NPD-Verbotsverfahren eröffnet

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bakunicus
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von bakunicus »

John Galt » Do 10. Dez 2015, 21:03 hat geschrieben:
Doch musst du. Vor allem, weil es gar nicht zutrifft.
gar nichts muß ich ....
und dass das "nicht zutrifft" kannst du gerne beweisen ...
wird dir nicht gelingen.

die arschnazifotzen sind hochgradig gewaltbereit ... wie jeder weiß der lesen kann.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Päule0815 »

Eine Demokratie muss verfassungswidrige Parteien, Verbände und Organisationen mit demokratischen Mitteln bekämpfen.

Die Hürden für ein Verbot sind hoch, was gewollt und gut ist. Nimmt man diese Hürden, so sind dies klare Signale. Natürlich können sich verbotene Parteien neu formieren. Dies kostet aber Kraft und Geld. Die Hürden hierfür sind gegeben, was eine Neugründung zwar nicht ganz ausschließt, aber strukturell erschwert.

Bei einem Parteienverbot geht es weniger darum den Wählern die Augen zu öffnen, als Zeichen zu setzen. Den Wählern ist bewußt wenn und was sie wählen und sie sind als Wähler einer verfassungfeindlichen und schließlich verfassungswidrigen Partei nicht mit diesen Mitteln überzeugbar. Eher besteht die Möglichkeit, dass sie von einer passiven in eine aktivere Politik wechseln.

Die folgenden Organisationen werden aber umso intensiver beobachtet, wodurch die politische Arbeit nicht leichter wird.

Ein Zulauf von NPD-Wählern zur AfD würde vielleicht zu einer weiteren Radikalisierung beitragen. Vielleicht würde die AfD auch in weitere Parlamente einziehen. Aber wo kann derartige Parteien und ihre Protagonisten besser demaskieren, als in der realen Politik?

Unterm Strich...ich hoffe auf ein Verbot der NPD und glaube, dass die Vorzeichen ganz gut sind.
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John Galt
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von John Galt »

bakunicus » Do 10. Dez 2015, 20:11 hat geschrieben: gar nichts muß ich ....
und dass das "nicht zutrifft" kannst du gerne beweisen ...
wird dir nicht gelingen.

die arschnazifotzen sind hochgradig gewaltbereit ... wie jeder weiß der lesen kann.
Natürlich sind viele Arschnazifotzen gewaltbereit. Du musst hier aber mal etwas stärker differenzieren. Die NPD ist schon länger nicht mehr Triebfeder der rechten Gewalt in Deutschland.

Die Rechtsextremen Terroristen tümmeln sich bei Blood&Honours, NSU, Heimatschutzverein xyz und wie sie alle heißen. Da mag es immer mal wieder ein paar lose Verbindungen zu Leuten geben die auch in der NPD Mitglied sind.

Die Hauptfrage ist aber, welche institutionalisierte Gewalt von der NPD ausgeht. Dort würde meine Antwort lauten, gar keine.
Wenn man sich z.B. Heidenau anschaut.

NPD - gegen Asylantenheim (rechtlich in Ordnung) Demonstration (rechtlich in Ordnung) angemeldet usw.
Wenn man dann aber die ganzen Touristen anlockt von der Division Sachsen, SSS-Netzwerk und Dynamo-Hools die Böller schmeißen und sich mit der Polizei anlegen, ist es dann die schuld der NPD?

http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/201 ... enau_20099
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garfield336
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von garfield336 »

garfield336 » Do 10. Dez 2015, 16:26 hat geschrieben:Wie lange wird so ein Prozess dauern?

Und was passiert bei einem tatsächlichen Verbot mit den abgeordneten der Partei. :?:
Das interessiert mich wirklich. Hat niemand eine Antwort darauf ?
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Parker
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Parker »

Olifant » Mo 7. Dez 2015, 16:17 hat geschrieben:Eine sehr gute Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht eröffnet das Verbotsverfahren gegen die NPD. Damit ist dieser Anlauf schon mal einen Schritt weiter als der vorherige, wenn ich es richtig interpretiere.

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 66497.html
Echt eine tolle Nachricht. Wir sorgen jetzt mal dafür, daß die AfD ein paar Prozent mehr kriegt und daß es keine innerrechten Grabenkämpfe gibt.
Wer das jetzt angeht, der soll bitte irgendwo kellnern gehen, aber bitte die Finger von Politik lassen.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Brainiac »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 08:37 hat geschrieben:
Echt eine tolle Nachricht. Wir sorgen jetzt mal dafür, daß die AfD ein paar Prozent mehr kriegt und daß es keine innerrechten Grabenkämpfe gibt.
Wer das jetzt angeht, der soll bitte irgendwo kellnern gehen, aber bitte die Finger von Politik lassen.
Hier. Ich wollte schon immer mal kellnern.

