pass auf, hier wurden Vermittlungsversuche /Jobangebote als FEHLER bezeichnet.
Darauf bezog sich meine Antwort.
Wenn hier user begrifflich wild um sich schlagen oder alles wild durcheinanderschmeißen hab ich keinen bock auf die diskussion,
sünnerklaas hat geschrieben: ↑Dienstag 15. November 2022, 19:35
Sei mal ehrlich: würdest Du solche Bewerber als Arbeitgeber einstellen?
ja natürlich, wenn ich die Frau für geeignet halte, unbedingt. Was muss ich dir an dieser Selbstverständlichkeit erklären?
Ich würde ihr attraktive Bedinungen anbieten, mit denen sie Muttersein und Arbeiten verbinden kann.
Soll ich das Wort Fachkräftemangel für dich buchstabieren?
Soll ich das Wort Diskriminierungsverbot für dich buchstabieren?
Bei einer Krankschreibung kommen auch keine Aufforderungen zur Bewerbung.
also kein Fehler vom Jobcenter? Haken dran.
Ich glaube aber, da wird auf etwas anderes angespielt: auf die Gruppe derjenigen, deren Erwerbsfähigkeit durch chronische Erkrankungen stark eingeschränkt ist.
Wer mindestens 15 aber unter 30 Stunden arbeiten kann, hat ein Recht auf eine Teilerwerbsminderungsrente -- und kann trotzdem vermittelt werden. Ein Stellenangebot über das Jobcenter ist kein Fehler.
Wessen Leistungsfähigkeit unter 15 Stunden gefallen ist, ist voll erwerbsgemindert und wird nicht mehr vermittelt. Auch kein Fehler der Jobcenter.
Warum wird hier alles bunt durcheinander gewürfelt aber jeder schwätzt mit beim Bürgergeld?
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.
„Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob.“
Schopenhauer