Als ob es damit getan wäre.
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Es sei denn, Du wolltest den "Gegendemonstranten" hoheitliche Rechte zuerkennen und ihnen gestatten, den türkischen Antidemokraten den Zugang zu ihren Veranstaltungsorten zu verwehren.
Moderator: Moderatoren Forum 2
Als ob es damit getan wäre.
Das ist doch schon einmal eine hochgradig subjektive Annahme. Wir haben hier eine halbe Millionen Türken, die wahlberechtigt sind. Warum sollte man für diese Leute keinen Wahlkampf machen dürfen, wenn es das deutsche Gesetz hergibt? Das deutsche Volk würde keinen Schaden erleiden, wenn türkische Politiker hier Wahlkampf machen. Niemand ist gezwungen, sich das anzuhören. Es gibt überhaupt keinen Grund für einen Eingriff in ein elementares Menschenrecht.Firlefanzdetektor hat geschrieben:(10 Mar 2017, 11:31)
Mal ganz davon abgesehen, dass ausländische Wahlkämpfe hierzulande nichts zu suchen haben:
Die Beschneidung der Redefreiheit in Deutschland war schon ausreichend Werbung für das türkische Präsidialsystem. Damit hat man den Regierenden in Ankara eine Steilvorlage gegeben.Unter dem Deckmäntelchen angeblicher "Freiheits"rechte auf deutschem Boden einer sich mit zunehmendem Tempo in Richtung Diktatur entwickelnden Clique das Recht zuzugestehen, für deren Abschaffung im eigenen Land zu werben, ist ja wohl ein Stück aus dem Tollhaus.
CaptainJack hat geschrieben:(10 Mar 2017, 11:06)
Als eingeladener Gast mal reden oder gezielt in unserem Land Wahlkampf zu betrieben, ist ein himmelweiter Unterschied!
Türkische Gesetze finden in Deutschland keine Anwendung.Außerdem bitte ich dich, nicht immer wichtige Hinweise zu verdrängen. Lt. türk. Gesetz ist das verboten!
Also kritisiert haben sie ja, welche Worte sollen denn da fallen? "Noch son Spruch Kieferbruch?" Oder was.? Soll sich eine deutsche Regierung auf selbige Niveau bringen lassen?holymoly hat geschrieben:(10 Mar 2017, 11:35)
Ich meine dieses pseudo-diplomatische Geseier unserer Politiker. Ich erwarte das man sich in Berlin gerade macht und dafür auch klare Worte findet.
Ein " Halt die Fresse Ziegenhirte...sonst marschieren wird ein" hätte ich mir gewünscht.relativ hat geschrieben:(10 Mar 2017, 12:18)
Also kritisiert haben sie ja, welche Worte sollen denn da fallen? "Noch son Spruch Kieferbruch?" Oder was.? Soll sich eine deutsche Regierung auf selbige Niveau bringen lassen?
Es ist doch auf einen ganz einfachen Nenner zu bringen. Die/eine Demokratie ist immer auch nur so stark, wie die Bürger an sie glauben und mitgestalten wollen. Da spielt es überhaupt gar keine Rolle, ob man offensichtlichen Demokratiefeinden hier den Mund verbieten möchte/sollte, oder nicht.immernoch_ratlos hat geschrieben:(10 Mar 2017, 12:35)
Eine Demokratie ist per se "tolerant" bis zur Selbstverleugnung der eigenen demokratischen Interessen ? Ein solches Demokratieverständnis beinhaltet ihre eigene Abschaffung als Endziel.
Eine Idee - eine Vereinbarung - also auch eine Demokratie - ist sich selbst zuerst verpflichtet. Die völlig unsinnige Idee, es Feinden der Demokratie freiwillig ohne angemessene Selbstverteidigung zu gestatten, eben die Regeln einer Demokratie gegen sich selbst zu wenden, ist weder logisch, noch durch die Demokratie selbst geboten.
Solange es Staaten mit eigener Gesellschaftsordnung gibt (und das wird schon aus praktischen Gründen noch sehr lange so sein), haben diese das Recht ihre eigenen Rechtsgrundsätze so anzuwenden, das die eigene Existenz nicht bedroht wird. Das ist Völkerrecht und wird generell akzeptiert. Das schützt auch alle Staaten in ihrem Bestand, die problemlos als Diktaturen erkennbar sind.
