Re: Sollten alle Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Angestellten erfahren?
Verfasst: Dienstag 7. September 2021, 16:47
In den Dienstleistungsverträgen mit dem Dienstleister...
In den Dienstleistungsverträgen mit dem Dienstleister...
Wenn Du mir die Stelle nennst, dass ich etwas in diese Richtung geschrieben habe.Sören74 hat geschrieben:(07 Sep 2021, 16:34)
Was verstehst Du denn an dieser Argumentation nicht,
dass man allein aus Krankmeldungen noch nicht weiß, was der Hintergrund ist?
...beim betreten eines (gemieteten) ...Gebäudes...Aushang.Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2021, 16:47)
In den Dienstleistungsverträgen mit dem Dienstleister...
Arbeitgeber macht eine "Veranstaltung" >> Belehrung....Bund und Länder haben sich auf neue Testpflichten zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland geeinigt. Seit dem 23. August gilt demnach die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. Ungeimpfte müssen dann zum Beispiel für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Aufgrund steigender Infektionszahlen werde bei allen Ungeimpften voll auf das Testen gesetzt, so Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Die 3G-Regel bedeutet: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss künftig in vielen Fällen entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen.
Und dann wird aus 3G eben 2G....Teeernte hat geschrieben:(07 Sep 2021, 16:59)
...beim betreten eines (gemieteten) ...Gebäudes...Aushang.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... na-1949606
Arbeitgeber macht eine "Veranstaltung" >> Belehrung....
Nope. Ich entschuldige mich, wenn ich Dir etwas unterstellt habe, was Du nicht gesagt hast. Aber Du solltest umgekehrt auch nicht behaupten, Du hättest etwas geschrieben und es in Wirklichkeit nicht getan. Denn obige Aussage findet man bei Dir nicht. Die relevanten Textstellen lauteten:Skull hat geschrieben:(07 Sep 2021, 16:58)
Ich schrieb…das man normalerweise sowiese weiss, wenn ein Arbeitnehmer schwer, regelmässig oder chronisch ist.
Bitte.Sören74 hat geschrieben:(07 Sep 2021, 17:34)
Nope.
Ich entschuldige mich, wenn ich Dir etwas unterstellt habe, was Du nicht gesagt hast.
Schönes Zitat! Jetzt sag uns noch, warum die Information über den Impfstatus eine Mitarbeiters erforderlich dafür sein soll, dass der Mitarbeiter seine vertraglich vereinbarten Pflichten erfüllen kann. Auch die Frage nach dem "schutzwürdigen Interesse" wäre hier nicht uninteressant.Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2021, 16:30)
Du schon
Das ist aber eben nicht bei allen Tätigkeiten so.
Grundlage:
So ist nach § 26 Absatz 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die Verarbeitung zulässig
"wenn sie zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt."
Habe ich bereits getan ( Beispiele)Kohlhaas hat geschrieben:(07 Sep 2021, 18:32)
Schönes Zitat! Jetzt sag uns noch, warum die Information über den Impfstatus eine Mitarbeiters erforderlich dafür sein soll, dass der Mitarbeiter seine vertraglich vereinbarten Pflichten erfüllen kann. er.
Das ist eigentlich ziemlich einfach zu verstehen. Wenn ich eine Impfung für das Betreten des Urlaubslandes benötige, muss ich meinen Impfstatus vorweisen. Für die Betretung fast aller Arbeitsplätze ist aber immer noch keine Impfung nötig. Von daher gibt es für mich als Arbeitnehmer erstmal keinen Grund, verpflichtend meinen Impfstatus nennen zu müssen, wenn das so ist.Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2021, 18:35)
Wobei mich dieses Theater um diese Abfrage verwundert- es wird doch kein "Krankheit" abgefragt, sondern ob eine Risikominimierungsmaßnahme angewendet wurde.
Wenn der Impfstatus für einen Urlaub abgefragt wird , wird auch kein solcher Affentanz veranstaltet ....
