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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 00:27
von Troh.Klaus
Und Hindus dürfen an Karfreitag oder dem Volkstrauertag keine
religiösen Tänze öffentlich ausüben?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 02:12
von GottlosGlücklich
Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 00:27)
Und Hindus dürfen an Karfreitag oder dem Volkstrauertag keine
religiösen Tänze öffentlich ausüben?
Gibt es nun Tanzverbot oder nicht?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 03:30
von Kritikaster
Auf den von Dir genannten Fall bezogen wäre das gerichtlich zu überprüfen, wenn Du damit das Grundrecht auf freie Religionsausübung eingeschränkt siehst. Ist das ausserhalb Bayern
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ag-bayern/ schon einmal geschehen?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 10:45
von GottlosGlücklich
Aufgrund dieses Urteils des BVerfG sind in mehreren Bundesländern "Heidenspaß- Partys" an Karfreitag genehmigt worden. Mit der Auflage, dass das Tanzen Ausdruck der Abgrenzung ggü des Christentums ist.
Dieses Urteil war ein Meilenstein.
Ob Hindus aber ihre religiösen Tänze aufführen dürfen oder religiös diskriminiert werden, ist wiederum eine andere Frage. Gilt es als "klare Abgrenzung zum Christentum", wenn man tänzerisch anderen Göttern huldigt?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 10:49
von Kritikaster
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 10:45)
Aufgrund dieses Urteils des BVerfG sind in mehreren Bundesländern "Heidenspaß- Partys" an Karfreitag genehmigt worden. Mit der Auflage, dass das Tanzen Ausdruck der Abgrenzung ggü des Christentums ist.
Dieses Urteil war ein Meilenstein.
Ob Hindus aber ihre religiösen Tänze aufführen dürfen oder religiös diskriminiert werden, ist wiederum eine andere Frage. Gilt es als "klare Abgrenzung zum Christentum", wenn man tänzerisch anderen Göttern huldigt?
Für eine rechtlich fundierte Antwort solltest Du dazu unsere weltlichen Verfassungsrichter befragen. Die kümmern sich um sowas.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 12:00
von GottlosGlücklich
Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 10:49)
Für eine rechtlich fundierte Antwort solltest Du dazu unsere weltlichen Verfassungsrichter befragen. Die kümmern sich um sowas.
Artikel 3 GG spricht da eine eindeutige Sprache.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 12:20
von Kritikaster
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 12:00)
Artikel 3 GG spricht da eine eindeutige Sprache.
Unsere Verfassung ist nicht auf Rosinenpickerei einseitig interpretierender Streitparteien ausgelegt.
Das BVerfG ist die Instanz, die bei widerstreitenden Verfassungsgütern abzuwägen und zu entscheiden hat. Wer seine Auffassung dieser Instanz nicht zur Entscheidung vorlegt, dem nutzt, vollkommen zu Recht, am Ende eigene Rechthaberei in keiner Weise.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 12:58
von GottlosGlücklich
Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 12:20)
Unsere Verfassung ist nicht auf Rosinenpickerei einseitig interpretierender Streitparteien ausgelegt.
Ganz deiner Meinung. Wird also höchste Zeit, dass das GG konsequent ohne christliche Rosinen angewendet wird.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 13:06
von Troh.Klaus
Gibt es ein Verbot
religiöser Tänze z.B. am Volkstrauertag? Hat man der hinduistische Gemeinde, um konkret zu bleiben, höchst-richterlich verboten, ihre religiösen Tänze an Karfreitag auszuüben? Muss ein Sufi am Volkstrauertag die Füße still halten, weil ihm das entgegen dem Verfassungsrecht auf freie Religionsausübung verboten ist, und ist das in einem entsprechenden Urteil des BVerfG so fest gehalten?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 13:14
von Billie Holiday
Wieviele Hindus gibt es eigentlich in D, die Wert aufs Tanzen direkt am Karfreitag legen?

Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 13:22
von Sungawakan
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 12:58)
Ganz deiner Meinung. Wird also höchste Zeit, dass das GG konsequent ohne christliche Rosinen angewendet wird.
Und was ist dann mit den nichtkirchlichen Tagen, an denen es ein Tanzverbot
im öffentlichen Raum gibt?
Sollten die Muslime mal die Mehrheit haben, dann gilt natürlich ein Tanzverbot an allen Tagen. Zumindest nach strenger Auslegung der Lehre.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 13:27
von Billie Holiday
Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 13:22)
Und was ist dann mit den nichtkirchlichen Tagen, an denen es ein Tanzverbot
im öffentlichen Raum gibt?
Sollten die Muslime mal die Mehrheit haben, dann gilt natürlich ein Tanzverbot an allen Tagen. Zumindest nach strenger Auslegung der Lehre.
Keine Ahnung, aber es gibt ja genug Leute, die sich sehr gern alles verbieten lassen und Nachfragen nicht dulden wollen. Ganz im Sinne der Kirchen.

Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 13:29
von Umetarek
Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 13:22)
Und was ist dann mit den nichtkirchlichen Tagen, an denen es ein Tanzverbot
im öffentlichen Raum gibt?
Sollten die Muslime mal die Mehrheit haben, dann gilt natürlich ein Tanzverbot an allen Tagen. Zumindest nach strenger Auslegung der Lehre.
Kommt auf die Muslime an, ich würde behaupten strenggläubige Sufi sehen das anders.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 14:12
von Troh.Klaus
Billie Holiday hat geschrieben:(03 Jan 2021, 13:14)
Wieviele Hindus gibt es eigentlich in D, die Wert aufs Tanzen direkt am Karfreitag legen?

