3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 10:28)
Wobei letztendlich schon an der Qualität der Fragen deutlich sein sollte, dass es eben nicht Ahnungslosigkeit, sondern eben Interesse ist.
Offengestanden resultiert die Annahme, dass Du möglicherweise nicht weißt wovon Du redest, aus Deinem entsprechen Anwwurf mir gegenüber. Von selbst wäre ich gar nicht auf den Gedanken gekommen. Du magst ein paar Grundlagen kennen, in der Praxis hattest Du jedoch noch wenig mit BP oder WP zu tun. Schon Deine gezeigte Verwunderung darüber, dass externe WP Zugriff auf die Buchhaltung haben, offenbart, dass Dir wohl nicht so ganz klar ist, was der Job eines WP ist. Wie soll er denn Deiner Meinung nach die Plausibiltät der Kontenausweise prüfen, wenn er nicht nachschaut? Entweder bekommt er die Konten auf Papier, oder er prüft indem er eben gleich in die BuHa reingeschaut. Übrigens greifen auch BP direkt darauf zu, nur der Vollständigkeit halber.
Dass ich hier keine detaillierte Anleitung zum Bilanz aufhübschen veröffentliche, sollte sich von selbst verstehen. Daher nehme ich Deine Versuche entsprechende Infos zu erlangen, indem Du halt mal plump provozierst als "nice try". Was da gelaufen ist, kann sich, mit etwas Fachwissen, ein Interessierter anhand der Hinweise durchaus zusammen reimen. Weitere Infos würde ich nicht mal unter vier Augen jemanden geben, den ich lange und persönlich kenne. Deine Annahme, dass lediglich über Abgrenzungen und Bewertungsansätze getrickst werden könne, ist einfach nicht richtig. Und wenn ich Dir wirklich erst noch erklären muss wie man in einem Unternehmensverbund Ertagsgestaltungen vornimmt, dann empfehle ich Dir einen Kurs "Bilanzierung für Einsteiger".
Ach ja, btt: Erkäre mal, wie es sein kann, dass EY ein Guthabenkonto i.H.v. 1,9 Mrd nicht checkt und den Betrsg testiert, obwohl da nur Luft gebucht wurde.
Schon Deine gezeigte Verwunderung darüber, dass externe WP Zugriff auf die Buchhaltung haben, offenbart, dass Dir wohl nicht so ganz klar ist, was der Job eines WP ist. Wie soll er denn Deiner Meinung nach die Plausibiltät der Kontenausweise prüfen, wenn er nicht nachschaut? Entweder bekommt er die Konten auf Papier, oder er prüft indem er eben gleich in die BuHa reingeschaut. Übrigens greifen auch BP direkt darauf zu, nur der Vollständigkeit halber.
Betriebsprüfer haben Zugriff auf die Buchhaltung per USB-Stick, dürfen aber nicht buchen. Der Bericht der Betriebsprüfung kann natürlich Buchungen auslösen, welche zum Beispiel das Anlagevermögen verändern. Nur selber buchen darf der Betriebsprüfer nicht. Der Wirtschaftsprüfer vermutlich schon. Nur müsste dieses dann dokumentiert werden.
Offengestanden resultiert die Annahme, dass Du möglicherweise nicht weißt wovon Du redest, aus Deinem entsprechen Anwwurf mir gegenüber. Von selbst wäre ich gar nicht auf den Gedanken gekommen. Du magst ein paar Grundlagen kennen, in der Praxis hattest Du jedoch noch wenig mit BP oder WP zu tun. Schon Deine gezeigte Verwunderung darüber, dass externe WP Zugriff auf die Buchhaltung haben, offenbart, dass Dir wohl nicht so ganz klar ist, was der Job eines WP ist. Wie soll er denn Deiner Meinung nach die Plausibiltät der Kontenausweise prüfen, wenn er nicht nachschaut? Entweder bekommt er die Konten auf Papier, oder er prüft indem er eben gleich in die BuHa reingeschaut. Übrigens greifen auch BP direkt darauf zu, nur der Vollständigkeit halber.
jetzt werde hier bitte nicht albern. Dass WPs oder BPs in die Buchhaltung schauen können ist jetzt wirklich nichts Neues. Das bedeutet aber lesen und auswerten. Dafür gibt es in den meisten ERPs auch entsprechende Zugänge, die vordefiniert sind und genau den Zugriff und genau die Rechte enthalten, die eben für diesen Zweck gebraucht werden.
