Mit Begrifflichkeiten der kommunalen Politik nahmen es die Piraten demnach nicht ganz so genau. Kommunale "Beigeordnete" und "Verwaltungsräte" heißen zwar so in Baden-Württemberg, nicht aber in Schleswig Holstein. Und Stadt- und Gemeinderatssitzungen nennt man im Norden Gemeinde- oder Stadtvertretung. "Für den Außenstehenden mag sich das kleinlich anhören, für Kommunalpolitiker ist das wichtig", so Wacker.
Ausgerechnet beim Kernthema Bürgerbeteiligung zeigen sich die Piraten im Norden schlecht informiert: "Zum Unterschreiben von Volksbegehren müssen sich die Bürger in amtlichen Eintragungsräumen einfinden", heißt es im Programm der Schleswig-Holsteiner. Stimmt nicht. Im Norden können Volksbegehren auch in "nicht-amtlichen Räumen sowie anderen Örtlichkeiten" stattfinden.
Solche Schludereien ziehen sich laut Wacker durch das ganze Papier. An einer Stelle sei eine Statistik über lern- oder körperbehinderte Schüler übernommen worden, ohne zu überprüfen, ob sie auf Schleswig-Holstein passe. Eine Forderung nach einer Änderung des Landesbeamtengesetzes sei bereits vor Jahren in Schleswig-Holstein umgesetzt worden, eine andere längst durch Bundesgesetz überholt. Und im Schulrecht würden im Piratenprogramm Probleme beschrieben, die in Schleswig-Holstein gar nicht existierten.
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