3x schwarzer Kater hat geschrieben:(13 Aug 2021, 14:10)
Das geht ja am eigentlichen Problem vorbei. Du bist ja der Meinung, dass man es wollen muss. Die Frage warum man das wollen muss, beantwortest du hingegen nicht. Das ist ja das eigentliche Problem.
Andere wie ich sehen halt die Probleme, die mit einer Vermögenssteuer auftauchen und fragen sich halt, wieso man das machen sollte.
Und zu deinen Hinweisen. Fakt ist, dass es eine Vermögenssteuer in Deutschland gab, die daran gescheitert ist, weil es keinen objektiven Bewertungsstandard für das Gesamtvermögen eines Indivuums gegeben hat. Die Aussage des BVerG ist klar. Es darf keine Bevorzugung oder Benachteiligung von Vermögen geben. Und der ist aufgrund der Subjektivität der Vermögensbewertung unterliegt nicht in Sicht. Wenn nun Vermögensbewertung grundsätzlich subjektiv ist, wie sollte dann eine Vermögenssteuer überhaupt "gerecht" sein können. Und warum sollte man das tun? Braucht der Staat mehr Einnahmen, dann wäre eine Erhöhung der Einkommensteuer oder Umsatzsteuer das Mittel der Wahl.
Was eine allgemeine Vermögenssteuer angeht, ist die durchaus nicht Usus in anderen Ländern. In den meisten demokratischen westlichen Ländern gibt es keine allgemeine Vermögensteuerung.Aus gutem Grund. Und dort wo es sie gibt, muss man sich das schon im Kontext der anderen Steuerarten ansehen (speziell in der Schweiz).
Ich bin am eigentlichen Thema hier dann doch näher dran, als die Argumentationslinien, die sich lediglich mit unwesentlichen Details auseinandersetzen.
Die Aussage des BVerfG ist eigentlich klar - aber nicht die, die du genannt hast. Das BVerfG hat eben NICHT geurteilt, dass es keine Bevorzugung oder Benachteiligung von Vermögen geben darf - sondern lediglich, dass der bis dahin gültige Grundsatz, dass Grundbesitz einheitswertgebunden steuerlich belastet wurde, während andere Vermögen mit dem Gegenwartswert belastet wurden. DAS ist nicht zulässig - weil es vor allem durch die damals übliche Erhebung der Einheitswerte zu deutlichen Verwerfungen gekommen ist.
Das BVerfG fordert in seinen Urteilen in der Steuergesetzgebung für unterschiedliche Sachtatbestände regelmäßig gerade nicht, dass alles identisch und 100% exakt ablaufen muss - vielmehr belässt es regelmäßig dem Gesetzgeber Spielräume innerhalb derer er sich durchaus austoben kann.
Wenn man also beispielsweise das Vermögen nach dem Verkehrswert beurteilen lässt, dann wäre es auch vernünftig, dieses Prinzip auch für Grundbesitz anzuwenden. Allerdings verlangt ein Verkehrswert auch danach, dass es sich nicht nur um einen geschätzten Wert von irgendwem handelt, sondern es muss sich dann um einen Wert handeln, der auch realistisch erzielt werden kann.
Es ist eigentlich unstrittig, dass man in Deutschland eine Vermögenssteuer mit niedrigem Prozentsatz juristisch sauber einführen könnte. Der Rest ist eine Frage, ob man das will - also auch, ob es dafür Mehrheiten gibt.
Im Prinzip gibt es drei große Bereiche, in denen man Steuern erheben kann:
Konsum
Einkommen und
Vermögen
Im Bereich der Vermögen wird auch in Deutschland durchaus irgendwie dann doch besteuert - immerhin haben wir die Erbschaftssteuer. Die könnte man zwar auch als Einkommensteuer auslegen - meist zählt man sie aber doch eher zu den Vermögenssteuern.
