Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

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Nightrain
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Nightrain »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 15:09 Steuern und Abgaben hierzulande sind zu hoch.
Schon richtig.
Aber im Bereich ÖD (staatlich gesetzliche Pflichtdienstleistungen) muss man sich halt entscheiden, ob man das als Unternehmen auffasst und damit die Mitarbeiter für schlechte "Verkaufszahlen" haften oder als Dienstleistung, die so viel kosten muss, wie man Ansprüche auf Leistung in die Welt setzt.
Das betrifft v.a. die Löhne, die man so hoch schrauben muss, dass alle Leistungen, die der ÖD schuldet auch erbracht werden können.

Bevor man sich über Inflationsausgleiche streitet, wäre es daher sinnvoller zu definieren, was der Staat überhaupt an Leistungen anbieten muss (kostenlos), welche Leistungen kostendeckend zu bezahlen sind und welche Leistungen in Krisenzeiten weggekürzt werden müssen. Für Letzteres sollte es bei Mindereinnahmen auch einen Automatismus geben.
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sünnerklaas
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von sünnerklaas »

Nightrain hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 15:29 Schon richtig.
Aber im Bereich ÖD (staatlich gesetzliche Pflichtdienstleistungen) muss man sich halt entscheiden, ob man das als Unternehmen auffasst und damit die Mitarbeiter für schlechte "Verkaufszahlen" haften oder als Dienstleistung, die so viel kosten muss, wie man Ansprüche auf Leistung in die Welt setzt.
Das betrifft v.a. die Löhne, die man so hoch schrauben muss, dass alle Leistungen, die der ÖD schuldet auch erbracht werden können.
Das ist das Dilemma, in dem viele Kommunen stecken: wenn man keine marktgerechten Löhne zahlt, bei anderen Kommunen und in der Freien Wirtschaft dagegen für dieselbe Tätigkeit zwei oder sogar drei Gehaltsstufen mehr gezahlt werden, dann sind die Mitarbeiter sehr schnell weg.
Auch in der Verwaltung macht sich die Arbeit nicht von alleine. Und es gibt viele administrative Leistungen, die nun einmal erbracht werden MÜSSEN.
Nur um einmal ein Beispiel zu nennen: man kann das Straßewesen durch die Bank privatisieren und die Nutzung aller Straßen mautpflichtig machen. Würde man sich die komplette Straßenbauverwaltung sparen können. Nur: ich möchte nicht wissen, was dann hier im Lande los ist. Das würde einen allgemeinen Aufstand geben. Man bekommt eine Ahnung davon, wenn man sich einmal das allgemeine Geschrei anhört, das angestimmt wird, wenn irgendwo Parkgebühren eingeführt oder erhöht werden sollen...
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Nightrain hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 15:29 Schon richtig.
Aber im Bereich ÖD (staatlich gesetzliche Pflichtdienstleistungen) muss man sich halt entscheiden, ob man das als Unternehmen auffasst und damit die Mitarbeiter für schlechte "Verkaufszahlen" haften oder als Dienstleistung, die so viel kosten muss, wie man Ansprüche auf Leistung in die Welt setzt.
Die Ansprüche auf Leistung machen den Kohl doch nicht fett. Insgesamt mutet der Staat sich zu viel zu und erfindet Regeln, die dazu führen, dass sich Fälle nicht in derselben Zeit abschließend erledigen lassen.

Ein Symptom dafür sind die 5.000 Stellen, die Lisa Paus schaffen wollte, um die Kindergrundsicherung auszuzahlen.
Bevor man sich über Inflationsausgleiche streitet, wäre es daher sinnvoller zu definieren, was der Staat überhaupt an Leistungen anbieten muss (kostenlos), welche Leistungen kostendeckend zu bezahlen sind und welche Leistungen in Krisenzeiten weggekürzt werden müssen. Für Letzteres sollte es bei Mindereinnahmen auch einen Automatismus geben.
Dafür sollten wir einen eigenen Thread bemühen. Oder?
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Skull
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Skull »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 17:25
Insgesamt mutet der Staat sich zu viel zu und erfindet Regeln, die dazu führen,
dass sich Fälle nicht in derselben Zeit abschließend erledigen lassen.
Das mag ja alles sein…

Ändert aber nichts daran, das Arbeitnehmer (Angestellte) sich organisieren dürfen.
Das auch hier die Tarifautonomie gilt. Und man auch hier streiken darf,
um seine Rechte wahrzunehmen. :)

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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Skull hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 17:50 Und man auch hier streiken darf, um seine Rechte wahrzunehmen. :)
Ja, der Threaderöffner hat aber nicht danach gefragt, wie es ist, sondern wie es sein sollte.

