Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

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Schnitter
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Schnitter »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 08:22 Hahaha... :D :D
Wieso "hahaha" ?

Die meisten AGs als auch ANs sind sich dieser wiederkehrenden Veranstaltung doch völlig bewusst. Vor, während und nach dem Streik wird doch die ganze Zeit verhandelt.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Schnitter »

Ilikekebap hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 10:36 Wie wäre es, wenn die Angestellten des öffentlichen Dienstes und ihre Gewerkschaften mal etwas Empathie für und Solidarität mit denjenigen, die sie bezahlen, zeigen?
Wie wäre es umgekehrt ?
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Ilikekebap
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Ilikekebap »

Schnitter hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 12:41 Wie wäre es umgekehrt ?
Dafür habe ich beruflich wie privat die letzten Jahre zu viele schlechte Erfahrungen mit dem öffentlichen Dienst gemacht.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Schnitter »

Ilikekebap hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 12:51 Dafür habe ich beruflich wie privat die letzten Jahre zu viele schlechte Erfahrungen mit dem öffentlichen Dienst gemacht.
Und ich habe mit den MAs im ÖD gute und schlechte Erfahrungen gemacht. Ähnlich wie mit anderen Angestellten auch.

Dieses ganze ÖD Bashing dass seit Milei, Trump & Co gerade total en vogue ist, ist für mich nichts weiter als substanzloses Stammtischgeschwätz.

Es ekelt mich regelrecht an dass einige Menschen ständig einen Sündenbock brauchen weil sie selbst nichts auf die Kette kriegen.
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relativ
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

Ilikekebap hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 11:03 Die halte ich selbstverständlich für selbstverständlich, weil wir alle über Steuern, Abgaben, Nebenkostenabrechnungen etc. nicht wenig Geld dafür bezahlen.
Von daher muss die Arbeit ja auch jemand tun. Du hättest es aber gerne eher nach "Lohnsklavenart", oder? Die sollen damit zufrieden sein was wir als angemessen erachten und Rechte? Welche Rechte? Brauchen die nicht. So in etwa?
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NicMan
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von NicMan »

Cabernet hat geschrieben: Dienstag 25. Februar 2025, 20:16 Wir haben aber ein Streikrecht (von Beamten rede ich nicht), um eine Form von Waffengleichheit herzustellen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die zumindest früher zum Mittel der Aussperrung griffen oder zu Kündigungen, wenn der AN sich gegen zu niedrige Löhne oder schlechte Arbeitsbedingungen wehrte.
Allein schon wegen dieser "Waffengleichheit" sollte niemand das Streikrecht abschaffen dürfen.
Ich denke, das ist der wesentliche Knackpunkt, an dem sich die Diskussion hier zwischen den Teilnehmern spaltet.

Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass Verträge die einvernehmlich zustande kommen grundsätzlich fair sind, da beide Seiten "frei" zugestimmt haben. In der Theorie würde ich diesem Argument sogar zu großen Teilen zustimmen. In der Realität ist es aber selten so, dass die Entscheidung wirklich frei getroffen werden kann. Wenn ich in der Wüste kurz vorm Verdursten bin werde ich vermutlich mein letztes Hemd für ein Glas Wasser hergeben, auch wenn der Preis absurd ist. Den Deal bin ich "frei" eingegangen. Aber wie man an diesem Beispiel sieht, hatte der Verkäufer eine viel stärkere Position als ich. Von einer wirklich "freien" Entscheidung kann kaum eine Rede sein.

Deshalb gibt es Grundrechte, Gesetze und Vorgaben die sicherstellen sollen, dass Verträge so frei und fair wie möglich zustande kommen können, indem beide Seiten eine realistische Chance auf ein "Nein, auf Widerspruch haben. Ich sehe diese Waffengleicheit bei einer Abschaffung des Streikrechts für nicht mehr gegeben. Andere sind der Meinung, die bisherigen Gesetze würden ausreichen, dass Waffengleichheit auch ohne Streikrecht herrsche. Dafür müssten sich dann aber meiner Meinung nach auch empirische Belege aus anderen Volkswirtschaften mit weniger Einfluss von Gewerkschaften finden lassen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Ilikekebap »

Schnitter hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 12:59 ist für mich nichts weiter als substanzloses Stammtischgeschwätz.
Das mag für dich so sein, das ändert aber nichts daran, dass ich dir hier seitenweise Geschichten hinschreiben könnte, in denen der öffentliche Dienst seinen Job nicht oder nur mangelhaft erledigt. Natürlich gibt es auch positive Beispiele, aber das Verhältnis der negativen zu den positiven Erfahrungen ist katastrophal schlecht.
Also nein, was mich angeht, ist das mitnichten substanzloses Stammtischgeschwätz, sondern jahrelange Erfahrung.
relativ hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 13:07 Welche Rechte? Brauchen die nicht. So in etwa?
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben doch alle Rechte, die alle Arbeitnehmer haben, oder nicht? So Dinge wie Urlaub, Arbeitsschutz etc.?
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Bogdan
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Bogdan »

Ilikekebap hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 13:11
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben doch alle Rechte, die alle Arbeitnehmer haben, oder nicht? So Dinge wie Urlaub, Arbeitsschutz etc.?
Hier ist eine Aufstellung der Tarifverträge, was ver.di in den Tarifverhandlungen (auch mit Streiks)
für die Beschäftigten erreicht haben.
https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/ ... 1a4a160129
Eine persönlich-abwertende Bemerkung gegenüber einem anderen User
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von tarkomed »

Ilikekebap hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 11:03 Die halte ich selbstverständlich für selbstverständlich, weil wir alle über Steuern, Abgaben, Nebenkostenabrechnungen etc. nicht wenig Geld dafür bezahlen.
Das alles zahlen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch, aber sie wollen auch vom Rest leben können - so wie du auch. Wie sollen sie sonst ihre Interessen durchsetzen? Welche Druckmittel auf die Arbeitgeber haben sie sonst?
Ich weiß nicht, was du mit diesem Thread bezweckst und deshalb habe ich mich bisher herausgehalten. Schau mal nach dem Streikrecht in Russland, China oder Saudi-Arabien nach, dann weißt du, was du da einforderst.
Solche Forderungen kenne ich nur von reichen Erben.
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relativ
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

Ilikekebap hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 13:11
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben doch alle Rechte, die alle Arbeitnehmer haben, oder nicht? So Dinge wie Urlaub, Arbeitsschutz etc.?
Die genau von den Gewerkschaften mit ihren Rechten erstreikt wurden, die du und ein anderer hier, wohl eher heute als morgen abschaffen wollt. Abgelehnt.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Ilikekebap »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 13:34 Die genau von den Gewerkschaften mit ihren Rechten erstreikt wurden, die du und ein anderer hier, wohl eher heute als morgen abschaffen wollt. Abgelehnt.
Es gibt keine Ewigkeitsgarantie auf Grund von Errungenschaften vergangener Zeiten.
Im Übrigen will ich keine Gewerkschaften abschaffen. Im privaten Bereich, wo Streiks direkt die Konzernkasse und nur die Kunden des jeweiligen Unternehmens betreffen, kann alles so bleiben, wie es ist.
Nur im Bereich des öffentlichen Dienstes und hier der, wie soll man sie nennen, alltagsrelevanten Dienstleistungen wie Müllabfuhr, Kita, ÖPNV etc., da müsste man den Gewerkschaften mal Zaumzeug anlegen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Schnitter »

Ilikekebap hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 13:11 Das mag für dich so sein, das ändert aber nichts daran, dass ich dir hier seitenweise Geschichten hinschreiben könnte, in denen der öffentliche Dienst seinen Job nicht oder nur mangelhaft erledigt.
Selbiges kann ich dir auch von Automechanikern oder Klempnern berichten. Die kuriosesten Geschichten.

