Der Strang war doch nie im GenderAlexyessin » Fr 10. Jul 2015, 14:16 hat geschrieben:Was denn mit dem Thema Homophobie passiert ?

Moderator: Moderatoren Forum 8
Der Strang war doch nie im GenderAlexyessin » Fr 10. Jul 2015, 14:16 hat geschrieben:Was denn mit dem Thema Homophobie passiert ?
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=22&t=60732Sexualität zwischen Mann und Frau
Beitrag von Milady de Winter » So 15. Mai 2016, 20:14
Thema
(Joker hat geschrieben:(15 May 2016, 21:26)
Kommt selten vor das ein Mod mal ein interessantes Thema aufmacht.
Dann auch noch mit "Thema" absolut Themenbezogen.
Aber wenn ,schließt er es gleich wieder.
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=22&t=60732
Milady de Winter hat geschrieben:(15 May 2016, 21:39)
weil ich Beiträge aus dem Prostitutionsstrang dorthin ausgelagert habe. Jetzt kannst Du in die Vollen gehen,.
MOD - nein. Wie kommst Du zu der Annahme?USA TOMORROW hat geschrieben:(04 Aug 2016, 22:46)
Kleine Frage: Sind Diskussionen über das Thema Abtreibung hier mittlerweile völlig unerwünscht?
Vermutlich, weil der Strang dazu mit über 500 Seiten ein Schloss davor hat.
MOD - Danke. Ich gehe davon aus, hier wurde etwas übersehen. Ich habe ihn wieder geöffnet. Allerdings war USA TOMORROWS Frage so allgemein gehalten, dass ich nicht unmittelbar an einen bestimmten Strang sondern eine Diskussion zum Thema generell dachte.becksham hat geschrieben:(05 Aug 2016, 10:52)
Vermutlich, weil der Strang dazu mit über 500 Seiten ein Schloss davor hat.
MOD - ich werde ihn mir noch mal ansehen. Die letzten ca. 15 Seiten werden mindestens fehlen. Wenn sonst nichts mehr dagegen spricht, stelle ich ihn geschlossen wieder ein.watisdatdenn? hat geschrieben:(17 Sep 2016, 10:11)
Warum wurde mein Strang über frauenarbeit in die ablage verschoben? Da waren wirklich wertvolle und durchdachte beiträge dabei. Kann man den Strang nicht einfach schließen?
Das tut mir jetzt tatsächlich weh
Mein Vorschlag: Den Strang wieder geschlossen aus der Anlage nehmen
Danke das würde mich sehr freuen.Milady de Winter hat geschrieben:(17 Sep 2016, 20:18)
MOD - ich werde ihn mir noch mal ansehen. Die letzten ca. 15 Seiten werden mindestens fehlen. Wenn sonst nichts mehr dagegen spricht, stelle ich ihn geschlossen wieder ein.
MOD - es gibt andere Gründe für die Schließung. Nichts, was sich durch "souveräne Ignoranz" lösen lässt. Der Strang wird nach Bearbeitung wieder geöffnet.schokoschendrezki hat geschrieben:(18 Sep 2017, 19:35)
Mann! Kaum wirds mal interessant bzw. hat man wirklich mal das Bedürfnis, auf eine persönlich wichtige, entscheidende und nicht nur irgendwie unterhaltsame Diskussion irgendwie antworten zu müssen, bevor man wieder den Faden verloren hat ... ist der Thread schon wieder geschlossen. Glaubt ihr wirklich, man könnte auch wirklich unter die Gürtellinie gehende Beleidigungen nicht - einfach durch souveräne Ignoranz - verkraften?
SosoProvokateur hat geschrieben:Das Thema "Geschlechterwunsch " kann jetzt in der Weinstube zerdiskutiert werden. Es ist ja offensichtlich nicht ganz ernst gemeint. Nicht alles in der Weinstube muss witzig sein, aber hier muss alles ernst sein.
Das ist richtig. Das Verlangen des VollZitates an Skeptiker kam allerdings von TT, weil sie die CookieMeldung nicht gelesen, sondern einfach als BezahlAbo interpretierte und dies dann zur Grundlage genommen hat, mal wieder froehlich ueber 2 Seiten am Thema vorbei zu schreddern.Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Mar 2019, 21:30)
Es spielt in Sachen Urheberrecht allerdings keine Rolle, ob es sich um einen Bezahlartikel handelt oder nicht, Vollzitate sind eine Urheberrechtsverletzung, das sollte sich der User Selina auch mal hinter die Ohren schreiben.