Meine Meinung: Pacta sunt servanda. :)
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Skull »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 17:57
Meine Meinung: Pacta sunt servanda.
Das Streikrecht bricht ja keine Verträge.

Das Streikrecht ist ja Bestandteil des (Vertrags) Recht. :)

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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Skull hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 18:04 Das Streikrecht ist ja Bestandteil des (Vertrags) Recht. :)
Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Es bricht natürlich Vertragsrecht, weil sich Grundrechte nicht vertraglich abbedingen lassen.

Wir brauchen diese Quatschdiskussion auch nicht weiter zu führen. Ich habe meine Meinung dazu geäußert, wie es sein sollte. (Danach fragt der Thread!) Wie es ist, weiß ich.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Skull »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 18:09
Wir brauchen diese Quatschdiskussion auch nicht weiter zu führen.
Da stimme ich Dir zu.

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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Frank_Stein »

Ilikekebap hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 12:53 Angesichts der neuerlichen Forderungen der Gewerkschaften und zugehöriger Streiks aktuell und der diesbezüglichen Erfahrungen der letzten Jahre bin ich der Auffassung, dass das Streikrecht so nicht bleiben kann, wie es ist.
Wenn Arbeitnehmer in einer bestimmten Region generell auf Streiks verzichten würden, wäre das auf jeden Fall ein Standortvorteil für diese Region.

Als Staat oder Steuerzahler steckt man im Dilemma.
Entweder arbeiten die Leute nicht bzw. nur so viel wie nötig, weil sie unkündbare Beamte sind,
oder sie arbeiten nicht, weil sie in in erpresserischer Absicht von der Gewerkschaft zur Nichtarbeit
angestachelt werden.

Ich bin dafür, dass Bereiche, die wichtig sind und daher gerne bestreikt werden,
durch technische Lösungen weitestgehend ohne menschlichen Einsatz funktionieren.
Selbstfahrende Züge gegen streikende Lokführer, das wäre die richtige Antwort.

Durch Streiks fügen Gewerkschaften ihrem Brötchengeber Schaden zu. Das ist eine Störung
des Vertrauensverhältnisses. Ich würde nie versuchen, meinem Arbeitgeber zu schaden, weil
das undankbar von mir wäre.

Am Ende bin ich das Opfer der Streiks, indem am Ende die Produkte teurer werden oder bestimmte
Dinge in der Zeit des Streiks nicht funktionieren.
Streiks haben noch nie zu Wohlstand geführt.
Wir brauchen endlich eine Kultur des grundsätzlichen Streikverzichts.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von becksham »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 18:31 Wenn Arbeitnehmer in einer bestimmten Region generell auf Streiks verzichten würden, wäre das auf jeden Fall ein Standortvorteil für diese Region.

Als Staat oder Steuerzahler steckt man im Dilemma.
Entweder arbeiten die Leute nicht bzw. nur so viel wie nötig, weil sie unkündbare Beamte sind,
oder sie arbeiten nicht, weil sie in in erpresserischer Absicht von der Gewerkschaft zur Nichtarbeit
angestachelt werden.
75 % der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb müssen für einen unbefristeten Streik stimmen. Das entscheidet also nicht die Gewerkschaft, sondern die Mitglieder selbst.

Auf den Rest deines dummen Beitrages einzugehen, spare ich mir.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Frank_Stein »

becksham hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:10 75 % der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb müssen für einen unbefristeten Streik stimmen. Das entscheidet also nicht die Gewerkschaft, sondern die Mitglieder selbst.

