Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Moderator: Moderatoren Forum 2

Benutzeravatar
Fliege
Beiträge: 7323
Registriert: Samstag 26. Mai 2018, 00:15

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Fliege »

Julian hat geschrieben:(03 Nov 2018, 13:46)
Jemand, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, also etwa aus Österreich, kann sich nicht auf das Asylrecht berufen. So steht es im Grundgesetz, auch wenn unsere Verfassung für viele nicht mehr relevant zu sein scheint.
Und daher kommt Seehofers Charakterisierung von Merkels Migrationspolitik als "Herrschaft des Unrechts" (Mutti aller Probleme).
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

McKnee hat geschrieben:(03 Nov 2018, 16:28)

Die Fundstelle hätte ich jetzt gerne mal :)

Wir diskutieren hier über die Gesamtzahlen und das Gesamtproblem. Das du jetzt in den Einzelfall flüchtest hat welche Bewandtnis?
Einzelfall? Geschätzt kamen doch 95-99% der sogenannten Flüchtlinge über sichere Drittstaaten.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

PeterK hat geschrieben:(03 Nov 2018, 16:45)

Art. 16a GG (2) ist die "Fundstelle", die von denen bemüht wird, die nicht bis Art. 16a GG (5) lesen können oder wollen.
Jetzt müssen Sie nur noch erklären, inwieweit der von Ihnen zitierte Absatz der Regelung widerspricht, dass jemand, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, kein Recht auf Asyl hat.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Benutzeravatar
McKnee
Beiträge: 5889
Registriert: Samstag 2. September 2017, 16:18
user title: Immer gerade und nie verbogen
Wohnort: Daheim

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von McKnee »

Julian hat geschrieben:(03 Nov 2018, 19:50)

Einzelfall? Geschätzt kamen doch 95-99% der sogenannten Flüchtlinge über sichere Drittstaaten.
Die Sache mit Abs V ist ja schon erwähnt worden.

Hätte natürlich diesen kapitalen Fehler vermeiden müssen - Einzelfälle, nicht Einzelfall (der intelligente Leser konnte das zwar erkennen, aber sei es drum)

Deine Zahlen sind das Ergebnis deiner lebhaften ideologischen Fantasien.
PeterK
Beiträge: 15793
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Julian hat geschrieben:(03 Nov 2018, 19:52)
Jetzt müssen Sie nur noch erklären, inwieweit der von Ihnen zitierte Absatz der Regelung widerspricht, dass jemand, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, kein Recht auf Asyl hat.
Nein, Julian. Das muss ich nicht. Informiere Dich bitte selbst. Hast Du Art. 16a GG (5) i.V.m. Verordnung (EU) Nr. 604/2013 nicht verstanden?
JFK
Beiträge: 10685
Registriert: Dienstag 13. Januar 2015, 16:19
Wohnort: München

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von JFK »

Fliege hat geschrieben:(03 Nov 2018, 17:38)

Und daher kommt Seehofers Charakterisierung von Merkels Migrationspolitik als "Herrschaft des Unrechts" (Mutti aller Probleme).
Deshalb versteht er sich ja auch so gut mit Orban, weil beide nicht verstanden haben worauf es in einer Werte/Solidargemeinschaft ankommt.
Kleiner Tipp: steht im Namen
»Menschen, weigert euch, Feinde zu sein« (Römer 12)
Benutzeravatar
Fliege
Beiträge: 7323
Registriert: Samstag 26. Mai 2018, 00:15

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Fliege »

JFK hat geschrieben:(03 Nov 2018, 21:21)
Deshalb versteht er sich ja auch so gut mit Orban, weil beide nicht verstanden haben worauf es in einer Werte/Solidargemeinschaft ankommt.
Kleiner Tipp: steht im Namen
Welcher Name?
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

PeterK hat geschrieben:(03 Nov 2018, 20:46)

Nein, Julian. Das muss ich nicht. Informiere Dich bitte selbst. Hast Du Art. 16a GG (5) i.V.m. Verordnung (EU) Nr. 604/2013 nicht verstanden?
In Dublin III ist festgelegt, dass der EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, den der Asylsuchende zuerst betritt. Das bestätigt also nur meine Aussage.

Im übrigen könnten Sie sich gerne auch mal bei anderen Ländern informieren, von Frankreich über Dänemark bis Schweden, die fleißig an ihren Grenzen zurückweisen. Die dürfen das alle, und nur Deutschland nicht? Machen Sie sich nicht lächerlich.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
PeterK
Beiträge: 15793
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Julian hat geschrieben:(03 Nov 2018, 23:27)
In Dublin III ist festgelegt, dass der EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, den der Asylsuchende zuerst betritt. Das bestätigt also nur meine Aussage.
Zum x-ten Male:

Artikel 17, Selbsteintrittsrecht. Bitte lesen und verstehen - falls mögllich,
Benutzeravatar
McKnee
Beiträge: 5889
Registriert: Samstag 2. September 2017, 16:18
user title: Immer gerade und nie verbogen
Wohnort: Daheim

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von McKnee »

Julian hat geschrieben:(03 Nov 2018, 23:27)

Im übrigen könnten Sie sich gerne auch mal bei anderen Ländern informieren, von Frankreich über Dänemark bis Schweden, die fleißig an ihren Grenzen zurückweisen. Die dürfen das alle, und nur Deutschland nicht? Machen Sie sich nicht lächerlich.
Man muss und sollte sich nicht immer an anderen orientieren. Diese HInweise sind meist nicht zielführend, weil spezifische Merkmale und Umstände dabei ignoriert werden. Fraglich ist meist sowieso, ob die Schilderungen im Detail so sind wie dargestellt.

