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Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 06:49
von 3x schwarzer Kater
lili hat geschrieben:(15 Dec 2019, 23:01)

Ich auch nicht. Das Problem ist wahrscheinlich die Perspektivlosigkeit. Nicht jeder will etwas schaffen und hat die Kraft dazu.
Da empfehle ich eine Psychotherapie.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 06:57
von twilight
lili hat geschrieben:(15 Dec 2019, 23:01)

Ich auch nicht. Das Problem ist wahrscheinlich die Perspektivlosigkeit. Nicht jeder will etwas schaffen und hat die Kraft dazu.
Da empfehle ich anstatt Geldauszahlung nur noch Wertmarken und sie werden wieder zu Kraeften kommen.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 09:30
von Odin1506
twilight hat geschrieben:(16 Dec 2019, 06:57)

Da empfehle ich anstatt Geldauszahlung nur noch Wertmarken und sie werden wieder zu Kraeften kommen.
Und ich empfehle deinen AG deine Miete und deinen Unterhalt zu übernehmen, im Gegenzug dir dafür kein Geld aus zu zahlen.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 09:36
von Realist2014
lili hat geschrieben:(15 Dec 2019, 23:03)

Wer sagt denn, dass sie keinen Abschluss haben? ?
Grundsätzlich empfehle ich, sich mit den Fakten zu befassen.

Die stehen in den Monatsberichten der Bundesagentur


Logischerweise ist das Nachholen des Schulabschlusses nur ein Bildungsangebot für diejenigen "Kunden" der Jobcenter, die keinen Schulabschluss haben.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 09:37
von Realist2014
Odin1506 hat geschrieben:(16 Dec 2019, 09:30)

Und ich empfehle deinen AG deine Miete und deinen Unterhalt zu übernehmen, im Gegenzug dir dafür kein Geld aus zu zahlen.
ALG II ist weder "Lohn" noch "Gehalt"

Und das Jobcenter ist auch nicht der "AG" der Bezieher von ALG II

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 09:57
von lili
BenJohn hat geschrieben:(16 Dec 2019, 02:52)

Dann muss Hartz 4 ausreichen. Eventuell auch Hartz4 minus 30%.
Aber Hartz 4 führt ja nicht zu dieser Motivation.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:01
von lili
Misterfritz hat geschrieben:(16 Dec 2019, 06:35)

Die sind aber die Ausnahme und auf Dauer bekommen sie auch einen Job, wenn nicht andere Probleme vorliegen.
Ich kann dir gerne auch diese Frage stellen: Hast du schon mal etwas von Fake-Stellenanzeigen gehört? Es gibt viele Betriebe die suchen, aber am Ende stellen sie nicht ein. In den Stellenanzeigen sieht man regelmäßig die gleiche Stellenanzeige mit einem neuen Datum. Obwohl Bewerbungen bereits eingegangen sind.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:01
von lili
Realist2014 hat geschrieben:(16 Dec 2019, 09:36)

Grundsätzlich empfehle ich, sich mit den Fakten zu befassen.

Die stehen in den Monatsberichten der Bundesagentur


Logischerweise ist das Nachholen des Schulabschlusses nur ein Bildungsangebot für diejenigen "Kunden" der Jobcenter, die keinen Schulabschluss haben.
Es gibt Leute die aber ein Abschluss haben.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:04
von Realist2014
lili hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:01)

Ich kann dir gerne auch diese Frage stellen: Hast du schon mal etwas von Fake-Stellenanzeigen gehört? Es gibt viele Betriebe die suchen, aber am Ende stellen sie nicht ein. In den Stellenanzeigen sieht man regelmäßig die gleiche Stellenanzeige mit einem neuen Datum. Obwohl Bewerbungen bereits eingegangen sind.
Und?

99% sind kein Fake

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:04
von lili
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(16 Dec 2019, 06:49)

Da empfehle ich eine Psychotherapie.
Die hilft um mit sich ins Reine zu kommen. Mehr aber auch nicht....Im Gegenteil: Sie vermitteln, dass der Selbstwert sich nicht an Leistung messen sollte.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:05
von lili
Realist2014 hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:04)

Und?

99% sind kein Fake
Das stimmt aber nicht. Es sind keine 99%.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:05
von Realist2014
lili hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:01)

Es gibt Leute die aber ein Abschluss haben.

Um die ging es aber nicht.

Was ist nun mit denen, die keinen Abschluss haben ?


Da wäre es doch mehr als sinnvoll, diesen nachzuholen.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:06
von Realist2014
lili hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:05)

Das stimmt aber nicht. Es sind keine 99%.

Na, da hast du doch sicher eine Quelle.


Berücksichtige aber auch Monster, Stellenanzeigen24, Placement24,usw...

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:07
von lili
Realist2014 hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:05)

Um die ging es aber nicht.

Was ist nun mit denen, die keinen Abschluss haben ?


Da wäre es doch mehr als sinnvoll, diesen nachzuholen.
Natürlich... da habe ich nichts dagegen.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:09
von lili
Realist2014 hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:06)

Na, da hast du doch sicher eine Quelle.


Berücksichtige aber auch Monster, Stellenanzeigen24, Placement24,usw...
Mir geht es nicht um die Internetseite, sondern es geht ums Prinzip.

Ein allgemeiner Bericht ohne diese besagten Sachen zu berücksichtigen.

https://www.merkur.de/leben/karriere/be ... 51306.html

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:15
von Realist2014
lili hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:07)

Natürlich... da habe ich nichts dagegen.

Und schon haben wir ein sinnvolles Bildunsgangebot.

Nur, warum nutzen das so wenige ALG II Bezieher?

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:17
von Realist2014
lili hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:09)

Mir geht es nicht um die Internetseite, sondern es geht ums Prinzip.

Ein allgemeiner Bericht ohne diese besagten Sachen zu berücksichtigen.

https://www.merkur.de/leben/karriere/be ... 51306.html
Und?


Ist alles kein Grund, dass sich ALG II Bezieher um Bewerbungen drücken können.

Es kann von einem ALG II Bezieher, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, erwartet werden, dass er sich 40 Stunden in der Woche damit beschäftigt, einen Job zu finden.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:26
von lili
Realist2014 hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:15)

Und schon haben wir ein sinnvolles Bildunsgangebot.

Nur, warum nutzen das so wenige ALG II Bezieher?
Wird es denn vom Amt angeboten? Ich denke es ist die Perspektivlosigkeit und die haben oft keine Kraft mehr.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:28
von Realist2014
lili hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:26)

Wird es denn vom Amt angeboten? I .

ja

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... -nachholen

"
Den Hauptschulabschluss nachholen: Ihre Möglichkeiten

Der Hauptschulabschluss (Berufsbildungsreife) ist meist die Grundvoraussetzung dafür, einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb zu bekommen. Dabei führen viele Wege zum Ziel.
Selbststudium und Externenprüfung

Sie können sich im Selbststudium auf den Hauptschulabschluss vorbereiten und dann die staatliche Externenprüfung (Nichtschülerprüfung) an einer Bildungseinrichtung für Erwachsene ablegen.