Auf den Rest deines dummen Beitrages einzugehen, spare ich mir.
... aber das Problem ist, dass die Gewerkschaftsmitglieder oft nur eine radikale Minderheit in einem Unternehmen sind. Wäre es da nicht besser, wenn man die gesamte Belegschaft fragt und dort mind. 50% dafür stimmen?
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:20 ... aber das Problem ist, dass die Gewerkschaftsmitglieder oft nur eine radikale Minderheit in einem Unternehmen sind. Wäre es da nicht besser, wenn man die gesamte Belegschaft fragt und dort mind. 50% dafür stimmen?
Am besten wäre es, würden diejenigen, die einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, ihren Pflichten nachkommen. :)
Oder eben kündigen...
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von becksham »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:20 ... aber das Problem ist, dass die Gewerkschaftsmitglieder oft nur eine radikale Minderheit in einem Unternehmen sind. Wäre es da nicht besser, wenn man die gesamte Belegschaft fragt und dort mind. 50% dafür stimmen?
Nein. Die können in die Gewerkschaft eintreten. Dann dürfen sie auch mitreden.
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Frank_Stein
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Frank_Stein »

becksham hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:40 Nein. Die können in die Gewerkschaft eintreten. Dann dürfen sie auch mitreden.
Aber vielleicht wollen die nicht Teil eines antikapitalistischen, woken und in Teilen linksradikalen Vereins sein und diesem regelmäßig Mitgliedsbeiträge abdrücken.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Frank_Stein »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:38 Am besten wäre es, würden diejenigen, die einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, ihren Pflichten nachkommen. :)
Oder eben kündigen...
Ja, ich denke auch, dass man eine Klausel in den Vertrag aufnehmen kann, dass 10% des Unternehmensgewinns an die Beschäftigten ausgezahlt wird, anstelle von Lohnerhöhungen.
Dann hätte jeder ein Interesse daran, dass die Gewinne des Unternehmens steigen und würde alles unterlassen, was dem Unternehmen schadet.

In den USA hatten die Beschäftigten der Autoindustrie und von Boing gestreikt. Das Ergebnis war aus Unternehmenssicht ein Desaster. (Bei Airbus dürften die Sektkorken geknallt haben)
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von becksham »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:44 Aber vielleicht wollen die nicht Teil eines antikapitalistischen, woken und in Teilen linksradikalen Vereins sein und diesem regelmäßig Mitgliedsbeiträge abdrücken.
Aber das, was die Gewerkschaftsmitglieder mit Arbeitskämpfen erreichen, das nehmen sie gern mit. Ganz ohne regelmäßig Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Der Rest deines Beitrages ist natürlich wieder dummes Zeug.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Skull »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:47
Ja, ich denke auch, dass man eine Klausel in den Vertrag aufnehmen kann,
dass 10% des Unternehmensgewinns an die Beschäftigten ausgezahlt wird, anstelle von Lohnerhöhungen.
Warum machen DAS dann die aller-allermeisten der Unternehmen und Unternehmer nicht ?
Da hindert sie NIEMAND dran. Sind die doof oder warum machen die das nicht ? :p

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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Frank_Stein »

becksham hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:53 Aber das, was die Gewerkschaftsmitglieder mit Arbeitskämpfen erreichen, das nehmen sie gern mit. Ganz ohne regelmäßig Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Der Rest deines Beitrages ist natürlich wieder dummes Zeug.
Jede Lohnerhöhung ist hart erkauft. Man muss am Ende auch einen Gegenwert für den Lohn leisten. Gelingt das nicht, verliert man seinen Job.
Ich hatte daher vorgeschlagen, eine Gewinnbeteiligung und vielleicht Inflationsausgleich vertraglich festzulegen und diese ritualisierten Arbeitskämpfe im Mülleimer der Geschichte zu versenken. Wir leben nicht mehr im 19. Jh.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von becksham »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:56 Jede Lohnerhöhung ist hart erkauft. Man muss am Ende auch einen Gegenwert für den Lohn leisten. Gelingt das nicht, verliert man seinen Job.
Ich hatte daher vorgeschlagen, eine Gewinnbeteiligung und vielleicht Inflationsausgleich vertraglich festzulegen und diese ritualisierten Arbeitskämpfe im Mülleimer der Geschichte zu versenken. Wir leben nicht mehr im 19. Jh.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:47 Ja, ich denke auch, dass man eine Klausel in den Vertrag aufnehmen kann, dass 10% des Unternehmensgewinns an die Beschäftigten ausgezahlt wird, anstelle von Lohnerhöhungen.
Das hilft aber denjenigen nicht, die im öffentlichen Dienst angestellt sind.