Warum in aller Welt, soll dann ausgerechnet ein demokratisch verfasster Staat nicht die Abwehr entlang seiner Gesetze, die seinen Bestand, sein demokratische Verfassung "angreifen" - "aushebeln" wollen, durch geeignete Maßnahmen, im Sinn der eigenen demokratischen Rechtsordnung, organisieren ?
Kritik, durch Medien - politische Organisationen - und durch die Staatsangehörigen selbst, ist vollkommen legitim. Wenn also die überwiegende Mehrheit (nicht nur der Deutschen) auf ihrem Territorium, eben keine fremden politischen Auseinandersetzungen "wünscht", ist es demokratische Pflicht einer gewählten Regierung hier "geeignete Maßnahmen" zu ergreifen, um solche fremden politischen Veranstaltungen einzugrenzen. Dies nun aus falsch verstandener sog. "Toleranz" völlig zu unterlassen, ist klar gegen die eigenen demokratischen Interessen gerichtet.
Als Beispiel, die Umtriebe von dem IS nahestehenden Gruppierungen wurden zwischenzeitlich, als das erkannt, was sie sind, ein Angriff auf die eigene demokratisch verfasste Rechtsnorm. Das muss in Abwägung der Gefährdung der eigenen inneren Sicherheit, mit durchaus rechtsstaatlichen Mitteln und Methoden auch auf alle anderen Versuche, sich der für ausschließlich eigene Staatsangehörige geschaffenen Rechtsnormen "zu bedienen" anwendbar sein. Einfache politische Ablehnung dürfte dabei wohl kaum der Rechtsgrund sein.
Warum z.B. den Tatbestand des "Landfriedensbruchs" erst verwirklichen lassen, um dann geltende Gesetze und Verordnungen anzuwenden ? Die derzeitige politische Türkei, zeigt überdeutlich, was sie von der tatsächlichen Loyalität, aber auch von der "gefühlten Loyalität" im Umgang mit ihren Staatsangehörigen, aber auch all denen hält, die sie "ethnisch" für "echte" oder gegebenenfalls auch "falsche" Türken oder Türkinnen hält.
Man muss nicht tief in der eigenen Geschichte graben, um herauszufinden, welch Missbrauch und welche Folgen derartiges Handeln hervorgerufen hat.
Nein, der "Hausherr" eines Landes hat sehr wohl das Recht und die Pflicht staatsfeindliche Umtriebe bereits im Ansatz zu "erkennen" und solche Versuche abzuwehren. Kritik am Verhalten fremder Staaten ja, das Eingreifen in deren "innere Angelegenheiten" dort NEIN - auch wenn das angesichts offenen Rechtsbruchs dort, sicher schwerfällt.
Im eigenen Rechtsraum ist jedoch jede rechtlich unbedenkliche Maßnahme nicht nur "erlaubt", sondern geboten. Soweit es D angeht, müssen auch entsprechende zwischenstaatliche Verträge und das geltende Völkerrecht beachtet werden. Grundsatz Pacta sunt servanda, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Womöglich ist es nun notwendig fremde politische Aktivitäten per Gesetz eindeutig zu regeln und es nicht der jeweiligen "Straße" zu überlassen wie die das aualegt...
Dazu gehört in dem besonderen Fall auch die Abhängigkeit von Religionsgemeinschaften die nachweislich massiv zur politischen Einflussnahme missbraucht werden. Bereits existierende supranationale Verträge, sollten nicht als falsches, gar verpflichtendes Vorbild dienen - ganz im Gegenteil...
Du meinst sowas wirkt deeskalierend? Oder willst du eskalieren? kennst du die verschiedenen Eskalationsstufen? Nein? Hättest mal im Geschichtsunterricht besser aufpassen sollen.holymoly hat geschrieben:(10 Mar 2017, 12:45)
Ein " Halt die Fresse Ziegenhirte...sonst marschieren wird ein" hätte ich mir gewünscht.
Oder....falls du uns die Flüchtlinge schickst, bekommst du deine Landsmänner zurück.
Das wäre doch mal was.....
Ne darf ja keiner. Oder meinst jeder darf in einer öffentlichen Rede deutsche Gesetze brechen? Nein, dies darf keiner ohne Konsequenzen.Adam Smith hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:00)
Dann sollten wir erklären, dass die NPD und der gesamte Rest der Welt hier von sich geben können was immer sie möchten.
