schokoschendrezki hat geschrieben:(11 Jul 2018, 14:35)
Dazu müsste man konkret beispielhaft darlegen, wo und wann eine tatsächliche Beschränkung der Meinungsfreiheit durch dieses NetzDG vorliegt.
Es ist absolut sinnvoll, dass Schulen selbst ihre eigene Schulordnung verfassen und Schüler und Schülerinnen sich daran zu halten haben. Wenn in einer solchen Schulordnung die Benutzung der Toiletten oder das Verhalten zwischen Mädchen und Jungen geregelt wird ... willst Du das auch als "Abwälzen von Gerichtsaufgaben an die Schulen" sehen?
Dein Beispiel hinkt, weil es bei einer Hausordnung weder um Gesetzliche Vorgaben geht, noch darum dass der Gesetzgeber den Hausherren von Gesetzes wegen unter Strafandrohung verpflichtet Gesetze durchzusetzen die zudem noch einen extrem hohen Interpretationsrahmen haben.
Analogie dazu: Der Staat will Unfälle im Straßenverkehr eingrenzen. Dazu werden die Fahrzeughersteller verpflichtet Autos so zu konstruieren, dass diese immer nur mit „angemessener Geschwindigkeit“ fahren können. Alle technischen und Interpretationsrisiken werden auf den Fahrzeughersteller abgewälzt.
Ja, das würde zu weniger Unfällen führen, aber ganz sicher auch zu massiven Eingriffen in das Handling des Fahrzeuges und zwar deutlich innerhalb das zuvor legalen Geschwindigkeitsbereiches.
Nun mag es viele Sympathien für solch einen Vorschlag geben. Ganz sicher aber nicht von den Menschen die gerne selber verantworten wollen wie sie fahren möchten. Jeder der das äußern würde müsste sich selbstredend den Vorwurf gefallen lassen müssen ein potentieller Raser zu sein. Aber vielleicht ist ihm die Ausnutzung seiner Rechte einfach wichtig, und zwar bis zum legalen Limit.
Mein Eindruck ist, dass es vielen Leuten in Deutschland nicht mehr so wichtig ist ihre Meinung frei ausdrücken zu dürfen, nämlich bis zur Grenze dessen was die Meinungsfreiheit erlaubt. Anders kann ich mir den Jubel bestimmter Leute bei einem Gesetz nicht erklären welches ganz offen Laien zu Hilfspolizisten der Meinungsäußerung macht.