Im öffentlichen Dienst kann nur so viel verdient werden, wie die Wirtschaft real erwirtschaftet. Seit zwei Jahren sinkt das Bruttosozialprodukt. Eine Nullrunde im öffentlichen Dienst wäre ein großzügiges Entgegenkommen, das die Gewerkschaften sofort akzeptieren sollten.

Grundsätzlich reicht es völlig aus, diejenigen Klauseln in den Vertrag aufzunehmen, die der jeweils andere akzeptiert. Ich habe auch ein Problem damit, dass 10% des Unternehmensgewinns an die Beschäftigten ausgezahlt wird... die beteiligen sich nämlich nicht an dem Risiko. Wenn der Deal lautet, dass sie auch mit 10% an den Verlusten beteiligt werden, okay...
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Frank_Stein »

Skull hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:55 Warum machen DAS dann die aller-allermeisten der Unternehmen und Unternehmer nicht ?
Da hindert sie NIEMAND dran. Sind die doof oder warum machen die das nicht ? :p

mfg
Das ist eine gute Frage.
Also bei der Deutschen Bahn könnte es vielleicht daran liegen, dass das Unternehmen keine Gewinne, sondern nur Verluste zu Lasten des Steuerzahlers macht. Aus Sicht des Arbeitnehmers könnte ich gut verstehen, dass man nicht 10% des Unternehmensverlusts über sein Gehalt ausgleichen möchte :D aber es wäre dem Steuerzahler gegenüber fair.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:44 Aber vielleicht wollen die nicht Teil eines antikapitalistischen, woken und in Teilen linksradikalen Vereins sein und diesem regelmäßig Mitgliedsbeiträge abdrücken.
Sich von Gewerkschaften fernzuhalten, dürfte sich auch positiv auf das eigene Selbstwertgefühl auswirken.

Niemand kann sich doch wohl dabei fühlen, diejenigen zu erpressen, denen sie zuvor noch die Hand gereicht haben.
Zuletzt geändert von deggial am Mittwoch 19. Februar 2025, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Frank_Stein »

becksham hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:59 Sag das den Arbeitgebern
Es ist eben manchmal fast schon lustig, wenn die Gewerkschaften eine Rekurd-Lohnerhöhung erkämpft haben und hinterher weiterkämpfen müssen, um die infolge der Lohnerhöhung notwendigen Standortschließungen zu verhindern.

Ich bin sehr dafür, dass da das Verursacherprinzip gilt. :cool: Wer zu viel will und das nicht durch Leistung liefert, der riskiert eben seinen Job.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 21:03 Ich bin sehr dafür, dass da das Verursacherprinzip gilt.
Ich auch. :) Gewerkschaften sollten unbegrenzt haften für den wirtschaftlichen Schaden, den sie anrichten.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Skull »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 21:00
Aus Sicht des Arbeitnehmers könnte ich gut verstehen, dass man nicht 10% des Unternehmensverlusts
über sein Gehalt ausgleichen möchte
Wieso Verlust ? Darum geht es ja nicht. DU willst anstelle von Lohnerhöhungen eine Gewinnbeteiligung.

Das Arbeitnehmer noch Geld mitbringen, das sie arbeiten dürfen ist ausgeschlossen.
Dein Sozialismus ist ausgeschlossen. Die Arbeitnehmer dürfen ja in Deiner Welt…umgehend kündigen.
Und das machen die dann beim ersten Verlust. :p

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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Frank_Stein »

Skull hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 21:04 Wieso Verlust ? Darum geht es ja nicht. DU willst anstelle von Lohnerhöhungen eine Gewinnbeteiligung.