Informieren Sie sich über die Externenprüfung bei Ihrem Schulamt vor Ort. Dort erfahren Sie auch, welche Anmeldefristen Sie einhalten müssen, wenn Sie die Prüfung ablegen wollen.
Frau spricht mit Mann
"

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:39
von lili
Realist2014 hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:28)

ja

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... -nachholen

"
Den Hauptschulabschluss nachholen: Ihre Möglichkeiten

Der Hauptschulabschluss (Berufsbildungsreife) ist meist die Grundvoraussetzung dafür, einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb zu bekommen. Dabei führen viele Wege zum Ziel.
Selbststudium und Externenprüfung

Sie können sich im Selbststudium auf den Hauptschulabschluss vorbereiten und dann die staatliche Externenprüfung (Nichtschülerprüfung) an einer Bildungseinrichtung für Erwachsene ablegen.

Informieren Sie sich über die Externenprüfung bei Ihrem Schulamt vor Ort. Dort erfahren Sie auch, welche Anmeldefristen Sie einhalten müssen, wenn Sie die Prüfung ablegen wollen.
Frau spricht mit Mann
"
Okay, dann denke ich dass sie einfach die Kraft dazu nicht haben.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:45
von Realist2014
lili hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:39)

Okay, dann denke ich dass sie einfach die Kraft dazu nicht haben.

Faule Ausreden.

um nicht gleich zu schreiben zu faul sich anzustrengen wie die anderen, die über ihre Steuern das ALG II finanzieren

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:53
von lili
Realist2014 hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:45)

Faule Ausreden.

um nicht gleich zu schreiben zu faul sich anzustrengen wie die anderen, die über ihre Steuern das ALG II finanzieren
Es gibt Leute die sind psychisch nicht mehr in der Lage irgendetwas zu leisten. Dass hat mit Faulheit nichts zu tun. So eine Einstellung macht sie noch kränker.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 10:56
von Realist2014
lili hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:53)

Es gibt Leute die sind psychisch nicht mehr in der Lage irgendetwas zu leisten. r.
Die sind dann aber nicht arbeitsfähig und somit gehören die auch nicht zu den in ALG II aufgeführten "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung" stehenden

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 11:02
von lili
Realist2014 hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:56)

Die sind dann aber nicht arbeitsfähig und somit gehören die auch nicht zu den in ALG II aufgeführten "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung" stehenden
Da wird aber nicht differenziert. Viele sind unter Leistungsbezug, obwohl sie dort gar nicht hingehören.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 11:18
von Realist2014
lili hat geschrieben:(16 Dec 2019, 11:02)

Da wird aber nicht differenziert.
aber sicher doch
Viele sind unter Leistungsbezug, obwohl sie dort gar nicht hingehören.
Quelle?

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 11:30
von lili
Realist2014 hat geschrieben:(16 Dec 2019, 11:18)

aber sicher doch



Quelle?

https://www.aerzteblatt.de/archiv/14874 ... isch-krank

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 11:42
von Realist2014

Dann muss an den Komptenzen der Fallmanager gearbeite werden .

Wobei auch manche Unternehmer an Depressionen und viele an Angstzuständen leiden

Das Leben ist nun mal kein Zuckerschlecken

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 11:45
von lili
Realist2014 hat geschrieben:(16 Dec 2019, 11:42)

Dann muss an den Komptenzen der Fallmanager gearbeite werden .

Wobei auch manche Unternehmer an Depressionen und viele an Angstzuständen leiden

Das Leben ist nun mal kein Zuckerschlecken

Dann sollte man es verändern. Nach deiner Aufassung sind Fallmanager inkompetent? richtig???? Da stimme ich dir sogar zu.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 11:49
von Realist2014
lili hat geschrieben:(16 Dec 2019, 11:45)

Dann sollte man es verändern. u.
Ja, die Kompetenzen der Fallmanager verbessern, falls nötig und /oder mehr Ärzte dazuziehen

Simulanten müssen natürlich idetifiziert werden.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 11:51
von Skull
Auch hier
Skull hat geschrieben:(16 Dec 2019, 11:48)

Guten Morgen,

ein Hinweis an lili ... und Realist2014.

Wenn ihr weiterhin Euerer Meta-ein-Satz-Spam Spiel spielt, folgt eine Sanktion.

Wegen ausuferndern Spam.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 13:10
von Occham
Realist2014 hat geschrieben:(16 Dec 2019, 11:49)

Simulanten müssen natürlich idetifiziert werden.
Ein Sozialpädagoge hat zu mir mal gesagt, das sich die nicht aussortieren lassen. Ich würd alle in eine Schule schicken, da sieht man ganz genau die Fähigkeiten jedes Einzelnen und wenn jemand wirklich nicht arbeitsfähig ist, in einer Schule kann man üben.

Re: HartzIV - Sammelstrang

Verfasst: Montag 16. Dezember 2019, 13:32
von 3x schwarzer Kater
lili hat geschrieben:(16 Dec 2019, 10:04)

Die hilft um mit sich ins Reine zu kommen.
Das ist ja schon mal was.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Donnerstag 26. Dezember 2019, 16:34
von Realist2014
Misterfritz hat geschrieben:(26 Dec 2019, 15:10)

Nun ja,
bei der frühreren Arbeitslosenhilfe wurdest Du aber nicht gezwungen, irgendeine Arbeit anzunehmen. Ausserdem orientierte sich dessen Höhe an Deinem früheren Verdienst.
Stimmt

deswegen war D ja auch der "kranke Mann Europas"

Und die Agenda2010 war die "bittere Medizin", welche den Gesundungsprozess gestartet hat.

Re: HartzIV

Verfasst: Donnerstag 26. Dezember 2019, 16:38
von BlueMonday
Misterfritz hat geschrieben:(26 Dec 2019, 15:10)

Nun ja,
bei der frühreren Arbeitslosenhilfe wurdest Du aber nicht gezwungen, irgendeine Arbeit anzunehmen. Ausserdem orientierte sich dessen Höhe an Deinem früheren Verdienst.
Da wird leider heutzutage viel verklärt.
Die Sanktionsmöglichkeiten waren damals eher härter.