Richtig. Das Mittel einer freiheitlichen Gesellschaft ist nicht das Verbot der Meinung, sondern die kritische Auseinandersetzung damit.relativ hat geschrieben:(10 Mar 2017, 12:50)
Wichtig ist m.M. Hauptsächlich, daß die freie Gesellschaft solche Dogmatiker enttarnt.
Teilzitat Artikel 12 GG: "Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden."Liegestuhl hat geschrieben:(10 Mar 2017, 12:06)
Das deutsche Volk würde keinen Schaden erleiden, wenn türkische Politiker hier Wahlkampf machen. Niemand ist gezwungen, sich das anzuhören. Es gibt überhaupt keinen Grund für einen Eingriff in ein elementares Menschenrecht.
Worte sind Schall und Rauch. Wenn man ein Messer in die Hand nimmt, muss man es auch benutzen können. Das solltest Du wissen.holymoly hat geschrieben:(10 Mar 2017, 12:45)
Ein " Halt die Fresse Ziegenhirte...sonst marschieren wird ein" hätte ich mir gewünscht.
Oder....falls du uns die Flüchtlinge schickst, bekommst du deine Landsmänner zurück.
Das wäre doch mal was.....
Eigentlich nicht, denn das BVG äußert sich ausschließlich zu ausländischen Regierungsmitgliedern; nicht zu ausländischen Politikern im Allgemeinen.yogi61 hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:12)
Das Bundesverfassungsgericht hat sich ja inzwischen auch geäussert.
Ein geniales Beispiel um zu verdeutlichen, wofür das GG gedacht ist.yogi61 hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:12)
Das Bundesverfassungsgericht hat sich ja inzwischen auch geäussert.
Das Bundesverfassungsgericht hat Bedingungen formuliert, unter denen ausländische Regierungsmitglieder in Deutschland in amtlicher Funktion auftreten können. Über die Einreiserlaubnis müsse die Bundesregierung entscheiden, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Ausländische Regierungsmitglieder könnten sich bei Auftritten auch nicht auf lediglich Bürgern und nicht Staatsorganen zustehende Grundrechte berufen. Trotzdem nahmen die Richter die Verfassungsbeschwerde eines deutschen Bürgers nicht zur Entscheidung an, in der dieser gerügt hatte, dass die Bundesregierung dem türkischen Ministerpräsidenten Binal Yildirim im Februar eine Kundgebung in Oberhausen ermöglichte. Der Beschwerdeführer habe nicht hinreichend dargelegt, dass er durch das Unterlassen der Regierung selbst in seinen Grundrechten betroffen sei. (AZ: 2 BvR 483/17)
Damit ist der "Peter" bei der Bundesregierung. Die hat sich allerdings durch den Flüchtlingsdeal selbst geknebelt. Dumm gelaufen, dass einem grossen Teil der Bevölkerung die türkischen Agitatoren schwer auf den Geist gehen, das ist natürlich ein Dilemma und man kann nur hoffen, dass die Fascho-Abstimmung bald über die Bühne gegangen ist.
http://www.tagesspiegel.de/politik/verf ... 00060.html
Die schicken doch laufend ihre Minister, also.Liegestuhl hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:16)
Eigentlich nicht, denn das BVG äußert sich ausschließlich zu ausländischen Regierungsmitgliedern; nicht zu ausländischen Politikern im Allgemeinen.
Die Bevölkerung dieses Landes ist durch die Auftritte genervt, man kann das durchaus verstehen. Man kann aber auch nicht alles auf die Politik abwälzen,denn man weiss ja, dass die Regierung vorsichtig sein muss. Es steht ja jedem frei keine türkischen Produkte zu kaufen, da verliert man nicht einmal etwas an Lebensqualität und Teppiche kann man im Möbelhaus um die Ecke kaufen, da muss man nicht in die Türkei reisen.relativ hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:17)
Ein geniales Beispiel um zu verdeutlichen, wofür das GG gedacht ist.
Das Problem bei diesen Veranstalltungen ist ja, daß die Veranstalter ja Bürger sind und die Gäste eben türkische Politiker. Inwieweit und ob da die deutsche Regierung eingreifen kann, beibt äußerst Zweifelhaft.
