Meine Fresse .... In diesen "einigen Kommunen im Osten" gibt es 100 Einwohner, 50 Wahlberechtigte, 10 Wahlgänger und davon wählen 2 die NPD.
So gibt es 20% ....
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Meine Fresse .... In diesen "einigen Kommunen im Osten" gibt es 100 Einwohner, 50 Wahlberechtigte, 10 Wahlgänger und davon wählen 2 die NPD.
Deppen sind das nicht, sondern meist radikale Typen, die dazu noch zu Gewalt neigen mit einem gefestigtem Weltbild!twilight hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:23)
Warum sollte man etwas bedeutungsloses wie diese Deppenpartei verbieten ?
Sicher gibt es auch ein paar Radikale in Deutschland! bestreitet ja keiner!pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:26)
Deppen sind das nicht, sondern meist radikale Typen, die dazu noch zu Gewalt neigen mit einem gefestigtem Weltbild!
Natürlich sind das Deppen! Und ihr Weltbild und die Gewaltbereitschaft sind nicht anders als die von Linksextremisten und deren Partei(en) ....pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:26)
Deppen sind das nicht, sondern meist radikale Typen, die dazu noch zu Gewalt neigen mit einem gefestigtem Weltbild!
ja Hessen - Buedingen - Stadt mit 21 000 Einwohnern - 14% NPDThorsHamar hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:25)
Meine Fresse .... In diesen "einigen Kommunen im Osten" gibt es 100 Einwohner, 50 Wahlberechtigte, 10 Wahlgänger und davon wählen 2 die NPD.
So gibt es 20% ....
hier geht es um die NPD - wollen Sie den Strang schreddern?ThorsHamar hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:28)
Natürlich sind das Deppen! Und ihr Weltbild und die Gewaltbereitschaft sind nicht anders als die von Linksextremisten und deren Partei(en) ....
Aha, Hessen im Osten .... wo ist das denn??pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:28)
ja Hessen - Buedingen - Stadt mit 21 000 Einwohnern - 14% NPD
gibt noch zigweitere Beispiele mit solchen Orten und Einwohnern - einfach sich mal informieren - Danke!
Das machst DU doch gerade .....pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:29)
hier geht es um die NPD - wollen Sie den Strang schreddern?
Landkreis Vorpommern-Rugen mit 11% NPD
Der Vergleich ist durchaus angebracht. Nicht inhaltlich (auch wenn es früher immer mal wieder Querfrontstrategen in der NPD gab, die in Richtung Islamismus Ausschau hielten) aber vom Gefahrenpotenzial für unsere Gesellschaft her. Das Büro der Chemnitzer Abgeordneten Susanne Schaper wurde in 17 Monaten 22 mal von Neonazis angegriffen, bis es dem Vermieter reichte und er dieser Abgeordneten das Büro kündigte. Eine "erfolgreiche" Vertreibung zur Sicherung einer national befreiten Zone. Wenn das nicht offener Terrorismus ist, dann weiß ich nicht. Auch wenn die rechten Aktivisten zahlenmäßig nur eine Handvoll waren.odiug hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:03)
Es geht auch nicht um die NPD.
Es geht um das Umfeld dieser Partei ... die Heimatschutzbuende, die national befreiten Zonen ... usw usw usw.
Und diese "Partei" ist wie ein schwarzes Loch, dass all diese "Kameraden" zusammen haelt.
Und Islamisten oder Salafisten, die dem IS nahestehen, haben gar keine Partei.
Was wuerdest du sagen, wenn diese Leute auch noch vom Staat ueber das Parteienfinanzierungsgesetz finanziert wuerden
Du hast behauptet, dass in "einigen Kommunen im Osten" die NPD mit 20% gewählt wird.pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:35)
Landkreis Vorpommern-Rugen mit 11% NPD
224 800 Einwohner
Osten - bitte sachkundig machen - Danke!
nichts mit 80 Einwohnern, sondern mehr als 200 000 Einwohner - ja leider.
Luege - ich habe geschrieben bis 20%!ThorsHamar hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:52)
Du hast behauptet, dass in "einigen Kommunen im Osten" die NPD mit 20% gewählt wird.
!
Ja, sorry .... aber 11 und 14 sind jeweils auch nur bis 14% und nicht bis 20, stimmts? ....
Wieviele Wahlberechtigte gab es denn in DEM Wahlkreis, welche Wahlbeteiligung ergibt dann wieviele Wähler, die die NPD tatsächlich gewählt haben?pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:56)
Luege - ich habe geschrieben bis 20%!
und es ist fuer mich schlimmer wenn in einem Landkreis mit ueber 200 000 Einwohnern 11% fuer die NPD stimmen als in einem Kaff mit 50 Einwohner 20% und mehr NPD waehlen.
eine Aussage, dass die NPD nur in kleinen Gemeinden Erfolge aufweisen kann, ist einfach grundfalsch zu nennen.
Wer würde denn sowas behaupten? So ein kleiner Ort und so weit weg .....pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:56)
... eine Aussage, dass die NPD nur in kleinen Gemeinden Erfolge aufweisen kann, ist einfach grundfalsch zu nennen.
Noch was zur Bildung:https://www.amazon.de/kurze-Höhenflug-N ... 3828822827pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:56)
.... eine Aussage, dass die NPD nur in kleinen Gemeinden Erfolge aufweisen kann, ist einfach grundfalsch zu nennen.
