Das stimmt schon, aber knifflig ist der Artikel schon, insb. der Bestand der Bundesrepublik. Demnach wäre es verfassungswidrig, wenn man dafür plädiert, daß die 16 Länder ihren Bund beseitigen und eine andere Form der Kooperation als Nachfolger ausrufen. Der könnte ja alle Grundrechte und die Grundordnung weiterhin haben, aber die Kompetenzsituation (ob mehr Zentralstaat oder in Richtung lose Konföderation, sei mal dahingestellt) umkrempeln und sich auf Art. 146 berufen und alle dort festgelegten Kriterien für eine neue Verfassung (demokratische Abstimmung, Einheit Deutschlands usw.) berücksichtigen/erfüllen. Schwups, der Bestand der jetzigen Bundesrepublik wäre angegriffen, aber sonst nichts. Man darf ja nicht vergessen, daß sich die Länder den Bund halten und nicht umgekehrt.Olifant » Sa 12. Dez 2015, 09:13 hat geschrieben: Das dürften die (ehemaligen) Anhänger von SRP und KPD anders sehen.
NPD-Verbotsverfahren eröffnet
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Dann wäre der Artikel 146 GG n.F. verfassungswidrig, denn er räumt die Möglichkeit ein, dass sich das Volk auf eigene Initiative hin, selbst eine neue Verfassung gibt.John Galt » Sa 12. Dez 2015, 09:19 hat geschrieben:
http://www.juraexamen.info/npd-verbot-v ... he-hurden/
Würde man den Artikel so anwenden wie er auf dem Papier steht, dann müsste man die Linke, PBC, Büso, Pdv und viele weitere Parteien sofort verbieten.
Heutzutage würde man wohl nicht mal mehr die KPD verbieten. War eben eine Reaktion der Zeitgeschichte.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
In der Forschung hat sich die Auffassung verfestigt, dass zumindest das Verbot der KPD von 1956 heutzutage nicht mehr aufrechtzuerhalten wäre. Es gibt in der europäischen Rechtsprechung sogar Tendenzen, erst ein Verbot zu bejahen, wenn die Möglichkeit eines Umsturzes auch tatsächlich realistisch zu erwarten ist - Kleinstparteien wie die NPD wären demnach nicht zu verbieten. Die Grenzen sind somit weitaus höher, als dies zu der damaligen Zeit noch gesehen wurde.Päule0815 » Sa 12. Dez 2015, 12:51 hat geschrieben:
Eine von Art. 21 GG abweichende Rechtsprechung (die nebenbei nicht verfassungskonform wäre) müsste sich 1952 und 1956 entwickelt haben, was ausreichend Zeit für eine dann erforderliche Änderung des GG mitbringt.
Wir können nun in die Entscheidung von 2003 schauen. Vielleicht hat das BVerfG da andere Maßstäbe angelegt, was ich nicht glaube und mir nicht bekannt ist.
Zuletzt geändert von Amtsschimmel am Samstag 12. Dezember 2015, 17:55, insgesamt 5-mal geändert.
Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Sollten die Kläger vor dem BVerfG nachweisen können, dass die NPD "aggressiv an der Abschaffung " der Verfassung arbeitet, wäre ein Verbot auch begründet. So sehe ich ziemlich schwarz. Allerdings sind die Anträge auch für mich blinder Aktionismus, zumal man in Zeiten von Allahuakbar" Terrorismus ganz bestimmt ein anderes Problem im eigenen Land hat, als die NPD.Amtsschimmel » Sa 12. Dez 2015, 17:35 hat geschrieben:
In der Forschung hat sich die Auffassung verfestigt, dass zumindest das Verbot der KPD von 1956 heutzutage nicht mehr aufrechtzuerhalten wäre. Es gibt in der europäischen Rechtsprechung sogar Tendenzen, erst ein Verbot zu bejahen, wenn die Möglichkeit eines Umsturzes auch tatsächlich realistisch zu erwarten ist - Kleinstparteien wie die NPD wären demnach nicht zu verbieten. Die Grenzen sind somit weitaus höher, als dies zu der damaligen Zeit noch gesehen wurde.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Amtsschimmel » Sa 12. Dez 2015, 18:35 hat geschrieben:
In der Forschung hat sich die Auffassung verfestigt, dass zumindest das Verbot der KPD von 1956 heutzutage nicht mehr aufrechtzuerhalten wäre. Es gibt in der europäischen Rechtsprechung sogar Tendenzen, erst ein Verbot zu bejahen, wenn die Möglichkeit eines Umsturzes auch tatsächlich realistisch zu erwarten ist - Kleinstparteien wie die NPD wären demnach nicht zu verbieten. Die Grenzen sind somit weitaus höher, als dies zu der damaligen Zeit noch gesehen wurde.
