Das Kopftuch im Klassenzimmer

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Misterfritz
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Re: Das Kopftuch im Klassenzimmer

Beitrag von Misterfritz »

Bogdan hat geschrieben: Montag 28. August 2023, 12:47 Bedeutet aber auch
Kreuz nicht sichbar tragen.
Keine Kippa
usw.

Solche Verbote haben kein einziges Problem gelöst.
Keine Kippa und keine auffälligen Kreuze sind schon seit den 80er Jahren in Frankreich an den Schulen Gesetz.
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H2O
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Re: Das Kopftuch im Klassenzimmer

Beitrag von H2O »

Ich erkenne in solchen Äußerlichkeiten eine Form der Uniformierung von Gesinnungsgemeinschaften. Sie sollten nur auf geschlossenen Veranstaltungen der Gesinnungsgemeinschaften zugelassen sein... ganz sicher nicht gegenüber und in öffentlichen Diensten, wo der Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung durch derartige Äußerlichkeiten unterlaufen werden kann... vermutlich auch: werden soll.

Ein sehr schwieriges Dauerthema, wenn man an Jugendmoden denkt, an Markenklamotten, an "schickliche Kleidung für Kinder, Frauen, Männer, Senioren" und dann wieder an "Blaue Ameisen", Schuluniformen, Parteiabzeichen... Dazugehören oder deutliche Ablehnung... das geht hinein bis in den Sprachgebrauch und den Wortschatz in Gemeinschaften.

Dafür gibt es keine dauerhafte Lösung, wenn die Gesamtgemeinschaft den Gemeinschaftsgedanken bei aller Vielfalt im Gemeinwesen nicht sehr bewußt vorlebt.
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Bogdan
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Re: Das Kopftuch im Klassenzimmer

Beitrag von Bogdan »

Misterfritz hat geschrieben: Montag 28. August 2023, 22:53 Keine Kippa und keine auffälligen Kreuze sind schon seit den 80er Jahren in Frankreich an den Schulen Gesetz.
Danke schön für die Ergänzung. Dies war mir nicht bekannt.
Meine rudimentären Französischsprachkenntnisse haben es mir nicht erlaubt, dies zu
recherchieren.
Eine persönlich-abwertende Bemerkung gegenüber einem anderen User
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
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Misterfritz
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Re: Das Kopftuch im Klassenzimmer

Beitrag von Misterfritz »

Bogdan hat geschrieben: Dienstag 29. August 2023, 08:53 Danke schön für die Ergänzung. Dies war mir nicht bekannt.
Meine rudimentären Französischsprachkenntnisse haben es mir nicht erlaubt, dies zu
recherchieren.
Ich habe mich in der Zeit geirrt, aber nicht in der Sache:
Seit 2004 verbietet das laizistische Frankreich, wo Religion und Staat strikt getrennt sind, das Tragen von Kopftüchern und anderen konfessionellen Zeichen wie die Kippa oder größere Kreuze in schulischen Einrichtungen. Ob auch die Abaya dazu zählt, galt bislang als unklar.
https://www.tagesspiegel.de/internation ... yas%20gilt.
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Bogdan
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Re: Das Kopftuch im Klassenzimmer

Beitrag von Bogdan »

https://www.n-tv.de/politik/Behoerden-d ... 62635.html

Der EuGH hat entschieden, dass Behörden tragen von Kopftüchern
verbieten können. Es stellt keine Diskriminierung dar.
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Misterfritz
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Re: Das Kopftuch im Klassenzimmer

Beitrag von Misterfritz »

Keine Vollverschleierung im Unterricht.
https://www.spiegel.de/panorama/bildung ... 9112ea93d7
Schülerin eines Berufskollegs, 17 Jahre alt. Stellt sich echt die Frage, auf welchen Beruf man da vorbereitet werden kann, wenn man auf Vollverschleierung besteht. Aber wahrscheinlich ist die nur dort, weil sie bis 18 schulpflichtig ist.
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relativ
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Re: Das Kopftuch im Klassenzimmer