Die Motivation so eines Verfahrens muss rechtsstaatlich sein und nichts anderes. Egal, ob das die Rechte stärkt oder schwächt oder sonstwas.

Wenn die NPD nachweislich verfassungsfeindlich agiert, gehört sie verboten. Wenn nicht, dann nicht. Alles andere sind Kollateralschäden, damit muss eine Demokratie leben.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Olifant »

garfield336 » Fr 11. Dez 2015, 09:22 hat geschrieben:
Das interessiert mich wirklich. Hat niemand eine Antwort darauf ?
Die Mandate werden für nichtig erklärt.
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John Galt
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von John Galt »

garfield336 » Fr 11. Dez 2015, 08:22 hat geschrieben:
Das interessiert mich wirklich. Hat niemand eine Antwort darauf ?
Nach den mündlichen Verhandlungen im März dauert es vielleicht 6-12 Monate bis zu einem Urteil, wenn man die Sache nicht sofort wegen Verfahrenshindernissen in den Gulli kickt.

Die Abgeordneten verlieren bei einem Verbot sofort alle Mandate.

Die NPD kann danach vor dem EGMR dagegen klagen, die haben andere "laschere" Prüfungskritieren für ein Parteiverbot. Ihre Mandate bekommen sie im Falle der Fälle allerdings nicht zurück.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von odiug »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 08:37 hat geschrieben:
Echt eine tolle Nachricht. Wir sorgen jetzt mal dafür, daß die AfD ein paar Prozent mehr kriegt und daß es keine innerrechten Grabenkämpfe gibt.
Wer das jetzt angeht, der soll bitte irgendwo kellnern gehen, aber bitte die Finger von Politik lassen.
Du glaubst wirklich,wenn die NPD Funtionaere zur AdF migrieren und ihre Ansichten dort durchsetzen, dass die AfD davon profitiert in der Waehlergunst ?
Nach dem Abgang von Henkel und Lucke waere die Partei den Weg der Republikaner, DVU und aehnlicher Spinner gegangen, gaebe es keine Fluechtlingskrise.
Die NPD und ihre Anhaengerschaft sind das Herbizid am rechten Rand der Parteienlandschaft in Deutschland.
Sie sorgen dafuer, dass das Unkraut nicht wuchert.
Jede Partei, die sich dieses Klientels annahm, versank im Sumpf der politischen Bedeutungslosigkeit.
Aber die Faulgase riechen sehr unangenehm ... das stimmt!
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Olifant »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 09:37 hat geschrieben:
Echt eine tolle Nachricht.
Richtig. So wird der NPD das einzige Lebenselixier - die staatliche Parteienfinanzierung - entzogen. Sie kann außerdem nirgends mehr auf staatliche Strukturen, Vorteile und Informationen zurückgreifen, die ihnen so lange offen stehen, wie sie Mandate innehat.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Olifant »

Brainiac » Fr 11. Dez 2015, 09:51 hat geschrieben: Wenn die NPD nachweislich verfassungsfeindlich agiert, gehört sie verboten.
Das muss man fein unterscheiden. Die NPD ist klar verfassungsfeindlich in ihrer Grundausrichtung. Ein Verbot ist bei Verfassungswidrigkeit zwingend (da gibt es keinen politischen/juristischen Entscheidungsspielraum). Um verfassungswdrig zu sein, muss man sich auch aktiv gegen die staatliche Ordnung stellen. Es wir genau diese Frage sein, die das Gericht zu klären hat. Leicht wird der Nachweis nicht zu führen sein, weil die NPD ja auch nicht ganz doof sind.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Brainiac »

Olifant » Fr 11. Dez 2015, 09:40 hat geschrieben: Das muss man fein unterscheiden. Die NPD ist klar verfassungsfeindlich in ihrer Grundausrichtung. Ein Verbot ist bei Verfassungswidrigkeit zwingend (da gibt es keinen politischen/juristischen Entscheidungsspielraum). Um verfassungswdrig zu sein, muss man sich auch aktiv gegen die staatliche Ordnung stellen. Es wir genau diese Frage sein, die das Gericht zu klären hat. Leicht wird der Nachweis nicht zu führen sein, weil die NPD ja auch nicht ganz doof sind.
Danke für die Präzisierung, allerdings hatte ich ja auch extra geschrieben "agiert" und nicht "ist". ;)
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Parker »

Brainiac » Fr 11. Dez 2015, 09:51 hat geschrieben: Hier. Ich wollte schon immer mal kellnern.

Die Motivation so eines Verfahrens muss rechtsstaatlich sein und nichts anderes. Egal, ob das die Rechte stärkt oder schwächt oder sonstwas.

