Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Mittwoch 2. Oktober 2019, 20:33
Was bekannt ist, lässt auf ein Verbrechen übelster Art schließen. Nicht nur, dass eine besondere Machtposition mißbraucht wurde, es wurde auch wieder massiv das Vertrauen in die Polizei geschädigt.imp hat geschrieben:(02 Oct 2019, 20:33)
https://www.sueddeutsche.de/panorama/po ... -1.4625171
Wieder ein Fall, der erschüttert.
Falscher Strang.McKnee hat geschrieben:(02 Oct 2019, 20:38)
Was bekannt ist, lässt auf ein Verbrechen übelster Art schließen. Nicht nur, dass eine besondere Machtposition mißbraucht wurde, es wurde auch wieder massiv das Vertrauen in die Polizei geschädigt.
PS
die Typen sind in U-Haft gegangen. Was hat der Vorfall mit dem Thema Kuschel-Justiz zu tun?
Ok
https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 50005.htmlDie deutsche Justiz? Am Abgrund. Die Richter? Größtenteils Vollpfosten. Der Richterbund? Ein Verein für Weicheier. In seinem Buch "Urteil: Ungerecht" zeichnet der Richter Thorsten Schleif ein desaströses Bild seines Berufsstands. Den Titel eines "Nestbeschmutzers" hat er sich damit redlich verdient. FOCUS Online dokumentiert die härtesten Aussagen seiner Krawall-Schrift.
Vielleicht ist es ja tatsächlich so, dass man neben der Schelte für Legislative und Exekutive, die Judikative stärker beäugen müsste. Die lebt vielleicht zu sehr von ihren Ruf der Unabhängigkeit. Urteilsschelte ist eher verpöhnt und Personen der Legislative und Exekutive eher nicht gestattet. Mangel an Kritik lässt aber jedes System mit der Zeit erodieren. Vielleicht sollte man also mal schauen ob es strukturelle Probleme in der Justiz gibt. Hier hatte ich ja systematische/strukturelle Fehler schonmal aufgezeigt.Schleif über seine (angeblich) unfähigen Richter-Kollegen
… über die (angebliche) Angst vor harten Entscheidungen
… über das (angebliche) Versagen des Richterbundes
… über zu lange Gerichtsverfahren und Bewährungsstrafen
… über den (angeblich) drohenden Untergang des Rechtsstaats
… über das fehlende Vertrauen in der Bevölkerung in die Justiz
… über Maßnahmen, mit der sich das System noch retten ließe
Weil im "Focus" mal ein Richter was gesagt hat, "müsste man die Judikative stärker beäugen"? Und wegen einer höchst subjektiven Meinung eines Einzelnen siehst du als Laie "ein rechtsstaatliches Verlottern"? Also das kommt nun wiederum mir sehr fragwürdig vor.Skeptiker hat geschrieben:(20 Oct 2019, 16:48)
Es scheint wohl einen Richter in Dinslaken zu geben, der das Thema Kuscheljustiz angehen möchte.
https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 50005.html
Es werden im Focus zu diversen Aspekten die Aussagen in diesem Buch zusammengefasst:
Vielleicht ist es ja tatsächlich so, dass man neben der Schelte für Legislative und Exekutive, die Judikative stärker beäugen müsste. Die lebt vielleicht zu sehr von ihren Ruf der Unabhängigkeit. Urteilsschelte ist eher verpöhnt und Personen der Legislative und Exekutive eher nicht gestattet. Mangel an Kritik lässt aber jedes System mit der Zeit erodieren. Vielleicht sollte man also mal schauen ob es strukturelle Probleme in der Justiz gibt. Hier hatte ich ja systematische/strukturelle Fehler schonmal aufgezeigt.
Wie ich schon im Strang für die Vereinbarkeit von Meinungsfreiheit und Minderheitschutz erläutert habe, sehe ich einen fundamentalen Zusammenhang der Konsequenz der Einhaltung geltenden Rechtes mit dem gesellschaftlichen Klima. Ein rechtsstaatliches Verlottern hat also Auswirkung auf uns alle, nicht nur die direkt von Kriminalität betroffenen.