Es gibt sicher einiges zu verbessern und es wurden viele Fehler gemacht. Aber unstrittig ist, dass Menschen völker- und menschenrechtlich einen Anspruch auf Asyl haben. Streitest du das ab?

Die EU-internen Streitigkeiten können nicht zu Lasten der Menschen gehen. Das ist die Arroganz der Wohlständler, die ihre eigene Geschichte vergessen haben und sich nun satt und fett in ihren Sessel schmeißen und von dort die Welt regieren wollen.
Humelix33
Beiträge: 420
Registriert: Sonntag 28. Mai 2017, 21:37

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Humelix33 »

PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 07:44)

Zum x-ten Male:

Artikel 17, Selbsteintrittsrecht. Bitte lesen und verstehen - falls mögllich,
Das ist eben der Kernstreitpunkt.

Ein Land kann das eigentlich nur nach dem Artikel umsetzen, wenn keine nationalen Gesetze in der Form existieren, nach dem Motto "Wir haben kein Asylgesetz oder Leitlinien, also wir sagen jetzt einfach so, das x Menschen reinkommen können".

Dem ist aber bei uns in keinster Weise so, bei uns ist es geregelt, und dadurch hat man die Gesetze gebrochen, gar was im Grundgesetz steht, weil es Regelungen gibt, denn nochmal: die Freiheit des Artikels 17 ist nur gegeben, wenn es keine Regelungen im entsprechenden Land gibt, weil sich die Politik an die eigenen nationalen Gesetze halten sollte und MUSS, wenn Artikel 16a Absatz 2 Artikel 17 dadurch ausschließt und auch Dublin generell diese Art von Regelung nur als "Kann-Entscheidung bzw. als freie Option" für ein Land bzw. Möglichkeit im Artikel 17 vorsieht, wenn die Freiwilligkeit im Vordergrund steht, dann ist es nunmal Rechtsbruch gewesen und auch weiterhin Rechtsbruch, weil nationale Gesetze da sind, und wenn die EU das nicht vorschreibt, gelten nationale Gesetze, und wie schon erwähnt die Bestimmungen in Dublin III trafen und treffen eben NICHT zu, dass die Entscheidung legitimiert.

Wenn die Entscheidungshoheit in einigen EU-Artikeln optional, und klar ersichtlich auf die Länder übertragen, sind, dann gelten die nationalen Bestimmungen und keine Narrenfreiheit.
Zuletzt geändert von Humelix33 am Sonntag 4. November 2018, 09:20, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

McKnee hat geschrieben:(03 Nov 2018, 19:56)

Die Sache mit Abs V ist ja schon erwähnt worden.

Hätte natürlich diesen kapitalen Fehler vermeiden müssen - Einzelfälle, nicht Einzelfall (der intelligente Leser konnte das zwar erkennen, aber sei es drum)

Deine Zahlen sind das Ergebnis deiner lebhaften ideologischen Fantasien.
PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 07:44)

Zum x-ten Male:

Artikel 17, Selbsteintrittsrecht. Bitte lesen und verstehen - falls mögllich,
Es ging nicht um ein Recht des Staates, Asylbewerber aufzunehmen, sondern um die Pflicht es zu tun. Dies war der ursprüngliche Beitrag:
McKnee hat geschrieben:(03 Nov 2018, 12:26)

Wir sind zur Aufnahme von Asylsuchenden verpflichtet, es ist unsere moralsiche Pflicht Flüchtlinge aufzunehmen...das gilt unabhängig vom Verlauf der späteren Verfahren.

Entweder überblickst du die Prozesse nicht oder du bist auf einem so schlichten Argumentationsniveau, dass du so plumpe und inhaltlose Worthülsen nachplappern musst.
Wir sind keineswegs verpflichtet, Asylsuchende aus sicheren Nachbarländern aufzunehmen. Ob es im Rahmen des Selbsteintrittsrechtes erlaubt sei, diese aufzunehmen, ist eine andere Frage.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Benutzeravatar
McKnee
Beiträge: 5889
Registriert: Samstag 2. September 2017, 16:18
user title: Immer gerade und nie verbogen
Wohnort: Daheim

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von McKnee »

Julian hat geschrieben:(04 Nov 2018, 09:20)

Wir sind keineswegs verpflichtet, Asylsuchende aus sicheren Nachbarländern aufzunehmen. Ob es im Rahmen des Selbsteintrittsrechtes erlaubt sei, diese aufzunehmen, ist eine andere Frage.
Du redest an der Verpflichtung vor. Wir können Asylsuchende in sichere Einreiseländer zurückweisen, aber wir bleiben grundsätzlich verpflichtet, sie aufzunehmen. Nirgendwo steht bei einer Aufnahme, dass sie nicht mit der Ausweisung oder Abschiebung endet.

Aber "ihr" leugnet diese Verpflichtung und wollt damit eine menschenfeindliche Politik mit unseren Prinzipien gleichsetzen. Sagt dir der Begriff Rechtschutz etwas?
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

McKnee hat geschrieben:(04 Nov 2018, 09:36)

Du redest an der Verpflichtung vor. Wir können Asylsuchende in sichere Einreiseländer zurückweisen, aber wir bleiben grundsätzlich verpflichtet, sie aufzunehmen. Nirgendwo steht bei einer Aufnahme, dass sie nicht mit der Ausweisung oder Abschiebung endet.

Aber "ihr" leugnet diese Verpflichtung und wollt damit eine menschenfeindliche Politik mit unseren Prinzipien gleichsetzen. Sagt dir der Begriff Rechtschutz etwas?
Halten Sie die Politik Dänemarks (und Schwedens, Frankreichs) für menschenfeindlich? Nur, damit wir auf der gleichen Seite sind und uns nicht missverstehen.