Ok. Danke für den Hinweis. Also ist es so, dass man aus bereits veröffentlichten Pressetexten in Zeitungen, die in Großauflage erscheinen, nur immer einzelne Sätze zitieren darf und keine kompletten Texte? Könntest du mir dafür bitte eine Quelle zeigen? Wär nett. Ich war davon ausgegangen, dass diese Texte nach der Veröffentlichung sowieso bereits öffentliches Allgemeingut und damit in jeder Form zitierfähig sind. Die Zeitungstexte sind überall an Kiosken zu kaufen und im Internet frei abrufbar. Falls nicht, weist der jeweilige Verleger darauf hin. Das dachte ich zumindest immer. Dem ist aber wohl nicht so oder? Aber ich werde mich natürlich daran halten künftig, wenn du das so sagst, und nur noch einzelne Sätze zitieren oder - wie es meines Erachtens auch möglich ist - das Gelesene mit meinen eigenen Worten wiedergeben.Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Mar 2019, 21:30)
Es spielt in Sachen Urheberrecht allerdings keine Rolle, ob es sich um einen Bezahlartikel handelt oder nicht, Vollzitate sind eine Urheberrechtsverletzung, das sollte sich der User Selina auch mal hinter die Ohren schreiben.
Vielen Dank. Ich hab zwar nichts Genaues zum Zitieren von reinen Pressetexten, die bereits veröffentlicht worden sind, gefunden. Nur das hier aus deinem ersten Link: "Voraussetzung für ein Großzitat ist die bereits erfolgte Veröffentlichung". Aber egal, fest steht jedenfalls, das Urheberrecht sieht sehr viele Extrabestimmungen und Sonderregelungen vor und wurde immer mal wieder verändert. Das heißt: Das Vermeiden von irgendwelchen unklaren Dingen, bei denen man sich vielleicht nicht immer so sicher ist, was nun die genaue Rechtsgrundlage ist, ist in jedem Falle das Richtige. Weniger ist mehr, gilt auch hier. Da hast du recht. Ok, werd mich künftig dran halten.Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Mar 2019, 00:19)
Hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zitat#Zit ... heberrecht oder auch https://www.internetrecht-rostock.de/zitatrecht.htm
Soweit ich bis jetzt in dem Rechtswirrwarr durchgestiegen bin, handelt es sich bei Zeitungsartikeln (auch Online-Artikeln) um nicht selbstständige Publikationen, die unter Quellenangabe (Online-Artikel: Name, Vorname, Titel, Untertitel, Jahr, in: Online-Zeitschrift, Heft/Ausgabe, Datum der letzten Aktualisierung, URL) zitiert werden dürfen.Selina hat geschrieben:(15 Mar 2019, 00:34)
Vielen Dank. Ich hab zwar nichts Genaues zum Zitieren von reinen Pressetexten, die bereits veröffentlicht worden sind, gefunden. Nur das hier aus deinem ersten Link: "Voraussetzung für ein Großzitat ist die bereits erfolgte Veröffentlichung". Aber egal, fest steht jedenfalls, das Urheberrecht sieht sehr viele Extrabestimmungen und Sonderregelungen vor und wurde immer mal wieder verändert. Das heißt: Das Vermeiden von irgendwelchen unklaren Dingen, bei denen man sich vielleicht nicht immer so sicher ist, was nun die genaue Rechtsgrundlage ist, ist in jedem Falle das Richtige. Weniger ist mehr, gilt auch hier. Da hast du recht. Ok, werd mich künftig dran halten.
Rein subjektive eigene Erfahrungen, die kein Mensch außerhalb des eigenen Umfeldes nachvollziehen kann?think twice hat geschrieben:(15 Mar 2019, 07:29)
Soweit ich bis jetzt in dem Rechtswirrwarr durchgestiegen bin, handelt es sich bei Zeitungsartikeln (auch Online-Artikeln) um nicht selbstständige Publikationen, die unter Quellenangabe (Online-Artikel: Name, Vorname, Titel, Untertitel, Jahr, in: Online-Zeitschrift, Heft/Ausgabe, Datum der letzten Aktualisierung, URL) zitiert werden dürfen.
