Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

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Ein Terraner
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:09)

Deine Frau wird vergewaltigt. Im Prozess kann die Tat dem Täter nicht bewiesen werden. Also wurde deine Frau nicht vergewaltigt.
Vor unserem Rechtssystem wurde sie das von der Angeklagten Person nicht, ob es den physikalischen Tatsachen entspricht ist dabei vollkommen irrelevant.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:12)

Und genau das ist eben falsch.
Jemand wurde ermordet.
Das ist wohl offensichtlich ein Gesetzesverstoss, egal was weiter passiert.
Das Gericht braucht nicht festzustellen, ob Mord ein Gesetzesverstoß ist, weil das ohnehin im StGB steht.
Nein es muss feststellen ob die Tat ein Mord war, machst du das absichtlich ? und wie viele solcher sinnloser Beispiele willst du jetzt noch anführen ?
Zuletzt geändert von Ein Terraner am Freitag 22. Juli 2016, 18:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:15)

Vor unserem Rechtssystem wurde sie das von der Angeklagten Person nicht, ob es den physikalischen Tatsachen entspricht ist dabei vollkommen irrelevant.
Wie verquer du für deine Antwort denken musst sieht man an den Verrenkungen, den du dafür machen musst. Und deine Antwort an deine Frau würde ich gerne mal sehen:

"Liebling, physikalisch wurdest du vergewaltigt, rechtlich aber nicht."

Die wird dir was husten. Natürlich liegt eine Vergewaltigung vor. Sie konnte nur nicht geahndet werden.

Dass hier nicht mal der Unterschied zwischen der objektiven Verwirklichung einer Straftat und deren Ahndung verstanden wird ist wirklich beängstigend.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:01)

Ich will auf das Gleiche hinaus wie auf den letzten 5 Seiten, Tat ungleich Gesetzesverstoß. Ein Gesetzesverstoß ergibt sich erst aus der Analyse des Tathergangs, den sogenannten Ermittlungen und der anschließenden Rechtsprüfung aka Gerichtsprozess. Und am Ende von dieser langen langen Kette steht dann ein Ergebnis das besagt ob die Tat ein Gesetzesverstoß war oder nicht.
Eine ergänzende Frage: was sagt der Begriff "Dunkelziffer" in Bezug auf Straftaten aus?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:17)

Nein es muss feststellen ob die Tat ein Mord war, machst du das absichtlich ? und wie viele solcher sinnloser Beispiele willst du jetzt noch anführen ?
Also, die Ermittlungen haben Mord ergeben, der Täter wird nicht gefunden, dann liegt für dich also kein Mord vor.
Finde ich ziemlich abgefahren.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:22)

Also, die Ermittlungen haben Mord ergeben, der Täter wird nicht gefunden, dann liegt für dich also kein Mord vor.
Finde ich ziemlich abgefahren.
Es ist leider hoffnungslos ...
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:18)

"Liebling, physikalisch wurdest du vergewaltigt, rechtlich aber nicht."
Tja, warum wurde gleich nochmal der Vergewaltigungsparagraph überarbeitet ? Weil genau das Alltag ist/war!
Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:18)

Dass hier nicht mal der Unterschied zwischen der objektiven Verwirklichung einer Straftat und deren Ahndung verstanden wird ist wirklich beängstigend.
Und wieso wird diese Straftat oder Gesetzesverstoß dann nicht geahndet wenn die Tat rein rechtlich doch eine Straftat oder ein Gesetzesverstoß darstellt ? Es geht um Logik, einfache Logik wie unser bescheuertes Rechtssystem funktioniert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:22)

Also, die Ermittlungen haben Mord ergeben, der Täter wird nicht gefunden, dann liegt für dich also kein Mord vor.
Finde ich ziemlich abgefahren.
Doch dann liegt Mord vor, WENN ES DIE ERMITTLUNGEN ERGEBEN HABEN! Aber nicht vor den Ermittlungen oder alleinig aus der zusammenhanglosen Tat heraus, sondern nach den Ermittlungen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:27)

Tja, warum wurde gleich nochmal der Vergewaltigungsparagraph überarbeitet ? Weil genau das Alltag ist/war!
Quatsch. Er wurde überarbeitet, weil bestimmte interessierte Gruppen meinten, dass bestimmte Handlungen gar nicht strafbar seien. Selbst wenn man diese Handlungen also bewiesen hätte, wäre nach deren Ansicht gar keine Strafbarkeit gegeben. Du zeigst auch hier, dass du nicht den Unterschied zwischen objektiver Verwirklichung eines Straftatbestandes und der Strafverfolgung verstehst.