Du redest an den Beiträgen vorbei. Es geht um eine abweichende Rechtsauffassung des BVerfG.
Es geht hier nicht um abweichende Meinungen, wie sie in Demokratien notwendig sind.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Die Parteivorsitzende der Linke hat öffentlich Wege zum Kommunismus gesucht. Kommunismus ist mit der FDGO nicht vereinbar. Die Linke wäre demnach verfassungswidrig und zu verbieten, wenn man deiner Argumentation folgt Päule.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
John Galt » Sa 12. Dez 2015, 22:30 hat geschrieben:Die Parteivorsitzende der Linke hat öffentlich Wege zum Kommunismus gesucht. Kommunismus ist mit der FDGO nicht vereinbar. Die Linke wäre demnach verfassungswidrig und zu verbieten, wenn man deiner Argumentation folgt Päule.
Nein, da zeigt sich einfach nur, dass du nicht ein Wort verstehst oder verstehen willst.
Sich zu äußern kann verfassungsfeindlich sein.
Aktiv daran zu arbeiten kann verfassungswidrig sein.
Meinung ist Bestandteil der fdGO!!!
Meine Argumentation scheint dich wieder einmal zu überfordern.
Zuletzt geändert von Päule0815 am Samstag 12. Dezember 2015, 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Wer gezielt nach Wegen zum Kommunismus sucht, der arbeitet aktiv daran.
Also, wo bleibt das Verbot der Linken, dass es nach deiner Argumentation geben müsste.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Meinungsfreiheit ist eine wesentlichtliche Säule der Demokratie.John Galt » So 13. Dez 2015, 01:24 hat geschrieben:Wer gezielt nach Wegen zum Kommunismus , der arbeitet aktiv daran.
Also, wo bleibt das Verbot der Linken, dass es nach deiner Argumentation geben müsste.
PS
auch wenn es für dich schwer zu verstehen ist....
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Na dann versuch doch mal irgendwo auf Erden mit einer Partei anzutreten, die offen kundtut, daß ihre Jugend davon träumt, die eigenen Wähler aus dem Genpool zu kreuzen.odiug » Fr 11. Dez 2015, 16:21 hat geschrieben: [...]wieso sollte "Durchrassung" verfassungsfeindlich sein
Mal ganz abgesehen davon, daß das an Rassismus gar nicht mehr zu steigern ist.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Doch. Genau darum geht es.Päule0815 » Fr 11. Dez 2015, 18:03 hat geschrieben:
Da hab ich entweder meine Antwort selbst geschrottet oder sie ist komplett moderiert worden.
Egal....wenn du dich mit dem Thema auseinander gesetzt hättest, wüsstest du, dass hier kein Aktionismus betrieben wird und die NPD nicht plötzlich als Feind mit dem geringsten Widerstand präsentiert wird.
Es geht also nicht darum den Blick von der einen Gefahr abzuwenden und auf eine andere zu richten.
Es geht auch nicht darum Meinung zu verbieten. Wenn es das BVerfG feststellt, dann geht es darum, dass eine Partei verfassungswidrig ist und damit wird nicht Meinung, wird nicht Empfinden verboten, sondern eine Gruppe die sich aktiv für die Abschaffung der fdGO einsetzt.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Aber eben nicht aus einer bstimmten Richtung, die nicht zuletzt deshalb jetzt die Gelegenheit hat, als Retter zu posieren.Päule0815 » So 13. Dez 2015, 02:19 hat geschrieben:
Meinungsfreiheit ist eine wesentlichtliche Säule der Demokratie.
PS
auch wenn es für dich schwer zu verstehen ist....
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Parker » Mo 14. Dez 2015, 18:43 hat geschrieben:
Doch. Genau darum geht es.
Wenn du es sagst. Hättest du das Verfahren verfolgt, wäre dir bewußt, dass dies nicht stimmt.
Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Du langweilst mit dieser Schlichtpropaganda.Parker » Mo 14. Dez 2015, 18:48 hat geschrieben:
Aber eben nicht aus einer bstimmten Richtung, die nicht zuletzt deshalb jetzt die Gelegenheit hat, als Retter zu posieren.