Wie kommst Du darauf, dass ich nur aufgrund dieser einzelnen Meinung Probleme in der Justiz sehe? Ich hatte doch explizit auf einen anderen meiner Posts hingewiesen, der bereits klar Probleme benennt.Selina hat geschrieben:(20 Oct 2019, 17:34)
Weil im "Focus" mal ein Richter was gesagt hat, "müsste man die Judikative stärker beäugen"? Und wegen einer höchst subjektiven Meinung eines Einzelnen siehst du als Laie "ein rechtsstaatliches Verlottern"? Also das kommt nun wiederum mir sehr fragwürdig vor.
Inwieweit bist du denn von zu laschen Urteilen oder "Fehlurteilen" selbst betroffen? Ich glaube, hier wird wieder so eine Legende gestrickt, die in das große Märchen von angeblichem Staatsversagen und falscher Regierungspolitik passt. Schaut man sich jedoch im eigenen näheren und weiteren Umfeld um, wenn es mal um die Judikative geht, läuft das ganze große Gestrick schnell zu Handschuhgröße zusammen.Skeptiker hat geschrieben:(20 Oct 2019, 17:44)
Wie kommst Du darauf, dass ich nur aufgrund dieser einzelnen Meinung Probleme in der Justiz sehe? Ich hatte doch explizit auf einen anderen meiner Posts hingewiesen, der bereits klar Probleme benennt.
Auch wenn Du offenbar gerne aus Deiner subjektiven Perspektive berichtest und daraus Schlüsse für die Allgemeinheit ableitest, so beziehen sich meine Aussagen auf Studien auf die ich hingewiesen habe.Selina hat geschrieben:(20 Oct 2019, 17:54)
Inwieweit bist du denn von zu laschen Urteilen oder "Fehlurteilen" selbst betroffen? Ich glaube, hier wird wieder so eine Legende gestrickt, die in das große Märchen von angeblichem Staatsversagen und falscher Regierungspolitik passt. Schaut man sich jedoch im eigenen näheren und weiteren Umfeld um, wenn es mal um die Judikative geht, läuft das ganze große Gestrick schnell zu Handschuhgröße zusammen.
https://www.bild.de/regional/dresden/dr ... .bild.htmlBautzen – Sachsens berüchtigter Krawall-Flüchtling, der Libyer Mohamed Youssef T. (angeblich 22), muss wieder nicht in den Knast. Das Amtsgericht Bautzen verurteilte den abgelehnten Asylbewerber am Montag nach sechs Verhandlungstagen zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.
Dabei hatte es die Anklage gegen den jungen Mann, der sich frech „King Abode“ – zu deutsch König Aufenthalt – nennt, durchaus in sich.
Sachbeschädigung und Beleidigung in zwei Fällen, Hausfriedensbruch in fünf Fällen, vorsätzliche Körperverletzung, gemeinschaftliche gefährliche
Körperverletzung sowie versuchte gefährliche Körperverletzung in
Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Schon zu Prozessbeginn im August hatte „King Abode“ für Kopfschütteln bei Prozessbeobachtern gesorgt, als er plötzlich behauptete, anderthalb Jahre jünger zu sein. Damit fiel sein Verfahren unter Jugendstrafrecht. Jugendrichterin Ritschel glaubte ihm und schloss daraufhin sogar die Öffentlichkeit aus.
Genau, man könnte das alles auch einfach so hinnehmen, mit den Schultern zucken und sich um gar nichts mehr kümmern, bzw. sich halt alles so entwickeln lassen so wie es wird ...Bielefeld09 hat geschrieben:(28 Oct 2019, 22:53)
Schön hier wieder über Krawall-Flüchtlinge zu lesen.
Das ist genauso wie Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden
und Raucher, die ihre Kippenstümmel einfach wegwerfen.
Hetze ist doch so einfach geworden.
Machen wir es doch den Usern, mir und der Moderation einfach.jack000 hat geschrieben:(28 Oct 2019, 23:22)
Genau, man könnte das alles auch einfach so hinnehmen, mit den Schultern zucken und sich um gar nichts mehr kümmern, bzw. sich halt alles so entwickeln lassen so wie es wird ...
Es gibt in Deutschland schon so manche krasse Urteile. In den USA ist aber alles noch extremer.Bielefeld09 hat geschrieben:(29 Oct 2019, 00:31)
Lassen Sie es sein, so einen Unfug zu behaupten.
Kein etabliertes System in Deutschland erzieht Mehrfachtäter!
Es gibt auch keine Kuscheljustiz.
