bnd hat geschrieben:(28 Apr 2017, 11:54)
Um beim Thema zu bleiben: Es ist also zu viel verlangt zu überprüfen, ob ein angeblicher Syrer auch aus Syrien stammt? Zumindest mal mithilfe der Sprache? Ok.
Meines wissens wird und wurde dies versucht bzw. gemacht, ob jetzt Flächendeckend,oder erfolgreich, oder ob sich ein Mitarbeiter einen schlanken Fuss gemacht hat, kann ich nicht wissen.
Mich würde eher interessieren wie weit die Überprüfung des Offiziers als Flüchtling schon gediegen war, oder ob da ein Beamter die nötige püberprüfung nur der nächsten "Stabsstelle" ohne deren Wissen deligiert hat.
Ich kann mir nur unschwer vorstellen, daß er schon einen anerkannten Asylstatus hatte. Der substiäre Schutz, wenn er denn schon aktiv war, darf natürlich auch nicht so einfach Vergeben werden.
Ich denke wir reden hier nicht von einer Regel, sondern über ärgerliche Ausnahmen die auf einzelnes faulheit oder menschliches Versagen hindeuten , in kombination mit krimineller Energie werden solche Dinge auch kaum 100% einzudämmen sein.
Man sollte eben versuchen sein System und Mitarbeiter diesbezüglich immer wieder zu verbessern und zu schulen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.