Die NPD konnte sich Jahrzehnte lang zu Wort melden. Die erbärmlichen Schlichtauftritte in den Parlamenten haben offenbart, dass sie - unabhängig einer antidemokratischen Grundhaltung - kein Potential für eine reale Politik hat.
Sie hat sich die Unterstützung unzähliger Extremisten geholt.
Sie steht da, wo sie längst hätte stehen müssen ... am Ende
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Völlig richtig. Sie ist aber auch schon lange am Ende, ohne zur Werbekampagne anderer Rechter gemacht zu werden.Päule0815 » Mo 14. Dez 2015, 20:18 hat geschrieben:
Du langweilst mit dieser Schlichtpropaganda.
Die NPD konnte sich Jahrzehnte lang zu Wort melden. Die erbärmlichen Schlichtauftritte in den Parlamenten haben offenbart, dass sie - unabhängig einer antidemokratischen Grundhaltung - kein Potential für eine reale Politik hat.
Sie hat sich die Unterstützung unzähliger Extremisten geholt.
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Kleine Fische sind natürlich langweilig, wenn man via Überzeugung über alle Weisheit der Welt verfügt, das sehe ich ein.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Ist sich denn der VS jetzt wirklich sicher, dass alle V-Leute abgezogen sind?Parker » Mo 14. Dez 2015, 23:33 hat geschrieben:
Völlig richtig. Sie ist aber auch schon lange am Ende, ohne zur Werbekampagne anderer Rechter gemacht zu werden.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Wenn ich dasnrichtig sehe, sind die V-Leute sowas wie Nazis mit Stipendium, keine eingeschleusten Polizisten.Wolverine » Di 15. Dez 2015, 00:11 hat geschrieben:
Ist sich denn der VS jetzt wirklich sicher, dass alle V-Leute abgezogen sind?
Ich erwarte eher Ähnliches wie bei der Thiazi-Schließung. Da haben sich die Nazis auch nicht in Luft aufgelöst, sondern sich ein neues Spielfeld erobert. Der Verfassungsschutz wird seine Drähte noch brauchen können, wenn diese Neonazis dann fortan nicht mehr schön übersichtlich beisammen sitzen.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Nun, einmal scheiterte das Verfahren schon daran, dass angeblich V-Leute gefährdet wären, aus welchem Grund auch immer. Allerdings wird der VS sich auch nicht von einem deutschen Gericht die Drähte durchkappen lassen.Parker » Di 15. Dez 2015, 00:26 hat geschrieben:
Wenn ich dasnrichtig sehe, sind die V-Leute sowas wie Nazis mit Stipendium, keine eingeschleusten Polizisten.
Ich erwarte eher Ähnliches wie bei der Thiazi-Schließung. Da haben sich die Nazis auch nicht in Luft aufgelöst, sondern sich ein neues Spielfeld erobert. Der Verfassungsschutz wird seine Drähte noch brauchen können, wenn diese Neonazis dann fortan nicht mehr schön übersichtlich beisammen sitzen.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Klar sind die gefährdet. Die leben davon, den Verfassungsschutz zu verarschen. Wo soll denn fortan die Kohle herkommen?Wolverine » Di 15. Dez 2015, 01:24 hat geschrieben:
Nun, einmal scheiterte das Verfahren schon daran, dass angeblich V-Leute gefährdet wären, aus welchem Grund auch immer. Allerdings wird der VS sich auch nicht von einem deutschen Gericht die Drähte durchkappen lassen.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
[..]Parker » Di 15. Dez 2015, 00:33 hat geschrieben:
Kleine Fische sind natürlich langweilig, wenn man via Überzeugung über alle Weisheit der Welt verfügt, das sehe ich ein.
Die NPD ist im Landtag vertreten. Sie hat immer noch ihre kleinen "Aktionsgruppen". Sie tritt lediglich durch die AfD und PEGIDA-Diskussionen in den Hintergrund, was ihr in die Karten spielt.
Wenn das BVerfG die NPD für verfassungswidrig erklärt, ist das ebenso ein Zeichen für andere Parteien am rechten Rand.