Situation vor 2003:
Sanktionen
Arbeitslosenhilfe: Bei Ablehnung zumutbarer Arbeit oder einer Eingliederungsmaßnahme Sperrzeit,
im Wiederholungsfall Erlöschen des Leistungsanspruchs
Sozialhilfe: Bei Ablehnung zumutbarer Arbeit oder von Arbeitsgelegenheiten Verlust des Rechtsanspruchs,
Kürzung der Hilfe um 25 % in einem ersten Schritt, weitere Kürzung bis zur völligen Versagung
möglich
Link: http://doku.iab.de/chronik/2x/2003_01_3 ... iAlhi2.pdf

Re: HartzIV

Verfasst: Donnerstag 26. Dezember 2019, 17:00
von Adam Smith
BlueMonday hat geschrieben:(26 Dec 2019, 16:38)

Da wird leider heutzutage viel verklärt.
Die Sanktionsmöglichkeiten waren damals eher härter.

Situation vor 2003:

Link: http://doku.iab.de/chronik/2x/2003_01_3 ... iAlhi2.pdf
Dann hätte es ja keiner Änderung bedurft.

Wie war denn damals zumutbar definiert?

Re: HartzIV

Verfasst: Donnerstag 26. Dezember 2019, 17:05
von naddy
Misterfritz hat geschrieben:(26 Dec 2019, 15:10)

Nun ja,
bei der frühreren Arbeitslosenhilfe wurdest Du aber nicht gezwungen, irgendeine Arbeit anzunehmen. Ausserdem orientierte sich dessen Höhe an Deinem früheren Verdienst.
Viel folgenreicher und einschneidender Schröders "AGENDA 2010":
Ein wichtiger Schritt dabei: Die bisherige Arbeitslosenhilfe für Langzeitarbeitslose und die Sozialhilfe werden im Zuge der "Agenda 2010" zusammengelegt. Seither gibt es das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II (ALG II). In der öffentlichen Wahrnehmung setzt sich dafür der Begriff Hartz IV fest - ein Stigma. Die Leistungen werden faktisch auf das Niveau der Sozialhilfe begrenzt, in Einzelfällen liegen sie nach der Einführung auch darunter.

Gleichzeitig wird die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Diese wurde bis dahin nach dem Arbeitslosengeld teilweise für einen längeren Zeitraum ausbezahlt. So sollte verhindert werden, dass Menschen, die lange ihre Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatten, nach kurzer Zeit auf das Niveau der Sozialhilfe absackten. Mit der "Agenda 2010" fällt dieses Polster weg.
Die SPD hat es 10 Jahre später immer noch nicht verstanden und sucht verzweifelt nach ihrer ehemaligen "Stammwählerschaft".

Re: HartzIV

Verfasst: Donnerstag 26. Dezember 2019, 17:33
von Realist2014
naddy hat geschrieben:(26 Dec 2019, 17:05)

Viel folgenreicher und einschneidender Schröders "AGENDA 2010":


Die SPD hat es 10 Jahre später immer noch nicht verstanden und sucht verzweifelt nach ihrer ehemaligen "Stammwählerschaft".
Die Stammwählerschaft der SPD waren Langzeitarbeitslose?

Re: HartzIV

Verfasst: Donnerstag 26. Dezember 2019, 18:23
von Findulin
Wer es auch war, sie sind jedenfalls weg. Und sie werden schon ihre Gründe dafür haben, die bestimmt nicht darin liegen, dass die SPD in den letzten 15 Jahren etwa zu sozial und links geworden ist.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Mittwoch 24. Juni 2020, 23:22
von Realist2014
Atue001 hat geschrieben:(24 Jun 2020, 22:47)

Das ist nur zu einem kleineren Teil richtig! Der größere Anteil der Existenzsicherung wird aus EIGEN-Mitteln finanziert.

n.
Existenzsicherungsysteme = ALG II, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe = 100% Steuerfinanaziert für NULL eigene Leistung der Bezieher

Rente ist verspäteter Lohn - also EIGENE Leistung

Re: HartzIV

Verfasst: Mittwoch 24. Juni 2020, 23:29
von Atue001
Realist2014 hat geschrieben:(24 Jun 2020, 23:22)

Existenzsicherungsysteme = ALG II, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe = 100% Steuerfinanaziert für NULL eigene Leistung der Bezieher

Rente ist verspäteter Lohn - also EIGENE Leistung
Womit du bestätigst, was ich geschrieben habe. Der größere teil der Existenzsicherung wird nicht über den Staat abgewickelt, sondern durch Eigenleistung erbracht.

Re: HartzIV

Verfasst: Mittwoch 24. Juni 2020, 23:47
von Atue001
Realist2014 hat geschrieben:(24 Jun 2020, 23:19)

Doch, das ist zu bestreiten
Entsprechende Umfragen bestätigen meine Aussage regelmäßig.
Realist2014 hat geschrieben:(24 Jun 2020, 23:19)
Tja, schon blöde mit der längeren Lebenszeit.
Fakt ist, das die Gesamtrente pro Rentner ( Monatsrente x Bezugsdauer) kontinuierlich steigt
Und das hilft genau wem?
Realist2014 hat geschrieben:(24 Jun 2020, 23:19)
Fakt ist, das man nur Umverteilen kann, was erwirtschaftet wird
Völlig korrekt. Nur wird ziemlich viel erwirtschaftet - wenn du das als Obergrenze nimmst, können wir ein sehr hohes BGE finanzieren, was ich gar nicht für erstrebenswert halte.
Realist2014 hat geschrieben:(24 Jun 2020, 23:19)
Ich sehe weder eine Notwendigekeit der Pauschalierung der Existenzsicherung- noch für mehr Umberteilung
Das stehst du ziemlich alleine da. Die Existenzsicherung wird schon heute im bestehenden Rechtssystem weitgehend pauschalisiert.
Realist2014 hat geschrieben:(24 Jun 2020, 23:19)
Nein, das wesen einer Versicherung ist das Bezahlen eigner Beiträge
Dann hast du das Wesen von Versicherungen nicht verstanden. Das Wesen von Versicherungen ist die Gegenseitige Absicherung von Lebensrisiken dadurch, dass man gemittelte Beiträge bezahlt, die im Schnitt den Bedarf decken.
Das Bezahlen eigener Beiträge gehört nicht zum Wesen einer Versicherung - das wäre sinnfrei.

Realist2014 hat geschrieben:(24 Jun 2020, 23:19)
Welche Gerichstverfahren gibt es bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter?
In 2018 gab es alleine 170.000 Klageverfahren nur zu Hartz IV. Das blockiert schon weite Teile unserer Justiz!
Realist2014 hat geschrieben:(24 Jun 2020, 23:19)
Es gibt keine Gefahr für den sozialen Frieden
Aha.
Realist2014 hat geschrieben:(24 Jun 2020, 23:19)
Und es wird auch keine zusätzlichen Steuern oder sonstige Abgaben für die "Besserverdiener", Unternehmen oder die Reichen geben, um deine Vorstellungen zu finanzieren
Ich wäre viel eher für die Verpflichtung der Langzeitarbeitslosen zu gemeinnütziger Arbeit- das würde den sozialen Frieden ganz sicher festigen!
Das ist die Forderung nach Zwangsarbeit. Inwiefern erhöht das den sozialen Frieden? Gibt es nicht gute Gründe dafür, dass wir in Deutschland mehrheitlich Zwangsarbeit ablehnen? Teilst du diese fundamentale Sichtweise nicht?

