Bielefeld09 hat geschrieben:(26 Apr 2016, 18:29)Und auch auf Eliteinternaten laufen Schläger, Dealer, Missbraucher und andere dissoziale Elemente herum.
Quelle?
Wir müssen uns mit diesen Menschen auseinandersetzen.
Das kostet Zeit und Geld, bringt aber mittel und langfristig mehr.
Wegsperren kostet auch Geld, ändert aber nichts.
Wegsperren hat allerdings auch einen Abschreckungseffekt der einen hohen Verbreitungsgrad hat. In der Tat aber sollte es erstmal mit dem Guten versucht werden, wenn dieses nicht funktioniert dann muss eben die "Eiserne Faust" folgen.
Ein Beibehalten des "Guten" auch wenn es mal nicht funktioniert ist der völlig falsche Weg!
=> Bei Personen wo es funktioniert soll man es so tun
=> Bei Personen wo es nicht funktioniert muss man andere Wege gehen
=> Entscheidend ist der Erfolg und nur der Erfolg!
Wegsperren hat allerdings auch einen Abschreckungseffekt der einen hohen Verbreitungsgrad hat. In der Tat aber sollte es erstmal mit dem Guten versucht werden, wenn dieses nicht funktioniert dann muss eben die "Eiserne Faust" folgen.
Ein Beibehalten des "Guten" auch wenn es mal nicht funktioniert ist der völlig falsche Weg!
=> Bei Personen wo es funktioniert soll man es so tun
=> Bei Personen wo es nicht funktioniert muss man andere Wege gehen
=> Entscheidend ist der Erfolg und nur der Erfolg!
Also unser sehr elitäres Gymnasium vor Ort ist Hauptquelle für Drogen jeder Art. Einfach die Schüler fragen, wenn Du was brauchst.
Ansonsten sehe ich es ähnlich wie Du. Eine Chance verdient jeder. Aber eine Chance nach der anderen zu Lasten unbescholtener Menschen....
Also unser sehr elitäres Gymnasium vor Ort ist Hauptquelle für Drogen jeder Art. Einfach die Schüler fragen, wenn Du was brauchst.
Das ist vollkommen klar. Ich habe einmal in meinem Leben eine Person "eine Bahn ziehen" sehen und das war auf einer House-Party. Soweit so gut, was mich aber stutzig gemacht hat, dass es ihr offensichtlich vollkommen egal war, dass ihr unbekannte Personen dabei zuschauen konnten.
Es ging bei meiner Antwort eher um:"Schläger, Missbraucher und andere dissoziale Elemente".
Ansonsten sehe ich es ähnlich wie Du. Eine Chance verdient jeder. Aber eine Chance nach der anderen zu Lasten unbescholtener Menschen....
Wegsperren hat allerdings auch einen Abschreckungseffekt der einen hohen Verbreitungsgrad hat. In der Tat aber sollte es erstmal mit dem Guten versucht werden, wenn dieses nicht funktioniert dann muss eben die "Eiserne Faust" folgen.
Ein Beibehalten des "Guten" auch wenn es mal nicht funktioniert ist der völlig falsche Weg!
=> Bei Personen wo es funktioniert soll man es so tun
=> Bei Personen wo es nicht funktioniert muss man andere Wege gehen
=> Entscheidend ist der Erfolg und nur der Erfolg!
Na, nee Quelle habe ich jetzt nicht und wenn könnte ich sie nicht verlinken.
Aber das weißt du ja auch.
Aber ich habe eine Meinung.
Ich werde dich ja auch nicht bitten, zu verlinken was denn das"GUTE" sei und deine Quellen zu benennen.
Allerdings stimme ich dir doch zu.
Gut ist das, was wirkt im Sinne von Verhaltensveränderung.
Aber genauso ist unser Jugendstrafrecht aufgebaut.
Der dreizehnjährige Täter und Mörder ist doch vorher überhaupt nicht aufgefallen!
Wo hat da Kuscheljustiz gewirkt?
Sie hätte auch bei 10 oder 12 Jahren alten Tätern nicht gewirkt.
Aber auch eine harte Justiz hätte nicht gewirkt.
Möglicherweise liegen die Probleme woanders, aber um da konkrete Antworten zu geben,
weiß ich zu wenig.
Weißt du mehr?