Zuletzt geändert von Brainiac am Dienstag 15. Dezember 2015, 07:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Die NPD will zuerst Deutsche konsequent abschieben: http://www2.pic-upload.de/img/29628628/ ... AA_80-.jpg
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Das ist falsch.Tom Bombadil hat geschrieben:(03 Feb 2016, 14:01)
Die NPD will zuerst Deutsche konsequent abschieben: http://www2.pic-upload.de/img/29628628/ ... AA_80-.jpg
Der große, grundgütige und weise Vater in Washington hat der deutschen Minderheit großzügige Unterstützung zugesagt.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Moment über ein NPD Verbot, meiner Meinung nach eine sinnlose Sache.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Es bringt überhaupt nichts. Eine gute Demokratie muss auch Parteien wie die NPD aushalten.UncleSams_Berater hat geschrieben:(01 Mar 2016, 10:40)
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Moment über ein NPD Verbot, meiner Meinung nach eine sinnlose Sache.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Das sehe ich genau so3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Mar 2016, 10:50)
Es bringt überhaupt nichts. Eine gute Demokratie muss auch Parteien wie die NPD aushalten.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Man nimmt den Verfassungsfeinden die öffentliche Förderung.UncleSams_Berater hat geschrieben:(01 Mar 2016, 10:40)
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Gibt es schon eine Anschlussverwendung für die vielen V-Leute die dann arbeitslos werden?
Wer nicht AfD wählt, wählt Merkel.
Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Bin gespannt, ob der Befangenheitsantrag gegen Peter Müller durchkommt.
Es wäre schon sehr komisch, wenn ein früherer CDU-Ministerpräsident, der die NPD über Jahre massiv bekämpft hat nun als Richter am Verfassungsgericht unbefangen über die ein NPD-Verbot entscheiden sollte.
Es wäre schon sehr komisch, wenn ein früherer CDU-Ministerpräsident, der die NPD über Jahre massiv bekämpft hat nun als Richter am Verfassungsgericht unbefangen über die ein NPD-Verbot entscheiden sollte.
Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Sehe ich auch so. Zudem erscheint es mir sinnvoller, die Splitterung in AfD, NPD und beabsichtigte Partei Pegida unangetastet zu lassen, weil sich die Nachfolgepartei, in der sich der NPDler und sein Wähler in Ansätzen wiederfinden kann, in der AfD bereits etabliert hat und in Pegida ggfls. noch etablieren wird.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Mar 2016, 10:50)
Es bringt überhaupt nichts. Eine gute Demokratie muss auch Parteien wie die NPD aushalten.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Ich bin deiner Meinung, bis zu der Grenze wenn diese Partei wirklich ausreichend Material dem Gericht für ein Verbotsverfahren liefert, dann ist man auch selber schuld bei der Partei.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Mar 2016, 10:50)
Es bringt überhaupt nichts. Eine gute Demokratie muss auch Parteien wie die NPD aushalten.
Eishockey endlich wieder.
Idioten muss man nicht suchen, die melden sich von selbst. Manche können auch tatsächlich tippen, samt Avatar einer Tierart oder ähnliches nutzen. Paradox
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Cobra9 hat geschrieben:(01 Mar 2016, 15:14)
Ich bin deiner Meinung, bis zu der Grenze wenn diese Partei wirklich ausreichend Material dem Gericht für ein Verbotsverfahren liefert, dann ist man auch selber schuld bei der Partei.
Das Ganze fängt ja schon lustig an. Die Anwälte der NPD haben zwei der Verfassungsrichter für befangen erklärt. Müller und Huber, ehemalige Regierungsmitglieder in Thüringen und im Saarland haben sich zum damaligen Zeitpunkt kritisch über die NPD geäussert. Wenn das mal nicht in die Hose geht.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Du weißt also bis heute nicht, was V-Leute überhaupt sind. Hm. Ärgerlich. Dabei wurde es Dir schon mehrmals mitgeteilt und ist sehr leicht rauszufinden, sodass es sogar besorgte Bürger schaffen könnten.nichtkorrekt hat geschrieben:(01 Mar 2016, 11:01)
Gibt es schon eine Anschlussverwendung für die vielen V-Leute die dann arbeitslos werden?
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Legal möglich. Gut war fast klar das die NPD jeden Kniff probiert. Rechtsstaat eben.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Mar 2016, 15:22)
Das Ganze fängt ja schon lustig an. Die Anwälte der NPD haben zwei der Verfassungsrichter für befangen erklärt. Müller und Huber, ehemalige Regierungsmitglieder in Thüringen und im Saarland haben sich zum damaligen Zeitpunkt kritisch über die NPD geäussert. Wenn das mal nicht in die Hose geht.