Wenn die NPD nachweislich verfassungsfeindlich agiert, gehört sie verboten. Wenn nicht, dann nicht. Alles andere sind Kollateralschäden, damit muss eine Demokratie leben.
Eine Demokratie muß zuerst mal funktionieren. Wenn sie das nicht mehr tut, hat sich das mit dem mit irgendetwas leben auch erledigt.
Was hier passiert, spielt der AfD in die Hand. Ansonsten ist es die reine Hysterie, ausgerechnet jetzt wieder auf diese Truppe von Clowns loszugehen, die mehr vom Rechtswählen abschreckt als irgendein Spruch irgendeines Demokraten es jemals könnte.

Eine Linke, die Stalin immer noch nicht flächendeckend abgeschworen hat und zu Teilen den Mauerschützen hinterherheult, Grüne, deren Jugend davon träumt, Deutschland zu "durchrassen"... Wenn Du alles Verfassungswidrige verbieten willst, wird es im Bundestag übersichtlich.
Zuletzt geändert von Parker am Freitag 11. Dezember 2015, 10:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Parker »

Olifant » Fr 11. Dez 2015, 09:34 hat geschrieben:
Richtig. So wird der NPD das einzige Lebenselixier - die staatliche Parteienfinanzierung - entzogen. Sie kann außerdem nirgends mehr auf staatliche Strukturen, Vorteile und Informationen zurückgreifen, die ihnen so lange offen stehen, wie sie Mandate innehat.
Das ist sicher ein paar Prozent für die AfD wert, wenn man mit Frankreich mithalten will.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von odiug »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 10:01 hat geschrieben:
Eine Demokratie muß zuerst mal funktionieren. Wenn sie das nicht mehr tut, hat sich das mit dem mit irgendetwas leben auch erledigt.
Was hier passiert, spielt der AfD in die Hand. Ansonsten ist es die reine Hysterie, ausgerechnet jetzt wieder auf diese Truppe von Clowns loszugehen, die mehr vom Rechtswählen abschreckt als irgendein Spruch irgendeines Demokraten es jemals könnte.

Eine Linke, die Stalin immer noch nicht flächendeckend abgeschworen hat und zu Teilen den Mauerschützen hinterherheult, Grüne, deren Jugend davon träumt, Deutschland zu "durchrassen"... Wenn Du alles Verfassungswidrige verbieten willst, wird es im Bundestag übersichtlich.
Uhhhh Anfuehrungszeichen ... wie nett :p
[...]
Uebrigens ... "Durchrassung" wie auch "Verduennung" der Deutschen ist nicht verfassungsfeindlich.
Rassengesetze gegen Rassenschande sind verfassungsfeindlich.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Parker »

odiug » Fr 11. Dez 2015, 09:29 hat geschrieben: Du glaubst wirklich,wenn die NPD Funtionaere zur AdF migrieren und ihre Ansichten dort durchsetzen, dass die AfD davon profitiert in der Waehlergunst ?
Nach dem Abgang von Henkel und Lucke waere die Partei den Weg der Republikaner, DVU und aehnlicher Spinner gegangen, gaebe es keine Fluechtlingskrise.
Die NPD und ihre Anhaengerschaft sind das Herbizid am rechten Rand der Parteienlandschaft in Deutschland.
Sie sorgen dafuer, dass das Unkraut nicht wuchert.
Jede Partei, die sich dieses Klientels annahm, versank im Sumpf der politischen Bedeutungslosigkeit.
Aber die Faulgase riechen sehr unangenehm ... das stimmt!
Die AfD wird nicht dumm genug sein, sich die Funktionäre zu holen. Die Wähler bekommt sie schließlich gratis. Du sagst es selbst, jetzt ist die Zeit, da Rechte von den Ereignissen profitieren. Ihnen auch noch die Konkurrenz im eigenen Stall ausgerechnet jetzt vom Hals zu schaffen,... blöder geht das nicht.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Parker »

odiug » Fr 11. Dez 2015, 10:10 hat geschrieben:
Uhhhh Anfuehrungszeichen ... wie nett :p
[...]
Uebrigens ... "Durchrassung" wie auch "Verduennung" der Deutschen ist nicht verfassungsfeindlich.
Rassengesetze gegen Rassenschande sind verfassungsfeindlich.
Weil Junggrüne Schmierträume haben, soll ich mich verstecken? [...]
Zuletzt geändert von Brainiac am Freitag 11. Dezember 2015, 17:33, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von garfield336 »

John Galt » Fr 11. Dez 2015, 09:08 hat geschrieben:
Nach den mündlichen Verhandlungen im März dauert es vielleicht 6-12 Monate bis zu einem Urteil, wenn man die Sache nicht sofort wegen Verfahrenshindernissen in den Gulli kickt.