Ist natürlich ein grosser Aufwand, vor allem für diejenigen, die, anstatt mit eigenen Meinungen und Erfahrungen zu argumentieren, lieber auf die Erkenntnisse und Interpretationen anderer Leute zurueckgreifen und mit Links zu Online-Publikationen oder (teil)verlinkten Artikeln aus der Presse nur so um sich werfen.
Wat? Ich bin doch nicht diejenige, die Verlinkungen von Zeitungsartikeln als Urheberrechtsverletzung anprangert.Billie Holiday hat geschrieben:(15 Mar 2019, 07:33)
Rein subjektive eigene Erfahrungen, die kein Mensch außerhalb des eigenen Umfeldes nachvollziehen kann?![]()
Jupp, nur solche Stories sollten zugelassen und sämtliche Publikationen aus den Medien als unglaubwürdig sanktioniert werden.
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wieso du hier das Wesentliche weglässt. Dieser Satz von dir ist ein wunderbares Beispiel dafür wie man beim Zitieren durch gezieltes Weglassen den Sinn verfälschen kann.Selina hat geschrieben:(15 Mar 2019, 00:34)
Vielen Dank. Ich hab zwar nichts Genaues zum Zitieren von reinen Pressetexten, die bereits veröffentlicht worden sind, gefunden. Nur das hier aus deinem ersten Link: "Voraussetzung für ein Großzitat ist die bereits erfolgte Veröffentlichung". .
Großzitate
sind nur in wissenschaftlichen Arbeiten zulässig. Voraussetzung für ein Großzitat ist die bereits erfolgte Veröffentlichung.
Natürlich nur etwas verlinken, was deine Meinung stützt.think twice hat geschrieben:(15 Mar 2019, 07:46)
Allerdings wuerde ich anregen, dass Zeitungsartikel nur noch themenbezogen verlinkt werden sollten.
Also nicht, wenn man nach Beispielen für regelmäßige Diskriminierung von Maennern in Deutschland durch die Frauenquote fragt, ein nicht repraesentativer Einzelfall aus Oesterreich präsentiert wird, der zudem noch 8 Jahre zurückliegt.
Oder wenn es um Fluechtlinge in Deutschland geht, die Situation in Saudi-Arabien verlinkt wird.
Oder...oder...oder.....
Ich weiß. Aber das habe ich doch nicht aus böser Absicht weggelassen. Sondern einfach, weil ich gesucht habe, was nun genau auf das Zitieren von bereits veröffentlichten (in großer Auflage) Pressetexten zutreffen könnte. Denn ich glaube (weiß es aber nicht genau), dass Pressetexte (auch Online-Pressetexte) vollständig oder auch nur zum Teil zitiert werden dürfen mit Quellenangabe, weil die Texte ja schon längst Allgemeingut und öffentlich verbreitet sind. Auch schon vor dem Zitieren im Forum. Meine Meinungsäußerung hier ist aber lediglich als freundliches Gesprächsangebot gedacht, in der Hoffnung, dass uns allen ein rechtskundiger User oder Mod sagt, was genau in diesen Fällen zutrifft. Die Links von Tom Bombadil sind schon hilfreich im Allgemeinen, aber etwas Konkretes zum Thema "Zitate aus bereits veröffentlichten Pressetexten" hab ich da nicht gefunden, bis auf den oben zitierten Passus. Das kann aber auch an mir liegen. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich werde keine kompletten Texte mehr zitieren, sondern nur noch einzelne Sätze. Auch die Wiedergabe eines Pressetextes mit eigenen Worten ist meines Erachtens erlaubt. Aber auch hier muss die Quelle natürlich angegeben werden.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(15 Mar 2019, 07:59)
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wieso du hier das Wesentliche weglässt. Dieser Satz von dir ist ein wunderbares Beispiel dafür wie man beim Zitieren durch gezieltes Weglassen den Sinn verfälschen kann.