Eigenartig. Ich kenne wirklich niemanden, der nicht freudig und freiwillig seinen Geimpftstatus im Familien,- Bekanntenkreis oder am Arbeitsplatz verkündet hat. Auch aus der Erleichterung her, nicht nur sich geschützt zu haben,Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 01:23)
Das ist eigentlich ziemlich einfach zu verstehen. Wenn ich eine Impfung für das Betreten des Urlaubslandes benötige, muss ich meinen Impfstatus vorweisen. Für die Betretung fast aller Arbeitsplätze ist aber immer noch keine Impfung nötig. Von daher gibt es für mich als Arbeitnehmer erstmal keinen Grund, verpflichtend meinen Impfstatus nennen zu müssen, wenn das so ist.
Das erinnert mich an den Satz "ich sehe niemanden, der nicht da ist".Vongole hat geschrieben:(08 Sep 2021, 01:48)
Eigenartig. Ich kenne wirklich niemanden, der nicht freudig und freiwillig seinen Geimpftstatus im Familien,- Bekanntenkreis oder am Arbeitsplatz verkündet hat.
Vielleicht mag Dir Persönlichkeitsrechte zu nutzen ziemlich absurd vorkommen. Ich halte es hingegen für legitim und normal, nicht nur bezogen auf eine Corona-Impfung. Mehr Schwierigkeiten habe ich damit, in einer FDGO aus einem "das machen viele freiwillig" ein "dann sollten es auch alle machen" zu konstruieren. Solche Diskussionen wurden aber beim Datenschutz generell geführt und es gab immer eine Fraktion, die meinte, wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, der muss auch nichts vor dem Staat verbergen. Es ist eben nicht meine Philosophie. Allgemein und spezifisch bei der Corona-Impfung.Vongole hat geschrieben: Auch aus der Erleichterung her, nicht nur sich geschützt zu haben,
sondern auch für andere eine weitaus geringere Gefahr darzustellen. Und das ohne Rücksicht gerade auf die Kollegen, die nicht geimpft werden dürfen, plötzlich verschweigen zu wollen, nur weil der AG es auch gerne wissen möchte,
erscheint mir ziemlich absurd.
Ja, viele haben sich beklagt, dass sie noch keinen Termin erwischt haben, und einige erzählt, dass sie nicht geimpft werden sollten. Impfmuffel kenne ich keine näher.Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 02:01)
.... Haben denn genauso Menschen, die sich nicht geimpft, Dir das genauso freiwillig gesagt?
Meine Philosophie, spezifisch bei Corona, ist auf andere Rücksicht zu nehmen, auch auf Kollegen oder Kunden. Außerdem finde ich es geradezu komisch, dass jemand kein Problem damit hat, einem Wildfremden sein Impfzertifikat zu zeigen,Vielleicht mag Dir Persönlichkeitsrechte zu nutzen ziemlich absurd vorkommen. Ich halte es hingegen für legitim und normal, nicht nur bezogen auf eine Corona-Impfung. Mehr Schwierigkeiten habe ich damit, in einer FDGO aus einem "das machen viele freiwillig" ein "dann sollten es auch alle machen" zu konstruieren. Solche Diskussionen wurden aber beim Datenschutz generell geführt und es gab immer eine Fraktion, die meinte, wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, der muss auch nichts vor dem Staat verbergen. Es ist eben nicht meine Philosophie. Allgemein und spezifisch bei der Corona-Impfung.
Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 01:23)
Das ist eigentlich ziemlich einfach zu verstehen. Wenn ich eine Impfung für das Betreten des Urlaubslandes benötige, muss ich meinen Impfstatus vorweisen. Für die Betretung fast aller Arbeitsplätze ist aber immer noch keine Impfung nötig. Von daher gibt es für mich als Arbeitnehmer erstmal keinen Grund, verpflichtend meinen Impfstatus nennen zu müssen, wenn das so ist.