Na, nee Quelle habe ich jetzt nicht und wenn könnte ich sie nicht verlinken.
Alles andere hätte mich auch gewundert, deswegen fragte ich nach.
Der dreizehnjährige Täter und Mörder ist doch vorher überhaupt nicht aufgefallen!
Wo hat da Kuscheljustiz gewirkt?
Sie hätte auch bei 10 oder 12 Jahren alten Tätern nicht gewirkt.
Aber auch eine harte Justiz hätte nicht gewirkt.
Das ist aber nicht i.d.R. so, sondern die Folge diverser Straftaten (Hast du dir diesen Strang überhaupt mal durchgelesen?) für die die Täter niemals belangt wurden und es letztendlich zu so einem Ende kam und dann erst jemand auf die Idee kommt zu handeln.
Möglicherweise liegen die Probleme woanders, aber um da konkrete Antworten zu geben,
weiß ich zu wenig.
Weißt du mehr?
Das ist vollkommen klar. Ich habe einmal in meinem Leben eine Person "eine Bahn ziehen" sehen und das war auf einer House-Party. Soweit so gut, was mich aber stutzig gemacht hat, dass es ihr offensichtlich vollkommen egal war, dass ihr unbekannte Personen dabei zuschauen konnten.
Es ging bei meiner Antwort eher um:"Schläger, Missbraucher und andere dissoziale Elemente".
... geht nun mal gar nicht
Doch das geht und zwar so lange wie unsere Justizbehörden total überfordert sind.
Dann dauern Verfahren einfach zu lange und Jugendliche denken zum Teil: Es passiert ja eh nichts.
Die Prozesse müssen einfach schneller geführt werden.
Davon habe ich hier noch gar nichts gehört.
Doch das geht und zwar so lange wie unsere Justizbehörden total überfordert sind.
Dann dauern Verfahren einfach zu lange und Jugendliche denken zum Teil: Es passiert ja eh nichts.
Die Prozesse müssen einfach schneller geführt werden.
Davon habe ich hier noch gar nichts gehört.
Doch, das wurde hier (wenn nicht irgendwo anders im Forum 21) mit Sicherheit schon thematisiert. Die konkrete Antwort bezog sich aber auf U14-jährige und da spielt die Zeit keine Rolle, da es keine Strafverfolgung gibt.
Allerdings ist richtig, dass das Thema U14 in diesen Strang gehört: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=34&t=27542
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Dienstag 26. April 2016, 19:35
von Bolero
In Deutschland gehören diese Pippifax-Prozesse abgeschafft.
- Gartenmauer vom Nachbarn 1cm zu hoch
- Vom Nachbarn fliegt Laub in den Garten
- Kehrwoche nicht sauber erledigt
- Mein Nachbar grüßt mich nicht anständig
Alles andere hätte mich auch gewundert, deswegen fragte ich nach.
Das ist aber nicht i.d.R. so, sondern die Folge diverser Straftaten (Hast du dir diesen Strang überhaupt mal durchgelesen?) für die die Täter niemals belangt wurden und es letztendlich zu so einem Ende kam und dann erst jemand auf die Idee kommt zu handeln.
Da muss man schauen was Sache ist ...
Nachdem du noch mal festgestellt hast, was ich vorher schon eingestellt habe, wissen nun alle Bescheid.
Warum du dich wunderst oder nicht, bleibt der Bewertung der Leser überlassen.
Aber nun zum Thema:
Klaukids unter 14 Jahren.
Drogendealer unter 14 Jahren.
Prostutiierte unter 14 Jahren.
Kiffer unter 14 Jahren.
usw.
Mit welchen Haftstrafen sollen deiner Meinung nach diese Kids belegt werden, damit " Erwachsene" nicht Opfer werden?
In Deutschland gehören diese Pippifax-Prozesse abgeschafft.
- Gartenmauer vom Nachbarn 1cm zu hoch
- Vom Nachbarn fliegt Laub in den Garten
- Kehrwoche nicht sauber erledigt
- Mein Nachbar grüßt mich nicht anständig
Nachdem du noch mal festgestellt hast, was ich vorher schon eingestellt habe, wissen nun alle Bescheid.
Warum du dich wunderst oder nicht, bleibt der Bewertung der Leser überlassen.
Aber nun zum Thema:
Klaukids unter 14 Jahren.
