dass die Totalverweigerung sich am Ende lohnt, dürften noch einige mehr zusammen kommen, die meinen, den GEZ Robin Hood spielen zu wollen. Ich würde an so einer Totalverweigerin ein Exempel statuieren. Wer seine STeuern nicht zahlt, weil er meint, es werde zu viel erhoben, der kommt auch in den Bau.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Sonntag 23. Oktober 2016, 22:24
von Odin1506
Fazer hat geschrieben:(23 Oct 2016, 22:19)
Das Nichtverfolgen der Beugehaft kann aber auch recht teuer werden: die Angst davor, ggf. in Beugehaft genommen zu werden, dürfte selbst die meisten hartnäckigen GEZ Verweigerer dazu bringen am Ende einzuknicken. Wenn aber der MDR zurückzieht und damit zeigt, dass die Totalverweigerung sich am Ende lohnt, dürften noch einige mehr zusammen kommen, die meinen, den GEZ Robin Hood spielen zu wollen. Ich würde an so einer Totalverweigerin ein Exempel statuieren. Wer seine STeuern nicht zahlt, weil er meint, es werde zu viel erhoben, der kommt auch in den Bau.
Jup für eine Abgabe für die es keine gesetzliche Handhabe gibt wird Beugehaft beim Gericht bewirkt, und GEZ sind
keine Steuern.
Kein Richter würde sowas unterschreiben.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Sonntag 23. Oktober 2016, 22:36
von Fazer
Odin1506 hat geschrieben:(23 Oct 2016, 22:24)
Jup für eine Abgabe für die es keine gesetzliche Handhabe gibt wird Beugehaft beim Gericht bewirkt, und GEZ sind
keine Steuern.
Kein Richter würde sowas unterschreiben.
Aber Klar doch. Von Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hast du natürlich noch nie gehört. Wäre auch zuviel verlangt, dass du da irgendwas recherchieren würdest. Alternativ wirst du dich ja vielleicht auch den Reichbürgern zurechnen wollen.
Ach ja, mal zum nachlesen:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/v ... befreiung/
Und natürlich kann Beugehaft verhängt werden. Wird es auch.
GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Sonntag 23. Oktober 2016, 23:44
von Odin1506
Fazer hat geschrieben:(23 Oct 2016, 22:36)
Aber Klar doch. Von Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hast du natürlich noch nie gehört. Wäre auch zuviel verlangt, dass du da irgendwas recherchieren würdest. Alternativ wirst du dich ja vielleicht auch den Reichbürgern zurechnen wollen.
Ach ja, mal zum nachlesen:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/v ... befreiung/
Und natürlich kann Beugehaft verhängt werden. Wird es auch.
Nö habe diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch nie unterschrieben. Und nein ich zähle mich weder zu den Reichsbürgern noch sonst zu irgenteiner komischen Gruppierung.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 00:58
von Fazer
Odin1506 hat geschrieben:(23 Oct 2016, 23:44)
Nö habe diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch nie unterschrieben. Und nein ich zähle mich weder zu den Reichsbürgern noch sonst zu irgenteiner komischen Gruppierung.
Du hast auch das Einkommensteuergesetz nicht unterschrieben. Falls du meinst, deswegen keine Einkommensteuer zahlen zu müssen kommen wir dich demnächst gerne im Knast besuchen ...
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 11:04
von Odin1506
Fazer hat geschrieben:(24 Oct 2016, 00:58)
Du hast auch das Einkommensteuergesetz nicht unterschrieben. Falls du meinst, deswegen keine Einkommensteuer zahlen zu müssen kommen wir dich demnächst gerne im Knast besuchen ...
Ich habe keinen Vertrag mit irgendeiner Rundfunkanstalt unterschrieben. Und diese Gebühr ist keine Steuer. Informier dich mal.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 11:52
von Fazer
Odin1506 hat geschrieben:(24 Oct 2016, 11:04)
Ich habe keinen Vertrag mit irgendeiner Rundfunkanstalt unterschrieben. Und diese Gebühr ist keine Steuer. Informier dich mal.
