Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Michael_B
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Michael_B »

Ne andere Frage ist natürlich, warum Urlaub? Und warum er nicht abgeschoben wird.
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Billie Holiday hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 19:28 Was schreiben die denn so? Dass der Täter alles ist und das Opfer nichts?
Lassen Sie ihre Unterstellungen und suchen Sie sich Gegner,
Ich bin keiner.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Billie Holiday
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Michael_B hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 19:32 Also hier liest sich das schon etwas differenzierter, also ganz so unfähig ist unsere Justiz womöglich doch nicht:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/re ... ng,TlyTNll

u.a.:
- hatte schon halbes Jahr U-Haft abgesessen, war damals noch unter Jugendrecht fallend
- Die Vergewaltigung bestand aus dem "Einführen eines Fingers" - ist jetzt nicht die schlimmste/ bestialische Form der Vergewaltigung etc.

Soll nicht heißen, das das Urteil nicht zu milde ist.
Aber ich kann schon erahnen, warum es jetzt nicht 10 Jahre Einzelhaft o.ä. gegeben hat.
Ich wünsche jedem, der sich darüber lustig macht, dass ein großer, schmieriger, kräftiger Kerl seinen Finger in den Anus des Erheiterten steckt, um mal zu gucken, ob es neben körperlichen Schmerzen noch andere Dinge gibt wie Verletzung der Würde.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 19:41 Lassen Sie ihre Unterstellungen und suchen Sie sich Gegner,
Ich bin keiner.
Hat es mal einen Strang gegeben, in dem du eine Frage beantwortet hast? Einfach so, um zu gucken, wie das ist?
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Billie Holiday hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 19:45 Hat es mal einen Strang gegeben, in dem du eine Frage beantwortet hast? Einfach so, um zu gucken, wie das ist?
Nein, ich hab Fragen gestellt, nur um Antworten zu erhalten,
die ich mir selber geben konnte.
Ich verteidige auch Straftäter, und ja, so bin ich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Michael_B »

Billie Holiday hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 19:43 Ich wünsche jedem, der sich darüber lustig macht, dass ein großer, schmieriger, kräftiger Kerl seinen Finger in den Anus des Erheiterten steckt, um mal zu gucken, ob es neben körperlichen Schmerzen noch andere Dinge gibt wie Verletzung der Würde.
Ich mache mich in keinster Weise darüber lustig.

Ich sehe aber im Gegensatz zu dir einen Unterschied darin, ob der Kerl einen Finger reinsteckt oder auf der anderen Seite sein dreckiges Rohr reinschiebt, wo auch noch schwangerschafts- und Krankheitsgefahren drohen.

Dementsprechend gibt es vermutlich auch unterschiedliche Strafen für die jeweiligen Taten.

Aber in Tabuistan darf man darüber natürlich nicht schreiben, denn sonst ist man ja gleich ein böser Sympathisant mit dem Täter und verdient ein widerliches Schicksal. Ironie Off. Wirklich unglaublich, was du da schreibst.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Michael_B »

P.S.: Mir gehts in keinster Weise darum, den widerlichen Täter zu verteidigen.

Mir geht allerdings immer auf den Zeiger, wenn so getan wird, als ob die Richter Hohlköpfe wären. Und überhaupt, unser Staat, alles Mist, alles doof, keiner kann was.
Liest man dann mehr als Bildschlagzeilen "Vergewaltiger auf freiem Fuß - Richter verrückt" sieht es dann etwas anders aus.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Michael_B hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 20:09 Ich mache mich in keinster Weise darüber lustig.

Ich sehe aber im Gegensatz zu dir einen Unterschied darin, ob der Kerl einen Finger reinsteckt oder auf der anderen Seite sein dreckiges Rohr reinschiebt, wo auch noch schwangerschafts- und Krankheitsgefahren drohen.

Dementsprechend gibt es vermutlich auch unterschiedliche Strafen für die jeweiligen Taten.

