jack000 » Mi 11. Nov 2015, 20:25 hat geschrieben:
Ändert nichts daran, dass es (zu Recht) verboten ist zu stehlen und ohne gültige Fahrkarte den ÖPNV zu benutzen. Für letzteres kommt man erstmal nicht vor den Richter.
Doch, doch, dafür kommt man teilweise auch vor den Richter. Es kommt darauf an, wie sehr die Verfolgungsbehörden da hinterher sind. In Hannover z. B. gehen extrem viele Verfahren vor dem Amtsgericht ums Schwarzfahren. Die sind zwar relativ schnell abgefrühstückt ("Warum sind Sie schwarz gefahren?" - "Ich habe meine Fahrkarte verloren/vergessen."), aber sie finden statt. Gibt natürlich auch andere Behörden, die das anders handhaben und einstellen.
Naja - es macht schon einen Unterschied. Bei einer Einstellung wegen geringer Schuld ist man nicht vorbestraft.
Genauso gut könnte man argumentieren, dass ein 5-jähriger es nicht mag, bestohlen zu werden. Es kommt nicht darauf an, ob das Kind es bis 14 versteht, sondern es kommt darauf an, dass man Menschen unterhalb dieses Alters nicht als schuldfähig erachtet, da man zu Ihren Gunsten unterstellt, dass Ihnen die geistige Reife fehlt. Jugendsünden sollen nicht ganze Leben zerstören. Genauso setzt es sich auch beim Jugendstrafrecht fort, indem die Erziehung im Mittelpunkt steht, nicht die Strafe. Ich stelle mir gerade einen 10-jährigen in der mündlichen Verhandlung vor Gericht vor. Was soll ein Richter mit so einem Mistverfahren anfangen

?
Ich habe eine Quelle genannt und du hast spekuliert.
In der Quelle steht was von 200 Verfahren. Um was für Verfahren es sich handelt und ob diese eingestellt wurden, kann überhaupt nicht bewertet werden, da die Quelle keine Angaben macht und nur von "ähnlichen Delikten" spricht. Wenn Dich eine Person zu Unrecht verdächtigt ist auch ein Verfahren gegen Dich vorhanden. Allein die Zahl der Verfahren sagt noch nichts darüber aus, wieviel kriminelle Energie in einer Person steckt. Verurteilungen zählen, Verfahren kann man viele eröffnen.
Bolero » Do 12. Nov 2015, 13:42 hat geschrieben:
Du kannst ihn ja bei dir Zuhause aufnehmen und ihn jeden Abend singend in den Schlaf kuscheln.
Ich denke, wenn es nach der Polizei ginge, hätte das Früchtchen gar keine Möglichkeit mehr gehabt, Einbrüche zu begehen. Kuschelrichter und durchgeknallte Sozialpädagogen werden
schon dafür sorgen, das ihr Liebling weiterhin seinen Spaß hat.
Bis jetzt hat er ja "nur" was auf die Nase bekommen. Kann auch mal anders laufen.
Und Du solltest vielleicht mal besser anfangen, nicht alles, was in der Zeitung steht, für bare Münze zu nehmen. Die Angabe mit den 200 Verfahren ist genauso sinnlos für die Bewertung wie wenn die Presse schreibt, dass jemand zu einer Geldstrafe iHv 1.000 € verurteilt wurde. Das sagt mir aber nicht, wie viele Tagessätze der Betroffene bekommen hat. Die sind aber das, was zählt, denn danach bemisst sich die Gefängnisstrafe. Die Geldsumme setzt sich aus dem Einkommen des Betroffenen zusammen und ist damit vollkommen witzlos, weil nicht aussagekräftig.