Ich weiß es nicht. Und eigentlich ist das ja auch gar nicht das Thema hier. Aber GottlosGlücklich hat ja darauf bestanden, dass die Christen, also genau genommen die Katholische Kirche in Deutschland, mit ihrem Tanzverbot die Religionsausübung anderer Bekenntnisse behindern würden, sogar an nicht-kirchlichen Feiertagen wie dem Volkstrauertag. Das soll er dann aber auch hinreichend belegen.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 15:57
von GottlosGlücklich
Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 14:12)
Ich weiß es nicht. Und eigentlich ist das ja auch gar nicht das Thema hier. Aber GottlosGlücklich hat ja darauf bestanden, dass die Christen, also genau genommen die Katholische Kirche in Deutschland, mit ihrem Tanzverbot die Religionsausübung anderer Bekenntnisse behindern würden, sogar an nicht-kirchlichen Feiertagen wie dem Volkstrauertag. Das soll er dann aber auch hinreichend belegen.
Anderen Worte in den Mund zu legen, die sie nicht gesagt haben, ist nicht besonders anständig. Zu nichtkirchlichen Feiertagen habe ich kein Wort gesagt.
Aber wenn Christen auf ihre freie Religionsausübung bestehen, genau das aber anderen Gläubigen verwehren, nennt man das wie?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 16:15
von Sungawakan
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 15:57)
Anderen Worte in den Mund zu legen, die sie nicht gesagt haben, ist nicht besonders anständig. Zu nichtkirchlichen Feiertagen habe ich kein Wort gesagt.
Aber wenn Christen auf ihre freie Religionsausübung bestehen, genau das aber anderen Gläubigen verwehren, nennt man das wie?
Verwehren wie ihnen diese?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 16:26
von GottlosGlücklich
Wenn wie bei den Hindus der Tanz Zeichen der Religionsausübung ist, ja.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 16:33
von Sungawakan
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:26)
Wenn wie bei den Hindus der Tanz Zeichen der Religionsausübung ist, ja.
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 16:35
von Sungawakan
Letztendlich geht es beim Tanzverbot also um irgendwelche Leute, die meinen, an alle 365 Tagen das Recht haben, das Tanzbein schwingen zu müssen.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 16:42
von GottlosGlücklich
Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:33)
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?
Wo war je von "müssen" die Rede? Es geht ums dürfen, um nichts anderes.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 16:44
von GottlosGlücklich
Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:35)
Letztendlich geht es beim Tanzverbot also um irgendwelche Leute, die meinen, an alle 365 Tagen das Recht haben, das Tanzbein schwingen zu müssen.
Es geht auch um irgendwelche Leute, die meinen, Anders- und nicht-Gläubigen ihre Regeln aufdrücken zu müssen.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 16:46
von Sungawakan
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:44)
Es geht auch um irgendwelche Leute, die meinen, Anders- und nicht-Gläubigen ihre Regeln aufdrücken zu müssen.
Das ist manchmal Sinn und Zweck, wenn mehrere Andersgläubige miteinander leben. Und im Zweifelsfalle gilt immer noch, wenn ich ihn Rom bin, mache ich es wie die Römer.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 16:47
von Sungawakan
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:42)
Wo war je von "müssen" die Rede? Es geht ums dürfen, um nichts anderes.
Die dürfen doch.
Das war meine Aussage:
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 16:49
von Umetarek
Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:46)
Das ist manchmal Sinn und Zweck, wenn mehrere Andersgläubige miteinander leben. Und im Zweifelsfalle gilt immer noch, wenn ich ihn Rom bin, mache ich es wie die Römer.
Hier ist aber nicht Rom. Was die im Vatikan treiben ist mir wumpe.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 16:54
von GottlosGlücklich
Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:47)
Die dürfen doch.
Das war meine Aussage:
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?
Du verstehst nicht. Die christlichen Kirchen verbieten an Karfreitag allen anderen ihre Freizeitaktivitäten. Und du kommst mit "tanzen müssen"?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 17:00
von Sungawakan
Umetarek hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:49)
Hier ist aber nicht Rom. Was die im Vatikan treiben ist mir wumpe.
Was hat der Vatikan damit zu tun? Außer dass er in Rom liegt?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 17:01
von Sungawakan
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:54)
Du verstehst nicht. Die christlichen Kirchen verbieten an Karfreitag allen anderen ihre Freizeitaktivitäten. Und du kommst mit "tanzen müssen"?
Du verstehst nicht, die Kirchen verbieten gar nichts. Es verbietet der Staat. Und du bist immer noch nicht auf den Rest meines Kommentars eingegangen.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 17:04
von Kritikaster
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 12:58)
Ganz deiner Meinung. Wird also höchste Zeit, dass (...)
... alle die Rechtsprechung des BVerfG in Gänze zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, anstatt diese mit wohlfeilen Worten zu ignorieren.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 17:10
von GottlosGlücklich
Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 17:01)
Du verstehst nicht, die Kirchen verbieten gar nichts. Es verbietet der Staat. Und du bist immer noch nicht auf den Rest meines Kommentars eingegangen.
Ein Hindu Tempel ist letztlich genauso öffentlich wie eine Kirche oder ein Tanzclub. Wenn das eine erlaubt ist, warum nicht das andere?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 17:23
von Papaloooo
Sungawakan an GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 17:01)
Du verstehst nicht, die Kirchen verbieten gar nichts. Es verbietet der Staat. Und du bist immer noch nicht auf den Rest meines Kommentars eingegangen.
Diese Verbindung von Religion und Staat gehört meiner Meinung nach aufgehoben.
Beten kann man in der Kirche, zu Hause oder meinetwegen auch auf öffentlichen Plätzen.
Die, die einer Kirche angehören, dürfen sich selbst gerne deren Regeln auferlegen.
Außerhalb der Glaubensgemeinschaft darf das aber keine Macht haben.
Mit demselben Recht können sonst auch andere Religionen einen "Gedenktag" fordern,
an dem gewisses Handeln zu unterbleiben hat.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 18:11
von Troh.Klaus
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 15:57)
Anderen Worte in den Mund zu legen, die sie nicht gesagt haben, ist nicht besonders anständig. Zu nichtkirchlichen Feiertagen habe ich kein Wort gesagt.
Nun, ich habe in meinen Postings immer wieder explizit auf den nicht-kirchlichen Volkstrauertag hingewiesen. Da Du dazu "kein Wort" gesagt hast, bin ich von einer inklusiven Vorstellung ausgegangen.
Aber wenn Christen auf ihre freie Religionsausübung bestehen, genau das aber anderen Gläubigen verwehren, nennt man das wie?
Und jetzt nochmal ganz konkret, wo verbietet das christlich motivierte Tanzverbot an Karfreitag die Religionsausübung eines Hindus oder Sufis an diesem Tag? Wo ist das durch entsprechende Rechtsprechung so sanktioniert worden?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 18:19
von Troh.Klaus
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:54)
Du verstehst nicht. Die christlichen Kirchen verbieten an Karfreitag allen anderen ihre
Freizeitaktivitäten. Und du kommst mit "tanzen müssen"?
Ah, jetzt werden wir dann doch einmal konkret. Es geht also absolut nicht um verhinderte Religionsausübung, sondern um verhinderte Freizeitaktivitäten.
Können wir die Diskussion dann auch darauf beschränken und den Strohmann "Verbot der Religionsausübung" in der Scheune lassen.
Btw., ich habe kein Problem damit, alle Tanzverbote aufzuheben, auch an nicht-kirchlichen Feiertagen.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 18:38
von GottlosGlücklich
Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:19)
Ah, jetzt werden wir dann doch einmal konkret. Es geht also absolut nicht um verhinderte Religionsausübung, sondern um verhinderte Freizeitaktivitäten.
Können wir die Diskussion dann auch darauf beschränken und den Strohmann "Verbot der Religionsausübung" in der Scheune lassen.
Btw., ich habe kein Problem damit, alle Tanzverbote aufzuheben, auch an nicht-kirchlichen Feiertagen.
Ist Religionsausübung keine Freizeitaktivität? Aber das ist eher wortklauberei.
Die Frage, die im Raum steht, ist doch eigentlich einfach: wenn der Tanz zur Religionsausübung gehört, ist diese dann durch das christlich motivierte tanzverbot verhindert? Und wenn das so ist, wird dann nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung verstoßen? Und wenn das nicht so ist, warum ist der religiöse Tanz erlaubt und der nicht-religiöse nicht?
Wie man es dreht und wendet, das christliche tanzverbot zieht Diskriminierung nach sich.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 18:47
von Stoner
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:38)
Ist Religionsausübung keine Freizeitaktivität? Aber das ist eher wortklauberei.
Die Frage, die im Raum steht, ist doch eigentlich einfach: wenn der Tanz zur Religionsausübung gehört, ist diese dann durch das christlich motivierte tanzverbot verhindert? Und wenn das so ist, wird dann nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung verstoßen? Und wenn das nicht so ist, warum ist der religiöse Tanz erlaubt und der nicht-religiöse nicht?
Wie man es dreht und wendet, das christliche tanzverbot zieht Diskriminierung nach sich.
Also wenn mir wer Geld fürs Nichtstun auf mein Konto überweist, laß ich mich auch für weitere 200 Tage im Jahr so diskriminieren. Ich würde dafür noch weitere Diskriminierungen in Kauf nehmen.

Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 18:51
von GottlosGlücklich
Stoner hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:47)
Also wenn mir wer Geld fürs Nichtstun auf mein Konto überweist, laß ich mich auch für weitere 200 Tage im Jahr so diskriminieren. Ich würde dafür noch weitere Diskriminierungen in Kauf nehmen.

Das ist schön für dich. Andere lassen sich nicht so gern bevormunden.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 18:54
von Stoner
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:51)
Das ist schön für dich. Andere lassen sich nicht so gern bevormunden.
"Gott" behüte uns vor den Unbestechlichen.

Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 18:55
von Umetarek
Stoner hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:47)
Also wenn mir wer Geld fürs Nichtstun auf mein Konto überweist, laß ich mich auch für weitere 200 Tage im Jahr so diskriminieren. Ich würde dafür noch weitere Diskriminierungen in Kauf nehmen.

Würde mich auch nicht milder stimmen, aber es überweist keiner was fürs Nichtstun auf mein Konto.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 19:08
von Stoner
Umetarek hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:55)
Würde mich auch nicht milder stimmen, aber es überweist keiner was fürs Nichtstun auf mein Konto.
Freiheit ist halt manchmal kein sehr lukratives Geschäft.

Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 19:10
von Umetarek
Stoner hat geschrieben:(03 Jan 2021, 19:08)
Freiheit ist halt manchmal kein sehr lukratives Geschäft.