Re: HartzIV

Verfasst: Donnerstag 25. Juni 2020, 08:23
von Realist2014
Atue001 hat geschrieben:(24 Jun 2020, 23:29)

Womit du bestätigst, was ich geschrieben habe. Der größere teil der Existenzsicherung wird nicht über den Staat abgewickelt, sondern durch Eigenleistung erbracht.
Eigenleistung sind individulles Eigentum und stehen nicht zur "Umverteilung"oder ein BGE zur Verfügung

Re: HartzIV

Verfasst: Donnerstag 25. Juni 2020, 08:40
von Realist2014
Atue001 hat geschrieben:(24 Jun 2020, 23:47)

Entsprechende Umfragen bestätigen meine Aussage regelmäßig.
Umfragen bei den SED -Nachfolgern
Völlig korrekt. Nur wird ziemlich viel erwirtschaftet -
Und das gehört erst mal individuell denen, die es erwirtschaften- durch den individulellen Einsatz von Kapital, Boden und und Arbeit[/quote]
wenn du das als Obergrenze nimmst, können wir ein sehr hohes BGE finanzieren,
Du solltest keine unsinningen Unterstellungen platzieren. Deine Umverteilunsgträume werden aber immer transparenter....
Das stehst du ziemlich alleine da. Die Existenzsicherung wird schon heute im bestehenden Rechtssystem weitgehend pauschalisiert.
Nö, sowohl bei ALG II, als auch bei der Sozialhilfe als auch bei der Grundsicherung im Alter werden die individuellen Warmmieten berücksichtigt. Auch bei der persönlichen Existenzsicherung ( Bsp. Rente) bekommt der mehr, der mehr Beiträge bezahlt hat. Diese Äquivalenzprinzip wird auch bleiben.
Daher auch die Logik : Wer nur so viel leistet , dass er nur Mindestlohn bekommt, wird sich auch im Alter in der Nähe der Grundsicherung bewegen
Dann hast du das Wesen von Versicherungen nicht verstanden. Das Wesen von Versicherungen ist die Gegenseitige Absicherung von Lebensrisiken dadurch, dass man gemittelte Beiträge bezahlt, die im Schnitt den Bedarf decken.
Die Gewährung der Existenzsicherung bei Bedürftigkeit ist keine "Versicherungsleistung".
Im Gegensatz zu ALG I, PKV usw.
Und da wird auch bei der Auszahlung individuell gemäß Einzahlung von Beiträgen individuell geleistet
Das Bezahlen eigener Beiträge gehört nicht zum Wesen einer Versicherung
Aber sicher doch- entweder selber oder bei AN teilweise durch den AG
Aber du kannst ja gerne mal eine Versicherung anführen, wo keine eigenen Beiträge ( oder durch den AG oder durch den einen bei einer Familienversicherung) bezahlt werden
Lediglich die "ökonomischen Nichtleister=kein eigenes Einkommen" werden im Kontext beitragsfrei gestellt bei der KV
In 2018 gab es alleine 170.000 Klageverfahren nur zu Hartz IV. Das blockiert schon weite Teile unserer Justiz!
Dann sollte man hier auf (niedrige) Pauschalen umstellen und die Klagen unterbinden.
Das ist die Forderung nach Zwangsarbeit. Inwiefern erhöht das den sozialen Frieden? t?
Nein, das ist die Gegenleistung derer, die offenbar für keinen "normalen" Job zu gebrauchen sind. Aber für einfache Tätigkeiten bei den Kommunen reicht es sicher.
Es gibt kein "Grundrecht auf Faulheit" = BGE

Re: HartzIV

Verfasst: Donnerstag 25. Juni 2020, 21:40
von Atue001
Realist2014 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 08:40)
Nö, sowohl bei ALG II, als auch bei der Sozialhilfe als auch bei der Grundsicherung im Alter werden die individuellen Warmmieten berücksichtigt. Auch bei der persönlichen Existenzsicherung ( Bsp. Rente) bekommt der mehr, der mehr Beiträge bezahlt hat. Diese Äquivalenzprinzip wird auch bleiben.
Daher auch die Logik : Wer nur so viel leistet , dass er nur Mindestlohn bekommt, wird sich auch im Alter in der Nähe der Grundsicherung bewegen
Die Mehrheit der Deutschen ist aber weder in Hartz IV noch in der Grundsichreung im Alter. Und beim gesamten Rest wird pauschalisiert.
Realist2014 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 08:40)
Die Gewährung der Existenzsicherung bei Bedürftigkeit ist keine "Versicherungsleistung".
Im Gegensatz zu ALG I, PKV usw.
Und da wird auch bei der Auszahlung individuell gemäß Einzahlung von Beiträgen individuell geleistet
Versicherung kennt man als das Prinzip der Risikoabsicherung durch Einbringung des Risikos in ein Kollektiv Versicherungsvertrag, ein Vertrag, der die Gewährung von Versicherungsschutz zum Gegenstand hat; Versicherungsverhältnis, ein Rechtsverhältnis zwischen Parteien, das in der Gewährung von Versicherungsschutz besteht ...

Die HEUTIGE Organisation der Existenzgrundsicherung hat klare Merkmale einer Vericherung. Der Kollektivvertrag ist hierbei das Grundgesetz, ein Gesellschaftsvertrag. Der Versicherungsschutz ist die Zahlung von Leistungen bei Bedürftigkeit. Wer nicht bedürftig ist, zahlt in den Vertrag rein - in dem Fall über Steuern. Wenn das mal keine Versicherungsleistung ist....

Genau wie ALG I, PKV usw.

Es ist nur leider nicht organisiert wie eine Versicherung.
Der Rest ist eine Frage, ob man Bedürftigkeit oder Bedarf als Versicherungsprinzip zugrunde legt. Auch hier gibt es beide Formen - so wird bei der KV der Bedarf abgesichert, nicht die Bedürftigkeit. Könnte man ändern - da wärst du sicher auch schnell dabei.