Daten ändern, also konkret buchen kann man damit natürlich nicht. Das ist ein absolutes NoGo. Aber genau das war ja deine Behauptung.
Dass ich hier keine detaillierte Anleitung zum Bilanz aufhübschen veröffentliche
Hat niemand verlangt.
Was da gelaufen ist, kann sich, mit etwas Fachwissen, ein Interessierter anhand der Hinweise durchaus zusammen reimen.
Nicht anhand deiner Hinweise die in sich ja schon widerprüchlich sind.
Weitere Infos würde ich nicht mal unter vier Augen jemanden geben, den ich lange und persönlich kenne.
Kein Wunder weil es jeglicher Grundlage entbehrt und es sich schnell als heiße Luft enttarnt.
Deine Annahme, dass lediglich über Abgrenzungen und Bewertungsansätze getrickst werden könne, ist einfach nicht richtig. Und wenn ich Dir wirklich erst noch erklären muss wie man in einem Unternehmensverbund Ertagsgestaltungen vornimmt, dann empfehle ich Dir einen Kurs "Bilanzierung für Einsteiger".
Nicht nur, aber es sind die wesentlichen Punkte. Ansonsten wüßte ich jetzt nicht was denn noch möglich wäre. Falls du auf Transferpreise anspielst, bedarf auch das einer eindeutigen Dokumentation, ohne die es gar keine steuerliche Annerkennung gibt (die Konsequenzen sind dir hoffentlich bewusst). Aber dokumentiert wurde ja nichts, sondern einfach nur wild rumgebucht. Im System des Kunden durch den Wirtschaftsprüfer, so dass die Bilanz schräg aussah. Und der WP hat das dann auch noch testiert.
Erzähl da bitte jemand anderem.
Ach ja, btt: Erkäre mal, wie es sein kann, dass EY ein Guthabenkonto i.H.v. 1,9 Mrd nicht checkt und den Betrsg testiert, obwohl da nur Luft gebucht wurde.
EY hat also die Bilanz für Wirecard erstellt, indem sie selbst dort auch gebucht haben. Dann haben sie das testiert.
So funktioniert also deine Denke?
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 13:11
von Skull
Guten Tag,
ich bitte darum, die gegenseitigen ausführlichen Anwürfe,
der Ahnungslosigkeit und des Nichtwissens des jeweiligen Gegenübers, einzustellen.
Ansonsten werde ich diese (ad-personam) Beiträge -komplett- in die Ablage verschieben.
Ach ja, btt: Erkäre mal, wie es sein kann, dass EY ein Guthabenkonto i.H.v. 1,9 Mrd nicht checkt und den Betrsg testiert, obwohl da nur Luft gebucht wurde.
Weil Belege vorgelegt wurden. ( gefälschte)
Es ging ja um Konten in Asien.
Hier ist ja einer der großen Streitpunkte, wie weit EY hier genauer ( vor Ort) hätte prüfen müssen.
Weil Belege vorgelegt wurden. ( gefälschte)
Es ging ja um Konten in Asien.
Hier ist ja einer der großen Streitpunkte, wie weit EY hier genauer ( vor Ort) hätte prüfen müssen.
Offensichtlich hat das EY direkt im System von Wirecard selber gebucht und anschließend testiert. Das ist ja der Vorwurf der im Raum steht. Denn so eine Vorgehensweise scheint ja gar nicht so unüblich zu sein.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 14:49
von Dieter Winter
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 12:27)
Erzähl da bitte jemand anderem.