Aber in Tabuistan darf man darüber natürlich nicht schreiben, denn sonst ist man ja gleich ein böser Sympathisant mit dem Täter und verdient ein widerliches Schicksal. Ironie Off. Wirklich unglaublich, was du da schreibst.
Sympathien Außenstehender für Täter kann mir egal sein. Mich interessiert, welchen Stellenwert Mädchen und Frauen für die Justiz haben, wenn ihnen ungebeten etwas egal wohin reingesteckt wird.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Michael_B hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 20:21 P.S.: Mir gehts in keinster Weise darum, den widerlichen Täter zu verteidigen.

Mir geht allerdings immer auf den Zeiger, wenn so getan wird, als ob die Richter Hohlköpfe wären. Und überhaupt, unser Staat, alles Mist, alles doof, keiner kann was.
Liest man dann mehr als Bildschlagzeilen "Vergewaltiger auf freiem Fuß - Richter verrückt" sieht es dann etwas anders aus.
Gesetze sind kein Schicksal, man kann sie anpassen.

Richter sind keine Heiligen, sie machen Fehler. Meine Ehrfurcht ist nicht ausgeprägt.
Zuletzt geändert von Billie Holiday am Samstag 5. August 2023, 21:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 20:04 Nein, ich hab Fragen gestellt, nur um Antworten zu erhalten,
die ich mir selber geben konnte.
Ich verteidige auch Straftäter, und ja, so bin ich.
Tja, ich bin eher auf der Seite der Opfer.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Michael_B »

Billie Holiday hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 21:06 Gesetze sind kein Schicksal, man kann sie anpassen.

Richter sind keine Heiligen, sie machen Fehler. Meine Ehrfurcht ist nicht ausgeprägt.
Richtig.

Richtig ist auch, dass der Richter hier den Täter nicht straffrei davonkommen ließ, sondern:

- der saß ein halbes Jahr im Knast für Grabschen und Finger reinstecken
- hat jetzt eine Bewährungstrafe mit Auflagen

Ich empfinde das auch für zu milde, aber es ist auch nicht nichts.
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Billie Holiday hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 21:06 Tja, ich bin eher auf der Seite der Opfer.
Jau. es ist einfach gegen den Rechtsststaat vorzuzgehn.
So sind wir.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 21:21 Jau. es ist einfach gegen den Rechtsststaat vorzuzgehn.
So sind wir.
Ich gehe nicht gegen den Rechtsstaat vor. Dieser erlaubt mir, meine Meinung frei zu äußern. Davon mache ich Gebrauch. Du nicht, Untertan?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Billie Holiday hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 21:24 Ich gehe nicht gegen den Rechtsstaat vor. Dieser erlaubt mir, meine Meinung frei zu äußern. Davon mache ich Gebrauch. Du nicht, Untertan?
Es reicht, Schlafschaff
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 21:59 Es reicht, Schlafschaff
Es reicht, wenn es mir reicht. :)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Billie Holiday hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 22:01 Es reicht, wenn es mir reicht. :)
Nix mehr zum hassen?
Sie arme Wurst.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 22:13 Nix mehr zum hassen?
Sie arme Wurst.
Wer bezahlt deine Miete?
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 22:15 Wer bezahlt deine Miete?
Seit 43 Jahren ich selber.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Billie Holiday
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 22:13 Nix mehr zum hassen?
Sie arme Wurst.
Ich hasse niemanden. :)

Aber dir scheint gleich einer rauszuhüpfen.
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Billie Holiday hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 22:27 Ich hasse niemanden. :)

Aber dir scheint gleich einer rauszuhüpfen.
[/quot
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Bielefeld09 hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 22:47
nEIN;
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
Lamasshu
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Lamasshu »

Bielefeld09 hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 22:48nEIN;
Du machst deinem Ruf als Forentroll alle Ehre. Ich habe hier einen Ball bei mir zu Hause, möchtest du damit spielen? Oder möchtest du vielleicht ein Malbuch haben? Oder malen nach Zahlen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Drehrumbum »

Bielefeld09 hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 22:21 Seit 43 Jahren ich selber.
Und davor ?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Drehrumbum hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 23:20 Und davor ?
Bzw. die Definition von "selber"?
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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jorikke
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jorikke »

Billie Holiday hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 21:06 Gesetze sind kein Schicksal, man kann sie anpassen.