Es gibt den Rechtsstaat!
https://mobil.stern.de/panorama/stern-c ... 32446.htmlTeenager zu 65 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt - obwohl alle wissen, dass er nicht geschossen hat
In Deutschland hätte es Bewährung gegeben, weil der Täter zum Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war. Das wären dann 65 Jahre gegen Bewährung.
Der Beamte, der den tödlichen Schuss abgab, wurde freigesprochen. Eine Grand Jury hielt den Einsatz der Waffe für gerechtfertigt. Stattdessen mussten sich Lakeith S. und die Überlebenden für den Tod ihres Freundes vor Gericht verantworten. Grund ist das sogenannte Komplizenhaftungsgesetz in Alabama. Danach ist S. an dem Tod ebenso schuldig, als hätte er selbst auf den Abzug gedrückt
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/ ... eNhGTDxGI4Es ging um einen antisemitischen Angriff, das Verfahren wurde eingestellt: Der attackierte Berliner Rabbiner Yehuda Teichtal will sich davon nicht entmutigen lassen. „Wir dürfen auf keinen Fall unser Jüdisch-Sein verstecken“, sagte Teichtal am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Er warb für „Null-Toleranz gegenüber Intoleranz“ und für aktive Prävention gegen Antisemitismus. „Eine Attacke gegen Juden ist eine Attacke gegen uns alle.“ Der Rabbiner der Jüdischen Gemeinde zu Berlin war im Juli in Begleitung eines seiner Kinder von Männern auf Arabisch beschimpft und bespuckt worden.
Verantwortliche konnten nicht zweifelsfrei festgestellt werden
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass die Verantwortlichen nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnten. Es habe umfangreiche Ermittlungen mit Handyauswertungen und Zeugenvernehmungen gegeben.
Teichtal sagte, er habe Respekt vor der Gesetzeslage, sei aber mit der Entscheidung nicht glücklich. Hätte man hier erfolgreich ermittelt, wäre das eine Botschaft an andere Täter gewesen, so der Rabbiner. Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besuchte den Rabbiner nach dem Übergriff und brachte dabei seine Abscheu über die Tat zum Ausdruck.
https://www.tag24.de/nachrichten/dortmu ... PfOubPM7MYEs handelt sich um keine öffentliche Fahndung, sondern um eine sogenannte "Mitteilung in Strafsachen". Der Hintergrund: Der mutmaßliche Pädophile wurde vom Marburger Landgericht im Juni 2019 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
https://www.heidelberg24.de/heidelberg/ ... lHF9mV3rQcDas Urteil gegen den heute 22-jährigen Mann, der im Juni 2018 eine Frau in der Altstadt vergewaltigt hat, ist gefallen. Nachdem er seit einem Jahr in U-Haft sitzt, wird er am 12. Dezember in der Jugendkammer des Landgerichts Heidelberg zu zwei Jahren Haft verurteilt – ausgesetzt auf Bewährung. Das Gericht verurteilt ihn nach Erwachsenenstrafrecht, da er alleine aus Gambia geflüchtet ist, sich die Reise nach Europa selbst finanziert hat und in Italien und Deutschland alleine zurechtgekommen ist. Wenn er nach Jugendstrafrecht verurteilt worden wäre, da er zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war, wäre die Bewährungsstrafe wahrscheinlich noch geringer ausgefallen. Doch wie kann es sein, dass der Mann jetzt frei herumlaufen darf? Ein Grund dafür ist, dass es dem Gericht nicht gelungen ist, die Tatnacht lückenlos zu rekonstruieren. Das berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung. Das soll in der Tatnacht passiert sein: Der Angeklagte Momodu F. soll gegen Mitternacht mit einem Bekannten in den Cave Club gegangen sein, wo er auf das damals 36-jährige Opfer gestoßen ist. Vier Stunden später vergewaltigt der Mann sein Opfer in der Pfaffengasse.
[...]