Deutschland hat keine Verpflichtung, Asylsuchende aus Österreich aufzunehmen. Sie können direkt an der Grenze zurückgewiesen werden, wie es Dänemark (und Schweden, Frankreich) an ihren Grenzen machen.

Finden Sie denn eine Politik menschenfreundlich, die einen Magneten in Mitteleuropa anschaltet und dann beobachtet, wie die Versorgungssuchenden in sozialdarwinistischer Manier über Meere und zig Länder zu uns vorzudringen versuchen, quasi ein survival of the fittest? Glauben Sie, dass Sie damit wirklich Schutzbedürftigen helfen, also etwa der gebrechlichen 75-jährigen Ausgebombten und nicht dem gesunden 23-jährigen IS-Kämpfer? Wer hat wohl größere Chancen, nach Deutschland zu kommen? Wer wird eher aus einem Lager im Libanon oder der Türkei aufbrechen?

Mal abgesehen davon, dass ein Gutteil der sogenannten Flüchtlinge aus allen möglichen Ländern kommen, von Pakistan über Marokko bis Nigeria, und dass die wenigsten politisch verfolgt oder am Leben bedroht sind.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Wähler
Beiträge: 9356
Registriert: Dienstag 25. Dezember 2012, 13:04
user title: Bürgerjournalismus
Wohnort: Bayern

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Wähler »

PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 07:44)
Zum x-ten Male:
Artikel 17, Selbsteintrittsrecht. Bitte lesen und verstehen - falls mögllich,
Humelix33 hat geschrieben:(04 Nov 2018, 09:19)
Das ist eben der Kernstreitpunkt.
Ein Land kann das eigentlich nur nach dem Artikel umsetzen, wenn keine nationalen Gesetze in der Form existieren, nach dem Motto "Wir haben kein Asylgesetz oder Leitlinien, also wir sagen jetzt einfach so, das x Menschen reinkommen können".
Wenn die Entscheidungshoheit in einigen EU-Artikeln optional, und klar ersichtlich auf die Länder übertragen, sind, dann gelten die nationalen Bestimmungen und keine Narrenfreiheit.
Viele Paragrafen der EU-Dublin-Richtlinie finden sich im nationalen Aufenthaltsgesetz wieder. Was die Möglichkeit des Selbsteintritts betrifft, so schreibt das Aufenthaltsgesetz eine Überprüfung vor, ob der Flüchtling aus einem sicheren Herkunftsland kommt. Durch die Praxis des Selbsteintritts wird der Zwang aufgehoben, den Flüchtling in jedem Fall abzuweisen. Das Di-Fabio-Gutachten und das Gutachten der Bundestagsjuristen schätzen zwar das Selbsteintrittrecht gemäß der Dublin-Richtlinie als Ausnahmeregelung ein, der bayerische Staat hat aber auf eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht verzichtet.

Auf nationaler politischer Ebene ist Horst Seehofer mit dem Punkt 63 seines Masterplanes gescheitert. Das Selbsteintritt wird nun von bilateralen Verträgen, sozusagen einer Notreparatur der Dublin-Richtlinie, flankiert. Es führt also rechtspolitisch kein Weg an einer Reform der Dublin-Richtlinie vorbei. Daran werden auch EU-Skeptiker nichts ändern können, es sei denn, sie beginnen eine Debatte über einen EU-Austritt, wie in Großbritannien geschehen.
Zuletzt geändert von Wähler am Sonntag 4. November 2018, 10:31, insgesamt 2-mal geändert.
Zeitungstexte bei Genios mit Bibliotheksausweis kostenlos: https://www.wiso-net.de/login?targetUrl=%2Fdosearch (Zugang auch bundesweit)
Benutzeravatar
Teeernte
Beiträge: 32036
Registriert: Donnerstag 11. September 2014, 18:55
user title: Bedenkenträger

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Teeernte »

McKnee hat geschrieben:(04 Nov 2018, 07:50)
Aber unstrittig ist, dass Menschen völker- und menschenrechtlich einen Anspruch auf Asyl haben. Streitest du das ab?
30 Eu KOSTEN im Monat /Kopf - in der Türkei.

Man könnte auch mit Albanien reden....

Warum nicht GLEICH Sylt sperren - für Asyl....oder Frankfurt - das Bankenviertel....da ist genug Platz.....
PeterK
Beiträge: 15793
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Humelix33 hat geschrieben:(04 Nov 2018, 09:19)
... wenn Artikel 16a Absatz 2 Artikel 17 dadurch ausschließt ...
Auch Du solltest Abs. 5 lesen und verstehen - falls möglich.
PeterK
Beiträge: 15793
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Julian hat geschrieben:(04 Nov 2018, 09:20)
Es ging nicht um ein Recht des Staates, Asylbewerber aufzunehmen, sondern um die Pflicht es zu tun. Dies war der ursprüngliche Beitrag:
Nein, Julian. Du behauptetest:
Julian hat geschrieben:(03 Nov 2018, 13:46)
Jemand, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, also etwa aus Österreich, kann sich nicht auf das Asylrecht berufen.
Diese Behauptung ist falsch.

Wer derlei behauptet, ist IMHO entweder begriffsstutzig oder er lügt.

Ich halte Dich nicht für begriffsstutzig, kann mit der Einschätzung aber auch falsch liegen.
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 11:04)

Nein, Julian. Du behauptetest:

Diese Behauptung ist falsch.

Wer derlei behauptet, ist IMHO entweder begriffsstutzig oder er lügt.

Ich halte Dich nicht für begriffsstutzig, kann mit der Einschätzung aber auch falsch liegen.
Nun, ich behaupte eben das, was im Grundgesetz steht; meine Aussage ist dort fast wörtlich so zu finden. Wenn Sie gegen das Grundgesetz agitieren wollen, ist das Ihre Angelegenheit.