Dieser ganze antidemokratische paläolibertäre Quatsch ist hierzulande nicht anschlussfähig. Und das ist gut so.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von becksham »

Ilikekebap hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 14:33 ...
Nur im Bereich des öffentlichen Dienstes und hier der, wie soll man sie nennen, alltagsrelevanten Dienstleistungen wie Müllabfuhr, Kita, ÖPNV etc., da müsste man den Gewerkschaften mal Zaumzeug anlegen.
Also Beschäftigte des öffentlichen Dienstes als Bittsteller. Wer glaubst du, soll dann die Arbeit machen? Attraktiv ist so ein Job dann sicher erst recht nicht mehr, wenn keine Chance besteht, dass die eigenen Arbeitsbedingungen verbessert werden können.
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NicMan
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von NicMan »

Ilikekebap hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 14:33 Es gibt keine Ewigkeitsgarantie auf Grund von Errungenschaften vergangener Zeiten.
Im Übrigen will ich keine Gewerkschaften abschaffen. Im privaten Bereich, wo Streiks direkt die Konzernkasse und nur die Kunden des jeweiligen Unternehmens betreffen, kann alles so bleiben, wie es ist.
Nur im Bereich des öffentlichen Dienstes und hier der, wie soll man sie nennen, alltagsrelevanten Dienstleistungen wie Müllabfuhr, Kita, ÖPNV etc., da müsste man den Gewerkschaften mal Zaumzeug anlegen.
Hier gibt es bereits eine klare Unterscheidung: Beamte dürfen nicht streiken, weil sie in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat stehen. Ihnen wird dafür aber auch eine lebenslange Absicherung gewährt – mit einer besonderen Besoldung, Pensionen und einem sicheren Arbeitsplatz. Diese Regelung basiert auf dem Prinzip, dass der Staat als Arbeitgeber verlässlich sein muss, gleichzeitig aber auch von seinen Beamten eine besondere Loyalität erwarten kann.

Angestellte im öffentlichen Dienst stehen jedoch nicht in diesem besonderen Treueverhältnis. Sie arbeiten zu marktüblichen oder oft sogar schlechteren Bedingungen als in der Privatwirtschaft, haben aber nicht die Vorteile der Beamten (keine Pensionen, weniger Arbeitsplatzsicherheit). Wenn man ihnen das Streikrecht nimmt oder massiv einschränkt, würden sie gezwungen, schlechtere Bedingungen hinzunehmen, ohne die Möglichkeit zu haben, sich kollektiv dagegen zu wehren.

Gerade weil viele Bereiche des öffentlichen Dienstes schon jetzt unter Personalmangel leiden, wäre es riskant, den Beschäftigten auch noch ihr letztes Druckmittel zu nehmen. Das könnte den öffentlichen Dienst noch unattraktiver machen und den Fachkräftemangel weiter verschärfen – was am Ende wieder die Bürger treffen würde.
Es wäre also eine sehr einseitige Einschränkung: Der Staat würde sich einseitig Vorteile verschaffen (keine Streiks mehr), ohne seinen Beschäftigten die entsprechenden Gegenleistungen eines Beamtenstatus zu bieten. Das wäre nicht nur unfair, sondern könnte den öffentlichen Dienst langfristig weiter schwächen.

Hättest du eine Alternative, wie man faire Verhandlungen sicherstellen kann, ohne das Streikrecht für diese Beschäftigten faktisch abzuschaffen?
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Ilikekebap »

NicMan hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 14:43 Hättest du eine Alternative, wie man faire Verhandlungen sicherstellen kann, ohne das Streikrecht für diese Beschäftigten faktisch abzuschaffen?
Hatte ich in einigen vorherigen Beiträgen hier schon genannt: Ein besser und verbindlicher implementiertes Schiedsverfahren. Einfach und platt gesagt: Verdi fordert 8%, Arbeitgeber bieten gar nichts oder nur 1% oder so, man zankt sich ein paar Wochen und Verhandlungsrunden, kommt auf keinen gemeinsamen Nenner, geht zu einer vorher zu bestimmenden (entweder für jeden Einzelfall oder dauerhaft als Institution vorzuhaltenden) Schiedsstelle oder Schiedsperson, diese hört sich die Argumente beider Seiten an und trifft auf Basis ihrer Bewertung der vorgetragenen Argumente eine Entscheidung über eine Tarifsteigerung irgendwo zwischen Angebot und Forderung, die dann von beiden Seiten akzeptiert wird.
Und das wäre darüber, dass hier nach wie vor auf beiden Seiten Kollektive für ihre jeweilige Gesamtheit verhandeln und eine fachkundige Person mit Befähigung zum Richteramt o. ä. (so oft die Voraussetzung für eine Schiedsperson) notfalls eine Entscheidung trifft, für die Beschäftigten nach wie vor weit besser, als wenn sie jeder einzeln für sich jedes Jahr bei ihrem Arbeitgeber für ihre eigene Lohnerhöhung vorstellig werden und argumentieren müssten.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von NicMan »

Ilikekebap hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 14:57 Hatte ich in einigen vorherigen Beiträgen hier schon genannt: Ein besser und verbindlicher implementiertes Schiedsverfahren.

[...]
In einigen Bereichen gibt es ja bereits Schlichtungsverfahren, z. B. bei der Bahn oder im Luftverkehr. Wenn man dies jedoch als alleiniges Verfahren etablieren möchte ergeben sich wie ich finde schon eine Reihe von Fragen: Welche Faktoren spielen in ihre Entscheidung hinein? Die wirtschaftliche Gesamtlage? Die Finanzsituation des Arbeitgebers? Die Bedürfnisse der Arbeitnehmer?

Ein besser organisiertes Schlichtungsverfahren als Ergänzung zu Verhandlungen? Gerne! Aber als Ersatz für das Streikrecht? Das würde das Machtverhältnis zu einseitig verschieben. Wenn ein solches Verfahren wirklich besser wäre als Streiks, warum sollte es dann nicht auch in der Privatwirtschaft gelten? Gerade große Konzerne hätten genug Mittel, um Lohnerhöhungen abzuwehren. Gewerkschaften im privaten Sektor würden so ein Modell aber kaum akzeptieren, weil sie wissen, dass sie ohne Streiks weniger erreichen. Warum sollten also gerade Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihr stärkstes Verhandlungsmittel abgeben?