Ich halte das Urteil deshalb fuer bedenklich, weil die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ja bestaetigt wurde, aber man sagt, diese Verfassungsfeinde stellen keine akute Gefahr fuer die Grundordnung dar, deshalb sollen sie mal machen.CaptainJack hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:22)
Wenn das Umfeld so beeindruckend wäre, dann hätte das BVG nicht die Harmlosigkeit dieser Partei herausgestellt!
Ich sage dir, in jedem anderen Land sind diese Strömungen wesentlich größer. Wir Deutschen lassen, aus verständlichen Gründen, so etwas (in bemerkenswerten Rahmen) überhaupt nicht aufkommen. Ein paar Deppen kann kein Land verhindern!
Also, grundsätzlich begrüße ich das Urteil, weil ein Verbot das dort vertretene Gedankengut nicht aus der Welt schafft.odiug hat geschrieben:(17 Jan 2017, 13:16)
Ich halte das Urteil deshalb fuer bedenklich, weil die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ja bestaetigt wurde, aber man sagt, diese Verfassungsfeinde stellen keine akute Gefahr fuer die Grundordnung dar, deshalb sollen sie mal machen.
Was soll das ?
Och ... die paar Krebszellen tun ja noch nicht weh, warten wir mal, bis das ein ausgewachsener Tumor ist
das Urteil weicht in dieser Hinsicht von dem Urteil zu KPD ab, aber was viel wichtiger ist, dass das Gericht die Verfassungsfeindlichkeit festgestellt hat und darauf hinwies, dass man verfassungfeindlichen Partreien keine Wahkampfkostenrueckerstattung zubilligen muss - dafuer muesse man nur das GG dementsprechend aendernFirlefanzdetektor hat geschrieben:(17 Jan 2017, 13:25)
Also, grundsätzlich begrüße ich das Urteil, weil ein Verbot das dort vertretene Gedankengut nicht aus der Welt schafft.
Ich habe allerdings kein Verständnis für die Begründung, und zwar aus denselben Überlegungen heraus, die Du hier anführst. Welchen Eindruck soll es denn wohl machen, dass man im Grunde eine Partei erst dann verbieten kann, wenn sie politisch erfolgreich ist?
Ich hatte genau die gleichen Gedanken ..... Ich verstehe die "Begründung" nicht.Firlefanzdetektor hat geschrieben:(17 Jan 2017, 13:25)
Also, grundsätzlich begrüße ich das Urteil, weil ein Verbot das dort vertretene Gedankengut nicht aus der Welt schafft.
Ich habe allerdings kein Verständnis für die Begründung, und zwar aus denselben Überlegungen heraus, die Du hier anführst. Welchen Eindruck soll es denn wohl machen, dass man im Grunde eine Partei erst dann verbieten kann, wenn sie politisch erfolgreich ist?
Du weisst wie umständlich und schwierig eine Änderung des GG ist. Ich glaube kaum, daß dies nur eine Partei auf seine Agenda nehmen wird. Das Thema wird jetzt erstmal für eine ganz lange Zeit verschwinden und der Deutsche muss vermehrten Extremnationalismus im Alltag wieder aushalten.pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 13:36)
das Urteil weicht in diese Hinsicht von dem Urteil zu KPD ab, aber was viel wichtiger ist, dass das Gericht die Verfassungsfeindlichkeit festgestellt hat und darauf hinwies, dass man verfassungfeindlichen Partreiuen keine Wahkampfkostenrueckerstattung zubilligen muss - dafuer muesse man nur das GG dementsprechend aendern
das sollte man dann auch machen.
Das Problem liegt hier:ThorsHamar hat geschrieben:(17 Jan 2017, 13:37)
Ich hatte genau die gleichen Gedanken ..... Ich verstehe die "Begründung" nicht.
Ja, das leuchtet ein .... Danke für den Denkanstoss.John Galt hat geschrieben:(17 Jan 2017, 16:07)
Das Problem liegt hier:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... st-europa/
Guter Hinweis!John Galt hat geschrieben:(17 Jan 2017, 16:07)
Das Problem liegt hier:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... st-europa/
Da wächst aber nichts! Ein paar Deppen sind nirgends zu verhindern.odiug hat geschrieben:(17 Jan 2017, 13:16)
Ich halte das Urteil deshalb fuer bedenklich, weil die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ja bestaetigt wurde, aber man sagt, diese Verfassungsfeinde stellen keine akute Gefahr fuer die Grundordnung dar, deshalb sollen sie mal machen.
Was soll das ?
Och ... die paar Krebszellen tun ja noch nicht weh, warten wir mal, bis das ein ausgewachsener Tumor ist
Eine sehr gute Nachricht!Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Dienstag 23. Januar 2024, 11:35Heute wurde die NPD bzw. deren Nachfolgeorganisation vom BVerfG endgültig von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... die-heimatDas Bundesverfassungsgericht hatte die rechtsextreme Partei, die sich inzwischen in Die Heimat umbenannt hat, zuvor für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Dadurch entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei und ihrer Spender. Die Partei überschreite die Schwelle von der bloßen Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu deren Bekämpfung, begründete das Gericht.
Auf die AfD "angedeutet" hier nachzulesen:Seidenraupe hat geschrieben: ↑Dienstag 23. Januar 2024, 11:55 vorallem mit Blick auf andere extremistische Gruppierungen bin ich sehr gespannt, wie die Urteilsbegründung aussieht. Von dieser hängt sicher die "Übertragbarkeit"" des Urteils auf andere extremistische Vereine/PArteien ab.
Grobe Richtung könnte hier angedeutet sein:
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... die-heimat
Was soll die Frage?