Das Arbeitnehmer noch Geld mitbringen, das sie arbeiten dürfen ist ausgeschlossen.
Dein Sozialismus ist ausgeschlossen. Die Arbeitnehmer dürfen ja in Deiner Welt…umgehend kündigen.
Und das machen die dann beim ersten Verlust. :p

mfg
Nein ... ich schrieb von einem Grundgehalt und anstelle jährlicher Lohnerhöhungen gibt es eine Gewinnbeteiligung.
Dadurch wäre der Grundlohn mit der Zeit geringer, als heute und man wäre am Unternehmenserfolg beteiligt.
Wenn Unternehmen dann trotz des geringeren Grundlohns Verluste machen würden, wäre der Arbeitsplatz eh stark gefährdet.
In diesem Fall wäre eine Kündigung in der Tat die bessere Option, denn ein Unternehmen kann nicht dauerhaft Verluste machen und überleben.
Aber wenigstens würde das Unternehmen durch Streiks kein Geld verlieren.
Zuletzt geändert von Frank_Stein am Mittwoch 19. Februar 2025, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Skull »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 21:04
Ich auch. :) Gewerkschaften sollten unbegrenzt haften für den wirtschaftlichen Schaden, den sie anrichten.
So wie Vorstände ? :D Die tun das ja ..eben nicht.

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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von PeterK »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 21:03 Wer zu viel will und das nicht durch Leistung liefert, der riskiert eben seinen Job.
Das sehe ich auch so. "Manager", die Unternehmen zum Nachteil der Aktionäre und Beschäftigten vor die Wand fahren, sollten nicht mit Boni belohnt werden, sondern sich nach einer "Anschlussverwendung" umschauen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Frank_Stein »

PeterK hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 21:17 Das sehe ich auch so. "Manager", die Unternehmen zum Nachteil der Aktionäre und Beschäftigten vor die Wand fahren, sollten nicht mit Boni belohnt werden, sondern sich nach einer "Anschlussverwendung" umschauen.
Manchmal ist der Verlust selbstverschuldet, manchmal hat er äußere Ursachen.
Jedenfalls würde in geringes Grundgehalt und eine Erfolgsbeteiligung am Ende dazu führen, dass es Unternehmen leichter haben, einen Kredit zu bekommen, da das Risiko sinkt. Indem die laufenden Kosten sinken, wenn es nicht so gut läuft, wird das Ausfallrisiko eines Kredits reduziert, was dann zu einem niedrigeren FK-Zinssatz führt, was wiederum zu geringeren Kosten und höheren Gewinnen führt, von denen dann auch die Beschäftigten anteilig profitieren würden.

In der Tat muss man sich die Frage stellen, die unser Skull schon gestellt hat.
Warum zum Teufel wird das nicht längst überall gemacht? Auf diese Frage habe ich auch keine Antwort. Die Idee ist jedenfalls aus spieltheoretischer Sicht sehr gut.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 21:34 Warum zum Teufel wird das nicht längst überall gemacht?
Vermutlich aus dem gleichen Grund, warum sich nicht jeder selbständig macht. :?
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Moses »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 10:15 Ne nicht nur mittelbar , da ist seine verfassungsmäßige Verankerung.
in deiner Quelle steht es doch:
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. 2Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
und nur das sicher Art. 9 zu, dass diese Vereinigungen dann mit Streiks arbeiten kann man ggf. herleiten, also nur mittelbar.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von sünnerklaas »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 17:25
Ein Symptom dafür sind die 5.000 Stellen, die Lisa Paus schaffen wollte, um die Kindergrundsicherung auszuzahlen.
Das hätte allerdings die Jobcenter und somit die kommunale Verwaltung enorm entlastet.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

sünnerklaas hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 22:38 Das hätte allerdings die Jobcenter und somit die kommunale Verwaltung enorm entlastet.
Klar, mehr Leute entlasten immer... genau wie Unternehmen muss aber auch der Staat Knappheit beherrschen. Das nennt man haushalten. 5.000 Stellen zu schaffen, um eine Sozialleistung auszuzahlen, ist völlig unverhältnismäßig.

Investieren sollte man das Geld in eine digitale und vernetzte Verwaltung, um anschließend solche Leistungen auf Knopfdruck auszahlen zu können.