Es ist halt alles wenig durchdacht. Wenn z.B. irgendwo 3G gilt, was ist dann mit denjenigen, die dort arbeiten? Gilt das für die dann nicht? Wenn ich also zum Friseur gehe und dort bestätigen muss, dass ich entweder geimpft, genesen oder getestet bin, kann ich dann davon ausgehend dass das Gleiche für die Mitarbeiter gilt oder reicht dort eine Maske? Und wenn ja, warum? Mit welcher Begründung? Warum darf das Unternehmen dann mich konkret fragen, die Mitarbeiter aber nicht? Für mich ist das alles unausgegoren.JJazzGold hat geschrieben:(08 Sep 2021, 08:03)
Ich könnte mir vorstellen, dass es auch Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten auffällt und ihn interessiert, wenn sie nach dem Urlaub ggfls jedes Mal in Quarantäne müssen. Der wird dann schon die richtigen Rückschlüsse ziehen.
Stell doch einfach mal die Frage aus der anderen Richtung:odiug hat geschrieben:(08 Sep 2021, 08:20)
Also persönlich bin ich bei dieser Frage sehr gespalten.
Aus prinzipiellen Überlegungen würde ich sagen, fuck no
Aber wir so oft ist das so eine Sache mit den Prinzipien, wenn sie auf die Absurditäten des Lebens treffen
Siehe die Querdenker auf You Tube und Facebook.
Wenn man eine Auskunftspflicht einführt, dann sollte die sowohl inhaltlich wie auch zeitlich auf ein Minimum beschränkt sein.
Also sie gilt nur, sagen wir mal ein halbes Jahr und beschränkt sich allein auf den Impfstatus Covid betreffend und es müssen Gründe angegeben werden, warum der Arbeitgeber das wissen will.
Außerdem sollten alle Daten nach einem halben Jahr vernichtet werden müssen.
Darüber, wie genau so ein Gesetz aussehen soll, könnte man mit mir reden.
Vielleicht weil zwischen einem Kunden und dem Dienstleister kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber sehr wohl.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(08 Sep 2021, 08:55)
Es ist halt alles wenig durchdacht. Wenn z.B. irgendwo 3G gilt, was ist dann mit denjenigen, die dort arbeiten? Gilt das für die dann nicht? Wenn ich also zum Friseur gehe und dort bestätigen muss, dass ich entweder geimpft, genesen oder getestet bin, kann ich dann davon ausgehend dass das Gleiche für die Mitarbeiter gilt oder reicht dort eine Maske? Und wenn ja, warum? Mit welcher Begründung? Warum darf das Unternehmen dann mich konkret fragen, die Mitarbeiter aber nicht? Für mich ist das alles unausgegoren.
Spielt aber in Bezug auf Datenschutz mit dem argumentiert wird keine Rolle.odiug hat geschrieben:(08 Sep 2021, 10:55)
Vielleicht weil zwischen einem Kunden und dem Dienstleister kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber sehr wohl.
Vielleicht ist das der Grund, warum man da genauer hinschaut ...
Sorry, ich verstehe ehrlich gesagt das Argument "einem Wildfremden sein Impfzertifikat zu zeigen" nicht. Natürlich muss ich einem "Wildfremden" meinen Impfnachweis zeigen, wenn ich einen Bereich besuchen will, der das erforderlich macht. So wie ich bei Auslandsreisen meinen Ausweis oder Reisepass einem wildfremden Beamten oder Sicherheitsmitarbeiter zeigen muss. Daraus ergibt sich doch noch lange keine Pflicht, dass ich solch ein Dokument meinem Unternehmen zeigen muss, wenn es an meinen Arbeitsplatz nicht mal die Aufforderung zu 3G gibt.Vongole hat geschrieben:(08 Sep 2021, 02:16)
Meine Philosophie, spezifisch bei Corona, ist auf andere Rücksicht zu nehmen, auch auf Kollegen oder Kunden. Außerdem finde ich es geradezu komisch, dass jemand kein Problem damit hat, einem Wildfremden sein Impfzertifikat zu zeigen,
weil er etwa essen gehen will, sich aber gegenüber AG und Kollegen sich auf Datenschutz zu berufen.