Beitrag von relativ »

Misterfritz hat geschrieben: Mittwoch 4. Dezember 2024, 14:12 Keine Vollverschleierung im Unterricht.
https://www.spiegel.de/panorama/bildung ... 9112ea93d7
Schülerin eines Berufskollegs, 17 Jahre alt. Stellt sich echt die Frage, auf welchen Beruf man da vorbereitet werden kann, wenn man auf Vollverschleierung besteht. Aber wahrscheinlich ist die nur dort, weil sie bis 18 schulpflichtig ist.
Richtig so, auch wenn das Urteil noch angefechtet werden kann, so ist die Richtung doch klar und natürlich Alternativlos. Vollverschleierungen haben im Klassenzimmer nix aber auch gar nix verloren.
Den letzten Satz würde ich auch annehmen. Wenn die Eltern und Familie so religiös sind, dann wird dieses Mädchen wohl alsbald verheiratet und belegt dann den Idealzustand einer Frau, so wie es sich auch die AfD wünscht.
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Bogdan
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Re: Das Kopftuch im Klassenzimmer

Beitrag von Bogdan »

Misterfritz hat geschrieben: Mittwoch 4. Dezember 2024, 14:12 Keine Vollverschleierung im Unterricht.
https://www.spiegel.de/panorama/bildung ... 9112ea93d7
Schülerin eines Berufskollegs, 17 Jahre alt. Stellt sich echt die Frage, auf welchen Beruf man da vorbereitet werden kann, wenn man auf Vollverschleierung besteht. Aber wahrscheinlich ist die nur dort, weil sie bis 18 schulpflichtig ist.
Es wurde wohl laut Artikel schon unterschiedlich geurteilt. Ich hoffe, es kommt mal
zur Entscheidung zum BVerfG. Die würden dann sagen ob oder ob nicht.
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Re: Das Kopftuch im Klassenzimmer

Beitrag von Misterfritz »

Bogdan hat geschrieben: Mittwoch 4. Dezember 2024, 14:48 Es wurde wohl laut Artikel schon unterschiedlich geurteilt. Ich hoffe, es kommt mal
zur Entscheidung zum BVerfG. Die würden dann sagen ob oder ob nicht.
Schulen sind Ländersache - auch das steht im Artikel.
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Bogdan
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Re: Das Kopftuch im Klassenzimmer

Beitrag von Bogdan »

Misterfritz hat geschrieben: Mittwoch 4. Dezember 2024, 14:48 Schulen sind Ländersache - auch das steht im Artikel.
Bestreitet niemand und das BVerfG ist zuständig, ob das
Recht auf Religionsfreiheit (Grundgesetz) durch die Länder eingeschränkt werden darf oder halt
nicht.

Hier das Urteil für die Lehrkräfte und das Kopftuch.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 47110.html
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relativ
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Re: Das Kopftuch im Klassenzimmer

Beitrag von relativ »

Bogdan hat geschrieben: Mittwoch 4. Dezember 2024, 14:53 Bestreitet niemand und das BVerfG ist zuständig, ob das
Recht auf Religionsfreiheit (Grundgesetz) durch die Länder eingeschränkt werden darf oder halt
nicht.
Ich wüsste jetzt nicht wieso das BVerfG zu einem anderen Grundsatzurteil kommen sollte. Der minimale Eingriff in die Religionsfreiheit ist hier mehr als Gerechtfertigt, daß wird auch ein Richter am BVerfG so sehen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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relativ
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Re: Das Kopftuch im Klassenzimmer

Beitrag von relativ »

Bogdan hat geschrieben: Mittwoch 4. Dezember 2024, 14:53 ...
Hier das Urteil für die Lehrkräfte und das Kopftuch.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 47110.html
Kopftuch ungleich Vollverschleierung.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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