Ein Problem haben Konsum und Einkommensteuern, welches regelmäßig nicht über diese Steuern gelöst werden kann. Wenn eine ungerechte Besteuerung dazu führt, dass sich Vermögen ungerecht verteilt aufbauen, dann gibt es bei Systemen mit reinen Konsum- und Einkommensteuern kein Korrektiv, was das zu einem späteren Zeitpunkt noch durch den Staat korrigieren könnte. Das ist eine systembedingte Schwäche dieser Steuerarten, die sich nur dann korrigiert, wenn ein Vermögender aus eigenem Willen Vermögen konsumiert.
Eine Besteuerung von Vermögen hingegen kann dieses Manko beheben. Das kann man so organisieren, dass man Erbschaften höher besteuert - allerdings ist dann die Wirkung nur sehr langfristig, und es kann sein, dass mehrere Generationen regelrecht mit den Ungerechtigkeiten des Steuerrechts auskommen müssen. Eine pragmatische niedrige Vermögenssteuer auf hohe Vermögen hingegen kann Steuerungerechtigkeit deutlich schneller adressieren und korrigieren.
Was ich persönlich allerdings allen Steueransätzen aller Parteien (einschließlich der Grünen !) vorwerfe ist, dass sie eigentlich erst einmal ihre Hausaufgaben machen müssten! Anstatt relativ willkürlich mal die Steuern hier oder die Abgaben da zu erhöhen oder seltener auch mal abzusenken, müsste erst einmal definiert werden, was jede einzelne Partei unter einer gerechten Steuer- und Abgabenlast versteht. Gäbe es eine solche Definition, könnte man jede Steuerpolitik daran Benchmarken. So aber sagen mal die Grünen, dass sie dies nicht gerecht finden, und dann die Linken, dass sie jenes adressieren. Die FDP senkt dann mal hier die Steuern, oder erhöht mit der CDU an anderer Stelle. (Die Aufzählung und Nennung der Parteien ist in willkürlicher Reihenfolge erfolgt - wenn man sie munter durcheinandermischt, wird es nicht falsch.)
Wann aber wäre ein Steuersystem gerecht?
Rückblickend kann man heute Aussagen treffen wie: Temporär ist zu beobachten, dass Reiche und Superreiche relativ leichter ihr Vermögen wachsen lassen konnten, als der Rest der Gesellschaft.
Nur - lag das an der Steuerpolitik oder daran, dass sie sich entsprechend engagiert unternehmerisch betätigt haben?
Zahlen Reiche zu wenige oder zu viele Steuern? Das sind typische Fragen, an denen sich regelmäßig aufgerieben wird - entscheidender wäre aber die Frage: Wie viel Steuern sollte denn eigentlich jeder einzelne Zahlen? Oder noch konkreter: Da über Steuern ja letzten Endes die staatlichen Aufgaben bezahlt werden sollen....wie finanziert man die staatlichen Aufgaben gerecht?
Ich persönlich habe genau dazu in den letzten Jahren eine klare Position für mich persönlich entwickelt. Ich halte eine Staatsfinanzierung für gerecht, die in etwa dafür sorgt, dass jeder anteilig entsprechend seines Vermögens zur Finanzierung der Gesamtstaatlichen Aufgaben beiträgt.
Eine gewisse Unschärfe halte ich dabei durchaus aus!
Und: Ich halte in der Praxis wenig davon, die Staatsfinanzierung allein auf eine Vermögenssteuer umzustellen.
Allerdings: Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals der Vermögenssteuer bezüglich der korrigierenden Wirkung von Fehlentwicklungen der Vergangenheit halte ich eine moderate Besteuerung insbesondere von großen Vermögen für wünschenswert. Insofern tendiere ich auch dazu, den Steuervorschlag der Grünen nicht gleich zu verwerfen, sondern ihn erst mal positiv aufzunehmen - er entspricht meiner Intention.
Besser wäre allerdings: Wir würden erst mal genau definieren, was wir unter eine gerechten Staatsfinanzierung verstehen. Das würde auch den Grünen gut zu Gesicht stehen - wie übrigens jeder anderen Partei auch.