Ist bei dir jetzt alles erlaubt oder nicht? Die Auftritte wurden aufgrund von Gesetzen abgesagt.relativ hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:07)
Ne darf ja keiner. Oder meinst jeder darf in einer öffentlichen Rede deutsche Gesetze brechen? Nein, dies darf keiner ohne Konsequenzen.
Aber persönliche Annimositäten gehören eben nicht zu dem, was wir hier Gesetzlich so einfach verbieten können, noch sollten, daß tut mir sehr leid für deinesgleichen.
Eben, sowas muss der Bürger und die Gesellschaft selbst übernehmen und dementsprechend reagieren. Es gibt da genug Möglichkeiten für den Bürger seinen Unmut über das vorgehen der türkischen Regierung zu äußern.yogi61 hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:25)
Die Bevölkerung dieses Landes ist durch die Auftritte genervt, man kann das durchaus verstehen. Man kann aber auch nicht alles auf die Politik abwälzen,denn man weiss ja, dass die Regierung vorsichtig sein muss. Es steht ja jedem frei keine türkischen Produkte zu kaufen, da verliert man nicht einmal etwas an Lebensqualität und Teppiche kann man im Möbelhaus um die Ecke kaufen, da muss man nicht in die Türkei reisen.
Vielleicht mit dem kleinen aber feinen Unterschied, daß es im Falle der Türkei sich eher um "Nachbarschaftshilfe" handelt ?!Jekyll hat geschrieben:(10 Mar 2017, 05:56)
Mittlerweile mehr als 2,5 Millionen aufgenommene Flüchtlinge...DAS ist der Unterschied:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/f ... 15026.html
Ein Jahr ältere Quelle zufolge sogar die meisten Flüchtlinge:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/t ... 48731.html
Während die AfD am liebsten - wenn sie denn an der Macht wäre - genau das Gegenteil tun würde:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... slime.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 56367.html
Gegensätzlicher könnten die Positionen nicht sein.
Wer das nicht zu erkennen vermag, dem kann nicht mehr geholfen werden.
Ja natürlich Aufgrund von Sicherheitsbestimmungen ect. Das ist ja auch was völlig anderes, als das was du hier erzählt bzw. gefordert hast.Adam Smith hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:27)
Ist bei dir jetzt alles erlaubt oder nicht? Die Auftritte wurden aufgrund von Gesetzen abgesagt.
Das ist hoffentlich als Satire gedacht.yogi61 hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:25)
Man kann aber auch nicht alles auf die Politik abwälzen,denn man weiss ja, dass die Regierung vorsichtig sein muss.
Korrekt und schliesslich hat ein Großteil der Wähler ja dafür gesorgt, dass diese Regierung im Amt ist und wenn die Kanzlerin dauernd einen Bückling macht, dann muss man das hinnehmen.relativ hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:29)
Eben, sowas muss der Bürger und die Gesellschaft selbst übernehmen und dementsprechend reagieren. Es gibt da genug Möglichkeiten für den Bürger seinen Unmut über das vorgehen der türkischen Regierung zu äußern.
Du willst doch wohl nicht, dass der Flüchtlingsdeal platzt, oder?Loki hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:33)
Das ist hoffentlich als Satire gedacht.
Warum sollte eine Regierung ggü. "dem Ausland" im Schneckenhaus verweilen ?
Oder war anstelle vorsichtig einfach nur diplomatisch gemeint ?
Tja eines darf man als Politiker bestimmt nicht sein, zu Nachtragend und zu Stolz.yogi61 hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:34)
Korrekt und schliesslich hat ein Großteil der Wähler ja dafür gesorgt, dass diese Regierung im Amt ist und wenn die Kanzlerin dauernd einen Bückling macht, dann muss man das hinnehmen.
Dann ist Erdogan wohl gar kein Politiker.relativ hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:39)
Tja eines darf man als Politiker bestimmt nicht sein, zu Nachtragend und zu Stolz.
Augenscheinlich ist die Merkel darin perfekt.
Gut für solche Leute wie dich, hätte ich natürlich gute bzw. perfekte Politiker dazuschreiben sollen.Keoma hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:45)
Dann ist Erdogan wohl gar kein Politiker.
Das wäre ein Deal: Tausche syrische Flüchtlinge gegen AKP- Anhänger.
