Das ist nicht unlogisch, das ist banal.
Wenn ich keine Religionszugehörigkeit habe, kann ich sie auch nicht ändern. Dann kann ich eine wählen.
schelm » Sa 7. Jul 2012, 22:54 hat geschrieben:
Wenn ich keine Religion habe, verliere ich nicht das Recht diesen Zustand beizubehalten oder irgendwann eigenverantwortlich zu ändern - und erwerbe stattdessen die Pflicht, eine Religion annehmen zu müssen. Dem Sinne wahrer Religionsfreiheit nach kann das nicht entsprechen.
Es gibt keine Pflicht, eine Religion anzunehmen.
Das Grundrecht der Religionsfreiheit bedeutet, daß man seine Religionszugehörigkeit
- frei wählen kann
- ändern kann, wenn man schon eine hat
- oder eben auf jegliche Religionszugehörigkeit verzichtet.
Wo soll denn da ein Problem sein?
schelm » Sa 7. Jul 2012, 22:54 hat geschrieben:
Das Elternrecht kann sich plausibel nur auf Erziehung in ihrem religiösen Sinne beschränken, kristallisiert sich hingegen eine klare Ablehnung des Kindes dieser Religion gegenüber heraus, dürfen Eltern ein weltanschauliches Bekenntnis im erwünschten Sinne aber nicht erzwingen. Erst in dieser Ambivalenz macht der Begriff Religionsfreiheit überhaupt einen Sinn.
Hierzulande gilt die gesetzliche Regelung, daß ein Kind ab Vollendung des 12. Lebensjahres nicht mehr gegen seinen Willen religiös erzogen werden darf. Vorher schon.
schelm » Sa 7. Jul 2012, 22:54 hat geschrieben:
Siehe Kontext von eben. Glauben kann man nicht " festlegen ". Glauben muß man individuell selber, Glauben kann nicht vernünftigerweise indoktriniert werden.
Im Sinne der religiösen Vereinnahmung bedeutet "Konfession" auch nicht Bekenntnis, sondern Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft. Ein Säugling kann zwar nicht glauben, aber als Mit-Glied, auch ohne Vorhaut, [der blöde Kalauer muß auch mal sein] in eine Glaubensgemeinschaft aufgenommen werden.
Vernünftigerweise kann Glauben nicht indoktriniert werde, unvernünftigerweise allerdings schon. Die Kirchen betreiben Kindergärten nicht ausschließlich aus überschäumender Nächstenliebe und kaum zu zähmender sozialer Verantwortung.
Wenn die Eltern religiös ambitioniert sind, kommt mit Kindergottesdienst, Bibelstunden, kirchlichen Freizeitveranstaltungen und der häuslichen Erziehung jedenfalls einiges zusammen, was ein sich erst bildendes Bewußtsein konditionieren kann.
Daß Marienerscheinungen in Saudi-Arabien relativ selten vorkommen, dürfte zum geringsten Teil auf das Konto des Zufalls gehen.
Und was für die christliche Erziehung gilt, gilt für die islamische und jüdische nicht sehr viel anders.
schelm » Sa 7. Jul 2012, 22:54 hat geschrieben:
Der Gedanke tauchte hier im Thread schon auf - und ich halte ihn prinzipiell für richtig : Manchmal geschehen solche Traditionen nur noch, weil es keinen vor der Gruppe vertretbaren Grund gibt, mit ihnen zu brechen. Ein Verbot ist ein solcher Grund, dem Gruppenzwang plausibel entsagen zu können. Imho existiert dieses Ritual zum größeren Anteil nur noch aus diesem Gruppenzwang heraus.
Freundliche Grüße, schelm
Daß die Beschneidung zu einem Großteil nur aus bloßer Tradition, äußerem gesellschaftlichen Druck und innerem Anpassungszwang vollzogen wird, halte ich auch für sehr wahrscheinlich. Allerdings hat im Islam die Religion einen stärkeren Einfluß auf die Gesellschaft als in der christlich oder jüdisch geprägten Kultur, wobei im Judentum die Beschneidung nicht ausschließlich religiös begründet ist.
Gegen die Beschneidung mit strafrechtlichen Mitteln vorzugehen, hat mit Plausibilität nichts zu tun.
Das ist reine Repression.