Wenn ich's recht überlege kann ich Dir Deine Zweiflel nicht mal verübeln. Hätte mir das jemand erzählt wäre ich auch ziemlich skeptisch. Wäre ich nicht daneben gestanden, hätte ich das nicht für möglich gehalten.
Welche Rechte dem WP in dem Laden eingeräumt werden, entscheidest Du jedoch mal ganz sicher nicht.
Auch sehe ich keinerlei Widerspruch, in dem was ich hier festgestellt habe.
Dass EY bei wirecard Luftbuchungen durchgeführt hat, glaube ich nicht und habe ich so, wie Du das verzerrt darzustellen versuchst, auch nicht in den Raum gestellt.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 14:53
von Dieter Winter
Realist2014 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 13:33)
Weil Belege vorgelegt wurden. ( gefälschte)
Naja, es ist schon etwas verblüffend, dass EY das nicht gegengeprüft hat. Waren ja nun nicht gerade peanuts und das Konto hat sich wohl über die Wirtschaftsjahre hinweg aufgebaut. An sich war das vom Wesen her ein Durchlaufkonto, wenn ich das richtig sehe.
Nein, das ist aber ein typisches Problem der unterschiedlichen Interpretation von Begriffen...
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 16:19
von Adam Smith
Pav Gill hat Wirecard vorzeitig zu Fall gebracht. Er war ein Insider in Singapur, der dann nach seiner Entlassung zur Financial Times gegangen ist. Die BaFin hat nach Berichten der Financial Times Druck gemacht und Wirecard hat die KPMG engagiert, um die Vorwürfe zu entkräften. Nur war Wirecard nicht bewusst, dass dieser Wirtschaftsprüfer nun extrem war. Es wurde nach Fehlern gesucht und es wurden nur richtige Belege akzeptiert.
Whistleblower Pav Gill: "Ich habe Wirecard zu Fall gebracht"
Er wurde eingeschüchtert und unter Druck gesetzt. Doch der Drang, die Vorgänge bei Wirecard ans Licht zu bringen, war größer. Pav Gill erzählt erstmals, wie es ihm dabei ergangen ist.
Doch Gill fand eine Vertraute in der Region, die Belege für seinen Verdacht auf den Tisch legte. Gefälschte Rechnungen und Kontoauszüge, in denen Überweisungen an Unternehmen aufgetaucht waren, zu denen Wirecard gar keine Geschäftsbeziehung hatte, lagen nun vor Gill. Zu diesem Zeitpunkt dachte er noch, seinen Job gut zu machen, weil er auf betrügerische Machenschaften gestoßen war. Bei Wirecard in München hörte man sich das zwar interessiert an. Doch rasch zog man Gill von der Aufarbeitung ab, darum wollte sich fortan Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek (auf der Flucht) kümmern, dem das Asiengeschäft unterstellt war.
Als der Anwalt 2017 bei Wirecard anfing, sei ihm auch Dank der Hinweise einer Mitarbeiterin schnell klar geworden, dass etwas mit der Firma und den Büchern nicht stimmen könne. Die Kollegin habe Pav Gill nicht nur ihre Beobachtungen zu seltsamen Präsentationen des damaligen Wirecard-Finanzchefs Edo K. über womöglich erfundene Firmen und erfundene Umsätze mitgeteilt. Sie habe Gill auch Unterlagen dazu ausgehändigt. Hinweise habe der Jurist auch von anderen Mitarbeitern erhalten.
Besser wäre es gewesen, wenn Pav Gill zu EY gegangen wäre.
Dann wäre uns der Strang erspart geblieben, dass Wirtschaftsprüfer wild und ohne Nachweis in Buchhaltungen rumbuchen. Bei EY gibt es übrigens nirgends einen Vorwurf in dieser Hinsicht.
EY konnte sich halt nicht vorstellen, dass Wirecard ein betrügerische Firma ist. Mit dieser Ansicht war EY nicht alleine. Ein Wirtschaftsprüfer muss nicht voraussetzen, dass sein Mandant ihn von vorne bis hinten belügt und betrügt.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 17:32
von Dieter Winter
Adam Smith hat geschrieben:(18 Jun 2021, 16:19)
Dann wäre uns der Strang erspart geblieben, dass Wirtschaftsprüfer wild und ohne Nachweis in Buchhaltungen rumbuchen.