Wie stellst du sicher, dass ein Schiedsverfahren nicht automatisch zugunsten der Arbeitgeberseite ausfällt?
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

Ilikekebap hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 14:57 Hatte ich in einigen vorherigen Beiträgen hier schon genannt: Ein besser und verbindlicher implementiertes Schiedsverfahren. Einfach und platt gesagt: Verdi fordert 8%, Arbeitgeber bieten gar nichts oder nur 1% oder so, man zankt sich ein paar Wochen und Verhandlungsrunden, kommt auf keinen gemeinsamen Nenner, geht zu einer vorher zu bestimmenden (entweder für jeden Einzelfall oder dauerhaft als Institution vorzuhaltenden) Schiedsstelle oder Schiedsperson, diese hört sich die Argumente beider Seiten an und trifft auf Basis ihrer Bewertung der vorgetragenen Argumente eine Entscheidung über eine Tarifsteigerung irgendwo zwischen Angebot und Forderung, die dann von beiden Seiten akzeptiert wird.
Und das wäre darüber, dass hier nach wie vor auf beiden Seiten Kollektive für ihre jeweilige Gesamtheit verhandeln und eine fachkundige Person mit Befähigung zum Richteramt o. ä. (so oft die Voraussetzung für eine Schiedsperson) notfalls eine Entscheidung trifft, für die Beschäftigten nach wie vor weit besser, als wenn sie jeder einzeln für sich jedes Jahr bei ihrem Arbeitgeber für ihre eigene Lohnerhöhung vorstellig werden und argumentieren müssten.
Sorry du hast echt keine Ahnung.
Solange verhandelt wird gilt eh das Friedensgebot davon ausgenommen sind die sogenannten Warnstreiks die dann kommen, wenn die Gewerkschaft meint, daß die Arbeitgeberseite sich nicht genug bewegt.
Offiziell gilt folgendes.
Während eines ungekündigt geltenden Tarifvertrages ist die Gewerkschaft nicht berechtigt zu streiken. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endet die Friedenspflicht. In einzelnen Tarifverträgen ist festgelegt, dass Erzwingungsstreiks (keine Warnstreiks) erst nach dem offiziellen Scheitern der Verhandlungen und einer anschließenden Schlichtung durchgeführt werden dürfen. Bei Fragen setzen Sie sich mit der Gewerkschaft in Verbindung.
https://www.verdi.de/service/fragen-ant ... 093d114afd
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Ilikekebap »

NicMan hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 15:06 Wie stellst du sicher, dass ein Schiedsverfahren nicht automatisch zugunsten der Arbeitgeberseite ausfällt?
Wie anderswo auch: Indem man eine Schiedsperson bestimmt, die sich bisher nicht auffällig pro die eine oder andere Seite positioniert hat. Natürlich kann dann mal ein Schiedsspruch bei raus kommen, bei dem die Gewerkschaft sich ungerecht behandelt fühlt, weil die Schiedsperson die Argumente der Arbeitgeber für stichhaltiger befunden hat. Umgekehrt kann dies aber genauso passieren.

Und natürlich würden Gewerkschaften, sei es für den privaten oder öffentlichen Sektor, niemals freiwillig den Streik als Mittel hergeben. Da wäre dann der Gesetzgeber gefragt.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von NicMan »

Ilikekebap hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 15:23 Wie anderswo auch: Indem man eine Schiedsperson bestimmt, die sich bisher nicht auffällig pro die eine oder andere Seite positioniert hat. Natürlich kann dann mal ein Schiedsspruch bei raus kommen, bei dem die Gewerkschaft sich ungerecht behandelt fühlt, weil die Schiedsperson die Argumente der Arbeitgeber für stichhaltiger befunden hat. Umgekehrt kann dies aber genauso passieren.

Und natürlich würden Gewerkschaften, sei es für den privaten oder öffentlichen Sektor, niemals freiwillig den Streik als Mittel hergeben. Da wäre dann der Gesetzgeber gefragt.
Ich habe mal ein wenig gegoogelt. In Kanada und den USA gibt es in manchen Bereichen eine besondere Art der Schiedsgerichtsbarkeit: „Final-Offer Arbitration“ (FOA). Dabei legen beide Seiten ein finales Angebot vor, und die Schiedsinstanz muss sich für eines entscheiden – ohne Kompromisslösung. Das zwingt beide Seiten, realistische und faire Angebote zu machen, weil zu extreme Forderungen das Risiko bergen, komplett abgelehnt zu werden. Dieses System wird z. B. in einigen öffentlichen Diensten Kanadas genutzt und gilt als relativ fair, weil es verhindert, dass Arbeitgeber einfach darauf spekulieren, dass eine neutrale Instanz ohnehin einen Mittelweg wählt.

Ich habe dazu allerdings absolut keine Ahnung, wie umsetzbar oder sinnvoll das in Deutschland wäre. Da wird das Thema dann sehr komplex. Grundsätzlich bleibt in meinen Augen noch ein strukturelles Problem: Wenn Arbeitnehmern das Streikrecht genommen wird, verlieren sie immer ein Druckmittel. Ein Schiedsspruch ist immer ein Kompromiss – aber der Arbeitgeber hat in vielen Fällen die stärkere Verhandlungsposition.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Ilikekebap »

NicMan hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 15:43 Ein Schiedsspruch ist immer ein Kompromiss – aber der Arbeitgeber hat in vielen Fällen die stärkere Verhandlungsposition.
Hat er das wirklich bzw. automatisch?
In meiner Welt hängt dies von den Argumenten ab.
Wenn z. B. die Gewerkschaft deutliche Steigerungen der Lebenserhaltungskosten für Arbeitnehmer im letzten Jahr darlegen kann und prospektiv für den anstehenden Tarifzeitraum dies wieder zu befürchten steht, die Arbeitgeberseite jedoch zugeben muss, dass die (Steuer)einnahmen sprudeln, wird ein Schiedsspruch wohl eher zu Gunsten der Gewerkschaft ausgehen. Wenn die Arbeitgeberseite jedoch nachweisen kann, dass deren Einnahmen (und damit auch das, was man in Form von Lohnsteigerungen an die Mitarbeiter weitergeben könnte) gesunken sind bzw. prospektiv in der anstehenden Periode sinken werden, eher weniger.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 10:09 Einzellohnverhandlungen jedes Arbeiters mit den Arbeitgeber (so wie du es dir wohl vorstellst) , ist erstmal sehr aufwendig und zweitens, für sie meisten normalen Arbeiter eher sehr nachteilig.
Inwiefern nachteilig? Meiner Erfahrung nach sitzen Arbeitnehmer immer am längeren Hebel, vielleicht nicht kurzfristig. Aber sie sind es, die von den meisten Auflagen befreit sind, wenn es darum geht, den Arbeitgeber zu wechseln. Als Arbeitgeber habe ich es deutlich schwerer, Arbeitnehmer auszuwechseln.