Richter sind keine Heiligen, sie machen Fehler. Meine Ehrfurcht ist nicht ausgeprägt.
Scheint so.
Der Spruch: "Er war ein Einser Jurist und auch sonst ein ziemliches Rindvieh", deutet diese Richtung an.
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

jorikke hat geschrieben: Sonntag 6. August 2023, 19:36 Scheint so.
Der Spruch: "Er war ein Einser Jurist und auch sonst ein ziemliches Rindvieh", deutet diese Richtung an.
Wie auch immer werden deine "Sprüche" nach oben gemeldet ... lange überlest du hier nicht mehr ...
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Vongole
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Vongole »

jack000 hat geschrieben: Sonntag 6. August 2023, 19:39 Wie auch immer werden deine "Sprüche" nach oben gemeldet ... lange überlest du hier nicht mehr ...
Warum sollte jemand diesen Spruch melden? :?:
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jorikke
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jorikke »

Vongole hat geschrieben: Sonntag 6. August 2023, 19:42 Warum sollte jemand diesen Spruch melden? :?:
Jack wollte scherzen.
Er meinte "überlebst".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

jack000 hat geschrieben: Sonntag 6. August 2023, 00:44 Bzw. die Definition von "selber"?
Durch Beantragung von Wohngeld beim Vaddi Staat wahrscheinlich...
Jemand, Die um diese Uhrzeit schon so bedröhnt ist kann doch gar keinem Job mehr nachgehen...
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Lamasshu hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 22:51 Du machst deinem Ruf als Forentroll alle Ehre. Ich habe hier einen Ball bei mir zu Hause, möchtest du damit spielen? Oder möchtest du vielleicht ein Malbuch haben? Oder malen nach Zahlen?
Für Sie gerne malen nach Zahlen.
Die Zahl drei.
Gewaltenteilung!
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Exikutive.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von frems »

Dem Mann werden versuchte Körperverletzung, vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung vorgeworfen, wie ein Sprecher der Stralsunder Staatsanwaltschaft am Donnerstag sagte. Der 41-Jährige soll für ein Jahr den Führerschein, der bereits eingezogen wurde, abgeben. Außerdem soll er mehrere Tausend Euro Strafe (90 Tagessätze) zahlen. Er entgeht damit einer Vorstrafe, die ab einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten gilt.
https://www.welt.de/vermischtes/article ... ahrer.html

Da nutzt jemand einen Lkw als Waffe und muss nicht mal in den Knast. Nicht einmal eine Vorstrafe. Tja. Wenn das mal keine Kuscheljustiz ist.
Labskaus!

Ob Mailand oder Madrid -- Hauptsache Europa.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

frems hat geschrieben: Donnerstag 19. Oktober 2023, 21:41 https://www.welt.de/vermischtes/article ... ahrer.html

Da nutzt jemand einen Lkw als Waffe und muss nicht mal in den Knast. Nicht einmal eine Vorstrafe.
Der Rechtsstaat funktioniert:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar
:thumbup:

Klar, dass es beim Versuch nur eine Strafe am unteren Rand des Strafmaßes gibt. Sind halt keine Ideologieidioten für die Rechtsprechung zuständig, die sich, mit Mitteln wie Klebstoff, erst durch Schnüffeln den Verstand verstümmeln, um sich anschließend mit dem zuvor inhalierten Stoff auf Straßen festzukleben. :p

Aber klar: Das ist halt nichts für Fans von Straftätern, die Verstöße gegen §§ 240 und 315b StGB ("Nötigung" und "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr") für legitime Mittel politischer Auseinandersetzung halten.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Essen: Clan-Massenschlägerei bleibt ohne Folgen – eine fatale Bankrotterklärung der Justiz!

