Schon richtig.
Aber im Bereich ÖD (staatlich gesetzliche Pflichtdienstleistungen) muss man sich halt entscheiden, ob man das als Unternehmen auffasst und damit die Mitarbeiter für schlechte "Verkaufszahlen" haften oder als Dienstleistung, die so viel kosten muss, wie man Ansprüche auf Leistung in die Welt setzt.
Das betrifft v.a. die Löhne, die man so hoch schrauben muss, dass alle Leistungen, die der ÖD schuldet auch erbracht werden können.
Bevor man sich über Inflationsausgleiche streitet, wäre es daher sinnvoller zu definieren, was der Staat überhaupt an Leistungen anbieten muss (kostenlos), welche Leistungen kostendeckend zu bezahlen sind und welche Leistungen in Krisenzeiten weggekürzt werden müssen. Für Letzteres sollte es bei Mindereinnahmen auch einen Automatismus geben.