Interessanterweise aber wird (obwohl i.d.R. unbekannt) genau das als Begründung angegeben warum ein Straftäter trotz schwerer Verbrechen lächerliche Strafen bekommen.Bielefeld09 hat geschrieben:(25 Oct 2016, 12:41)
Im übrigen konnte hier keiner die Urteilsbegründung für die einzelnen Straftäter darlegen.
Hier mal ein Beispiel für so eine Lachnummer (Begründung Urteil wegen sexuellen Missbrauchs eines 4-jährigen):
http://www.bild.de/news/inland/sexuelle ... .bild.htmlKarin Witt, Sprecherin des Landgerichts Kiel: „Das Gericht hat keine strafschärfenden Gründe, wie zum Beispiel Vorstrafen, beim Angeklagten festgestellt. Strafmildernd hat sich die Alkoholisierung und die hohe Haftempfindlichkeit des Täters ausgewirkt: Er ist jung, kann kein Deutsch und wurde in der Untersuchungshaft bereits angegriffen. Das Opfer hat die Tat gut weggesteckt, es sind keine schweren Folgen zu erwarten.“
Deswegen ist so ein Gesülze nicht ernst zu nehmen.