GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 19:46)
Die Frage nach verhinderter Religionsausübung ist irrelevant, wenn es nicht Christen betrifft? Das sehe ich anders.
Die Frage war ganz konkret, ob das christlich motivierte Tanzverbot am Karfreitag die "tanzende" Religionsausübung von z.B. Hindus oder Sufis in Deutschland behindert und welche Belege Du dafür vorlegen kannst, insbesondere Gerichtsurteile, die diese Behinderung der Religionsausübung sanktionieren. Deine Antwort darauf war Schweigen im Walde. Mit anderen Worten, selbst für Dich existiert dieser Konnex "christlich motiviertes Tanzverbot am Karfreitag" = "Behinderung nicht-christlicher Religionsausübung" nicht. Etwas, was nicht existiert, ist irrelevant.
Von mir aus gern. Wobei der Volkstrauertag einen anderen, realen Hintergrund hat. Ein Trauertag für reale Kriegsopfer ist m.M.n anders zu bewerten als ein Trauertag für eine mythologische Figur, die nur Anhängern einer Glaubensgemeinschaft etwas bedeutet.
Nun, eingeführt wurde der Tag in der Weimarer Republik als (nationalistischer) Erinnerungstag an die gefallenen
deutschen Soldaten. Zur Nazizeit war es ein "Heldengedenktag" und auch in der Bundesrepublik standen anfänglich die deutschen Opfer der beiden Weltkriege im Fokus. Warum sollten z.B. Migranten, die zum Teil aus Ländern zu uns gekommen sind, die unter dem deutschen Wahn gelitten haben, an diesem Tag nicht tanzen?
Seriös geht anders.