Wenn für einen Bereich 2G oder 3G gefordert ist, dann zeige ich meinen Impfnachweis vor. Wenn aber gar nicht 2G oder 3G gefordert ist, warum soll ich dann den Impfnachweis vorzeigen? Erklär mir das bitte!Vongole hat geschrieben:Was machst du eigentlich, solltest du jemanden im KH besuchen wollen/müssen? Da kommst du ohne Nachweis nicht rein. Berufst du dich dann auch auf dein Persönlichkeitsrecht, oder lässt den Besuch gleich sein?
Zum einen, ich war in den letzten 18 Monaten nur einmal im Ausland und da war eine Quarantäne nicht nötig. Zum anderen gibt es Fälle, wo man trotz Impfung in Quarantäne muss, zum Beispiel wenn man einen positiven Test hatte, sprich sich infiziert hat.JJazzGold hat geschrieben:(08 Sep 2021, 08:03)
Ich könnte mir vorstellen, dass es auch Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten auffällt und ihn interessiert, wenn sie nach dem Urlaub ggfls jedes Mal in Quarantäne müssen. Der wird dann schon die richtigen Rückschlüsse ziehen.
Es ist nun mal leider so, man kann mit persönlichen Daten immer etwas negatives anfangen. Aus dem Grund sollte man schon schauen, wen man welche persönlichen anvertraut. Wenn der Chef oder das Unternehmen ein extremer Impf-Befürworter oder -Gegner ist, kann er diejenigen Arbeitnehmer intern von Beförderungen aussperren oder bestrafen, die nicht den gewünschten Impfstatus haben. Wird zum Glück in den meisten Fällen nicht passieren, aber die Frage war ja, ob man überhaupt was negatives machen kann und da sage ich ja.Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 09:19)
Inwiefern kann mit dem Wissen, das jemand, wie mittlerweile mehr als eine Mrd Menschen auf diesem Planeten gegen Covid geimpft wurde, überhaupt irgendwie etwas "negatives" anfangen?
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(08 Sep 2021, 08:55)
Es ist halt alles wenig durchdacht. Wenn z.B. irgendwo 3G gilt, was ist dann mit denjenigen, die dort arbeiten? Gilt das für die dann nicht? Wenn ich also zum Friseur gehe und dort bestätigen muss, dass ich entweder geimpft, genesen oder getestet bin, kann ich dann davon ausgehend dass das Gleiche für die Mitarbeiter gilt oder reicht dort eine Maske? Und wenn ja, warum? Mit welcher Begründung? Warum darf das Unternehmen dann mich konkret fragen, die Mitarbeiter aber nicht? Für mich ist das alles unausgegoren.
Also daher weht der Wind....Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 11:32)
E t. Wenn der Chef oder das Unternehmen ein extremer Impf-Befürworter oder -Gegner ist, kann er diejenigen Arbeitnehmer intern von Beförderungen aussperren oder bestrafen, die nicht den gewünschten Impfstatus haben.
Das ist falschSören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 11:37)
Im übrigen, was noch gar nicht hier und kaum im öffentlichen Diskurs besprochen wurde, es gibt auch einen simplen Grund, sich nicht impfen zu lassen. Wenn man genesen ist.
Und es gibt noch mehr Gründe sich nicht impfen zu lassen, die negativen Langzeitwirkungen der Impfstoffe ist nicht seriös erforscht.Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 11:37)
Im übrigen, was noch gar nicht hier und kaum im öffentlichen Diskurs besprochen wurde, es gibt auch einen simplen Grund, sich nicht impfen zu lassen. Wenn man genesen ist. Mit der Aufforderung, seinen Impfstatus dem Arbeitgeber bekannt zu geben, ergibt sich eigentlich auch die Aufforderung, eine SARS-CoV2-Infektion seinem Arbeitgeber mitzuteilen, weil das praktisch mit einer Impfung gleichgesetzt wird. Und spätestens da würde ich sagen, wäre für mich Schluss mit lustig, wenn ich gezwungen werde, Erkrankungen und Infektionen zu offenbaren.
