Hartz IV deckt nicht .Existenzminimum von Familien

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aloa5
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Hartz IV deckt nicht .Existenzminimum von Familien

Beitrag von aloa5 »

http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen. ... w=true.htm
Darmstadt, den 29. Oktober 2008
30/08
Hessisches Landessozialgericht legt dem Bundesverfassungsgericht Hartz IV-Verfahren vor.

Die Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kam der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Nach mündlicher Verhandlung beschloss er heute, ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Geklagt hat eine Familie aus dem Werra-Meisner-Kreis, die als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II bezieht. Für die Eltern wurde jeweils der Regelsatz in Höhe von 311 € und für die 1994 geborene Tochter in Höhe von 207 € bewilligt. Nach Ansicht der Kläger ist damit ihr existenzminimaler Bedarf nicht gedeckt. Mit ihrem Antrag auf weitere 133 € für jedes Elternteil und 89 € für die Tochter blieben sie im Verwaltungsverfahren sowie vor dem Sozialgericht erfolglos. Die zuerkannten Leistungen seien rechtmäßig.

Ein Verstoß gegen das Grundgesetz liege nicht vor. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das dem Gesetzgeber bei der Bestimmung der Regelleistungen einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt hat.

Nach Einholung von vier Gutachten zur Bedarfsbemessung beanstandeten die Darmstädter Richter hingegen, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt werde. Für die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 % des Regelsatzes eines Erwachsenen fehle es an einer hinreichenden Begründung. Nicht ersichtlich sei auch, weshalb 14jährige Kinder trotz höherem Bedarf die gleiche Regelleistung erhalten wie Neugeborene. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1998 im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden Regelsatz für Kinder beanstandet, weil dieser die außerschulischen Bildungsbedarfe von Kindern nicht berücksichtige. Diese höchstrichterliche Entscheidung sei, so das Landessozialgericht, bei der Hartz-IV-Gesetzgebung nicht beachtet worden. Für die steuerrechtliche Verschonungsgrenze und das sozialrechtliche Existenzminimum seien aber die gleichen Maßstäbe geboten. Daher seien die Regelsätze weder mit der Menschenwürde, dem Gleichheitsgebot noch dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.

(AZ L 6 AS 336/07 – Der Beschluss wird voraussichtlich in der 47. Kalenderwoche 2008 unter www.rechtsprechung.hessen.de ins Internet eingestellt.)

Na, da darf man ja gespannt sein. Kinder haben/verursachen Kosten welche offenbar nicht vorgesehen sind. Windeln z.B. - oder Schulausflüge, höherer Kleidungsbedarf durch das Wachstum, Möbel etc..
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Claud
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Re: Hartz IV deckt nicht .Existenzminimum von Familien

Beitrag von Claud »

Sie verursachen vor allen auch Kosten bei der Nahrung, da man es sich bei Kindern nicht leisten kann, diese mit minderwertigen Essen zu versorgen.
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aloa5
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Re: Hartz IV deckt nicht .Existenzminimum von Familien

Beitrag von aloa5 »

Claud hat geschrieben:Sie verursachen vor allen auch Kosten bei der Nahrung, da man es sich bei Kindern nicht leisten kann, diese mit minderwertigen Essen zu versorgen.
Und bei Kleinstkindern soll man ja z.B. als Beikost auch die Gläschen geben. Wenn man da 2-4 Gläschen pro Tag verbraucht ist man gleich bei 2-3 Euro. Mal 30 Tage macht zwischen 60 und 90 Euro alleine dafür. Vermutlich rechnen Richter und Hartz-Angestellte mit einer zerdrückten Banane pro Tag :confused:
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Claud
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Re: Hartz IV deckt nicht .Existenzminimum von Familien

Beitrag von Claud »

aloa5 hat geschrieben: Und bei Kleinstkindern soll man ja z.B. als Beikost auch die Gläschen geben. Wenn man da 2-4 Gläschen pro Tag verbraucht ist man gleich bei 2-3 Euro. Mal 30 Tage macht zwischen 60 und 90 Euro alleine dafür. Vermutlich rechnen Richter und Hartz-Angestellte mit einer zerdrückten Banane pro Tag :confused:
Also meine Kleine (7 Monate alt) verdrückt pro Tag 2 Gläser, 3 Folgemilchportionen, sowie 1 Fruchtpott und 1-2 Portion Babytee. Das macht schonmal locker 3-4 € aus, erst recht wenn man auf Bio achtet. Sind schonmal 120€ im Monat. Dazu kommt pro Woche eine Packung Windeln (Pampers) zu 9€, also knapp 36€ im Monat. Wenn ich dann noch die Kleidung nehme, wovon du 3/4 jeden zweiten Monat neu kaufen musst, kann ich mir vorstellen, dass man schnell in Probleme kommen würde, wenn man Hartz bezieht. Beispielsweise habe ich vor einer Woche Winterkleidung gekauft, das hat mich 80€ gekostet, und dabei waren es nur zwei Wintersäcke, ein Winterpyjama und zwei Strumpfhosen. Bleiben immernoch Kosten fürs Spielzeug, für Hustensäfte, Babysauger, Hygienezeugs etc übrig, und dann ist der Kinderwagen irgendwann auch zu klein, während bei einigen Impfungen der Arzt mal locker 120€ von ein haben möchte.
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Cat with a whip
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Re: Hartz IV deckt nicht .Existenzminimum von Familien

