Das sind so die unglaublichen Geschichten die mit der Flüchtlingswelle nach Deutschland gekommen sind, jetzt auch sieht der Stern die Sache kritisch:
Das Rätsel um einen Flüchtling, dem Deutschland Schutz gewährt, obwohl er ein Kind überfiel
Bei Tübingen ist eine Zehnjährige attackiert worden. Der Täter hatte kurz zuvor den Flüchtlingsstatus erhalten – trotz krimineller Vorgeschichte und Zweifeln an seiner Herkunft.
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Joachim S., 51, ist Polizeibeamter, er überwältigt den Angreifer. Das Kind rappelt sich auf, es hat Schürfwunden und blaue Flecken an Armen und Beinen und wirkt völlig verstört. "Wie versteinert", so beschreibt eine Kripobeamtin seinen Zustand später.
Die Attacke hat viele, weit über Tübingen hinaus, aufgebracht
Marie* ist zehn Jahre alt, sie besucht ein Gymnasium in Tübingen. Der Mann sei ihr auf dem Fahrrad entgegengekommen, habe sie gerammt und zu dem Heuhaufen gezerrt, sagt sie der Polizei. Er habe sich auf sie geworfen und sie an Brust und Unterleib berührt. Die beiden Radfahrer waren ihre Rettung.
Die Attacke auf Marie hat viele aufgebracht, weit über Tübingen hinaus. Weil es immer furchtbar ist, wenn so etwas passiert. Weil es am helllichten Tag geschah, an einem Weg, auf dem auch andere Kinder zur Schule fahren. Und weil der Täter einer ist, der trotz krimineller Vergangenheit und fragwürdiger Angaben als Flüchtling anerkannt wurde. Die Geschichte des Chalid M.*, so zeigt sich nach der Festnahme und später im Prozess, ist auch eine Geschichte über deutsche Behörden und Gerichte, über einen Mangel an Zeit und an Kommunikation, über Entscheidungen, die viele Bürger nicht nachvollziehen können und die der AfD die Wähler zutreiben.
Er stamme aus einer palästinensischen Familie, die im Flüchtlingsviertel Jarmuk am Rande von Damaskus gelebt habe, erzählte der 37-Jährige sechs Monate nach der Tat vor dem Tübinger Landgericht. Nach acht Jahren Schule habe er Stuckateur gelernt und seinen Militärdienst abgeleistet. 2010 sei er gemeinsam mit seiner palästinensischen Frau und den beiden Söhnen zu Verwandten nach Libyen gegangen, weil die Situation auch ein Jahr vor Ausbruch des Bürgerkriegs schon unsicher geworden sei. Überprüfbar ist das alles nicht.
2014 tauchte M. in Deutschland auf, allein und ohne Pass. Wo seine Papiere geblieben seien, dazu machte er widersprüchliche Angaben. Mal hieß es, sie seien bei einem Raketentreffer auf sein Haus vernichtet worden, dann wieder, man habe ihm den Pass bei seiner Einreise nach Libyen abgenommen – von wo aus er mit einem Schlepper über Italien nach Karlsruhe gekommen sein will. Sicher ist: Im März 2014 stellte er einen Asylantrag.
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Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls und versuchten Raubes
Chalid M. begann einen Sprachkurs bei der Volkshochschule, brach ihn aber wieder ab. Sein aktiver Wortschatz beschränkte sich auf wenige deutsche Vokabeln, auf Wörter wie "Arbeit" und den Satz "Ich liebe dich". Im September 2014 wurde er in einem Kaufhaus in Rottenburg erstmals beim Stehlen erwischt. Ein Kopfhörer. Später waren es zwei MP3-Player, ein Haarschneideset. M. fiel auf, weil er betrunken die Gäste eines Restaurants anpöbelte, sich selbst der Polizei gegenüber aggressiv verhielt.
Kurz darauf ging er einen Schritt weiter: Er attackierte eine Radfahrerin, versuchte, ihr das Handy wegzureißen. Als sich die 16-Jährige wehrte, biss er ihr in die Hand. Im Dezember 2014 hielt er eine junge Frau am Gepäckträger ihres Fahrrads fest. Sie floh in eine Tankstelle, M. wurde festgenommen. Einem Polizisten gegenüber sagte er: "Mir fehlte Sex, mir fehlte was weiß ich." Als er sich Anfang 2015 wegen der Überfälle und der Diebstähle vor dem Amtsgericht Tübingen verantworten musste, sprach er davon, dass er bei der zweiten Attacke betrunken gewesen sei. Die junge Frau wisse nun aber, "dass sie aufpassen muss". Vor Leuten wie ihm. "Das war keine schlechte Lektion."