Lässt Du Dir denn von jedem, mit dem Du in Kontakt stehst, ein 3G-Nachweis zeigen? Auch im Privatbereich?JJazzGold hat geschrieben:(08 Sep 2021, 11:40)
Der AG kann mir, freiwillig oder auf Anfrage, nur dann versichern, dass alle seine MA im Kundenkontakt geimpft genesen oder getestet sind, wenn er darüber informiert ist. Ansonsten erwarte ich, dass er sie mir vom Hals hält.
Das ist in der Tat eine Sache, mit der ein Dienstleister Werbung machen kann, dass alle seine Mitarbeiter geimpft sind. Da es aber keine Notwendigkeit ist, kann so etwas nur auf Freiwilligkeit der Mitarbeiter beruhen.JJazzGold hat geschrieben: Anfänglich habe ich z.B. nachgefragt, ob z.B. die Mitarbeiter meines Friseurs schon geimpft sind. Heute hängt die Information, dass alle MA geimpft sind aus. Offensichtlich ist es eine Minderheit, die ansonsten Dritten gegenüber zum Vergnügen ihren Impfausweis nicht schnell genug zücken können, meint sich hier der Verpflichtung ihren Mitmenschen gegenüber verweigern zu müssen.
Was ist falsch?
So wie auch über 2G und 3G diskutiert wird. Fakt ist aber nun mal, in den allermeisten Unternehmen ist nicht mal 3G vorgeschrieben.Realist2014 hat geschrieben:Daher wird schon über 1G diskutiert...
Doch ... eigentlich schon.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(08 Sep 2021, 11:12)
Spielt aber in Bezug auf Datenschutz mit dem argumentiert wird keine Rolle.
Mir ist es offen gestanden egal, wie oft oder wie wenig Sie im Ausland waren und danach ggfls in Quarantäne gehen müssen. Ich benötige Ihre Dienste nicht. Ihren AG wird es interessieren.Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 11:25)
Zum einen, ich war in den letzten 18 Monaten nur einmal im Ausland und da war eine Quarantäne nicht nötig. Zum anderen gibt es Fälle, wo man trotz Impfung in Quarantäne muss, zum Beispiel wenn man einen positiven Test hatte, sprich sich infiziert hat.
Den interessiert es aber nicht.
Geimpft und Genesen sind nicht deckungsgleich zu klassifizieren.Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 11:49)
Was ist falsch?
Es geht auch nicht um die allermeisten, sondern die Sinnhaftigkeit für manche Unternehmen dieses abzufragen ( über diejenigen hinaus, wo es gestern sowieso gesetzlich beschlossen wurde.)So wie auch über 2G und 3G diskutiert wird. Fakt ist aber nun mal, in den allermeisten Unternehmen ist nicht mal 3G vorgeschrieben.
Gilt aber nicht für alle Unternehmen
Da es in der Praxis 2G und 3G-Regelungen gibt, sind beide erstmal quasi gleich. Der wesentliche Unterschied aus rechtlicher (und nicht medizinischer) Sicht ist, dass Genese diesen Status hier nur 6 Monate lang besitzen.Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 12:05)
Geimpft und Genesen sind nicht deckungsgleich zu klassifizieren.
Soweit waren wir schon in der Diskussion. Die Sinnhaftigkeit einer solchen pauschalen Regelung wäre sogar aus Sicht vieler Unternehmen gegeben.Realist2014 hat geschrieben:Es geht auch nicht um die allermeisten, sondern die Sinnhaftigkeit für manche Unternehmen dieses abzufragen ( über diejenigen hinaus, wo es gestern sowieso gesetzlich beschlossen wurde.)
NochSören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 12:10)
Da es in der Praxis 2G und 3G-Regelungen gibt, sind beide erstmal quasi gleich. n.
Ich halte eine flächendeckende Entwicklung in Richtung 1G, was im Grunde einer Impfpflicht gleichkommt, für ausgesprochen unwahrscheinlich.Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 12:15)
Noch
darauf hatte ich ja hingewiesen
Nur kann sich das ja ändern- in Richtung 1G , weil es eben nicht "gleich" ist
Es gibt ja auch Jobs, die sich ohne jeglichen Kundenkontakt, Kollegenkontakt oder AG Kontakt darstellen lassen.