Um es zu wiederholen: wenn deine Frau vergewaltigt wurde, dann liegt eine Straftat nach § 177 StGB vor, ganz gleich, ob der Täter erwischt und/oder verurteilt wurde.
Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:27)Und wieso wird diese Straftat oder Gesetzesverstoß dann nicht geahndet wenn die Tat rein rechtlich doch eine Straftat oder ein Gesetzesverstoß darstellt ? Es geht um Logik, einfache Logik wie unser bescheuertes Rechtssystem funktioniert.
Tja, die Logik ist: um jemanden zu verurteilen, muss ich einen Sachverhalt beweisen, der eine Straftat darstellt. Geht das nicht, kommt die Person ungestraft davon. Eine Straftat kann sie dennoch begangen haben, wenn alle Tatbestandsmerkmale schuldhaft und rechtwidrig verwirklicht wurden.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:29)

Doch dann liegt Mord vor, WENN ES DIE ERMITTLUNGEN ERGEBEN HABEN! Aber nicht vor den Ermittlungen oder alleinig aus der zusammenhanglosen Tat heraus, sondern nach den Ermittlungen.
Ich dachte, das muss ein Gericht feststellen?

Aber sowieso egal, weil wenn jemand einen anderen in Tötungsabsicht um die Ecke bringt, ist es eben Mord.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:35)

Ich dachte, das muss ein Gericht feststellen?
Oh entschuldige das ich in meiner 375. Ausführung einen Punkt weggelassen habe.
Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:35)

Aber sowieso egal, weil wenn jemand einen anderen in Tötungsabsicht um die Ecke bringt, ist es eben Mord.
Es hat nie auch nur einer etwas anderes Behauptet.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:38)

Oh entschuldige das ich in meiner 375. Ausführung einen Punkt weggelassen habe.



Es hat nie auch nur einer etwas anderes Behauptet.
Muss das jetzt ein Gericht feststellen oder geht es auch billiger?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:08)
Es gibt einen vorgegebenen Tatbestand: jemand nimmt vorsätzlich eine fremde bewegliche Sache weg, ohne jeglichen Rechtfertigungsgrund. Er wird nicht erwischt und deswegen nicht verurteilt.
Du benennst das Problem: Wie stellst Du - ohne den Täter zu kennen - fest, ob ein Erlaubnistatbestand oder ETI vorlag?
Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:22)
Also, die Ermittlungen haben Mord ergeben, der Täter wird nicht gefunden ...
Und hier haben wir ein ähnliches Problem: Wie definierst Du, ob es sich um Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge etc. handelt, wenn Du die subjektiven Tatbestandsmerkmale nicht ermitteln kannst (weil Du den Täter nicht kennst)?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:40)

Muss das jetzt ein Gericht feststellen oder geht es auch billiger?
Ich geb auf, das ist einfach zu hoch für dich.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

PeterK hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:41)

Du benennst das Problem: Wie stellst Du - ohne den Täter zu kennen - fest, ob ein Erlaubnistatbestand oder ETI vorlag?


Und hier haben wir ein ähnliches Problem: Wie definierst Du, ob es sich um Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge etc. handelt, wenn Du die subjektiven Tatbestandsmerkmale nicht ermitteln kannst?
Man erkennt, dass du kein Jurist bist, auch du stürzt dich für die hier relevanten Punkte in eine sinnlose Diskussion.

Der Jurist bewertet einen vorgegebenen Sachverhalt. Du versuchst hier, die Sachverhalte in Frage zu stellen. Das ist sinnlos. Keoma und ich sagen: es gibt einen Diebstahl, es gibt einen Mord. Du musst mit diesem vorgegebenen Sachverhalt leben. Zweiter Schritt: die Täter werden nicht ermittelt. Schlussfolgerung Epoma und Terranier: es gab keinen Diebstahl/keinen Mord. Realität: es gab sowohl einen Diebstahl und einen Mord (d.h., um die Kurve zum Thread zu machen: es gab einen Gesetzesverstoss). Nur ist der nicht geahndet geblieben.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:18)

Wie verquer du für deine Antwort denken musst sieht man an den Verrenkungen, den du dafür machen musst. Und deine Antwort an deine Frau würde ich gerne mal sehen:

"Liebling, physikalisch wurdest du vergewaltigt, rechtlich aber nicht."