Eishockey endlich wieder.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Verstehe auch nicht, warum er sich selbst nicht als befangen angezeigt hat. Kirchhof z. B. hat dies in Verfahren getan, zu denen er vorher bereits Aufsätze o. ä. geschrieben hat.Charles hat geschrieben:(01 Mar 2016, 14:26)
Bin gespannt, ob der Befangenheitsantrag gegen Peter Müller durchkommt.
Es wäre schon sehr komisch, wenn ein früherer CDU-Ministerpräsident, der die NPD über Jahre massiv bekämpft hat nun als Richter am Verfassungsgericht unbefangen über die ein NPD-Verbot entscheiden sollte.
Ich verstehe eh nicht, wieso man Leute wie Müller und Huber ins BVerfG wählt. Das Gericht sollte m. M. n. nur aus Richtern und Professoren bestehen. Politiker haben da aus meiner Sicht nichts verloren, weil es einfach unglaubwürdig erscheint und nur zu Interessenkonflikten führt, und eben Nährboden für Befangenheitsanträge. Gerade bei Müller sehe ich das kritisch, da er weder Richter an einem Bundesgericht war noch eine Professur innehatte, der ist da einfach "reingerutscht".
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Das ist ja nun das blödeste Argument, da die Förderung paritätisch zum Stimmenanteil erfolgt, also die jeweiligen Wähler und Steuerzahler mit ihrer Stimme auch ihren Anteil an der Parteienfinanzierung zuweisen.zollagent hat geschrieben:(01 Mar 2016, 11:00)
Man nimmt den Verfassungsfeinden die öffentliche Förderung.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
„Dies ist wieder ein Exempel!“
Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Die Befangenheitsanträge wurden abgelehnt. Schon komisch. Wer jahrelang als CDU-Politiker lauthalt nach einem NPD-Verbot geschrien hat, soll nun als Verfassungsrichter unbefangen über ein NPD-Verbot entscheiden? Was muss man denn noch machen, um als befangen gelten zu können?Amtsschimmel hat geschrieben:(01 Mar 2016, 16:22)
Verstehe auch nicht, warum er sich selbst nicht als befangen angezeigt hat. Kirchhof z. B. hat dies in Verfahren getan, zu denen er vorher bereits Aufsätze o. ä. geschrieben hat.
Ich verstehe eh nicht, wieso man Leute wie Müller und Huber ins BVerfG wählt. Das Gericht sollte m. M. n. nur aus Richtern und Professoren bestehen. Politiker haben da aus meiner Sicht nichts verloren, weil es einfach unglaubwürdig erscheint und nur zu Interessenkonflikten führt, und eben Nährboden für Befangenheitsanträge. Gerade bei Müller sehe ich das kritisch, da er weder Richter an einem Bundesgericht war noch eine Professur innehatte, der ist da einfach "reingerutscht".
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
http://www.taz.de/!5097204/Ein Verbot der NPD würde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vermutlich nicht akzeptiert. Die Partei erfüllt derzeit die vom EGMR aufgestellten Verbotskriterien nicht, weil sie nicht relevant und gefährlich genug ist.
Von 2012.
Das wäre der politische Hammer, wenn der EGMR das BVerfG in die Schranken weisen würde. Die AfD würde bei 25% landen.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Was sind denn eigentlich die Verbotsgründe? Nur Verfassunsgwidrigkeit?
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
gäbe es andere Gründe eine Partei zu verbieten?Helmuth_123 hat geschrieben:(01 Mar 2016, 20:11)
Was sind denn eigentlich die Verbotsgründe? Nur Verfassunsgwidrigkeit?
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Die Frage ist eher, ob Verfassungswidrigkeit überhaupt ein Verbotsgrund ist. Sollte dem so sein, dann sollte man bitte auch das F aus der FDGO streichen. Zur Freiheit und Pluralität gehört nämlich auch, sich politisch für eine Verfassungsänderung oder neue Verfassung einzusetzen.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Mar 2016, 20:21)
gäbe es andere Gründe eine Partei zu verbieten?
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Welchen anderen Grund sollte es geben?Helmuth_123 hat geschrieben:(01 Mar 2016, 20:31)
Die Frage ist eher, ob Verfassungswidrigkeit überhaupt ein Verbotsgrund ist. .