Es ging um die Frage, ob wir verpflichtet seien, Asylsuchende, die über Österreich einreisen wollen, ggf. Asyl zu gewähren, oder ob wir diese Leute an der Grenze zurückweisen können. Das Grundgesetz ist hier sehr eindeutig.

Die Frage, ob sich unser Staat dazu entschließen darf, diesen Leuten dennoch Asyl zu gewähren, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist, ist eine andere Frage.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Benutzeravatar
ThorsHamar
Beiträge: 25671
Registriert: Dienstag 19. Mai 2009, 22:53
user title: Jury Jury
Wohnort: Berlin

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von ThorsHamar »

Mit diesem Satz im Gesetz beginnt die Problematik, Zitat: (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Nochmal: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Jeder Ankömmling weiss allein also ganz genau, ob er politisch verfolgt wird oder ob er ander Intentionen hat.
Wird er politisch verfolgt, ist er spätestens in Österreich dieses Problem los. Jetzt muss er sich allerdings noch in Deutschland darum "bewerben", dass man
seine Geschichte glaubt, denn um Flucht vor politischer Verfolgung geht es jetzt nicht mehr allein .....Normalerweise passt jetzt Punkt 1 des Gesetzes nicht mehr.
Benutzeravatar
ThorsHamar
Beiträge: 25671
Registriert: Dienstag 19. Mai 2009, 22:53
user title: Jury Jury
Wohnort: Berlin

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von ThorsHamar »

Julian hat geschrieben:(04 Nov 2018, 11:42)

Nun, ich behaupte eben das, was im Grundgesetz steht; meine Aussage ist dort fast wörtlich so zu finden. Wenn Sie gegen das Grundgesetz agitieren wollen, ist das Ihre Angelegenheit.

Es ging um die Frage, ob wir verpflichtet seien, Asylsuchende, die über Österreich einreisen wollen, ggf. Asyl zu gewähren, oder ob wir diese Leute an der Grenze zurückweisen können. Das Grundgesetz ist hier sehr eindeutig.

Die Frage, ob sich unser Staat dazu entschließen darf, diesen Leuten dennoch Asyl zu gewähren, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist, ist eine andere Frage.
So ist es.
Raul71
Beiträge: 1848
Registriert: Mittwoch 18. April 2018, 16:35

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Raul71 »

Julian hat geschrieben: Die Frage, ob sich unser Staat dazu entschließen darf, diesen Leuten dennoch Asyl zu gewähren, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist, ist eine andere Frage.
Und das war in diesem Ausmaß ein nicht mehr zu wiedergutmachender Affront gegen die eigene Bevölkerung. Warum wurde da überhaupt der Amtseid geschworen?
PeterK
Beiträge: 15793
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Julian hat geschrieben:(04 Nov 2018, 11:42)
Nun, ich behaupte eben das, was im Grundgesetz steht;
Nein. Du ignorierst, was im Grundgesetz steht:
Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 12:20)

Nein. Du ignorierst, was im Grundgesetz steht:
Und welche völkerrechtlichen Verträge, die die Zuständigkeitsregelung für die Prüfung von Asylbegehren regeln, sollten Deutschland verpflichten, Asylbewerbern aus Österreich das Recht auf Asyl einzuräumen?

Das Selbsteintrittsrecht ist ein Recht, keine Pflicht (unabhängig davon, dass es auch verfassungsrechtlich fragwürdig ist, eine solche Massenzuwanderung ohne demokratische Legitimation zuzulassen).
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Humelix33
Beiträge: 420
Registriert: Sonntag 28. Mai 2017, 21:37

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Humelix33 »

PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 10:35)

Auch Du solltest Abs. 5 lesen und verstehen - falls möglich.
Genau das habe ich mit meinem Beitrag ja ausgeführt, bist ja genau so schlimm, wie diejenigen, die sich nur auf Artikel 16a Absatz 2 versteifen. Die Bedingungen habe ich ausgeführt, dazu muss man aber natürlich meinen gesamten Beitrag lesen, ohne wie eine Maschine sein 0815 Programm hier abzuspulen...
Benutzeravatar
ThorsHamar
Beiträge: 25671
Registriert: Dienstag 19. Mai 2009, 22:53
user title: Jury Jury
Wohnort: Berlin

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von ThorsHamar »

PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 12:20)

Nein. Du ignorierst, was im Grundgesetz steht:
Auf welche Verträge zwischen Österreich und Deutschland beziehst Du denn Dein Zitat?
Gibt es denn politisch Verfolgte, welche in Österreich kein Asyl bekämen, in Deutschland aber doch?
Raul71
Beiträge: 1848
Registriert: Mittwoch 18. April 2018, 16:35

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Raul71 »

Julian hat geschrieben:(04 Nov 2018, 12:27)

Und welche völkerrechtlichen Verträge, die die Zuständigkeitsregelung für die Prüfung von Asylbegehren regeln, sollten Deutschland verpflichten, Asylbewerbern aus Österreich das Recht auf Asyl einzuräumen?