Die Abgeordneten verlieren bei einem Verbot sofort alle Mandate.

Die NPD kann danach vor dem EGMR dagegen klagen, die haben andere "laschere" Prüfungskritieren für ein Parteiverbot. Ihre Mandate bekommen sie im Falle der Fälle allerdings nicht zurück.
Werden diese Mandate ersetzt? Verfallen sie einfach? Müsste neugewählt werden?
Ok Direktmandate haben sie keine, aber wenn sie welche hätten?
Auf kommunale Ebene führt das dann villeicht zu Neuwahlen mancherorts, wenn schon nicht auf Landesebene ?


In Luxemburg ginge das gar nicht. Aber wir kennen den Begriff "Partei" in unserem System nicht mal.... Da kann jeder einer Liste einreichen um bei Wahlen anzutreten, da sind keine besonderen Vorbedingungen zu erfüllen, ausser eine gewisse Anzahl von Unterstützer-unterschriften. Man mus nicht mal einen "Verein" dafür gründen.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Olifant »

garfield336 » Fr 11. Dez 2015, 11:44 hat geschrieben:
Werden diese Mandate ersetzt? Verfallen sie einfach? Müsste neugewählt werden?
Ok Direktmandate haben sie keine, aber wenn sie welche hätten?
Auf kommunale Ebene führt das dann villeicht zu Neuwahlen mancherorts, wenn schon nicht auf Landesebene ?


In Luxemburg ginge das gar nicht. Aber wir kennen den Begriff "Partei" in unserem System nicht mal.... Da kann jeder einer Liste einreichen um bei Wahlen anzutreten, da sind keine besonderen Vorbedingungen zu erfüllen, ausser eine gewisse Anzahl von Unterstützer-unterschriften. Man mus nicht mal einen "Verein" dafür gründen.
Das ist in D nicht anders.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Olifant »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 11:06 hat geschrieben:
Das ist sicher ein paar Prozent für die AfD wert, wenn man mit Frankreich mithalten will.
Und was hat das nun mit der Verfassungswidrigkeit der NPD zu tun? Natürlich werden manche Spacken irgendwo anders unterkriechen. Das sagt nichts über die Notwendigkeit eines Verbots aus.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Teeernte »

Päule0815 » Do 10. Dez 2015, 21:19 hat geschrieben:Eine Demokratie muss verfassungswidrige Parteien, Verbände und Organisationen mit demokratischen Mitteln bekämpfen.

.
Wann kommen die Verbotsanträge gegen die CDU, Grünen und SPD ?? :D :D :D
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von garfield336 »

Olifant » Fr 11. Dez 2015, 10:47 hat geschrieben: Das ist in D nicht anders.
Das glaube ich nicht.

Ihr habt doch genau definiiert was eine Partei ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Parteieng ... schland%29
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Olifant »

garfield336 » Fr 11. Dez 2015, 11:57 hat geschrieben:
Das glaube ich nicht.

Ihr habt doch genau definiiert was eine Partei ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Parteieng ... schland%29
Ja und? Trotzdem dürfen auch Einzelpersonen oder Listenvereinigungen zu Wahlen antreten.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Päule0815 »

Teeernte » Fr 11. Dez 2015, 11:52 hat geschrieben:
Wann kommen die Verbotsanträge gegen die CDU, Grünen und SPD ?? :D :D :D
Sobald sich Hinweise darauf ergeben, dass sie verfassungsfeindlich sind, also fdGO nicht anerkennen und Anhaltspunkte für ihre Verfassungswidrigkeit ergeben, also sie aktiv beabsichtigen diese zu beseitigen.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Parker »

Olifant » Fr 11. Dez 2015, 10:52 hat geschrieben: Und was hat das nun mit der Verfassungswidrigkeit der NPD zu tun? Natürlich werden manche Spacken irgendwo anders unterkriechen. Das sagt nichts über die Notwendigkeit eines Verbots aus.
Verfassungswidrigkeit sagt auch nix über Notwendigkeit aus. Schon gar nicht, wenn ein Dulden ein geringeres Risiko für die Verfassung darstellt als hysterisches Agieren.

Am Ende ist eine Verfassung Papier, das einem Volk zu dienen hat, nicht umgekehrt.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Päule0815 »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 12:25 hat geschrieben:
Verfassungswidrigkeit sagt auch nix über Notwendigkeit aus. Schon gar nicht, wenn ein Dulden ein geringeres Risiko für die Verfassung darstellt als hysterisches Agieren.

Am Ende ist eine Verfassung Papier, das einem Volk zu dienen hat, nicht umgekehrt.
Verfassungswidrigkeit heisst, dass diese Partei eine Abschaffung der fdGO anstrebt. Damit ist ein Verbot notwendig und sei es nur, um ihnen staatliche Zuschüsse entziehen zu können. Noch dazu besteht die Möglichkeit auf dem Verbot auch Folgeorganisationen zu verbieten. Es ist ein Signal, da es selten Anwendung findet.