Beitrag von Cat with a whip »

Sind die gängigsten Impfungen für Kinder nicht Kassenleistung? :blush:
Und welche Impfungen waren das für 120€?
Zuletzt geändert von Cat with a whip am Dienstag 11. November 2008, 04:02, insgesamt 2-mal geändert.
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Claud
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Re: Hartz IV deckt nicht .Existenzminimum von Familien

Beitrag von Claud »

Cat with a whip hat geschrieben:Sind die gängigsten Impfungen für Kinder nicht Kassenleistung? :blush:
Und welche Impfungen waren das für 120€?
Impfung gegen Rotaviren.
Die Kosten für diese Impfung übernehmen die wenigsten Kassen.
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Cat with a whip
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Re: Hartz IV deckt nicht .Existenzminimum von Familien

Beitrag von Cat with a whip »

Rotaviren sind bei Behandlung nicht lebensgefährlich, aber wenn sie behandelt werden müssen, kommt es vermutlich den Kassen teuerer als die Schluckimpfung. Gegen Rotaviren sind 2 Schluckimpfungen nötig. Diese kosten insgesamt 186€.
http://www.rund-ums-baby.de/gesundheit_ ... fstoff.htm
http://www.rund-ums-baby.de/gesundheit_ ... attung.htm

Und die anderen "einigen" wären welche?
Zuletzt geändert von Cat with a whip am Dienstag 11. November 2008, 22:38, insgesamt 2-mal geändert.
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ToughDaddy
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Re: Hartz IV deckt nicht .Existenzminimum von Familien

Beitrag von ToughDaddy »

Cat with a whip hat geschrieben:Rotaviren sind bei Behandlung nicht lebensgefährlich, aber wenn sie behandelt werden müssen, kommt es vermutlich den Kassen teuerer als die Schluckimpfung. Gegen Rotaviren sind 2 Schluckimpfungen nötig. Diese kosten insgesamt 186€.
http://www.rund-ums-baby.de/gesundheit_ ... fstoff.htm
http://www.rund-ums-baby.de/gesundheit_ ... attung.htm

Und die anderen "einigen" wären welche?
Ist doch nicht nur dort so. Ist bei den meisten Impfungen so, also jetzt nicht nur bei Kindern.
Es wäre zBsp auch für die Krankenkassen günstiger, wenn sie es übernehmen, dass die Zähne mit einem Schutzfilm (komme gerade nicht auf Fachbegriff) überzogen werden, als wenn man später reparieren muss. Aber ist wohl nicht gewünscht.
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Claud
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Re: Hartz IV deckt nicht .Existenzminimum von Familien

Beitrag von Claud »

Cat with a whip hat geschrieben:Rotaviren sind bei Behandlung nicht lebensgefährlich, aber wenn sie behandelt werden müssen, kommt es vermutlich den Kassen teuerer als die Schluckimpfung. Gegen Rotaviren sind 2 Schluckimpfungen nötig. Diese kosten insgesamt 186€.
http://www.rund-ums-baby.de/gesundheit_ ... fstoff.htm
http://www.rund-ums-baby.de/gesundheit_ ... attung.htm

Und die anderen "einigen" wären welche?
Ich bezog mich jetzt eigentlich nur auf die Rotavirenimpfung.
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aloa5
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Re: Hartz IV deckt nicht .Existenzminimum von Familien

Beitrag von aloa5 »

Claud hat geschrieben:... Bleiben immernoch Kosten fürs Spielzeug, für Hustensäfte, Babysauger, Hygienezeugs etc übrig,...
Rechnen wir einmal so. Imho bekommt man wohl rd. 210 Euro aus Hartz IV oder noch weniger an Kindergeld.

Fixe Kosten für ein Kleinstkind und wohl auch jedes andere sind etwa 120 Euro für "normales" Essen und trinken. Dazu Windeln für etwa 40 Euro. Macht 160 Euro -- Rest sind dann beim Hartzer 50 Euro.

Für diese 50 Euro muss man u.a. das Kinderzimmer einrichten, laufend Kleidung kaufen (da schnell wachsend), Strom/Energie, Fahrtkosten z.B. zum Kinderarzt, Auslagen für KiGa und Schule (Ausflüge, Fahrkarten, Hefte Ranzen, Stifte, Bücher, Gruppenkasse, Nachhilfe etc.). Dabei redet man dann noch nicht von "Förderung" wie z.B. einer musikalischen Früherziehung (>20 Euro/Monat) oder Lernbücher in der Vorschule oder Mitgliedschaften in Vereinen welche soziale Bindungen und Kompetenzen aufbauen helfen. Und schon gar nicht reden wir von "Luxus" wie einem Ticket auf dem Kinderkarussell oder gar Taschengeld.

Ich bin auf das BVerfG gespannt.

Grüße
ALOA
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