Hat aber auch nicht so richtig was mit dem Streikrecht zu tun. Kommt mir so vor, als würde der Thread zu allerlei anderen Diskussionen einladen, die daraus entstehen... ;)
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Frank_Stein »

Ich persönlich würde mir wünschen, dass Gewerkschaftler keinen eigenen PKW mehr haben, sondern nur noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, so dass sie die Konsequenzen von Streiks im Öffentlichen Verkehr mit voller Wucht zu spüren bekommen, so wie hunderttausende Pendler auch. Sie sollen am eigenen Leib erfahren, was sie mit ihrem egoistischen Verhalten anrichten und wie sehr sie unserem Land mit ihren Streiks schaden.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von sünnerklaas »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 22:44 Klar, mehr Leute entlasten immer... genau wie Unternehmen muss aber auch der Staat Knappheit beherrschen. Das nennt man haushalten. 5.000 Stellen zu schaffen, um eine Sozialleistung auszuzahlen, ist völlig unverhältnismäßig.
Da merkt man, dass Du keinerlei Ahnung von den personellen Problemen in der öffentlichen Verwaltung hast.
Wir habe es derzeit mit einem regelrechten Pensionierungstsunami zu tun - bei gleichzeitigem Fachkräftemangel. Die Leute, die im sehr personalintensiven Bereich Jobcenter durch so eine Reform nicht mehr benötigt werden, werden an anderer Stelle der kommunalen Verwaltung dringend gebraucht. Zum Beispiel in der KfZ-Zulassungsstelle, in den Bürgerämtern o.ä..
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

sünnerklaas hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 22:56 Wir habe es derzeit mit einem regelrechten Pensionierungstsunami zu tun - bei gleichzeitigem Fachkräftemangel.
Das hat doch aber nichts mit den 5.000 zusätzlichen Stellen zu tun, die allein dafür geschaffen werden sollten, um eine Sozialleistung auszuzahlen... daran, dass es an Personal mangelt, zweifle ich gar nicht. In vielen Unternehmen ist das auch so. Weil diese Unternehmen, die in den letzten beiden Jahren weniger erwirtschaften konnten als in den Jahren davor, können auch sie weniger einstellen und weniger bezahlen.

Wenn diejenigen, die bezahlen sollen, weniger verdienen und entsprechend weniger abgeben können, können auf der anderen Seite nicht diejenigen, die von diesen Abgaben bezahlt werden wollen, mehr bekommen. Das passt rein rechnerisch nicht zusammen.
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becksham
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von becksham »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 22:51 Ich persönlich würde mir wünschen, dass Gewerkschaftler keinen eigenen PKW mehr haben, sondern nur noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, so dass sie die Konsequenzen von Streiks im Öffentlichen Verkehr mit voller Wucht zu spüren bekommen, so wie hunderttausende Pendler auch. Sie sollen am eigenen Leib erfahren, was sie mit ihrem egoistischen Verhalten anrichten und wie sehr sie unserem Land mit ihren Streiks schaden.
Meine Güte. Schon wieder so ein dämlicher Beitrag. Gewerkschafter sind ganz normale Menschen und sind genauso vom Streik betroffen, wie jeder andere Mensch auch. Auch für Gewerkschafter fährt kein ÖPNV, auch bei Gewerkschaftern wird der Müll nicht abgeholt und und und. Wie kann man nur so verpeilt reagieren, wenn Menschen um bessere Arbeitsbedingungen (auch für Nichtmitglieder) kämpfen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Liegestuhl »

becksham hat geschrieben: Donnerstag 20. Februar 2025, 08:11 Meine Güte. Schon wieder so ein dämlicher Beitrag. Gewerkschafter sind ganz normale Menschen und sind genauso vom Streik betroffen, wie jeder andere Mensch auch. Auch für Gewerkschafter fährt kein ÖPNV, auch bei Gewerkschaftern wird der Müll nicht abgeholt und und und. Wie kann man nur so verpeilt reagieren, wenn Menschen um bessere Arbeitsbedingungen (auch für Nichtmitglieder) kämpfen.
Man kann das Pochen in deiner Halsschlagader hören.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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becksham
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von becksham »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 20. Februar 2025, 08:13 Man kann das Pochen in deiner Halsschlagader hören.
Sehen kann man das sogar. :)
Mich macht einfach dieses ständige Gegeneinander wütend.
Wann ist eigentlich Solidarität, Akzeptanz, Toleranz... so unmodern geworden? Der Typ ist doch eigentlich FDP-Fan und die Grünen gelten doch als Verbotspartei. Aber jetzt nach Verboten kreischen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Ilikekebap »