Seit wann könnte der Staat nur Steuern erheben? Es geht hier um eine Abgabe. Diese ist durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Und deswegen hast du sie zu bezahlen, ob du willst oder nicht. Du forderst mich auf mich zu informieren, bist aber offenbar nicht einmal in der Lage den verlinkten Beitrag zur Entscheidung des VG Bremen zu lesen. LOL.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 13:33
von Odin1506
Fazer hat geschrieben:(24 Oct 2016, 11:52)
Seit wann könnte der Staat nur Steuern erheben? Es geht hier um eine Abgabe. Diese ist durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Und deswegen hast du sie zu bezahlen, ob du willst oder nicht. Du forderst mich auf mich zu informieren, bist aber offenbar nicht einmal in der Lage den verlinkten Beitrag zur Entscheidung des VG Bremen zu lesen. LOL.
Dann hast du dir auch die Kommentare dazu durchgelesen?
13.03.2015 12:43, Michael A.
Was hat der Richter dafür bekommen, solch ein Urteil zu Fällen? Es ist keine Steuer.Es gilt das internationale Handelsgesetz, wo klar steht, wenn Verträge mit 3. abgeschlossen werden, sind Sie Rechtswidrig. Es ist eine Bundes FinanzGmbH. Ich persönlich habe kein Vertrag abgeschlossen. Nirgens ein Beleg, das ich irgend etwas unterschrieben hab. Droht mir doch das Finanzamt im Namen der GEZ Behörde , mein Konto zu sperren, zu Pfänden. Was hat das Finanzamt mit einer nicht steuerlichen Abgabe zu tun? Ich werde das Finanzamt in meinem Namen beauftragen,...alle Gelder der GEZ wieder ein zu fordern, da es mein Grundrecht verletzt.Sollten Sie hier vor meiner Tür stehen mit einer einstweiligen Verfügung werde ich die Polizei und mein Anwalt hinzuziehen. Darauf Freu ich mich schon. Sollten uns vielleicht alle wieder Lohntüten geben lassen vom Arbeitgeber, so können Sie nicht mehr an die Gelder einfach ran. Es geht mir nur um mein Recht, Verträge zu schliessen. Ich zahle meine Steuern...Jahr für Jahr. Gruß Michael A.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 14:40
von Fazer
Das ist nicht Ansichtssache. Also noch mal ganz einfach:
- die Bürger in Deutschland zahlen nicht nur Steuern, sondern auch Abgaben bzw. Beiträge
- die Rundfunkgebühr ist eine Gebühr. Staatlich erhoben. Auch wenn du andere Gebühren bezahlen musst, schliesst du dafür keine Verträge ab. Die Gebühr ist in Gesetzen festgelegt, oder wie hier im Rundfunkstaatsvertrag
- das VG Bremen und andere Gerichte haben die Gebühr für rechtswirksam erklärt
- das Eintreiben der Gebühr kann mit staatlichen Zwangsmassnahmen erzwungen werden.
Mal sehen, ob das was hilft.
Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 17:35
von GG146
Es gibt noch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage "Gebühr oder Steuer". Das ist aber das eigentlich zuständige Gericht, weil eine völlig nutzungsunabhängige Gebühr geeignet ist, Steuern zu ersetzen. Eine für alle Abgabenpflichtigen gleich hohe (Kopf-) Steuer wäre aber grob verfassungswidrig, weil der allgemeine Gleichheitsatz des Art. 3 GG auch die Ungleichbehandlung völlig ungleicher Verhältnisse verlangt. Deshalb wär auch die Abschaffung der Steuerprogression verfassungswidrig. Mit nutzungsunabhängigen "Gebühren" kann man diese verfassungsrechtlichen Hürden im Prinzip völlig einebnen.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 17:37
von Fadamo
GG146 hat geschrieben:(23 Oct 2016, 19:01)
Die GEZ - Rebellen verweigern nicht nur die Zahlung, sondern auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. In so einem Fall kann auch jeder private Gläubiger Erzwingungshaft beantragen. Das ist ein ganz anderes Paar Schuhe als ein Strafurteil über Gefangnis ohne Bewährung:
Übrigens hat die Rundfunkanstalt im Falle der Rebellin aus Geisa den Antrag auf Erlass des Haftbefehls nicht aus humanitären Gründen zurückgezogen, sondern weil es sich eben um Zwangsvollstreckungsrecht und nicht um Strafrecht handelt. Der Gläubiger muss die Kosten der Vollstreckungsmaßnahme vorleisten (und sich ggfs. irgendwann vom Schuldner zurückholen). Das war der Rundfunkanstalt in diesem Fall zu teuer:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/z ... rt102.html
Steuern werden hart verfolgt. Und GEZ ist eine Steuer.Wovon der Steuerzahler allerdings nix hat.
Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 22:57
von Fazer
GG146 hat geschrieben:(24 Oct 2016, 17:35)
Es gibt noch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage "Gebühr oder Steuer". Das ist aber das eigentlich zuständige Gericht, weil eine völlig nutzungsunabhängige Gebühr geeignet ist, Steuern zu ersetzen. Eine für alle Abgabenpflichtigen gleich hohe (Kopf-) Steuer wäre aber grob verfassungswidrig, weil der allgemeine Gleichheitsatz des Art. 3 GG auch die Ungleichbehandlung völlig ungleicher Verhältnisse verlangt. Deshalb wär auch die Abschaffung der Steuerprogression verfassungswidrig. Mit nutzungsunabhängigen "Gebühren" kann man diese verfassungsrechtlichen Hürden im Prinzip völlig einebnen.
Das ist nicht das "eigentlich zuständige Gericht". Du hast offenbar keine Ahnung vom Aufbau des deutschen Gerichtswesens. Die wenigsten Verfassungsbeschwerden werden überhaupt vom BVerfG angenommen, in der Regel ist spätestens nach einem obersten Gericht Schluss. Und im vorliegenden Fall hat selbst das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile entschieden, dass die Rundfunkgebühr verfassungsgemäss ist.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-03/r ... -ablehnung
Und dass die Abschaffung der Steuerprogression verfassungswidrig wäre, ist geradezu hanebüchen zu nennen. Kirchhoff als ehemaliger Verfassungsrichter selbst hat eine "Flat Tax" vorgeschlagen. Aber du hast da sicherlich viel mehr Ahnung als so ein Experte, nicht wahr?
Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 23:01
von Letzter-Mohikaner
GEZ nicht bezahlt: Knast
Vergewaltigen und Körperverletzung: frei auf Bewährung
"Rechtsstaat"
Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 23:11
von schelm
Fazer hat geschrieben:(24 Oct 2016, 22:57)
Das ist nicht das "eigentlich zuständige Gericht". Du hast offenbar keine Ahnung vom Aufbau des deutschen Gerichtswesens. Die wenigsten Verfassungsbeschwerden werden überhaupt vom BVerfG angenommen, in der Regel ist spätestens nach einem obersten Gericht Schluss.
Und im vorliegenden Fall hat selbst das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile entschieden, dass die Rundfunkgebühr verfassungsgemäss ist.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-03/r ... -ablehnung
Und dass die Abschaffung der Steuerprogression verfassungswidrig wäre, ist geradezu hanebüchen zu nennen. Kirchhoff als ehemaliger Verfassungsrichter selbst hat eine "Flat Tax" vorgeschlagen. Aber du hast da sicherlich viel mehr Ahnung als so ein Experte, nicht wahr?
Echt, kann es das ? Als Laie hätte ich jetzt angenommen, nur das Verfassungsgericht kann letztlich entscheiden, ob etwas verfassungswidrig ist oder nicht.
Wie auch immer man das nennt : Für etwas nutzungsunabhängiges zwangsweise Geld zu verlangen = Steuer.
Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 23:20
von Fazer
schelm hat geschrieben:(24 Oct 2016, 23:11)
Echt, kann es das ? Als Laie hätte ich jetzt angenommen, nur das Verfassungsgericht kann letztlich entscheiden, ob etwas verfassungswidrig ist oder nicht.
Wie auch immer man das nennt : Für etwas nutzungsunabhängiges zwangsweise Geld zu verlangen = Steuer.
Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde annimmt, dann entscheidet es in letzter Instanz. Das Bundesverfassungsgericht nimmt aber bei weitem nicht alle Verfassungsbeschwerden an.
Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 23:21
von Fazer
schelm hat geschrieben:(24 Oct 2016, 23:11)
Wie auch immer man das nennt : Für etwas nutzungsunabhängiges zwangsweise Geld zu verlangen = Steuer.
Ist der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo man zwangsweise Mitglied wird, eine Steuer?
Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 23:36
von GG146
Fazer hat geschrieben:(24 Oct 2016, 23:21)
Ist der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo man zwangsweise Mitglied wird, eine Steuer?
Eine Zwangsmitgliedschaft ist nicht das Gleiche wie Nutzungsunabhängigkeit. Die Zwangsversicherten nutzen schließlich den Versicherungsschutz. Auch der Vergleich mit den Gebühren für den zwangsweisen Anschluss an das Kanalisationsnetz, den man zu diesem Thema öfters liest, hinkt deshalb.