Korrekt steht dort nämlich:
Du hast mal wieder größte Textverständnisprobleme. Es werden weder Zitate noch Verlinkungen von Zeitungsartikeln als Urheberrechtsverletzung "angeprangert", sondern ich habe darauf hingewiesen, dass VOLLZITATE von Zeitungsartikeln eine Urheberrechtsverletzung darstellen.think twice hat geschrieben:(15 Mar 2019, 07:37)
Ich bin doch nicht diejenige, die Verlinkungen von Zeitungsartikeln als Urheberrechtsverletzung anprangert.
Daran ist rein gar nichts Allgemeingut, da ändert auch die Veröffentlichung nichts. Es hilft auch, sich mal die AGB anzusehen, zB. hier von der Zeit:Selina hat geschrieben:(15 Mar 2019, 08:34)
Denn ich glaube (weiß es aber nicht genau), dass Pressetexte (auch Online-Pressetexte) vollständig oder auch nur zum Teil zitiert werden dürfen mit Quellenangabe, weil die Texte ja schon längst Allgemeingut und öffentlich verbreitet sind.
Ich finde es gut, dass da mal generell drauf hingewiesen wird. Hier habe ich es falsch gemacht, aber mein Eindruck ist, dass hier stellenweise die Zitate sehr groß gehalten sind, auch wenn sie nicht den vollen Artikel zitieren. Also eigentlich sinnvoll sich zu vergegenwärigen sich auf den Kern zu beschränken.Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Mar 2019, 00:19)
Hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zitat#Zit ... heberrecht oder auch https://www.internetrecht-rostock.de/zitatrecht.htm
Hallo, ich habe das soeben mitgelesen und möchte einen Gedanken dazu äußern. Ich würde solche Verlinkungen nicht zu unterbinden versuchen.think twice hat geschrieben:(15 Mar 2019, 07:46)
Allerdings wuerde ich anregen, dass Zeitungsartikel nur noch themenbezogen verlinkt werden sollten.
Also nicht, wenn man nach Beispielen für regelmäßige Diskriminierung von Maennern in Deutschland durch die Frauenquote fragt, ein nicht repraesentativer Einzelfall aus Oesterreich präsentiert wird, der zudem noch 8 Jahre zurückliegt.
Oder wenn es um Fluechtlinge in Deutschland geht, die Situation in Saudi-Arabien verlinkt wird.
Oder...oder...oder.....
Vielen Dank. Das ist jetzt wirklich hilfreichTom Bombadil hat geschrieben:(15 Mar 2019, 09:01)
Daran ist rein gar nichts Allgemeingut, da ändert auch die Veröffentlichung nichts. Es hilft auch, sich mal die AGB anzusehen, zB. hier von der Zeit:
§ 1 Urheber- und Kennzeichenrechte
1.
Bitte beachten Sie, dass die auf den Portalen der ZEIT ONLINE GmbH veröffentlichten Schriftwerke, Fotografien und Illustrationen, Videos und sonstige Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und von Ihnen nur dann vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden dürfen, wenn Ihnen dies im Einzelfall durch den Rechteinhaber oder die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts gestattet ist. Diese Inhalte unterliegen keiner Creative Common Lizenz, es sei denn, eine solche ist ausdrücklich angegeben. Eine Verlinkung oder Zitierung ist ohne Genehmigung zulässig, soweit dies in den Grenzen Zitatrechts nach § 51 UrhG erfolgt. Zu den Möglichkeiten einer Lizenzierung von Nutzungsrechten, finden Sie hier weitere Informationen und Ansprechpartner.
2.
Bitte beachten Sie auch, dass die Kennzeichen (Marken, Geschäftsbezeichnungen, Zeitschriften- und Rubrikentitel) der ZEIT ONLINE GmbH und der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG dem Schutz des Markengesetzes unterliegen.
https://www.zeit.de/administratives/agb ... re-artikel
Welch ein Unsinn! Urheberrechte haben nichts mit "typisch männlichem Zug" oder als "negativ empfinden" zu tun, sondern mit dem Schutz geistigen Eigentums.irgendwer hat geschrieben:(15 Mar 2019, 09:38)
Hallo, ich habe das soeben mitgelesen und möchte einen Gedanken dazu äußern. Ich würde solche Verlinkungen nicht zu unterbinden versuchen.