Darum ging es mir an sich gar nicht. Die Debatte wurde halt durch das Geblubber des Katers ausgelöst. Eigentlich wollte ich lediglich, unter Anführung des Beispiels, darauf hinaus, dass ein WP nicht zwingend auch ein Heiliger ist. Manche graust es vor gar nix. Und da die Geprüften nun mal identisch mit den Auftraggebern sind, sind die Testate nicht unbedingt immer sakrosant.
Bei wirecard sieht es nun mal sehr danach aus, als hätten die WP absichtlich nicht so genau hingeguckt.
Darum ging es mir an sich gar nicht. Die Debatte wurde halt durch das Geblubber des Katers ausgelöst. Eigentlich wollte ich lediglich, unter Anführung des Beispiels, darauf hinaus, dass ein WP nicht zwingend auch ein Heiliger ist. Manche graust es vor gar nix. Und da die Geprüften nun mal identisch mit den Auftraggebern sind, sind die Testate nicht unbedingt immer sakrosant.
Bei wirecard sieht es nun mal sehr danach aus, als hätten die WP absichtlich nicht so genau hingeguckt.
Es geht wohl vermutlich um die Frage, ob der Steuerberater der Wirtschaftsprüfer sein kann. Keine Ahnung. Mit dem Thema Wirtschaftsprüfung habe ich nur peripher was zu tun. Habe mal was von Personen, die damit zu tun gehabt haben, aufgeschnappt. Die Personen gehörten aber Firmen an, bei denen Wirtschaftsprüfung und Unternehmen streng getrennt waren und sind. Es gibt aber Steuerberater die gleichzeitig Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind. Die dürften die Firmen buchen und prüfen. Sicher bin ich hier mir natürlich nicht.
Das überlässt Du mal schön der jeweiligen GeFü und admins, würde ich meinen.
jetzt wird es immer alberner. Vorhin wolltest du mich noch als ahnunglos hinstellen, weil deiner Meinung ja WP und BP _Schreibzugriff_ auf ein Buchhaltungssystem haben und ich das nicht wüsste.
Jetzt ruderst du wie die ganze Zeit schon wieder um deine Aussagen rum.
Ein echter Kindergartengetue, was du hier vollbringst nur weil man dich mal wieder beim Lügen erwischt hat.
jetzt wird es immer alberner. Vorhin wolltest du mich noch als ahnunglos hinstellen, weil deiner Meinung ja WP und BP _Schreibzugriff_ auf ein Buchhaltungssystem haben und ich das nicht wüsste.
Jetzt ruderst du wie die ganze Zeit schon wieder um deine Aussagen rum.
Ein echter Kindergartengetue, was du hier vollbringst nur weil man dich mal wieder beim Lügen erwischt hat.
Ich weiß es jetzt nicht. Es dürfte aber keinesfalls die Big Four betreffen.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 19:08
von Adam Smith
Hier gibt es ein Video.
[youtube][/youtube]
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 19:31
von Dieter Winter
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 18:07)
Ein echter Kindergartengetue, was du hier vollbringst nur weil man dich mal wieder beim Lügen erwischt hat.
Das Kindergartengetue geht eindeutig auf Deine Kappe. Du hast verwundert getan, dass ein WP Zugriff auf die Buchhaltung hätte. Du unterstellst zudem Aussagen, die ich so nicht getätigt habe. Die Lüge, ich hätte einen generellen Schreibzugriff von BP behauptet, gehört dazu.
Das Kindergartengetue geht eindeutig auf Deine Kappe. Du hast verwundert getan, dass ein WP Zugriff auf die Buchhaltung hätte.
Ebenso wie die Lüge, ich hätte einen generellen Schreibzugriff von BP behauptet.
hast du doch im Kontext. Um den ging es ja. Sonst könnte ein WP doch gar nicht im System des Mandanten buchen. Das war ja deine Behauptung.