Realist2014 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 08:40)
Aber sicher doch- entweder selber oder bei AN teilweise durch den AG
Aber du kannst ja gerne mal eine Versicherung anführen, wo keine eigenen Beiträge ( oder durch den AG oder durch den einen bei einer Familienversicherung) bezahlt werden
Lediglich die "ökonomischen Nichtleister=kein eigenes Einkommen" werden im Kontext beitragsfrei gestellt bei der KV
}

Du willst es hier nicht verstehen? Niemand würde eine Versicherung abschließen, wenn man ausschließlich und genau die eigenen Beiträge bekäme. Das kannst du allenfalls in Teilen auf bestimmte Formen von Lebensversicherungen angeben, bei denen es sich dann aber inhaltlich auch um eine Kombination aus Sparkonto und Risikolebensversicherung handelt. Unf für den Risikoteil wirst du auch da auf Beiträge anderer zurückgreifen. Das Versicherungsprinzip ist gerade so, dass in einen großen Topf eingezahlt wird, und aus diesem großen Topf auch rausgeholt wird. Es gibt keine 1:1-Beziehung zwischen Beitragszahlung und der Auszahlung.

Realist2014 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 08:40)
Dann sollte man hier auf (niedrige) Pauschalen umstellen und die Klagen unterbinden.
Da ca. 1/3 der Klagen zugunsten der Kläger ausgeht, forderst du hier einen Rechtsbruch.

Realist2014 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 08:40)
Nein, das ist die Gegenleistung derer, die offenbar für keinen "normalen" Job zu gebrauchen sind. Aber für einfache Tätigkeiten bei den Kommunen reicht es sicher.
Es gibt kein "Grundrecht auf Faulheit" = BGE
Wie auch dies ein Rechtsbruch wäre.

Ein BGE hat im Übrigen nichts mit einem Grundrecht auf Faulheit zu tun - mit Existenzsicherung hingegen schon. Das solltest du differenzieren.

Re: HartzIV

Verfasst: Donnerstag 25. Juni 2020, 22:05
von Realist2014
Atue001 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 21:40)

Die Mehrheit der Deutschen ist aber weder in Hartz IV noch in der Grundsichreung im Alter. Und beim gesamten Rest wird pauschalisiert.
Nö, bezüglich der Miete gibt es keine Pauschale
Versicherung kennt man als das Prinzip der Risikoabsicherung durch Einbringung des Risikos in ein Kollektiv Versicherungsvertrag, ein Vertrag, der die Gewährung von Versicherungsschutz zum Gegenstand hat; Versicherungsverhältnis, ein Rechtsverhältnis zwischen Parteien, das in der Gewährung von Versicherungsschutz besteht ...
Die HEUTIGE Organisation der Existenzgrundsicherung hat klare Merkmale einer Vericherung. Der Kollektivvertrag ist hierbei das Grundgesetz, ein Gesellschaftsvertrag. Der Versicherungsschutz ist die Zahlung von Leistungen bei Bedürftigkeit. Wer nicht bedürftig ist, zahlt in den Vertrag rein - in dem Fall über Steuern. Wenn das mal keine Versicherungsleistung ist....
Es ist keine Versicherung- Punkt
Daher müssen die Bezieher von ALG II auch Jobs annehmen, die ihnen nicht "gefallen"- sonst werden sie sanktioniert ( was richtig ist)
Du willst es hier nicht verstehen? Niemand würde eine Versicherung abschließen, wenn man ausschließlich und genau die eigenen Beiträge bekäme.
Du scheinst nicjt verstehen zu wollen, wie die RV und die AV funktionieren.
Da bekommt nicht jeder die "gleiche Leistung"
Da ca. 1/3 der Klagen zugunsten der Kläger ausgeht, forderst du hier einen Rechtsbruch.
Bei 95% der Bescheide gibt es keine "Klagen"
Ein BGE hat im Übrigen nichts mit einem Grundrecht auf Faulheit zu tun - .
doch- bei denen, die heute ALG II beziehen
Daher lehne ich ein BGE ab.

Re: HartzIV

Verfasst: Donnerstag 25. Juni 2020, 23:18
von Atue001
Realist2014 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 22:05)

Nö, bezüglich der Miete gibt es keine Pauschale
Doch - im Steuerrecht schon.
Realist2014 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 22:05)
Es ist keine Versicherung- Punkt
Doch. Ausrufezeichen!
Ernsthaft?
Realist2014 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 22:05)
Daher müssen die Bezieher von ALG II auch Jobs annehmen, die ihnen nicht "gefallen"- sonst werden sie sanktioniert ( was richtig ist)
Den Erfolg von Sanktionen im Zusammenhang mit Hartz IV gilt es noch immer zu belegen. Es ist bis dato nur eine Vermutung, dass Sanktionen etwas bewirken. Unwirksame Sanktionen sind dumm.
Und: Sanktionen unterhalb des Existenzminimums sind verfassungswidrig.

Deine Ideen zum Rechtsbruch haben schon eine gewisse Kontinuität.
Realist2014 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 22:05)
Du scheinst nicjt verstehen zu wollen, wie die RV und die AV funktionieren.
Da bekommt nicht jeder die "gleiche Leistung"
Selbstverständlich bekommt jeder die gleiche Leistung - alles andere wäre auch Rechtsbruch.
Nur - gleiche Leistung bedeutet nicht, identische Leistung.
Realist2014 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 22:05)
Bei 95% der Bescheide gibt es keine "Klagen"
Also sind 5% Klagen ok? Und 2% erfolgreiche Klagen zu akzeptieren? Mach dir mal klar, was da an Kosten für die Gesellschaft entsteht. So ein Verfahren ist nicht gerade billig.
Realist2014 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 22:05)
doch- bei denen, die heute ALG II beziehen
Daher lehne ich ein BGE ab.
Das liegt daran, dass du falsche Schlussfolgerungen ziehst.
Es ist im Übrigen falsch,naiv und diskriminierend dazu zu denken, dass ALG II Bezieher pauschal faul wären. Drück dir mal selbst die Daumen, dass dir dieses Schicksal erspart bleibt - das kann oft genug recht schnell gehen, und oft genug auch unverschuldet.
Umgekehrt zeugt es von einer ziemlich naiven Vorstellung einer BGE-Gesellschaft, wenn du ernsthaft annimmst, dass Menschen, die in einer BGE-Gesellschaft in etwa das Gleiche in der Grundsicherung bekommen wie heute auch, sich alle sofort radikal anders verhalten als heute, und sofort jegliche Arbeitsbereitschaft einstellen.

Die Faktenlage ist relativ klar:
Es ist nicht belegt, dass durch Sanktionen rund um Hartz IV tatsächlich Haltungsänderungen in der Breite wirksam eintreten.
Sanktionen unterhalb der Existenzsicherung sind mit der Verfassung nicht zu machen.
Das bisherige System von Hartz IV ist teuer und ineffizient.
Es basiert auf rechtlichen Wurzeln, die noch aus dem 18. Jahrhundert stammen - alle anderen Sozialversicherungen wurden deutlich moderner nach dem Bedarfsprinzip organisiert.
Eine Umorganisation vom Bedürfigkeitsprinzip zum Bedarfsprinzip ist weitgehend kostenneutral - sowohl für den Staat, als auch die Bürger. (Mehrkosten entstehen vor allem dafür, dass derzeit nicht eingehaltene verfassungsrechtliche Grundprinzipien dann weniger leicht möglich wären) Zur Gegenfinanzierung eventueller Mehrkosten stehen unter anderem die Einspareffekte durch Bürokratieabbau zur Verfügung.