Typisch männlicher Zug: sich selbst und das, was zu ihm gehört (Rechte, Personen), erst einmal verteidigen gegen all das, was als negativ empfunden wird.
Wenn man das schon einmal weiß, kann man das auch gut mitdenken.
Männer, die solche Beweise heranziehen, sehen einfach niemanden, der sie diskriminiert. Und wenn da NICHTS ist, das sie diskriminiert (wir Männer sind es ja nicht), liegt für sie der Gedanke nahe: Das müssen also Nicht-Männer sein.
In den überwiegenden Fällen leiden sie unter Diskriminierung, Gewalt, Missachtung oder Ignoranz durch Männer, aber das muss jeder erst für sich selbst erkennen. Auch, wie durch ihr eigenes widersprüchliches Verhalten z.B. Beziehungen oder Familien beeinträchtigt oder zerstört werden können.
Ich schrieb Verlinkungen. Und du verfehlst das Thema, wenn du dabei nicht an das Thema ganz oben: Gender denkst und auch nicht daran, wem ich worauf geantwortet hatte.Dark Angel hat geschrieben:(15 Mar 2019, 10:55)
Welch ein Unsinn! Urheberrechte haben nichts mit "typisch männlichem Zug" oder als "negativ empfinden" zu tun, sondern mit dem Schutz geistigen Eigentums.
"Urheber
Eine Definition zum Urheberrecht ist komplex.
Eine Definition zum Urheberrecht ist komplex.
Als Urheber wird der Schöpfer eines Werkes bezeichnet. Dieser Begriff umfasst somit Autoren, Komponisten, Choreografen, Designer, Maler, Bildhauer, Erfinder und Programmierer sowie weitere Berufsgruppen, die aufgrund von produktiver und kreativer Arbeit ein Werk geschaffen haben. Dem Urheber obliegt das Recht, über die Verwertung seines Werkes zu entscheiden.
Jeder, der seine eigene und persönliche Idee in eine erfassbare Form bringt, ist ein Urheber. [...]
Geistiges Eigentum
Als geistiges Eigentum gelten immaterielle Güter.
Als geistiges Eigentum gelten immaterielle Güter.
Als geistiges Eigentum werden die Schutzrechte für Entwürfe, Erfindungen und Werke bezeichnet. Alternativ findet auch der Term „Immaterialgüterrecht“ Verwendung, der verdeutlicht, dass es sich dabei um nicht greifbare, geistige Güter handelt.
Der Schutz des geistigen Eigentums wird unter anderem durch folgende Gesetze gewährleistet:
Urheberrecht
Patentrecht
Markenrecht [...]
Verwertung
Damit eine persönlich-geistige Schöpfung von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden kann, bedarf es einer Verwertung. Der Urheber ist in Besitz der Verwertungsrechte und kann diese selber wahrnehmen oder ggf. als Nutzungsrechte an sogenannte Verwerter übertragen.
Unter den Begriff Verwertung fallen unter anderem Nutzungsarten wie Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. Der Urheber muss jeder dieser Verwertungen zustimmen, in der Regel werden dafür Verträge aufgesetzt."
https://www.urheberrecht.de/
Wenn etwas zitiert und/oder verlinkt wird, hat sich derjenige, der das tut, an die gesetzlichen Regelungen zu halten.
Ende.
Zu diesen Regeln gehört u.U. auch, dass Vollzitate nicht erwünscht/erlaubt sind.
Verlinkungen haben mit Urheberrecht und damit mit geistigem Eigentum zu tun.irgendwer hat geschrieben:(15 Mar 2019, 12:02)
Ich schrieb Verlinkungen. Und du verfehlst das Thema, wenn du dabei nicht an das Thema ganz oben: Gender denkst und auch nicht daran, wem ich worauf geantwortet hatte.