Seit dem 19.12.2016 ist es im Gebiet der BRD wesentlich einfacher, das Abschieben.yogi61 hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:36)
Du willst doch wohl nicht, dass der Flüchtlingsdeal platzt, oder?
Das ist also was völlig anderes. Und die Deutschen verwenden demnach keine Nazi-Methoden?relativ hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:30)
Ja natürlich Aufgrund von Sicherheitsbestimmungen ect. Das ist ja auch was völlig anderes, als das was du hier erzählt bzw. gefordert hast.
Ich weiss nicht was du mir sagen möchtest, ich Tippe mal, daß du hier einiges durcheinander bringst, oder bringen möchtest.Adam Smith hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:59)
Das ist also was völlig anderes. Und die Deutschen verwenden demnach keine Nazi-Methoden?
Ob die Deutschen Nazi-Methoden verwenden, steht in diesem Thread nicht zur Diskussion. Es geht darum, ob man türkischen Politikern verbieten sollte, Wahlkampf hier zu betreiben.Adam Smith hat geschrieben:(10 Mar 2017, 13:59)
Das ist also was völlig anderes. Und die Deutschen verwenden demnach keine Nazi-Methoden?
Sieht das BVerfG anders:Liegestuhl hat geschrieben:(10 Mar 2017, 12:06)
Das ist doch schon einmal eine hochgradig subjektive Annahme. Wir haben hier eine halbe Millionen Türken, die wahlberechtigt sind. Warum sollte man für diese Leute keinen Wahlkampf machen dürfen, wenn es das deutsche Gesetz hergibt? Das deutsche Volk würde keinen Schaden erleiden, wenn türkische Politiker hier Wahlkampf machen. Niemand ist gezwungen, sich das anzuhören. Es gibt überhaupt keinen Grund für einen Eingriff in ein elementares Menschenrecht.
Soweit ausländische Staatsoberhäupter oder Mitglieder ausländischer Regierungen in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität in Deutschland auftreten, können sie sich nicht auf Grundrechte berufen http://www.sueddeutsche.de/politik/wahl ... -1.3413520
Mit der türkischen Seite hast du dich noch nicht beschäftigt?relativ hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:05)
Ich weiss nicht was du mir sagen möchtest, ich Tippe mal, daß du hier einiges durcheinander bringst, oder bringen möchtest.
Es beeinträchtigt nicht die Rechte türkischer Oppositionspolitiker, wenn Regierungsmitglieder ihre Machtstellung mißbrauchen, um einseitige Propaganda zu betreiben?Liegestuhl hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:09)
Ob die Deutschen Nazi-Methoden verwenden, steht in diesem Thread nicht zur Diskussion. Es geht darum, ob man türkischen Politikern verbieten sollte, Wahlkampf hier zu betreiben.
Ich meine nein, denn es beeinträchtigt nicht die Rechte Anderer.
Es gibt nicht nur "die" türkische Seite.Adam Smith hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:18)
Mit der türkischen Seite hast du dich noch nicht beschäftigt?
Ja, denn die hätten das gleiche Recht.Zunder hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:21)
Es beeinträchtigt nicht die Rechte türkischer Oppositionspolitiker, wenn Regierungsmitglieder ihre Machtstellung mißbrauchen, um einseitige Propaganda zu betreiben?
Türkisches Recht findet auf deutschem Boden keine Anwendung.Abgesehen davon, daß auch noch geltendes türkisches Recht unterlaufen wird.
Aber die Rechtsprechung des BVerfG.Liegestuhl hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:25)
Ja, denn die hätten das gleiche Recht.
Türkisches Recht findet auf deutschem Boden keine Anwendung.
WahlKRIEG aus D fernzuhalten.Liegestuhl hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:21)
Es gibt nicht nur "die" türkische Seite.
Mit einem Verbot von Wahlkampfauftritten ausländischer Politiker würdest du auch türkischen Oppositionellen verbieten, in Deutschland Position gegen das Präsidialsystem zu beziehen.
Aber mit welcher Begründung?
Nichts Bessers weiß ich mir an Sonn- und Feiertagen
Als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei,
Wenn hinten, weit, in der Türkei,
Die Völker aufeinander schlagen.