Die wird dir was husten. Natürlich liegt eine Vergewaltigung vor. Sie konnte nur nicht geahndet werden.

Dass hier nicht mal der Unterschied zwischen der objektiven Verwirklichung einer Straftat und deren Ahndung verstanden wird ist wirklich beängstigend.
Welche Rolle spielt dieser Unterschied? Was objektiv in der Realität geschieht wird nur dann relevant, wenn es erkennbar ist und auch erkannt wird.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

PeterK hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:41)

Du benennst das Problem: Wie stellst Du - ohne den Täter zu kennen - fest, ob ein Erlaubnistatbestand oder ETI vorlag?


Und hier haben wir ein ähnliches Problem: Wie definierst Du, ob es sich um Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge etc. handelt, wenn Du die subjektiven Tatbestandsmerkmale nicht ermitteln kannst?
Nun, ob es Mord oder etwas anderes ist, da obliegt die Feststellung dem Gericht.
Aber dass die Tat - sofern es gesetzlich so geregelt ist - eine Gesetzesübertretung ist, braucht nicht noch diskutiert werden.
Die geschieht in dem Moment, wenn ich ein Gesetz übertrete.
Wie denn sonst.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:44)

Man erkennt, dass du kein Jurist bist, auch du stürzt dich für die hier relevanten Punkte in eine sinnlose Diskussion.

Der Jurist bewertet einen vorgegebenen Sachverhalt. Du versuchst hier, die Sachverhalte in Frage zu stellen. Das ist sinnlos. Keoma und ich sagen: es gibt einen Diebstahl, es gibt einen Mord. Du musst mit diesem vorgegebenen Sachverhalt leben. Zweiter Schritt: die Täter werden nicht ermittelt. Schlussfolgerung Epoma und Terranier: es gab keinen Diebstahl/keinen Mord. Realität: es gab sowohl einen Diebstahl und einen Mord (d.h., um die Kurve zum Thread zu machen: es gab einen Gesetzesverstoss). Nur ist der nicht geahndet geblieben.
Mord musst du nachweisen.
Wenn dir eine Tasse im Schrank fehlt kannst du nicht automatisch von Diebstahl sprechen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:48)

Mord musst du nachweisen.
Wenn dir eine Tasse im Schrank fehlt kannst du nicht automatisch von Diebstahl sprechen.
Das mit der Tasse im Schrank ist eine interessante Metapher.
Wenn bei dir eingebrochen wird, was sagst du der Versicherung?
Ich warte, ob ein Gericht einen Gesetzesverstoß feststellt?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:48)

Mord musst du nachweisen.
Wenn dir eine Tasse im Schrank fehlt kannst du nicht automatisch von Diebstahl sprechen.
Hoffnungslos. Du hast keine Ahnung wovon du redest. Aber versuchen wir es noch mal mit einer Frage, deren Beantwortung du ja offenbar gerne bei anderen einforderst:

Du siehst, wie ein Junge im Laden Schokolade nimmt. Er schaut sich verdächtig um, steckt das in die Tasche. Geht dann durch die Kasse. Das ganze fällt nicht auf. Der Junge geht raus und verschwindet.

Ist ein Diebstahl geschehen?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:53)

Das mit der Tasse im Schrank ist eine interessante Metapher.
Wenn bei dir eingebrochen wird, was sagst du der Versicherung?
Ich warte, ob ein Gericht einen Gesetzesverstoß feststellt?
Du würfels wie Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören.

Die Versicherung erwartet lediglich, dass ich den Schaden melde und ihn belege.
Ob es sich tatsächlich um einen Einbruch handelt ergebn die Ermittlungen der Polizei.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:54)

Hoffnungslos. Du hast keine Ahnung wovon du redest. Aber versuchen wir es noch mal mit einer Frage, deren Beantwortung du ja offenbar gerne bei anderen einforderst:

Du siehst, wie ein Junge im Laden Schokolade nimmt. Er schaut sich verdächtig um, steckt das in die Tasche. Geht dann durch die Kasse. Das ganze fällt nicht auf. Der Junge geht raus und verschwindet.