Sie schildert vor Gericht, dass sie ihn abblitzen ließ, er sie verfolgte und dann in der Pfaffengasse vergewaltigte. Vorsitzende der großen Jugendkammer des Landgerichts, André Merz, findet es wenig nachvollziehbar, dass die Frau in eine dunkle Gasse gegangen ist, wenn sie sich verfolgt gefühlt habe. Dies müsse aber nicht bedeuten, dass sie lügt. Der 22-Jährige berichtet, dass sich die beiden schon im Cave körperlich näher gekommen sind und miteinander getanzt haben. Sie sollen den Club Hand in Hand verlassen haben und die Frau hätte sich im letzten Moment gegen den einvernehmlichen Sex entschieden. Die Kammer schenkt der Version des Angeklagten Glauben. In der Pfaffengasse habe Momodu F. die Shorts der Frau heruntergezogen und sei in sie eingedrungen. Ein Anwohner wäre kurz darauf durch die „Nein-Rufe“ der Frau auf die Tat aufmerksam geworden und hätte einen Blumentopf heruntergeworfen. Der Angeklagte sei daraufhin geflüchtet. Auch wenn man in jedem Fall und zu jedem Zeitpunkt ein „Nein“ akzeptieren müsse, so Merz, wiegt die Tat weniger schwer, als wenn er die Frau verfolgt und dann vergewaltigt hätte. Strafmildernd habe sich auch ausgewirkt, dass der Mann schon ein Jahr in U-Haft saß, bei einer unklaren Beweislage gestanden hat und vorher polizeilich nicht in Erscheinung getreten ist.
Nein, es handelt sich um kein Justizversagen und um keinen kulturellen Rabatt und auch nicht um etwas anderes.jack000 hat geschrieben:(17 Dec 2019, 22:50)
Vergewaltigung: Bewährung:
https://www.heidelberg24.de/heidelberg/ ... 3.amp.html
Auf Vergewaltigung stehen bis zu fünf Jahre Strafhaft.Bielefeld09 hat geschrieben:(17 Dec 2019, 23:17)
Danke das du es geschrieben hast!
Nein.Fliege hat geschrieben:(17 Dec 2019, 23:39)
Auf Vergewaltigung stehen bis zu fünf Jahre Strafhaft.
(Kann, wer Gast ist, mildernde Umstände für Verbrechen am Gastgeber in Anspruch nehmen?)
https://www.bild.de/regional/hannover/h ... 2153562823Langenhagen – Sie freute sich auf ein Date mit ihrem Schwarm aus dem Chat, er war auf harten Sex aus: Ein afghanischer Flüchtling traf sich mit einem Mädchen (11) in Langenhagen, missbrauchte es schwer.
Am Mittwoch das milde Urteil des Landgerichts gegen Khudai R. (22): zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung!
Khudai R. (kam 2015 nach Deutschland) gestand, mit der lernbehinderten Inklusionsschülerin bei drei Treffen im Herbst 2018 Vaginal- und Analverkehr praktiziert zu haben.
Beim letzten Treffen war auch Kumpel Ezatullah N. dabei, der missbrauchte das Kind ebenfalls. Dessen Verfahren wurde aber vorzeitig eingestellt, weil er das wahre Alter des älter wirkenden Mädchens nicht gekannt hätte.
Richter Stefan Lücke: „Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben.“
Nach den markigen Worten verließ Khudai R. (saß damals 3 Monate in U-Haft) den Saal als freier Mann.
Der Staatsanwalt hatte 2½ Jahre Knast gefordert.
https://www.bild.de/regional/hannover/h ... 5990009619Bewährung für Flüchtling
Sie freute sich auf ein Date mit ihrem Schwarm aus dem Chat, er war auf harten Sex aus: Ein afghanischer Flüchtling traf sich mit einem Mädchen (11) in Langenhagen, missbrauchte es schwer.
Am Mittwoch das milde Urteil des Landgerichts gegen Khudai R. (22): zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung!
Khudai R. (kam 2015 nach Deutschland) gestand, mit der lernbehinderten Inklusionsschülerin bei drei Treffen im Herbst 2018 Vaginal- und Analverkehr praktiziert zu haben.
Beim letzten Treffen war auch Kumpel Ezatullah N. dabei, der missbrauchte das Kind ebenfalls. Dessen Verfahren wurde aber vorzeitig eingestellt, weil er das wahre Alter des älter wirkenden Mädchens nicht gekannt hätte.
Richter Stefan Lücke: „Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben.“
Nach den markigen Worten verließ Khudai R. (saß damals 3 Monate in U-Haft) den Saal als freier Mann.
Der Staatsanwalt hatte 2½ Jahre Knast gefordert.
Genau. Das sieht man ja hier ganz eindeutig.Bielefeld09 hat geschrieben:(29 Oct 2019, 00:31)
Es gibt auch keine Kuscheljustiz.