Die seit dem 01.01.2013 geltende Regelung zur Rundfunkgebühr hat tatsächlich die allererste völlig nutzungsunabhängige Gebühr geschaffen - und damit ein vollkommenes Steuersurrogat (= kann alle Steuern komplett ersetzen) in die Welt gesetzt. Selbst wenn man diese Gebühr trotzdem immer noch nicht als kaschierte Steuer qualifizieren will, so muss sie dennoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Steuern genügen, sonst ist sie der Anfang von beliebig weiträumigen Umgehungen von Verfassungsrecht.
Das ist dann wohl die Stelle für den bekannten Spruch: Wehret den Anfängen!
Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 23:46
von schelm
Fazer hat geschrieben:(24 Oct 2016, 23:21)
Ist der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo man zwangsweise Mitglied wird, eine Steuer?
Deswegen schrieb ich ja " nutzungsunabhängig ". Nur Maschinen nehmen niemals Gesundheitsleistungen in Anspruch. Man MUSS die GEZ- Zwangsabgabe zahlen, ob man die Programme jemals anguckt oder auch nicht. Früher konnte man sich davon befreien, wenn man keine Geräte hatte, die " zum Empfang der ÖR- Programme geeignet " waren. Nach der Reform wird eine Steuer pro Wohneinheit erhoben. Was auch der Witz ist. Sinn war ja der Mobilität Rechnung zu tragen, früher musste man auch für sogenannte " Zweitgeräte " zahlen, die irgendwo standen. Da man heute mit den mobilen Geräten sowieso überall gucken kann, muss nur noch
der Trottel doppelt und dreifach zahlen, der irgendwo mehr als einen selbst genutzten Wohnraum hat.
Vorausgesetzt, es bleibt ihm noch Geld übrig, nach dem er überall anteilig die Straßen als Anwohner mit finanziert hat. Wenn man nämlich Pleite ist, kann man sich befreien lassen, so als Hartzer.

Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 11:57
von Kael
Warum brauch man noch mal eine Zwangsgebühr + andere staatliche zuschüsse?
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 12:22
von ThorsHamar
Fazer hat geschrieben:(24 Oct 2016, 14:40)
Das ist nicht Ansichtssache. Also noch mal ganz einfach:
- die Bürger in Deutschland zahlen nicht nur Steuern, sondern auch Abgaben bzw. Beiträge
- die Rundfunkgebühr ist eine Gebühr. Staatlich erhoben. Auch wenn du andere Gebühren bezahlen musst, schliesst du dafür keine Verträge ab. .....
So einfach ist das aber nicht.
Ich benutze z.B. Infrastruktur, welche eine Abwasserabgabe rechtfertigt. Meine "Abgaben" für Energie kann ich am Markt weitgehend selbst bestimmen.
Über den Sinn von Krankenkassenbeiträge müssen wir auch nicht reden.
Aber für etwas zahlen zu sollen, was ich definitiv gar nicht benutze, ist für mich nicht darstellbar!
Was interessieren mich ARD und ZDF?
Überhaupt nicht .... Information? Bekomme ich - gegen monatliche Gebühr an meinen Anbieter - im Net, und zwar ungefiltert, wenn ich es will. Und ich bezahle doch auch nicht für irgend eine Zeitung zwangsweise!
Unterhaltung????? Die heisst bei mir nicht Fernsehen. Fussball live? Kostet sowieso extra ...
Also: Ist es ein Solidarbeitrag für ARD und ZDF Kucker, wenn ich diese fast 20 Euro im Monat blechen soll? Oder subventioniere ich damit Arbeitsplätze bei den ÖR, welche aus Zeiten der Monopolstellung staatlichen Rundfunks stammen?
Was Anderes kann ich nämlich nicht erkennen .....
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 12:25
von ThorsHamar
Fadamo hat geschrieben:(24 Oct 2016, 17:37)
Steuern werden hart verfolgt. Und GEZ ist eine Steuer.Wovon der Steuerzahler allerdings nix hat.
Wenn die GEZ eine Steuer wäre, so wäre das Finanzamt zuständig.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 12:26
von relativ
ThorsHamar hat geschrieben:(26 Oct 2016, 12:22)
So einfach ist das aber nicht.
Ich benutze z.B. Infrastruktur, welche eine Abwasserabgabe rechtfertigt. Meine "Abgaben" für Energie kann ich am Markt weitgehend selbst bestimmen.
Über den Sinn von Krankenkassenbeiträge müssen wir auch nicht reden.
Aber für etwas zahlen zu sollen, was ich definitiv gar nicht benutze, ist für mich nicht darstellbar!
