Cat with a whip hat geschrieben:(20 Oct 2016, 00:00)
Die Typen sind überwiegend nationalistische Antidemokraten, die in einer echten Parallelgesellschaft leben.
Die Typen drohen schon lange Vertretern des Staates mit Gewalt bis zu Morddrohungen.
Man hat wie immer wieder in Deutschland mit dem trüben Blick nach rechts geschlafen und so getan als wäre das nur skurrile Querulanten.
Diese Typen sind einfach nur völlig abstruse Spinner, die sich völlig aus der Realität verabschiedet haben. Das unser Staat mal wieder auf dem rechten Auge blind war halte ich für falsch. Man hat wahrscheinlich unterschätzt, dass ein paar dieser Verrückten wirklich bereit sind Gewalt anzuwenden. Aber als rechtsextrem würde ich diese Typen (Ausnahmen gibt es sicher) nicht bezeichnen.
Hier mal eine kurze Zusammenfassung aus einem anderen Forum an was diese Menschen so glauben:
Der Personalausweis der „Bundesrepublik in Deutschland“ ist kein Nachweis für die deutsche Staatsbürgerschaft.
Dienstausweise des BRD-Verwaltungspersonals sind keine Beamtenausweise.
Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG). Bundesbeamtengesetz (BBG) § 185: „Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937“. Stand: 09.09.2009
Die BRD mit ihren Behörden ist bis heute eine reine Besatzungs-Verwaltungen die nicht den Staat Deutschland repräsentiert sondern Aufgaben im Auftag der Alleiirten ausführt.
Der Staat "Deutsches Reich" besteht fort (vgl. 2 BvF 1/73) (Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 1973) und zwar bis heute.
Der Staat "Deutsches Reich" hat bis heute ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG) (BBG = Bundesbeamtengesetz)
Der Staat "Deutsches Reich" hat bis heute ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913) (Staatsangehörigkeitsgesetz)
Der Staat "Deutsches Reich" hat bis heute eine Staatsangehörigkeit (vgl. RuStAG 1913)
Der Staat "Deutsches Reich" hat bis heute eine Verfassung (Reichsverfassung von 1871; Änderungsstand: 28.10.1918)
Die UNO hält bis heute an der Feindstaatenklausel (Charte Art. 53 und Art 107) fest. Feindstaat der UNO ist Deutschland. Die BRD ist Mitglied der UNO.
Landesbeamtengesetz (LBG) § 226 / Reichsgebiet: „Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des „Deutschen Reiches“ bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937“. Stand: 09.09.2009
Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG)
Die BRD ist kein Staat (vgl. 2 BvF 1/73) (vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)
Die BRD hat keine Verfassung ( vgl. Art. 146 GG): „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Gesetze ohne Verfassung sind nichtig
Die BRD-Staatsanwaltschaften haben mit Streichung des § 1 EG, ZPO, StPO,OWiG, GVG durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz zum April 2006 & das 2. Bundesbereinigungsgesetz im November 2007 sowie mit Streichung des § 1 EG, FGG zum 1.9.2009 ein tiefgreifendes Legitimationsproblem.
BRD-Gerichte verfügen nicht über gesetzlich geregelte Geschäftsverteilungspläne (§ 21 e Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)).
BRD-Gerichte können keine staatlichen Gerichte sein, da § 15 GVD fehlt. (vgl. § 15 GVG) „Gerichte sind Staatsgericht" dieses Gesetz fehlt für die BRD, ist aber für das Deutsche Reich vorhanden
An BRD-Gerichten sind keine gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) tätig. Beschuldigten darf der gesetzliche Richter aber nicht „menschenrechtswidrig“ entzogen werden. ( vgl. § 16 GVG)
Art. 101 Grundgesetz: “(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden“.
Art. 1 Grundgesetz: “Das deutsche Volk bekennt zu den universalen Menschenrechten und zum Frieden in der Welt“. Menschenrechtsverstöße werden von der BRD aber nicht verfolgt und bestraft sonden täglich begangen.
§ 16 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): „Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden“.
BRD-Gerichte verletzen unter Vorsatz (auch durch nicht gesetzliche Zustellungen) das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) der Beschuldigten.
Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. ist der Geltungsbereich der BRD erloschen.
Deutschland besteht bis heute in den Grenzen vom 31. Juli 1914 fort. (vgl. 2 BvF 1/73)
§ 185 BBG verweist auf die Grenzen von 1937 und somit hat jeder BRD-Beamte seinen Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland (Deutsches Reich) in den Grenzen von 1937 abgelegt.
BRD-Personal kriminalisiert Deutsche wenn sie sich vor Gericht auf Fakten berufen und bzw. Gesetze zitieren mit Beleidigungsstrafen und Zwangshaft, obwohl Wahrheit und Tatsache keine Beleidung ist.
BRD-Grenzen sind Grenzen der Alliierten, zumal die BRD-Regierung 1989 an der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es steht somit außer Frage das die BRD nicht identisch mit Deutschland in den Grenzen von 1937 oder 1914 ist. (vgl. 2 BvF 1/73)
Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).
Die Staatsangehörigkeit der Deutschen ist nach RuStAG vom 22. Juli 1913 geregelt.
Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit. (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 - Landkreis Demmin) Zitat: Der Landrat von Demmin, 1. März 2006: „Die Bundesrepublik Deutschland hat an einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, daß es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ... nicht gibt."
Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer „Nicht-Regierungsorganistaion“ (Sigmar Gabriel)
Staatbürgerliche Rechte garantieren nur ECHTE Staaten ihren Bürgern.
Für die BRD-Verwaltung sind Personalausweisinhaber, die keiner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehören, keine selbst denkenden „natürlichen Personen“ (BGB) sondern als beschlagnahmtes Humankapital, wie Tiere, juristischen Personen mit dem rechtlichen Status von Gegenständen; ohne Menschen- oder Tierrechte!