Ist ein Diebstahl geschehen?
Wie kommst du darauf?

Evtl. hat ein Kind des Inhabers eine Tafel Schokolade geholt oder ein anderes Kind mit Erlaubnis des Inhabers.
Ich kann dem Jungen doch nicht einfach Diebstahl unterstellen.
Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:54)

Hoffnungslos. Du hast keine Ahnung wovon du redest. Aber versuchen wir es noch mal mit einer Frage, deren Beantwortung du ja offenbar gerne bei anderen einforderst:

Du siehst, wie ein Junge im Laden Schokolade nimmt. Er schaut sich verdächtig um, steckt das in die Tasche. Geht dann durch die Kasse. Das ganze fällt nicht auf. Der Junge geht raus und verschwindet.

Ist ein Diebstahl geschehen?
Verdacht ungleich Tatsache.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:59)

Verdacht ungleich Tatsache.
Sinnlos. EOD.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:57)

Du würfels wie Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören.

Die Versicherung erwartet lediglich, dass ich den Schaden melde und ihn belege.
Ob es sich tatsächlich um einen Einbruch handelt ergebn die Ermittlungen der Polizei.
Ich dachte, das muss ein Gericht feststellen?
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 19:05)

Ich dachte, das muss ein Gericht feststellen?
Ich sagte bereits, du würfels hier wieder Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören.

Ergänzung:

Für die Versicherung ist wichtig ob ich als VN alles richtig gemacht habe und ggf. Verluste belegen kann.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von William »

Schnitter hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:29)

Nein sie wurde nicht beantwortet. Wäre dem so wären nicht sämtliche Idioten wie z.B. der Rechtsknaller Schachtschneider beim BVG vor die Wand gelaufen. ;)
Ob die Gerichte Merkel entlasten oder nicht ist doch völlig belanglos geworden, denn sie macht ohnehin was sie will.
München bekommt gerade die Quittung für diese Idiotie der Kanzlerin und das wird sich Jahre so fortsetzen.
Das Volk wacht erst auf wenn Teile davon tot sind, das ist die Ironie an moralischer Verblendung.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 19:08)

Ich sagte bereits, du würfels hier wieder Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören.

Ergänzung:

Für die Versicherung ist wichtig ob ich als VN alles richtig gemacht habe und ggf. Verluste belegen kann.
Also ist es völlig egal, ob ein Einbruch vorliegt.
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 19:03)

Sinnlos. EOD.
Schade. Dabei hätte es mich wirklich interessiert, welche Relevanz der besagte Unterschied (den es tatsächlich gibt, das ist aber trivial...) hat.

Jedenfalls ist er nicht dazu geeignet, Gesetzesverstöße zu sehen, wo es keine gegeben hat. Normative und deskriptive Aussagen sind von einander zu trennen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 19:13)

Also ist es völlig egal, ob ein Einbruch vorliegt.


Ersichtlich muss sein, dass mindestens der Versuch unternommen wurde von außen einzudringen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Schnitter »

William hat geschrieben:(22 Jul 2016, 19:10)

Ob die Gerichte Merkel entlasten oder nicht ist doch völlig belanglos geworden, denn sie macht ohnehin was sie will.
München bekommt gerade die Quittung für diese Idiotie der Kanzlerin und das wird sich Jahre so fortsetzen.
Das Volk wacht erst auf wenn Teile davon tot sind, das ist die Ironie an moralischer Verblendung.
Dann wäre das ja geklärt.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von William »

Schnitter hat geschrieben:(22 Jul 2016, 20:21)

Dann wäre das ja geklärt.
Das wird erst geklärt wenn Merkel nicht mehr Bundeskanzlerin ist und die Medien befreit über sie und ihre Vorhaben schreiben dürfen.
Dann ist es aber zu spät großmächtig etwas zu ändern, so wie für die Toten in M auch jede Hilfe zu spät kommt.