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Er zeige sich wenig betroffen und sehe keine Notwendigkeit, an sich zu arbeiten. Angesichts dieser Uneinsichtigkeit und seines Alkoholkonsums bestehe die Gefahr "weiterer vergleichbarer Taten".
Das Amtsgericht verurteilte Chalid M. wegen räuberischen Diebstahls und versuchten Raubes im Mai 2015 zu 18 Monaten Haft, die er in voller Länge absitzen musste. Und schrieb zudem deutliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mannes ins Urteil: Chalid M. sei möglicherweise "nicht die Person, für die er sich im Asylverfahren ausgibt".
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Erst ein Jahr später, am 4. Mai 2016, befragte ihn ein Entscheider des Amts fast zwei Stunden lang. Auch da blieb Chalid M. bei seiner Vorgeschichte vage. Einige Fragen konnte er beantworten. Aber als er die Flagge von Syrien zeichnen sollte, wurde es die von Palästina. Von der syrischen Nationalhymne kannte er nur die erste Zeile.
Eine frühere Übersendung hätte nichts am Aufenthaltsstatus geändert
Der Entscheider wusste zu diesem Zeitpunkt nichts von der Vorstrafe des Bewerbers.
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Doch war er wirklich ein Syrer? Am 22. Juni 2016 lehnte der Entscheider den Asylantrag ab. Chalid M. bekam aber wie viele Syrer "subsidiären Schutz". Er hatte damit die Möglichkeit, zu bleiben, solange der Krieg tobt, bekam jedoch kein darüber hinausgehendes Aufenthaltsrecht und durfte die Familie vorläufig nicht nachkommen lassen.
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Sieben Tage nach der Entscheidung der Behörde reichte M. eine Klage gegen seinen Bescheid ein. Und wieder ging viel Zeit ins Land.
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Das kam noch einmal auf seine Verurteilung von 2015 zurück und erteilte ihm deshalb eine "strenge ausländerrechtliche Verwarnung". Die hinderte M. nicht daran, wiederum einige Monate später, am 27. März 2017, angetrunken im Flüchtlingsheim zu randalieren. Er riss einen Rollladenkasten heraus und bespuckte Polizisten.
Am 12. April 2017 schließlich erteilte das Verwaltungsgericht Sigmaringen Chalid M. die ersehnte Anerkennung als Flüchtling mit unbefristetem Schutz und dem Recht, seine Familie nachzuholen. Die Begründung des Richters: Als Mann im wehrfähigen Alter und als Palästinenser sei er unkontrollierbaren Risiken und besonderer Willkür des syrischen Regimes ausgesetzt.
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Der Richter, der in M.s Sache nach Aktenlage zu entscheiden hatte, kannte nicht die gesamte Vorgeschichte des Klägers. In den Unterlagen, die das BAMF übersandt habe, sei kein Hinweis auf eine frühere Verurteilung enthalten gewesen, sagt ein Sprecher der Gerichts. Somit auch kein psychiatrisches Gutachten mit Zweifeln an Chalid M.s Vita. Er könne sich nicht spekulativ dazu äußern, was gewesen wäre, wenn, lässt der Gerichtssprecher wissen. Aber bei begründeten Zweifeln an der Herkunft und Staatsangehörigkeit des Herrn M. wäre der Fall wohl anders bewertet worden.
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Verurteilung wegen schwerer sexueller Nötigung und Kindesmissbrauchs
Fest stehe nur, dass M. seit seiner Ankunft in Deutschland jede Regel missachtet habe und sich ohne Skrupel nehme, was er wolle. Die Prognose des Experten: So lange der Mann sich nicht mit sich selbst auseinandersetze, bleibe er sehr gefährlich. Und dass er zur Selbstreflexion bislang nicht neigt, konnten auch weniger Fachkundige während des Prozesses erleben. Etwa als M. die Mutter von Marie während ihrer Zeugenaussage belehrte: "Das Mädchen hätte besser mit dem Bus in die Schule fahren sollen."
Am Ende hat auch das Landgericht Tübingen das Rätsel Chalid M. nicht lösen können. Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, er sei womöglich "eine gefakte Existenz": "Ich weiß nicht, wer er ist, woher er kommt und was er wirklich für eine Geschichte hat." In der vergangenen Woche wurde M. wegen schwerer sexueller Nötigung und Kindesmissbrauchs zu fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Auf die Haft folgt möglicherweise die Sicherungsverwahrung.
https://www.stern.de/panorama/gesellsch ... 54482.html
Der Beitrag wurde hier und nicht im Kriminalitätsstrang gepostet um aufzuzeigen wie hier der sogenannte "Rechtsstaat" am Ring durch die Manege geführt wird. Es sind ungeheuerliche Tatsachen die nun nach und nach ans Tageslicht kommen.
=> Wenn so etwas möglich ist, stellt sich die Frage was noch nicht alles veröffentlicht wurde!
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"