Die Ermittlungen zur heftigen Clan-Massenschlägerei am Essener Salzmarkt sind eingestellt. Damit senden die Behörden ein fatales Zeichen. Ein Kommentar.
https://www.derwesten.de/staedte/essen/ ... 93308.html
=> Also wissen wir: Die können hier schalten und walten wie die wollen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bogdan »

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 3f283f8f3e

Damit bleibt es wohl beim Freispruch.

Irgendwie habe die dabei „Bauchschmerzen“, wenn im Nachgang
eindeutig nicht widerlegbare Beweise für die Schuld auftauchen.
Ob es im dem Fall so ist, kann ich nicht sagen.
Eine persönlich-abwertende Bemerkung gegenüber einem anderen User
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Billie Holiday hat geschrieben: Samstag 5. August 2023, 21:06 Gesetze sind kein Schicksal, man kann sie anpassen.

....
Soviel zu diesem (Quatsch-Jura-)Satz:

https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... 80527.html

"Dem Senat sei bewusst, „dass dieses Ergebnis für die Angehörigen der 1981 getöteten Schülerin und insbesondere für die Nebenklägerin des Ausgangsverfahrens schmerzhaft und gewiss nicht leicht zu akzeptieren ist“, sagte König. In dem Verfahren sei es aber nicht um den konkreten Fall gegangen, sondern um den Umgang mit dem grundlegenden rechtsstaatlichen Grundsatz, dass niemand zweimal wegen derselben Sache vor Gericht gestellt werden kann („ne bis in idem“)."

In einem Rechtsstaat sind Gesetze nicht immer "anpassungsfähig". Es gibt Grenzen die nur in einem Willkürstaat natürlich nicht wirken. Manchen scheint das nicht immer klar zu sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Selbstverständlich können Gesetze verändert werden, sie sind keine Naturgesetze, sondern menschengemacht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Haegar hat geschrieben: Dienstag 31. Oktober 2023, 13:26
In einem Rechtsstaat sind Gesetze nicht immer "anpassungsfähig". Es gibt Grenzen die nur in einem Willkürstaat natürlich nicht wirken. Manchen scheint das nicht immer klar zu sein.
Wieso hat man dann überhaupt vor Gericht darüber entschieden, wenn man es sowieso nicht hätte ändern können? Wieso wurde die Klage überhaupt zugelassen??
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

jack000 hat geschrieben: Dienstag 31. Oktober 2023, 14:46 Wieso hat man dann überhaupt vor Gericht darüber entschieden, wenn man es sowieso nicht hätte ändern können? Wieso wurde die Klage überhaupt zugelassen??
Weil es immer wieder Versuche gibt, die Grundprinzipien eines Rechtsstaates durch profane Gesetzesänderungen auszuhöhlen. Deshalb gibt es immer wieder Sätze, die die Behauptung aufstellen, dass Gesetze einfach zu ändern seien, zB. wenn man nur will. Dabei geht es weniger um das Wollen, sondern um den Umfang des Dürfens. Dieser Umfang, der durch den Kern eines Rechtsstaates herausgebildet wurde, ist aber zu unserem gemeinsamen Schutz deutlich eingeschränkt. Das merkt der Bürger spätestens dann, wenn er selbst betroffen und geschützt ist. Vorher scheint er diesen Umstand oft nicht verstehen zu können.
Dieses "Unverständnis" wird hier gerne im politischem Diskurs vorgeführt. Ich nenne keine Namen... :cool:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bogdan »

Billie Holiday hat geschrieben: Dienstag 31. Oktober 2023, 14:14 Selbstverständlich können Gesetze verändert werden, sie sind keine Naturgesetze, sondern menschengemacht.
und es ist zu beachten:

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/re ... ngsverbot/
Eine persönlich-abwertende Bemerkung gegenüber einem anderen User
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Haegar hat geschrieben: Donnerstag 2. November 2023, 14:18 Weil es immer wieder Versuche gibt, die Grundprinzipien eines Rechtsstaates durch profane Gesetzesänderungen auszuhöhlen.
2 der 8 Richter haben aber dafür gestimmt. Wollten die 2 Richter also die Grundprinzipien eines Rechtsstaates aushöhlen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

jack000 hat geschrieben: Donnerstag 2. November 2023, 15:21 2 der 8 Richter haben aber dafür gestimmt. Wollten die 2 Richter also die Grundprinzipien eines Rechtsstaates aushöhlen?
Zwei Juristen drei Meinungen...aber in diesem Fall sehe ich diese zwei Mindermeinungen von Gründen getragen die den herrschenden Prinzipien des Rechtsstaates entgegenstehen. Meine Meinung, die wohl die herrschende ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Hans Huckebein »

Haegar hat geschrieben: Dienstag 31. Oktober 2023, 13:26 Soviel zu diesem (Quatsch-Jura-)Satz:

https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... 80527.html

"Dem Senat sei bewusst, „dass dieses Ergebnis für die Angehörigen der 1981 getöteten Schülerin und insbesondere für die Nebenklägerin des Ausgangsverfahrens schmerzhaft und gewiss nicht leicht zu akzeptieren ist“, sagte König. In dem Verfahren sei es aber nicht um den konkreten Fall gegangen, sondern um den Umgang mit dem grundlegenden rechtsstaatlichen Grundsatz, dass niemand zweimal wegen derselben Sache vor Gericht gestellt werden kann („ne bis in idem“)."

In einem Rechtsstaat sind Gesetze nicht immer "anpassungsfähig". Es gibt Grenzen die nur in einem Willkürstaat natürlich nicht wirken. Manchen scheint das nicht immer klar zu sein.
Ich hatte das zufällig im Autoradio gehört und war einigermaßen geschockt.
Und zwar deshalb, weil ne bis in idem im Strafrecht neben dem Rückwirkungsverbot (nulla poena sine lege praevia), dem Bestimmtheitsgrundsatz (nulla poena sine lege certa) und dem Analogieverbot (nulla poena sine lege stricta), daß es geradezu von bananenstaatlicher Peinlickeit ist, das aushöhlen zu wollen.

Um es klar zu sagen: Für die Familie des Opfers des konkreten Falles muß es sicher schwer erträglich sein. Der Fehler liegt aber nicht in den rechtsstaatlichen Grundsätzen, sondern hier konkret wohl in der Ungeduld der Staatsanwaltschaft. Offensichtlich gab es ja - damals noch nicht auswertbare DNA-Spuren des Täters. In Deutschland verjährt Mord nicht. Die Staatsanwaltschaft wäre gut beraten gewesen, mit der Klageerhebung zu warten. Der münsteraner Rechtsmediziner Prof. Dr. Bernd Brinkmann (auf dem die Figur des Professor Börne im Münster-Tatort basieren soll), galt als Meister darin, die Entwicklung der DNA-Tests früh abzuschätzen und entsprechende, zur damaligen Zeit mangels Umfang noch nicht auswertbare Proben fachgerecht zu archivieren, um die Täter Jahre und Jahrzehnte später überführen zu können. Es ist also nicht so, daß man das damals nicht hätte anders machen können.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Hans Huckebein hat geschrieben: Donnerstag 2. November 2023, 18:00 Ich hatte das zufällig im Autoradio gehört und war einigermaßen geschockt.
Und zwar deshalb, weil ne bis in idem im Strafrecht neben dem Rückwirkungsverbot (nulla poena sine lege praevia), dem Bestimmtheitsgrundsatz (nulla poena sine lege certa) und dem Analogieverbot (nulla poena sine lege stricta), daß es geradezu von bananenstaatlicher Peinlickeit ist, das aushöhlen zu wollen....
Du hast den Grundsatz mancher Schreiber hier in einem Satz zusammengefasst. Wobei, ich denke manchen geht es hier um die Deligitimierung der Justiz und somit der Rechtsordnung des Staates, anderen eher um den Ausdruck der eigenen Empörung, was sich früher unter dem Sammelbegriff "gesundes Volksempfinden" zusammengerottet hat. :dead:
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Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Wie man rein logisch von "Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden" auf ein Mehrfachverfolgungsverbot kommt, darf mir gerne jemand erklären. Nachvollziehbar ist das für mich nicht, bestraft wurde der mutmaßliche Täter bisher ja nicht.

