ein freund von mir will spät abends an einem wochenende mit seinem hund nach hause und muss dabei durch ein "kneipenvirtel" als er an einer dieser kneipen vorbei geht wird er von besoffenen angepöbelt und angegriffen,es kommt zu einer schlägerei,der hund verteidigt sein herrchen wie es sich gehört und beisst einen der angreifern in den arm,als dann die polizei eintrifft wird jedoch der hund beschlagnahmt mit der begründung "ein hund darf niemals beissen egal in welcher situation" und der besitzer bekommt auch noch eine anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung,naja nach 6 wochen tierheim und einigem papierkrieg mit dem ordnungsamt bekahm er seinen hund wieder unter der auflage von maulkorb und leinenzwang
Fall 2:
Hund (Bernhardiner) war baden, Russen bedrohen sein Herrchen mit einer Zaunlatte, Hund sieht das und verteidigt sein grün und blau geprügeltes Herrchen, Herrchen bekommt Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung
Fall 3:
Bei Bekannten wurde eingebrochen und ihre Hündin (Howawart) hat den Einbrecher etwas angenagt. Der Einbrecher erstattet Anzeige und bekommt 1500,-€ Schmerzensgeld zugesprochen! Begründung: Sie hätten den Hund nicht rauslassen dürfen. Das sind deutsche Gesetze!

Und der Hund ist jetzt von Amt´s wegen gefährlich.
Fall 4:
ein freund von mir will spät abends an einem wochenende mit seinem hund nach hause und muss dabei durch ein "kneipenvirtel" als er an einer dieser kneipen vorbei geht wird er von besoffenen angepöbelt und angegriffen,es kommt zu einer schlägerei,der hund verteidigt sein herrchen wie es sich gehört und beisst einen der angreifern in den arm,als dann die polizei eintrifft wird jedoch der hund beschlagnahmt mit der begründung "ein hund darf niemals beissen egal in welcher situation" und der besitzer bekommt auch noch eine anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung
Fall 5:
ein Einbrecher über den Zaun eines Grundstückes geklettert ist, um das Haus auszurauben.
Die Besitzer hatten einen Hund, der den Einbrecher wohl gebissen hat, dieser ist daraufhin geflüchtet.
Der Einbrecher verklagt die Besitzer des Hauses/Hundes.
Zazit: Er bekam Recht, da am Zaun keine 'Vorsicht Hund'-Schilder hingen...
Fall 6:
Ein Mann hatte einen Einbrecher gestellt, diesen überrumpelt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Dabei hat sich der Einbrecher zwei Rippen gebrochen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diesen Mann einen Strafbefehl über 1500 € wegen Körperverletzung erlassen,
Fall 7:
http://de.answers.yahoo.com/question/in ... 407AA0YtIZ
Übrigens wurde er vorher bereits 2mal ausgeraubt...
Fall 8:
http://www.stern.de/panorama/icke-muss- ... 29583.html
Fall 9:
http://www.123recht.net/Sowas-gibt-es-g ... 58550.html
Die deutsche Justiz, was ein Affenverein!