Ich tröste mich damit von mir behaupten zu können diese Partei niemals gewählt zu haben. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Volk genau die Politik bekommt welche es verdient, samt deren ganzheitlichen Auswirkungen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Schnitter »

William hat geschrieben:(22 Jul 2016, 20:55)

Das wird erst geklärt wenn Merkel nicht mehr Bundeskanzlerin ist und die Medien befreit über sie und ihre Vorhaben schreiben dürfen.
Zieh den Aluhut ab.

Es wird hochgradig peinlich...
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von William »

Schnitter hat geschrieben:(22 Jul 2016, 22:21)

Es wird hochgradig peinlich...
Vermutlich für die ehemaligen Merkel-Wähler. Aber dann ist es auch zu spät und es wird wieder nur verbittert "Das konnten wir ja vorher nicht ahnen." gewinselt.
Hingelegt, weiter gepennt!
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Schnitter »

William hat geschrieben:(22 Jul 2016, 22:24)

Vermutlich für die ehemaligen Merkel-Wähler. Aber dann ist es auch zu spät und es wird wieder nur verbittert "Das konnten wir ja vorher nicht ahnen." gewinselt.
Hingelegt, weiter gepennt!
Die Zeugen Jehovas Sprüche machen dein Debakel nicht besser...
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von William »

Schnitter hat geschrieben:(22 Jul 2016, 22:42)

Die Zeugen Jehovas Sprüche machen dein Debakel nicht besser...
Das behaupte ich von den Stimmen aus Berlin auch.
Es ist wie immer Ansichtssache, aber wer Recht behält wird sich in der Zukunft zeigen.
Dabei lag ich mit meinen Prognosen in der Vergangenheit stets näher an der Wahrheit als ihr linksgrünen Weltverbesserer.
Ich sehe keinen Grund warum sich das grundlegend ändern sollte.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Schnitter »

William hat geschrieben:(22 Jul 2016, 22:58)

Das behaupte ich von den Stimmen aus Berlin auch.
Es ist wie immer Ansichtssache, aber wer Recht behält wird sich in der Zukunft zeigen.
Zumindest haben die Richter entschieden dass Merkel gesetzeskonform gehandelt hat.

Und darum ging es hier.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von William »

Schnitter hat geschrieben:(22 Jul 2016, 23:01)

Zumindest haben die Richter entschieden dass Merkel gesetzeskonform gehandelt hat.

Und darum ging es hier.
Darum geht es nur den Kleingeistern, damit sie ihre Ideologie mit Argumenten (vermeintlich) untermauern können.
Mit der Wahrheit hat das indes nicht viel zu tun und die Entwicklung der nächsten Jahre wird dies bestätigen.
Korrektes Urteil oder nicht, die Auswirkungen von krassen Fehlentscheidungen treten immer irgendwann zutage, das ist unvermeidbar.
Der Zug ist ohnehin schon abgefahren und lässt sich nicht mehr stoppen, auch eine noch rechtzeitige Weichenstellung wurde verpasst, von daher muss man nur noch entspannt zusehen was geschieht.
Das Volk wollte es in Summe so und bekommt es auch, denn das hat es sich redlich verdient. Wer den Bock zum Gärtner macht, der muss auch mit den Konsequenzen leben.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 19:32)

Ersichtlich muss sein, dass mindestens der Versuch unternommen wurde von außen einzudringen.
Wenn niemand verurteilt wird liegt kein Einbruch vor und die Versicherung muss nicht zahlen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(23 Jul 2016, 14:52)

Wenn niemand verurteilt wird liegt kein Einbruch vor und die Versicherung muss nicht zahlen.
Das ist erneut Blödsinn.

Von Versicherungsrecht hast du also auch nicht den geringsten Schimmer.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(23 Jul 2016, 14:55)

Das ist erneut Blödsinn.

Von Versicherungsrecht hast du also auch nicht den geringsten Schimmer.
Ist doch deine Argumentation.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(23 Jul 2016, 14:59)

Ist doch deine Argumentation.
Aber der Unfug nicht zu übersehen :D

Statt so einen Unfug zu posten könntet ihr einfach fragen, dann wird euch geholfen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(23 Jul 2016, 14:55)

Das ist erneut Blödsinn.