Drogendealer unter 14 Jahren.
Prostutiierte unter 14 Jahren.
Kiffer unter 14 Jahren.
usw.
Mit welchen Haftstrafen sollen deiner Meinung nach diese Kids belegt werden, damit " Erwachsene" nicht Opfer werden?
Solange verfolge ich diese Forum hier nicht.
Aber hat dir keiner gesagt, das man solchen Eltern auch das Sorgerecht entziehen kann?
Hat dir keiner gesagt, das bei Eltern mit der Einstellung eine Kindeswohlgefährdung nicht
auszuschließen ist?
Hat dich keiner gefragt, was eine strafrechtsverschärfung in diesem Alter bringt?
Sorry, aber ich lese seit 2015 und versuche heute Antworten zu geben.
Hast du in Vergangenheit bessere gefunden?
Ich habe das gelesen und finde deinen Beitrag nicht verkehrt.
Auf der Grundlage kann man auch heute noch schreiben.
Aber ich versuche nur zu argumentieren.
Mehr geht doch nicht in einem Politik Forum, oder?
Ich würde Missverständniße gerne ausräumen.
Höchste Zeit, dass das Strafrecht dahingehend geändert wird, dass in eindeutigen Fällen die Strafmündigkeitsgrenze aufgehoben werden kann.
"Was geschieht, wenn ein Kind ein anderes erschlägt? Das Verfahren wird eingestellt, so wie jetzt bei einem 13-Jährigen in Sachsen-Anhalt.
... Weil der 13-Jährige ein schuldunfähiges Kind sei, könne das Verfahren nur eingestellt werden, erläuterte die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau. Nach dem Gesetz können Kinder erst ab dem Alter von 14 Jahren bestraft werden." http://www.n-tv.de/panorama/Fall-Fabian ... 51791.html
Da kann man nur hoffen, dass die Eltern dafür sorgen dass der weiterhin in psychatrischer Behandlung bleibt...
Nee, das ist hier nicht das Thema!
Dafür gibt es ein anderes!
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Freitag 29. April 2016, 14:17
von jack000
Man kann die Intensivtäter eigentlich ja verstehen. Es wird ihnen nun mal nicht der geringste Grund gegeben mit ihrem tun aufzuhören. Wenn die Justiz gar nicht mehr hinterherkommt, Urteile eine Lachnummer sind, etc...
[youtube][/youtube]
Also, wenn ein Kind mit 12, 10 oder 8 Jahren einen Diebstahl begeht, dann soll es ebenso wie ein Erwachsener bestraft werden?
Eine schnelle, konsequente Strafe gerade in dem Alter ist prägender als das sanfte Puffen mit weichen Kissen.
Das Kind muß unter Aufsicht zurück in den Laden, beichten, sich entschuldigen, die Ware bezahlen aber dort lassen.
Strikte Kürzung des Taschengeldes und das deutliche Signal, dass Stehlen falsch ist. Eventuell ein kurzer Besuch bei der Polizei, die ebenfalls in deutlichen Worten sagt, dass Stehlen eine Straftat ist.
Eine schnelle, konsequente Strafe gerade in dem Alter ist prägender als das sanfte Puffen mit weichen Kissen.
Das Kind muß unter Aufsicht zurück in den Laden, beichten, sich entschuldigen, die Ware bezahlen aber dort lassen.
Strikte Kürzung des Taschengeldes und das deutliche Signal, dass Stehlen falsch ist. Eventuell ein kurzer Besuch bei der Polizei, die ebenfalls in deutlichen Worten sagt, dass Stehlen eine Straftat ist.
Passiert ja alles. Aber du sagst, du willst Kinder wie Erwachsene bestrafen, so ist dein davorgehendes Posting zu verstehen. Also müssen ggf. auch 8-jährige wegen Diebstahls ins Gefängnis.
Vielleicht sollte man im Zivilrecht wieder Schnellprozesse einführen.
Wenn es der Entlastung der Justiz und dem Rechtsfrieden dient.
Mit standrechtlicher Erschiessung bitte sehr für Pädophile und Vergewaltiger!
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Freitag 29. April 2016, 16:40
von firlefanz11
Fazer hat geschrieben:(29 Apr 2016, 16:36)
Aber du sagst, du willst Kinder wie Erwachsene bestrafen, so ist dein davorgehendes Posting zu verstehen. Also müssen ggf. auch 8-jährige wegen Diebstahls ins Gefängnis.