Außerdem sind etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland nicht tariflich organisiert, die schaffen das also auch so. :)
relativ hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 10:09 Durch die unterschiedlichen Lohnstrukturen die in einem Betrieb dann herrschen könnten, wäre das Betriebsklima in höchster Gefahr und das Betriebsklima ist ein großer Faktor, wenn es um die Produktivität in einer Firma geht.
Welche Risiken ein Unternehmen eingeht, muss es selbst wissen. Ich glaube kaum, dass der Haussegen schief hängt, nur weil sich ein Unternehmen entscheidet, bestimmte Leute besser zu bezahlen als andere.
relativ hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 10:09 Deweiteren wirst du eh nicht für eine Gruppe explizit das Streikrecht aushebeln können, wenn überhaupt, dann müsste dies alle Arbeitnehmer betreffen und nicht nur diejenigen im öffentlichen Dienst
Natürlich, ich lehne Streiks grundsätzlich ab.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Schnitter hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 12:59 Dieses ganze ÖD Bashing dass seit Milei, Trump & Co gerade total en vogue ist
Es geht doch nicht per se darum, den öffentlichen Dienst zu bashen. Wir sind wahrscheinlich unterschiedlicher Auffassung darüber, was wirklich öffentlich organisiert sein sollte. Ein Blick in den öffentlichen Dienst zeigt aber, dass die Organisationen dort genauso wie die in der Privatwirtschaft von viel zu vielen Vorschriften (und völlig veralteter IT) geplagt sind.

Was bei der Bürokratie eingespart wird, könnte Kindergärtnern, Rettungssanitätern und den Mitarbeitern der städtischen Abfallwirtschaft doppelt zugute kommen. Mehr Kollegen und mehr Gehalt. Dagegen hätte sicherlich niemand etwas.

Leere Kassen und zwei Jahre, in denen das Bruttoinlandsprodukt gesunken ist, passen aber nicht zu acht Prozent mehr Lohn und zusätzlichem Urlaub. Solche Forderungen sind unverhältnismäßig.
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Cabernet
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Cabernet »

NicMan hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 13:10
Deshalb gibt es Grundrechte, Gesetze und Vorgaben die sicherstellen sollen, dass Verträge so frei und fair wie möglich zustande kommen können, indem beide Seiten eine realistische Chance auf ein "Nein, auf Widerspruch haben. Ich sehe diese Waffengleicheit bei einer Abschaffung des Streikrechts für nicht mehr gegeben. Andere sind der Meinung, die bisherigen Gesetze würden ausreichen, dass Waffengleichheit auch ohne Streikrecht herrsche. Dafür müssten sich dann aber meiner Meinung nach auch empirische Belege aus anderen Volkswirtschaften mit weniger Einfluss von Gewerkschaften finden lassen.
All diese Grundrechte einschließlich des Streikrechts sind besonders wichtig für diejenigen, die sich alleine nicht wehren können und trotzdem oder grade deswegen faire Bedingungen brauchen.
Jemand schrieb hier, AN könnten ja auch einzeln mit dem AG verhandeln. Das ist zum einen ein enormer zeitlicher Aufwand vor allem für den AG, es bedeutet Stress und vor allem bedeutet es, dass diejenigen, die nicht verhandlungsstark, eloquent oder intelligent genug sind, den Kürzeren ziehen.
Für manchen AG mag das ein Traum sein, für viele AN ein Alptraum.
Es kann auch nicht jeder, der mit den Arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist, einen anderen Arbeitsplatz suchen. Da hängen Familien und Angehörige dran oder das Haus, das jemand gebaut hat, alles Faktoren, die einen am Umzug hindern.

In der jetzigen und kommenden Zeit des Fachkräftemangels verschiebt sich die Waffengleichheit vermutlich zugunsten der AN. Da sind tatsächlich Arbeitgeber gefordert, einen Arbeitnehmer für sich zu gewinnen.
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und genug Facharbeitern war das definitiv anders.
Trotzdem ist das Streikrecht eine Errungenschaft, die erkämpft wurde und die nicht abgeschafft gehört.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Double Post… :?
Zuletzt geändert von deggial am Mittwoch 26. Februar 2025, 20:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Cabernet hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 19:07 All diese Grundrechte einschließlich des Streikrechts sind besonders wichtig für diejenigen, die sich alleine nicht wehren können und trotzdem oder grade deswegen faire Bedingungen brauchen.
Jeder kann sich wehren. Wir sollten aufhören, erwachsene Menschen wie Hundewelpen zu behandeln.
Für manchen AG mag das ein Traum sein, für viele AN ein Alptraum.
Es ist genau umgekehrt… Arbeitgeber sehnen Arbeitnehmer herbei, die wissen, was sie wert sind.
Es kann auch nicht jeder, der mit den Arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist, einen anderen Arbeitsplatz suchen. Da hängen Familien und Angehörige dran oder das Haus, das jemand gebaut hat, alles Faktoren, die einen am Umzug hindern.
Dafür ist aber nicht der Arbeitgeber verantwortlich.
In der jetzigen und kommenden Zeit des Fachkräftemangels verschiebt sich die Waffengleichheit vermutlich zugunsten der AN. Da sind tatsächlich Arbeitgeber gefordert, einen Arbeitnehmer für sich zu gewinnen.
Ja… Arbeitnehmer sind immer in der besseren Position. Das war nie anders. Sie haben sich leider von Gewerkschaften über den Tisch ziehen lassen.
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und genug Facharbeitern war das definitiv anders.
Arbeitnehmer, die sich nicht wie Patienten fühlen, werden immer einen Job haben.
Trotzdem ist das Streikrecht eine Errungenschaft, die erkämpft wurde und die nicht abgeschafft gehört.
Das sehen wir unterschiedlich.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von PikBube »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 20:10 Jeder kann sich wehren. Wir sollten aufhören, erwachsene Menschen wie Hundewelpen zu behandeln.
klar z.B. über einen Streik du solltest aufhören Dich wie ein Hundewelpe zu benehmen, sondern wie ein erwachsener Mensch und die paar Tage KiTa zu kann man auch überbrücken, wenn man kein Welpe ist.
deggial hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 20:10 Es ist genau umgekehrt… Arbeitgeber sehnen Arbeitnehmer herbei, die wissen, was sie wert sind.
Na dann ist es doch prima die ANs wissen das Sie mehr Wert sind (eigentlich genauso viel wert sie wollen meist nur Inflationsanpassungen) und fordern mehr und verzichten dabei sogar auf Lohn für die Dauer des Streiks ein wahrer Wunsch des AGs solche ANs zu haben.
deggial hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 20:10 Dafür ist aber nicht der Arbeitgeber verantwortlich.
Der AN ist auch nicht dafür verantwortlich das der AG schlecht zahlt und dass Kunden des AGs Ihre Leistungen nicht bekommen, weil der AG so schlecht zahlt und sich so bockbeinig bei Verhandlungen aufführt.
deggial hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 20:10 Ja… Arbeitnehmer sind immer in der besseren Position. Das war nie anders. Sie haben sich leider von Gewerkschaften über den Tisch ziehen lassen.
So ein Blödsinn ANs haben die Gewerkschaften gegründet um in Verhandlungen besser da zu stehen . ANs sind nicht immer in der besseren Position.
deggial hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 20:10 Arbeitnehmer, die sich nicht wie Patienten fühlen, werden immer einen Job haben.
Auch das ist blanker Hohn gegenüber ANs
deggial hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 20:10 Das sehen wir unterschiedlich.
Das einzige Argument von dir ist, dass es Erpressung wäre und dass der AN sich ja einen anderen Job suchen könnte wenn es ihm nicht passt. Nur beantworte mir eins:
Was ist wenn alle geschlossen kündigen und dann plötzlich alles still liegt und Sie erst wieder kommen, wenn es deutlich mehr Lohn gibt. Was wäre daran besser?
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