Fühlt sich aber sehr gut an.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 19:18
von Troh.Klaus
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:38)
Die Frage, die im Raum steht, ist doch eigentlich einfach: wenn der Tanz zur Religionsausübung gehört, ist diese dann durch das christlich motivierte tanzverbot verhindert? Und wenn das so ist, wird dann nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung verstoßen?
Ja, wenn es so wäre, dann ja. Da besteht doch gar kein Dissens.
Und jetzt Du - ist das so? Gibt es entsprechende Gerichtsurteile? Oder können wir jetzt daran - die verhinderte Religionsausübung - einen Haken machen wegen Irrelevanz?
Und wenn das nicht so ist, warum ist der religiöse Tanz erlaubt und der nicht-religiöse nicht?
Wie man es dreht und wendet, das christliche tanzverbot zieht Diskriminierung nach sich.
Der religiöse Tanz ist dann eben erlaubt, weil es bei uns im Grundgesetz so drin steht, von wegen Religionsfreiheit. Und die Zulässigkeit des nicht-religiösen Tanzes ist in Deutschland durch entsprechende länder-spezifische Gesetze oder Verordnungen geregelt. Tanzverbote können daher auch von den Länderparlamenten geändert oder abgeschafft werden.
Angebot: Wir streichen das Tanzverbot an Karfreitag. Was machen wir mit dem Tanzverbot am Volkstrauertag?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 19:46
von GottlosGlücklich
Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 19:18)
Ja, wenn es so wäre, dann ja. Da besteht doch gar kein Dissens.
Und jetzt Du - ist das so? Gibt es entsprechende Gerichtsurteile? Oder können wir jetzt daran - die verhinderte Religionsausübung - einen Haken machen wegen Irrelevanz?
Die Frage nach verhinderter Religionsausübung ist irrelevant, wenn es nicht Christen betrifft? Das sehe ich anders.
Der religiöse Tanz ist dann eben erlaubt, weil es bei uns im Grundgesetz so drin steht, von wegen Religionsfreiheit. Und die Zulässigkeit des nicht-religiösen Tanzes ist in Deutschland durch entsprechende länder-spezifische Gesetze oder Verordnungen geregelt. Tanzverbote können daher auch von den Länderparlamenten geändert oder abgeschafft werden.
Angebot: Wir streichen das Tanzverbot an Karfreitag. Was machen wir mit dem Tanzverbot am Volkstrauertag?
Von mir aus gern. Wobei der Volkstrauertag einen anderen, realen Hintergrund hat. Ein Trauertag für reale Kriegsopfer ist m.M.n anders zu bewerten als ein Trauertag für eine mythologische Figur, die nur Anhängern einer Glaubensgemeinschaft etwas bedeutet.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 20:01
von Sungawakan
Papaloooo hat geschrieben:(03 Jan 2021, 17:23)
Diese Verbindung von Religion und Staat gehört meiner Meinung nach aufgehoben.
Beten kann man in der Kirche, zu Hause oder meinetwegen auch auf öffentlichen Plätzen.
Die, die einer Kirche angehören, dürfen sich selbst gerne deren Regeln auferlegen.
Außerhalb der Glaubensgemeinschaft darf das aber keine Macht haben.
Mit demselben Recht können sonst auch andere Religionen einen "Gedenktag" fordern,
an dem gewisses Handeln zu unterbleiben hat.
Sehe ich anders. Aber bisher ist niemand auf den Volkstrauertag eingegangen, hier "verbietet" ja der Staat das Tanzen. Und der Karfreitag als protestantischer Feiertag interessiert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 20:03
von Sungawakan
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:38)
Ist Religionsausübung keine Freizeitaktivität? Aber das ist eher wortklauberei.
Die Frage, die im Raum steht, ist doch eigentlich einfach: wenn der Tanz zur Religionsausübung gehört, ist diese dann durch das christlich motivierte tanzverbot verhindert? Und wenn das so ist, wird dann nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung verstoßen? Und wenn das nicht so ist, warum ist der religiöse Tanz erlaubt und der nicht-religiöse nicht?
Wie man es dreht und wendet, das christliche tanzverbot zieht Diskriminierung nach sich.
Nein, da das Grundgesetz die freie Religionsausübung gestattet, dürfte man aus religiösen Gründen auch tanzen. Aber bis jetzt scheint es dieses Problem nur in Ihrem Kopf zu geben. Ich habe bisher noch nie von entsprechender Stelle gehört, dass irgendeine Religionsgemeinschaft verlangt hätte, aus religiösen Gründen an diesen Tagen tanzen zu dürfen.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 20:10
von GottlosGlücklich
Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:03)
Nein, da das Grundgesetz die freie Religionsausübung gestattet, dürfte man aus religiösen Gründen auch tanzen. Aber bis jetzt scheint es dieses Problem nur in Ihrem Kopf zu geben.
Nein. Es gibt viele, die so ähnlich wie ich denken.
Ich habe bisher noch nie von entsprechender Stelle gehört, dass irgendeine Religionsgemeinschaft verlangt hätte, aus religiösen Gründen an diesen Tagen tanzen zu dürfen.
Könnte evtl daran liegen, dass vergleichsweise wenig Hindus oder andere Glaubensgemeinschaften mit ähnlichen Ritualen in Deutschland leben.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 20:16
von Sungawakan
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:10)
Nein. Es gibt viele, die so ähnlich wie ich denken.
Könnte evtl daran liegen, dass vergleichsweise wenig Hindus oder andere Glaubensgemeinschaften mit ähnlichen Ritualen in Deutschland leben.
Sie sind immer noch nicht auf die Aussage eingegangen, dass diese Religionen selbst durch das Gesetz der freien Religionsausübung geschützt wären und das Problem also nur nicht religiöse Tanzveranstaltungen beträfe.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 20:27
von GottlosGlücklich
Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:16)
Sie sind immer noch nicht auf die Aussage eingegangen, dass diese Religionen selbst durch das Gesetz der freien Religionsausübung geschützt wären und das Problem also nur nicht religiöse Tanzveranstaltungen beträfe.
Klar bin ich darauf eingegangen. Ich habe gefragt, warum dann religiöse Tänze erlaubt sind und nicht-religiöse nicht.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 20:38
von Kritikaster
GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:27)
Klar bin ich darauf eingegangen. Ich habe gefragt, warum dann religiöse Tänze erlaubt sind und nicht-religiöse nicht.
Könnte damit zusammenhängen, dass es zwar ein Grundrecht auf freie Religionsausübung gibt, jedoch keines darauf, sich an vom Gesetzgeber festgelegten stillen Feiertagen (aus niederen Beweggründen