Skandalurteil.jack000 hat geschrieben:(29 Feb 2020, 14:25)
Saustall Justiz mal wieder in Bestform:
https://www.bild.de/regional/hannover/h ... 5990009619
Eine minderjährige Behinderte Missbraucht und Bewährung ... Und der andere Typ hat das Alter nicht gekannt. Vor allem aber auch wieder interessant, wieso solche Typen immer wieder gleich andere kennen die genauso unterwegs sind. So lernen andere potentielle Täter, dass es quasi folgenlos bleibt selbst wenn man minderjährige Behinderte missbraucht.
Jack, was soll diese Stimmungmache wieder?jack000 hat geschrieben:(29 Feb 2020, 14:25)
Saustall Justiz mal wieder in Bestform:
https://www.bild.de/regional/hannover/h ... 5990009619
Eine minderjährige Behinderte Missbraucht und Bewährung ... Und der andere Typ hat das Alter nicht gekannt. Vor allem aber auch wieder interessant, wieso solche Typen immer wieder gleich andere kennen die genauso unterwegs sind. So lernen andere potentielle Täter, dass es quasi folgenlos bleibt selbst wenn man minderjährige Behinderte missbraucht.
Eine Lernbehinderte war es, was es nicht besser macht. Aber du versuchst hier bewußt propagandistische Stimmung zu machen. Es gibt sicher genug, die auf diesen Zug aufspringen, aber diese selektiven Pseudorechtstaatler wissen es halt nicht besser. Nur bringt uns Stammtisch-Propaganda statt Diskussion nicht weiter.wenn man minderjährige Behinderte missbraucht.
Handelt es sich bei den zehn Jahren auch um einen Bewährungsfreispruch?McKnee hat geschrieben:(03 Mar 2020, 09:36)
10 Jahre Höchststrafe, 2 Jahre bekommen
Er fordert für "nichtdeutsche Täter" offensichtlich ein Sonderrecht. DAS ist der Knackpunkt.BenJohn hat geschrieben:(03 Mar 2020, 11:54)
Meinst du der User jack000 hätte für einen deutschen Täter einen Freispruch gefordert?
So über andere Meinungsdifferenzen hinweg, muss man auch ab und zu mal seine Zustimmung zum Ausdruck bringen, wo sie aus eigener Sicht angebracht istMcKnee hat geschrieben:(03 Mar 2020, 09:36)
Jack, was soll diese Stimmungmache wieder?
Eine Lernbehinderte war es, was es nicht besser macht. Aber du versuchst hier bewußt propagandistische Stimmung zu machen. Es gibt sicher genug, die auf diesen Zug aufspringen, aber diese selektiven Pseudorechtstaatler wissen es halt nicht besser. Nur bringt uns Stammtisch-Propaganda statt Diskussion nicht weiter.
Der Staatsanwalt hat schon nur 6 Monate mehr gefordert. Gerichte sind wie Basare, der Staatanwalt geht drüber, der Anwalt drunter und der Richter pendelt sich irgendwo dazwischen ein. Selten, dass er mal in die eine oder andere Richtung oder darüber hinaus geht.
Damit dürften die Vorzeichen ohne Prozeßbeobachtung klar und deutlich sein.
10 Jahre Höchststrafe, 2 Jahre bekommen, ein Zeichen. Was stört dich? Dass der Rechtstaat nicht die Leute in deinen Augen angemessen verurteilt, die dir so ein Dorn im Auge sind?
Alein deine ständige Selektion auf Straftäter mit Migrationshintergrund zeigt mehr als deutlich, dass es dir um das Urteil gar nicht geht. Und das Opfer vermutlich noch weniger.
Solche Diskussionen sind gefährlich. Übernimmst du die Verantwortung oder sagst du hinterher, du wolltest all das gar nicht?!
Wo hat er das getan?zollagent hat geschrieben:(03 Mar 2020, 13:02)
Er fordert für "nichtdeutsche Täter" offensichtlich ein Sonderrecht. DAS ist der Knackpunkt.
10 Jahre Höchststrafe im Jugendstrafrecht. Er hat 2 bekommen. Alles was über 2 Jahre liegt, wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.Zahnderschreit hat geschrieben:(03 Mar 2020, 11:48)
Handelt es sich bei den zehn Jahren auch um einen Bewährungsfreispruch?