Das haben wir hier ja schon festgestellt. Was ich nur gerne mal sehen würde, ist ein entsprechender Passus aus dem Urheberrechtsgesetz, woraus zu entnehmen ist, "dass Vollzitate nicht erwünscht/erlaubt sind", wie du schreibst. Und was bedeutet "unter Umständen"? Für einen entsprechenden Hinweis aus dem Gesetzestext wäre ich dankbar. Der hier erwähnte Paragraf 51 sagt meines Erachtens nichts Genaues zu diesen "Vollzitaten". Das ist jetzt wirklich keine Polemik, Dark Angel, sondern echtes Interesse. Offenbar ist Abschnitt 2 - "Stellen eines Werkes" - gemeint oder? Wichtig ist auch die genaue Zweckkennzeichnung. Also nicht einfach zitieren, sondern sagen, warum man gerade diese bewusste Stelle zitiert. Oder?Dark Angel hat geschrieben:(15 Mar 2019, 10:55)
Wenn etwas zitiert und/oder verlinkt wird, hat sich derjenige, der das tut, an die gesetzlichen Regelungen zu halten.
Ende. Zu diesen Regeln gehört u.U. auch, dass Vollzitate nicht erwünscht/erlaubt sind.
Guten Tag,Selina hat geschrieben:(15 Mar 2019, 12:31)
woraus zu entnehmen ist, "dass Vollzitate nicht erwünscht/erlaubt sind", wie du schreibst.
Ja, meine Fragen sind doch auch kein Vorwurf. Wirklich nur echtes Interesse, um künftig nichts mehr falsch zu machen. Das bedeutet also im Klartext: Der Satz von DA "Zu diesen Regeln gehört u.U. auch, dass Vollzitate nicht erwünscht/erlaubt sind" bezieht sich auf Forenregeln und nicht explizit aufs Urheberrecht?Skull hat geschrieben:(15 Mar 2019, 12:41)
Guten Tag,
das sollte doch recht einfach und nachvollziehbar sein.
Moderatoren in diesem Forum sind keine Juristen. Sie machen die Moderatorenarbeit in ihrer Freizeit.
Selbiges sollte für den Vorstand gelten. Wir können ja auch nicht jeden einzelnen Beitrag aktiv prüfen.
Wir kommen aber den gesetzlichen Anforderung nach. Und im Zweifel...an manchen Stellen mehr als man müsste.
Damit wir nicht Gefahr laufen, fahrlässig oder unzureichend zu handeln.
Daher...sind gewisse Dinge im Forum nicht erwünscht oder auch nicht erlaubt.
Ich bin ich. Daher kann ich nicht für andere sprechen.Selina hat geschrieben:(15 Mar 2019, 12:52)
Der Satz von DA "Zu diesen Regeln gehört u.U. auch, dass Vollzitate nicht erwünscht/erlaubt sind"
bezieht sich auf Forenregeln und nicht explizit aufs Urheberrecht?
Ok, danke. Ich vermute mal, das ist einfach zu aufwändig, als Moderator immer solche komplett zitierten Pressetexte zu lesen. Das leuchtet ein, und ich werde es künftig unterlassen, wie ich schon sagte. Ich hatte nach der Diskussion hier im Thread nur vermutet, dass es einen konkreten Passus im Urheberrechtsgesetz zum Stichwort "Vollzitat nicht erlaubt" gibt. Aber das scheint nicht der Fall zu sein. Sondern es handelt sich offenbar um eine Forumsregel. Und die ist ja auch verbindlich für die User hier.Skull hat geschrieben:(15 Mar 2019, 12:54)
Ich bin ich. Daher kann ich nicht für andere sprechen.
Das müssen die schon selbst machen.![]()
mfg
Ich schalte dich jetzt auf Ignorieren. Freue dich, denn so musst du gar nichts mehr von mir erwarten. Aber ich gebe dir noch eine Tipp. Achte auf positive und negative Wörter und allgemein darauf, was genau jemand geschrieben hat, dem du antworten willst.Dark Angel hat geschrieben:(15 Mar 2019, 12:29)
Verlinkungen haben mit Urheberrecht und damit mit geistigem Eigentum zu tun.
Und es war eine Userin, die sich für selektive Verlinkung ausgeprochen hat - also nur Verlinkung dessen, was ihr in den Kram passt.
Hat immer noch nichts mit "typisch männlichem Zug" oder als "negativ empfinden" zu tun.
"Typisch männlicher Zug: sich selbst und das, was zu ihm gehört (Rechte, Personen), erst einmal verteidigen gegen all das, was als negativ empfunden wird."