Was interessieren mich ARD und ZDF?
Überhaupt nicht .... Information? Bekomme ich - gegen monatliche Gebühr an meinen Anbieter - im Net, und zwar ungefiltert, wenn ich es will. Und ich bezahle doch auch nicht für irgend eine Zeitung zwangsweise!
Unterhaltung????? Die heisst bei mir nicht Fernsehen. Fussball live? Kostet sowieso extra ...
Also: Ist es ein Solidarbeitrag für ARD und ZDF Kucker, wenn ich diese fast 20 Euro im Monat blechen soll? Oder subventioniere ich damit Arbeitsplätze bei den ÖR, welche aus Zeiten der Monopolstellung staatlichen Rundfunks stammen?
Was Anderes kann ich nämlich nicht erkennen .....
Ja, man merkt es, wir haben hier definitiv zuviele RTL II Gaffer.

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 12:29
von Cobra9
ThorsHamar hat geschrieben:(26 Oct 2016, 12:22)
So einfach ist das aber nicht.
Ich benutze z.B. Infrastruktur, welche eine Abwasserabgabe rechtfertigt. Meine "Abgaben" für Energie kann ich am Markt weitgehend selbst bestimmen.
Über den Sinn von Krankenkassenbeiträge müssen wir auch nicht reden.
Aber für etwas zahlen zu sollen, was ich definitiv gar nicht benutze, ist für mich nicht darstellbar!
Was interessieren mich ARD und ZDF?
Überhaupt nicht .... Information? Bekomme ich - gegen monatliche Gebühr an meinen Anbieter - im Net, und zwar ungefiltert, wenn ich es will. Und ich bezahle doch auch nicht für irgend eine Zeitung zwangsweise!
Unterhaltung????? Die heisst bei mir nicht Fernsehen. Fussball live? Kostet sowieso extra ...
Also: Ist es ein Solidarbeitrag für ARD und ZDF Kucker, wenn ich diese fast 20 Euro im Monat blechen soll? Oder subventioniere ich damit Arbeitsplätze bei den ÖR, welche aus Zeiten der Monopolstellung staatlichen Rundfunks stammen?
Was Anderes kann ich nämlich nicht erkennen .....
Im Prinzip gebe Ich deiner Idee recht. Man sollte nur für das Zahlen was man nutzt. Aber so rein rechtlich sieht es so aus als müsste man die GEZ zahlen. Bis was anderes gilt.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 12:35
von relativ
Cobra9 hat geschrieben:(26 Oct 2016, 12:29)
Im Prinzip gebe Ich deiner Idee recht. Man sollte nur für das Zahlen was man nutzt. Aber so rein rechtlich sieht es so aus als müsste man die GEZ zahlen. Bis was anderes gilt.
Also meinetwegen können sie, mit der Abschaffung der GEZ, noch ein wenig warten, denn auch nach der GEZ muessete ich wohl für qualitativ höherwertige Unterhaltung, wie ich sie mir vorstelle, noch mehr bezahlen. Sonst hat man nur noch die Wahl zwischen den RTL ect. Dreck und noch mehr Dreck.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 12:36
von ThorsHamar
relativ hat geschrieben:(26 Oct 2016, 12:26)
Ja, man merkt es, wir haben hier definitiv zuviele RTL II Gaffer.

Was Du so alles kennst ....

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 12:42
von ThorsHamar
relativ hat geschrieben:(26 Oct 2016, 12:35)
Also meinetwegen können sie, mit der Abschaffung der GEZ, noch ein wenig warten, denn auch nach der GEZ muessete ich wohl für
qualitativ höherwertige Unterhaltung, wie ich sie mir vorstelle, noch mehr bezahlen. Sonst hat man nur noch die Wahl zwischen den RTL ect. Dreck und noch mehr Dreck.
Es ist doch wohl ein Witz, "qualitativ höherwertige Unterhaltung" an ARD und ZDF zu knüpfen .... mal davon abgesehen, dass Unterhaltung definitiv Geschmackssache ist.
Hervorragend gemachte Serien und Unterhaltung, wie Harald Schmidt Show, Stromberg oder Pastewka sind bei Privat produziert.
Ansonsten gibt es doch eine ganz einfache Alternative:
Jeder Sender, der es möchte, wird Pay TV. Und ARD und ZDF könnten mit 17,50 Öcken/Monat einen guten Einstiegspreis auf dem Markt offerieren.
Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 12:53
von Tom Bombadil
Die Glotze wird eh aussterben, heute guckt man youtube, twitch und netflix auf mobilen Geräten, wann und wo man will.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 13:01
von 3x schwarzer Kater
ThorsHamar hat geschrieben:(26 Oct 2016, 12:22)
Aber für etwas zahlen zu sollen, was ich definitiv gar nicht benutze, ist für mich nicht darstellbar!
Was interessieren mich ARD und ZDF?
Natürlich nutzt du es. Es fällt dir wahrscheinlich bloß nicht auf.
Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 13:04
von 3x schwarzer Kater
Tom Bombadil hat geschrieben:(26 Oct 2016, 12:53)
Die Glotze wird eh aussterben, heute guckt man youtube, twitch und netflix auf mobilen Geräten, wann und wo man will.
Schon vor der Umstellung des Gebührenmodells zahlte man ja schon nicht mehr nur für Glotze und Radio, sondern auch für internetfähige Geräte.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 13:05
von Fazer
ThorsHamar hat geschrieben:(26 Oct 2016, 12:25)
Wenn die GEZ eine Steuer wäre, so wäre das Finanzamt zuständig.
Quatsch. Die Grundsteuer wird beispielsweise über die Gemeinden erhoben. Sogar die genaue Höhe ist den Gemeinden überlassen, da die den Hebesatz festlegen.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 13:08
von 3x schwarzer Kater
Fazer hat geschrieben:(26 Oct 2016, 13:05)
Quatsch. Die Grundsteuer wird beispielsweise über die Gemeinden erhoben. Sogar die genaue Höhe ist den Gemeinden überlassen, da die den Hebesatz festlegen.
Und für die Biersteuer ist der Zoll zuständig ;-)
Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 13:08
von Tom Bombadil
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Oct 2016, 13:04)
Schon vor der Umstellung des Gebührenmodells zahlte man ja schon nicht mehr nur für Glotze und Radio, sondern auch für internetfähige Geräte.
Das wird dann hinfällig, weil ARD und ZDF im internet nicht eingeschaltet werden und den Sendebetrieb einstellen müssen

Dem Staat wird natürlich eine neue Abgabe einfallen, da kann man sicher sein.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 13:11
von relativ
ThorsHamar hat geschrieben:(26 Oct 2016, 12:42)
Es ist doch wohl ein Witz, "qualitativ höherwertige Unterhaltung" an ARD und ZDF zu knüpfen .... mal davon abgesehen, dass Unterhaltung definitiv Geschmackssache ist.
Ich hab e die nicht an ARD und ZDF geknüpft und wie ich sie mir vorstelle ist Geschmacksache , also kein Witz.
Hervorragend gemachte Serien und Unterhaltung, wie Harald Schmidt Show, Stromberg oder Pastewka sind bei Privat produziert.
Geschmacksache!!
Ansonsten gibt es doch eine ganz einfache Alternative:
Jeder Sender, der es möchte, wird Pay TV. Und ARD und ZDF könnten mit 17,50 Öcken/Monat einen guten Einstiegspreis auf dem Markt offerieren.
Klar hab ich ja geschrieben, muesstest du aber wohl mehr für hinblättern als jetzt beim den jährlichen GEZ Gebühren. Schau dir mal Bezahlsender wie z.B. Sky an, da löhnst du selbst bein günstigen neueinsteiger Paket mehr als für die GEZ.
Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 13:17
von Kael
Also ich mag amazon prime

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 13:35
von Fadamo
ThorsHamar hat geschrieben:(26 Oct 2016, 12:25)
Wenn die GEZ eine Steuer wäre, so wäre das Finanzamt zuständig.
Es gibt in Deutschland auch versteckte Steuern. Dir muss man auch Alles erklären.

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 14:29
von ThorsHamar
Fazer hat geschrieben:(26 Oct 2016, 13:05)
Quatsch. Die Grundsteuer wird beispielsweise über die Gemeinden erhoben. Sogar die genaue Höhe ist den Gemeinden überlassen, da die den Hebesatz festlegen.
Aha, das heisst also, dass die GEZ - "Steuer" dann Gemeindesache wäre?
Diese "Steuer" GEZ wird offiziell vom
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhoben und verwaltet. Und dieser
Beitragsservice setzt sich aus der
zentralen Servicestelle in Köln sowie den
regionalen Servicestellen bei den Landesrundfunkanstalten zusammen.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 14:33
von ThorsHamar
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Oct 2016, 13:01)
Natürlich nutzt du es. Es fällt dir wahrscheinlich bloß nicht auf.