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Gute Frage, ich bin kein Staatsrechtler, also kann ich diese Frage nicht beantworten. Wenn es keinen Verbotsgrund gibt, dann kann wohl nichts verbieten. Aber es kann ja durchaus sein, dass Verfassungswidrigkeit in diesem Staat schon ein Verbotsgrund ist, ich weiß das nicht. Deswegen frage ich ja.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Verfassungswidrigkeit ist der einzige Verbotsgrund. Hast du damit ein Problem?Helmuth_123 hat geschrieben:(01 Mar 2016, 20:38)
Gute Frage, ich bin kein Staatsrechtler, also kann ich diese Frage nicht beantworten. Wenn es keinen Verbotsgrund gibt, dann kann wohl nichts verbieten. Aber es kann ja durchaus sein, dass Verfassungswidrigkeit in diesem Staat schon ein Verbotsgrund ist, ich weiß das nicht. Deswegen frage ich ja.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Korrekt. Deshalb sind das auch nicht die Maßstäbe.Helmuth_123 hat geschrieben:(01 Mar 2016, 20:31)
Die Frage ist eher, ob Verfassungswidrigkeit überhaupt ein Verbotsgrund ist. Sollte dem so sein, dann sollte man bitte auch das F aus der FDGO streichen. Zur Freiheit und Pluralität gehört nämlich auch, sich politisch für eine Verfassungsänderung oder neue Verfassung einzusetzen.
Im Grunde geht es nur darum, ob man die Verfassung durch Gewalt ändern will....*(Mit noch ein paar anderen kleineren Einschränkungen)
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Vollkommener Schwachsinn. Dann dürfte man gar nicht mehr für Verfassungsänderungen werben.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Mar 2016, 20:40)
Verfassungswidrigkeit ist der einzige Verbotsgrund. Hast du damit ein Problem?
Der Souverän darf sich jederzeit eine neue Verfassung geben - mit welchem Inhalt auch immer.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Schon, siehe weiter oben die Sache mit dem F in der FDGO. Aber naja was solls. Nützt ja nichts. So lange es keine Bekenntnispflicht und kein Staatsbürgerkundeunterricht gibt, ist das ja noch ganz erträglich. Ich hoffe mal dass ich als "Ossi" in Sachen "Schnauze halten" einen Vorteil habe.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Mar 2016, 20:40)
Verfassungswidrigkeit ist der einzige Verbotsgrund. Hast du damit ein Problem?
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
ja sicher. Das ist aber auch nicht der Punkt bei der Prüfung ob eine Partei verfassungswidrig ist.John Galt hat geschrieben:(01 Mar 2016, 20:43)
Vollkommener Schwachsinn. Dann dürfte man gar nicht mehr für Verfassungsänderungen werben.
Der Souverän darf sich jederzeit eine neue Verfassung geben - mit welchem Inhalt auch immer.
Natürlich kann jede Partei jederzeit dafür eintreten, dass z.B. die Todesstrafe wieder eingeführt wird oder dass man die Bundesländer abschaffen möchte.
Wo ist dein Problem?
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
Verfassungsfeindlichkeit an sich ist kein Verbotgrund. Es muss ein aggressiv-kämpferisches Vorgehen zur Beseitigung der Verfassung nachgewiesen werden. Und das auch nicht nur bei einzelnen Mitgliedern der Partei, sondern bei der Partei insgesamt.
Und soweit ich weiss muss so eine Partei dann auch noch eine reale Gefahr für die verfassungsmässige Ordnung darstellen, was auf eine unbedeutende Kleinpartei mit wenigen Mitglieder und kaum Rückhalt in der Bevölkerung wohl nicht zutrifft.
Und soweit ich weiss muss so eine Partei dann auch noch eine reale Gefahr für die verfassungsmässige Ordnung darstellen, was auf eine unbedeutende Kleinpartei mit wenigen Mitglieder und kaum Rückhalt in der Bevölkerung wohl nicht zutrifft.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
ach und das F schließt auch die Mittel ein, z.B. Terrorismus zur Durchsetzung seiner Vorstellungen einzusetzen.Helmuth_123 hat geschrieben:(01 Mar 2016, 20:47)
Schon, siehe weiter oben die Sache mit dem F in der FDGO.
... das ist jetzt spannend ...
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet
"Verfassungswidrigkeit ist der einzige Verbotsgrund. Hast du damit ein Problem?"3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Mar 2016, 20:55)
ja sicher. Das ist aber auch nicht der Punkt bei der Prüfung ob eine Partei verfassungswidrig ist.
Natürlich kann jede Partei jederzeit dafür eintreten, dass z.B. die Todesstrafe wieder eingeführt wird oder dass man die Bundesländer abschaffen möchte.
Wo ist dein Problem?
Dann müsste man diese Partei aber verbieten, denn der Zentralstaat ist verfassungswidrig.
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