PikBube hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 21:10 klar z.B. über einen Streik du solltest aufhören Dich wie ein Hundewelpe zu benehmen, sondern wie ein erwachsener Mensch
Erwachsene Menschen streiken nicht.
PikBube hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 21:10 ANs ... verzichten dabei sogar auf Lohn für die Dauer des Streiks ein wahrer Wunsch des AGs solche ANs zu haben.
Würden Arbeitgeber einen Gewinn erzielen, wenn sie während eines Streiks keinen Lohn zahlen müssten, würden sie ihr Geschäft gleich schließen. Es ist ziemlich offensichtlich, dass du dein Argument nicht ganz durchdacht hast.
PikBube hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 21:10 Der AN ist auch nicht dafür verantwortlich das der AG schlecht zahlt
Arbeitnehmer, die schlecht bezahlte Jobs annehmen, sind selbstverständlich dafür verantwortlich, dass es schlecht bezahlte Jobs gibt. Wer denn sonst?
PikBube hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 21:10 So ein Blödsinn ANs haben die Gewerkschaften gegründet um in Verhandlungen besser da zu stehen .
Das haben sie geglaubt, ja. Reich geworden sind trotzdem nur die (Ex-)CEOs der Gewerkschaften...
PikBube hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 21:10 Auch das ist blanker Hohn gegenüber ANs
Wieso das denn? Vor Arbeitnehmern, die wissen, was sie können, habe ich höchsten Respekt. Sonst würde sie ja auch niemand einstellen. Wer streikt, beweist praktisch, dass er entweder nicht mehr wert ist, oder dass der Markt nicht mehr hergibt. Sonst würde er ja nicht streiken, sondern einen besseren Vertrag unterschreiben.
PikBube hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 21:10 Was ist wenn alle geschlossen kündigen und dann plötzlich alles still liegt und Sie erst wieder kommen, wenn es deutlich mehr Lohn gibt. Was wäre daran besser?
Wait... das ist die Ausgangslage.

"Wiederkommen" können doch nur die, die in Jobs arbeiten, die sich rechnen. Genau das ist doch der Punkt. Ich verurteile nicht diejenigen, die mehr Geld haben wollen. Ich verurteile diejenigen, die andere dazu anstiften, Geld zu fordern, das nicht da ist.

Wenn alle Kindergärtner kündigen und sagen, sie kommen erst wieder, wenn sie XY mehr Geld bekommen... dann bleiben die Kindergärten geschlossen, weil die Kassen leer sind und die Wirtschaft seit zwei Jahren schrumpft.

Hier geht es doch nicht um Gehässigkeiten, sondern darum, dass Manna nicht vom Himmel fällt...
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Cabernet »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 20:10 Jeder kann sich wehren. Wir sollten aufhören, erwachsene Menschen wie Hundewelpen zu behandeln.
Nein, es kann sich eben nicht jeder wehren. Beispiele dafür hatte ich genannt: wir sind nicht alle gleichermaßen eloquent, durchsetzungsfähig, intelligent, selbstbewusst.
Dafür haben wir das, was man Solidargemeinschaft nennt und wozu im weiteren Sinn auch das Streikrecht zählt.
Das scheint dich zu stören, weil es einem libertären und anarchokapitalistischen Staatswesen widerspricht.

Dabei können wir es auch belassen, weil offensichtlich grundsätzliche Wertvorstellungen aufeinanderprallen und es keinen Konsens geben wird.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Misterfritz »

Cabernet hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 00:29 Nein, es kann sich eben nicht jeder wehren. Beispiele dafür hatte ich genannt: wir sind nicht alle gleichermaßen eloquent, durchsetzungsfähig, intelligent, selbstbewusst.
Und ich möchte noch hinzufügen:
Weil nicht alle gleich ersetzbar sind. Wer geringer Qualifiziert ist und somit leichter zu ersetzen, hätte doch keine Chance in einer direkten "Verhandlung" mit dem AG über einen höheren Lohn zu reden oder den gar durchzusetzen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Alexyessin »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 23:29 Erwachsene Menschen streiken nicht.
Erwachsene Menschen entscheiden selbst, was sie tun. Und wenn sie streiken, dann streiken sie.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 16:32 Inwiefern nachteilig? Meiner Erfahrung nach sitzen Arbeitnehmer immer am längeren Hebel, vielleicht nicht kurzfristig. Aber sie sind es, die von den meisten Auflagen befreit sind, wenn es darum geht, den Arbeitgeber zu wechseln. Als Arbeitgeber habe ich es deutlich schwerer, Arbeitnehmer auszuwechseln.
Auch so eine Erungenschaft die unseren sozialen Zusammenhalt nach vorne gebracht hat. Ich gebe zu kann auch Nachteile haben, bei eher seltenen arbeitsunwilligen Arbeitnehmern. Es gibt aber noch genügend Möglichkeiten einen unliebsamen Mitarbeiten loszuwerden, nur hire and fire geht eben nicht so mehr einfach nach der Probezeit.
Außerdem sind etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland nicht tariflich organisiert, die schaffen das also auch so. :)
Ach ehrlich, daß liegt aber bei den meisten daran, daß die Arbeitgeber die im Arbeitgeberverband organisiert sind, diesen Mitarbeitern trotzdem den tariflich ausgehandelten Lohn zahlen ,Urlaubszeit, Weihnachtsgelt ect.pp. , was meinst du warum sie sowas tun?


Welche Risiken ein Unternehmen eingeht, muss es selbst wissen. Ich glaube kaum, dass der Haussegen schief hängt, nur weil sich ein Unternehmen entscheidet, bestimmte Leute besser zu bezahlen als andere.
Wenn jeder selber verhandeln muss wird es nicht mehr bei nur bestimmten Mitarbeitern bleiben. Dann kannst du dir den Unterschied so vorstellen, wie er teils immer noch bei Männer und Frauen existiert, die die selbe Arbeit machen, aber unterschiedlich verdienen.