Das Selbsteintrittsrecht ist ein Recht, keine Pflicht (unabhängig davon, dass es auch verfassungsrechtlich fragwürdig ist, eine solche Massenzuwanderung ohne demokratische Legitimation zuzulassen).
Dass es da überhaupt Diskussionen gibt, ist verblüffend. Der User Julian hat Recht, User PeterK absolut nicht.
Es war eine ebenso abenteuerliche wie freiwillige Entscheidung. So etwas kann man vielleicht in Einzelfällen anwenden aber nicht in Massenvorgängen, die ein Land in Nichtkontrolle und Chaos stürzen. Das wird sich auch in einer geschichtlichen Beurteilung widerspiegeln. Vor allem, wenn die Verursacher Geschichte sind.
PeterK
Beiträge: 15793
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Julian hat geschrieben:(04 Nov 2018, 12:27)
Das Selbsteintrittsrecht ist ein Recht, keine Pflicht ...
Aus der Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts ergibt sich eine Pflicht. Verstehst Du das wirklich nicht?
Raul71
Beiträge: 1848
Registriert: Mittwoch 18. April 2018, 16:35

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Raul71 »

PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 12:43)

Aus der Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts ergibt sich eine Pflicht. Verstehst Du das wirklich nicht?
So ein Schmarrn. Einfach die erste und wichtigste Stufe unterschlagen. :D
Humelix33
Beiträge: 420
Registriert: Sonntag 28. Mai 2017, 21:37

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Humelix33 »

Wähler hat geschrieben:(04 Nov 2018, 10:23)

Viele Paragrafen der EU-Dublin-Richtlinie finden sich im nationalen Aufenthaltsgesetz wieder. Was die Möglichkeit des Selbsteintritts betrifft, so schreibt das Aufenthaltsgesetz eine Überprüfung vor, ob der Flüchtling aus einem sicheren Herkunftsland kommt. Durch die Praxis des Selbsteintritts wird der Zwang aufgehoben, den Flüchtling in jedem Fall abzuweisen. Das Di-Fabio-Gutachten und das Gutachten der Bundestagsjuristen schätzen zwar das Selbsteintrittrecht gemäß der Dublin-Richtlinie als Ausnahmeregelung ein, der bayerische Staat hat aber auf eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht verzichtet.

Auf nationaler politischer Ebene ist Horst Seehofer mit dem Punkt 63 seines Masterplanes gescheitert. Das Selbsteintritt wird nun von bilateralen Verträgen, sozusagen einer Notreparatur der Dublin-Richtlinie, flankiert. Es führt also rechtspolitisch kein Weg an einer Reform der Dublin-Richtlinie vorbei. Daran werden auch EU-Skeptiker nichts ändern können, es sei denn, sie beginnen eine Debatte über einen EU-Austritt, wie in Großbritannien geschehen.
Es war und ist die Feigheit unangenehme Entscheidungen treffen zu wollen entsprechende Bilder zu produzieren, obwohl diese klar vorgegeben sind. Dass das alles kein Spaß machen soll und darf, wenn man alles umsetzt, wie vorgegeben, steht völlig außer Frage. Die Ausnahmeregelung ist eine freie Entscheidung im Zusammenhang mit Artikel 17 im Dublinabkommen, wo natürlich jeder normal denkende und handelnde Mensch dann seine nationale Gesetzgebung sich anschaut, und dann auf Artikel 16A Absatz 2 schaut, und sehen muss oder kann, je nach politischer Einstellung, dass da kein Handlungsspielraum besteht, bevor nicht sämtliche Gesetze geändert werden, wenn es dafür entsprechende Mehrheiten gibt. Auf Absatz 5 im Artikel 16a hat man ja vorher geschaut, sieht dann die "Kann-Bestimmung" in Artikel 17 und muss dann wieder auf Artikel 16a Absatz 2 schauen, weil Artikel 17 in DublinIII keine verpflichtende Bindung hat, sondern nur eine Option bietet, die Option kann ich aber nur ziehen, wenn meine eigenen nationalen Gesetze die Möglichkeiten dazu bietet, durch Absatz 2 mit der Drittstaatenregelung ist aber alles klar, und darf und kann man Artikel 17 Dublin III der eine optionale Möglichkeit bietet so auch nicht ziehen bzw. sich darauf berufen.

EU-Skeptiker erwarten schon lange Reformen, aber natürlich Andere als wahrscheinlich dann tatsächlich am Ende auch dann umgesetzt werden. Nur kann man nicht willkürlich anders, als die bestehenden Gesetze es besagen, agieren, weil dadurch eben der Nährboden für Verschwörungen klar gelegt wird. Mit jeder Aufweichung der Dublinregelung wird die linke politische Ideologie bedient, die klar Pro Asyl (inkl. der gleichnamigen Lobbyorganisation) ist, und eine entsprechende Haltung hat, die als human verkauft wird, aber leider nicht perspektivisch denkt, was das am Ende bedeutet. Aktuell weinen die linken Kräfte rum, und spielen die humanitäre Karte und versuchen so ihre Ideologie im Sinne von "Alle rein" nett verpackt durchzudrücken, und zwar völlig kompromisslos, und die eigentlich konservativen Kräfte fallen darauf rein, oder agieren auch noch, durch völlig falsche Informationen entsprechend.
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 12:43)

Aus der Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts ergibt sich eine Pflicht. Verstehst Du das wirklich nicht?
Was für eine Logik. Nein, Deutschland ist nicht verpflichtet, das Selbsteintrittsrecht wahrzunehmen.

Im übrigen wurde die rechtliche Begründung eher nachträglich zusammenkonstruiert, als kritische Nachfragen kamen; im Grunde ist die Rechtsgrundlage für das Handeln der Regierung bis heute nicht klar. Es soll auch alles bewusst im Graubereich gehalten werden.

Ich halte die Frage jedoch insgesamt für eine politische (und damit demokratisch zu entscheidende), keine juristische Frage. Aber eine rechtliche Pflicht zur Aufnahme dieser Leute gibt es nicht.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
PeterK
Beiträge: 15793
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Julian hat geschrieben:(04 Nov 2018, 12:49)
Deutschland ist nicht verpflichtet, das Selbsteintrittsrecht wahrzunehmen.
Das hast Du richtig verstanden. Sehr gut, Julian.

