Wildermuth hat geschrieben:(02 Nov 2016, 23:02)
Du machst dir gedanken, wie du strafrecht begründen würdest, und ich soll was dazu sagen?
Ok, dann nochmal:
Also, das mit dem ausgleich ist mir zu mittelalterlich. Zu magisch. Zu religiös. Das mit der abschreckung hat, wie wir wissen, den nachteil, dass es nur bei leichten straftagen funktioniert und auch sonst nachteile hat. Dein "wichtigster Zweck" ist die wiederholung der abschreckung. Hat halt immernoch den nachteil, dass es nicht funzt. Eher im gegenteil, kanstaufenthalte machen meist noch krimineller.
Hier im thread gehts ja um ausgewählte einzelfälle und die dummheit zu glauben, dass einzelne schwalben den sommer im januar beweisen können. Aber, dein vorstoß, doch einfach mal zu überlegen, wie man sich als laie sinn und zweck des strafrecht so vorstellt, erhellt vielleicht, warum jack und andere krampfhaft versuchen durch pars-pro-toto irrtümer (real gibts ja nichts...) die Kuscheljustiz zu "beweisen".
Danke, dass ich dich endlich dazu bringen konnte, diesen Text zu kommentierten.
Was ist die Vorgeschichte?
Ich wollte an einer sachlichen Diskussion teilnehmen in der es um als skandalös empfundene Urteile in Strafprozessen in Deutschland geht. Zu dem Zeitpunkt wurde gerade diese Gruppenvergewaltigungssache diskutiert.
Dazu machte ich mir erst einmal Gedanken, was so nach meiner Ansicht der Sinn und Zweck von Strafen wäre. Das war der eine Punkt.
Der andere, von mir ebenfalls mehrfach erwähnt: Wir, also die Gesellschaft, jeder Einzelne, ist Teil der Gesetzgebung, wir bestimmen, was im Gesetzbuch steht und so eben auch, wie und warum gestraft wird. Auf diesen Punkt ging User Wildermuth überhaupt nicht ein, obwohl er untrennbar mit dem anderen verbunden ist.
Grundtenor der Entgegnungen User Wildermuths war zusammengefasst, dass er auf Grund von Fakten diskutieren würde, während die anderen und so auch ich nur von einem Bauchgefühl ausgingen.
Direkt griff er den im 2. Text als „Art des Ausgleichs Gerechtigkeit wieder herzustellen“ beschriebenen Zweck von Strafe an und deren Abschreckungsfunktion gegenüber sowohl potentiellen Tätern als auch Wiederholungstätern. Gerade letzteres wiederholte er mehrmals und ignorierte Gegenargumente.
Mich interessierte nun, wie es eigentlich statistisch mit der Abschreckung gegenüber schon verurteilten Personen aussieht. Denn wenn ein Teil der schon einmal verurteilten nicht mehr rückfällig wird, dann hätte die vollstreckte Strafe doch wohl ihre Funktion erfüllt.
Natürlich wird man fündig. Schließlich gibt es die Seite des „Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz“. Klick - Große Überschrift: Rückfallstatistik. Wie nicht anders zu erwarten. Die dort dargestellten Zahlen geben ein differenziertes Bild. Doch wie auch immer, ein großer Teil der Täter wird es nicht wieder. Da muss Strafe also gewirkt haben.
Aber dann kam ich aus dem Grinsen nicht mehr raus. Denn der 1. Absatz des Artikels gibt genau und präzise wieder, was ich in meinen Punkten etwas umständlicher und rein subjektiv formuliert hatte. Dies nun ist die Meinung des für die Rechtsprechung in unserem Land zuständigen Institution, die sich mit meiner privaten 1 zu 1 deckt.
Jetzt schob ich diesen offiziellen Text zusammen mit meinen Punkten dem User Wildermuth zur nochmaligen Kommentierung unter. Dabei verschwieg ich bewusst die Herkunft. Und tatsächlich sprang er übers Stöckchen. Allerdings war mir das etwas zu unkonkret. Er sollte nicht die Möglichkeit erhalten, dann zu sagen, sein Kommentar richte sich nur gegen meine Punkte.
Mit einiger Mühe habe ich nun erreicht, dass er das Statement des Ministeriums direkt und ausschließlich, wie oben im Zitat nachlesbar kritisierte. Was ja auch sein gutes Recht, wie ich in einer anderen, mir ach sehr wichtigen Überlegung mehrmals darlegte. Denn wir alle sind Gesetzgeber in einer Demokratie.
Fazit: Wenn man mit manchen Leuten nicht diskutieren kann, dann muss man sie halt bloßstellen ...
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
Libanesin Anfang August 2020