Kritikaster hat geschrieben:(10 Mar 2018, 02:28)
Sollten Charakterlosigkeit und Landesverrätertum Voraussetzungen für das Eingehen solcher Deals sein, dürften es diese Werber bei der Partei nicht allzu schwer (gehabt) haben.
Nun ist Charakterlosigkeit und Moralentleerung nicht strafbar, Landesverrat indes schon.
Die Zusammenarbeit mit gegnerischen Mächten hat offenbar System, just Dr. Blex war auch schon illegal auf der Krim:
http://www.zeit.de/politik/2018-03/syri ... ettansicht
In den USA gibt es eigens einen unabhängigen Sonderermittler, um die Russland-Affäre aufzudecken. Bei uns sollte sich wenigstens ein Untersuchungsausschuß damit befassen, hinsichtlich der Frage, ob eine Verschwörung in Bezug auf
- Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 StGB)
- Geheimdienstliche Tätigkeit (§ 99 StGB)
- Volksverhetzung (§ 130 StGB)
- Herkunftsverschleierung über Einnahmen (§ 31d ParteiG)
vorliegt.