Es mag sein, dass ich gelegentlich das Angebot nutze, garantiert aus Versehen. Dafür ist eine regelmässige Strafe zur Prävention nicht angebracht, sondern eher ein Hinweis des Anbieters.
Nochmal: Ich nutze andere kostenpflichtige Medien und Anbieter sehr gerne, kann dabei immer selbst enstcheiden, ob mir dieses Angebot das Geld wert ist.
Das ist der Unterschied zum staatlichen Zwang, etwas bezahlen zu sollen, was man nicht nutzen MÖCHTE!
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 14:37
von ThorsHamar
relativ hat geschrieben:(26 Oct 2016, 13:11)
Klar hab ich ja geschrieben, muesstest du aber wohl mehr für hinblättern als jetzt beim den jährlichen GEZ Gebühren. Schau dir mal Bezahlsender wie z.B. Sky an, da löhnst du selbst bein günstigen neueinsteiger Paket mehr als für die GEZ.
Deshalb sage ich doch, dass ARD und ZDF mit unter 20 Euro bei Wettbewerb sogar einen Vorteil hätten.
Sie haben wohl Schiss, dass die tatsächliche Nutzung weit hinter den Vorgaben hinterherhinken wird und so wird Wettbewerb staatlich verzerrt.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 14:43
von ThorsHamar
Fadamo hat geschrieben:(26 Oct 2016, 13:35)
Es gibt in Deutschland auch versteckte Steuern. Dir muss man auch Alles erklären.

Nein, muss man nicht. Steuern sind definiert und versteckte, also steuerliche Abgaben mit falschen Bezeichnungen, z.B. Ökosteuer, heissen trotzdem Steuer.
Kurzerklärung aus "Gablers Wirtschaftslexikon", Zitat, Hervorhebung von mir:
Steuer: "öffentliche Abgaben, die ein Gemeinwesen kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und (
anders als bei Gebühren und Beiträgen) ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereichs erhebt."
Unterschied zwischen Steuern und Gebühren bzw. Beiträgen erkannt?
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 14:50
von relativ
ThorsHamar hat geschrieben:(26 Oct 2016, 14:37)
Deshalb sage ich doch, dass ARD und ZDF mit unter 20 Euro bei Wettbewerb sogar einen Vorteil hätten.
Sie haben wohl Schiss, dass die tatsächliche Nutzung weit hinter den Vorgaben hinterherhinken wird und so wird Wettbewerb staatlich verzerrt.
ÖRF/ÖRR hat mit wettbewerb nix zu tun und ist auch nicht seine staatlich gewollte Intention.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag, einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten und so zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen beizutragen.
Ob er noch Zeitgemäß ist kann man diskutieren, aber der verfassungsrechtliche Auftrag ist m.M. heutzutage mehr von nöten als jemals zuvor nach dem 2 Weltkrieg.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 14:59
von Fazer
ThorsHamar hat geschrieben:(26 Oct 2016, 14:29)
Aha, das heisst also, dass die GEZ - "Steuer" dann Gemeindesache wäre?
Diese "Steuer" GEZ wird offiziell vom
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhoben und verwaltet. Und dieser
Beitragsservice setzt sich aus der
zentralen Servicestelle in Köln sowie den
regionalen Servicestellen bei den Landesrundfunkanstalten zusammen.
Logik ist nicht deine Stärke, oder?
Du hast behauptet, wenn die GEZ Gebühr eine Steuer wäre, müsste das Finanzamt zuständig sein. Als wenn alle Steuern vom Finanzamt eingetrieben würden. Das habe ich mit dem Hinweis auf die Grundsteuer als Beispiel widerlegt.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 16:33
von Fadamo
ThorsHamar hat geschrieben:(26 Oct 2016, 14:43)
Nein, muss man nicht. Steuern sind definiert und versteckte, also steuerliche Abgaben mit falschen Bezeichnungen, z.B. Ökosteuer, heissen trotzdem Steuer.
Kurzerklärung aus "Gablers Wirtschaftslexikon", Zitat, Hervorhebung von mir:
Steuer: "öffentliche Abgaben, die ein Gemeinwesen
kraft zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und (
anders als bei Gebühren und Beiträgen) ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereichs erhebt."
Unterschied zwischen Steuern und Gebühren bzw. Beiträgen erkannt?