Hast du jetzt schon den Überblick verloren, was du hier so alles behauptet hast. Kein Wunder wenn man sich irgendwelche Phantastereien zusammenstrickt
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 19:37
von Dieter Winter
Adam Smith hat geschrieben:(18 Jun 2021, 18:01)
Es gibt aber Steuerberater die gleichzeitig Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind. Die dürften die Firmen buchen und prüfen.
So was gibt es durchaus. Hier lag der Sachverhalt allerdings etwas anders.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 19:39
von Dieter Winter
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 19:35)
hast du doch im Kontext. Um den ging es ja. Sonst könnte ein WP doch gar nicht im System des Mandanten buchen. Das war ja deine Behauptung.
Der Unterschied zwischen einem BP und einem WP ist Dir nicht geläufig?
Abgesehen davon kann man z. B. in Datev den Schreibzugriff nicht so ohne Weiteres sperren. Und war im entsprechenden Fall auch gar nicht gewünscht.
Der Unterschied zwischen einem BP und einem WP ist Dir nicht geläufig?
Abgesehen davon kann man z. B. in Datev den Schreibzugriff nicht so ohne Weiteres sperren. Und war im entsprechenden Fall auch gar nicht gewünscht.
Ein BP darf in Bezug auf die Buchhaltung gar nichts buchen.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 19:57
von Dieter Winter
Adam Smith hat geschrieben:(18 Jun 2021, 19:54)
Ein BP darf in Bezug auf die Buchhaltung gar nichts buchen.
Macht er auch nicht. Zumindest habe ich dergleichen noch nicht mitbekommen.
Die Rede - meinerseits - bezog sich auf WP.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 20:22
von Dampflok94
Adam Smith hat geschrieben:(18 Jun 2021, 16:19)
Ein Wirtschaftsprüfer muss nicht voraussetzen, dass sein Mandant ihn von vorne bis hinten belügt und betrügt.
Stimmt, er muß nicht davon ausgehen, daß es so ist. Aber er muß in Betracht ziehen, daß es so sein könnte. (Konjunktiv!) Spätestens wenn erste entsprechende Berichte auftauchen, sollte genauer hin geschaut werden. Erweisen sich die Berichte als falsch: Umso besser!
Vielleicht Par.43(1) WPO? Dort steht u. a. "gewissenhaft". Könnte man auch mit "gesundem Misstrauen" interpretieren, oder?
Nein, eigentlich nicht.
Und auch sehr schwierig- was sollen die WP's denn machen, wenn sie einen Verdacht haben?
Meldung an die Aufsichtsbehörde?
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 21:05
von Dieter Winter
Realist2014 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 20:55)
Und auch sehr schwierig- was sollen die WP's denn machen, wenn sie einen Verdacht haben?
Dass es immer einfach ist, behaupte ich ja nicht. Wobei im wirecard Fall wohl ein Anruf bei der asiatischen Bank genügt hätte. Jedenfalls las ich, dass das Treuhandkonto angeblich nie existiert hat.
Dass es immer einfach ist, behaupte ich ja nicht. Wobei im wirecard Fall wohl ein Anruf bei der asiatischen Bank genügt hätte. Jedenfalls las ich, dass das Treuhandkonto angeblich nie existiert hat.
Wirecard ist nun ein ganz eigenes Thema......
Hier das Wort gewissenhaft verwenden zu wollen, wäre mehr als abstrus.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 21:12
von Dieter Winter
Realist2014 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:07)
Hier das Wort gewissenhaft verwenden zu wollen, wäre mehr als abstrus.
Und Inkompetenz halte ich bei den EY Leuten für ziemlich unwahrscheinlich. Die Mädels und Jungs dort sind nicht gerade auf der Brennsuppe daher geschwommen.