Nach der ersten Verbotspleite sehe ich aktuell keine Hysterie. Eher klare Signale. Auch in Richtung Pegida & Co. Es geht ja nicht darum Meinung zu verbieten. Es geht darum Parteien zu verbieten, die die fdGO beseitigen wollen.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Olifant »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 12:25 hat geschrieben:
Verfassungswidrigkeit sagt auch nix über Notwendigkeit aus.
Du hast es nicht verstanden. Laut GG sind verfassungswidrige Parteien zu verbieten. Kein Ermessensspielraum=Verbot notwendig.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Parker »

Päule0815 » Fr 11. Dez 2015, 11:32 hat geschrieben:
Verfassungswidrigkeit heisst, dass diese Partei eine Abschaffung der fdGO anstrebt. Damit ist ein Verbot notwendig und sei es nur, um ihnen staatliche Zuschüsse entziehen zu können. Noch dazu besteht die Möglichkeit auf dem Verbot auch Folgeorganisationen zu verbieten. Es ist ein Signal, da es selten Anwendung findet.

Nach der ersten Verbotspleite sehe ich aktuell keine Hysterie. Eher klare Signale. Auch in Richtung Pegida & Co. Es geht ja nicht darum Meinung zu verbieten. Es geht darum Parteien zu verbieten, die die fdGO beseitigen wollen.
Die falschen Signale zur falschen Zeit. Und wer behaupten will, ausgerechnet die Spinnerbande NPD würde auch nur die winzigste Spur von Gefahr für den Bestand der Republik darstellen, der kommt als Ausrede besser von hinterm Mond.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Parker »

Olifant » Fr 11. Dez 2015, 11:32 hat geschrieben: Du hast es nicht verstanden. Laut GG sind verfassungswidrige Parteien zu verbieten. Kein Ermessensspielraum=Verbot notwendig.
Dann wird das Grundgesetz hier zur Gefahr für sich selbst.

Die NPD all die Jahre zu erlauben und genau in dem Moment, da sie mal als Konkurrenz zur echten Gefahr dienen könnte, verbieten zu müssen, ist an strategischer Doofheit nicht zu überbieten.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Päule0815 »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 12:35 hat geschrieben:
Die falschen Signale zur falschen Zeit. Und wer behaupten will, ausgerechnet die Spinnerbande NPD würde auch nur die winzigste Spur von Gefahr für den Bestand der Republik darstellen, der kommt als Ausrede besser von hinterm Mond.
Nun, welche Partei wäre es denn?

Es wurden bereits verschiedene Organisationen/Vereine verboten. Die Spinner der NPD haben die Finger in einer Vielzahl dieser extremst readikalisierten Gruppen. Es ist immer ein wirkungsvoller Schritt von vielen, wenn in derartige Strukturen eingreift. Besser, als sie agieren zu lassen.

Natürlich stellen sich alle darauf ein und basteln an der Nachfolge und anderen Strukturen. Aber auch das bindet Ressourcen.

Also kann von Ausrede und hinter dem Mond leben nicht wirklich die Rede sein.

Was wären denn die richtigen Signale?

Ist immer einfach, wenn man frei behauptet, aber nicht konkret wird.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Olifant »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 12:37 hat geschrieben:
Dann wird das Grundgesetz hier zur Gefahr für sich selbst.

Die NPD all die Jahre zu erlauben und genau in dem Moment, da sie mal als Konkurrenz zur echten Gefahr dienen könnte, verbieten zu müssen, ist an strategischer Doofheit nicht zu überbieten.
Du solltest Dich nochmal mit der Genese der NPD-Verbotsverfahren beschäftigen [...]
Zuletzt geändert von Brainiac am Freitag 11. Dezember 2015, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: [MOD] Spam
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Parker »

Päule0815 » Fr 11. Dez 2015, 11:41 hat geschrieben:
Nun, welche Partei wäre es denn?

Es wurden bereits verschiedene Organisationen/Vereine verboten. Die Spinner der NPD haben die Finger in einer Vielzahl dieser extremst readikalisierten Gruppen. Es ist immer ein wirkungsvoller Schritt von vielen, wenn in derartige Strukturen eingreift. Besser, als sie agieren zu lassen.

Natürlich stellen sich alle darauf ein und basteln an der Nachfolge und anderen Strukturen. Aber auch das bindet Ressourcen.

Also kann von Ausrede und hinter dem Mond leben nicht wirklich die Rede sein.

Was wären denn die richtigen Signale?