Solange ein BGE nicht deutlich oberhalb des Existenzminimums organisiert wird, sind deine ablehnenden Gedanken weitgehend irrelevant - oft genug führen dich deine ablehnenden Gedanken auf kritisches Terrain, weil du faktisch einen Rechtsbruch forderst, wenn es beispielsweise um Zwangsarbeit geht, oder um Sanktionen unterhalb des Existenzminimums. Auf Rechtsbruch eine Begründung für die Ablehnung eines BGEs zu liefern, ist nicht hilfreich.

Re: HartzIV

Verfasst: Freitag 26. Juni 2020, 07:37
von Realist2014
Atue001 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 23:18)
Doch - im Steuerrecht schon.
Nö, auch da nicht. Private Mieten findet man wo im "Steuerrecht"?
Den Erfolg von Sanktionen im Zusammenhang mit Hartz IV gilt es noch immer zu belegen. Es ist bis dato nur eine Vermutung, dass Sanktionen etwas bewirken. Unwirksame Sanktionen sind dumm.
Natrülich bewirken sie was- deswegen werden sie auch belieb- die Couch der Drückeberger wird dahe regelmäßig geräumt...
Und: Sanktionen unterhalb des Existenzminimums sind verfassungswidrig.
30% sind verfassunsgkonfrom-nicht mitbekommen?
Deine Ideen zum Rechtsbruch haben schon eine gewisse Kontinuität.
Das sind nur in deiner Realitätsblase "Rechtsbrüche"
Also sind 5% Klagen ok? Und 2% erfolgreiche Klagen zu akzeptieren? Mach dir mal klar, was da an Kosten für die Gesellschaft entsteht. So ein Verfahren ist nicht gerade billig.
Die Regeln für ALG II müssen "entrümpelt" werden.
Mehr Pauschalen- natürlich auf niedrigstem Niveau
E Drück dir mal selbst die Daumen, dass dir dieses Schicksal erspart bleibt - das kann oft genug recht schnell gehen, und oft genug auch unverschuldet.
Das wird mir zu 100%erspart bleiben
Umgekehrt zeugt es von einer ziemlich naiven Vorstellung einer BGE-Gesellschaft, wenn du ernsthaft annimmst, dass Menschen, die in einer BGE-Gesellschaft in etwa das Gleiche in der Grundsicherung bekommen wie heute auch, sich alle sofort radikal anders verhalten als heute, und sofort jegliche Arbeitsbereitschaft einstellen.
nicht bei 600 Euro BGE - das ist korrekt.
Die Faktenlage ist relativ klar:
Es ist nicht belegt, dass durch Sanktionen rund um Hartz IV tatsächlich Haltungsänderungen in der Breite wirksam eintreten.
Sanktionen unterhalb der Existenzsicherung sind mit der Verfassung nicht zu machen.
Das bisherige System von Hartz IV ist teuer und ineffizient.
Es basiert auf rechtlichen Wurzeln, die noch aus dem 18. Jahrhundert stammen - alle anderen Sozialversicherungen wurden deutlich moderner nach dem Bedarfsprinzip organisiert.
Eine Umorganisation vom Bedürfigkeitsprinzip zum Bedarfsprinzip ist weitgehend kostenneutral - sowohl für den Staat, als auch die Bürger. (Mehrkosten entstehen vor allem dafür, dass derzeit nicht eingehaltene verfassungsrechtliche Grundprinzipien dann weniger leicht möglich wären) Zur Gegenfinanzierung eventueller Mehrkosten stehen unter anderem die Einspareffekte durch Bürokratieabbau zur Verfügung.
Solange ein BGE nicht deutlich oberhalb des Existenzminimums organisiert wird, sind deine ablehnenden Gedanken weitgehend irrelevant - oft genug führen dich deine ablehnenden Gedanken auf kritisches Terrain, weil du faktisch einen Rechtsbruch forderst, wenn es beispielsweise um Zwangsarbeit geht, oder um Sanktionen unterhalb des Existenzminimums. Auf Rechtsbruch eine Begründung für die Ablehnung eines BGEs zu liefern, ist nicht hilfreich.
Du kannst weiter im Kreis deine "Wünsche" verargumentieren.
Die Sanktionen bei ALG II werden bleiben und die mit den geringsten Kompetenzen werden auch weiterhin die "ungeliebten Jobs" zum ML machen (müssen) .
Die Sache mit der gemeinnützigen Arbeit wäre ja die Alternative zu den Sanktionen....
Nur "Couch sitzen" = BGE ist keine Option...
Das ist fair, transparent und gerecht in unserer Wettbewerbs - und Leistungsgesellschaft für alle Beteiligten.
Aber du kannst ja gerne mal die Vorteile des BGE in Höhe von 650 Euro bei den heutigen Beziehern von bedrfsorienterter Sozialhilfe und bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter erläutern- im BGE Strang
Also den diesbezüglichen "Bürokratieabbau" versus den Folgen in den Ballungsräumen....

Re: HartzIV

Verfasst: Freitag 26. Juni 2020, 12:14
von Cobra9
Atue001 hat geschrieben:(25 Jun 2020, 23:18)

Doch - im Steuerrecht schon.
Steuerrecht ist aber nicht Sozialrecht.

Ergo bezogen auf Alg2 hat Realist recht. Alg2 richtet sich nach dem Zweite Buch Sozialgesetzbuch


Steuer definitiv nicht.
Doch. Ausrufezeichen!
Ernsthaft?

Auch falsch. Du kannst maximal Alg1 als Versicherung ansehen. Anders aber als beim ALG 2 oder Hartz 4 ist der Bezug von Arbeitslosengeld 1 an eine vorherige Beschäftigung gekoppelt und Du musst vielmehr Grundlagen erfüllen.

Das Arbeitslosengeld 1 und seine Voraussetzungen werden im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) beschrieben und festgelegt. Dieses beschäftigt sich im Gegensatz zum SGB II nicht mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende, sondern mit der Arbeitsförderung


Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte was Alg2 ist wie Sozialhilfe definitiv eine Grundleistung.



Das ALG II ist keine Variante eines übergeordneten Arbeitslosengeldes.
Den Erfolg von Sanktionen im Zusammenhang mit Hartz IV gilt es noch immer zu belegen. Es ist bis dato nur eine Vermutung, dass Sanktionen etwas bewirken. Unwirksame Sanktionen sind dumm.
Und: Sanktionen unterhalb des Existenzminimums sind verfassungswidrig.