Schon Deine gezeigte Verwunderung darüber, dass externe WP Zugriff auf die Buchhaltung haben, offenbart, dass Dir wohl nicht so ganz klar ist, was der Job eines WP ist. Wie soll er denn Deiner Meinung nach die Plausibiltät der Kontenausweise prüfen, wenn er nicht nachschaut? Entweder bekommt er die Konten auf Papier, oder er prüft indem er eben gleich in die BuHa reingeschaut. Übrigens greifen auch BP direkt darauf zu, nur der Vollständigkeit halber.
Weder ein BP noch ein WP braucht einen Schreibzugriff auf das Buchhaltungssystem. Es gibt auch keinen Anspruch darauf. Es ist auch nicht die Aufgabe eines WP im System des Mandanten zu buchen. Zudem verfügen beide über eigene Analysetools für die jeweiligen Prüfungshandlungen mit denen sie wesentlich zielführender und effizienter arbeiten können als mit dem Direktzugriff ins System. Dafür gibt es in jedem System standardisierte Schnittstellen um die Daten in entsprechender Form zur Verfügung zu stellen.
Stimmt, er muß nicht davon ausgehen, daß es so ist. Aber er muß in Betracht ziehen, daß es so sein könnte. (Konjunktiv!)
Nein, muss er nicht. Dazu bräuchte der WP einen konkreten Auftrag um in diese Richtung zu prüfen, Das geschieht nicht im Rahmen einer normalen Jahresabschlussprüfung. Er kann aber Hinweise in diese Richtung natürlich nicht ignorieren.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 21:23
von Dieter Winter
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:17)
Du hast den BP ins Spiel gebracht.
Wann und wo hätte ich ins Spiel gebracht, dass ein BP Schreibzugriff hätte? Einfach den Link bitte.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 21:26
von Dieter Winter
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:17)
Weder ein BP noch ein WP braucht einen Schreibzugriff auf das Buchhaltungssystem. Es gibt auch keinen Anspruch darauf.
Weder geht es um Anspruch, noch um BP. Du versuchst hier wieder mal, mir etwas in den "Mund" zu legen, was ich so nicht geäußert habe. Was soll das?
Weder geht es um Anspruch, noch um BP. Du versuchst hier wieder mal, mir etwas in den "Mund" zu legen, was ich so nicht geäußert habe. Was soll das?
Dann unterstell mir keine Ahnunglosigkeit, wenn ich dich drauf Hinweise, dass es unüblich ist, dass WP Zugriff auf das Buchhaltungssystem ihres Mandanten (Schreibzugriff wohlgemerkt) haben.
Aber nicht durch einen BP. Du lügst hier doch recht unverfroren. Warum?
Den hast du doch selber ins Spiel gebracht, nachdem du mir erklärt hast, dass WP anscheinend sehr wohl Zugriff (im Kontext Schreibzugriff) haben. Siehe doch deinen Satz oben.
Du hast wohl echt schon den überblick verloren, wie du dir deine Story zurechtgebastelt hast.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 21:36
von Dieter Winter
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:30)
Dann unterstell mir keine Ahnunglosigkeit, wenn ich dich drauf Hinweise, dass es unüblich ist, dass WP Zugriff auf das Buchhaltungssystem ihres Mandanten (Schreibzugriff wohlgemerkt) haben.
Unüblich - ja. Ich sag doch, dass ich es wahrscheinlich auch nicht glauben würde, wenn es mir jemand, den ich nicht kenne, erzählt hätte. Ich war ja selber von den Socken.
Allerdings hattest Du es so formuliert, als würdest Du bezweifeln, dass der WP irgendeinen Zugriff auf die Buchhaltung hat. Deshalb kamen mir gewisse Zweifel daran, dass Du weißt, wovon Du redest.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 21:41
von Dieter Winter
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:32)
Den hast du doch selber ins Spiel gebracht, nachdem du mir erklärt hast, dass WP anscheinend sehr wohl Zugriff (im Kontext Schreibzugriff) haben..
Ich habe keinen Schreibzugriff für BP ins Spiel gebracht. Das ist schlicht gelogen!
