Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Verfasst: Donnerstag 19. November 2020, 09:27
Wie kommen eigentlich Länder durch die Pandemie, in denen nicht oder kaum getestet wird?
Hier kann man schön nachlesen was geändert wurde:Klopfer hat geschrieben:(19 Nov 2020, 10:40)
Was ist von dem beschlossenen Infektionsschutzgesetz zu halten?
Ich habe mich ehrlich gesagt noch nicht genau mit dem beschlossenen Gesetz befasst um ein umfassendes Urteil abzugeben.
Alleine die Tatsache dass Dobrindt das Beschlossene für gut und richtig hält macht mir allerdings Angst.
Ich möchte jedoch keineswegs mit irgendwelchen Querdeppen, Reichswürgern oder sonstigen Verschwörungsidioten in eine Topf geworfen werde. Mit denen habe ich nichts am Hut.
Übrigens, John Lennon lebt und macht gemeinsame Sache mit Bill Gates...
Eine ganze Menge hat das damit zu tun. So kann man Livio Fanzage und seine Äußerungen nämlich einordnen.BennGunn hat geschrieben:(19 Nov 2020, 09:19)
was hat diese Tirade mit dem zu tun, was Don Livio Fanzaga über die Corona "Pandemie" schreibt?
Den hatte ich von Anfang an im Verdacht!Haegar hat geschrieben:(19 Nov 2020, 11:07)
Hier kann man schön nachlesen was geändert wurde:
https://www.buzer.de/gesetz/2148/v254526-2020-11-19.htm
Das mit John Lennon kann ich noch mit der Wissen ergänzen, dass der King auch dabei ist !
Darum kümmert sich eine renommierte Verfassungsrechtlerin. Gut möglich, dass es formaljuristisch nicht wirklich wasserdicht ist. Wäre ja nun kein Novum.Klopfer hat geschrieben:(19 Nov 2020, 10:40)
Was ist von dem beschlossenen Infektionsschutzgesetz zu halten?
Ich habe mich ehrlich gesagt noch nicht genau mit dem beschlossenen Gesetz befasst um ein umfassendes Urteil abzugeben.
wo irrt sich denn der Gute in seinen Äußerungen?sünnerklaas hat geschrieben:(19 Nov 2020, 11:11)
Eine ganze Menge hat das damit zu tun. So kann man Livio Fanzage und seine Äußerungen nämlich einordnen.
hier:
Von Gut kann doch hier nicht die Rede sein.
Das lohnt einen neuen Thread !Dieter Winter hat geschrieben:(19 Nov 2020, 12:59)
Darum kümmert sich eine renommierte Verfassungsrechtlerin. Gut möglich, dass es formaljuristisch nicht wirklich wasserdicht ist. Wäre ja nun kein Novum.
Hatte ich bereits gepostet aber hier noch mal (aber rwehe ich krieg dafür ne Ermahnung wg Doppelpost!
Quelle: n-tv.deMehrere Abgeordnete des Bundestags missachten offenbar die seit Monaten geltenden Corona-Regeln. In einem Rundschreiben beklagte Vizepräsidentin Claudia Roth von den Grünen, dass sich einige Parlamentarier "trotz positiv getesteter Kontaktpersonen in ihrem unmittelbaren Umfeld nicht in häusliche Quarantäne begeben haben". Dies gefährde "Leben und Gesundheit" der Mitarbeiter in den betroffenen Abgeordnetenbüros, heißt es in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Enge Kontaktpersonen von positiv Getesteten sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben - mindestens bis zu einem negativen Corona-Test.
logisch, den Begriff verwenden nur rechte Hohlköpfefirlefanz11 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 18:32)
Hatte ich bereits gepostet aber hier noch mal (aber rwehe ich krieg dafür ne Ermahnung wg Doppelpost!).
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... G-data.pdf
Und nein, sie nennt das Ding nicht Ermächtigungsgesetz
Das ist ja o.k.sondern äußert juristische Bedenken u. weisst auf Formfehler hin, die dazu führen dürften, dass das Teil vo der VerfG keinen Bestand haben dürfte...
tz-tz-tz So "ein Projekt, das darauf abzielt, die Menschheit zu schwächen, sie in die Knie zu zwingen, eine ...Diktatur zu errichten, eine neue Welt zu schaffen," wurde schon vor 150 jahren durch einen gewißen K.Marx vorbereitet und "Das Manifest" heißt.Realist2014 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 14:11)
hier:
"aut Fanzaga "ist diese Epidemie ein Projekt, das ich immer dem Teufel zugeschrieben habe, der durch kriminelle Köpfe handelt, die es mit einem ganz bestimmten Ziel durchgeführt haben: nach der ideologischen, politischen und massenmedialen Vorbereitung einen plötzlichen Durchgang für einen medizinischen oder massenmedialen Putsch zu schaffen". Das heißt, "ein Projekt, das darauf abzielt, die Menschheit zu schwächen, sie in die Knie zu zwingen, eine gesunde und kybernetische Diktatur zu errichten, eine neue Welt zu schaffen,"
Das ist kompletter BULLSHIT
Und den glauben lediglich sub-intelligente Volltrottel.