becksham hat geschrieben: Donnerstag 20. Februar 2025, 08:19 Sehen kann man das sogar. :)
Mich macht einfach dieses ständige Gegeneinander wütend.
Und andere macht der öffentliche Dienst und dessen ritualhaftes Gestreike wütend :). Und wir reden hier von mehr oder weniger für alle Bürger relevanten Dienstleistungen, die diese mit nicht wenig Steuern bezahlen. Wenn bei VW gestreikt wird, betrifft das nur deren Kunden und die kriegen ihren Golf halt 3 Tage später geliefert.

Frage: Ich habe hier anfangs vernommen, dass es doch so was wie ein Schlichtungsverfahren gibt bei Tarifstreitigkeiten. Wenn das so ist - warum muss dann noch gestreikt werden? Was spräche dagegen, dass beide Seiten ihre Forderungen und Angebote auf den Tisch legen (oder auch eine nicht, also wenn die AG-Seite nichts anbietet), man 2-3 Runden verhandelt (oder zumindest so tut) und dann ein Schlichter aus sagen wir mal, 8% Forderung und 2% Angebot dann 4% und einen Keks draus macht und fertig?
Zuletzt geändert von Ilikekebap am Donnerstag 20. Februar 2025, 08:34, insgesamt 1-mal geändert.
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becksham
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von becksham »

Ilikekebap hat geschrieben: Donnerstag 20. Februar 2025, 08:32 Und andere macht der öffentliche Dienst und dessen ritualhaftes Gestreike wütend :).

Frage: Ich habe hier anfangs vernommen, dass es doch so was wie ein Schlichtungsverfahren gibt bei Tarifstreitigkeiten. Wenn das so ist - warum muss dann noch gestreikt werden? Was spräche dagegen, dass beide Seiten ihre Forderungen und Angebote auf den Tisch legen (oder auch eine nicht, also wenn die AG-Seite nichts anbietet), man 2-3 Runden verhandelt (oder zumindest so tut) und dann ein Schlichter aus sagen wir mal, 8% Forderung und 2% Angebot dann 4% und einen Keks draus macht und fertig?
Ich brauche auch keine Rituale. Aber wir sehen es ja gerade im öffentlichen Dienst. 2. Verhandlungsrunde, kein Angebot der Arbeitgeber. Druck ausüben kann die Gewerkschaft nur über Warnstreiks. Eine Schlichtung zum jetzigen Zeitpunkt ist doch gar nicht möglich. Es gibt nichts zu schlichten, weil die Arbeitgeber kein Angebot vorlegen. Wenn sie das dann irgendwann tun, wird darüber verhandelt, einigt man sich nicht, gibt es die Schlichtung.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Ilikekebap »

Dann muss man die Möglichkeit schaffen, wenn sie so noch nicht da ist. Gibt es wo anders im Sozialrecht auch. Z. B., weil es meinen Bereich betrifft und mir als erstes einfällt, § 85 Abs. 5 SGB XI zu den Entgelten für Pflegeheime:
"Kommt eine Pflegesatzvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nicht zustande, nachdem eine Vertragspartei schriftlich zu Pflegesatzverhandlungen aufgefordert hat, setzt die Schiedsstelle nach § 76 auf Antrag einer Vertragspartei die Pflegesätze unverzüglich, in der Regel binnen drei Monaten, fest." Und ähnliche Regelungen gibt es in zig anderen Bereichen auch.
Wenn einer zu Verhandlungen auffordert und beide sich nicht einigen oder der andere sich nicht rippelt, kann nach x Wochen die Schiedsstelle angerufen werden. Und wenn die eine Seite nachweisen kann, dass sie mehrfach versucht hat, die andere an den Verhandlungstisch zu bekommen, diese sich aber total verweigert und noch nicht mal ein Alibi-Angebot vorgelegt hat, dann kriegt die auffordernde Seite halt zu 100% ihre Forderung.
Das lässt sich, wenn man will, alles regeln. Es geht mir nicht darum, dass es keine Gewerkschaften oder keine Tarifverträge mehr geben soll. Aber dieses ständige Lahmgelege des halben Landes durch den öffentlichen Dienst geht nicht und das muss auch nicht sein, weil man auch, s. o., auf anderen Wegen zu einem Ergebnis kommen kann.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:44 Aber vielleicht wollen die nicht Teil eines antikapitalistischen, woken und in Teilen linksradikalen Vereins sein und diesem regelmäßig Mitgliedsbeiträge abdrücken.
Ja aber die Verbessereungen und Tariferhöhungen die ihrer Kollegen erstreiken nehmen sie natürlich gerne mit...., oder hast du schon mal jemanden erlebt der die ablehnt, weil er nicht in der Gewerkschaft ist.?
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Xexes »