HIerbei geht es in erster Linie um die Bestrafung von Gewalttaten bei Minderjährigen u. nicht darum ne Tüte Brausepulver zu klauen...
Wobei auch da sollte man das was Billie geschrieben hat sozusagen zum Standard machen...
HIerbei geht es in erster Linie um die Bestrafung von Gewalttaten bei Minderjährigen u. nicht darum ne Tüte Brausepulver zu klauen...
Wobei auch da sollte man das was Billie geschrieben hat sozusagen zum Standard machen...
Ein 13 jähriger wird dann also zu den erwachsenen Gewaltstraftätern gesteckt, das ist die Idee?
Passiert ja alles. Aber du sagst, du willst Kinder wie Erwachsene bestrafen, so ist dein davorgehendes Posting zu verstehen. Also müssen ggf. auch 8-jährige wegen Diebstahls ins Gefängnis.
Nein, passiert nicht.
Kinder, die andere Kinder regelmäßig verprügeln, mobben, drangsalieren, beklauen, täglich auf dem Schulhof das Taschengeld abnehmen, erpressen, bedrohen, ängstigen, müssen zur Not mal härter angefasst werden. Diese Kinder sind meistens bekannt, bei der Lehrerschaft und bei der Polizei, bei den kindlichen Opfern sowieso.
Diese kleinen Psychopathen jahrelang gewähren zu lassen, bringt sie dazu, noch mehr zu verrohen.
Von allein kommt die Einsicht jedenfalls nicht, dass sie was falsch machen, im Gegenteil.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Verfasst: Freitag 29. April 2016, 17:43
von jack000
Bewährung für 2-fache Vergewaltigung:
Lehrte – Einer nahm Kontakt zu beiden Mädchen auf, der andere fiel über sie auf dem Schulhof her.
Zwei syrische Brüder lockten Mädchen in eine Sex-Falle.
Mittwoch das Urteil des Amtsgerichts Lehrte: Bashar K. (21) erhielt wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs 22 Monate Haft – auf Bewährung!
Sein jüngerer Bruder (16), der ihm die Förderschülerinnen (14) zuführte, muss 100 Stunden Hilfsdienste leisten.
Opferanwalt Marco Burkhardt: „Das Verfahren war belastend für die Mädchen.“ Zusätzlich müssen die Brüder jeweils 400 Euro an die Schülerinnen zahlen. mv
400€ und Bewährung, dass wird dem Vergewaltiger ein richtiger Denkzettel sein. Vor allem sehr angenehm für die 14-jährigen Mädchen, die ihrem Vergewaltiger sofort jederzeit wieder begegnen können.
Also, wenn ein Kind mit 12, 10 oder 8 Jahren einen Diebstahl begeht, dann soll es ebenso wie ein Erwachsener bestraft werden?
Ich ziele eher darauf ab, dass eine 16,17, 18-jährige Person schwere Körperverletzung, Totschlag o.ä. begeht und selbst 20-jährige z.T. noch gerne nach Jugendstrafrecht bestraft werden. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Kinder, die andere Kinder regelmäßig verprügeln, mobben, drangsalieren, beklauen, täglich auf dem Schulhof das Taschengeld abnehmen, erpressen, bedrohen, ängstigen, müssen zur Not mal härter angefasst werden. Diese Kinder sind meistens bekannt, bei der Lehrerschaft und bei der Polizei, bei den kindlichen Opfern sowieso.
Diese kleinen Psychopathen jahrelang gewähren zu lassen, bringt sie dazu, noch mehr zu verrohen.
Von allein kommt die Einsicht jedenfalls nicht, dass sie was falsch machen, im Gegenteil.
Alles richtig. Hat wie ich finde nur wenig mit dieser plakativen Forderung zu tun:
Ich ziele eher darauf ab, dass eine 16,17, 18-jährige Person schwere Körperverletzung, Totschlag o.ä. begeht und selbst 20-jährige z.T. noch gerne nach Jugendstrafrecht bestraft werden. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
In meiner Zeit bei der Staatsanwaltschaft wurde mir gesagt, dass die Jugendlichen, wenn sie dann irgendwann nicht mehr vor dem Jugendgericht landen, sondern vor dem normalen Strafrichter, erst mal wieder eher "sanfter" behandelt werden, weil der Richter die das erste mal sieht, und denen z.B. glaubt. Während der Jugendrichter, der den Angeklagten das x-te mal vor sich hat, den ganzen Entschuldigungen und Erklärungen keinen Glauben mehr schenkt.