Ist immer einfach, wenn man frei behauptet, aber nicht konkret wird.
Vor wem haben die Deutschen denn gerade Angst? Da wird jetzt demonstrativ der lautstärkste Angsthase gehenkt. Unsere Regierung zeigt uns, daß sie, wenn wir uns in Gefahr sehen, konsequent in die genau andere Richtung haut, und sich nicht der von uns empfundenen Gefahr stellt, sondern im Gegenteil, uns Strafe androht, wenn wir offen empfinden, was wir empfinden.

Das wird sich rächen bei den nächsten Wahlen. [...]
Zuletzt geändert von Brainiac am Freitag 11. Dezember 2015, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Parker »

Olifant » Fr 11. Dez 2015, 11:49 hat geschrieben: Du solltest Dich nochmal mit der Genese der NPD-Verbotsverfahren beschäftigen [...]
Da hätten mal besser andere überlegt auf etwas zu verzichten. [...]
Zuletzt geändert von Brainiac am Freitag 11. Dezember 2015, 17:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Blickwinkel »

Hat der Verfassungsschutz endlich alle V-Leute abgezogen aus der NPD? :)
Nichts ist in der Regel unsozialer als der sogenannte Wohlfahrtsstaat, der die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung absinken läßt. (Ludwig Erhard)
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Parker »

Blickwinkel » Fr 11. Dez 2015, 13:28 hat geschrieben:Hat der Verfassungsschutz endlich alle V-Leute abgezogen aus der NPD? :)
Mußte er nicht, da diese V-Leute keine eingeschleusten Beamte, sondern gekaufte Neonazis sind.
"Moments later, Quanah wheeled his horse in the direction of an unfortunate private named Seander Gregg and, as Carter and his men watched, blew Gregg's brains out."
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von odiug »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 10:13 hat geschrieben:
Weil Junggrüne Schmierträume haben, soll ich mich verstecken? [...]
[...]wieso sollte "Durchrassung" verfassungsfeindlich sein :?:
Zuletzt geändert von Brainiac am Freitag 11. Dezember 2015, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: [MOD] Reaktion Ad personam / Spam
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Päule0815 »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 14:32 hat geschrieben:
Mußte er nicht, da diese V-Leute keine eingeschleusten Beamte, sondern gekaufte Neonazis sind.
Er musste sie aber "rausschmeißen".
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Brainiac
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Brainiac »

[MOD] Ich habe mal aufgeräumt. Hier geht es um das mögliche Verbot der NPD und nicht um User, für gegenseitige Unterstellungen nutzt bitte die PN-Funktion.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Päule0815 »

Parker » Fr 11. Dez 2015, 12:54 hat geschrieben:
Vor wem haben die Deutschen denn gerade Angst? Da wird jetzt demonstrativ der lautstärkste Angsthase gehenkt. Unsere Regierung zeigt uns, daß sie, wenn wir uns in Gefahr sehen, konsequent in die genau andere Richtung haut, und sich nicht der von uns empfundenen Gefahr stellt, sondern im Gegenteil, uns Strafe androht, wenn wir offen empfinden, was wir empfinden.

Das wird sich rächen bei den nächsten Wahlen. [...]
Da hab ich entweder meine Antwort selbst geschrottet oder sie ist komplett moderiert worden.

Egal....wenn du dich mit dem Thema auseinander gesetzt hättest, wüsstest du, dass hier kein Aktionismus betrieben wird und die NPD nicht plötzlich als Feind mit dem geringsten Widerstand präsentiert wird.

Es geht also nicht darum den Blick von der einen Gefahr abzuwenden und auf eine andere zu richten.

Es geht auch nicht darum Meinung zu verbieten. Wenn es das BVerfG feststellt, dann geht es darum, dass eine Partei verfassungswidrig ist und damit wird nicht Meinung, wird nicht Empfinden verboten, sondern eine Gruppe die sich aktiv für die Abschaffung der fdGO einsetzt.
Zuletzt geändert von Päule0815 am Freitag 11. Dezember 2015, 18:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von John Galt »

Olifant » Fr 11. Dez 2015, 11:32 hat geschrieben: Du hast es nicht verstanden. Laut GG sind verfassungswidrige Parteien zu verbieten. Kein Ermessensspielraum=Verbot notwendig.
Das ist so nicht richtig. Eine Partei darf dafür werben, das Grundgesetz und die FDGO komplett auf den Kopf zu stellen. Die einzige Bedingung dafür ist, dass man sich nicht zum Erfolg prügeln darf.