) sonstwie Remmidemmi zu gönnen.
So schwer sollte das eigentlich nicht auseinander zu halten sein.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 20:50
von Papaloooo
Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:01)
Sehe ich anders. Aber bisher ist niemand auf den Volkstrauertag eingegangen, hier "verbietet" ja der Staat das Tanzen. Und der Karfreitag als protestantischer Feiertag interessiert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht.
In einem Volkstrauertag gibt es ja einen realen Anlass der Einkehr, also ein historisches Ereignis,
es geht um Kriegsopfer.
Bei einem religiösen Feiertag ist es etwas Mystisches, dem man sich gerne beugen darf,
wenn man das will, aber nur dann.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 20:51
von Umetarek
Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:38)
Könnte damit zusammenhängen, dass es zwar ein Grundrecht auf freie Religionsausübung gibt, jedoch keines darauf, sich an vom Gesetzgeber festgelegten stillen Feiertagen (aus niederen Beweggründen

) sonstwie Remmidemmi zu gönnen.
So schwer sollte das eigentlich nicht auseinander zu halten sein.
Tanzen ist das einzige Heilige überhaupt, was soll daran bitte niedrig sein?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Verfasst: Sonntag 3. Januar 2021, 20:53
von GottlosGlücklich
Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:38)
Könnte damit zusammenhängen, dass es zwar ein Grundrecht auf freie Religionsausübung gibt, jedoch keines darauf, sich an vom Gesetzgeber festgelegten stillen Feiertagen (aus niederen Beweggründen

) sonstwie Remmidemmi zu gönnen.
So schwer sollte das eigentlich nicht auseinander zu halten sein.
Es gibt auch ein allgemeines Persönlichkeitsrecht mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Oder sind das etwa diese "niederen Beweggründe"?
