Ich will generell nicht, dass fremde Leute sich ohne zu fragen meine Gartenstühle ausborgen. Mein Lieblingsnachbar darf das aber trotzdem.Liegestuhl hat geschrieben:(06 Jul 2021, 11:44)
Die Besitzer des geistigen Eigentums wollten, dass die Studie explizit erwähnt wird, wenn ein Zitat genutzt wird. Das hielt Frau Baerbock nicht für nötig.
Solange ALB nicht behauptet die abgeschriebenen Passagen seien originär ihr geistiges Eigentum und solange niemand Klage wegen einer Urheberrechtsverletzung erhebt, bewegt sie sich komplett im legalen Rahmen. Was nix daran ändert, dass sie charakterlich bei mir mittlerweile das Bild einer gernegrossen Schnorrerin projeziert.