Prinzipiell ist ein Mehrfachverfolgungsverbot aber in Ordnung, wenn der Rechtsweg einmal ausgeschöpft wurde, muss es genug sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Tom Bombadil hat geschrieben: Donnerstag 2. November 2023, 23:11 Wie man rein logisch von "Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden" auf ein Mehrfachverfolgungsverbot kommt, darf mir gerne jemand erklären. Nachvollziehbar ist das für mich nicht, bestraft wurde der mutmaßliche Täter bisher ja nicht.

Prinzipiell ist ein Mehrfachverfolgungsverbot aber in Ordnung, wenn der Rechtsweg einmal ausgeschöpft wurde, muss es genug sein.
Um es simpel zu sagen hat das Urteil Deinen letzten Satz erfüllt und dabei den Grundsatz bis de readem re ne sit actio als tragend für die Rechtssicherheit nach einem Urteil für den angeklagten Bürger ausgelegt. Mit dem rechtswirksamen Freispruch ist der Rechtsweg in dieser Sache ausgeschöpft. Er darf sich darauf verlassen. Der Bürger ist vor weiterer strafrechtlichen Verfolgung durch den Staat in dieser Sache geschützt.
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Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Haegar hat geschrieben: Freitag 3. November 2023, 07:28Um es simpel zu sagen hat das Urteil Deinen letzten Satz erfüllt...
Das weiß ich, mir ist auch klar, warum das so ist.

Aber mich interessiert der logische Sprung von "niemand darf wegen derselben Tat mehrmals bestraft werden" hin zu "niemand darf wegen derselben Tat mehrmals angeklagt werden".

Und wie ist das, wenn neue Beweise auftauchen, die einen Täter entlasten? Das dürfte dann ja eigentlich auch nicht erneut verhandelt werden, da müsste man dem Täter sagen: "Tja, Pech gehabt, du bist verurteilt, der Rechtsweg ist ausgeschöpft, das bleibt jetzt so."
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Tom Bombadil hat geschrieben: Freitag 3. November 2023, 08:35 Das weiß ich, mir ist auch klar, warum das so ist.

Aber mich interessiert der logische Sprung von "niemand darf wegen derselben Tat mehrmals bestraft werden" hin zu "niemand darf wegen derselben Tat mehrmals angeklagt werden".

Und wie ist das, wenn neue Beweise auftauchen, die einen Täter entlasten? Das dürfte dann ja eigentlich auch nicht erneut verhandelt werden, da müsste man dem Täter sagen: "Tja, Pech gehabt, du bist verurteilt, der Rechtsweg ist ausgeschöpft, das bleibt jetzt so."
Ich finde das Gericht hat das sehr gut begründet:

"Der in Art. 103 Abs. 3 GG verankerte Grundsatz ne bis in idem ist strafrechtshistorisch eng mit der Unschuldsvermutung verknüpft (vgl. Nolte/Aust, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 103 Rn. 176 f. und 231; Nolte, in: Merten/Papier, HGR, Bd. V, 2013, § 135 Rn. 4 f.; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. 3, 3. Aufl. 2018, Art. 103 Abs. 3 Rn. 1). Er versteht sich als in der Aufklärung wiedergewonnenes Gegenprinzip zum Inquisitionsprozess des gemeinen Rechts (vgl. Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. 3, 3. Aufl. 2018, Art. 103 Abs. 3 Rn. 1). Dieser war von einem absoluten Wahrheitsanspruch einerseits und der bloßen Inquisitenstellung des Einzelnen andererseits geprägt. Dies zeigte sich insbesondere in der verfahrensrechtlichen Möglichkeit der absolutio ab instantia, die lediglich eine vorläufige Einstellung des Verfahrens bedeutete und grundsätzlich bei neuen Erkenntnissen die jederzeitige Wiederaufnahme erlaubte. Demgegenüber bestand eine zentrale Bedeutung des Anklageprozesses darin, die prinzipielle Unendlichkeit des gemeinrechtlichen Inquisitionsgrundsatzes abzulösen und ein Strafverfahren unbedingt zum Abschluss zu bringen. Gerade bei Unerweislichkeit der Schuld sollte der Strafprozess nicht nur vorläufig eingestellt, sondern dauerhaft abgeschlossen werden. Der Freispruch erhielt materiellen Gehalt, indem er "bestätigte", dass die den Prozess leitende Unschuldsvermutung nicht widerlegt wurde. Der Grundsatz ne bis in idem zielt daher insbesondere auf den Schutz des – aus Mangel an Beweisen – Freigesprochenen ab. Er sichert die vom Rechtsstaat getroffene "Fundamentalentscheidung" (vgl. Leitmeier, StV 2021, S. 341 <343>), bei nicht behebbaren Zweifeln an der Schuld nach dem Grundsatz in dubio pro reo zu verfahren und dabei zugunsten des tatsächlich Unschuldigen in Kauf zu nehmen, sich auch – zugunsten eines tatsächlich Schuldigen – irren zu können (vgl. Leitmeier, StV 2021, S. 341 <343>; Swoboda, HRRS 2009, S. 188 <196 f.>). Deshalb ist in der strafrechtlichen Praxis der Grundsatz ne bis in idem stets auch auf Freisprüche bezogen worden (vgl. BGHSt 5, 323 <330>; 38, 37 <42 f.>; BGH, NStZ-RR 2004, S. 238 <240>; NStZ-RR 2016, S. 47 <49>).

(c) Das den Freispruch einschließende Verständnis des Art. 103 Abs. 3 GG trägt seinem grundrechtsgleichen Charakter Rechnung. Jedes Strafverfahren stellt unabhängig von seinem Ausgang eine erhebliche Belastung für den Einzelnen dar. Zweck des grundrechtsgleichen Schutzes ist die Zusicherung, dass jeder wegen derselben Tat diesen Belastungen nur einmal ausgesetzt sein soll (vgl. BVerfGE 56, 22 <31>; BVerfGK 4, 49 <53>). Art. 103 Abs. 3 GG bezweckt die Verhinderung von Grundrechtseingriffen durch das Strafverfahren, verbürgt also die "Einmaligkeit der Strafverfolgung" (vgl. BGHSt 38, 54 <57>; Appel, Verfassung und Strafe, 1998, S. 133; Schmidt-Aßmann, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 103 Abs. 3 Rn. 301 <Dez. 1992>), nicht nur die "Einmaligkeit der Sühne". Der Einzelne soll darauf vertrauen können, wegen eines konkreten individualisierten Sachverhalts nicht erneut vom Staat belangt und mit den Belastungen eines Strafverfahrens überzogen zu werden (vgl. BVerfGE 56, 22 <31>).

(2) Auch aus Entstehungsgeschichte und Zweckrichtung ergibt sich, dass Art. 103 Abs. 3 GG über seinen Wortlaut hinaus nicht allein vor einer Verurteilung, sondern auch bereits vor allen Maßnahmen schützt, deren Zweck die mögliche Verurteilung ist (vgl. BVerfGE 12, 62 <66>; 23, 191 <202>; 65, 377 <381>; 162, 358 <371 Rn. 46>; BVerfGK 4, 49 <52>; 13, 7 <11>). Art. 103 Abs. 3 GG enthält ein Mehrfachverfolgungsverbot, kein bloßes Mehrfachbestrafungsverbot. "