Zwei Jahre Bewährung von 10 Jahren Knast Höchststrafe ist doch lachhaft. Und keine Strafe.
Sagte ich das? Erspar mir deine Unterstellungen und biete mir ein paar Gegenargumente. Solltest du eine Antwort auf deine Frage suchen, kann ich dir eine erneute Lektüre meines Beitrags empfehlen und dazu ein wenig mehr Aufmerksamkeit für meine Worte.BenJohn hat geschrieben:(03 Mar 2020, 11:54)
Meinst du der User jack000 hätte für einen deutschen Täter einen Freispruch gefordert?
Um sich über Meinungsdifferenzen auszutauschen sind wir doch hier. Es ist und wird nie das Problem sein, wenn die persönliche Ebene da bleibt, wo sie hingehört.odiug hat geschrieben:(03 Mar 2020, 13:49)
So über andere Meinungsdifferenzen hinweg, muss man auch ab und zu mal seine Zustimmung zum Ausdruck bringen, wo sie aus eigener Sicht angebracht ist
Das war keine Unterstellung, sondern eine Frage im Bezug auf deinen Post. Du unterstellst ihm ja fremdenfeindliche Motive. Das sollte man schon belegen können.McKnee hat geschrieben:(03 Mar 2020, 15:03)
Sagte ich das? Erspar mir deine Unterstellungen und biete mir ein paar Gegenargumente. Solltest du eine Antwort auf deine Frage suchen, kann ich dir eine erneute Lektüre meines Beitrags empfehlen und dazu ein wenig mehr Aufmerksamkeit für meine Worte.
Jack und einige weitere Protagonisten greifen hier selektiv in die Kiste der Strataten deren Täter einen Migrationshintergrund haben. Die Forderungen sind irrwitzig und rechtstaatlich nicht vertretbar, werden aber gerne mit den kulturellen Besonderheiten und der massiven Belastung durch die Tätergruppen belegt. dabei fällt es schwer, diese Mehrbelastung auch auf die jeweiligen Sachverhalte herunter zu brechen.BenJohn hat geschrieben:(03 Mar 2020, 14:19)
Er hat es also nicht getan. Sonst könntest du es belegen.
Sollen wir nun noch über Sinn und Zweck von Suggestivfragen diskutieren? Ich bitte dich, das ist Grundlagenwissen und gehört in die Weinstube. Hier wollen wir die Aussagen des Users sowie das Urteil und dessen Wirkung diskutieren.BenJohn hat geschrieben:(03 Mar 2020, 15:06)
Das war keine Unterstellung, sondern eine Frage im Bezug auf deinen Post. Du unterstellst ihm ja fremdenfeindliche Motive. Das sollte man schon belegen können.
Ich selektiere hier gar nichts, sondern poste jeden Fall der mir unterkommt. So wie es in den handelsüblichen Zeitungen und Magazinen halt drin steht.McKnee hat geschrieben:(03 Mar 2020, 15:13)
Jack und einige weitere Protagonisten greifen hier selektiv in die Kiste der Strataten deren Täter einen Migrationshintergrund haben.
Also keine Bewährung bei einer elfjährigen.zollagent hat geschrieben:(03 Mar 2020, 13:02)
Er fordert für "nichtdeutsche Täter" offensichtlich ein Sonderrecht. DAS ist der Knackpunkt.
https://www.mz-web.de/wittenberg/prozes ... --36478476Zwei Jahre Haft - ausgesetzt zur Bewährung - und 120 Arbeitsstunden, die bis zum 30. September 2021 abzuleisten sind: Das ist die Strafe für Sabri H. für eine „Körperverletzung mit Todesfolge“. Der Angeklagte hat im September 2017 den 30-jährigen Marcus Hempel vor dem Wittenberger Einkaufszentrum Arsenal geschlagen, wodurch dieser stürzte und sich eine tödliche Kopfwunde zuzog. Das Urteil vom Landgericht Magdeburg ist noch nicht rechtskräftig. Thomas Seifert, der als Nebenkläger den Vater des Opfers, Karsten Hempel, vertritt, kündigt eine Revision beim Bundesgerichtshof an. Die Erfolgsaussichten dort lägen üblicherweise bei etwa fünf Prozent. „Meine Quote sind 50 Prozent“, so Seifert.