Kinder, die andere Kinder regelmäßig verprügeln, mobben, drangsalieren, beklauen, täglich auf dem Schulhof das Taschengeld abnehmen, erpressen, bedrohen, ängstigen, müssen zur Not mal härter angefasst werden. Diese Kinder sind meistens bekannt, bei der Lehrerschaft und bei der Polizei, bei den kindlichen Opfern sowieso.
Diese kleinen Psychopathen jahrelang gewähren zu lassen, bringt sie dazu, noch mehr zu verrohen.
Von allein kommt die Einsicht jedenfalls nicht, dass sie was falsch machen, im Gegenteil.
Es ist ja bekannt in der Kinderpsychologie, dass nur konsequente Härte vor drohender Verrohung schützt.
In meiner Zeit bei der Staatsanwaltschaft wurde mir gesagt, dass die Jugendlichen, wenn sie dann irgendwann nicht mehr vor dem Jugendgericht landen, sondern vor dem normalen Strafrichter, erst mal wieder eher "sanfter" behandelt werden, weil der Richter die das erste mal sieht, und denen z.B. glaubt. Während der Jugendrichter, der den Angeklagten das x-te mal vor sich hat, den ganzen Entschuldigungen und Erklärungen keinen Glauben mehr schenkt.
Gut, das kann ich nicht beurteilen. Nur erscheinen mir zum einen Jugendstrafen allgemein milder als äquivalentes Erwachsenenstrafrecht, und zum anderen weiß ich nicht, wie viele Richter einen mehrfach vorbestraften 20-jährigen "milder" behandeln würden als es ein Jugendrichter würde. Würde nicht gerade für unsere Justiz sprechen, bzw. würde sich damit dann in meinen Augen der Kreis zum Strangtitel wieder schließen.
Es ist ja bekannt in der Kinderpsychologie, dass nur konsequente Härte vor drohender Verrohung schützt.
Die Verrohung droht bei diesem kindlichen Täterkreis schon lange nicht mehr, sie ist eingetreten und das bekommen auch etliche andere zu spüren. Und ja, wenn die Eltern mehr Konsequenz gezeigt hätten, wären die Kinder besser sozialisiert. Das hat auch nichts mit einer negativ konnotierten Härte zu tun. Dass natürlich ein Kind, dem schon lange nicht mehr die Grenzen in Bezug auf dissoziales Verhalten effizient aufgezeigt werden konnten/wurden, bereits Konsequenz an sich als Härte empfinden muss, steht auf einem anderen Blatt.
Gut, das kann ich nicht beurteilen. Nur erscheinen mir zum einen Jugendstrafen allgemein milder als äquivalentes Erwachsenenstrafrecht, und zum anderen weiß ich nicht, wie viele Richter einen mehrfach vorbestraften 20-jährigen "milder" behandeln würden als es ein Jugendrichter würde. Würde nicht gerade für unsere Justiz sprechen, bzw. würde sich damit dann in meinen Augen der Kreis zum Strangtitel wieder schließen.
Im Jugendstrafrecht steht immer der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Die Verrohung droht bei diesem kindlichen Täterkreis schon lange nicht mehr, sie ist eingetreten und das bekommen auch etliche andere zu spüren. Und ja, wenn die Eltern mehr Konsequenz gezeigt hätten, wären die Kinder besser sozialisiert. Das hat auch nichts mit einer negativ konnotierten Härte zu tun. Dass natürlich ein Kind, dem schon lange nicht mehr die Grenzen in Bezug auf dissoziales Verhalten effizient aufgezeigt werden konnten/wurden, bereits Konsequenz an sich als Härte empfinden muss, steht auf einem anderen Blatt.
Härte hat noch keinen Menschen zu einem besseren Menschen gemacht. Schon garnicht Kinder.
Der ist bei einem Wiederholungstäter in meinen Augen fehl am Platze.