Wir haben alles drei, und trotzdem will unser Unternehmen diese Info nicht.JJazzGold hat geschrieben:(08 Sep 2021, 12:22)
Es gibt ja auch Jobs, die sich ohne jeglichen Kundenkontakt, Kollegenkontakt oder AG Kontakt darstellen lassen.
Könnte sein, dass es der Kunde irgendwann verlangt.Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 12:29)
Wir haben alles drei, und trotzdem will unser Unternehmen diese Info nicht.
und?Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 12:29)
Wir haben alles drei, und trotzdem will unser Unternehmen diese Info nicht.
Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 12:19)
Ich halte eine flächendeckende Entwicklung in Richtung 1G, was im Grunde einer Impfpflicht gleichkommt, für ausgesprochen unwahrscheinlich.
Schön, wir können gerne über Szenarien reden, die ich für ausgesprochen unwahrscheinlich halte. Ein Kunde, der von einem Dienstleister verlangt, dass alle Mitarbeiter geimpft sind, aber gleichzeitig im Bereich Mobilität, Einkauf und Privatsphäre mit allen anderen abhängt... ja mei, wenn Du meinst, dass das häufig vorkommt.
Auch bei Dir, wir können gerne über zukünftige Szenarien sprechen, die nicht sonderlich wahrscheinlich sind. Interessanter finde ich, den Aspekt quantitativ zu betrachten und das hervorzuheben, was häufig vorkommt.
Ich hatte dir den Link von Österreich gepostetSören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 12:51)
Auch bei Dir, wir können gerne über zukünftige Szenarien sprechen, die nicht sonderlich wahrscheinlich sind. I t.
Kommt es bereits zunehmend und es wird zukünftig immer häufiger vorkommen. No risk - no fun ist in einer Pandemie nur etwas für Loser.Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 12:49)
Schön, wir können gerne über Szenarien reden, die ich für ausgesprochen unwahrscheinlich halte. Ein Kunde, der von einem Dienstleister verlangt, dass alle Mitarbeiter geimpft sind, .. ja mei, wenn Du meinst, dass das häufig vorkommt.
Also welchen Anteil hat der DFB denn an unserer Volkswirtschaft? Wirklich mal, über Peanuts muss man nun wirklich nicht reden.Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 13:02)
Ich hatte dir den Link von Österreich gepostet
Der DFB denkt auch darüber nach..
Das zum Thema "Wahrscheinlichkeit" ...
Ich halte das wirklich für vernachlässigbar.JJazzGold hat geschrieben:(08 Sep 2021, 13:05)
Kommt es bereits zunehmend und es wird zukünftig immer häufiger vorkommen.
So? In wie weit kontrollierst Du den Impfstatus Deines Umfeldes und Deiner Kontaktpersonen?JJazzGold hat geschrieben:No risk - no fun ist in einer Pandemie nur etwas für Loser.
Das war doch nur ein Beispiel.....Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 13:11)
Also welchen Anteil hat der DFB denn an unserer Volkswirtschaft? Wirklich mal, über Peanuts muss man nun wirklich nicht reden.
Nein, ich gehe lediglich davon aus, dass es in den meisten Unternehmen lange keine durchgängige 3G-Regel und geschweige denn 2G-Regel geben wird und das 2G-Regeln im Bereich der Kultur, Gastronomie und inländischen Urlauben weiter in der Minderzahl bleiben werden. Wir werden es ja selbst erleben, wenn man die Geduld aufbringt.Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 13:20)
Aber du scheinst offensichtlich davon überzeugt zu sein, dass es keine "engere Schlinge" um die Ungeimpften im Herbst/Winter geben wird.
Ich kenne den impfstatus der meisten, mit denen ich regelmässig zu tun habe.Sören74 hat geschrieben:(08 Sep 2021, 13:13)
So? In wie weit kontrollierst Du den Impfstatus Deines Umfeldes und Deiner Kontaktpersonen?