Alles andere würde die Demokratie ad absurdum führen.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Amtsschimmel »

Olifant » Fr 11. Dez 2015, 12:32 hat geschrieben: Du hast es nicht verstanden. Laut GG sind verfassungswidrige Parteien zu verbieten. Kein Ermessensspielraum=Verbot notwendig.
Verfassungswidrigkeit reicht nicht aus. Wie ich schon auf der ersten Seite schrieb, muss eine "aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" hinzutreten. Etwaiges Verhalten von Personen in dieser Richtung muss zudem eindeutig der Partei zurechenbar sein, allein Straftäter in seinen Reihen zu haben reicht nicht aus. Dass das vom Bundesrat im Antrag monierte Parteiprogramm lustigerweise von damals noch aktiven V-Männern ausgearbeitet und verabschiedet wurde, lässt außerdem berechtigte Zweifel daran aufkommen, ob - trotz der V-Männer-Abschaltung seit 2012 - das Verhalten der NPD nicht faktisch doch dem Staat zurechenbar ist. Das Verfahren wird sicherlich nicht einfach und eine Blamage für die Antragsteller halte ich für nicht unwahrscheinlich. Nicht umsonst hält sich die Bundesregierung aus dem Verfahren heraus.
Zuletzt geändert von Amtsschimmel am Freitag 11. Dezember 2015, 23:55, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Päule0815 »

Artikel 21


(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Wer die fdGO beeinträchtigt oder sie gefährden will oder den Bestand der BRD gefährdet IST verfassungswidrig.

Der siebte Abschnitt des Parteiengesetzes spricht dann von dem Verbot verfassungswidriger Parteien. Es geht aber im Detail nur um die Vollstreckung und das Verbot von Ersatzorganisationen.

Der "Kampf gegen die fdGO" ist also die Verfassungswidrigkeit.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Olifant »

John Galt » Fr 11. Dez 2015, 20:11 hat geschrieben:
Das ist so nicht richtig.
Natürlich ist das richtig.

Art. 21, Abs 2 GG:
"Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."

Ich habe das entscheidende Wort mal gefettet=kein Ermessensspielraum, wenn das Bundesverfassungsgericht sie für verfassungswidrig hält.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Olifant »

Amtsschimmel » Sa 12. Dez 2015, 00:54 hat geschrieben:
Verfassungswidrigkeit reicht nicht aus.
Tja, da fragt man sich dann doch, warum der Art. 21 explizit darauf abhebt...
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von John Galt »

Olifant » Sa 12. Dez 2015, 09:07 hat geschrieben: Natürlich ist das richtig.

Art. 21, Abs 2 GG:
"Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."

Ich habe das entscheidende Wort mal gefettet=kein Ermessensspielraum, wenn das Bundesverfassungsgericht sie für verfassungswidrig hält.
Das BVerfG hat in der Rechtssprechung andere Maßstäbe entwickelt.

Der EGMR hat dann noch mal andere Maßstäbe.

So wie der Artikel auf dem Papier steht, kann man ihn in die Tonne werfen, denn er hat keine Relevanz.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Olifant »

John Galt » Sa 12. Dez 2015, 10:12 hat geschrieben: So wie der Artikel auf dem Papier steht, kann man ihn in die Tonne werfen, denn er hat keine Relevanz.
Das dürften die (ehemaligen) Anhänger von SRP und KPD anders sehen.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von John Galt »

Olifant » Sa 12. Dez 2015, 09:13 hat geschrieben: Das dürften die (ehemaligen) Anhänger von SRP und KPD anders sehen.
Wichtig ist vor allem die Einschränkung, dass es für ein Verbot nicht ausreicht, wenn bloß eine verfassungswidrige Einstellung vorliegt, sondern dass vielmehr auch eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung“ hinzukommen muss.
http://www.juraexamen.info/npd-verbot-v ... he-hurden/

Würde man den Artikel so anwenden wie er auf dem Papier steht, dann müsste man die Linke, PBC, Büso, Pdv und viele weitere Parteien sofort verbieten.

Heutzutage würde man wohl nicht mal mehr die KPD verbieten. War eben eine Reaktion der Zeitgeschichte.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Päule0815 »

Verfassungsfeindliche Parteien muss eine wehrhafte Demokratie jedoch bekämpfen können.
Quelle: BVerfG

Verfassungsfeindlichkeit ist nun mal quasi die Vorstufe zur Verfassungswidrigkeit und kann u.a. durch den VS bewertet und festgestellt werden. Es geht dabei um die Ablehnung der fdGO und dem Vorhandensein einer eigenen Ordnung.

Verfassungswidrigkeit wird i.d.R. von Gerichten festgestellt und bedingt ein Aktivwerden, um die bestehende Ordnung aufzuheben und zu erstetzen.

Folgen wir den Usern, die glauben, die Gerichte hätten ihre eingen Artikel und Gesetz würde das nicht ausreichen und der Art. 21 GG würde überflüssig.

Zum Parteienverbot sagt aber das BVerfG
Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.
Was nun?