Man steht am Fenster, trinkt sein Gläschen aus
Und sieht den Fluß hinab die bunten Schiffe gleiten;
Dann kehrt man abends froh nach Haus,
Und segnet Fried und Friedenszeiten.
Dritter Bürger:
Herr Nachbar, ja! so laß ich's auch geschehn:
Sie mögen sich die Köpfe spalten,
Mag alles durcheinander gehn;
Doch nur zu Hause bleib's beim alten.
Nein, das haben sie nicht. Es ist ihnen ausdrücklich verboten und sie haben keine Machtstellung, die ihnen einen Mißbrauch ermöglicht.Liegestuhl hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:25)
Ja, denn die hätten das gleiche Recht.
Ich habe auch nicht behauptet, daß hier türkisches Recht gilt, sondern daß sich Deutschland zum Komplizen macht.Liegestuhl hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:25)
Türkisches Recht findet auf deutschem Boden keine Anwendung.
Und die sagt was?
Nein, in Deutschland ist es ihnen nicht verboten. Wenn die Türkei ihnen das verbietet, kann das nicht unsere Rechtsprechung beeinflussen.Zunder hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:31)
Nein, das haben sie nicht. Es ist ihnen ausdrücklich verboten und sie haben keine Machtstellung, die ihnen einen Mißbrauch ermöglicht.
Besonders imposant hierbei der Gedanke daran, daß das dann auch für (politische) "Abgesandte" aus dem Vatikan-Staat gelten könnte... sofern sie nicht die dt. Staatsangehörigkeit besitzen.Liegestuhl hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:21)
Es gibt nicht nur "die" türkische Seite.
Mit einem Verbot von Wahlkampfauftritten ausländischer Politiker würdest du auch türkischen Oppositionellen verbieten, in Deutschland Position gegen das Präsidialsystem zu beziehen.
[...]
Lies mal Links, die hier zum Thema eingestellt werden.
Das ist ganz offensichtlich geltendes Recht in DEUTSCHLAND!Nach den Absagen mehrerer solcher Auftritte hatten sich türkische Politiker immer wieder auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen.
Aus einem Beschluss vom 8. März, den das oberste deutsche Gericht nun veröffentlichte, geht hervor, dass solche Begründungen unzulässig sind. "Soweit ausländische Staatsoberhäupter oder Mitglieder ausländischer Regierungen in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität in Deutschland auftreten, können sie sich nicht auf Grundrechte berufen", heißt es in dem Beschluss.
Ähnlich verhält es sich dem Bundesverfassungsgericht zufolge mit der Einreise türkischer Regierungspolitiker nach Deutschland. Nachdem einige Wahlkampfauftritte von deutschen kommunalen Behörden abgesagt worden waren, hatten sowohl der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan als auch der türkische Außenminister nahegelegt, sie ließen sich beim Versuch, nach Deutschland zu kommen, nicht von der Bundesregierung aufhalten.
"Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen [haben] weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland."
http://www.sueddeutsche.de/politik/wahl ... -1.3413520
Es geht doch nicht um Rechtsprechung.Liegestuhl hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:35)
Nein, in Deutschland ist es ihnen nicht verboten. Wenn die Türkei ihnen das verbietet, kann das nicht unsere Rechtsprechung beeinflussen.
Das lese ich aus der Überschrift dieses Threads aber heraus:
Gewaltätige innenpolitische türkische Auseinandersetzungen sollten nicht in fremden Ländern ausgetragen werden. Die können sich anderen Ländern treffen und bereden, aber nicht diesen Konflikt in andere Länder reintragen.Liegestuhl hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:21)
Es gibt nicht nur "die" türkische Seite.
Mit einem Verbot von Wahlkampfauftritten ausländischer Politiker würdest du auch türkischen Oppositionellen verbieten, in Deutschland Position gegen das Präsidialsystem zu beziehen.
Aber mit welcher Begründung?
Das sind die Nazi-Methoden.Firlefanzdetektor hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:41)
Das ist ganz offensichtlich geltendes Recht in DEUTSCHLAND!
Wie ist das sonstige Befinden?
Ein Verbot ist eine Verwaltungsmaßnahme, kein Gerichtsurteil.Liegestuhl hat geschrieben:(10 Mar 2017, 14:48)
Das lese ich aus der Überschrift dieses Threads aber heraus:
Türkischen Politiker Wahlkampf auf deutschen Boden verbieten?