Genau das ist der Punkt. Natürlich ist der Gedanke an Plan A erstmal richtig. Wenn aber Plan A scheitert muss Plan B folgen und genau das ist es was nicht passiert weil eine Ideologie sagt das nur Plan A richtig ist und ein individuelles Scheitern nicht als Anlass genommen wird in diesen Fällen auf Plan B umzusteigen.
=> Ergebnis: "Intensivtäter"
Der ist bei einem Wiederholungstäter in meinen Augen fehl am Platze.
Auch ein Wiederholungstäter käme nach einem evt. Knastaufenthalt wieder frei und wäre dann vielleicht immer noch jugendlich. für ihn selbst und auch für die Gesellschaft ist es allemal besser, ihn zu erziehen anstatt zu betrafen.
Auch ein Wiederholungstäter käme nach einem evt. Knastaufenthalt wieder frei und wäre dann vielleicht immer noch jugendlich. für ihn selbst und auch für die Gesellschaft ist es allemal besser, ihn zu erziehen anstatt zu betrafen.
Ich halte das ab einem Punkt X für nicht mehr zielführend.
Ich halte das ab einem Punkt X für nicht mehr zielführend.
ich halte es nicht für zielführend, Kinder und Jugendliche in diesen Strang einzubeziehen.
Kinder sind immer Opfer. Kein Kind wird als schlechter Mensch geboren, sondern dazu gemacht. Und jedes Kind hat Unterstützung und Hilfe verdient und nicht harte Bestrafung.
ich halte es nicht für zielführend, Kinder und Jugendliche in diesen Strang einzubeziehen.
Kinder sind immer Opfer. Kein Kind wird als schlechter Mensch geboren, sondern dazu gemacht. Und jedes Kind hat Unterstützung und Hilfe verdient und nicht harte Bestrafung.
Sehe ich ähnlich. Hilfe und Unterstützung ist ja für Kinder und Jugendliche auch die erste Wahl. Ist ja nicht so, dass die hier brutal bestraft werden.
Leider gibt es kaum sozialisierte, verrohte, kriminelle Jugendliche, die als Kinder angefangen haben. Da greifen Samthandschuhe nicht mehr.
In Anbetracht ihrer jugendlichen Opfer sollte neben Erziehung und Konsequenz auch Wiedergutmachung stehen - und das ist wirklich hart!
Dass da noch abgezockte, gemobbte und verprügelte Opfer, auch Kinder, sind, darf man nicht vergessen.
Leider gibt es kaum sozialisierte, verrohte, kriminelle Jugendliche, die als Kinder angefangen haben. Da greifen Samthandschuhe nicht mehr.
In Anbetracht ihrer jugendlichen Opfer sollte neben Erziehung und Konsequenz auch Wiedergutmachung stehen - und das ist wirklich hart!
Dass da noch abgezockte, gemobbte und verprügelte Opfer, auch Kinder, sind, darf man nicht vergessen.
Verrohte Jugendliche werden auch nicht von allein kriminell. Bei denen ist auch schon in der Kindheit ne Menge schief gelaufen. Die wirst du auch nicht mit Härte beeindrucken. Das beeindruckt die nicht, das kennen sie meist von klein auf.
Verrohte Jugendliche werden auch nicht von allein kriminell. Bei denen ist auch schon in der Kindheit ne Menge schief gelaufen. Die wirst du auch nicht mit Härte beeindrucken. Das beeindruckt die nicht, das kennen sie meist von klein auf.
Was ist dein Vorschlag wenn es trotz allem schief geht?
Mit standrechtlicher Erschiessung bitte sehr für Pädophile und Vergewaltiger!
Es ging um Zivilrechtsprozesse.
Wem droht da die Erschiessung?
Meine Überlegungen gingen in die Richtung, das Justiz gerade wegen Zivilprozessen sehr belastet ist
und Strafprozesse nur sehr zeitverzögert erfolgen.
Man könnte auch mehr Personal in der Justiz einstellen, um zu schnelleren Urteilen zu kommen.
Die Existenz von "Intensivtätern"!
=> In einem funktionierendem System gibt es keine Intensystäter ...
Das bedeutet aber, das Urteile schneller erfolgen und umgesetzt werden müssen.
Dabei ist es egal, ob Erwachsenen oder Jugendstrafrecht.
Manche Strafttäter verwechseln einfach Langsamkeit mit Schwäche.
So ist das aber nun mal nicht.