Damit ist diese Aussage immer noch Unsinn und ebenso ist diese Aussage
"[color]In den überwiegenden Fällen [/color]leiden sie unter Diskriminierung, Gewalt, Missachtung oder Ignoranz durch Männer, aber das muss jeder erst für sich selbst erkennen. Auch, wie durch ihr eigenes widersprüchliches Verhalten z.B. Beziehungen oder Familien beeinträchtigt oder zerstört werden können."
voll daneben.
Wo werden denn Frauen (von Männern) diskriminiert, wo zeigen ausschließlich Männer "widersprüchliches Verhalten", wo gehen denn Gewalt und Missachtung ausschließlich von Männern aus und wo sind es denn ausschließlich Männer, die Beziehungen und Familien zerstören.
Alles genannte trifft in gleichem Maße auf Frauen zu!
Nunja, was will man auch von jemandem erwarten, der der Meinung ist, "Männer würden Rechte gewähren" (und das im 21.Jh.), aber auf konkrete Nachfragen, die Antwort schuldig bleibt.
Steht im Urheberrecht und steht auch im Link von Tom - Vollzitate nur für wissenschaftliche Arbeiten.Selina hat geschrieben:(15 Mar 2019, 12:31)
Das haben wir hier ja schon festgestellt. Was ich nur gerne mal sehen würde, ist ein entsprechender Passus aus dem Urheberrechtsgesetz, woraus zu entnehmen ist, "dass Vollzitate nicht erwünscht/erlaubt sind", wie du schreibst. Und was bedeutet "unter Umständen"? Für einen entsprechenden Hinweis aus dem Gesetzestext wäre ich dankbar. Der hier erwähnte Paragraf 51 sagt meines Erachtens nichts Genaues zu diesen "Vollzitaten". Das ist jetzt wirklich keine Polemik, Dark Angel, sondern echtes Interesse. Offenbar ist Abschnitt 2 - "Stellen eines Werkes" - gemeint oder? Wichtig ist auch die genaue Zweckkennzeichnung. Also nicht einfach zitieren, sondern sagen, warum man gerade diese bewusste Stelle zitiert. Oder?
Zitat:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Auch bei Bezugnahme auf einen Beitrag im Forum ist es sinnvoll, kein Vollzitat zu machen, sondern eine Auswahl zu treffen, auf die man sich zu beziehen wünscht. Forumsprogrammseitig ist bereits eine Sperre drin, so dass in einem Beitrag zitierte Beiträge nicht automatisch erneut mitzitiert werden.Dark Angel hat geschrieben:(15 Mar 2019, 18:30)
Und es sollte möglich sein, sich beim Zitieren auf das Wesentliche zu beschränken und ansonsten, der Nachugvollziehbarkeit wegen, einen Link zu setzen.
Dahin. Nur Dein Beitrag wurde bösartigst gemeldet, daher ist nur der weg, während die Zitate stehen geblieben sind.Selina hat geschrieben:(21 Mar 2019, 11:35)
Wo ist mein Original-Beitrag als Antwort auf DA geblieben? Man sieht ihn immer nur in Form von Zitaten anderer User. Das Original ist verschwunden. Wohin?
Was bedeutet "dahin"? Dort steht, ich habe keine Berechtigung, das zu lesen... Völlig schleierhaft. Ich werde von einer Userin/Moderatorin monatelang in einer bestimmten Frage falsch zitiert, stelle das logischerweise richtig, und das, was ich zur Richtigstellung schreibe, wird dann in die Ablage verschoben. Statt diejenige, die immerzu bewusst falsch zitiert, zu ermahnen, bestraft man mich. Wie seltsam ist das denn? Und "bewusst falsch zitiert" schreibe ich deshalb, weil ich diese falsche Zitiererei ja schon oft angemahnt und korrigiert habe. Offen und für alle nachzulesen. Also muss man es dann beim zehnten Mal schon als "bewusst" und Absicht werten, wenn dieses falsche Zitat immer wieder kommt. Hier geht es ja auch nicht um irgendwelche Eitelkeiten, recht zu haben. Nein, hier geht es um den Kern der Debatte.aleph hat geschrieben:(21 Mar 2019, 11:43)
Dahin. Nur Dein Beitrag wurde bösartigst gemeldet, daher ist nur der weg, während die Zitate stehen geblieben sind.