Natürlich, ich lehne Streiks grundsätzlich ab.
In deiner Welt gehts dann eben wieder Rückwärts in der Geschichte.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

deggial hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2025, 23:29 Erwachsene Menschen streiken nicht.
Erwachsene Menschen sind schlau genug um die Erungenschaften mit dem zu vergleichen was du hier forderst.

.....
Arbeitnehmer, die schlecht bezahlte Jobs annehmen, sind selbstverständlich dafür verantwortlich, dass es schlecht bezahlte Jobs gibt. Wer denn sonst?
Das zeigt deine ganze Einstellung in der Sache. Ich hoffe du glaubst nicht auch noch an den Weihnachtsmann.

Das haben sie geglaubt, ja. Reich geworden sind trotzdem nur die (Ex-)CEOs der Gewerkschaften...
Überschaubares und schwaches Argument, die Fakten der Erungenschaften sind eindeutig die besseren Argumente



Wieso das denn? Vor Arbeitnehmern, die wissen, was sie können, habe ich höchsten Respekt. Sonst würde sie ja auch niemand einstellen. Wer streikt, beweist praktisch, dass er entweder nicht mehr wert ist, oder dass der Markt nicht mehr hergibt. Sonst würde er ja nicht streiken, sondern einen besseren Vertrag unterschreiben.
Evtl. kommst du mal auf den Trichter, daß es nicht nur die hochspezialisierten und gerade nachgefragten Arbeitnehmer gibt. Btw. das gerade Nachgefragt kann sich auch mal ändern in einem Arbeitsleben....

Wait... das ist die Ausgangslage.

"Wiederkommen" können doch nur die, die in Jobs arbeiten, die sich rechnen. Genau das ist doch der Punkt. Ich verurteile nicht diejenigen, die mehr Geld haben wollen. Ich verurteile diejenigen, die andere dazu anstiften, Geld zu fordern, das nicht da ist.

Wenn alle Kindergärtner kündigen und sagen, sie kommen erst wieder, wenn sie XY mehr Geld bekommen... dann bleiben die Kindergärten geschlossen, weil die Kassen leer sind und die Wirtschaft seit zwei Jahren schrumpft.

Hier geht es doch nicht um Gehässigkeiten, sondern darum, dass Manna nicht vom Himmel fällt...
Hm Geld was nicht da ist. Du meinst wie Steuergelder anzunehmen und damit dann Dividende an die Eigner auszuzahlen?
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ ... 95327.html
Das Manna nur "den da unten" zu verweigern ist mal wieder ziemlich asozial....
Wenn das alle so mache wie du hier forderst, haben wir zusätzlich noch ganz andere Probleme, offensichtlich kannst, oder willst du das aber nicht erkennen
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Bogdan »

Alexyessin hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 07:10 Erwachsene Menschen entscheiden selbst, was sie tun. Und wenn sie streiken, dann streiken sie.
Das sehe ich auch so.
Es ist eine altbekannte Masche, der Arbeitgeber den Streik zu verunglimpfen.
(Erpressung, anständige Menschen)
Eine persönlich-abwertende Bemerkung gegenüber einem anderen User
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Cabernet »

Misterfritz hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 00:44 Und ich möchte noch hinzufügen:
Weil nicht alle gleich ersetzbar sind. Wer geringer Qualifiziert ist und somit leichter zu ersetzen, hätte doch keine Chance in einer direkten "Verhandlung" mit dem AG über einen höheren Lohn zu reden oder den gar durchzusetzen.
Ja, das ist richtig.
Gewerkschaften und damit auch das Streikrecht waren mal Bewegungen von unten für Menschen von unten.
Ein ursprünglich sozialdemokratischer Ansatz.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von becksham »

Misterfritz hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 00:44 Und ich möchte noch hinzufügen:
Weil nicht alle gleich ersetzbar sind. Wer geringer Qualifiziert ist und somit leichter zu ersetzen, hätte doch keine Chance in einer direkten "Verhandlung" mit dem AG über einen höheren Lohn zu reden oder den gar durchzusetzen.
Darum hab ich auch ein Problem mit diesen Spartengewerkschaften, GdL, Marburger Bund usw. Es gibt in einem Betrieb immer Leute, die in "stärkeren Kampfpositionen" sind als andere. Deshalb gilt für mich ein Betrieb eine Gewerkschaft.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Cabernet hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 00:29 Dabei können wir es auch belassen, weil offensichtlich grundsätzliche Wertvorstellungen aufeinanderprallen und es keinen Konsens geben wird.
Okay.
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relativ
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

becksham hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 09:24 Darum hab ich auch ein Problem mit diesen Spartengewerkschaften, GdL, Marburger Bund usw. Es gibt in einem Betrieb immer Leute, die in "stärkeren Kampfpositionen" sind als andere. Deshalb gilt für mich ein Betrieb eine Gewerkschaft.
Stimmt , aber auch da waren die Arbeitgeber nicht ganz unbeteiligt, denn vielen von denen war der Manteltarifvertrag und Flächentarifvertrag ein Dorn im Auge und so wuchsen immer mehr kleine aber mächtige Gewerkschaften gerade in großen Betrieben, neben den Gewerkschaften in denen sie zuvor noch integriert waren.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 07:47 Ich gebe zu kann auch Nachteile haben, bei eher seltenen arbeitsunwilligen Arbeitnehmern.
So selten sind die gar nicht.

https://www.pronovabkk.de/unternehmen/p ... hrift.html

Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie es sich anfühlt, für andere Leute mit arbeiten zu müssen...
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 07:47 Es gibt aber noch genügend Möglichkeiten einen unliebsamen Mitarbeiten loszuwerden, nur hire and fire geht eben nicht so mehr einfach nach der Probezeit.
Der Aufwand ist gigantisch...
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 07:47 Wenn jeder selber verhandeln muss wird es nicht mehr bei nur bestimmten Mitarbeitern bleiben.
Ab einer bestimmten Größe geben sich die Unternehmen typischerweise Gehaltsbänder, in denen sich die Mitarbeiter bewegen. Wer gehaltstechnisch ausbrechen möchte, kann das in der Regel nur bei einer Beförderung. Warum machen die Unternehmen das? Weil sie aus eigenem Interesse keine Unwuchten im Gehaltsgefüge zulassen wollen und weil sie sicher sein wollen, dass sie das, was sie sich bei höheren Gehältern erwarten, auch bekommen.