Deine Ideen zum Rechtsbruch haben schon eine gewisse Kontinuität.
Jnein. Ja Sanktionen die das Existenzminimum unterschreiten bzw sich dem annähern, können falsch oder illegal sein. Aber wenn der Bezieher bsp. einen Job ablehnt der zumindest zumutbar ist kann es Sanktionen geben. Aber grundsätzlich möglich das Minimum zu kürzen.

Anmerkung :

Das Bundesverfassungsgericht bewertet Alg2 als Existenzminimum in dem Sprachgebrauch



Kürzungen beim Existenzminimum seien aber grundsätzlich möglich, so die Verfassungsrichter, weil der Staat bei der Umsetzung des "Schutzauftrags" für die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) einen weiten Gestaltungsspielraum habe.


Ebenfalls gelte: Wer Arbeitsangebote bekommt, müsse diese im Rahmen seiner "Mitwirkungspflicht" annehmen, so die Richter.

Zumutbar sei dabei auch die Pflicht, eine Arbeit anzunehmen, die nicht dem eigenen Berufswunsch und nicht der bisherigen Tätigkeit entspricht, so die Verfassungsrichter. Auch die Teilnahme an Maßnahmen, die kein Einkommen bringen, könne verlangt werden - wenn sie wie zum Beispiel Sprachkurse geeignet sind, Vermittlungshemmnisse zu beseitigen.





Die Mitwirkungspflichten dürfen grundsätzlich auch mit Sanktionen durchgesetzt werden, so Karlsruhe. Allerdings sei der Spielraum des Gesetzgebers hier eng, weil es um das Existenzminimum gehe. Deshalb müsse stets die Verhältnismäßigkeit streng geprüft werden.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ngswidrig/


Tschuldige aber wenn das Bundesverfassungsgericht was sagt das Dir widersprechen tut, wem glaub ich eher ;)


Deshalb das Jnein. Die 60% Streichung bzw. Komplett ist illegal. Aber Sanktionen sind grundsätzlich möglich.

Außerdem sind Sanktionen nur Teil der Sache.

Leistungseinstellung ist das andere Problem und was ganz anderes als Sanktionen. Und hier greift auch nicht das Urteil des Gericht.


Über Wirksamkeit von Sanktionen gibt es Unterschiede in den Studien. Dazu muss man auch regionale Unterschiede beachten usw.

Sanktionen sinnvoll angewendet bei gewissen Menschen können eine zusätzliche Motivation sein den Arsch zu bewegen.

Kann aber auch sein du hast einen psychisch kranken Mensch der sich gar nicht seiner Situation bewusst ist.

Das ist kompliziert hier.

Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Rahmen einer neuen Studie ermittelt, dass die Sanktionen vor allem bei jungen Hartz-IV-Empfängern unter 25 Jahren erzieherische Wirkungen entfalten.

Auch das Sanktionen was bewirken können.


https://www.google.com/url?q=http://sch ... 03B07fegai

Dagegen spricht die Bertelsmann Stiftung in ihrer Studie anders.



Selbstverständlich bekommt jeder die gleiche Leistung - alles andere wäre auch Rechtsbruch.
Nur - gleiche Leistung bedeutet nicht, identische Leistung.

Alg2 bietet nicht jedem automatisch den gleichen Umfang an Leistungen die getragen werden müssen. Das ist je nach Antrag und Situation der Person dahinter zu bewerten.

Klar ist Alg2 fast jedem zugänglich, aber nicht wirklich jedem.

Erwerbsfähigkeit beispielsweise beachten.
Also sind 5% Klagen ok? Und 2% erfolgreiche Klagen zu akzeptieren? Mach dir mal klar, was da an Kosten für die Gesellschaft entsteht. So ein Verfahren ist nicht gerade billig.
Weniger als wenn man grundsätzlich alles erlaubt und mittragen will. Außerdem mein Bester wer bist du denn das Du entscheiden musst welcher Teil des Rechtsstaat sinnvoll ist, welcher nicht.

Mit deiner Logik kann ich auch sagen bestrafen wie niemand mehr der nicht mindest 6 Monate in den Knast soll. Knöllchen schaffen wir auch ab.
Das liegt daran, dass du falsche Schlussfolgerungen ziehst.
Es ist im Übrigen falsch,naiv und diskriminierend dazu zu denken, dass ALG II Bezieher pauschal faul wären. Drück dir mal selbst die Daumen, dass dir dieses Schicksal erspart bleibt - das kann oft genug recht schnell gehen, und oft genug auch unverschuldet.
Umgekehrt zeugt es von einer ziemlich naiven Vorstellung einer BGE-Gesellschaft, wenn du ernsthaft annimmst, dass Menschen, die in einer BGE-Gesellschaft in etwa das Gleiche in der Grundsicherung bekommen wie heute auch, sich alle sofort radikal anders verhalten als heute, und sofort jegliche Arbeitsbereitschaft einstellen.
Jeder Mensch ist unterschiedlich und nicht der Mensch wo in der Mattscheibe flimmert. Es gibt faule und fleißige......

Individualität eben.
Die Faktenlage ist relativ klar:
Es ist nicht belegt, dass durch Sanktionen rund um Hartz IV tatsächlich Haltungsänderungen in der Breite wirksam eintreten.
Sanktionen unterhalb der Existenzsicherung sind mit der Verfassung nicht zu machen.
Das bisherige System von Hartz IV ist teuer und ineffizient.
Es basiert auf rechtlichen Wurzeln, die noch aus dem 18. Jahrhundert stammen - alle anderen Sozialversicherungen wurden deutlich moderner nach dem Bedarfsprinzip organisiert.
Eine Umorganisation vom Bedürfigkeitsprinzip zum Bedarfsprinzip ist weitgehend kostenneutral - sowohl für den Staat, als auch die Bürger. (Mehrkosten entstehen vor allem dafür, dass derzeit nicht eingehaltene verfassungsrechtliche Grundprinzipien dann weniger leicht möglich wären) Zur Gegenfinanzierung eventueller Mehrkosten stehen unter anderem die Einspareffekte durch Bürokratieabbau zur Verfügung.

Solange ein BGE nicht deutlich oberhalb des Existenzminimums organisiert wird, sind deine ablehnenden Gedanken weitgehend irrelevant - oft genug führen dich deine ablehnenden Gedanken auf kritisches Terrain, weil du faktisch einen Rechtsbruch forderst, wenn es beispielsweise um Zwangsarbeit geht, oder um Sanktionen unterhalb des Existenzminimums. Auf Rechtsbruch eine Begründung für die Ablehnung eines BGEs zu liefern, ist nicht hilfreich.
[/quote]


Was Sanktionen angeht ist gar nichts klar. Du kannst weder eine Aussage treffen über die Wirksamkeit, noch über fehlende Wirksamkeit.