Frank_Stein hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 20:47 Ja, ich denke auch, dass man eine Klausel in den Vertrag aufnehmen kann, dass 10% des Unternehmensgewinns an die Beschäftigten ausgezahlt wird, anstelle von Lohnerhöhungen.
So lange die Gewinne nicht in eine Holding bzw. anderes Unternehmen ausgelagert werden, was z.B. bei Steueroptimierung der Standard ist für große Konzerne, könnte ich mich damit anfreunden.'
Dafür müsste man aber Gewerkschaften mehr Macht einräumen, das zu kontrollieren oder Gesetzte ändern, damit so ein Verschieben nicht mehr möglich ist. Alternativ statt Gewinn den "Mehrwert" als Grundlage für den Bonus wählen, aber das führt wieder zu eigenen Problemen und Lücken.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

becksham hat geschrieben: Donnerstag 20. Februar 2025, 08:34 2. Verhandlungsrunde, kein Angebot der Arbeitgeber.
Das ist auch völlig richtig so. Mehr als null Prozent sind angesichts der Wirtschaftslage nicht drin.

https://www.deutschlandfunk.de/landkrei ... n-106.html
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von firlefanz11 »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:24 Von Leuten, die nicht arbeiten und trotzdem Geld verdienen, gibt es auch so noch genug. :D
Leute die nicht arbeiten und trotzdem Geld bekommen...!
Verdienen tun sie es nicht!!!
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von firlefanz11 »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 19. Februar 2025, 09:28 Im Jahr 2023 ist das BIP um 0,5 Prozent und 2024 um 0,2 Prozent zurückgegangen. Das Angebot kann nur null lauten.
Na ja, ... Inflationsausgleich sollte schon sein. Aber eben auch nicht mehr...
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

firlefanz11 hat geschrieben: Donnerstag 20. Februar 2025, 09:56 Na ja, ... Inflationsausgleich sollte schon sein. Aber eben auch nicht mehr...
Sehe ich nicht so. Wo kein Geld mehr ist, kann nichts gezahlt werden. Auch kein Inflationsausgleich.

Zur Solidarität gehört manchmal auch weniger statt mehr. :) Jetzt müssen sich die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eben mit denen solidarisieren, die den Spaß bezahlen. Von denen gibt es leider nicht mehr so viele wie noch vor einigen Jahren...

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Arb ... ar148.html

Die Kassen sind alle, trotz Rekordsteuern!

https://www.spiegel.de/wirtschaft/einko ... 47ff71c164

Mehr Geld kann es erst wieder geben, wenn die Wirtschaft wächst. Vorher nicht.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von firlefanz11 »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 20. Februar 2025, 10:06 Mehr Geld kann es erst wieder geben, wenn die Wirtschaft wächst. Vorher nicht.
Oder wenn an anderen Stelle die Verschwendung der Steuergelder aufhört...
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Skull »

Guten Tag,

in diesem Thread geht es nicht um Dubai-Schokolade.
Auch weniger um die Haushaltslage der öffentlichen Kassen.

Es geht - wie im Threadtitel zu lesen ist - um das grundsätzliche Streikrecht.

Nicht um das Streikrecht nach Kassenlage.
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
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