Ich nicht, man kann keine Mandelentfernung im OP mit einer üblichen jüdischen Beschneidung in einer Synagage oder auf dem Küchentisch, mit 100 Gästen herum,unsteril,ohne Narkose, eventuell mit Alkohol betäubt,( 8Tage alte Babys!!!)ausgeführt von einem Metzker oder Rabbi, kein Facharzt, gleich setzen.charis » Di 17. Jul 2012, 18:00 hat geschrieben:Michel Friedman: „Beschneidung ist Kernpflicht jüdischer Familien
Der Rechtsanwalt, Moderator und ehemalige Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, hält im Interview mit FOCUS Online ein Beschneidungsverbot für „unhaltbar“. Aber eine Zustimmung nur den Juden zuliebe fände er ebenso falsch.
Die Debatte um die Beschneidung hat in Deutschland teils zu aggressiven Argumentationen der Befürworter wie Gegner geführt. Der frühere Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, berüchtigt für seine scharfen Worte als Moderator und Gast, argumentiert in dieser emotionalen Debatte sachlich. Was nicht heißt, dass er sich deswegen alle Seitenhiebe verkneifen würde.
Friedman: Es ist richtig, dass das Grundgesetz bei einem körperlichen Eingriff höchste Maßstäbe ansetzt. Aber kein Grundrecht ist absolut, jedes steht in einem Verhältnis zu anderen Verfassungsrechten, hier der Religionsfreiheit. Das Gericht hat bei dieser Abwägung nach meiner Ansicht die Religionsfreiheit zu gering eingestuft und die Schwere des Eingriffs bei der Beschneidung zu hoch. Unabhängig davon werden in der ganzen Welt und auch in Deutschland viele Jungen aus hygienischen und medizinischen Aspekten beschnitten. Auch in anderen Bereichen treffen Eltern bezüglich der körperlichen Unversehrtheit ihrer Kinder Entscheidungen. Nehmen Sie eine Mandeloperation: Auch wenn ein Kind mehrere Mandelentzündungen hatte, ist die Entfernung der Mandeln nicht immer ausdrücklich medizinisch notwendig und wird doch vorgenommen. Nie würde ein Gericht sagen, dass diese Eingriffe als Körperverletzung zu werten sind.
Also, ich kann seinen Aussagen folgen u. habe auch Verständnis dafür
Ersteres geschieht zur Gesundung des Kindes auf anraten eines Arztes, letztes aus rein religiösem Wahn. Jungen haben das gleiche Recht auf Unversehrtheit wie die Mädchen.
Geschieht eine Beschneidung aus mediz. Gründen, in einem OP hat keiner etwas dagegen.