Wenn D jedoch das Selbsteintrittsrecht wahrnimmt, dann ergibt sich daraus die Pflicht, den Asylantrag anzunehmen und zu bearbeiten. Verstehst Du das auch?

Falls der Groschen immer noch nicht gefallen ist, empfehle ich Dir:

http://curia.europa.eu/juris/document/d ... 92689#ctx1

Bitte sorgfältig lesen und verstehen. Danke.
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 81533
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Tom Bombadil »

Raul71 hat geschrieben:(04 Nov 2018, 12:34)

Der User Julian hat Recht, User PeterK absolut nicht.
Juristisch gesehen hat PeterK recht, Art 16a Abs 5 GG legalisiert das Selbsteintrittsrecht aus der Dublin-Verordnung.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
---
- Don't feed the trolls
- AgD=Alternative gegen Deutschland
- Diffamierer der Linken
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:10)

Das hast Du richtig verstanden. Sehr gut, Julian.

Wenn D jedoch das Selbsteintrittsrecht wahrnimmt, dann ergibt sich daraus die Pflicht, den Asylantrag anzunehmen und zu bearbeiten. Verstehst Du das auch?

Falls der Groschen immer noch nicht gefallen ist, empfehle ich Dir:

http://curia.europa.eu/juris/document/d ... 92689#ctx1

Bitte sorgfältig lesen und verstehen. Danke.
Ich verstehe nicht, was Sie wollen - wirklich nicht. Ein Staat kann nach europäischen Regelungen ein Selbsteintrittsrecht wahrnehmen (ob dies mit demokratischen Gepflogenheiten und nationalen rechtlichen Regelungen ein Einklang steht, sei dahingestellt), aber er ist nicht verpflichtet dazu.

Dies entspricht auch der aktuellen europäischen Rechtsprechung. Mit dieser Begründung werden täglich Leute in verschiedenen europäischen Ländern (Dänemark, Frankreich, Schweden, Österreich etc.) zurückgewiesen, ohne dass sie dort einen Asylantrag stellen können.

So langsam merken Sie wohl, dass Sie und die deutsche Regierung die Geisterfahrer bei dieser Angelegenheit sind. Ihre ideologische Haltung findet nur in Deutschland Gehör; in anderen Ländern gelten solche Einstellungen als abwegig und realitätsfremd.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 81533
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Tom Bombadil »

Wenn man aber das Selbsteintrittsrecht wahrnimmt, dann hat man die Pflichten ggü. Asylbewerbern, die sonst andere Staaten hätten.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
---
- Don't feed the trolls
- AgD=Alternative gegen Deutschland
- Diffamierer der Linken
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

Tom Bombadil hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:23)

Juristisch gesehen hat PeterK recht, Art 16a Abs 5 GG legalisiert das Selbsteintrittsrecht aus der Dublin-Verordnung.
Es geht aber nicht darum, ob Deutschland ein Selbsteintrittsrecht wahrnehmen kann, sondern ob es das tun muss. Und nein, das muss es nicht, was jedem, der die Praxis in anderen europäischen Ländern kennt, einleuchten muss, denn dort werden täglich Asylbewerber zurückgewiesen.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
PeterK
Beiträge: 15793
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Julian hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:23)
Ein Staat kann nach europäischen Regelungen ein Selbsteintrittsrecht wahrnehmen ...
So ist es. Und aus der Wahrnehmung dieses Rechtes ergeben sich Pflichten. Immer noch nicht verstanden? Lies das Urteil und versuche, es zu verstehen.
Zuletzt geändert von PeterK am Sonntag 4. November 2018, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Teeernte
Beiträge: 32036
Registriert: Donnerstag 11. September 2014, 18:55
user title: Bedenkenträger

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Teeernte »

ThorsHamar hat geschrieben:(04 Nov 2018, 12:29)

Auf welche Verträge zwischen Österreich und Deutschland beziehst Du denn Dein Zitat?
Gibt es denn politisch Verfolgte, welche in Österreich kein Asyl bekämen, in Deutschland aber doch?
Verbrecher... die nehmen die Ösis nicht.
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

Tom Bombadil hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:25)

Wenn man aber das Selbsteintrittsrecht wahrnimmt, dann hat man die Pflichten ggü. Asylbewerbern, die sonst andere Staaten hätten.
Aber man muss es nicht wahrnehmen. Von daher gibt es keine verfassungsrechtliche oder völkerrechtliche Pflicht, so zu handeln, wie die Bundesregierung es tut. Es ist ein selbstgewählter, freiwilliger Entschluss, der jederzeit zurückgenommen werden kann.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 81533
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Tom Bombadil »

Nein, Deutschland MUSS das Selbsteintrittsrecht nicht wahrnehmen, dazu gibt es keine Pflicht. Da Deutschland es aber de facto wahrgenommen hat, muss Deutschland nun auch die sich daraus ergebenden Pflichten übernehmen.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
---
- Don't feed the trolls
- AgD=Alternative gegen Deutschland
- Diffamierer der Linken
PeterK
Beiträge: 15793
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Tom Bombadil hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:25)
Wenn man aber das Selbsteintrittsrecht wahrnimmt, dann hat man die Pflichten ggü. Asylbewerbern, die sonst andere Staaten hätten.
So ist es.
Benutzeravatar
Teeernte
Beiträge: 32036
Registriert: Donnerstag 11. September 2014, 18:55
user title: Bedenkenträger

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Teeernte »

Julian hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:27)

Aber man muss es nicht wahrnehmen. Von daher gibt es keine verfassungsrechtliche oder völkerrechtliche Pflicht, so zu handeln, wie die Bundesregierung es tut. Es ist ein selbstgewählter, freiwilliger Entschluss, der jederzeit zurückgenommen werden kann.
Ob Politischer Selbstmord...und "back to roots" der richtiger Weg ist... so zu handeln, wie die Bundesregierung es tut....ist auch noch nicht raus.