https://openjur.de/u/2477281.html

Zu Deiner zweiten Frage, beachte die Zielrichtung des § 103 Abs. 3 GG im Schutz des Bürgers vor "ungünstigen" staatlichen Massnahmen. Ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten eines Verurteilten ist davon nicht umfasst.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Danke für den link, das erklärt es. Wegen "Belastungen" des mutmaßlichen Täters also. Das ist dann wenigstens stringent, der Fokus liegt in D ja eindeutig auf bestmöglicher Behandlung und Rehabilitierung des Täters, die Opfer und deren Angehörige und Freunde sind nicht so wichtig.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Tom Bombadil hat geschrieben: Freitag 3. November 2023, 09:54 ...Wegen "Belastungen" des mutmaßlichen Täters also. Das ist dann wenigstens stringent, der Fokus liegt in D ja eindeutig auf bestmöglicher Behandlung und Rehabilitierung des Täters, die Opfer und deren Angehörige und Freunde sind nicht so wichtig.
Richtig. Unsere Verfassung zielt "stringent" in ihrer liberalen Rechtsstaatauslegung auf den Schutz des Individuums vor staatlicher Willkür und Macht. Das entspricht der vorgehenden Erfahrung die diese Verfassung so stark geprägt hat.
Dem Opferschutz versucht man staatlicherseit durch gesetzliche Massnahmen zu begegnen.

"Das Opferschutzgesetz aus dem Jahre 1986, das Zeugenschutzgesetz aus dem Jahre 1998 und das Opferrechtsreformgesetz aus dem Jahre 2004 waren wichtige Schritte auf dem Weg, das Opfer aus der Rolle eines bloßen Beweismittels herauszuführen und ihm die Stellung eines mit eigenen Rechten ausgestatteten Prozessbeteiligten zu verschaffen. Der Persönlichkeitsschutz für das Opfer wurde verbessert. Für bestimmte besonders schwer betroffene Opfer wurde der staatlich bezahlte Opferanwalt eingeführt. Auch in Verfahren gegen Jugendliche wurde der Opferschutz verbessert."

https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfe ... pferrechte

Seit Jahrzehnten existent diese gesetzliche Regelungen. Ebenso die noch bestehenden unzureichenden Möglichkeiten für die Opfer und Angehörige. Aber trotzdem wird weiter versucht die Errungenschaften unserer liberalen Rechtsordnung, die unserem aller Schutz dienen, weiter in den Dreck zu ziehen. Warum ?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Haegar hat geschrieben: Freitag 3. November 2023, 10:11Warum?
Wo ziehe ich etwas in den Dreck? Ein Rechtssystem, das den Täter in Watte packt ist für mich nicht liberal, sondern zeigt gut die Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit auf.

Ich wünsche mir, dass man die Belange der Opfer inkl. deren Angehörigen mehr berücksichtigt und verurteilte Täter so hart wie es die Gesetze hergeben bestraft, besonders wenn ein Leben zerstört wurde, sei es durch Mord, Vergewaltigung, Kinderfickerei oder andere Untaten.

Und wenn dann neue Beweise auftauchen, die einem mutmaßlichen Täter die Tat nachweisen können, dann muss man das auch in Betracht ziehen, auch wenn man den armen mutmaßlichen Täter erneut "belastet". Die Opfer und deren Angehörige sind durch die Tat ein Leben lang belastet, da kräht kein Hahn nach.

Man kann das ja ganz rechtsstaatlich unter Richtervorbehalt stellen, der prüft dann die neuen Beweise und wenn sie ihm ausreichend für eine Verurteilung erscheinen, wird der Prozess neu aufgerollt, besonders wenn es sich um Mord handelt. Einen mutmaßlichen Mörder frei rumlaufen zu lassen ist jedenfalls nicht liberal, das ist idiotisch.
...die unserem aller Schutz dienen...
Jemand, der keine Straftaten begeht, hat in D nur sehr wenig zu befürchten, selbst mehrfach vorbestrafte Intensivtäter kommen oft nochmals mit einer Bewährungsstrafe davon, deswegen gibt es ja diesen Strang. Von einer Willkürjustiz, die mit diesem Zitat angedeutet wird, sind wir meilenweit entfernt, auch dann, wenn ein Prozess neu aufgerollt wird, weil neue, starke Beweise auftauchen.
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