Auch der talentierteste Verhandler wird sich gehaltstechnisch nicht wesentlich von seinen Kollegen entfernen, wenn es die Aufgabe, die er erledigt, nicht hergibt.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 07:47 Dann kannst du dir den Unterschied so vorstellen, wie er teils immer noch bei Männer und Frauen existiert, die die selbe Arbeit machen, aber unterschiedlich verdienen.
Wer wirklich dasselbe macht und sich die Arbeit auch wirklich vergleichen lässt, dann lassen sich Gehaltsunterschiede meist allein durch die Berufserfahrung (gemessen in Beschäftigungsdauer) erklären. Der Gender Pay Gap ist zufällig sogar das richtige Beispiel. Er lässt sich vollständig erklären durch die Berufswahl und die Beschäftigungsdauer, die bei Frauen, die Kinder bekommen, kürzer ausfällt. (Anders gesagt, es gibt keinen Gender Pay Gap.)

https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 9d675b80b5
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 07:47 In deiner Welt gehts dann eben wieder Rückwärts in der Geschichte.
Wenn man falsch abgebogen ist, liegt es auf der Hand, zur letzten Weggabelung zurückzukehren und einen anderen Weg einzuschlagen. Fortschritt verläuft erfahrungsgemäß nicht linear.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 08:07 Das zeigt deine ganze Einstellung in der Sache. Ich hoffe du glaubst nicht auch noch an den Weihnachtsmann.
Ich weiß, dass es schwerfällt, mein Argument anzugreifen. Aber versuche es doch bitte.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 08:07 Btw. das gerade Nachgefragt kann sich auch mal ändern in einem Arbeitsleben....
Ja, sicher. Darum wird auch ständig für lebenslanges Lernen geworben.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 08:07 Hm Geld was nicht da ist. Du meinst wie Steuergelder anzunehmen und damit dann Dividende an die Eigner auszuzahlen?
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ ... 95327.html
Das hat doch gar nichts mit dem zu tun, worüber wir hier reden.

Außerdem geht aus deiner eigenen Quelle hervor, dass der Vorwurf gar nicht stimmt.

Nur wer einen Staatskredit verlangt, soll auch in Deutschland keine Dividenden ausschütten. Daran halten sich die Unternehmen auch: Adidas zum Beispiel hat 2,4 Milliarden Euro von der staatlichen KfW-Bank erhalten - und verzichtet auf die Ausschüttung an die Aktionäre. Der Autozulieferer Leoni hat ebenfalls die Dividende gestrichen: Er hat hat eine Staatsgarantie für einen Rettungskredit erhalten.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ ... 95327.html

Wie der britische Notfallfonds gestaltet ist und warum es möglich war, dort Hilfen zu bekommen und trotzdem Gewinne auszuschütten, weiß ich allerdings nicht. Damit kenne ich mich nicht aus. (Auf die nötige Quellenkritik [Oxfam] verzichte ich mal, weil dieser Teil unseres Gesprächs nicht hierher gehört.)
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Misterfritz hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 00:44 Wer geringer Qualifiziert ist und somit leichter zu ersetzen, hätte doch keine Chance in einer direkten "Verhandlung" mit dem AG über einen höheren Lohn zu reden oder den gar durchzusetzen.
Wer geringer qualifiziert ist, sollte sich qualifizieren, um mehr Gehalt fordern zu können. Stattdessen auf anderem Wege ein höheres Gehalt zu erpressen, führt dazu, dass andere Geringqualifizierte noch schwerer einen Job bekommen.

Ganz grundsätzlich gilt auch immer noch, dass jedes Gehalt erst verdient werden muss...
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Misterfritz »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 10:34 Wer geringer qualifiziert ist, sollte sich qualifizieren, um mehr Gehalt fordern zu können. Stattdessen auf anderem Wege ein höheres Gehalt zu erpressen, führt dazu, dass andere Geringqualifizierte noch schwerer einen Job bekommen.

Ganz grundsätzlich gilt auch immer noch, dass jedes Gehalt erst verdient werden muss...
Nur kann ein AN nichts dafür, wenn seine Lebenshaltungskosten dauernd steigen - irgendwie muss der ja auch über die Runden kommen.
Ausserdem, nicht jeder ist fähig, sich besser zu qualifizieren.

Aber die Solidargemeinschaft geht Dir ja eh' am Dingens vorbei....
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Misterfritz hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 10:41 Nur kann ein AN nichts dafür, wenn seine Lebenshaltungskosten dauernd steigen - irgendwie muss der ja auch über die Runden kommen.
Ja, klar. Dafür kann aber der Arbeitgeber auch nichts.
Misterfritz hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 10:41 Aber die Solidargemeinschaft geht Dir ja eh' am Dingens vorbei....
Warum es nie ohne persönliche Angriffe geht... :rolleyes:
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Skull »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 10:31
Außerdem geht aus deiner eigenen Quelle hervor, dass der Vorwurf gar nicht stimmt.
Mhmmm…

In diesem Artikel aus dem Jahre 2020 (Corona) wird hingewiesen, dass die meisten Unternehmen trotzdem ausschütten.
Dann werden ein paar Unternehmen genannt, die das nicht machen.

DU schreibst jetzt hier, dass der Vorwurf gar nicht stimmt.
Postest die wenigen Beispiele, die nicht ausgeschüttet haben, als „Beweis“, das der Vorwurf nicht stimmt.

Das ist ja fast schon frech. Falsch und verfälschend in jedem Falle.

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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 10:31 Ich weiß, dass es schwerfällt, mein Argument anzugreifen. Aber versuche es doch bitte.
Das Arbeitnehmer schuld daran sind, daß es schlecht bezahlte arbeit gibt enbehrt jeder Grundlage und sogar deine Argumentation weiter oben wie sich angeblich Gehälter zusammensetzen sollen.

Ja, sicher. Darum wird auch ständig für lebenslanges Lernen geworben.
Ja aber der Einschnitt kann schon mal riesig sein und Verlässichkeit und Planbarkeit ist bei jedem Menschen hoch angesehen, bei einigen offensichtlich aber wohl nur wenn es um seine eigene Haut geht.


Das hat doch gar nichts mit dem zu tun, worüber wir hier reden.
Echt nicht, denk nochmal drüber nach bezüglich fremden Geld und Geld was eigentlich nicht da ist bzw. selbst erwirtschaftet wurde.
Außerdem geht aus deiner eigenen Quelle hervor, dass der Vorwurf gar nicht stimmt.

Nur wer einen Staatskredit verlangt, soll auch in Deutschland keine Dividenden ausschütten. Daran halten sich die Unternehmen auch: Adidas zum Beispiel hat 2,4 Milliarden Euro von der staatlichen KfW-Bank erhalten - und verzichtet auf die Ausschüttung an die Aktionäre. Der Autozulieferer Leoni hat ebenfalls die Dividende gestrichen: Er hat hat eine Staatsgarantie für einen Rettungskredit erhalten.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ ... 95327.html

Wie der britische Notfallfonds gestaltet ist und warum es möglich war, dort Hilfen zu bekommen und trotzdem Gewinne auszuschütten, weiß ich allerdings nicht. Damit kenne ich mich nicht aus. (Auf die nötige Quellenkritik [Oxfam] verzichte ich mal, weil dieser Teil unseres Gesprächs nicht hierher gehört.)
Weil es ja auch normal sein sollte, aber eben nicht immer ist und wenn z.B. die Steuereinnahmen, wie erzählt, wird immer steigen , haben wir doch eher ein Ausgabenproblem und nicht ein Problem das kein Geld da ist. Also erzähle doch einem Angestellten im öffentlichen Dienst nicht so ein Mist, schließlich ist er für die Verteilung dieser Gelder nicht verantwortlich.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 10:55 Ja, klar. Dafür kann aber der Arbeitgeber auch nichts.