Nach Ära Merkel ist DAS vorbei - da kann man ein Ei drüber braten.
Benutzeravatar
ThorsHamar
Beiträge: 25671
Registriert: Dienstag 19. Mai 2009, 22:53
user title: Jury Jury
Wohnort: Berlin

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von ThorsHamar »

Teeernte hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:26)

Verbrecher... die nehmen die Ösis nicht.
....müssen sie auch nicht, denn die Verbrecher wollen nach Deutschland. ( Nein, das heisst nicht, dass alle usw ....)
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:26)

So ist es. Und aus der Wahrnehmung dieses Rechtes ergeben sich Pflichten. Immer noch nicht verstanden? Lies das Urteil und versuche, es zu verstehen.
Es ging darum, ob Deutschland verpflichtet ist. Nein, es ist nicht verpflichtet. Es kann sich natürlich selbst freiwillig eine Pflicht auferlegen, wie es die Bundesregierung gemacht hat. Dazu wäre sie aber nicht verpflichtet gewesen, und das genau ist der Punkt.

Im übrigen bezieht sich das Selbsteintrittsrecht, soweit ich das überblicke, auf jeden Einzelfall. Das heißt, dass nach wie vor jeder an der Grenze zurückgewiesen werden könnte, wenn man es denn wollte.

Ich finde es bewundernswert, wie sehr Sie sich für Flüchtlinge und Ihre Rechte einsetzen. Ähnliches erwarte ich von einem Heer an Rechtsanwälten, wenn Deutschland erst den Migrationspakt unterschrieben haben wird. Dann werden sie aus ihren Löchern kommen und uns erklären, dass diese rechtlich nicht-bindende Erklärung weitreichende Konsequenzen habe und Deutschland zu allem Möglichen verpflichte (nur natürlich nicht zum Schutz und Wohlergehen der eigenen Bevölkerung).

Für mich die Folgen jahrzehntelanger Hirnwäsche und einer Erziehung und Bildung, die die Selbstverleugnung und den Selbsthass zu Idealen erkoren hat: Alles für andere hingeben, nur nicht auf eigene Interessen achten, immer die Gesinnung, nicht die Verantwortung in den Vordergrund stellen, alles moralisch interpretieren, und ja nicht pragmatisch vorgehen, nie wieder Deutschland, Refugees Welcome.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

Tom Bombadil hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:28)

Nein, Deutschland MUSS das Selbsteintrittsrecht nicht wahrnehmen, dazu gibt es keine Pflicht. Da Deutschland es aber de facto wahrgenommen hat, muss Deutschland nun auch die sich daraus ergebenden Pflichten übernehmen.
Aber diese Wahrnehmung geschieht doch auf individueller Ebene bei jedem Antrag, also könnten die Behörden auch jederzeit bei einem neuen Asylbewerber entscheiden, nicht vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen.

Oder glauben Sie, dass Deutschland eine Erklärung abgegeben hat, für alle Flüchtlinge weltweit zuständig zu sein? Wo kann ich diese nachlesen?
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
PeterK
Beiträge: 15793
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:06

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von PeterK »

Julian hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:39)
Es kann sich natürlich selbst freiwillig eine Pflicht auferlegen, wie es die Bundesregierung gemacht hat.
Richtig. Und Du hast dumm Tüch vertellt:
Julian hat geschrieben:(03 Nov 2018, 13:46)
Jemand, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, also etwa aus Österreich, kann sich nicht auf das Asylrecht berufen.
Jetzt verstanden?
Humelix33
Beiträge: 420
Registriert: Sonntag 28. Mai 2017, 21:37

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Humelix33 »

PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:26)

So ist es. Und aus der Wahrnehmung dieses Rechtes ergeben sich Pflichten. Immer noch nicht verstanden? Lies das Urteil und versuche, es zu verstehen.
Was Deutschland aufgrund der nationalen Gesetzgebung, die auch übereinstimmen muss, aber niemals hätte wahrnehmen dürfen, da liegt das Hauptproblem.

Aber man braucht sich da keine Sorgen machen, es wird nichts nachkommen, weder gegen Merkel, noch gegen andere Personen, weil immer wieder neue Erklärungsversuche vorhanden sind, die noch grade so im dunkelgrauen Bereich passen. Es werden ja immer unterschiedliche und/oder andere Gesetzesabschnitte bemüht, um das rechtzufertigen, sofern etwas komplett widerlegt wird, wechselt man wieder zu einem anderen Text. Das mag man machen dürfen, darf sich aber dann nicht wundern, wenn sich die Gesellschaft spaltet und das komplette politische Feld durchgewirbelt wird, auch EU-weit. Und wenn die Artikel oder Gesetze ausgehen kommt eh wieder die Humanitätskarte, die gespielt wird.

Ist ja alles ok, nur braucht man sich nicht wundern, wenn die Glaubwürdigkeit verloren geht, und auch wenn die handelnden Personen, die sich als Vorzeigedemokraten sehen, in dem Sinne dann selber undemokratisch handeln. Es ist völlig in Ordnung, wenn man die Dublinregelung oder auch meinetwegen unsere nationale Drittstaatenregelung kritisch sieht, nur gibt es jene aktuell, und entsprechend muss auch gehandelt werden. Und vor allem, wenn nach Rosinen gesucht wird, die es dort gar nicht gibt, auf der anderen Seite die vorhandene Rosinenquelle aber nicht versiegen darf, weil die dort ja gesetzt ist. Dann ist man selber unglaubwürdig, und auch kein Demokrat, denn ein Demokrat achtet und agiert nach den Gesetzen und nicht nach Emotionen. Genau so wie Vertreter der Partei "Die Linke" Sanktionen für ALG II Bezieher kritisiert, ist auch ok, nur dürfen die aktuell auch nicht in die Jobcenter mit den Betroffenen stürmen, und nach Humanität schreien sowie die Sachbearbeiter entsprechend behandeln, da muss man sich Mehrheiten im Parlament verschaffen, um das abzuschaffen. Genau dasselbe zurück zum Thema beim angesprochenen Sachverhalt. Gerade bei diesem Thema herrscht eine absolut verlogene Doppelmoral, indem Kritiker als inhuman etc. bezeichnet werden, die Demokratie bei penibler Einhaltung der Gesetze, dem Untergang angesehen wird.