Es gibt keine hieb und stichfeste Argumente grundsätzlich.


Entschuldige aber das gleiche trifft zu auf die Annahme es gibt bessere Alternativen zu Alg2 die zudem billiger wären.

Aber zwischen schwaffeln und Realität ist es hart.
Wenn Du so ein geniales Konzept hast stell es vor

Re: HartzIV

Verfasst: Samstag 27. Juni 2020, 00:04
von Atue001
Realist2014 hat geschrieben:(26 Jun 2020, 07:37)

Nö, auch da nicht. Private Mieten findet man wo im "Steuerrecht"?

Na dann schau mal bei der Zusammensetzung der Freibeträge nach. Ein wenig Arbeit musst du schon auch selbst investieren - wenn ich es dir wieder mal auf den Punkt zeige, glaubst du es eh nicht. Noch ein Tipp: Es geht um die Freibeträge für das Existenzminimum. Den Rest schaffst du selbst.

Re: HartzIV

Verfasst: Samstag 27. Juni 2020, 12:27
von Meruem
Cobra9 hat geschrieben:(26 Jun 2020, 12:14)

Steuerrecht ist aber nicht Sozialrecht.

Ergo bezogen auf Alg2 hat Realist recht. Alg2 richtet sich nach dem Zweite Buch Sozialgesetzbuch


Steuer definitiv nicht.




Auch falsch. Du kannst maximal Alg1 als Versicherung ansehen. Anders aber als beim ALG 2 oder Hartz 4 ist der Bezug von Arbeitslosengeld 1 an eine vorherige Beschäftigung gekoppelt und Du musst vielmehr Grundlagen erfüllen.

Das Arbeitslosengeld 1 und seine Voraussetzungen werden im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) beschrieben und festgelegt. Dieses beschäftigt sich im Gegensatz zum SGB II nicht mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende, sondern mit der Arbeitsförderung


Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte was Alg2 ist wie Sozialhilfe definitiv eine Grundleistung.



Das ALG II ist keine Variante eines übergeordneten Arbeitslosengeldes.


Jnein. Ja Sanktionen die das Existenzminimum unterschreiten bzw sich dem annähern, können falsch oder illegal sein. Aber wenn der Bezieher bsp. einen Job ablehnt der zumindest zumutbar ist kann es Sanktionen geben. Aber grundsätzlich möglich das Minimum zu kürzen.

Anmerkung :

Das Bundesverfassungsgericht bewertet Alg2 als Existenzminimum in dem Sprachgebrauch



Kürzungen beim Existenzminimum seien aber grundsätzlich möglich, so die Verfassungsrichter, weil der Staat bei der Umsetzung des "Schutzauftrags" für die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) einen weiten Gestaltungsspielraum habe.


Ebenfalls gelte: Wer Arbeitsangebote bekommt, müsse diese im Rahmen seiner "Mitwirkungspflicht" annehmen, so die Richter.

Zumutbar sei dabei auch die Pflicht, eine Arbeit anzunehmen, die nicht dem eigenen Berufswunsch und nicht der bisherigen Tätigkeit entspricht, so die Verfassungsrichter. Auch die Teilnahme an Maßnahmen, die kein Einkommen bringen, könne verlangt werden - wenn sie wie zum Beispiel Sprachkurse geeignet sind, Vermittlungshemmnisse zu beseitigen.





Die Mitwirkungspflichten dürfen grundsätzlich auch mit Sanktionen durchgesetzt werden, so Karlsruhe. Allerdings sei der Spielraum des Gesetzgebers hier eng, weil es um das Existenzminimum gehe. Deshalb müsse stets die Verhältnismäßigkeit streng geprüft werden.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ngswidrig/


Tschuldige aber wenn das Bundesverfassungsgericht was sagt das Dir widersprechen tut, wem glaub ich eher ;)


Deshalb das Jnein. Die 60% Streichung bzw. Komplett ist illegal. Aber Sanktionen sind grundsätzlich möglich.

Außerdem sind Sanktionen nur Teil der Sache.

Leistungseinstellung ist das andere Problem und was ganz anderes als Sanktionen. Und hier greift auch nicht das Urteil des Gericht.


Über Wirksamkeit von Sanktionen gibt es Unterschiede in den Studien. Dazu muss man auch regionale Unterschiede beachten usw.

Sanktionen sinnvoll angewendet bei gewissen Menschen können eine zusätzliche Motivation sein den Arsch zu bewegen.

Kann aber auch sein du hast einen psychisch kranken Mensch der sich gar nicht seiner Situation bewusst ist.

Das ist kompliziert hier.

Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Rahmen einer neuen Studie ermittelt, dass die Sanktionen vor allem bei jungen Hartz-IV-Empfängern unter 25 Jahren erzieherische Wirkungen entfalten.

Auch das Sanktionen was bewirken können.


https://www.google.com/url?q=http://sch ... 03B07fegai

Dagegen spricht die Bertelsmann Stiftung in ihrer Studie anders.






Alg2 bietet nicht jedem automatisch den gleichen Umfang an Leistungen die getragen werden müssen. Das ist je nach Antrag und Situation der Person dahinter zu bewerten.

Klar ist Alg2 fast jedem zugänglich, aber nicht wirklich jedem.

Erwerbsfähigkeit beispielsweise beachten.


Weniger als wenn man grundsätzlich alles erlaubt und mittragen will. Außerdem mein Bester wer bist du denn das Du entscheiden musst welcher Teil des Rechtsstaat sinnvoll ist, welcher nicht.

Mit deiner Logik kann ich auch sagen bestrafen wie niemand mehr der nicht mindest 6 Monate in den Knast soll. Knöllchen schaffen wir auch ab.



Jeder Mensch ist unterschiedlich und nicht der Mensch wo in der Mattscheibe flimmert. Es gibt faule und fleißige......

Individualität eben.

Was Sanktionen angeht ist gar nichts klar. Du kannst weder eine Aussage treffen über die Wirksamkeit, noch über fehlende Wirksamkeit.

Es gibt keine hieb und stichfeste Argumente grundsätzlich.


Entschuldige aber das gleiche trifft zu auf die Annahme es gibt bessere Alternativen zu Alg2 die zudem billiger wären.

Aber zwischen schwaffeln und Realität ist es hart.
Wenn Du so ein geniales Konzept hast stell es vor[/quote]

Fakt ist laut Karlsruhe sind Sanktionen möglich, jedoch keine 100% oder auch 60% Streichung, Kürzung bzw Sanktion weil dass gegen das im Grundgesetzt stehende "Existenzminimum" verstößt, diese unlautere Praxis hat Karlsruhe beendet zumindest für diejenigen die Ü 25 sind so weit ich informiert bin.