Was sagt das BVerfG wirklich?
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl. Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht; hinzu kommen muss eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt.
Quelle: auch BVerfG

Also doch eben das, was hier gesagt wird. Wenn eine Partei verfassungswidrig ist, was von einem Gericht festgestellt wird, wird sie verboten.

Was das aktuelle Verfahren angeht und hoffentlich zum dritten Verbot führt, so hat es die erste Hürde ja genommen, es ist hinreichend begründet.

Eine von Art. 21 GG abweichende Rechtsprechung (die nebenbei nicht verfassungskonform wäre) müsste sich 1952 und 1956 entwickelt haben, was ausreichend Zeit für eine dann erforderliche Änderung des GG mitbringt.

Wir können nun in die Entscheidung von 2003 schauen. Vielleicht hat das BVerfG da andere Maßstäbe angelegt, was ich nicht glaube und mir nicht bekannt ist. Vielmehr ging es um die Frage, welche Rolle V-Leute spielen, die vom Staat geführt, eine wesentliche und bestimmende Rolle in der Partei spielen. An sich ein Widerspruch, der natürlich Zweifel daran aufkommen lassen muss, ob diese Leute aktiv die bestehende Ordnung bekämpfen und aufheben wollen. Folgt man einer rudimentären Logik, wäre ja sogar der Staat, der diese fdGO vertritt, aktiv an ihrer Beseitigung beteiligt.

Auch diese Auffassung führt nicht dazu, dass Art. 21 GG seine Wirkung verloren haben könnte. Nein, sie ist Ausfluss des Art. 21 GG.
Zuletzt geändert von Päule0815 am Samstag 12. Dezember 2015, 11:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Wolverine »

InDubioProReo » Di 8. Dez 2015, 18:49 hat geschrieben:Das NPD-Verbotsverfahren ist wichtig. Aber noch wichtiger ist es, dass es diesmal auch begründet ist, und Erfolg hat. Ein gescheitertes Verfahren könnte bei der Bevölkerung und etwaigen Sympathisanten wohl dein Eindruck erwecken, bei der NPD handle es sich um eine demokratische Partei. Und das ist ja nun weiß Gott nicht der Fall: Die NPD tritt immerhin offen für die Abschaffung des Parlamentarismus ein, und legt ein Menschenbild zugrunde, dass einfach im krassen Missverhältnis zu der in der Verfassung verankerten Menschenwürde steht. In Anbetracht dessen, wäre ein Verbotsverfahren längst überfällig, auch unter Zugrundelegung der Tatsache, dass es sich bei der NPD eindeutig um eine an die NSDAP angelehnte Partei handelt. Eine Gefahr, dass ein etwaiges Verbot zu einer Bewegung in den rechten Untergrund führen würde sehe ich nicht. Den gibt es ohnehin, und als Alternative für unsere ,,Rechtsknaller" gibt es ja immer noch den rechten Flügel der AfD.
Im Allgemeinen sehe ich gute Chancen für die Durchführung eines erfolgreichen Verfahrens, da die Patzer der letzen gescheiterten Verfahren wohl nicht einmal wiederholt werden. Der Bundesrat als Kläger scheint dieses Mal gut vorbereitet zu sein.
Nun, es gibt muslimische Organisationen wie Mili Görus, die auf das GG sch***, es gibt Bestrebungen verschiedener muslimischer Organisationen, oft vom Ausland finanziert, die aus Deutschland ein Emirat machen wollen. Bist du auch in den Fällen für eine "Abschaffung." Kennst du überhaupt die Kriterien für ein Parteienverbot? Das BVerfG hat da nicht umsonst die Hürde ausreichend hoch gelegt. In welchen Passagen kann ich den die Abschaffung des Parlamentarismus, von der NPD gefordert nachlesen? Oder das Menschenbild, welches angeblich in krassem Gegensatz zur Menschenwürde steht? Nur damit hier kein falsches Bild entsteht. Ich wäre auf legalem, demokratischen Fundament zementiert dafür, dass man jede verfassungswidrige Partei oder Organisation verbietet, so wie man es bereits mit dem Tätigkeitsverbot der PKK anschaulich demonstriert hat. Eine Verfassungsfeindlichkeit findet man an jedem Stammtisch, das kann man nicht verbieten. Wie stehst du zu jüdischen Organisationen? Sollte man die auch verbieten, weil die ja angeblich internationales Recht brechen? :D :rolleyes:
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If the Arabs were to put down their arms there would be no more war.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Brainiac »

[MOD] Themenfremde bzw redundante Beitrage entfernt. Thema hier ist das Verbot der NPD, wer was anderes verbieten lassen will, soll einen eigenen Strang dazu aufmachen. Ad personam darf auch unterlassen werden. Danke!
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