Mit dem Gesetz der Bundesregierung, ist diese
zwangsgewalt doch erfüllt.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 20:07
von ThorsHamar
relativ hat geschrieben:(26 Oct 2016, 14:50)
ÖRF/ÖRR hat mit wettbewerb nix zu tun und ist auch nicht seine staatlich gewollte Intention.
Es gibt aber Wettbewerb auf dem TV und Rundfunkmarkt und die ÖRn werden davon befreit.
Ob er noch Zeitgemäß ist kann man diskutieren, aber der verfassungsrechtliche Auftrag ist m.M. heutzutage mehr von nöten als jemals zuvor nach dem 2 Weltkrieg.
Sorry, aber wer ist es denn, der medial das Staatsvolk in Sachen Verfassungsrechtlichkeit praktisch per Radio und TV "ausbilden" soll??
Da bin ich aber gespannt ....
Sind die Nachrichten bei RTL verfassungrechtlich falscher oder richtiger als die im ZDF?
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 20:24
von ThorsHamar
Fazer hat geschrieben:(26 Oct 2016, 14:59)
Logik ist nicht deine Stärke, oder?
Du hast behauptet, wenn die GEZ Gebühr eine Steuer wäre, müsste das Finanzamt zuständig sein. Als wenn alle Steuern vom Finanzamt eingetrieben würden. Das habe ich mit dem Hinweis auf die Grundsteuer als Beispiel widerlegt.
Hast Du das?

Klingt irgendwie frech, finde ich
Nun gut .... Logik ..... Wo bezahlst Du denn Deine Grundsteuer?
Ich bezahle meine beim Finanzamt Berlin.
https://www.berlin.de/sen/finanzen/steu ... l.9031.php
Auszug: "Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und wird in Berlin
durch das Finanzamt, in dessen Amtsbezirk das Grundstück liegt,
festgesetzt und eingezogen. Steuerpflichtig ist der Grundstückseigentümer."
Alle Steuern in Deutschland, auch die, welche die Gemeinden dann zurückbekommen, werden an Finanzämter bezahlt.
Ich glaube sogar, dass jede
Steuer in Deutschland, welche diese Bezeichnung trägt und nichts mit dem Finanzamt zu tun hat, eher 'ne Schutzgeldzahlung ist ...
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 20:43
von ThorsHamar
Fadamo hat geschrieben:(26 Oct 2016, 16:33)
Mit dem Gesetz der Bundesregierung, ist diese
zwangsgewalt doch erfüllt.
Hier wird etwas bereitgestellt, was niemand nutzen muss, aber trotzdem JEDER bezahlen soll.
Im richtigen Leben heisst das Zwangsabo und wird dann strafrechtlich verfolgt.
Hier nochmal der Wortlaut: "Gablers Wirtschaftslexikon", Zitat, Hervorhebung von mir:
Steuer: "öffentliche Abgaben, die ein Gemeinwesen kraft zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und (
anders als bei Gebühren und Beiträgen)
ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereichs erhebt."
Re: GEZ-Gebühren nicht bezahlt => Gefängnis
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 21:32
von Odin1506
Dann sollten auch alle Steuerhinterzieher, die ihr Geld ins Ausland schaffen, hier für jeden Euro mit einem Tag Haft bestraft werden.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 21:52
von Adam Smith
Odin1506 hat geschrieben:(23 Oct 2016, 22:24)
Jup für eine Abgabe für die es keine gesetzliche Handhabe gibt wird Beugehaft beim Gericht bewirkt, und GEZ sind
keine Steuern.
Kein Richter würde sowas unterschreiben.
Weder Steuern noch Gebühren.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 21:54
von Adam Smith
ThorsHamar hat geschrieben:(26 Oct 2016, 20:43)
Hier nochmal der Wortlaut: "Gablers Wirtschaftslexikon", Zitat, Hervorhebung von mir:
Steuer: "öffentliche Abgaben, die ein Gemeinwesen kraft zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und (
anders als bei Gebühren und Beiträgen)
ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereichs erhebt."
In der Abgabenordnung steht ein Wort mehr. Dort werden Steuern nämlich definiert.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 26. Oktober 2016, 22:24
von ThorsHamar
Adam Smith hat geschrieben:(26 Oct 2016, 21:54)
In der Abgabenordnung steht ein Wort mehr. Dort werden Steuern nämlich definiert.
Diese Definition lautet dann, Zitat aus "Abgabenordnung §3" :
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__3.html
" Steuern sind Geldleistungen,
die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen ...."