Es war schlicht die pure Angst nach langer Zeit energisch und bestimmend Maßnahmen durchführen zu lassen, dafür hat man sehr viel geopfert, genau so funktioniert Politik eben nicht, vor allem, wenn man rechtliche Grundlagen hat, wo man eigentlich auf der sicheren Seite steht, da hat man die Spaltung der Gesellschaft in Kauf genommen und immer noch nicht den Ausmaß erkannt, was die Perspektive bezüglich inneren Konflikte angeht, wenn sich das Verhältnis der Bevölkerungsgruppen entsprechend verändert. Politisch gesehen absolut amateurhaft, dass das der einfache Bürger nicht verstehen muss, das erwartet keiner, der dann natürlich komplett auf der humanen Schiene unterwegs ist, nur war es törricht dass unsere Politiker das 1:1 so übertragen haben, und sich ebenfalls emotionalisieren lassen haben, vor allem mit dem Wissen, dass die vollständigen Bilder, in voller Länge, aus Budapest, eher wenig dramatisch waren, und man eigentlich einen komplett anderen Weg hätten gehen MÜSSEN.
Benutzeravatar
Teeernte
Beiträge: 32036
Registriert: Donnerstag 11. September 2014, 18:55
user title: Bedenkenträger

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Teeernte »

PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:44)

Richtig. Und Du hast dumm Tüch vertellt:

Jetzt verstanden?
Es muss ja nicht mal ein sicherer Drittstaat sein...es reicht auch ein UN Lager. Nach Konventionstext....aber den will ja keiner lesen...
Benutzeravatar
Julian
Beiträge: 9704
Registriert: Dienstag 5. Januar 2016, 00:38

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Julian »

PeterK hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:44)

Richtig. Und Du hast dumm Tüch vertellt:

Jetzt verstanden?
Nein, weil Sie nicht verstehen.

Es ging darum, ob Deutschland verpflichtet ist, diese Leute aufzunehmen. Nein, das ist es nicht. Und ein Asylbewerber aus Österreich kann sich in Deutschland nicht auf das Asylrecht berufen; Deutschland könnte ihn einfach wieder wegschicken. Es ist der deutsche Staat, der unabhängig von seinem Grundgesetz, ihm dieses Recht gewährt - aber es müsste ihm dieses Recht nicht gewähren.

Wenn das Verfahren einmal angelaufen ist, dann kann sich der Refugee natürlich darauf berufen; davon lebt ja ein Heer von Anwälten und die deutsche Flüchtlingsindustrie. Das wird dann ja auch über alle Instanzen so lange ausgetragen, bis eine Abschiebung nach vielen Jahren unwahrscheinlich ist.

Und das führt das ganze deutsche Asylrecht noch weiter ad absurdum: Man macht sich einen riesengroßen Aufwand mit Asylentscheidungen und jahrelangen Prozessen, aber am Ende kann doch fast jeder bleiben, unabhängig vom Ausgang seines Verfahrens, und sogar häufig unabhängig von Straftaten.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Benutzeravatar
Teeernte
Beiträge: 32036
Registriert: Donnerstag 11. September 2014, 18:55
user title: Bedenkenträger

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Teeernte »

Julian hat geschrieben:(04 Nov 2018, 13:54)

Nein, weil Sie nicht verstehen.

Es ging darum, ob Deutschland verpflichtet ist, diese Leute aufzunehmen. Nein, das ist es nicht. Und ein Asylbewerber aus Österreich kann sich in Deutschland nicht auf das Asylrecht berufen; Deutschland könnte ihn einfach wieder wegschicken. Es ist der deutsche Staat, der unabhängig von seinem Grundgesetz, ihm dieses Recht gewährt - aber es müsste ihm dieses Recht nicht gewähren.

Wenn das Verfahren einmal angelaufen ist, dann kann sich der Refugee natürlich darauf berufen; davon lebt ja ein Heer von Anwälten und die deutsche Flüchtlingsindustrie. Das wird dann ja auch über alle Instanzen so lange ausgetragen, bis eine Abschiebung nach vielen Jahren unwahrscheinlich ist.

Und das führt das ganze deutsche Asylrecht noch weiter ad absurdum: Man macht sich einen riesengroßen Aufwand mit Asylentscheidungen und jahrelangen Prozessen, aber am Ende kann doch fast jeder bleiben, unabhängig vom Ausgang seines Verfahrens, und sogar häufig unabhängig von Straftaten.

Du hast natürlich Recht.

Nun muss man aber weiter denken..... Vor einigen Jahren - war das mit Albanien danach Türkei eben so.

Albanien hat zu 80/90 % nur durch das überwiesene Geld ihrer Bürger aus dem Ausland "gelebt" - es ist somit auch Bruttoeinkommen.

Wir Stützen mit der teilweisen Übernahme des "Sozialhaushaltes" Syriens und der Überweisung der Einzelnen - in das Staatsgefüge natürlich den Aggressor Assad...
Gesperrt