Der Quatsch wird auch durch Wiederholung nicht richtigerBennGunn hat geschrieben:(19 Nov 2020, 20:12)
tz-tz-tz So "ein Projekt, das darauf abzielt, die Menschheit zu schwächen, sie in die Knie zu zwingen, eine ...Diktatur zu errichten, eine neue Welt zu schaffen," wurde schon vor 150 jahren durch einen gewißen K.Marx vorbereitet und "Das Manifest" heißt.
DU möglicherweise in deinem Kopf...was "einen medizinischen oder massenmedialen Putsch " angeht, den hamn wir schon 2020 erlebt ;-)
Bitte was haben Sie 2020 an Putsch ( medial oder medizinisch ) in Deutschland erlebt?BennGunn hat geschrieben:(19 Nov 2020, 20:12)
tz-tz-tz So "ein Projekt, das darauf abzielt, die Menschheit zu schwächen, sie in die Knie zu zwingen, eine ...Diktatur zu errichten, eine neue Welt zu schaffen," wurde schon vor 150 jahren durch einen gewißen K.Marx vorbereitet und "Das Manifest" heißt.
was "einen medizinischen oder massenmedialen Putsch " angeht, den hamn wir schon 2020 erlebt ;-)
Es gibt hier keine "unsere Panikmache".firlefanz11 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 18:38)
Derweil scheinen unsere Damen u. Herren Politiker die verordneten Regeln auch nicht zu beachten. Manche sind halt gleicher als Andere...
Quelle: n-tv.de
Um unsere Panikschieber hier zu paraphrasieren: Die sollte man in den KNAST stecken u. ne ordentliche Geldbuße aufbrummen!!!
1. Covid-19 wurde erst zur Epidemie dann zurPandemie gehypetBielefeld09 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 20:38)
Bitte was haben Sie 2020 an Putsch ( medial oder medizinisch ) in Deutschland erlebt?
Klären Sie doch endlich die Forumsgemeinschaft auf!
Oder schweigen Sie einfach weiter!
Es ist eine globale PandemieBennGunn hat geschrieben:(19 Nov 2020, 21:03)
1. Covid-19 wurde erst zur Epidemie dann zurPandemie gehypet
Was für ein Nonsens2. Zur Bewältigung dieser "Pandemie" wurde eine einzige Institution durch Muddi mit dem Wahrheitsmonopol ausgestattet und all die kritiker wurden nicht nur totgeschwiegen, sondern in besten DDR-/Kommi-Traditionen kriminalisiert
Maßnahmen zu ergreifen - das ist alternativlos3. Muddis Politik wurde als "alternativlos" dargestellt und kolportiert
Die Blöden werden noch blöder- das stimmt.....4. Die System-MM verbreiten Angst und Schrecken, spaltend endgültig und irreparable die schon zutiefst gespaltene Gesellschaft
Nö, dein Unsinn ist sicher steigerungsfähig....reichts fürs erste?
ohne Zweifel - in der Horrorszenarien von MMRealist2014 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 21:08)
Es ist eine globale Pandemie
Was für ein Nonsens
Maßnahmen zu ergreifen - das ist alternativlos
Die Blöden werden noch blöder- das stimmt.....
Nö, dein Unsinn ist sicher steigerungsfähig....
Machen wir es kurz:BennGunn hat geschrieben:(19 Nov 2020, 21:03)
1. Covid-19 wurde erst zur Epidemie dann zurPandemie gehypet
2. Zur Bewältigung dieser "Pandemie" wurde eine einzige Institution durch Muddi mit dem Wahrheitsmonopol ausgestattet und all die kritiker wurden nicht nur totgeschwiegen, sondern in besten DDR-/Kommi-Traditionen kriminalisiert
3. Muddis Politik wurde als "alternativlos" dargestellt und kolportiert
4. Die System-MM verbreiten Angst und Schrecken, spaltend endgültig und irreparable die schon zutiefst gespaltene Gesellschaft
reichts fürs erste?
Realist2014 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 18:42)
logisch, den Begriff verwenden nur rechte Hohlköpfe
Das ist ja o.k.
Bei strittigen Fragen ist das VerfG ja die dafür notwendige Instanz...
Also wo ist nun dein Problem?