Warum es nie ohne persönliche Angriffe geht... :rolleyes:
Du beschwerst dich über die Aussage und bestätigst sie gleichzeitig. :cool:
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Skull hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 11:09 Postest die wenigen Beispiele, die nicht ausgeschüttet haben, als „Beweis“, das der Vorwurf nicht stimmt.
Es ging um den Vorwurf, dass die Unternehmen Steuergelder kassiert und trotzdem ausgeschüttet hätten. Das war nach den deutschen Regeln nicht möglich, wie aus der zitierten Quelle hervorgeht. (Vielleicht gibt es andere, die etwas anderes sagen, das will ich nicht ausschließen.)
Skull hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 11:09 Das ist ja fast schon frech. Falsch und verfälschend in jedem Falle.
Mit solchen Urteilen wäre ich an deiner Stelle etwas vorsichtig. Damit bist du zum einen schon mehrmals allein in unseren Gesprächen auf die Nase gefallen - und besonders freundlich ist es auch nicht. Falls ich mich geirrt oder etwas überlesen habe, zitiere doch einfach die entsprechende Textpassage. Ich habe das jedenfalls getan und darauf dann meine Aussage gestützt.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 11:57 Das Arbeitnehmer schuld daran sind, daß es schlecht bezahlte arbeit gibt enbehrt jeder Grundlage
Arbeitnehmer nehmen diese schlecht bezahlte Arbeit doch aber an. Ohne den Arbeitnehmer, der das Angebot akzeptiert, gebe es das nicht. Das ist wie mit den Mieten. Wenn es niemanden mehr gibt, der den teils absurd hohen Forderungen nachkommt, steigen die Mieten nicht mehr... besser wäre natürlich, mehr zu bauen. Mir ging es hier aber darum, das Prinzip zu erklären.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 11:57 Ja aber der Einschnitt kann schon mal riesig sein und Verlässichkeit und Planbarkeit ist bei jedem Menschen hoch angesehen
Arbeitgeber kaufen üblicherweise die Arbeitskraft eines Arbeitnehmers ein und nicht die privaten Lebensumstände.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 11:57 Echt nicht
Echt nicht.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 11:57 Also erzähle doch einem Angestellten im öffentlichen Dienst nicht so ein Mist, schließlich ist er für die Verteilung dieser Gelder nicht verantwortlich.
Richtig, daran muss die Politik etwas ändern. Den Arbeitgeber zu bestreiken, ist in jedem Fall der falsche Weg.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 12:43 Arbeitnehmer nehmen diese schlecht bezahlte Arbeit doch aber an. Ohne den Arbeitnehmer, der das Angebot akzeptiert, gebe es das nicht. Das ist wie mit den Mieten. Wenn es niemanden mehr gibt, der den teils absurd hohen Forderungen nachkommt, steigen die Mieten nicht mehr... besser wäre natürlich, mehr zu bauen. Mir ging es hier aber darum, das Prinzip zu erklären.
Das ist das gleiche schwachsinnige Prinzip, oder erklärung, die Verbraucher lägen die Preise fest. Ne tun sie eben nicht. Wer so argumentiert kontakariert die Macht und den Einfluss den Kapital und Unternehmertum in unser Gesellschaftsform haben. Wer dann auch noch Arbeitnehmerrechte einschränken will, der will tatsächlich wieder feudale Machtverhältnisse.


Arbeitgeber kaufen üblicherweise die Arbeitskraft eines Arbeitnehmers ein und nicht die privaten Lebensumstände.
Die gehören aber zur Lebenswirklichkeit eines jeden Menschen dazu, gerade wenn du von diesem Flexibilität forderst, die mit seiner Lebenswirklichkeit evtl. nix zu tun hat. Nur mal so als Beispiel. Wie Deutschen bauen (wenn wir bauen) in der Regel keine Wellblechhütten aus denen wir wieder schnell ausziehen können, um im nächsten Bundesstaat wieder eine neue Arbeit anzunehmen. Wir sind hier nicht in den USA.

Echt nicht.
Tja dann solltest du versuchen deinen Horizont zu erweitern.


Richtig, daran muss die Politik etwas ändern. Den Arbeitgeber zu bestreiken, ist in jedem Fall der falsche Weg.
Wenn das der einzige Weg ist sich nicht verarschen zu lassen, spricht da mal so gar nix gegen, vorallem dann nicht, wenn der Arbeitgeber es noch nicht mal für nötig hält eine Gegenangebot abzugeben, damit erstmal wieder die Volksseele hochkocht und wie man sieht bei dir hat es funktioniert..
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

Echt jetzt du verstehst deinen Widerspruch nicht.
Das du die Arbeitgeber von der sozialen Verantwortung frei sprichst und dich dann beschwerst, wenn dir jemand entgegenhält, daß dir das Soziale wohl am Hintern vorbei geht.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 12:34 Es ging um den Vorwurf, dass die Unternehmen Steuergelder kassiert und trotzdem ausgeschüttet hätten. Das war nach den deutschen Regeln nicht möglich, wie aus der zitierten Quelle hervorgeht. (Vielleicht gibt es andere, die etwas anderes sagen, das will ich nicht ausschließen.)



Mit solchen Urteilen wäre ich an deiner Stelle etwas vorsichtig. Damit bist du zum einen schon mehrmals allein in unseren Gesprächen auf die Nase gefallen - und besonders freundlich ist es auch nicht. Falls ich mich geirrt oder etwas überlesen habe, zitiere doch einfach die entsprechende Textpassage. Ich habe das jedenfalls getan und darauf dann meine Aussage gestützt.
Du solltest lieber vorsichtig mit der Aussage umgehen du hättets hier fleißig und auch richtig gelesen.
Laut dieser im Artikel beschriebt die Studie sogar dies:
Die deutschen Unternehmen zeichneten sich jedoch besonders „durch Dreistigkeit und Maßlosigkeit aus“,
Als Beispiel nennt die NGO BMW. Der Autobauer hat in diesem Jahr 1,6 Milliarden Euro an Dividenden ausgezahlt - gleichzeitig aber Kurzarbeit eingeführt und sich öffentlich für eine staatliche Kaufprämie stark gemacht. BASF wiederum überweist Dividenden in Höhe von 3,4 Milliarden Euro, hat in Großbritannien aber eine Staatshilfe in Milliardenhöhe angenommen. Bayer will drei Milliarden Euro an seine Aktionäre zahlen, hat aber ebenfalls 670 Millionen Euro aus dem britischen Nothilfefonds kassiert.
Da da sogar Firmen behaupten, daß das Kurzarbeitergeld ja keine staatliche Subvention sei, empfand ich perönlich dabei als besonders dreist und asozial.
Auf die Nase fällst du bei diesem Thema jetzt schon auffällig oft.
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