Von Versicherungsrecht hast du also auch nicht den geringsten Schimmer.
Das ist das, was du und deine Mitstreiter hier die ganze Zeit behaupten.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
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epona
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 00:50)

Das ist das, was du und deine Mitstreiter hier die ganze Zeit behaupten.
Das, was einige hier verstehen wollen - muss es heißen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von G.Rasheimer »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:54)
Du siehst, wie ein Junge im Laden Schokolade nimmt. Er schaut sich verdächtig um, steckt das in die Tasche. Geht dann durch die Kasse. Das ganze fällt nicht auf. Der Junge geht raus und verschwindet.
Ist ein Diebstahl geschehen?
Ja, sehr wahrscheinlich ist ein Diebstahl geschehen,

aber um das mal mit der Ausgangsfrage zu vergleichen:
hat Merkel gegen §111StGb „wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert“
verstossen ?

sollte man den Sachverhalt zu Ende erzählen:
Der Junge hat die Schokolade vor dem Laden an bedürftige Kinder verteilt.
Als der Ladenbesitzer von diesen Umständen erfahren hat,
bestätigte er bei der Polizei, dass der Junge seine Erlaubnis zur Mitnahme der Schokolade hatte.

Ein Gesetzesverstoß wurde durch die Umstände relativiert,
höhere Gewalt … oder so
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 07:37)

Das, was einige hier verstehen wollen - muss es heißen.
Du verstehst offenbar selber nicht, was du hier so von dir gibst. Nur beispielsweise:
Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:23)

Der nächste Jurist.
Es gibt einen Verstoß gegen ein Gesetz und keinen Verstoß gegen ein Gesetz.
epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:24)

Sorry, aber das stellen Gerichte fest.
Da bei dem Einbruch niemand gefasst wurde, gibt es keine Gerichtsverhandlung und wird kein Gericht feststellen, dass ein Verstoss gegen ein Gesetz vorliegt. Damit liegt also kein Einbruch vor.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

G.Rasheimer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 08:13)

aber um das mal mit der Ausgangsfrage zu vergleichen:
hat Merkel gegen §111StGb „wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert“
verstossen ?
Nein.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 11:17)

Da bei dem Einbruch niemand gefasst wurde, gibt es keine Gerichtsverhandlung und wird kein Gericht feststellen, dass ein Verstoss gegen ein Gesetz vorliegt. Damit liegt also kein Einbruch vor.
Moin,

dann gibt es in der Statistik einen Einbruch mehr, aber es gibt keinen Einbrecher mehr.

Man muss zwischen der Tat und einer konkreten Person trennen.

Ob jemand Einbrecher ist, stellt in der Tat nur ein Gericht fest.

Ob etwas ein Einbruch ist, stellt ggf. die Versicherung fest. Stellt aber anschließend z.B. ein Gericht fest, dass es doch kein Einbruch war (sondern z.B. ein Versicherungsbetrug), dann wird die Bezeichnung der Tat revidiert.
_______
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Flat »

G.Rasheimer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 08:13)

aber um das mal mit der Ausgangsfrage zu vergleichen:
hat Merkel gegen §111StGb „wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert“
verstossen ?
Moin,

nein. Sie ist nicht verurteilt, noch nicht mal angeklagt und es ist mindestens höchst unsicher (eher sehr unwahrscheinlich), ob der § 111 STGB überhaupt verletzt wurde.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(25 Jul 2016, 11:25)

Moin,

dann gibt es in der Statistik einen Einbruch mehr, aber es gibt keinen Einbrecher mehr.

Man muss zwischen der Tat und einer konkreten Person trennen.

Ob jemand Einbrecher ist, stellt in der Tat nur ein Gericht fest.

Ob etwas ein Einbruch ist, stellt ggf. die Versicherung fest. Stellt aber anschließend z.B. ein Gericht fest, dass es doch kein Einbruch war (sondern z.B. ein Versicherungsbetrug), dann wird die Bezeichnung der Tat revidiert.
Jetzt komm doch der schlauen Epona nicht in die Quere. Die hat behauptet, wenn sie im Halteverbot steht, und das niemand feststellt, dann ist das keine Ordnungswidrigkeit. Dann gilt das auch für Einbruch. Wenn niemand feststellt, wer es war, dann gibt es auch keine Straftat. So Epona und Co. hier seit Tagen ...
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