Was ist es dann, wenn nicht ein Ermächtigungsgesetz für das BMG?Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Die Aufhebung ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unbeschadet der Befugnisse der Länder ermächtigt,
Sicher- nur das sind die Maßnahmen jaja-ja , es gibt so 'n Begriff der Verhältnismäßigkeit o. zu Deutsch: Lass doch mal die Kirche im Dorf!
Hast du in Geschichte geschlafen?franzmannzini hat geschrieben:(19 Nov 2020, 21:34)
Was ist es dann, wenn nicht ein Ermächtigungsgesetz für das BMG?
Was soll die Rumeierei, wird nun das BMG nun ermächtigt oder nicht?
Was unter dem Begriff "Ermächtigungsgesetz" verstanden wird, ist dir schon irgendwie geläufig?franzmannzini hat geschrieben:(19 Nov 2020, 21:34)
Was ist es dann, wenn nicht ein Ermächtigungsgesetz für das BMG?
Das Wort "Ermächtigungsgesetz" ist zu 100% mit dem des 3.Reiches besetzt.franzmannzini hat geschrieben:(19 Nov 2020, 22:06)
Ist das Wort "Ermächtigung" nur noch zu verwenden wenn es um das 3.Reich geht?
Die Grundrechte können damit nicht einkassiert werden.franzmannzini hat geschrieben:(19 Nov 2020, 22:06)
Mit den Ermächtigungsgesetz aus dem 3.Reich hat es nur in sofern zu tun, das auch hier die durch die Verfassung gegebenen Grundrechte eingeschränkt oder kassiert werden konnten.
IfSG §5Zunder hat geschrieben:(19 Nov 2020, 22:15)
Was unter dem Begriff "Ermächtigungsgesetz" verstanden wird, ist dir schon irgendwie geläufig?
Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933:
"Art. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben."
Wo wird denn das BMG ermächtigt, vom GG abzuweichen? - Richtig, nirgends.
Habe ich eigentlich schon mal erwähnt, daß ich die Bezeichnung "Covidioten" für einen Euphemismus halte?
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unbeschadet der Befugnisse der Länder ermächtigt
IfSG §283.durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates...
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt
Und wir wiederholen die Frage:Realist2014 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 22:16)
Das Wort "Ermächtigungsgesetz" ist zu 100% mit dem des 3.Reiches besetzt.
Da gibt es nichts "rumzudeuteln" .
Das aktuelle Gesetz zur Pandemiebekämpfung mit diesem in Verbindung zu bringen- ist irgendwie zwischen bescheuert und dreist anzusiedeln
Was hast du an meinem vorherigen Post nicht verstanden?franzmannzini hat geschrieben:(19 Nov 2020, 22:26)
Und wir wiederholen die Frage:
Wurde das BMG ermächtigt Eingriffe in das GG zu tätigen?
Doch, ich habe verstanden, daß es nur ein Ermächtigungsgesetz im 3.Reich geben kann.Realist2014 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 22:29)
Was hast du an meinem vorherigen Post nicht verstanden?
Es ist kein "Ermächtigungsgesetz"
Nein, wie sollte das bitte gehen?franzmannzini hat geschrieben:(19 Nov 2020, 22:26)
Wurde das BMG ermächtigt Eingriffe in das GG zu tätigen?
Wird nun das IfSG §5 inkraft gesetzt durch einen Beschluß des Bundestages:GG, Art. 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Dann greift in der Folge das BMG in das GG ein:(1) Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Die Aufhebung ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.
in dem es ermächtigt ist:(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unbeschadet der Befugnisse der Länder ermächtigt,
Entscheidungen zu treffen.unbeschadet der Befugnisse der Länder
durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von den Vorschriften dieses Gesetzes sowie der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, den Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen und gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln zuzulassen, um die Abläufe im Gesundheitswesen und die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten;
Mach hier einfach keinen neuen Popanz auf!franzmannzini hat geschrieben:(19 Nov 2020, 23:26)
Wird nun das IfSG §5 inkraft gesetzt durch einen Beschluß des Bundestages:
Dann greift in der Folge das BMG in das GG ein:
in dem es ermächtigt ist:
Entscheidungen zu treffen.
Absatz 3, §5 IfSG
Nein, es greift nicht in das GG ein, weil das GG Eingriffe in bestimmte Grundrechte ausdrücklich erlaubt.franzmannzini hat geschrieben:(19 Nov 2020, 23:26)
Dann greift in der Folge das BMG in das GG ein:
Ist das so?Bielefeld09 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 23:38)
Mach hier einfach keinen neuen Popanz auf!
Nach vier Wochen kontrolliert das Parlament und vorher können Behörden schnell entscheiden!
Was soll daran so falsch sein?
Auf die "allgemeinen Begründungen" werde ich warten.§28a IfSG
(5) Rechtsverordnungen, die nach § 32 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1
erlassen werden, sind mit einer allgemeinen Begründung zu versehen und zeitlich zu befristen.
Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen; sie kann verlängert werden.
Ja, so geht ein Rechtsstaat in Pandemiezeiten mit unseren Rechten um.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 00:01)
Ist das so?
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... G_BGBl.pdf
Auf die "allgemeinen Begründungen" werde ich warten.
§32 IfSG
Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.
Ach so, Grundrechtseingriffe gibt es nicht, weil bestimmte Grundrechtseingriffe ausdrücklich erlaubt sind.Zunder hat geschrieben:(19 Nov 2020, 23:48)
Nein, es greift nicht in das GG ein, weil das GG Eingriffe in bestimmte Grundrechte ausdrücklich erlaubt.
Wesentliche Entscheidungen über Grundrechtseingriffe muss der Gesetzgeber, also das Parlament, selbst treffen.
Aber glücklicherweise liegt auch die Tagesschau hier falsch, denn nach Zunder gibt es gar keine Grundrechtseingriffe.Im Frühjahr wurde deshalb darüber diskutiert, ob ein so schwerwiegender Grundrechtseingriff wie Ausgangsbeschränkungen auf die recht allgemein gehaltene Regelung im Infektionsschutzgesetz gestützt werden kann.
Wie gesagt, ich warte auf die Begründungen, also bis Montag Abend.Bielefeld09 hat geschrieben:(20 Nov 2020, 00:12)
Ja, so geht ein Rechtsstaat in Pandemiezeiten mit unseren Rechten um.
Und ja, er darf sie auch beschneiden.
Das dient aber alles dem Infektionsschutz!
Selbstverständlich gibt es Eingriffe in die Grundrechte. Diese sind aber verfassungskonform.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 00:13)
Aber glücklicherweise liegt auch die Tagesschau hier falsch, denn nach Zunder gibt es gar keine Grundrechtseingriffe.
Nöö, es geht nicht um Gesetze oder Verordnungen.franzmannzini hat geschrieben:(20 Nov 2020, 00:14)
Wie gesagt, ich warte auf die Begründungen, also bis Montag Abend.
Was für Unsinn. Wie soll ein Bundesministerium in dass GG eingreifen können? Das kann allenfalls der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit.
wenn du etwas nicht weißt, schweige lieberRealist2014 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 22:16)
Das Wort "Ermächtigungsgesetz" ist zu 100% mit dem des 3.Reiches besetzt.
Da gibt es nichts "rumzudeuteln" .
....
das weiß keiner so genau: da sRKI wurde mit dem Wahrheitsmonopol ausgestattet und seiner kritiker o. Zweifler wurden inden System-MM als Nazis/Reichsbürger/VT-ler ua. Pöhse-Pöhse Buben abdgestamplet (wie i.d.DDR) alles was es sagt als die Wahrheit letzter Instanz gilt. also kann das Rki alles mögliche darlegen, eine 3., 4., 34. Corona-Welle annoncieren - keiner darf daran zweifeln: I'm back in USSR, ye know how lucky you're boys!Realist2014 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 21:47)
Was stimmt an deren Zahlen nicht? ( Infizierte & Tote)
erzähl mal....
Sicher- nur das sind die Maßnahmen ja
1. Keine der bisherigen Pandemien wurde je mit so einem Hype ausgestattet wie diese, obwohl die Vorgänger - die aus der gliechen Ecke Kommie-Chinas stammten, genauso gefährlich warenBielefeld09 hat geschrieben:(19 Nov 2020, 21:29)
Machen wir es kurz:
1. Corona ist der Virus und Corvid 19 ist die daraus resultierende Krankheit.
Pandemisch ist das Problem das Problem weil es mittlerweile 56,3 Millionen Infizierte weltweit
und 1,4 Millionen Tote gibt.
2.Jeder Kritiker aller staatlichen Maßnahmen wegen der Pandemie darf hier im Forum, in Berlin
oder im TV seine Meinung frei äußern.
3. Merkels Politik wird in allen Medien kritisiert und jeder kann sich mit unterschiedlichen Positionen auseinandersetzen.
4. Es gibt kein System MM.
Und ja, ich würde mich gerne mit Ihnen weiter unterhalten.
Trauen Sie sich!
Nö, aber es gibt Volltrottel, welche die gemeldeten Zahlen der Gesundheitsämter als "Fake news" sehenBennGunn hat geschrieben:(20 Nov 2020, 12:02)
das weiß keiner so genau: da sRKI wurde mit dem Wahrheitsmonopol ausgestattet
Idioten sind diejenigen, welche die Zahlen der auf der Intensivstation mit schweren Cornaverläufen und die Toten diesbezüglich anzweifelngenau und in derer Unverhältnismäßigkeit stellen sie eine hochkarätige Idiotie, wenn nicht ein Verbrechen, dar