Und ob WP Schreibzugriff haben, hängt u.a. vom System ab. Und natürlich davon, ob er von den GeFü/Admins gewährt wird. Welchen Teil weigerst Du Dich zu verstehen?
Ein Externer hat Zugang zum Buchhaltungssystem und kann ohne Abstimmung irgendwas buchen?
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 21:56
von Dieter Winter
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:49)
Du hast echt den Überblick verloren.
Nö.
Zuerst bezweifelst Du den Zugang.
Danach, dass er ohne Abstimmung buchen kann.
Dass dies ggf. ohne Abstimmumg passiert wäre, stand meinerseits übrigens auch nie im Raum. Du hast hier fröhlich, nennen wirs mal, "interpretiert". Alles in allem sind Deine plumpen Provoversuche ziemlich durchschaubar.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 22:17
von Dampflok94
Kann mir mal jemand erläutern, welchen Sinn eine Prüfung macht, wenn man davon ausgeht alles ist korrekt? Dann wäre ein Prüfung völlig Sinn- und Zweckfrei. Menschen machen schließlich Fehler, auch Bilanzbuchhalter. D. h. es geht darum herauszufinden, ob eine Bilanz korrekt ist. Oder ist das ganze Beschäftigungstherapie?
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 22:27
von Dieter Winter
Dampflok94 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 22:17)
Kann mir mal jemand erläutern, welchen Sinn eine Prüfung macht, wenn man davon ausgeht alles ist korrekt?
Die WP wollen auch leben.....
Eigentlicher Sinn der Prüfungspflicht ist der, dass kein großer Schaden verursacht wird.
Kann mir mal jemand erläutern, welchen Sinn eine Prüfung macht, wenn man davon ausgeht alles ist korrekt? Dann wäre ein Prüfung völlig Sinn- und Zweckfrei. Menschen machen schließlich Fehler, auch Bilanzbuchhalter. D. h. es geht darum herauszufinden, ob eine Bilanz korrekt ist. Oder ist das ganze Beschäftigungstherapie?
Grundlage für die Prüfung ist die ordnungsgemäße Buchführung. Die wird geprüft. Es geht um die Einhaltung der Regeln, also die Erfassung aller Geschäftsvorfälle, Bewertung, Vollständigkeit, Abgrenzungen.
Nicht zum Prüfungsinhalt gehört die Prüfung auf kriminelle Handlungen, wie Unterschlagung, Manipulation etc.
Das schließt natürlich nicht aus, dass im Zuge einer Prüfung man auf sowas stößt.
Grundlage für die Prüfung ist die ordnungsgemäße Buchführung. Die wird geprüft. Es geht um die Einhaltung der Regeln, also die Erfassung aller Geschäftsvorfälle, Bewertung, Vollständigkeit, Abgrenzungen.
Nicht zum Prüfungsinhalt gehört die Prüfung auf kriminelle Handlungen, wie Unterschlagung, Manipulation etc.
Das schließt natürlich nicht aus, dass im Zuge einer Prüfung man auf sowas stößt.
Hört sich gut an. Also z. B. die Frage ob verbuchte Aktiva wirklich existent sind, ist für dich keine Frage der Vollständigkeit? Aber vielleicht ist meine Idee, daß ein Wirtschaftsprüfer prüft und nicht nur glaubt ja übertrieben.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Freitag 18. Juni 2021, 23:32
von Skull
Guten Abend,
wenn die beiden Hauptprotaganisten nicht umgehend ihre
gegenseitigen unterstellenden und beleidigenden Postings (oder auch Passagen) einstellen,
wird eine Sanktion erfolgen.
Dieses ist jetzt mein zweiter Hinweis. Einen dritten wird es somit nicht mehr geben.
Re: EY -Die teuren Profis
Verfasst: Samstag 19. Juni 2021, 00:00
von Dieter Winter
Dampflok94 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 23:05)
Aber vielleicht ist meine Idee, daß ein Wirtschaftsprüfer prüft und nicht nur glaubt ja übertrieben.
Es gibt solche und solche. Je größer das Mandat, um so größer das Interesse des WP, dass er es behält.